zurück

 

Das aktuelle Dokument:
Die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD & PDS in McPom

 

Vereinbarung

zwischen der
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands,
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern,

und der

Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern,

einerseits (in folgendem beide SPD genannt)

und der

Partei des Demokratischen Sozialismus,
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern

und der

Fraktion der Partei des Demokratischen Sozialismus
im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern

andererseits (in folgendem beide PDS genannt)

über die Bildung einer Koalitionsregierung für die 3. Legislaturperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern.

 

  1. Alle Kräfte bündeln für mehr Arbeit, Gerechtigkeit und Demokratie

  2. Zukunftsfähige Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen und die Wirtschaftskraft stärken
    1. Arbeit und Ausbildung
    2. Wirtschaft
    3. Infrastruktur, Verkehr und Energie
    4. Bauen und Wohnen
  3. Die Umwelt schützen und den ökologischen Umbau vorantreiben
  4. Die Zukunft unserer Landwirtschaft sichern und den ländlichen Raum stärken
  5. Den Sozialstaat sichern und die solidarische Gesellschaft ausbauen
    1. Sozialpolitik
    2. Kinder- und Jugendpolitik
    3. Integration von Immigranten, Flüchtlingen und Ausländern
  6. Gleichstellung verwirklichen
  7. Chancengleichheit und Leistungsorientierung an Schulen und Hochschulen stärken, Kultur und Sport pflegen
    1. Schule
    2. Hochschule und Forschung
    3. Kulturpolitik
    4. Sportförderung
  8. Die Demokratie stärken und die persönliche und öffentliche Sicherheit gewährleisten
    1. Volksabstimmung und Parlamentsrecht
    2. Überprüfungen
    3. Medienpolitik
    4. Persönliche und öffentliche Sicherheit
    5. Bekämpfung des Rechtsextremismus
  9. Selbstverwaltung der Kommunen ausbauen und ihre Leistungsfähigkeit sichern
    1. Kommunalpolitik
    2. Kommunaler Finanzausgleich
  10. Moderne, bürgernahe und effektive Justiz gestalten
  11. Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes nachhaltig sichern
  12. Stabiles Regierungshandeln gewährleisten
    1. Grundsätze
    2. Landtag
    3. Koalitionsausschuß
    4. Bundesrat und Kabinett

 

 

 I. Alle Kräfte bündeln für mehr Arbeit, Gerechtigkeit und Demokratie

     
     

  1. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben bei den Landtagswahlen vom 27. September 1998 deutlich gemacht, daß sie den politischen Wechsel wollen. SPD und PDS fühlen sich gemeinsam verpflichtet, diesen Auftrag in praktische Politik umzusetzen.  
     
  2. SPD und PDS sind sich bewußt, daß die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit die wichtigste politische Aufgabe ist, die sich gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern stellt. Die Zusammenarbeit zwischen SPD und PDS hat deshalb vor allem zum Ziel, die Arbeitslosigkeit deutlich zu vermindern und einen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit zu leisten. Dazu streben SPD und PDS ein verantwortungsvolles Verhältnis zu den Interessenverbänden des Landes an.  
     
  3. Bei allen politischen Vorhaben wird in ganz besonderem Maße darauf geachtet, daß die Rolle der Frauen in der Gesellschaft gestärkt und den Jugendlichen eine sichere Perspektive geschaffen wird.  
     
  4. SPD und PDS sind sich bewußt, daß sie für ihre Zusammenarbeit in der Gesellschaft um Vertrauen werben müssen. Sie erklären deshalb, daß das Grundgesetz und die Landesverfassung Grundlagen der Politik und der demokratischen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern sind. SPD und PDS stimmen darin überein, daß politische Kräfte, die Grundgesetz und Landesverfassung nicht anerkennen, keinen Einfluß auf die Politik des Landes Mecklenburg-Vorpommern bekommen dürfen.  
     
  5. SPD und PDS respektieren Unterschiedlichkeiten in ihren politischen Auffassungen und ihrer Programmatik sowie ihre unterschiedlichen Traditionen und ihre jeweilige Verantwortung für die Entwicklung in Deutschland. Sie treten gemeinsam dafür ein, daß sich Menschen in Deutschland versöhnen können. Dies kann nur durch eine wahrheitsgemäße Aufarbeitung der deutschen Geschichte seit 1945 geschehen und nicht durch Verdrängung. Die PDS bekennt sich dazu, daß die SED für politisches Unrecht in der DDR verantwortlich war. Ziel der Aufarbeitung muß es sein, Brücken zu bauen und alle Menschen, die die Zukunft demokratisch und gerecht gestalten möchten, zur Mitarbeit am Aufbau Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen. SPD und PDS stimmen darin überein, daß die Opfer von SED-Unrecht einen Anspruch auf Rehabilitierung und auch auf Entschädigung haben. Sie stimmen außerdem darin überein, daß der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in dieser Wahlperiode seine Tätigkeit fortsetzt.  
     
  6. Die Landesregierung wird mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften vertrauensvoll zusammenarbeiten. Grundlage dafür sind die entsprechenden Staatsverträge.  
     
  7. SPD und PDS werden den politischen Extremismus, insbesondere den Rechtsextremismus, sowie dessen Ursachen bekämpfen. Sie streben an, alle im Landtag vertretenen Parteien zu gemeinsamen Maßnahmen gegen diese politischen Kräfte zu gewinnen. Gewalt als Mittel zur Lösung politischer Konflikte wird abgelehnt.  
     
  8. SPD und PDS werden mit ihrer Politik die Eigenständigkeit Mecklenburg-Vorpommerns vertreten und das föderale System der Bundesrepublik Deutschland weiter ausgestalten. Sie werden bei allen Entscheidungen die besondere Situation des Landes, die geprägt ist durch 40 Jahre DDR-Geschichte und die schwierigen Veränderungsprozesse seit der Vereinigung Deutschlands, berücksichtigen.

    II. Zukunftsfähige Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen und die Wirtschaftskraft stärken



    Abschnitt 1: Arbeit und Ausbildung

     
     

  9. Die Arbeitsmarktpolitik und das Programm "Arbeit und Qualifizierung für Mecklenburg-Vorpommern" (AQMV) sind bei der derzeitigen Massenarbeitslosigkeit unverzichtbar. ABM, Fortbildung und Umschulung, Strukturanpassungsmaßnahmen sowie Lohnkostenzuschußprogramme bilden dabei auch in Zukunft das Rückgrat des Zweiten Arbeitsmarktes.  
     
  10. Erforderlich ist eine Verstetigung der Arbeitsplätze im sozio-kulturellen Bereich durch verstärkte Nutzung vorhandener Instrumente. Auf Landesebene werden die bisherigen Instrumente genutzt, um durch Verknüpfung von Förderung Beschäftigungszeiträume von möglichst 5 Jahren zu erreichen. Mittelfristig ist es das Ziel, gesellschaftlich notwendige Arbeit in den Bereichen Kultur, Sozialarbeit und Beratungsdienste in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu überführen.  
     
  11. Die Landesregierung wird darauf hinwirken, daß auf Bundesebene mittelfristig Bedingungen für dauerhafte Arbeitsplätze im Rahmen eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors geschaffen werden. Die Landesregierung wird die Bundesregierung bei einer entsprechenden Reformierung der Arbeitsförderung unterstützen. Mögliche Einsparungen bei AQMV infolge arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen des Bundes werden zur Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigung verwendet. Priorität haben 1 000 Stellen im Bereich der Jugendsozialarbeit, insbesondere Schulsozialarbeiter.  
     
  12. Im Rahmen eines regionalen Modellversuchs soll kurzfristig ein gemeinwohlorientiertes arbeitsmarktgefördertes Beschäftigungsprojekt mit 500 Beschäftigten erprobt werden. Des Weiteren werden im Rahmen eines Modellprojektes gemeinwohlorientierte Betriebe gefördert, die sich teilweise aus ihren Einnahmen refinanzieren.  
     
  13. Darüber hinaus wird angestrebt, daß mit Mitteln des Arbeitsmarktes in Kombination mit Infrastrukturinvestitionen in stärkerem Maße Infrastrukturprojekte, insbesondere zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, gefördert werden. Die Landesregierung wird sich deshalb gegenüber der Bundesregierung für eine deutliche Erleichterung des Merkmals der Zusätzlichkeit, für eine Verstärkung der freien Förderung sowie die Erweiterung der Maßnahmefelder bei Strukturanpassungsmaßnahmen einsetzen. Im Rahmen der derzeit bestehenden Maßnahmen strebt die Landesregierung an, gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit ein Programm zur Schaffung von 1.500 zusätzlichen Stellen für kommunale Infrastrukturmaßnahmen aufzulegen.  
     
  14. Die Landesregierung wird Maßnahmen ergreifen, um in ihrem Dienstbereich und in ihren nachgeordneten Dienststellen die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen, um eine größere Anzahl von Praktikumsplätzen anzubieten und um die Möglichkeiten für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit oder weiteren Arbeitszeitmodellen zu verbessern.  
     
  15. Die Landesregierung wird dafür Sorge tragen, daß für alle Jugendliche Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Landesverwaltung, die Landkreise und die Kommunen sind aufgefordert, auch weiterhin über Bedarf auszubilden.  
     
  16. Die Landesregierung tritt dafür ein, daß für alle Jugendliche nach der Ausbildung eine Beschäftigungsmöglichkeit geschaffen wird. Dazu wird sie die bestehenden Ansätze, insbesondere das regionale Lohnkostenzuschußprogramm für Jugendliche, ausbauen und neue Förderansätze, wie z. B. Jugendfirmen, entwickeln.  
     
  17. Jugendliche, die nicht in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis bzw. in der öffentlichen Verwaltung ausgebildet werden, erhalten eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Ausbildungsstätte.  
     
  18. Die Landesregierung wird die Schattenwirtschaft (Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit) konsequent bekämpfen und die vorhandene Arbeit durch den Abbau von Überstunden sowie durch eine deutliche Erhöhung des Anteils von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit besser verteilen.

    Abschnitt 2: Wirtschaft

     
     

  19. Das auf Bundesebene angestrebte "Bündnis für Arbeit" wird durch die Landesregierung mit einem "Bündnis für Arbeit Mecklenburg-Vorpommern" untersetzt. Gemeinsam mit den Gewerkschaften, der Wirtschaft, den Verbänden sowie den Akteuren der aktiven und strukturfördernden Arbeitsmarktpolitik werden Rahmenbedingungen konzipiert, um Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitslosigkeit im Lande spürbar zu senken.  
     
  20. Die Landesregierung wird zur Erhöhung der Effizienz der Wirtschaftsförderung eine Erfolgskontrolle durchführen. Ziel der Überprüfung muß es sein, Schwachstellen im gegenwärtigen Förderinstrumentarium aufzuzeigen, damit die knappen finanziellen Mittel effizient eingesetzt werden können. Die Landesregierung setzt sich im Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" dafür ein, daß die Vergabe der Fördermittel direkter an die Schaffung von Arbeitsplätzen gebunden wird.  
     
  21. Die Landesregierung prüft, weitere Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen zu eröffnen, die nicht in den Geltungsbereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" fallen.  
     
  22. Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer stärkeren Berücksichtigung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Durch verstärkte Aufklärung über die Möglichkeiten des Vergaberechts und die Präzisierung desselben trägt die Landesregierung zur Verbesserung der Chancengleichheit von kleinen und mittleren Unternehmen bei. Die öffentlichen Auftraggeber haben im Rahmen ihres Ermessensspielraumes vor allem regionale Wirtschaftskräfte zu unterstützen.  
     
  23. Zur Stärkung der Präsenz ostdeutscher Produkte auf nationalen und internationalen Märkten wird die Absatzförderung ostdeutscher Produkte gemeinsam mit dem Bund besser organisiert.  
     
  24. Die Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen wird gestärkt. Zu diesem Zweck wird ein Bundesinnovationsprogramm unterstützt, das die Zusammenarbeit zwischen Forschung und kleinen und mittleren Unternehmen sowie die schnelle Umsetzung von Forschungswissen für die Unternehmen fördert. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, daß innovative Entwicklungen in Mecklenburg-Vorpommern in verstärktem Maße bis zur Produktion geführt werden. Technologie- und Gründerzentren werden unterstützt und bei Bedarf weiterentwickelt.  
     
  25. Die Landesregierung setzt sich für eine verbesserte ressortübergreifende Technologiepolitik zur Erschließung neuer Forschungs-, Investitions- und Beschäftigungsfelder ein und zwar insbesondere in den Bereichen Biotechnologie, Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Multimedia, regenerative Energie und Umwelttechnologie.  
     
  26. Die Landesregierung berät und unterstützt Existenzgründer sowie bestehende kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere in innovativen Geschäftsfeldern.  
     
  27. Die Landesregierung wird sich entschieden für die Ansiedlung des Airbus A 3XX am Standort Rostock-Laage einsetzen.  
     
  28. Die Landesregierung setzt sich für einen zügigen Abschluß der Privatisierungen und Umstrukturierungen in der Werftindustrie, für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft, für die Stärkung der Kooperation in der maritimen Verbundwirtschaft und für den Erhalt der Fertigungskapazitäten im Land ein. Bemühungen zur Ausweitung des Anteils der Zulieferungen aus Mecklenburg-Vorpommern werden unterstützt.  
     
  29. Zur Stabilisierung der Tourismuswirtschaft wird die touristische Infrastruktur weiterentwickelt, zum Zwecke für Saisonverlängerung ausgebaut und unter Bewahrung des landschaftlichen Charakters und des kulturellen Erbes vernetzt. Die Strukturen des Tourismusmanagements in Mecklenburg-Vorpommern sind auf ihre Effizienz zu überprüfen. Durch eine Kooperation der Marketingaktivitäten wird die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt.  
     
  30. Die Landesregierung wird Planungs- und Genehmigungsverfahren - besonders zur Erleichterung von Unternehmensansiedlungen - weiter optimieren.  
     
  31. Die Landesregierung mißt der sektoralen und regionalen Strukturpolitik größere Bedeutung zu, um die sozialen und ökonomischen Benachteiligungen einzelner Regionen abzubauen.  
     
  32. Die Landesregierung untersucht für Vorpommern und Ostmecklenburg in Zusammenarbeit mit den regionalen Planungsverbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen Ursachen der Defizite in der Regionalentwicklung und prüft Möglichkeiten zur Umstrukturierung und zur Ansiedlung von Wirtschaftsunternehmen, Forschungseinrichtungen und Verwaltungen.  
     
  33. Zur Beschleunigung von Wirtschaftsansiedlungen wird ein Frühkoordinierungssystem der beteiligten Ministerien der Landesregierung und der nachgeordneten Behörden eingerichtet.  
     
  34. Die sich mit der Neuorientierung der Strukturfonds im Rahmen der Agenda 2000 ergebenden Fördermöglichkeiten werden für die Entwicklung des Landes in vollem Umfang genutzt. Investive Fördermittel des Bundes und der EU werden komplementiert.  
     
  35. Bei der Ausrichtung der regionalen Strukturpolitik ist auch der Einbindung Mecklenburg-Vorpommerns in die Kooperation der Ostseeanrainer und dem Erweiterungsprozeß der Europäischen Union nach Osten Rechnung zu tragen.  
     
  36. Ziel der Landesregierung ist es, die Bearbeitung möglichst aller Förderprogramme im Land durchzuführen.  
     
  37. Die Landesregierung wirkt darauf hin, daß die BvS ihre Verantwortung über das Jahr 1999 hinaus für die Konsolidierung der privatisierten Unternehmen wahrnimmt und sich an deren Umstrukturierung beteiligt.

    Abschnitt 3: Infrastruktur, Verkehr und Energie

     
     

  38. Die Landesregierung setzt sich für den zügigen Ausbau der Bahnstrecke Lübeck - Rostock - Stralsund (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 1) sowie wichtiger Schienentrassen für den Schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) ein. Die Eisenbahnanbindung des Großraums Berlin an die Tourismusregionen in Mecklenburg-Vorpommern ist zu verbessern. Das Land unterstützt Bestrebungen zum Aufbau einer Vorpommern-Regionalbahn.  
     
  39. Die Verkehrsleistungen des SPNV werden bedarfsorientiert weiterentwickelt.  
     
  40. Der öffentliche Personennahverkehr ist im Sinne eines integrierten Angebots aller Verkehrsträger und aller Bedienungsformen weiterzuentwickeln. Dabei sind Tarifverbünde weiterhin zu fördern. Die Einführung nicht liniengebundener Öffentlicher Personennahverkehrs-Systeme in Gebieten mit geringen Einwohnerzahlen wird unterstützt.  
     
  41. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, daß nicht genutzte Eisenbahntrassen für eine spätere Reaktivierung freigehalten werden. Die Landesregierung wird Gespräche mit der Deutschen Bahn AG aufnehmen mit dem Ziel, ohne finanzielle Belastung für das Land einen Trassensicherungsvertrag abzuschließen.  
     
  42. Die Landesregierung lehnt den Bau der Magnetschnellbahn Transrapid von Hamburg nach Berlin ab. Die dafür vom Bund vorgesehenen Mittel sollen statt dessen für den beschleunigten Bau der Eisenbahnstrecke Lübeck - Rostock - Stralsund, der A 20, der Rügenanbindung, der A 241 und von Ortsumgehungen eingesetzt werden.  
     
  43. Die Landesregierung setzt sich für den Ausbau der Seehäfen und von Güterverkehrs- und Verkehrsgewerbezentren ein.  
     
  44. Die Landesregierung wird einen bedarfsgerechten Infrastrukturausbau für den Luftverkehr unterstützen. Dabei sind die Belastungen des Landes aus den Flugplatzinvestitionen, dem Verlustausgleich und den Betriebskostenzuschüssen für die Betreibung von Flugplätzen zu senken. Das Land strebt an, seine Beteiligung an der "Flughafen Schwerin - Parchim GmbH" durch Privatisierung möglichst kurzfristig zu beenden.  
     
  45. Der Entwicklungsplan "Radverkehrsanlagen" aus dem Jahre 1994 ist einer Bestandsaufnahme zu unterziehen. Künftige Schwerpunktprojekte des Radwegenetzes werden finanziell abgesichert.  
     
  46. Das Energiekonzept des Landes aus dem Jahre 1994 wird fortgeschrieben mit dem Ziel, Energie einzusparen. Strom- und Wärmegewinnung aus Kraft-Wärme-Kopplung und regenerative Energiequelle sind zu fördern.  
     
  47. Das Klimaschutzkonzept des Landes wird schrittweise umgesetzt.

    Abschnitt 4: Bauen und Wohnen

     
     

  48. Die Landesregierung richtet eine Arbeitsgruppe unter Hinzuziehung der Mieterorganisationen, der Haus- und Grundeigentümerverbände, der Kommunen und der Wohnungsunternehmen (VNW) zur Erstellung von Mietspiegeln in Kommunen mit mehr als 10 000 Einwohnern bzw. in Landkreisen ein. Die Landesregierung unterstützt Initiativen im Bund zur Erarbeitung eines Mietspiegelgesetzes.  
     
  49. Die Landesregierung wird die Einführung von Betriebs- und Mietnebenkostenspiegeln prüfen.  
     
  50. Die Landesregierung begleitet die Bundesinitiativen zur Vereinfachung des Mietrechts und der Novellierung des Wohngeldgesetzes mit dem Ziel, das Interessengleichgewicht zwischen Mietern und Vermietern zu wahren.  
     
  51. Die Landesregierung setzt sich gemeinsam mit den anderen fünf neuen Bundesländern für eine Änderung der Nutzungsentgeltverordnung für Erholungsgrundstücke in den neuen Bundesländern mit dem Ziel ein, die Höhe der Pachtgebühren zu begrenzen.  
     
  52. Die Landesregierung wird die Wohnungsbauförderung auf die bedarfsgerechte Modernisierung von Wohnungen des industriellen Wohnungsbaus mit dem Ziel einer Versorgung mit preiswertem Wohnraum für die Bezieher von niedrigen und mittleren Einkommen konzentrieren. Gleichzeitig bildet die Wohnumfeldverbesserung einen Schwerpunkt im Rahmen der entsprechenden Programme. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß die Mieter in die Planung der Sanierungsmaßnahmen einbezogen werden.  
     
  53. Die Landesregierung prüft, ob es rechtlich und finanziell möglich ist, Wohnungen, die in der DDR gebaut wurden, als Sozialwohnungen zu benennen und zu behandeln.  
     
  54. Die Landesregierung setzt sich im Bund für die möglichst ersatzlose Aufhebung des  5 Altschuldenhilfegesetz ein.  
     
  55. Die Landesregierung wird die Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern auf dem gegenwärtigen hohen Niveau fortführen.  
     
  56. Die Landesbauordnung wird geändert, um behindertenfreundliche Lösungen bei Neubauten zu erreichen.  
     
  57. Die Landesregierung trägt die Wiedereinführung des Schlechtwettergeldes durch die Bundesregierung uneingeschränkt mit.

    III. Die Umwelt schützen und den ökologischen Umbau vorantreiben

     
     

  58. Umweltbildung ist eine wesentliche Grundlage für einen Kurswechsel in Richtung einer nachhaltigen umweltverträglichen Entwicklung. Die Umweltbildung ist insbesondere in den Schulen, aber auch in der breiten Öffentlichkeit zu verstärken. Dazu sind im Ressort Bildung die vorhandenen Mittel auf die Vermittlung von Umweltinformationen zur Erhöhung des Umweltbewußtseins zu konzentrieren.  
     
  59. Die Landesregierung wird das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) um ca. 30 Plätze auf 120 Plätze erweitern. Die umwelt- und jugendpolitischen Zielsetzungen des FÖJ sind nach ökologischen Schwerpunkten sowie nach regional unterschiedlichen Problemstellungen zu gestalten.  
     
  60. Es ist darauf hinzuwirken, daß Flächen in Nationalparken und Naturschutzgebieten, die sich in Bundeseigentum befinden bzw. dem Bund aus dem Preußenvermögen zugeordnet werden, tatsächlich und grundsätzlich nicht an Private verkauft werden und im Bundesbesitz verbleiben. Es ist darauf hinzuwirken, daß das Treuhandgesetz entsprechend anzupassen ist. Es ist ebenso darauf hinzuwirken, daß vor Verkäufen von Flächen aufgrund des Treuhandgesetzes durch die BVVG die Umsetzung der Nationalparkzielstellung rechtlich durchsetzbar sowohl im Kaufvertrag, als auch nachträglich als dingliche Sicherung im Grundbuch von der BVVG und den privaten Erwerbern verbindlich akzeptiert wird. Dies muß in den Kaufverträgen sowie nachträglich als dingliche Sicherung im Grundbuch festgeschrieben werden. Alle geplanten Verkäufe in Nationalparken und Naturschutzgebieten werden bis zu einer verbindlichen Regelung zurückgestellt.  
     
  61. Zur Bewältigung konkreter Konflikte zwischen Nutzungsansprüchen einerseits und Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege andererseits werden regional bezogene "Runde Tische" eingesetzt. Die Arbeit an den Pflege- und Entwicklungsplänen für die Großschutzgebiete ist fortzusetzen und abzuschließen. Nach Vorlage der Pflege- und Entwicklungspläne wird die Notwendigkeit eines Nationalparkgesetzes geprüft.  
     
  62. Zum Schutz der Kernzone des Nationalparkes Vorpommersche Boddenlandschaft am gegenwärtigen Nothafen Darßer Ort wird eine langfristig tragbare Lösung zur Verdichtung des Netzes der Außenhäfen im Abschnitt zwischen Rostock und Barhöft unter besonderer Beachtung der Schutzziele des Nationalparkes und der landesplanerischen Vorgaben realisiert.  
     
  63. Das Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern wird novelliert. Die Verbandsklage wird darin festgeschrieben. Sie findet keine Anwendung für die Trassen der A 20 und ihrer Zubringer sowie für die Bahnverbindung Lübeck - Stralsund.  
     
  64. Jeglichen Versuchen, das Gelände des KKW Lubmin als Standort für ein neues Kernkraftwerk offenzuhalten, tritt die Landesregierung entschieden entgegen. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, daß eine Privatisierung der EWN GmbH und ZLN GmbH oder von Teilen dieser Gesellschaft nicht stattfindet. Das Zwischenlager Nord ist auf die schwach-, mittel- und hochradioaktiven Abfälle aus Lubmin und Rheinsberg sowie auf die Abfälle der Landessammelstelle zu beschränken. Die Landesregierung wirkt darauf hin, daß weitergehende Genehmigungsanträge unterbleiben.  
     
  65. Der Kernenergiebeirat Mecklenburg-Vorpommern wird fortgeführt.  
     
  66. In der Abfallwirtschaft gelten als Prioritäten: Zuerst vermeiden, dann verwerten und erst dann beseitigen. Diesen Zielen trägt die Landesregierung mit einem neuen Abfallwirtschaftsplan Rechnung, der auf die Planung zusätzlicher Deponiestandorte verzichtet, Verkehre minimieren hilft und Wettbewerb zuläßt. Es gilt, die Abfallgebühren so niedrig wie möglich zu halten. Die Fördermodalitäten für die Abfallwirtschaft werden mit dem Ziel geändert, thermische Restabfallbehandlung von der Förderung auszuschließen. Die Landesregierung unterstützt Initiativen im Bund zur Änderung der TA Siedlungsabfall.  
     
  67. Die Instrumentarien von Wirtschaft, Kommunen und Land werden genutzt, um das Ziel bezahlbarer Abwasserabgaben zu erreichen. Dazu werden die Förderbedingungen für dezentrale Abwassersysteme verbessert. Abwasserzweckverbände in auswegloser wirtschaftlicher Situation werden mit Landesmitteln unter Beteiligung der Kommunen (beispielsweise durch Teilentschuldung) unterstützt. Weiterhin wird das Kommunalabgabengesetz auf Potentiale zur Senkung von Gebühren und Beiträgen überprüft und gegebenenfalls novelliert.  
     
  68. Die Landesregierung überprüft die durch das Land gemeldeten FFH-Gebiete und meldet gegebenenfalls Gebiete nach.  
     
  69. Die Landesregierung wird das Moorschutzprogramm unter Einbeziehung der betroffenen Einwohner, Eigentümer und Nutzer weiterführen.  
     
  70. Die Landesregierung prüft eine verstärkte finanzielle Unterstützung von Umweltprojekten.  
     
  71. Die Landesregierung überprüft die Zuwendungen an die Wasser- und Bodenverbände, um eine gerechtere Verteilung der Mittel zu gewährleisten.

    IV. Die Zukunft unserer Landwirtschaft sichern und den ländlichen Raum stärken

     
     

  72. Die Landesregierung tritt konsequent dafür ein, daß die Ergebnisse der Bodenreform nicht angetastet werden.  
     
  73. Die Landesregierung wird Handlungsspielräume im EGBGB nutzen, um in Härtefällen Erleichterungen zu gewähren. Dazu werden Einzelfallprüfungen durchgeführt.  
     
  74. Die Landesregierung prüft in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftsministerien der neuen Bundesländer die Möglichkeit der Novellierung des Treuhandgesetzes (Artikel 11) mit dem Ziel, der Verpachtung den Vorzug vor dem Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen einzuräumen.  
     
  75. Die Landesregierung setzt sich unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtsgrundlagen des EALG und der Flächenerwerbsverordnung für eine gerechte Verteilung von Grund und Boden ein.  
     
  76. Die Landesregierung strebt an, den Einfluß des Landes auf die Bodenverwertungspraxis der BVVG zu erhöhen. Dafür ist eine sofortige Neubesetzung des Länderbeirates erforderlich . Darüber hinaus wird geprüft, ob eine Umprofilierung der BVVG in eine Mehrländeranstalt zweckmäßig ist.  
     
  77. Die Landesregierung wird darauf hinwirken, daß die Altschuldenproblematik in der Landwirtschaft abschließend geregelt wird. Dazu soll unverzüglich eine Beurteilung der Wirksamkeit staatlicher Entschuldungsmaßnahmen erfolgen und ein Zinsmoratorium für landwirtschaftliche Altschulden angestrebt werden.  
     
  78. Die Landesregierung sieht die Notwendigkeit einer Reform der Agrarpolitik in der EU. Eine einseitige Benachteiligung der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern wird abgelehnt. Die Funktionsfähigkeit der ländlichen Räume muß erhalten bleiben. Die Landesregierung setzt sich im Rahmen der EU-Agrarreform für einen vollen Einkommensausgleich ein.  
     
  79. Mit einem Innovationsprogramm "Nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Energien" wird die Landesregierung die Potentiale der Wissenschaft, der Landwirtschaft sowie der im Land ansässigen Industrie zusammenführen und Rahmenbedingungen für den Aufbau bzw. die Weiterentwicklung dieses zukunftsträchtigen Wirtschaftssektors schaffen.  
     
  80. Die Landesregierung wird eine gründliche Prüfung der ordnungsgemäßen Vermögensauseinandersetzung in LPG-Nachfolgeunternehmen in den Fällen vornehmen, wo ernsthafte Anzeichen auf Verstöße bzw. Unregelmäßigkeiten angezeigt sind.  
     
  81. Die Landesregierung prüft die Einrichtung eines Existenzsicherungsprogrammes zum Zwecke der erfolgreichen Stabilisierung und betriebswirtschaftlichen Konsolidierung der Agrarwirtschaft.  
     
  82. Die Landesregierung wird der Berufsausbildung, der Fortbildung und Umschulung und der landwirtschaftlichen Managementausbildung besondere Aufmerksamkeit widmen.  
     
  83. Die Landesregierung wird zur Veränderung des Marktstrukturgesetzes Initiativen mit dem Ziel entwickeln, die horizontale und vertikale Zusammenarbeit von Unternehmen zu unterstützen.  
     
  84. Gemeinsam mit den neuen Bundesländern wird die Landesregierung die Grundlagen eines Gruppenlandwirtschaftsgesetzes nach dem Beispiel Frankreichs erarbeiten.  
     
  85. Ziel künftiger Landespolitik ist es, eine umweltgerechte Agrarwirtschaft zu gestalten. In ihrem Rahmen soll schrittweise der Anteil integrierter und ökologischer Produktionsformen wachsen. Die Landesregierung wird Betriebe, die eine Umstellung auf ökologische Wirtschaftsweise sowie die regionale Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter landwirtschaftlicher Produkte vorsehen, mit geeigneten Programmen unterstützen.  
     
  86. Die Landesregierung wird im Rahmen einer integrierten Entwicklung ländlicher Räume die Dorfentwicklung/Dorferneuerung durch Vernetzung existierender Förderprogramme und die Erhöhung ihrer Zielgenauigkeit unterstützen und gegebenenfalls neue Richtlinien verabschieden.  
     
  87. Die Landesregierung betreibt eine Forstpolitik, die eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, den Erhalt der vielfältigen Funktionen der Wälder sowie die ökologische Stabilität zum Ziel hat. Sie sieht ihre besondere Verantwortung im Schutz der Wälder, in der Kontinuität der Waldbewirtschaftung und in der Waldmehrung. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Erlössituation der Forsten zu verbessern und den mittelfristigen Zuschußbedarf zu verringern.  
     
  88. Die Fischerei ist als strukturbestimmender Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten. Vorrangiges Ziel ist es, die Fangquoten auszuschöpfen und die Entwicklung einheimischer Verarbeitungskapazitäten zu unterstützen. Die Angelfischerei ist als wertvoller Bestandteil touristischer und wirtschaftlicher Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern weiter auszugestalten. Einnahmen aus dem Küstenfischereischein werden anteilig für Besatzmaßnahmen eingesetzt.  
     
  89. Die Landesregierung wird das Kleingartenwesen fördern und eine Richtlinie erlassen.

    V. Den Sozialstaat sichern und die solidarische Gesellschaft ausbauen



  90. Die Landesregierung unterstützt Bemühungen für tarifgerechte Entlohnung und den Abbau von Lohndiskriminierungen, insbesondere bei Frauen. Ferner werden Bemühungen auf Bundesebene unterstützt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sozial abzusichern.  
     
  91. Die Landesregierung setzt sich im Bund dafür ein, daß Leistungseinschränkungen und diskriminierende Regelungen aus den sogenannten Spargesetzen der jüngsten Vergangenheit zurückgenommen werden. Entsprechende Maßnahmen der Bundesregierung werden unterstützt.  
     
  92. Die Landesregierung unterstützt die Erhöhung des Kindergeldes durch den Bund und die Rückkehr von Männern und Frauen nach Kindererziehungszeiten in den Beruf.  
     
  93. Der Ausbau des betreuten Wohnens und weiterer offener Angebote der Alten- und Behindertenhilfe hat hohe Priorität. Dabei muß beachtet werden, daß ambulante und stationäre Einrichtungen, betreutes Wohnen sowie Angebote der offenen Alten- und Behindertenhilfe ausgewogen vorhanden sind. Um die Angebote in diesem Bereich zu verbessern, wird die Zahl der betreuten Altenwohnungen im Wohnungsbauprogramm erhöht und die Investitionsförderung von Gemeinschaftseinrichtungen verstärkt.  
     
  94. Angesichts der sozialen Situation breiter Bevölkerungsschichten ist es notwendig, die Finanzierung insbesondere für die Sucht- und Drogenhilfe, Schuldnerberatung, Ehe- und Familienberatung sowie Schwangerschaftskonfliktberatung sicherzustellen.  
     
  95. Politik für ältere Menschen muß mit älteren Menschen zusammen gestaltet werden. Deshalb gilt der Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenbeirat sowie mit den entsprechenden Verbänden, Organisationen und Selbsthilfegruppen ein besonderes Augenmerk.  
     
  96. Auch künftig kann die Gesellschaft auf das freiwillige Engagement von Menschen in den verschiedensten gesellschaftlichen Aufgabenbereichen nicht verzichten. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind deshalb verstärkt zu unterstützen.  
     
  97. Die notwendige medizinische Versorgung bei Krankheit und Pflege muß für alle Menschen sichergestellt und bezahlbar bleiben. Es ist deshalb notwendig, auf Bundesebene auf eine Korrektur der Gesetze hinzuwirken, die einseitig zu Lasten der Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung gehen und dadurch die solidarische Krankenversicherung ausgehöhlt haben. Der Automatismus zwischen Beitrags- und Zuzahlungserhöhung soll aufgehoben werden. Chronisch Kranke, ältere und sozialschwache Patienten sind von Zuzahlungen zu entlasten. Die Kostenerstattung beim Zahnersatz für die ab 1979 Geborenen muß wieder eingeführt werden. Es darf nicht zu Leistungsausgrenzungen für sozial schwache Bürgerinnen und Bürger kommen. Darüber hinaus sind Reformen anzustreben, die das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung stärken.  
     
  98. Die Landesregierung setzt sich für vernetzte Strukturen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sowie zwischen medizinischen, nichtmedizinischen und sozialen Diensten ein und nimmt Einfluß auf den Wiederaufbau eines Dispensairesystems. Weiterhin setzt sich die Landesregierung für ein bedarfsgerechtes, wohnortnahes und patientenorientiertes Angebot an Krankenhäusern ein.  
     
  99. Die Rehabilitation hat Vorrang vor Frühverrentung und Pflege. Der Gesundheitsbereich ist ein zukunftsorientierter und arbeitsplatzsichernder Standortvorteil für Mecklenburg-Vorpommern. Auf Bundesebene ist deshalb auf eine Rücknahme der Kürzungen im Bereich der Rehabilitation hinzuwirken.  
     
  100. Auf Bundesebene wird auf einen bundeseinheitlichen Risikostrukturausgleich hingewirkt, der die Leistungsfähigkeit der ostdeutschen Krankenkassen stärkt.  
     
  101. Bei den Überlegungen zur Organisationsstruktur der Rentenversicherungsträger und der Krankenversicherungsträger muß sichergestellt werden, daß die Aufgaben für die Versicherten in Mecklenburg-Vorpommern auch im Land wahrgenommen werden. Die Umsetzung regionaler Ziele der Sozial- und Gesundheitspolitik muß gewährleistet sein. Dadurch können wichtige Arbeitsplätze im Land erhalten werden.  
     
  102. Der sofortige Stopp des Rentenreformgesetzes auf Bundesebene wird unterstützt. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, daß auch die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters für Frauen zurückgenommen wird. Unterstützt wird eine Rentenreform, die die Rentenversicherung armutsfest und gerecht macht und die eigenständige Absicherung von Frauen berücksichtigt. Die Landesregierung wird sich im Zusammenwirken mit den anderen neuen Ländern darum bemühen, diskriminierende Regelungen bei der Rentenüberleitung zu beseitigen.  
     
  103. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, daß die Lockerung des Kündigungsschutzes korrigiert wird. Die erfolgten Kürzungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind zurückzunehmen.  
     
  104. Die Landesregierung unterstützt die weitere Ausgestaltung der Pflegeversicherung auf Bundesebene.  
     
  105. Die Landesregierung prüft die Zweckmäßigkeit eines Integrationsfördergesetzes für die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranker.  
     
  106. Die Landesregierung wird der Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Obdachlosigkeit große Aufmerksamkeit schenken.  
     
  107. Eine qualifizierte Armuts- und Reichtumsberichterstattung für Mecklenburg-Vorpommern wird angestrebt.

    Abschnitt 2: Kinder- und Jugendpolitik

     
     

  108. Die Verbesserung der Lebensverhältnisse und die Schaffung von Perspektiven für Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Maßstab der Politik in Mecklenburg-Vorpommern. Leitlinien für die Kinder- und Jugendpolitik der Landesregierung sind Demokratisierung, eine qualitative Verbesserung der Kinder- und Jugendförderung, die Stärkung der Rechte des Kindes, die Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität und der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt.  
     
  109. Die Landesregierung überprüft die Wirksamkeit des Kinder- und Jugendfördergesetzes in der Praxis mit dem Ziel, personelle Stetigkeit zu sichern und das Ehrenamt zu stärken. Die Landesförderung ist möglichst in der jetzigen Höhe beizubehalten.  
     
  110. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, jedem Kind bis zum 10. Lebensjahr bei Bedarf einen Platz in einer Tageseinrichtung/Tagespflege zur Verfügung zu stellen.  
     
  111. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, daß auf Bundesebene eine Enquete-Kommission zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 eingerichtet wird.  
     
  112. Die Landesregierung erarbeitet ein Konzept zur sozialen, sozialpsychologischen und kriminalpolitischen Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität. Ein wesentlicher Gegenstand dieser Konzeption ist die Erziehung zur gewaltfreien Konfliktbewältigung vom jüngsten Kindesalter an.  
     
  113. Projekte zur Schaffung von Kinder- und Jugendparlamenten als Möglichkeit der frühzeitigen Einbindung in politische Entscheidungsprozesse auf kommunaler Ebene werden im Rahmen des Landesjugendplans gefördert.

    Abschnitt 3: Integration von Immigranten, Flüchtlingen und Ausländern

     
     

  114. Die Landesregierung bemüht sich, auf Grundlage kontinuierlicher Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit eine Atmosphäre zu schaffen, die Immigranten, Flüchtlinge und andere Ausländer als gleichwertige und gleichgeachtete Persönlichkeiten anerkennt.  
     
  115. Die Landesregierung setzt eine Härtefallkommission ein, die bei Abschiebungen in Härtefällen beratend wirkt und den Ausländerbehörden Empfehlungen gibt.  
     
  116. Die Landesregierung überprüft die landesrechtlichen Bestimmungen mit dem Ziel, eine Verbesserung der Lebensverhältnisse der ausländischen Flüchtlinge, Immigranten und Ausländer zu erreichen.  
     
  117. Die Landesregierung unterstützt Bemühungen des Bundes, auch über den Kreis der EU-Bürger hinaus allen in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen das kommunale Wahlrecht zu gewähren.  
     
  118. Die Landesregierung unterstützt Bemühungen des Bundes, die ausländerrechtlichen Verwaltungsvorschriften dahingehend zu überarbeiten, daß geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe eine stärkere Berücksichtigung finden.

    VI.Gleichstellung verwirklichen

     
     

  119. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Landesregierung wird bei allen die Gleichstellung betreffenden Maßnahmen in die Willensbildung der Landesregierung einbezogen. Frauen- und Gleichstellungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Das heißt: Alle Vorhaben der Landesregierung müssen auf ihre Auswirkung auf die Geschlechter überprüft werden.  
     
  120. Die Landesregierung wird die Chancengleichheit an den Schulen stärken. Die Voraussetzungen für eine partnerschaftliche Gesellschaft sind daher auf allen Bildungsebenen zu schaffen. Es ist notwendig, Lehrer und Lehrerinnen für diese Thematik zu sensibilisieren und Rollenklischees in Schulbüchern abzubauen.  
     
  121. Die Landesregierung unterstützt den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Mädchen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, um deren strukturelle Benachteiligungen abzubauen. Dazu werden folgende Maßnahmen ergriffen:
    1. Die Landesregierung wird Fördermittel der EU-Strukturfonds für arbeitsmarktbezogene und qualifikationsfördernde Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung einsetzen. Deshalb müssen in Mecklenburg-Vorpommern die Gemeinschaftsmittel qualitativ und quantitativ entsprechend dieser Zielsetzung verwandt werden.
    2. Die Landesregierung wird das Existenzgründerinnendarlehensprogramm mit der entsprechenden Beratung mit hoher Priorität und in gleicher Quantität fortführen.
    3. Auf Bundesebene werden Vorhaben für ein Vereinbarkeitsgesetz unterstützt.

     
     

  122. Frauenhäuser, Antigewaltprojekte und Präventionsarbeit werden gefördert. Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein gesellschaftliches Problem, das nicht tabuisiert werden darf. Deshalb müssen den Frauen und Kindern Hilfen auf allen Ebenen angeboten werden. Zur Bekämpfung von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, sind Opferschutz- und Antigewaltprojekte zu fördern. Die bestehenden Frauenschutzhäuser und Notrufe werden wie bisher durch das Land finanziell gesichert, bis eine bundesweite Regelung in Kraft tritt.  
     
  123. Die Landesregierung beabsichtigt, gleichstellungspolitische Bewußtseinsbildung durch bessere Öffentlichkeitsarbeit und frauenpolitische Bildung zu verstärken.  
     
  124. Die Landesregierung wird Initiativen der Bundesregierung zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensformen unterstützen. Ihre rechtliche Angleichung ist anzustreben.  
     
  125. Mädchen- und Frauen- sowie Lesben- und Schwulenprojekte sind in ihrer Vielfalt und Breite im Land zu erhalten.  
     
  126. Die Landesregierung wird zur Bekämpfung des Frauenhandels in Mecklenburg-Vorpommern wirksame Maßnahmen ergreifen. Dabei werden landesspezifische Besonderheiten berücksichtigt.

    VII. Chancengleichheit und Leistungsorientierung an Schulen und Hochschulen stärken, Kultur und Sport pflegen



    Abschnitt 1: Schule

     
     

  127. Um den pädagogischen, demographischen und flächenlandspezifischen Anforderungen gerechter zu werden, wird die schulartunabhängige Orientierungsstufe eingeführt. Ihre Anlagerung an die Grundschule oder eine weiterführende Schule wird nach den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort entschieden. In der Legislaturperiode werden die notwendigen Maßnahmen für den langfristigen Übergang zur sechsjährigen Grundschule eingeleitet.  
     
  128. Das Programm "Kleine Grundschule" wird in Übereinstimmung mit der Schulentwicklungsplanung weitergeführt.  
     
  129. Die inhaltliche Ausgestaltung der Ganztagsschule wird durch die Landesregierung gezielt fortgesetzt und rechtswirksam geregelt.  
     
  130. Die Landesregierung wird die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in das Regelschulsystem, wo immer möglich, fördern. Sie wird die Qualität und Quantität der pädagogischen Parameter im Förderschulbereich verbessern.  
     
  131. Die Landesregierung geht bei ihren Planansätzen von einer landesweiten rechnerischen Unterrichtsversorgung von 100 Prozent aus. Die Unterrichtsversorgung ist durch zielgerichtete organisatorische sowie personalwirtschaftliche Maßnahmen auf der Grundlage der neuen Schulamtsbereiche zu stabilisieren.  
     
  132. Mit dem Schuljahr 1999/2000 wird an der Grundschule für die 1. und 2. Klasse je eine Stunde in den Fächern Deutsch und Mathematik zusätzlich in die Stundentafel aufgenommen.  
     
  133. In Abstimmung mit den bundesweit laufenden Überlegungen zu einer Reform der Lehrerausbildung wird das Land ein Lehrerbildungsgesetz ausarbeiten, um unter anderem den Praxisbezug zu erhöhen, den pädagogischen Ausbildungsanteil zu verstärken und durch Neustrukturierung der Lehrämter den schulartübergreifenden Lehrereinsatz zu ermöglichen. Das Landesinstitut für Schule und Ausbildung (LISA) wird in der Legislaturperiode inhaltlich und organisatorisch neu strukturiert.  
     
  134. In regelmäßigen Abständen wird das Lehrerpersonalkonzept unter Berücksichtigung qualitativer Verbesserungen und der demographischen Entwicklung angepaßt und dementsprechend umgesetzt.  
     
  135. Im Zuge der Weiterentwicklung des Schulsystems werden Qualitätskontrolle und Wettbewerb verstärkt. Die Landesregierung wird ein Programm zur Qualitätssicherung an den Schulen unter Einbeziehung internationaler und nationaler Leistungsvergleiche erarbeiten.  
     
  136. Die Landesregierung prüft im Rahmen einer Änderung des Schulgesetzes die Einführung einer eltern- und schülerbestimmten Schulwahl.  
     
  137. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, daß Versuchsschulprojekte in Zusammenarbeit mit den Hochschulen an den staatlichen Schulen durchgeführt werden.  
     
  138. Der Religionsunterricht in den Schulen wird wie bisher fortgesetzt. Die Unterrichtsinhalte des Faches "Philosophieren mit Kindern/Philosophie" werden inhaltlich weiter ausgestaltet.  
     
  139. Die Schulkonferenz wird paritätisch besetzt. Die Vorlagepflicht für Schülerzeitungen wird im Rahmen einer Änderung des Schulgesetzes abgeschafft.  
     
  140. Die Landesregierung erarbeitet in Kooperation mit der Wirtschaft und den Hochschulen ein Landesprogramm "Einführung neuer Medien in den Schulen".  
     
  141. Durch geeignete Maßnahmen, insbesondere auch durch die pädagogische Qualifikation von "Seiteneinsteigern", wird der Bedarf an Berufsschullehrern gedeckt.  
     
  142. Die Landesregierung wird ein Bildungsfreistellungsgesetz erarbeiten.  
     
  143. Die Landesregierung wird Fachkommissionen zur "Entrümpelung" von Rahmenrichtlinien und Rahmenplanung einsetzen.

    Abschnitt 2: Hochschule und Forschung

     
     

  144. Ziel der Landesregierung ist es, die Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu wettbewerbsfähigen, effizienten und weltoffenen Einrichtungen von Forschung und Lehre in der deutschen und europäischen Wissenschaftslandschaft zu entwickeln.  
     
  145. Das Landeshochschulgesetz wird novelliert, um unter anderem höhere Flexibilität, Autonomie und abrechenbare Leistungen zu erreichen. Der Wettbewerb der Hochschulen untereinander und auf dem Wissenschaftsmarkt insgesamt wird befördert. Es werden neue leistungsorientierte Finanzierungsformen eingeführt. Ein Verbot von Studiengebühren wird verankert. In Auswertung laufender Modellversuche wird die Einführung globalisierter Haushalte unter Einschluß von Personalkosten ermöglicht.  
     
  146. Die Hochschulen werden zu selbständiger fachlicher und finanzieller Schwerpunktsetzung angehalten. Außerdem werden die Projektorientierung und die Kooperation innerhalb der Hochschulen befördert. Dabei wird auch das wissenschaftliche und wirtschaftliche Umfeld der Hochschulen einbezogen. Die Landesregierung wird mittelfristig den Hochschulgesamtplan mit dem Ziel der Gestaltung einer anforderungs- und bedarfsgerechten Hochschul- und Forschungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern überarbeiten.  
     
  147. Die Landesregierung unterstützt den Wohnheimbau der Studentenwerke, um mittelfristig eine deutliche Verbesserung der Versorgungsquote mit Wohnheimplätzen zu erreichen.  
     
  148. Die Landesregierung ergreift geeignete Maßnahmen zur Beschleunigung und Qualifizierung des Hochschulbaus, insbesondere durch Vorziehen von Investitionen sowie durch die Prüfung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten vor der Entscheidung bzw. Auftragsvergabe.  
     
  149. Im Rahmen des bestehenden Stellenplans für Wissenschaftler kann einem veränderten Bedarf im akademischen Mittelbau durch Umschichtungen Rechnung getragen werden.  
     
  150. Die Landesregierung wird die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung neuer und die Entwicklung vorhandener Forschungseinrichtungen sowie für Existenzgründungen aus dem Wissenschaftsbereich verbessern und eine stärkere Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft fördern. Die Landesforschungsförderung wird effizienter gestaltet. Die Landesregierung wird die außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes weiterführen und weiterentwickeln.

    Abschnitt 3: Kulturpolitik

     
     

  151. Die Entwicklung einer vielfältigen Kulturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist eines der zentralen Ziele der Landesregierung. Hierzu wird die Landesförderung stabilisiert. Das Land wird das private Sponsoring anregen. Zugleich soll die Kulturwirtschaft als Schnittstelle zwischen der wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen, touristischen und kulturellen Entwicklung des Landes unterstützt werden. Dazu werden die entsprechenden Förderprogramme des Landes, wenn möglich, geöffnet.  
     
  152. In Zusammenarbeit aller im Kulturbereich Tätigen werden die Schwerpunkte und Eckwerte der Kulturförderung in einem Landeskulturentwicklungsplan verankert, der auch die "Kultur im ländlichen Raum" einschließt. Zur Entwicklung des Landeskulturentwicklungsplans wird eine Projektgruppe eingerichtet. Zugleich soll die Einrichtung einer Kulturstiftung des Landes geprüft werden. Diese könnte die Kulturfördermittel des Landes verwalten und die Vergabe über ein Kuratorium transparent realisieren.  
     
  153. Um die schrittweise denkmalpflegerische Arbeit an den vielfältigen historischen Hinterlassenschaften transparent und sachkompetent zu befördern, wird ein Denkmalrat geschaffen, der sich aus Vertretern der Denkmalpflege, des Bauwesens und weiterer interessierter gesellschaftlicher Gruppen zusammensetzt. Der Denkmalrat soll die Arbeit der Landesregierung beratend begleiten, Prioritäten setzen und bis zum Jahr 2001 einen Denkmalschutzbericht erarbeiten.  
     
  154. Die Landesregierung beruft einen unabhängigen Kulturbeirat als Beratergremium beim Kultusministerium ein, der zu wichtigen kultur- und kunstrelevanten Fragen und Entscheidungen konsultiert wird.  
     
  155. Die Landesregierung ergreift die Initiative zur Erarbeitung eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung "Restaurator/Restauratorin".

    Abschnitt 4: Sportförderung

     
     

  156. In einem Sportfördergesetz wird die Landesregierung die Grundzüge der Sportförderung verankern, um langfristige Planungssicherheit zu erreichen.  
     
  157. Der Investitionszuschuß an den Landessportbund zur Förderung des Breitensports wird verdoppelt.

    VIII. Die Demokratie stärken und die persönliche und öffentliche Sicherheit gewährleisten



    Abschnitt 1: Volksabstimmung und Parlamentsrecht

     
     

  158. Die Vertragspartner bilden eine Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Parlamentsrechts, des Volksabstimmungsgesetzes und des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes. In der Arbeitsgruppe wird auch geprüft, ob von Mecklenburg-Vorpommern auf Bundesebene eine Initiative zum Verbandsklagerecht ausgehen soll.  
     
  159. Es wird ein Parlamentsinformationsgesetz in Ausführung von Artikel 40 der Landesverfassung eingebracht.  
     
  160. Es wird ein Gesetz über Untersuchungsausschüsse in Ausführung von Artikel 34 der Landesverfassung eingebracht.

    Abschnitt 2: Überprüfungen

     
     

  161. Die Landesregierung wird Anfragen beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes gemäß StUG und der Änderungsgesetze nicht mehr generell und ohne Anhaltspunkte für den Verdacht einer Tätigkeit des Bewerbers für das Ministerium der Staatssicherheit der DDR stellen. Im übrigen verbleibt es in den zu treffenden Einzelfallentscheidungen bei der Anwendung der bisher von der Landesregierung einheitlich zugrunde gelegten Verfahrensweise und Entscheidungshilfen, die auch auf den übrigen öffentlichen Dienst des Landes übertragen werden sollen.  
     
  162. Die Fraktionen von SPD und PDS wirken darauf hin, daß ihre Mitglieder sich einer freiwilligen Überprüfung gemäß dem Abgeordnetengesetz Mecklenburg-Vorpommern unterziehen.

    Abschnitt 3: Medienpolitik

     
     

  163. Der sich aus der Kulturhoheit des Landes ergebende Vorrang des dualen Rundfunksystems in Deutschland ist gegenüber europarechtlichen Regelungen insbesondere in Wettbewerbsfragen zu verteidigen.  
     
  164. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk genießt eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Dazu gehört auch die Teilhabe an den neuen Mediendiensten und -techniken sowie der chancengleiche Zugang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum digitalen Rundfunk. Beim Jugendschutz werden keine Abstriche gemacht. Gesellschaftliche Großereignisse sollen auch in Zukunft für alle Fernsehzuschauer ohne Zuzahlungen empfangbar bleiben.  
     
  165. Die Landesregierung tritt für Vielfaltsicherung und Konzentrationskontrolle in den Medien ein. Vielfaltsicherung und Konzentrationskontrolle sind auf nationaler und europäischer Ebene notwendig.  
     
  166. Die Landesregierung setzt sich für die Novellierung des NDR-Staatsvertrages ein. Dabei soll das Mitspracherecht gesellschaftlicher Gruppen und Verbände ausgewogener gestaltet werden.  
     
  167. Das Landesrundfunkgesetz ist mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Medienstandortes Mecklenburg-Vorpommern und einer besseren Bürgerbeteiligung bei der Rundfunk- und Fernsehproduktion zu novellieren. Dabei ist unter anderem die Aufnahme gesetzlicher Regelungen zum digitalen Bereich und dessen Vielfalt sowie zu lokalen Initiativen vorzusehen.  
     
  168. Es ist zu prüfen, ob eine Änderung der rundfunkrechtlichen Vorschriften dahingehend anzustreben ist, daß künftig ein Anspruch politischer Parteien auf Sendezeiten zu Wahlwerbezwecken nicht mehr besteht.  
     
  169. Der Zugang der Bevölkerung zu modernen Medien, insbesondere zum Internet, ist zu fördern.  
     
  170. Die Landesregierung prüft eine Novellierung des Landespressegesetzes hinsichtlich gesetzlicher Regelungen zur inneren Pressefreiheit, zu Grundsätzen publizistischer Haltung und zur Offenlegungspflicht.

    Abschnitt 4: Persönliche und öffentliche Sicherheit

     
     

  171. Die Landesregierung erarbeitet ein Programm zur Kriminalitätsprävention und zum Kampf gegen das Verbrechen und seiner Ursachen. Bestandteile dieses Programms sind Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität sowie zur Verhinderung und Vorbeugung von Straftaten durch Präventionsarbeit in den Kommunen.  
     
  172. Eine motivierte, gut ausgebildete und modern ausgestattete Polizei ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung. Daher ist der Vollzugsdienst von polizeifremden Aufgaben zu entlasten, um eine stärkere Konzentration auf polizeitypische Aufgaben zu erreichen. Eine zügige Ausstattung der Polizei mit moderner Technik, insbesondere Informationstechnik, ist notwendig. Die Aus- und Fortbildung ist zu verbessern.  
     
  173. Die Bekämpfung der Schwerstkriminalität ist zu intensivieren. Die vorhandenen Kräfte im Kampf gegen die Schwerstkriminalität sind zu bündeln und effektiv einzusetzen. Es sind Maßnahmen zu erarbeiten bzw. zu unterstützen, die die organisierte Kriminalität (insbesondere die Geldwäsche und die schwere Wirtschaftskriminalität) wirksam unterbinden. Zum wirkungsvollen Schutz vor grenzüberschreitender Kriminalität sind bestehende Kontakte der Landespolizei und der Justiz in andere Bundesländer und Staaten auszubauen. Die Bekämpfung der Korruption ist fortzuführen.  
     
  174. Es besteht Einigkeit darüber, daß bei der Alltagskriminalität nicht nur der Staat, sondern insbesondere auch die Einwohner selbst durch ihr Handeln und ihr Engagement kriminalitätsvorbeugend wirken können. Öffentliche Sicherheitspartnerschaften zwischen Bürgern und Polizei sollen initiiert werden. Die Präsenz der Polizei im öffentlichen Straßenbild und an Orten und zu Zeiten, die besonders kriminalitätsgefährdet sind, ist zu stärken.  
     
  175. Die Landesregierung wird das Sicherheits- und Ordnungsgesetz hinsichtlich der praktischen Wirksamkeit nach zwei Jahren überprüfen.  
     
  176. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, persönliche Daten ausschließlich im erforderlichen Umfang sowie zweckgebunden zu erfassen und zu verwenden. Nach der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes wird geprüft, ob die Landesregierung mit dem Ziel eines besseren Datenschutzes das Landesgesetz ändern muß. Nach Inkrafttreten eines Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes prüft die Landesregierung dazu eine konkrete Ausgestaltung des Landesrechtes.

    Abschnitt 5: Bekämpfung des Rechtsextremismus

     
     

  177. Die Landesregierung versteht die Zurückdrängung von rechtsextremem, neofaschistischem und ausländerfeindlichem Gedankengut als politische Querschnittsaufgabe und mißt ihr hohe Priorität bei.  
     
  178. Auf wissenschaftlicher Grundlage sind die Ursachen, Erscheinungs- und Organisationsformen des Rechtsextremismus zu untersuchen. Daraus ableitend sind Schlußfolgerungen zu ziehen und konkrete Maßnahmen zur Zurückdrängung des rechtsextremen Gedankenguts zu erarbeiten.  
     
  179. Die Landesregierung unterstützt ein breites "Bündnis gegen Rechts", in dem Projekte, Verbände, Initiativen und Parteien zusammenarbeiten.

    IX. Selbstverwaltung der Kommunen ausbauen und ihre Leistungsfähigkeit sichern



    Abschnitt 1: Kommunalpolitik

     
     

  180. Die Landesregierung hält die weitere Reform der öffentlichen Verwaltung auf Landes- und Kommunalebene für erforderlich. Ziele der Reform sind Transparenz, Bürgernähe, Entbürokratisierung und Leistungssteigerung.  
     
  181. Die Landesregierung unterstützt eine Verwaltungsreform auf kommunaler Ebene, die Erprobung neuer Steuerungsmodelle sowie die Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der gegenwärtigen Standards. Die Kommunen werden dabei unterstützt, neue Wege ihrer Aufgabenerfüllung zu erproben und zeitlich befristete Ausnahmen von geltendem Landesrecht in Anspruch zu nehmen.  
     
  182. Mittelfristig wird eine Änderung der Kommunalverfassung angestrebt. Damit sollen unter anderem die Kompetenzen und Kontrollrechte der Kommunalvertretungen gestärkt werden. Die Beratungsfunktion der Rechtsaufsichtsbehörden gegenüber den Kommunen soll verstärkt werden. Die Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Bürgerinitiativen sollen ausgebaut werden. Die Rechte von Ortsteilen und deren Vertretungen sollen erweitert werden. Kindern und Jugendlichen ist ein Anspruch auf Mitwirkung in denjenigen kommunalen Angelegenheiten zu eröffnen, die sie selbst betreffen.  
     
  183. Die Stadt-Umland-Beziehungen müssen überprüft werden.  
     
  184. Die Funktionalreform wird fortgeführt. Dabei wird geprüft, welche Aufgaben von der Landesebene auf die Landkreise und kreisfreien Städte sowie welche ausgewählten Aufgaben der Landkreise auf Ämter und amtsfreie Gemeinden übertragen werden können. In diesem Zusammenhang wird die Einführung des Status der "Großen kreisangehörigen Stadt" geprüft.  
     
  185. Zusammenschlüsse kleiner Gemeinden und Kleinstgemeinden zu effektiven und modernen Einheiten sind auf der Basis der Freiwilligkeit und der demokratischen Mitbestimmung zu unterstützen.  
     
  186. Das kommunale Wahlalter wird auf 16 Jahre herabgesetzt.

    Abschnitt 2: Kommunaler Finanzausgleich

     
     

  187. Das Finanzausgleichsvolumen soll bis zum Jahr 2002 auf dem Niveau von 1999 (2,5 Mrd. DM) stabilisiert werden. Im Jahr 1999 wird das Finanzausgleichsgesetz novelliert. Dabei werden auch neue Festlegungen für eine gerechtere Verteilung der Finanzausgleichsmasse getroffen. Im Jahr 2000 wird geprüft, ob eine Aufstockung der Finanzausgleichsmasse in den Jahren 2001 und 2002 möglich ist, ohne die Nettokreditaufnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen.  
     
  188. Die kommunale Investitionspauschale aus IfG-Mitteln wird erhöht, und zwar
    
    1999	um	35 Mio. DM
    
    2000	um	50 Mio. DM
    
    2001	um	50 Mio. DM
    
    2002	um	50 Mio. DM.
    
    

     
     

  189. Zusätzlich wird für 1999 eine einmalige Leistung als Überbrückung in Höhe von 15 Mio. DM an die kreisfreien Städte zum Ausgleich der stärkeren Belastung infolge des geltenden Finanzausgleichs außerhalb der Verbundmasse vorgesehen.  
     
  190. Mittel, die durch den Wegfall oder die Verringerung von zweckgebundenen Zuweisungen den Schlüsselzuweisungen zugeschlagen werden, sind von dieser Vereinbarung unberührt und daher zusätzlich der kommunalen Ebene zur Verfügung zu stellen. Sie erhöhen die Finanzausgleichsmasse.  
     
  191. Zur Gewinnung weiterer Finanzspielräume soll es den Kommunen ermöglicht werden, Standards flexibler anzuwenden.  
     
  192. Das Konnexitätsprinzip wird in der Kommunalverfassung festgeschrieben. Werden der durch Landesgesetze übertragene Aufgabenbestand der Gemeinden oder rechtlich festgelegte und kostenrelevante Normen und Standards verändert, wird die Finanzausstattung der Kommunen entsprechend angepaßt.

    X. Moderne, bürgernahe und effektive Justiz gestalten

     
     

  193. Die Landesregierung wird weiter an der Entwicklung einer modernen, bürgernahen und effektiven Justiz arbeiten. Den steigenden Belastungen der Justiz ist durch eine Fortsetzung begonnener Reformen zu begegnen. Deshalb werden die bestehende innere Struktur und der äußere rechtliche Rahmen kritisch überprüft und auf den modernsten Stand gebracht. Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Auswirkungen der Justizreform des Bundes auf das Land Mecklenburg-Vorpommern prüft unter anderem mit dem Ziel, Investitionen an Gerichtsstandorten zu vermeiden, die nicht auf Dauer Bestand haben.  
     
  194. Bestandteil einer Reform der Justiz ist eine umfassende Reform der Juristenausbildung. Deshalb wird die Landesregierung die auf Länderebene begonnenen Gespräche mit dem Ziel fortsetzen, maßgebliche Veränderungen in der Ausbildungsstruktur und den Inhalten zu erreichen.  
     
  195. Auf strafrechtlichem Gebiet werden folgende Schwerpunkte gesetzt: Die dem Täter-Opfer-Ausgleich innewohnenden Möglichkeiten sind verstärkt zu nutzen, um ausgehend von bisherigen Modellen zu einem flächendeckenden Programm des Täter-Opfer-Ausgleichs zu gelangen. Die Qualität und Wirksamkeit der Strafverfolgung ist durch eine verbesserte und effektivere Zusammenarbeit von Polizei und Justiz zu erhöhen. Das Jugendstrafrecht ist entsprechend seinem erzieherischen Grundgedanken auszugestalten; dazu gehört die wissenschaftlich begründete Modernisierung des Freiheitsentzugs für Jugendliche in Untersuchungshaft und Vollzug. Bei kleineren Straftaten soll die Ahndung konsequent, angemessen und zügig der Straftat folgen; bürokratische Verfahren sollen vereinfacht und die Wiedergutmachung für Opfer gestärkt werden.  
     
  196. Die Bekämpfung der Drogenkriminalität soll ressortübergreifend als Einheit präventiver und repressiver Einwirkung gestaltet werden. Repressive Einwirkung muß deutlicher als bisher zwischen organisiertem Verbrechen und "kleinen" Drogenkonsumenten differenzieren.  
     
  197. Um einen Beitrag zur Bekämpfung der mangelnden Zahlungsmoral zu leisten, wird die Landesregierung ressortübergreifend nach Wegen suchen, diesen der Wirtschaft abträglichen Zustand schnellstmöglich zu unterbinden. Das betrifft die Beschleunigung des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens, z. B. durch die Einrichtung von Fachkammern.

    XI. Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes nachhaltig sichern

     
     

  198. Die Finanzpolitik hat in der kommenden Legislaturperiode die Aufgabe, verläßliche und auf Dauer finanzierbare Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung des Landes zu schaffen. Die Ausgabengestaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern muß sich sowohl an den notwendigen Bedarfen wie an den finanziellen Möglichkeiten des Landes orientieren. Dabei darf eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Generationen nicht außer Acht gelassen werden. Das bedeutet, daß die Kreditaufnahme und die daraus resultierenden künftigen Zinsbelastungen eingegrenzt werden müssen.  
     
  199. Ein erheblicher Teil der Einnahmen des Landes ist durch den Solidarpakt bis zum Jahr 2004 befristet. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, durch eine gerechte Steuerreform und eine Reform der Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland auch ab dem Jahr 2005 die finanzielle Basis der Entwicklung des Landes zu sichern. Dennoch ist ab dem Jahr 2005 eine deutlich verschlechterte finanzielle Basis zu erwarten.  
     
  200. Die Ausgaben werden vorrangig für zukunftsgestaltende und zukunftssichernde Maßnahmen eingesetzt. Dies sind vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen, die der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen dienen. Hierzu zählen die Verbesserung der Infrastruktur, die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Einstieg in den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Innovation, Bildung und Ausbildung.  
     
  201. Zusätzliche Einnahmen aus den europäischen Strukturfonds dienen der Erfüllung der vorgenannten Aufgaben. Sie werden nicht zur weiteren Absenkung der vereinbarten Neuverschuldung verwendet.  
     
  202. Mittel der europäischen Strukturfonds werden soweit wie möglich breiter als bisher eingesetzt. Dies bedeutet eine weitgehende Abkopplung von den Gemeinschaftsaufgaben (GA), die es insbesondere für die EFRE-Mittel und die GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gibt, sowie eine einzelplanübergreifende Verwendung unabhängig vom fondsverwaltenden Ressort.  
     
  203. Die allein aus Landesmitteln finanzierten Förderprogramme bedürfen einer kritischen Überprüfung auf ihre Wirksamkeit. Dies gilt auch für Maßnahmen des Landes, deren Zwecke bereits durch Bund-Länder-Programme gefördert werden. Programme zur Schaffung und Erhaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sollen fortgeführt werden.  
     
  204. Globale Minderausgaben sind auf das notwendige Maß zurückzuführen. Die Landesregierung prüft die Notwendigkeit von bestehenden Nebenhaushalten sowie die Einführung von Doppelhaushalten ab dem Haushaltsjahr 2002/2003.  
     
  205. Die Landesregierung wird sämtliche Beteiligungen des Landes auf ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit überprüfen und die Beteiligungen gegebenenfalls reduzieren.  
     
  206. Die Landesregierung wird das mittel- und längerfristige Personalkonzept für die Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern so fortschreiben, daß die in dieser Vereinbarung formulierten Schwerpunkte berücksichtigt und die für das Jahr 2002 angestrebte Gesamtzahl von unter 46.000 Stellen erreicht werden. Langfristig wird eine Stellenausstattung wie in den westlichen Flächenländern angestrebt. Der notwendige Stellenabbau wird im Rahmen von Regelungen zum Vorruhestand, sowie zur Teilzeitarbeit sozialverträglich abgefedert. Die Regelungen werden in Abstimmung mit den Personalräten und Gewerkschaften erarbeitet.  
     
  207. Die Landesregierung setzt sich in der Tarifkommission der Länder für eine zügige Angleichung der Tarife des öffentlichen Dienstes in den neuen Bundesländern an die Tarife der alten Bundesländer ein. Im Hinblick auf künftige Versorgungslasten wird die Verbeamtung restriktiv gehandhabt. Dazu prüft die Landesregierung die Umwandlung freier Beamtenstellen in Angestelltenstellen. Die Regelungen zur Altersteilzeit werden als Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik genutzt  
     
  208. Die Obergrenze für die Nettokreditaufnahme wird
    
    im Jahr 1999 auf 924 Mio. DM
    
    im Jahr 2000 auf 650 Mio. DM
    
    im Jahr 2001 auf 550 Mio. DM
    
    im Jahr 2002 auf 450 Mio. DM
    
    

    festgesetzt. In begrenztem Umfang kann einvernehmlich eine Verschiebung der Kreditaufnahme innerhalb des Vierjahreszeitraumes vorgenommen werden.  
     

  209. Die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Maßnahmen stehen ebenso wie alle laufenden Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel. Dies gilt nicht für die in dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen zur Arbeitsmarktpolitik und zu den Kommunalfinanzen.  
     
  210. Die Landesregierung wird die Landesverwaltung schrittweise modernisieren. Dies geschieht im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Nutzung der begrenzten finanziellen Ressourcen und zur Steigerung von Effektivität und Effizienz des Verwaltungshandelns. Darüber hinaus wird angestrebt, durch eine schrittweise Einführung weiterer Instrumente - z.B. der Kosten- und Leistungsrechnung - Effizienzgewinne zu erzielen.

    XII. Stabiles Regierungshandeln gewährleisten



    Abschnitt 1: Grundsätze

     
     

  211. Die Arbeit der Regierung beruht auf partnerschaftlichen, gleichberechtigten Grundlagen und wahrt die Identität der beiden die Regierung tragenden Parteien.  
     
  212. Wortlaut und Geist der Koalitionsvereinbarung sind zu berücksichtigen.  
     
  213. Es gilt das Prinzip der Regierungssolidarität.  
     
  214. Ein Mitglied der Landesregierung kann nicht gegen den Willen des Koalitionspartners, dem dieses Regierungsmitglied angehört, entlassen werden, ohne daß in diesem Fall die Koalition beendet wird.

    Abschnitt 2: Landtag

     
     

  215. Zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet zwischen den Vorsitzenden und den parlamentarischen Geschäftsführern der Koalitionsfraktionen ein enger und regelmäßiger Informationsaustausch statt. Bei Bedarf werden die jeweiligen Fachsprecher einbezogen.  
     
  216. Jede Koalitionsfraktion kann nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Koalitionspartner Gesetzentwürfe und Anträge eigenständig einbringen. Vor dem Stellen Großer Anfragen und der Beantragung von Aktuellen Stunden ist der Koalitionspartner rechtzeitig zu informieren.  
     
  217. Beide Fraktionen verpflichten sich, nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen. Die freie Gewissensentscheidung des einzelnen Abgeordneten bleibt hiervon unberührt.

    Abschnitt 3: Koalitionsausschuß

     
     

  218. Der Koalitionsausschuß besteht auf Seiten der SPD aus dem Ministerpräsidenten, dem/der Fraktionsvorsitzenden, dem/der parlamentarischen Geschäftsführer/in und einem/einer Vertreter/in des Landesvorstandes.  
     
  219. Auf Seiten der PDS besteht der Koalitionsausschuß aus dem stellvertretenden Ministerpräsidenten, dem/der Fraktionsvorsitzenden, dem/der parlamentarischen Geschäftsführer/in und einem/einer Vertreter/in des Landesvorstandes.  
     
  220. Jede Seite kann themenbezogen eine/n weitere/n Vertreter/in hinzuziehen.  
     
  221. Der Koalitionsausschuß tritt auf Antrag eines Koalitionspartners zusammen. Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten.

    Abschnitt 4: Bundesrat und Kabinett

     
     

  222. Die Koalitionspartner einigen sich im Einzelfall über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat. Dabei stehen die Interessen des Landes und seiner Bürger im Vordergrund. Es werden nur Fragen als strittig behandelt, die nach Auffassung eines Partners von grundsätzlicher Bedeutung sind. Für die Beratung in den Fachausschüssen gilt das Ressortprinzip.  
     
  223. Kommt eine Einigung nicht zustande, so enthält sich das Land im Bundesrat der Stimme.  
     
  224. Die Landesregierung wird bei ihrem Abstimmungsverhalten im Bundesrat ein Votum des Landtages berücksichtigen.  
     
  225. Beide Partner bemühen sich, Kabinettsentscheidungen im Konsens zu treffen. Die Koalitionspartner verständigen sich darauf, daß bei Fragen, die für einen Partner von grundsätzlicher Bedeutung sind, kein Koalitionspartner überstimmt wird.

Quelle: http://ww.sjd-falken.de
Sozialistische Jugend - Die Falken im Kreisverband Bad Doberan
D-18209 Bad Doberan, Alexandrinenplatz 8, Telefon/Fax: +49 038203 62622
Stand: 3.11.1998

nach oben