Die Weltbank, 1944 als eine der
„Bretton-Woods“-Institutionen unter dem Dach
der UN gegründet,
nimmt eine Doppelrolle wahr: Einerseits
vergibt sie Kredite, Darlehen und
Förderungen an die sogenannten
Entwicklungsländer. Andererseits ist sie aber
auch ein vom Westen
dominierter politischer Akteur, der die
internationale Entwicklungspolitik
entscheidend beeinflusst. Ihre Kredite wurden
in der Vergangenheit
immer wieder an sogenannte
Strukturanpassungsmaßnahmen wie
Privatisierungen, Senkung
der öffentlichen Ausgaben oder Öffnung
der Märkte geknüpft. Seit 20 Jahren fördert
die Weltbank explizit
öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) und
hat seit 2015 dazu
einen speziellen Ratgeber mit
Musterbestimmungen für ÖPP-Verträge
entwickelt, mit dem
eigentlich die öffentliche Hand beraten
werden soll. Der Ratgeber wurde im
Wesentlichen von privaten Anwaltskanzleien
verfasst. Dies ist ein Grund, warum er im
Ergebnis die Risiken aus ÖPP nicht angemessen
darstellt und darauf abzielt, möglichst
viele Risiken auf die öffentliche Hand
abzuladen. Die Privaten sollen andererseits
starke Ansprüche auf Entschädigungen haben
und diese über ausländische Gerichte oder
internationale
Investor-Staat-Streitverfahren einklagen
können. Als „Risiko“, das Entschädigungen der
Privaten nach sich ziehen kann, gelten auch
zahlreiche Maßnahmen der
öffentlichen Hand wie Lizenzvergaben
oder allgemein Rechtsänderungen. Ein
Schutz legitimer Maßnahmen ist kaum
erkennbar. Die Weltbank ergreift also – wie
in der Vergangenheit –
mit ihrem ÖPP-Ratgeber stark Partei für
private Unternehmen.