Pressemitteilung
vom 21.11.2019 Keine
Privatisierung und Zerschlagung
der S-Bahn Berlin
von
"GiB"
und "Bahn für
Alle"
12/2019
trend
onlinezeitung
In einer
gemeinsamen Pressekonferenz wiesen das
Bündnis Bahn für Alle und Gemeingut in
BürgerInnenhand (GiB) heute auf die Gefahren
der Privatisierung und Zerschlagung der
S-Bahn-Berlin durch die geplante
Ausschreibung hin. Die Organisationen
kündigen Widerstand gegen das Vorhaben an.
Dr. Bernhard
Knierim von Bahn für Alle verwies auf
zahlreiche Probleme bei Betriebsübernahmen
im Schienenpersonennahverkehr innerhalb des
letzten Jahres – so in Baden-Württemberg,
bei der S-Bahn Rhein-Ruhr, im Dieselnetz
Sachsen-Anhalt und bei der insolvent
gegangenen Städtebahn Sachsen. „Eine Vergabe
an Privatunternehmen ist immer auch mit
enormen Risiken verbunden, zum Beispiel dass
der Betreiber ausfällt, nicht genügend
Personal hat oder sich finanziell
verkalkuliert. Es ist fraglich, ob dann eine
Notvergabe an die S-Bahn Berlin GmbH als dem
bisherigen Betreiber noch möglich ist und
welche zusätzlichen Kosten hierbei
entstehen.“
Bahn für
Alle und GiB warnen vor erheblichen
Mehrkosten; allein die
Diagonalkreuzung des Karower Kreuzes als
Zugang der neuen Werkstatt Schönerlinder
Straße aus Richtung Wartenberg würde
mindestens 300 Millionen Euro kosten und bis
zu zehn Jahre dauern – ohne dass für die
Fahrgäste der S-Bahn dadurch ein Mehrwert
entstünde.
Carl
Waßmuth von GiB: „Wollen die Grünen in
Zeiten von Klimawandel und Fridays for
Future die S-Bahn Berlin zerstören? Will die
SPD mit Hilfe von Lohndumping Kosten sparen
und gleichzeitig durch Doppel- und
Dreifachstrukturen Geld zum Fenster
hinauswerfen? Will die Linke nach dem
GSW-Verkauf und dem Einstieg in die
Schulprivatisierung nun auch noch die
S-Bahn-Privatisierung mit verschulden?“
Eine
Alternative zu der Ausschreibung könnte
entweder eine landeseigene S-Bahn sein, an
die der Betrieb direkt vergeben werden
dürfte. Oder die Länder Berlin und
Brandenburg könnten sich im Bundesrat für
eine Veränderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen engagieren, damit
dieses (gemäß Art. 5 Abs. 4a der
EU-Verordnung 1370/2007) eine Direktvergabe
in Spezialnetzen erlauben würde.