Warum der Gefangene Werner B. nicht rauswill
Öffentliche Info aus der JVA Sehnde

von Werner Braeuner

02-2013

trend
onlinezeitung

Vorbemerkung: Ungewöhnliche Post kommt aus der JVA Sehnde: Der gefangene Arbeitsverweigerer Werner Braeuner will seine am 5.2. anstehende Haftentlassung mit der Androhung von Sachbeschädigungen verhindern und widerruft seine im Prozess gemachten Aussagen wegen Folterandrohung. Die Einzelheiten und Gründe legt er im Folgenden dar.

1) Ablehnung einer Rückkehr in die Freiheit (im Februar 2013)
2) Folterandrohung zur Erzwingung gerichtlicher Falschaussage anno 2001

zu 1) Für den Fall von Haftentlassung wider seinen Willen kündigt der Unterzeichner SACHBESCHÄDIGUNGEN AN GEBÄUDEN VON JOBCENTER/ARBEITSAGENTUR an, um neuerliche Inhaftierung zu erzwingen. Er erklärt:

In entschlossenem politischem Widerstand gegen den Terror von Zwangsmaßnahmen des Arbeitsamts habe ich im Februar 2001 einen Arbeitsamtsdirektor getötet und wurde zu Haft bis zum 5.2.2013 verurteilt. Nach diesem Datum zurück in der Freiheit werde ich erneut Zwangsmaßnahmen unterliegen: SITZ STILL, HALTS MAUL UND FRISS -- monatelanges Herumlungern in Weiterbildungen, enervierende wochenlange Bewerbungstrainings, Zwangsarbeit bzw. Ein-Euro-Jobs -- ODER ENTZUG DES SOZIALTRANSFERS UND OBDACHLOSIGKEIT! Aus Gesundheitsschutzgründen werde ich Zwangsmaßnahmen verweigern und sodann mittel- und obdachlos sein, dem ich allein durch neuerliche Inhaftierung entgehen kann.

Siehe hierzu auch meine Erklärung aus dem Jahr 2007, im Netz unter http://syndikalismus.wordpress.com

Anfang Oktober 2012 hat der Unterzeichner das Landesjustizministerium in Hannover nach der Möglichkeit gefragt, über das Strafende hinaus in Haft zu bleiben, und hat seine Anfrage begründet wie hier oben. Das Ministerium hat den Erhalt der Anfrage bestätigt, sich bisher allerdings nicht zur Sache geäußert.*

zu 2) In Zurückweisung der Pathologisierung von politischem Widerstand und insbesondere von Widerstand gegen den Terror von Zwangsmaßnahmen der Arbeits- und Sozialbehörden sowie in Protest gegen die mit solcher Pathologisierung einhergegangene öffentliche Diffamierung meiner Person als gewaltgeneigt, unbeherrscht und mithin gestört, erhebe ich gegen Staatsanwaltschaft und Landgericht in Verden/Aller den Vorwurf, mich im Jahr 2001 mittels Androhung von Vernichtungsfolter zu FALSCHAUSSAGE im gerichtlichen Verfahren erpresst zu haben mit der Absicht, das Multimilliarden-Drecksgeschäft der Arbeitslosenindustrie gegen öffentliche Kritik zu schützen.

Inhalt der Drohung war, mich gemäß Paragraph 63 StGB zu psychiatrisieren, falls ich meine Tat, wie von mir beabsichtigt, wahrheitsgemäß als geplante politische Widerstandshandlung bzw. als geplante vorsätzliche Tötung bekennen sollte. In der Psychiatrie müsse ich mit totaler Isolierung rechnen -- keine Telefonate, Briefe, Besuche -- sowie mit ZWANGSMEDIKATION, welche meine Persönlichkeit zerrütten und mich zu einem pharmakaabhängigen Wrack machen würde, so wurde mir vonseiten von Staatsanwaltschaft und Gericht zur Kenntnis gegeben.

Wolle ich dem entgehen, solle ich meine Tat als nicht geplant darstellen und fälschlich angeben, den Arbeitsamtsdirektor allein mit der Absicht aufgesucht zu haben, diesen zu bitten, eine wegen Abbruchs einer Weiterbildung gegen mich verhängte Streichung/Sperre des Sozialtransfers zurückzunehmen. Meine Bitte sei barsch abgewiesen und ich physisch weggestoßen worden, woraufhin ich in unbeherrschte Wut geraten sein und erst dann den Vorsatz gefasst haben würde, den Amtsdirektor zu töten.

In Wahrheit hat es vor meinem Angriff auf den Direktor keinerlei Gespräch oder Wortwechsel gegeben, geschweige denn, dass ich um irgendetwas gebeten hätte; vielmehr habe ich die Zielperson mit dem festen Vorsatz aufgesucht, diese zu töten. Dies letztere sollte die Öffentlichkeit nicht erfahren, weil es von entschlossenem politischem Widerstand kündet -- es hätten sich dann kritische Fragen nach der Arbeitslosenindustrie ergeben!

Aus juristischer Sicht kommt Androhung von Folter Folterung gleich. Wird Widerstand gegen den von Arbeitslosenindustrie und Behörden im Verein verübten Terror der Zwangsmaßnahmen mittels Folterung unsichtbar zu machen versucht, beweist dies nur Legitimität und Rationalität dieses Widerstands -- die Herrschenden wissen sich auf sehr dünnem politischem Eis. Staatsanwaltschaft und Justiz können Menschen eine Falschaussage und mit dieser gleichsam eine falsche Haut aufzwingen, die Haut darunter zerstören können sie nicht.

Siehe hierzu auch "Intervention und Kommentar von Werner Braeuner", im Netz unter
http://www.steinbergrecherche.com/20130116WernerBraeunerGerichtskorrespondenz.pdf

Der Widerstand von 2001 geht weiter.

Werner Braeuner

*) P.S.: Vorliegende Info wurde am 7.1.2013 von W.B. zum Versand auf die Poststelle der JVA Sehnde gegeben. Am 6.12. [6.1.? -- Tippse] ging beim Unterzeichner die Mitteilung des Landesjustizministeriums ein, Verlängerung der Haft über das Strafende hinaus sei nicht möglich.

Ein Scan der Originalnachricht findet sich unter http://www.steinbergrecherche.com/alg2.htm#Ablehnung  -- Ihr müsst Euch dazu allerdings auf den Kopf stellen. [Tippse]

Editorische Hinweise

Wir spiegelten die Mitteilung von Indymedia, wo sie am 28.1.2013 erschien.
Erstmalig berichteten wir über den Fall Braeuner im September 2001: Kriminell ist her die soziale Logik.