Was ist eigentlich das Existenzminimum?
Warum der Regelsatz eines Alleinstehenden mindestens 600 Euro und der gesetzliche Mindestlohn mindestens elf Euro (steuerfrei) betragen muss

von Rainer Roth

12/2016

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Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, wie das soziokulturelle Existenzminimum von Erwerbslosen bzw. Beschäftigten in einem Land zu bestimmen wäre. Dabei geht er von Deutschland aus. Die Überlegungen gelten aber auch für andere Länder, ob in Europa oder anderswo.

Zusammenfassung

In Deutschland sollen die Verbrauchsausgaben einer Gruppe armer Menschen mit einem Durchschnittseinkommen von 764 Euro Maßstab dafür sein, welche Bedürfnisse als Mindestbedarf eines alleinstehenden Erwachsenen anerkannt werden. Diese Gruppe besteht wahrscheinlich zum großen Teil aus RentnerInnen (Jäger/Thomè 2015, 296). Die Regelsätze, die daraus abgeleitet werden - in welcher Höhe auch immer - haben ihre Schranke in dem, was sich arme Leute geleistet haben. Mehr ist nicht drin. Notwendig wären jedoch selbstständige Untersuchungen über Mindestbedarfe, die unabhängig vom Einkommen armer Leute befriedigt sein müssten. Wohlfahrtsverbände, die die Regelsatzbemessung kritisieren, ziehen daraus keinerlei Schlussfolgerungen für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, der den Mindestbedarf von Beschäftigten befriedigen soll. Vermutlich weil sie selbst Hunderttausende von Menschen beschäftigen.

Auch auf gewerkschaftlicher Seite zieht man aus einer Kritik des Niveaus von Hartz IV keine Schlussfolgerungen für die Höhe des soziokulturellen Existenzminimums von Beschäftigten bzw. eines darauf beruhenden gesetzlichen Mindestlohns. Man untersucht auch nicht den höheren Bedarf, den Erwerbstätige gegenüber Erwerbslosen haben. Ihr Mindestbedarf wird vielmehr in der Regel als Prozentsatz von Löhnen definiert. Natürlich befriedigen Löhne auch notwendige Bedürfnisse, damit Arbeitskräfte arbeitsfähig bleiben. Sie hängen aber von Profitinteressen der „Arbeitgeber“ ab, von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitskräftemarkt und von Konjunkturen. Das führt dazu, dass sie in vielen Fällen das Existenzminimum unterschreiten. Auch in Gewerkschaften fehlt es an einer selbstständigen Untersuchung der Bedürfnisse, die bei Beschäftigten mindestens befriedigt sein sollten. Man geht letztlich davon aus, was Unternehmen bereit sind zu zahlen.

Wenn man das soziokulturelle Existenzminimum bestimmen will, muss im Mittelpunkt eine Untersuchung stehen, wie hoch das Mindestniveau der Bedürfnisse an Ernährung, Mobilität, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Wohnen usw. sein soll, sowohl für Erwerbslose als auch für Erwerbstätige. Da es dazu kaum Anstrengungen gibt, ist man gezwungen, auf eine Korrektur der Ergebnisse der Einkommens-und Verbrauchsstichprobe (EVS) zurückzugreifen.


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Editorische Hinweise

Der Text ist eine Überarbeitung eines Vortrags, den Rainer Roth auf dem Europakongress des DGB Kreisverbandes Böblingen, der IG Metall Stuttgart, der GEW Böblingen, attac Böblingen und anderen Unterstützern am 21.10.2016 in Böblingen gehalten hat.

Der Text stammt von der Seite: http://www.klartext-info.de/