INTERNATIONALE
UNABHAeNGIGE KOMMISSION
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16.07.1998
An die Presse
Nachrichtenredaktion / Inland
Betrifft: Brand / Luebecker Hafenstrasse
Erklaerung
1. Safwan Eids Freispruch durch das Gericht war die willkommene
Rehabilitation dieses jungen Mannes, gegen dessen strafrechtliche
Verfolgung die Kommission die ganze Zeit hindurch schwerste
Bedenken ausgedrueckt hatte.
2. Man erinnere sich auch an die erheblichen Vorbehalte der Kommission
vom 8. Mai 1997 darueber, dass die urspruenglich Tatverdaechtigen,
naemlich vier junge Maenner aus Grevesmuehlen mit einem Hintergrund
neonazisistischer Aktivitaeten, nach der Brandstiftung ohne weitere
strafrechtliche Verfolgung wieder freigelassen wurden. Obwohl die
Beweise gegen sie, einschliesslich Versengungsspuren juengsten
Datums an den Koepfen von drei der Verdaechtigen, staerker waren
als die sehr duerftigen - und nach Meinung der Kommission
offensichtlich unzureichenden - Beweise gegen Safwan Eid.
3. Am 8. April 1998 verkuendete der Vertreter der Staatsanwaltschaft,
dass einer der drei urspruenglich Verdaechtigten, Maik Wotenow, das
Verbrechen am 23. Februar 1998 gestanden und behauptet habe, dass
die drei anderen urspruenglich Verdaechtigten gemeinsam mit ihm
dafuer verantwortlich seien.
4. Weiterhin wurde seitens der Staatsanwaltschaft erklaert, dass
Wotenow sein Gestaendnis 3 Tage spaeter widerrufen habe, aber dass
die Luebecker Staatsanwaltschaft trotzdem angeordnet habe, dass die
vier urspruenglich Verdaechtigten hinsichtlich ihrer
Verantwortlichkeit in dieser Sache verhoert werden sollten.
5. Die Kommission begruesst die Wiederaufnahme der polizeilichen
Ermittlungen bezueglich der Rolle der Vier von Grevesmuehlen. Sie
hat bereits auf das Gewicht des Beweismaterials, was fuer ihre
Verwicklung in den Brandanschlag spricht, hingewiesen, welches
bereits vor den neuen Erklaerungen von Maik Wotenow existierte. Das
Scheitern der Strafverfolgung von Safwan Eid unterstreicht, dass
die wahrhaft Schuldigen noch immer unbestraft sind.
Diese fehlgeleitete Strafverfolgung hat dem Ansehen des deutschen
Strafjustizsystems erheblichen Schaden zugefuegt.
6. Die Kommission behauptet natuerlich nicht, dass die Vier von
Grevesmuehlen wirklich schuldig an dem Verbrechen seien. Dies kann
nur durch eine zuegige und unvoreingenommene Weiterfuehrung der
Ermittlungen herausgefunden werden, welche jetzt nach so langen
Verzoegerungen dringend wieder aufgenommen werden muessen.
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