Stadtumbau & Stadtteilkämpfe
Hochmut kommt vor dem Fall
Bahn(*) und ihr Politbüro haben verloren

Eine "bmgwatch"-Stellungnahme zum Rechtsstreit mit der Berliner Mietergemeinschaft

04/2017

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onlinezeitung

20.3.2017               

„Die Berufung ist unbegründet“ – stellte das Gericht(**) schon zu Beginn der Verhandlung klar und bot dem amtierenden Vorstand der BMG e.V., Gudrun Bahn, an, diese zurück zu nehmen, um dem Verein so erhebliche Gerichtskosten zu sparen. Darauf reagierte der Vertreter der Beklagten, RA Bernd Häusler, mit empörtem und lautstarkem Redeschwall und versuchte, das Gericht von dessen – seiner arroganten Auffassung nach bestehenden – Inkompetenz zu überzeugen, was kläglich scheiterte. Das Gericht stellte abermals fest, dass nach der Satzung in allen Bezirken zu wählen ist, ansonsten liegt eine Entrechtung der Mitglieder vor. Der Delegiertenrat ist beschlussunfähig, daher fallen alle Aufgaben auf die Mitgliederversammlung zurück. Häusler schwadronierte über die geringe Beteiligung der Mitglieder, stampfte mit dem Fuß und nannte die Auffassung des Gerichts, dass Wahlen durchzuführen seien, antidemokratisch. Doch das Gericht blieb bei dem Ergebnis, dass eine demokratische Möglichkeit für alle Mitglieder geschaffen werden muss, an der Willensbildung im Verein mitzuwirken, und kommentierte den Vortrag von Häusler mit den Worten: "Mir klingeln die Alarmglocken bei Ihren Ausführungen!"

Es sah sich im übrigen auch bemüssigt, den Vorstand und seinen Rechtsanwalt auf die zwischenzeitlich vollzogene Bezirksreform hinzuweisen und mahnte Satzungsänderungen an, die einer tatsächlichen demokratichen Willensbildung im Verein gerecht werden.
Die Sitzung wurde unterbrochen, damit Bahn und Häusler über die Rücknahme der Berufung entscheiden können.

Nach langem Warten kehrten sie jedoch unverrichteter Dinge zurück und erzählten dem Gericht Märchen von der mangelnden Bezirksgruppenarbeit und wie lange es dauere, einen Delegierten zu finden, „mit dem wir was machen können“. „Die Wahl von Delegierten ist laut Satzung nicht abhängig von Bezirksgruppen“, stellte das Gericht fest und verlangte eine Entscheidung über die Rücknahme der Berufung.

Auch nach der zweiten Unterbrechung hielt Bahn an der Berufung fest und drohte, nach dem Urteil in Revision zu gehen. Die Zuschauer im Saal lachten. Das Gericht nahm ihr den Wind aus den Segeln – eine Revision wird nicht zugelassen und eine Nichtzulassungsbeschwerde wäre nicht statthaft gewesen. Während der Vertreter der Kläger_innen über den Umgang mit den neuen Beschlüssen von 2017 mit dem Gericht verhandelte, wurden Bahn und Häusler ganz still und baten um eine dritte Unterbrechung.

Danach zog Bahn die Berufung endlich zurück. Die Aussicht auf ein Urteil, das analog §43a GenG eine gleichmäßige Vertretung aller Mitglieder mit echten Mitwirkungschancen fordert, die Nichtigkeit aller Beschlüsse des Delegiertenrats bestätigt und keine Revision zulässt, bewog schließlich unseren amtierenden Vorstand, die Niederlage hinzunehmen. Schade, das Urteil hätten wir so gerne hier veröffentlicht.

Als ob sie es geahnt haben, waren die getreuen Helferlein des Vorstands der Verhandlung ferngeblieben und mussten sich so das Elend nicht mit anschauen.

Das Urteil des Landgerichts ist hiermit rechtskräftig und die Beschlüsse des Delegiertenrats nichtig. Wir sind gespannt, wie die Berliner Mietergemeinschaft e.V. mit diesem Sachverhalt nun umgehen wird.

Quelle: https://bmgwatch.wordpress.com

Lesehinweise: Wir empfehlen als ergänzenden Text und zum besseren Verständnis des Kampfes zweier Linien um die Hegemonie in der Berliner Mietergemeinschaft:

Quo vadis BMG?
Rouzbeh Taheri u.a. fordern eine Erneuerung der Berliner Mietergemeinschaft (BMG)
Deren Kritikpapier nebst einem Nachwort von Karl-Heinz Schubert

*) Bahn = Gudrun Bahn Vorstandsmitglied der Berliner Mietergemeinschaft (BMG)

**) Das Berliner Kammergericht am 17.3.2017.