Private über alles
Der Weltbank-Ratgeber zu öffentlich privaten Partnerschaften

Ein Hintergrundpapier von Markus Henn

5-6/2019

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Zusammenfassung

Die Weltbank, 1944 als eine der „Bretton-Woods“-Institutionen unter dem Dach der UN gegründet, nimmt eine Doppelrolle wahr: Einerseits vergibt sie Kredite, Darlehen und Förderungen an die sogenannten Entwicklungsländer. Andererseits ist sie aber auch ein vom Westen dominierter politischer Akteur, der die internationale Entwicklungspolitik entscheidend beeinflusst. Ihre Kredite wurden in der Vergangenheit immer wieder an sogenannte Strukturanpassungsmaßnahmen wie Privatisierungen, Senkung der öffentlichen Ausgaben oder Öffnung der Märkte geknüpft. Seit 20 Jahren fördert die Weltbank explizit öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) und hat seit 2015 dazu einen speziellen Ratgeber mit Musterbestimmungen für ÖPP-Verträge entwickelt, mit dem eigentlich die öffentliche Hand beraten werden soll. Der Ratgeber wurde im Wesentlichen von privaten Anwaltskanzleien verfasst. Dies ist ein Grund, warum er im Ergebnis die Risiken aus ÖPP nicht angemessen darstellt und darauf abzielt, möglichst viele Risiken auf die öffentliche Hand abzuladen. Die Privaten sollen andererseits starke Ansprüche auf Entschädigungen haben und diese über ausländische Gerichte oder internationale Investor-Staat-Streitverfahren einklagen können. Als „Risiko“, das Entschädigungen der Privaten nach sich ziehen kann, gelten auch zahlreiche Maßnahmen der öffentlichen Hand wie Lizenzvergaben oder allgemein Rechtsänderungen. Ein Schutz legitimer Maßnahmen ist kaum erkennbar. Die Weltbank ergreift also – wie in der Vergangenheit – mit ihrem ÖPP-Ratgeber stark Partei für private Unternehmen.

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