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Aus gegebenem Anlaß dokumentieren wir das folgende Flugblatt:

SOLIDARITÄTSKREIS
Gegen die Kündigung von Bodo Friesecke durch AKZO NOBEL
Sprecher und v.i.S.d.P. : Prof. Dr. Bodo Zeuner
Kontaktadresse: c/o Peter Vollmer, Albrechtstr.51, 12103 Berlin, Telefon: 030-8927093

14 . November 1998

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchten wir Euch über den nächsten Prozeßtermin informieren und bitten, nach Möglichkeit zu Bodo Frieseckes Unterstützung an der Verhandlung teilzunehmen. Und zwar

Dienstag, den 24. November '98 um 11.15 Uhr Saal 340
im Landesarbeitsgericht Berlin
Magdeburger Platz 1, Berlin-Schöneberg
Nähe U-Bahnhof Nollendorfplatz

Bodo Friesecke arbeitet seit dem 14. Juli 1998 wieder im Betrieb . Er wurde zwar versetzt, kommt aber mit Arbeit und Kollegen auf dem neuen Arbeitsplatz gut klar und die Firma bestätigt ihm das auch.

Trotzdem Akzo Nobel ihren Plan, Bodo Friesecke rauszuschmeißen, nicht auf und ist deshalb in Berufung vors Landesarbeitsgericht gegangen. Grund dafür mögen geplante Umstrukturierungen im Konzern sein, die man gerne widerstandslos über die Buhne bekommen möchte.

Akzo Nobel beschwert sich über unsere Öffentlichkeitsarbeit - Prozeßbesuch und Flugblätter vorm Betrieb. Wir nehmen das als Hinweisdarauf, daß wir hier unsere Anstrengungen verstärken sollten.

Also bis kommenden Dienstag ?
Mit kollegialen Grüßen
Peter Vollmer
i.A. des Solidaritätskreises

Die Rückseite des Flugi

13. JULI 98 - INFORMATION FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN IM BETRIEB
Akzo Nobel scheitert mit Kündigung vorm Arbeitsgericht.

Am vergangenen Mittwoch - 8.7.98 - ist Akzo Nobel nun zum dritten Mal mit dem Versuch gescheitert, den Kollegen Bodo Friesecke zu kündigen. Das Arbeitsgericht Berlin hielt die angeführten angeblichen Beleidigungen von Bodo Friesecke gegenüber der Werkleitung nicht für so schwerwiegend, daß sie eine fristlose Entlassung begründen könnten. Es erklärte die Kündigung für unwirksam und entschied, daß Bodo Friesecke sofort zu unveränderten Bedingungen weiterbeschäftigt werden muß. Die Prozeßkosten muß Akzo Nobel bezahlen.

Meinungsfreiheit hat Vorrang.
Es war schon interessant vor Gericht zu hören, daß Akzo Nobel Bodo Friesecke in einem Schriftsatz als "gequältes Individuum" beschimpft und seinen Einsatz für ein ganzheitliches Gesundheitsprogramm als "krankhaft" betitelt. Es klingt wie ein Hohn, daß eine Werkleitung, die einen Arbeitnehmer dermaßen kränkt, beleidigt und diffamiert, für sich selbst ein feinfühliges, vorbildliches Verhalten à la Knigge fordert. So hat Bodo Frieseckes Rechtsanwalt zu Recht hervorgehoben, daß es auch für einen Arbeitgeber keinen Majestätsbeleidigungsparagraphen gibt, sondern daß bei Auseinandersetzungen um gegensätzliche Interessen im Betrieb das Grundrecht auf Meinungsfreiheit Vorrang hat.
Nach dem dritten nun auch wieder gescheiterten Entlassungsversuch müßte die Akzo Nobel es eigentlich gelernt haben: Sie muß sich schon inhaltlich mit den Überlegungen und Vorschlägen von Bodo Friesecke zu Fragen von Suchthilfe und Gesundheitsförderung auseinandersetzen. Kündigen hat sich als Reaktion bisher nicht bewährt. Könnte nicht eine umfassende Gesundheitförderung vielleicht auch im Interesse des Konzerns liegen?

Der neugewählte Betriebsrat kann es besser machen.
Bisher ist nun schon dreimall die Betriebsratsmehrheit dem Anliegen der Werkleitung gefolgt und hat den Kündigungsanträgen jeweils zugestimmt. Zum Glück haben die Gerichte das neutraler gesehen. Der neue Betriebsrat hat nun eine neue Chance, den Unternehmerstandpunkt zu verlassen und, wie es seine Aufgabe ist, die Kolleginnen und Kollegen in Zukunft vor Übergriffen der Werkleitung zu schützen. Diese neue Haltung möge sich auch zeigen, wenn Bodo Friesecke in Zukunft sporadisch als Mitglied des Betriebsrats tätig wird, immer dann, wenn er als 3. Nachrücker wegen Abwesenheit anderer im Amt ist.

Bodo Friesecke kommt zurück ins Werk.
Vier Monate war Bodo Friesecke ohne die gewohnte Arbeit, drei Monate hat er keinen Pfennig Geld gesehen wegen einer erstmal vom Arbeitsamt verhängten Sperre. Das Gericht hat diesen Zustand nun für beendet erklärt, Bodo Friesecke kann wieder arbeiten, auch wenn Akzo Nobel weiter prozessieren sollte. Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung gilt ab sofort und während der Dauer des Verfahrens. Das Arbeitsgericht wird auf Antrag Zwangsmaßnahmen gegen die Akzo Nobel festsetzen, falls die Werkleitung das Urteil nicht befolgt. Den ausgebliebenen Lohn erhält Bodo Friesecke allerdings erst. wenn der Prozeß komplett beendet und das Urteil rechtskräftig ist.

Spendet für die Öffentlichheitsarbeit des Solidaritätskreises auf das Sonderkonto:
Peter Vollmer - Kontonr. 808975-102 - Postbank Berlin - BLZ 100100 10


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