Aufenthaltsrecht für Salomon Wantchoucou!
Faxkampagne gegen drohende Abschiebung des Sprechers der Flüchtlingsinitiative Möhlau

von "Flüchtlingsinitiative Möhlau Wittenberg "

7-8/11

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onlinezeitung

Unterstützen Sie das Aufenthaltsrecht für Herrn Salomon Wantchoucou, Sprecher der Flüchtlingsinitiative Möhlau Wittenberg und Mitglied von The VOICE Refugee Forum und der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen!


Herr Salomon Wantchoucou hat seit seiner Ankunft in Deutschland alle seine Daten – Name, Geburtsort, etc. korrekt der Ausländerbehörde genannt. Nach zwei Jahren schrieb ihm die Ausländerbehörde hinsichtlich seiner Identität „ungeklärt“ in seine Papiere. Seitdem musste er mehrere Botschaftsanhörungen und Prozeduren ertragen. Er wurde auch zur Botschaft der Republik Benin und der Republik Nigeria geschickt. Jetzt soll er erneut zu einer „Sammelvorführung Benin“. Sein Asyl- und Aufenthaltsverfahren werden blockiert.

Hintergrund:
Die Praxis der Botschaftsanhörungen ist Ausdruck einer nationalistischen und kolonialistischen Mentalität. Zugrunde liegt ihr eine "völkische Weltanschauung" (Teil der Ideologie des deutschen Nationalsozialismus), nämlich die Auffassung, dass nur derjenige einer bestimmten Nation angehören kann, der bestimmte (in deutsch-nationaler Terminologie) "völkische", bzw. "rassische", bzw. in kolonialistischer Terminologie "Stammes-" Merkmale aufweist, die vor allem an physischen Eigenschaften wie Größe, Körperbau, Gesichtsform, Hautfarbe, Augenfarbe, der Art zu sprechen festgemacht werden. Während man in Deutschland glaubt, diese rückständige Auffassung von Nationenzugehörigkeit überwunden zu haben und sich - wenigstens teilweise - stolz zeigt auf die eigene Multikulturalität und Aufgeklärtheit (die es auch einmal zulassen kann, dass ein deutscher Staatsbürger nicht weiß, blond und blauäugig ist), wird einem afrikanischen Staat dieses Maß an Aufgeklärtheit nicht zugestanden.
Die Kriterien für die Staatszuweisungen durch die Botschaftsanhörungen sind "stammesbezogen" und stehen im Widerspruch zu einem bürgerlich aufgeklärten Begriff von Nation und Staatsangehörigkeit.

Dass die Anwendung solcher Kriterien für afrikanische Staaten nicht hinterfragt wird (während sie für europäische Staaten nicht in jedem Fall als adäquat betrachtet wird), entlarvt die kolonialistische und rassistische Sicht auf Afrika, stellt aber auch die vermeintliche Überwindung einer völkischen Nationenzugrhörigkeit in Deutschland in Frage. ein

Beispiel:
Eine Frau aus einem Land D ging zu Land M. In Land M traf sie einen Freund und wurde schwanger. Der Mann verschwindet, oder stirbt und sie allein kann nicht das Baby versorgen oder sie verstirbt möglicherweise auch. . Bedeutet es, dass die Tochter oder der Junge nicht von Land M. kommt?

Salomon Wantchoucou ist ein Opfer eines politischen Attentats in der Republik Benin. Er ist ein Kritiker von Korruption und der schlechten Regierung Benins.

Salomon Wantchoucou war, auf Grund seiner menschenrechtlichen und politischen Aktivitäten von Seiten des Landkreises Wittenberg psychologischen Drohungen und Einschüchterungen ausgesetzt. Er ist einer der Gründer der "Flüchtlingsinitiative Möhlau Wittenberg". Die Behörden gewähren ihm keinen Aufenthalt und keine Solidarität. Sie berücksichtigen nicht seine familiäre Situation: Den frühzeitigen Tod seiner leiblichen Eltern, die aus Benin und Südafrika stammten. Anschließend lebte er bei beninischen Adoptiveltern, die 2001 bei einem Autounfall starben. Er verlor die beninische Staatsangehörigkeit. Seitdem ist Salomon Wantchoucou staatenlos. Er schrieb am 25.02.2009 einen offiziellen Brief an die Botschaft Benins, mit der Bitte um Identitätsbestätigung. Die Kopie dieses Briefes und die ablehnende Antwort der Botschaft vom 15.04.2009 wurden an die zuständigen Behörden in Wittenberg gesendet.

Bereits am 05.03.2003 hatte man ihn gezwungen, in der beninischen Botschaft anwesend zu sein ungeachtet des Hintergrunds seiner politischen Gegnerschaft.

Außerdem wurde er am 11.11.2008 von den zuständigen Behörden Wittenbergs zur nigerianischen Botschaft geschickt, ungeachtet der Tatsache, dass er kein Nigerianer ist.

Anschließend teilte die nigerianische Botschaft mit, dass er kein Staatsangehöriger Nigerias sei. Außerdem schickten sie ihn am 10.4.2004 und am 10.06.2009 zu verschiedenen Sprachanalysen, an denen er teilnahm. Nach all dieser Mitwirkung geben die zuständigen Behörden ihm seit vielen Jahren Gutscheine anstelle von Bargeld. Man verweigert ihm seit Jahren eine Arbeitserlaubnis. Er hat durch die Residenzpflicht seit Jahren keinerlei Bewegungsfreiheit.

Durch die jetzige Zwangsvorführung gefährdet die Ausländerbehörde zum wiederholten Mal das Leben der Betroffenen. Salomon Wantchoucou hat zurzeit keinen Kontakt nach Südafrika und keine Angehörigen in Benin. Diese Behandlung, die er durch die zuständigen Behörden erfährt einschließlich der Isolation im Lager Möhlau führt dazu, dass sich seine posttraumatische Störung, die er bei dem Attentat in Cotonou 2001 erlitt, verschlimmert.

Flüchtlingsinitiative Möhlau Wittenberg ; no lager Halle;
Die Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten;
The VOICE Refugee Forum

Musterbrief an die beteiligten Behörden

Editorische Hinweise

Wir spiegelten auf Wunsch unser LeserInnen von der Kampagnenseite: http://www.thecaravan.org