Stadtumbau & Stadtteilkämpfe
Artikelgesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin

Vorlage des Senats für die erste Lesung im  Berliner Abgeordnetenhaus

09/2015

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onlinezeitung

Aktualisierung:

Es liegt die Vorlage zur Beschlussfassung
Drucksache 17/2464 vor.

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Vorbemerkung: Am 11. September 2015 erhielten wir aus dem Berliner wohnungspolitischen Spektrum das nachstehende Artikelgesetz, welches die Ergebnisse der Geheimverhandlungen der MVE-Aktivist*innen mit dem Senat formalisiert darstellt. Dazu heißt es in den Erläuterungen des Gesetzes:

"Die Initiative hat zu einer breiten mietenpolitischen Diskussion beigetragen. Vor diesem Hintergrund kam es zu ersten Sondierungsgesprächen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Initiative, Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats. Diese Sondierungen mündeten schließlich im August 2015 in intensive ergebnisorientierte Gespräche. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Gespräche hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt diesen Gesetzentwurf erarbeitet." (S.22)

Wir veröffentlichen diese Vorlage in voller Länge unverzüglich nach Erhalt, um die Öffentlichkeit noch vor den Verhandlungen im Abgeordnetenhaus umfassend zu informieren.

Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

"Das Gesetz ist ein Artikelgesetz mit folgenden sieben Artikeln:

  • Artikel I: Änderung des Gesetzes über den Sozialen Wohnungsbau in Berlin (Wohnraumgesetz Berlin – WoG Bln)

  • Artikel II: Erlass eines neuen Gesetzes zur sozialen Ausrichtung und Stärkung der landeseigenen Wohnungsunternehmen für eine langfristig gesicherte Wohnraumversorgung

  • Artikel III: Neues Gesetz zur Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“

  • Artikel IV: Neues Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Wohnraumförderfonds Berlin“

  • Artikel V: Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz – AZG)

  • Artikel VI: Änderung des Gesetzes über die Investitionsbank Berlin (Investitionsbankgesetz – IBBG)

  • Artikel VII: Inkrafttreten

Das Gesetz beinhaltet somit

a) den Erlass von drei neuen Gesetzen

  • Artikel II: Gesetz zur sozialen Ausrichtung und Stärkung der landeseigenen Wohnungsunternehmen,

  • Artikel III: Gesetz zur Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „Wohnraumversorgung Berlin“,

  • Artikel IV: Errichtung des Sondervermögens „Wohnraumförderfonds Berlin“,

b) die Änderung von drei geltenden Gesetzen

  • Artikel I: Wohnraumgesetz Berlin,

  • Artikel V: Allgemeines Zuständigkeitsgesetz,

  • Artikel VI: Investitionsbankgesetz,

c) die Regelung zum Inkrafttreten.

Sämtliche neuen Gesetze, Gesetzesänderungen und die Regelungen zum Inkrafttreten sind auf die Regelungsgegenstände

  • Wohnungspolitik,

  • Recht des Wohnungswesens,

  • Recht der Wohnraumförderung sowie

  • landeseigene Wohnungsunternehmen

bezogen. Sie betreffen dabei Gegenstände, für deren rechtliche Regelung der Landesgesetzgeber unter Beachtung der jeweils einschlägigen Bundes- und EU-rechtlichen Rahmenbedingungen die volle Gesetzgebungskompetenz hat." (ebd.S.23)

Hinzu kommen 41 Druckseiten Erläuterungen.

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