Stadtumbau & Stadtteilkämpfe
Öffentlich bauen statt Private fördern

Für einen neuen Kommunalen Wohnungsbau

Erklärung der berliner "Initiative neuer kommunaler Wohnungsbau" (Mai 2014)

5/6-2014

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1. Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum.
2. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die Bildung von Wohnungseigentum.
(Verfassung von Berlin, aus Artikel 28)

Die Versorgung mit angemessenem Wohnraum ist eine öffentliche Aufgabe, die im Land Berlin sogar Verfassungsrang hat. Öffentliche Aufgaben gehören in die öffentliche Hand, sie können und dürfen nicht den privaten Akteuren überlassen werden. Die zu ihrer Erfüllung eingesetzten Mittel dürfen nicht der privaten Bereicherung dienen, wie dies im deutschen Fördersystem des sozialen Wohnungsbaus leider über Jahrzehnte passiert ist. Ein zukünftiger öffentlich finanzierter Wohnungsbau muss aus diesen Fehlern lernen: Er muss Wohnraum schaffen, der dauerhaft und garantiert im öffentlichen Eigentum verbleibt. Dieser Herausforderung wird ein neuer kommunaler Wohnungsbau gerecht.


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Quelle: http://www.inkw-berlin.de/