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Polizei nicht sicher vor CASTOR-Strahlung
von Dieter Schaarschmidt (Bürgerinitiative Gorleben, Fachgruppe Radioaktivität)
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In Niedersachsen sollen in Zukunft mögliche Gesundheitsschäden anläßlich der Polizeibegleitung von CASTOR-Transporten als Dienstunfall anerkannt werden. Damit sollen auch Erkrankungen durch ionisierende Strahlung als Berufskrankheit erfaßt und entschädigt werden, ohne daß die Betroffenen den Nachweis für die Ursache erbringen müssen. Dies ist schon ein großer Fortschritt, wenngleich er nicht für BGS und andere Länderpolizeien gilt. Noch vor dem CASTOR-Transport nach Ahaus hatten hunderte von PolizistInnen eine gesundheitliche Absicherung von ihren Dienstherren verlangt und waren dahingehend belehrt worden, "nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft sei eine zu körperlichen Schäden führende Strahlenbelastung auszuschließen". Damit geben sich die Polizei und ihre Gewerkschaften schon lange nicht mehr zufrieden. Doch ein weiterer Mißstand macht den PolizistInnen ernste Sorgen: Viele junge PolizistInnen schließen zu Beginn ihrer Laufbahn eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, in der Hoffnung später im Falle der Berufsunfähigkeit wenigstens finanziell abgesichert zu sein. Warum dies nicht so ist, mußte Thomas Brunst, ehemaliger BGS-Beamter aus Kassel am eigenem Leibe erfahren. Er hat sich sogar an die Bürgerinitiative gewandt, weil weder Versicherung noch Gewerkschaft ihm weiterhelfen wollte. Nach Eintritt seiner Dienstunfähigkeit weigerte sich seine Versicherung zu zahlen, weil er bei Versicherungsbeginn keine spezielle Eingangsuntersuchung gemacht habe. Damals, so Thomas Brunst, sei er aber wie andere KollegInnen reihenweise mit dem Argument in die Versicherung gelockt worden, eine Eingangsuntersuchung sei nicht erforderlich, weil sie ja gerade erst für ihren Dienstantritt bei der Polizei gründlich untersucht und für gesund erklärt worden seien. So gibt es nach Meinung von Brunst, und dies bestätigt auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, eine ganze Menge "toter Verträge", für die zwar brav Beiträge gezahlt werden, die aber im Ernstfall keine Geltung haben. Ein Skandal, der wohl nur verschwiegen wird, weil Versicherungen und Provisionsjäger etwas zu verlieren haben. Aber auch, wenn eine Dienstunfähigkeitsversicherung ordentlich mit Eingangsuntersuchung abgeschlossen wurde, bietet sie noch lange keinen Schutz vor Strahlenschäden und einer möglicherweise daraus entstehenden Dienstunfähigkeit. Denn für Strahlenschäden gilt wie für alle anderen Versicherungen die "Strahlenausschlußklausel". Die Stimmung bei der Polizei ist jedenfalls kritisch in Sachen CASTOR. Auch das sollte die Bundesregierung vor neuen Transporten bedenken.

Infos bei Dieter Schaarschmidt (Tel./Fax: 05843/444) oder bei Thomas Brunst, Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen (Tel.: 0561/5790618, Email: zoffmache@hotmail.com)

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