Bernard Schmid berichtet aus Frankreich

Zur Debatte um eine Cannabis-Legalisierung

5/6-2014

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In Deutschland sind es 122 Strafrechtsprofessoren, die eine neue Debatte um eine Legalisierung von Cannabis lostreten. In Frankreich ist es unter anderem ein Staatsanwalt. Am 17. Januar erklärte 14 der Strafverfolger Jean-Yves Coquillat anlässlich des Neujahrsempfangs im Gericht von Grenoble, die seit vier Jahrzehnten geltende Gesetzgebung zum Cannabis-Verbot sei „gescheitert“. Zur Verärgerung der anwesenden Polizeivertreter führte er aus: „Es ist ein Misserfolg aus Sicht der öffentlichen Gesundheitsvorsorge, aber auch aus Sicht der Bekämpfung von illegalen ökonomischen Strukturen, denn ein Großteil der Schattenökonomie in unseren Trabantenstädten beruht auf dem Cannabis-Handel.“ Er fügte hinzu: „In Holland, in der Schweiz und in Spanien, bei unseren Nachbarn ist Cannabis entweder frei im Handel oder wird toleriert. Können wir davon einfach abstrahieren? Hüten wir uns vor den einfachen und nie infragegestellten Ideen: Das ist böse, also gefährlich, also verboten.“

Coquillat vertritt im französischen Staatsapparat bislang keine mehrheitsfähige Position. Die Landschaft wird noch immer von einem Denken beherrscht, das Repression als Alleinheilmittel gegen das rauchbare und, aus offizieller Sicht, Gesundheit und die öffentliche Sicherheit gefährdende Satanskraut betrachtet. Seit 1970 stehen nicht allein der Verkauf und die Weitergabe von Cannabis und Haschisch, sondern auch ihr Besitz und ihr Konsum unter Strafandrohung. Die Höchststrafe bei Eigenkonsum beträgt 3.750 Geldstrafe und ein Jahr Haft. Zwar wird in der Praxis bei ausschließlichem Selbstkonsum in der Regel keine Freiheitsstrafe verhängt. Allerdings wird ab einer bestimmten Menge, etwa einem halben Kilo, bei Besitz meistens automatisch auch wegen vermeintlichen Handels angeklagt und nicht von Eigenkonsum ausgegangen.

In einem Rundfunkinterview hatte der damalige Premierminister Jean-Marc Ayrault im April 2013 bei Radio Monte Carlo einmal in allgemeiner Form die Idee geäußert, beim Besitz „geringfügiger Mengen“ könnte man von der Straftat zur bloßen Ordnungswidrigkeit übergehen. Allerdings folgte keinerlei Umsetzung auf die vermeintliche Ankündigung, die im Übrigen weder den Zeitraum noch die Mengenbegrenzung, noch die Höhe der Geldstrafe für die Ordnungswidrigkeit präzisiert hatte.

Rekord an repressiver Regelung

Im EU-Vergleich fällt Frankreichs Gesetzgebung überdurchschnittlich repressiv aus. Neben Schweden und Finnland ist es allein Frankreich, das gesetzlich nicht zwischen so genannten „harten“ und „weichen“ Drogen unterscheidet, sondern beide unter identische Strafgesetze stellt. Auch jede „begünstigende Darstellung von Betäubungsmittel“ steht, als „Anreiz“ zu ihrem Konsum, unter Strafe. Zumindest theoretisch, denn in der Praxis hätte die Justiz viel zu tun, wollte sie alle Befürworter verfolgen. Aber das ist nicht der einzige Widerspruch zur Fiktion des Gesetzgebers. Laut Angaben der „Französischen Beobachtungsstelle für Drogen und Suchtphänomene“ OFDT aus dem Jahr 2012 sollen 39 Prozent der 16jährigen in Frankreich bereits mindestens einmal Cannabisrauch probiert haben. Im Vergleich dazu seien es unter drei Prozent in den, ebenfalls der Prohibition anhängenden, skandinavischen Ländern.

Staatsanwalt Coquillat hat Glück, dass er in Grenoble tätig ist. Denn dort dürfte die örtliche politische Landschaft besonders günstig dafür sein, dass er Gehör findet: Grenoble ist seit nunmehr einem Monat die einzige französische Großstadt mit einem grünen Bürgermeister. Dessen Partei, Europe Ecologie-Les Verts (EELV), tritt als einzige unter den größeren politischen Kräften für eine Legalisierungspolitik ein. Die damalige grüne Wohnungsbauministerin Cécile Duflot sprach sich kurz nach der Kabinettsbildung im Frühjahr 2012 in diesem Sinne aus, wurde jedoch vom damaligen Premierminister Jean-Marc Ayrault dafür zur Ordnung gerufen: „Dies steht nicht auf der Tagesordnung.“ Seit Anfang April 14 gehört ihre Partei der umgebildeten Regierung unter Manuel Valls nicht länger an.

Grüne und sozialdemokratische Gesetzentwürfe

Am 07. Februar 14 hatte unterdessen die grüne Senatorin – also Abgeordnete im „Oberhaus“ – Ester Benbessa einen Gesetzesvorschlag für den legalen Verkauf und Konsum von Cannabis präsentiert. Er sieht ein Staatsmonopol für den Handel vor, der nur in dafür zugelassenen Geschäften erlaubt sein soll, ähnlich wie beim Tabakverkauf. Auf der Packung sollen, wie bei Zigaretten, Hinweise auf potenzielle Gefährdungen stehen. Bei Abgabe an Minderjährige oder Verkauf ohne Zulassung würden Haftstrafen drohen.

Auf stärkere Kritik stieß die – wohl zur Beruhigung der Öffentlichkeit gedachte - Bestimmung in dem Gesetzesvorschlag, der Gehalt an dem geistige Wirkung hervorrufenden Stoff Tetrahydrolcannabinol (THC) in den verkauften Pflanzenbestandteilen dürfe nicht mehr als fünf Prozent betragen. Dominique Broc, der Gründer des Cannabis social club français, monierte daraufhin, dies sei eine „technokratische Überlegung“: In keiner ihm bekannten Pflanze liege dieser Anteil unter sieben Prozent. Broc zeigte sich zudem kritisch gegenüber der Vorstellung, aufgrund des Staatsmonopols solle der Eigenanbau von Pflänzchen auch weiterhin unter Strafe stehen. Ansonsten zeigte er sich in einem Interview für Le Nouvel Observateur aber auch froh, dass Benbassa seinen Club oder die seit langen Jahren für Cannabis-Legalisierung eintretende Gruppe CIRC erklärtermaßen anhören wolle.

Der Gesetzesvorschlag der Senatorin war der zweite Vorstoß in Kreisen des Establishments, um das gesetzliche Totalverbot zu Fall zu bringen. Der erste bestand aus dem im Juni 2011 vorgelegten Untersuchungsbericht einer zehnköpfigen Parlamentariergruppe unter Anführung des früheren sozialdemokratischen Innenministers Daniel Vaillant. Er sprach sich für eine „kontrollierte Legalisierung“ aus. Vaillant persönlich hatte sich im Oktober 2009 in einem Zeitungsinterview (in ,Le Parisien’, 09.10.09) in diesem Sinne geäußert, was den Eigenkonsum betrifft.

Vaillant sprach anlässlich der Vorlage des Berichts von der „Notwendigkeit, aus der bisherigen Heuchelei herauszukommen“, die darin bestehe, ein offizielles Totalverbot und gleichzeitig „den höchsten Anteil an Cannabis-Konsumenten unter den 15- bis 24jährigen unter den europäischen Ländern“ zu haben. Im derzeitigen Zustand nähre die Prohibitionspolitik vor allem den illegalen Handel und damit mehr oder minder mafiöse Strukturen. Der Ex-Minister hatte damit Recht, und was er anführte, ist etwa auch im Polizeiapparat allgemein bekannt. Angesichts der Unruhen in den französischen Banlieues im November 2005 wurde durch die Zeitung Le Canard enchaîné damals ein polizeilicher Lagebericht bekannt, der zum Schluss kam, glücklicherweise gebe es den illegalen Cannabishandel als Einnahmequelle für viele Familien in den Trabantenstädten – die Existenz dieser „Parallelökonomie“ sorge für Ruhe in vielen sozialen Brennpunkten. Unruhe schadet dem Geschäft.

Im Juni 2011 hatte der damalige und jetzige grüne Bürgermeister der Pariser Trabantenstadt Sevran, Stéphane Gattignon, sich im doppelten Sinne als Tabubrecher betätigt. Er sprach sich in einem Atemzug für die Legalisierung von Cannabis aus, um den Schwarzmarkt auszutrocknen - und für einen Armeeeinsatz im Inneren, und zwar in Pariser Trabantenstädten oder in Marseille gegen die sich ausbreitenden Gangstrukturen, die in diesem Geschäft aktiv sind. Auf der Rechten gibt es nicht wenige politische Akteure, die ihrerseits gerne in Fantasien über Polizei- oder Militäreinsätze „gegen den Drogenhandel“ in den Banlieues schwelgen, ohne aber die Legalisierungsforderung daneben zu setzen.

Ansonsten sperrt man sich auf der politischen Rechten aus ideologischen Gründen fast durchgängig gegen die Legalisierungsidee und setzt ganz auf die repressive Karte. Im Januar dieses Jahres forderte der UMP-Abgeordnete Eric Ciotti von der Côte d’Azur, in ganz Frankreich THC-Detektoren und Zwangstests in Schulgebäuden einzusetzen. Ein solcher Detektor ist übrigens seit Februar in französischen Tabakläden erhältlich. Er wird verkauft als Angebot an besorgte Eltern, aber auch an Autofahrer, die ihre Fahrfähigkeit testen wollten – letztere Idee ist freilich eine Falle, denn das THC ist erst mehrere Stunden nach Cannabiskonsum nachweisbar, danach aber mehrere Wochen lang, so dass sein Nachweis nichts über die momentane Fahrtauglichkeit aussagt. Weiter auf der Rechten pöbelte der Front National-Politiker Stéphane Ravier im vergangenen September im Fernsehen gegen die Idee, Cannabis zu legalisieren, dann könnte man ja auch „Vergewaltigung und Autodiebstähle legalisieren“, um die Kriminalstatistik vorgeblich zu senken. Der Vergleich zwischen Cannabiskonsum und Vergewaltigung trug dem Rechtsextremen daraufhin heftige Kritik ein. Seit Anfang April ist er nun jedoch Bezirksbürgermeister in den „Nordquartieren“ von Marseille, also dort, wo der Schwarzhandel mit Cannabis mit am meisten blüht.

Medikamentendebatte

Ein weiterer Aspekt der Cannabis-Debatte ist die Frage der Zulassung von THC-haltigen Medikamenten. Am 05. Juni 2013 hatte die amtierende Gesundheitsministerin Marisol Touraine den Verkauf solcher Arzneimittel grundsätzlich genehmigt, doch bislang kam keines davon in den Handel. Eine eng gesteckte Ausnahme existiert bereits seit einigen Jahren für Marinol, das keinen auf pflanzlicher Basis erhaltenen Cannabisbestandteil enthält, sondern das künstlich erzeugte THC-Ersatzprodukt Dronabinol. Seit 2001 erhielten allerdings nur rund 100 Patienten dafür Sondergenehmigungen. Das neue Dekret erlaubt theoretisch auch den Vertrieb von Medikamenten, die „echtes“ THC enthalten, wie den Spray Sativex. Er stellt eine große Erleichterung für Patienten dar, die an multipler Sklerose leiden, einer schweren Erkrankung des Nervensystems, soll aber nicht vor 2015 in den Apotheken erhältlich sein. Und danach wird voraussichtlich scharf über die Verschreibung solcher Arzneien gewacht werden.

Bislang bleiben Patienten, die aufgrund unterschiedlicher Krankheiten auf THC-haltige Schmerz- oder Beruhigungsmittel angewiesen wären, weitgehend auf der Strecke. Es sei denn, sie wohnen in einem Grenzgebiet, was ihnen den Gang nach Holland oder Spanien erleichtert.

Der Straßburger Bertrand Rambaud fuhr etwa jahrelang in die Niederlande, um sich Medikamente auf Cannabisbasis zu besorgen. Er ist seit dreißig Jahren mit dem HIV-Virus und Hepatitis C infiziert, und allein solche Arzneimittel verschaffen ihm ruhigen Schlaf sowie eine ungestörte Verdauung. Verdaulich dafür sind die fünfzehn Kombitherapien, die er in der Vergangenheit zur HIV-Behandlung erhielt und die beileibe nicht so ausgereift waren wie die jetzt erhältlichen, neuen Kombitherapien. Sie hinterließen schwere körperliche Spuren und schädigten etwa den Magen des Patienten nachhaltig. Bertrand Rambaud sitzt der Vereinigung UCFM I Care vor, der bedeutendsten französischen Initiative für die Zulassung von auf Cannabisbasis gewonnenen Arzneimitteln.

Aufgrund seines Gesundheits- und Ermüdungszustands fiel es Rambaud jedoch zunehmend schwer, regelmäßig nach Holland zu fahren. Deswegen begann er mit dem Eigenanbau von Cannabis. Zu rein medizinischen Zwecken, wie er am Wochenende gegenüber Jungle World (/ dem Verfasser dieser Zeilen) betonte: „Meine Vereinigung kümmert sich allein um die medizinische Verwendung von Cannabis, nicht um jene zu Genusszwecken. Meine persönliche Meinung ist allerdings, dass eine Prohibitionspolitik, die einen Teil der eigenen Bevölkerung schädigt, generell fragwürdig ist.“ Am 2. April kam es dennoch zu einer polizeilichen Durchsuchung seiner Wohnung. Und er wurde einen Tag lang in Polizeigewahrsam genommen, wobei ihm seine Therapie vorenthalten wurde, trotz dadurch ausgelösten schweren Erbrechens. Nun droht ihm ein Prozess wegen Besitzes von Cannabis, zu dem er am 16. Juni in Straßburg vorgeladen ist. Rambaud hofft, dass eine Verurteilung in seinem Fall zu einem Skandal führen werde. Eine von dem Literaten Jean-Marie Gingembre lancierte Solidaritätspetition im Internet erhielt innerhalb von knapp zwei Wochen rund 1.700 Unterschriften (Anm. der  Redaktion: bis heute, und innerhalb von zwölf Tagen).

Zerstrittene Mediziner

Unterdessen streitet sich die Welt der etablierten Medizin über die vorgebliche Gefährlichkeit von Cannabis. Die vermeintlich altehrwürdige Académie nationale de la médecine, eine Hinterlassenschaft von Napoléon I., widmete am 25. März dieses Jahres ihre turnusmäßige Sitzung – solche finden alle drei Wochen statt – dem Thema. An ihrem Ende wurde ein Kommuniqué veröffentlicht, das fordert, die Bekämpfung der „Epidemie der Cannabis-Ausbreitung“ zur „nationalen Priorität“ zu erheben. Die Bevölkerung im Allgemeinen, Jugend und Eltern sollen, wie üblich, verstärkt über die Gefahren des Produkts aufgeklärt und zur Prävention angehalten werden. Zu den bisher bereits gepredigten Maßnahmen hinzu kommen nun die Forderung nach der Bekämpfung des Ver- und Ankaufs von THC- oder ersatzprodukthaltigen Substanzen – wie etwa Medikamenten - im Internet. Auch sollen die Veräußerung von Wasserpfeifen, großformatigen Zigarettenblättchen und ähnlichen Gegenständen an Jugendliche, als vermeintliche Vorbereitungshandlungen zum Cannabiskonsum, untersagt werden.

Neu war, dass dieses Mal ein Mediziner laut protestierte. Der Arzt Didier Jayle höhnte in einer Stellungnahme, die am 27. März 14 publiziert wurde, über den grotesken Charakter der Forderungen. Das Verbot großformatiger Zigarettenblättchen hätte ihm zufolge „vor allem zur Wirkung, dass Joints künftig kleiner ausfallen oder aus zwei zusammengeklebten, kleinformatigen Blättchen hergestellt werden“. Generell fordert Jayle eine Abkehr von der Prohibitionspolitik und vom Totalverbot, die ihre Unwirksamkeit unter Beweis gestellt hätte, zugunsten einer „besseren Information über Konsumweisen“ und einer konkreten Beratung über die Vermeidung gesundheitlicher Risiken oder von gefährlichem Verhalten im Straßenverkehr. Jayle stellt fest, dass eine pure Prohibitionspolitik „in demokratisch regierten Ländern nicht funktioniert“. In Diktaturen übrigens auch nicht, wie erahnt, wer jemals die Praxis des Cannabiskonsums im Iran beobachten konnte...

Jayles Stellungnahme zog eine wutentbrannte Replik des Arztes Jean Costentin nach sich, eines der drei Unterzeichner des akademischen Kommuniqués. Er sieht eine linke Verschwörung am Werk. Ausführlich weist er auf die Vergangenheit als „trotzkistische Studentin“ der linken Richterin Nicole Maestracci hin. Die korsischstämmige Juristin - seit kurzem Mitglied des Verfassungsgerichts - leitete bis im Jahr 2002 die „Ministerienübergreifende Kommission für die Bekämpfung von Drogen und Suchtkrankheiten“, MILDT. Dort unternahm sie, empört sich Costentin, „Anstrengungen für die Legalisierung von Cannabis, seine Normalisierung und Verbreitung“. Jayles wurde für den Zeitraum 2002 bis 2007 zu ihrem Nachfolger bestimmt und, fährt Costentin fort, eingesetzt, um ihrem Kurs ein Ende zu setzen. Doch kaum angetreten, ereifert sich das Akademiemitglied weiter, fuhr er mit derselben Orientierung fort.

Alle Anstrengungen, aus der MILDT die Trutzburg einer strikten Prohibitionspolitik zu machen, scheiterten. Zwar trat nach Maestracci und Jayle ein Nachfolger für den Zeitraum 2007 bis 2012 an, Etienne Apaire, der zunächst allein auf Verbotsappelle und den Hinweis auf „die Gefahren des Cannabis“ insistieren wollte. Er löste die „Beratungsgremien für junge Konsumenten“, CJC, die konkrete Informationen und Hinweise zum Gesundheitsschutz lieferten, ersatzlos auf. Doch er wurde mit einem derart jämmerlichen Scheitern seiner Politik konfrontiert, dass er die CJC selbst wieder einführte. Die jetzige MILDT-Vorsitzende, Danièle Jourdain-Ménniniger, förderte diese Beratungsgremien zusätzlich. Ein weiteres Eingeständnis der Niederlage der bisherigen Probitionsideologie.

Spöttisch fordert der Journalist und Mediziner Jean-Yves Nau am 11. April 14 die Akademie der Medizin dazu auf, nun endlich klar zu sagen: „Ja oder Nein, ist das Cannabis Teufelswerk?“ Eine Antwort auf diese Frage steht bislang noch aus.

Editorische Hinweise

Wir erhielten diesen Artikel vom Autor für diese Ausgabe. Es handelt sich um einen  Artikel, der  in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung ,Jungle World’ erstveröfentlicht wurdet. Dort erschien eine aus Platzgründen erheblich gekürzte Fassung.