Verbot von linksunten via Vereinsrecht ist
ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit

Thesen aus einem 11-minütigen Interview bei labournet.tv

mit Achim Schill und Detlef Georgia Schulze

5-6/2019

trend
onlinezeitung

Am 1. Juni erschien bei labournet.tv ein Video-Interview zum Thema „Widerstand gegen das Verbot von linksunten.indymedia“. Interviewt wurden zwei Angeschuldigte, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze, denen von der Berliner Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, im Sinne
der Nr. 3 und 5 des § 20 Absatz 1 Satz 1 Vereinsgesetz dem Verbot zu wider gehandelt zu haben.

Hier einige Thesen aus dem Interview, die dort näher erläutert und begründet werden.

Warum war linksunten wichtig?

Schulze: Ein wichtiges Charakteristikum von linksunten.indymedia war, daß dort unterschiedliche linke Strömungen des Szene-Linken- / bewegungsorientierten Spektrums zu Wort kamen – auch wenn linksunten sicherlich noch breiter hätte sein können.

Schill: Wir finden nämlich wichtig, dass es so etwas wie einen zentralen Sammelpunkt oder ein organisierendes Zentrum gibt, damit soziale Kämpfe auch eine gewisse Stabilität und Kontinuität bekommen.

Warum habt Sie dazu aufgerufen, sich dem Verbot zu widersetzen?

Schill: Das Verbot von linksunten via Vereinsrecht ist ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit. Mit dieser Konstruktion könnte jedes(1) Medium, [das nicht nur von einzelnen herausgegeben/verfaßt wird und] nicht in das Konzept der Staatslinie passt, verboten werden. Und allein schon deshalb muss dagegen schon vorgegangen werden.

Was sagt Sie zu den Vorwürfen, die Ihnen die Staatsanwaltschaft macht?

Schill: Erstens haben wir nicht das verwendet, was Bundesinnenminsterium und Staatsanwaltschaft als „Kennzeichen“ des verbotenen, vermeintlichen Vereins bezeichnen, sondern einen Ausschnitt aus dem Verbot(2) selbst: Es sind in unserem Blog – ganz klar – auch die Zeilen aus der Verbotsverfügung über und unter dem vermeintlichen ‚Vereins-Kennzeichen’, das in der Verbotsverfügung abgebildet ist, zu sehen. Uns sind keine Paragraphen bekannt [und auch die Staatsanwaltschaft nennt in ihrer Anklageschrift
keine], die das – hier: bildliche – Zitieren aus Verfügungen des Bundesinnenministeriums verbieten. Außerdem wurde ja nach dem Verbot die publizistische Tätigkeit von linksunten eingestellt, es gab also nichts mehr, das hätte unterstützt werden können.

Was halten Sie davon, wenn PolizeibeamtInnen als „Schweine“
und „Mörder“ bezeichnet werden(3)?

Schulze: Es gibt sicherlich ausgepfeiltere linke Polizeikritik. Aber dies ist kein hinreichender Grund dafür, das künftige Erscheinen von Medien, in denen StaatsdienerInnen in der Vergangenheit mit diesen Ausdrücken bezeichnet wurden, fernerhin zu verbieten.
 

Siehe auch:
Solidarisch mit linksunten.indymedia.(3) Autor*innen, gegen die wegen ihrer Solidarität mit der verbotenen Plattform Indymedia.linksunten ermittelt wird, begründen den Grund ihres Engagements (https://www.freitag.de
)

Anmerkungen

1) Siehe ergänzend dazu:
Die Krücke „Vereinsverbot“ bedroht auch als Unternehmen organisierte Medien und Nicht (nur) „linksunten“ – einige Beispiele, in denen es sich DEFINITIV um Vereine handelt.

2) Siehe dazu
arbeitskreis kritischer jurist*innen an der HU Berlin: „Die Staatsanwaltschaft Berlin ist sich offensichtlich weder zu schade für die juristisch absurde Konstruktion, die Veröffentlichung eines Screenshots eines staatlichen Erzeugnisses selbst bestrafen zu wollen, noch bestehen offenbar […] politische Bedenken gegenüber der totalitären Tendenz, jede Kritik an staatlichen Verboten zu kriminalisieren.“

3) Zur Begründung des
linksunten-Verbotes hatte der damalige Innenminister u.a. ausgeführt: Die „Bezeichnung [von Polizisten] als ‚Schweine’ und ‚Mörder’ soll Gewalthandlungen gegen Polizisten legitimieren. Er ist Ausdruck einer Haltung, die die Menschenwürde mit Füßen tritt. Das ist absolut inakzeptabel und mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar.“
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/08/vereinsverbot.html
 

  • Zusendung durch Detlef Georgia Schulze