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DER KAMPF GEGEN DEN FASCHISMUS IST LEGITIM!
AUFRUF ZUR PROZEßBEOBACHTUNG!

Versuch einer eiligen Beendigung des DHKP-C Nachfolgeprozeß am Hamburger OLG

06/99
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In dem Prozeß des DHKP-C Anhängers Ilhan Y., der seit März am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg verurteilt wird, hat es gestern, 23. Juni 1999 neue Entwicklungen gegeben. Der Staatsschutzsenat unter dem Vorsitzenden Richter Mentz will den Prozeß plötzlich aufs Schnellste beenden.

Zuerst drohte das Gericht Ilhan Y. zu einer bis zu 25 jährigen Haftstrafe "wegen besonderer Schwere der Tat", falls es nicht zu einer Einlassung des Angeklagten kommt. Wenn ja, so würde Ilhan Y. zu einem "kleinen" Lebenslang von 15 Jahren verurteilt werden. Wenn man sich über die Bedeutung eines solchen Angebotes Gedanken macht, so kommt man unweigerlich auf die Schlußfolgerung, daß es sich bei diesem "Angebot" an den angeklagten Revolutionär mehr um einen Erpressungsversuch, als eine Suche nach Wahrheitsfindung handelt.

Die Beweislage in diesem Prozeß beruht nicht einmal auf eine Kette schlüssiger Indizien. Weder wurde der Mandant, wie das Gericht behauptet zu 100% identifiziert, sondern hatte mit dem Täter "große Ähnlichkeit" und ein Augenzeuge sagte "ungefähr so ... sah der Täter aus", als ihm eine Lichtbildvorlage gezeigt wurde; noch handelt es sich, wie der Senat behauptet, um einen "Mord aus niederen und heimtückischen Beweggründen", wie sich klar aus der Beweislage ergibt.

Abgehörte Telefongespräche, vor und nach dem Vorfall zwischen zwei Personen und dem damaligen Deutschlandverantwortlichen, der heute wegen Rädelsführerschaft zu 10 Jahren verurteilt wurde und im Gefängnis Werl sitzt, wurden vom Dolmetscher des BKA, wie sich in der Hauptverhandlung herausstellte, falsch übersetzt. Es wurde nicht, wie behauptet, von "zu vielen Gefallenen", die entstehen, gesprochen, sondern der Deutschlandverantwortliche sagte, "paßt auf, daß nicht zuviel passiert".

Am gleichen Tag hatte sich in dem besagten Ege-Grill, vor dem der Inhaber Erol K. angeschossen wurde, ein Vorfall ereignet. Eine Frau, die in dem Imbiß Zeitungen verkaufen wollte, wurde von dem Vater des Getöteten schwer beleidigt und tätlich angegriffen. Was die Verkäuferin damals nicht wußte, als sie in den Imbiß eintrat war, daß es sich bei dem Besitzern um eingefleischte türkische Faschisten der Grauen Wölfe/MHP handelte, deren Vater auf die sozialistische Zeitung äußerst allergisch reagierte und der Frau, die Zeitung ins Gesicht werfend rief: "Ich f... Dich und Deine Zeitung, komm nach hinten, etc.". Es kam daraufhin zu einem Handgemenge, bei dem plötzlich mehrere Faschisten aus der Umgebung die Gruppe der Zeitungsverkäufer angriffen. Augenzeugen beobachteten, wie beispielsweise die Frau an den Haaren gezogen und geschlagen wurde und wie man die Zeitungsverkäufer mit Steinen bewarf.

Nach diesem Vorfall telefonierte man mit dem Deutschlandverantwortlichen und teilte ihm mit, daß man am Abend dem Ege-Grill einen Besuch abstatten werde. Dieser sagte daraufhin: "O.k., aber paßt auf, daß nicht zuviel passiert" und nicht, laut der BKA Übersetzung, "Paßt auf, daß es nicht zuviele Gefallene gibt"... Über den weiteren Verlauf des Geschehens gibt ein weiters Telefonat nach dem Vorfall am Abend Einblick: "Wir waren dort... dann hat einer eine Waffe gezogen, in auf uns gerichteter Weise, Ismail hat zwei abgedrückt". Es ist also kein ganz und gar nicht ein "Mord aus heimtückischen und niederen Beweggründen", um die Geschehnisse im Imbiß zu verbergen. Daß Ilhan Y. der besagte "Ismail" sein soll, der "zwei abgedrückt hat" will man aus einem weitern Telefonat beweisen. Allerdings ist fraglich, wie gewichtig ein Telefonat überhaupt ist, um als eines der Hauptbelastungsmittel zugelassen zu werden. Darüberhinaus muß man noch Bedenken, daß die Person, die hier über den Schützen spricht, gar nicht gesehen hat, wer geschossen hat, sondern lediglich eine Nachricht über den Stand der Dinge berichtet.

Die Person am Telefon spricht nämlich darüber, daß er selber zwar beim Angriff auf dem Imbiß dabei war, jedoch im Imbiß war, nicht sehen konnte, was draußen passiert, wer geschossen hat! Und, noch wichtiger, Ilhan wurde eineinhalb Stunden nach dem Vorfall in einem Lokal in der Nähe zusammen mit zwei weiteren Personen festgenommen, es wurden weder an Händen, noch an den Ärmelbündchen festgestellt. Auch wurden keine Rückstände auf Seife oder andere Mittel zur Entfernung von Schmauchspuren festgestellt. Sondern - man fragt sich, wie man so die Verbindung zu einem Schuß aus einer Waffe herleiten will - Rückstände von Glaswolle! Auch läßt das Gericht außenvor, daß der damals angeschossene Erol Kurt hätte gerettet werden können, wenn im Krankenhaus die nötigen Schritte eingeleitet worden wären. Aus der Stellungnahme des Rechtsanwaltes Eberhardt Schulz:

"Die Verletzungen führten zudem nur deshalb zum Tode Erol Kurts, weil man zunächst von einem "Streifschuß" ausging, das volle Ausmaß offenbar nicht sofort erkannt wurde - auch Sanitäter und Krankenhauspersonal gingen nach dem Akteninhalt zunächst davon aus, es sein nicht so schlimm, es wurden noch Gespräche, Polizeibeamte haben nach der Beweisaufnahme noch Gespräche im Krankenhaus mit dem Getöteten geführt- und nicht sofort mit den richtigen lebenserhaltenden Maßnahmen begonnen wurde, (..)"

Ilhan Y. ist sich der Erpressung bewußt und er verurteilt sie. Man hat es in dem DHKP-C Hauptprozeß geschafft, der Verteidigung einen Riegel vor die Tür zu schieben, in diesem Prozeß darf man sich das Recht auf Verteidung nicht nehmen lassen. Zuerst versucht der Staatschutzsenat ein Geständnis zu erpressen, als diese Methode nicht wirksam ist, sondern Ilhan sein Recht auf Verteidung nutzten will, willman ihm dies Recht verweigern! Wir rufen jeden auf, sich gegen diesen Erpressungsversuch zu stellen, sich mit Ilhan Y. zu solidarisieren und als Prozeßbeobachter teilzunehmen! Prozeßbeobachtungsgruppe der DHKP-C Prozesse

Die nächsten Termine der Hauptverhandlung sind am:

29./30. 06. 1999 am 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgericht; U-Bahnverbindung: U-2 bis Messehallen; Busverbindung: 111, Haltestelle Sievekingplatz) Um 9.30 Uhr

Kontakttelefone der Prozeßbeobachtungsgruppen:

  • Kaiserlautern: 0631/ 470 149
  • RA Ahmet D. Yüksel: 0173/ 946 70 78
  • Köln: 0221/ 760 76 80
  • R.U.V. (Rechtsverband für Unterdrückte Völker) O221/ 257 61 19
  • Bielefeld: 0521/ 136 90 55
  • Hamburg: 0177/ 426 41 74
  • Dortmund: 0231/165 55 90
  • Berlin: 030/ 612 14 88

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