Liebe Kolleginnen und Kollegen,hiermit
möchten wir Euch über den nächsten Prozeßtermin informieren und bitten, nach
Möglichkeit zu Bodo Frieseckes Unterstützung an der Verhandlung teilzunehmen. Und zwar
Dienstag, den 24. November '98 um 11.15 Uhr Saal 340
im Landesarbeitsgericht Berlin
Magdeburger Platz 1, Berlin-Schöneberg
Nähe U-Bahnhof Nollendorfplatz
Bodo Friesecke arbeitet seit dem 14. Juli 1998 wieder im Betrieb . Er wurde zwar
versetzt, kommt aber mit Arbeit und Kollegen auf dem neuen Arbeitsplatz gut klar und die
Firma bestätigt ihm das auch.
Trotzdem Akzo Nobel ihren Plan, Bodo Friesecke rauszuschmeißen, nicht auf und ist
deshalb in Berufung vors Landesarbeitsgericht gegangen. Grund dafür mögen geplante
Umstrukturierungen im Konzern sein, die man gerne widerstandslos über die Buhne bekommen
möchte.
Akzo Nobel beschwert sich über unsere Öffentlichkeitsarbeit - Prozeßbesuch und
Flugblätter vorm Betrieb. Wir nehmen das als Hinweisdarauf, daß wir hier unsere
Anstrengungen verstärken sollten.
Also bis kommenden Dienstag ?
Mit kollegialen Grüßen
Peter Vollmer
i.A. des Solidaritätskreises
Am vergangenen Mittwoch - 8.7.98 - ist Akzo Nobel
nun zum dritten Mal mit dem Versuch gescheitert, den Kollegen Bodo Friesecke zu kündigen.
Das Arbeitsgericht Berlin hielt die angeführten angeblichen Beleidigungen von Bodo
Friesecke gegenüber der Werkleitung nicht für so schwerwiegend, daß sie eine fristlose
Entlassung begründen könnten. Es erklärte die Kündigung für unwirksam und entschied,
daß Bodo Friesecke sofort zu unveränderten Bedingungen weiterbeschäftigt werden muß.
Die Prozeßkosten muß Akzo Nobel bezahlen.
Meinungsfreiheit hat Vorrang.
Es war schon interessant vor Gericht zu hören, daß Akzo Nobel Bodo Friesecke in
einem Schriftsatz als "gequältes Individuum" beschimpft und seinen Einsatz für
ein ganzheitliches Gesundheitsprogramm als "krankhaft" betitelt. Es klingt wie
ein Hohn, daß eine Werkleitung, die einen Arbeitnehmer dermaßen kränkt, beleidigt und
diffamiert, für sich selbst ein feinfühliges, vorbildliches Verhalten à la Knigge
fordert. So hat Bodo Frieseckes Rechtsanwalt zu Recht hervorgehoben, daß es auch für
einen Arbeitgeber keinen Majestätsbeleidigungsparagraphen gibt, sondern daß bei
Auseinandersetzungen um gegensätzliche Interessen im Betrieb das Grundrecht auf
Meinungsfreiheit Vorrang hat.
Nach dem dritten nun auch wieder gescheiterten Entlassungsversuch müßte die Akzo Nobel
es eigentlich gelernt haben: Sie muß sich schon inhaltlich mit den Überlegungen und
Vorschlägen von Bodo Friesecke zu Fragen von Suchthilfe und Gesundheitsförderung
auseinandersetzen. Kündigen hat sich als Reaktion bisher nicht bewährt. Könnte nicht
eine umfassende Gesundheitförderung vielleicht auch im Interesse des Konzerns liegen?
Der neugewählte Betriebsrat kann es besser machen.
Bisher ist nun schon dreimall die Betriebsratsmehrheit dem Anliegen der Werkleitung
gefolgt und hat den Kündigungsanträgen jeweils zugestimmt. Zum Glück haben die Gerichte
das neutraler gesehen. Der neue Betriebsrat hat nun eine neue Chance, den
Unternehmerstandpunkt zu verlassen und, wie es seine Aufgabe ist, die Kolleginnen und
Kollegen in Zukunft vor Übergriffen der Werkleitung zu schützen. Diese neue Haltung
möge sich auch zeigen, wenn Bodo Friesecke in Zukunft sporadisch als Mitglied des
Betriebsrats tätig wird, immer dann, wenn er als 3. Nachrücker wegen Abwesenheit anderer
im Amt ist.
Bodo Friesecke kommt zurück ins Werk.
Vier Monate war Bodo Friesecke ohne die gewohnte Arbeit, drei Monate hat er keinen
Pfennig Geld gesehen wegen einer erstmal vom Arbeitsamt verhängten Sperre. Das Gericht
hat diesen Zustand nun für beendet erklärt, Bodo Friesecke kann wieder arbeiten, auch
wenn Akzo Nobel weiter prozessieren sollte. Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung gilt ab
sofort und während der Dauer des Verfahrens. Das Arbeitsgericht wird auf Antrag
Zwangsmaßnahmen gegen die Akzo Nobel festsetzen, falls die Werkleitung das Urteil nicht
befolgt. Den ausgebliebenen Lohn erhält Bodo Friesecke allerdings erst. wenn der Prozeß
komplett beendet und das Urteil rechtskräftig ist.
Spendet für die Öffentlichheitsarbeit des Solidaritätskreises auf das
Sonderkonto:
Peter Vollmer - Kontonr. 808975-102 - Postbank Berlin - BLZ 100100 10