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Statements der Gruppe "vonmarxlernen.de"
Laufzeitverlängerung für AKWs beschlossen
Rot-grün-schwarz-gelbe Energiepolitik

12/10

trend
onlinezeitung

Die schwarz-gelbe Regierung in Berlin hat den Ausstiegsbeschluss von 2002 korrigiert und längere Laufzeiten für AKWs beschlossen. Kommentiert wurde das als „Kniefall vor den Stromkonzernen“, als weiterer Beweis dafür, dass diese Regierung das Wohl und die Sicherheit ihrer Bürger verschachert – entweder weil sie unmittelbar von den Energieriesen geschmiert wurde oder weil sie von deren zusätzlichen Einnahmen mitprofitieren will.

Diese Kritik lebt von einer merkwürdigen Betrachtungsweise. Den kapitalistischen Konzernen traut man nach dem Motto `Je größer, desto fieser!´ ohne weiteres jede Schweinerei zu – Rücksichtslosigkeit im Umgang mit Umwelt und Gesundheit der Leute genauso wie Skrupellosigkeit bei der lobbyistischen Einflussnahme auf Politiker. Den demokratischen Staat stellt man sich dagegen als eine Instanz vor, die zumindest eigentlich die Aufgabe habe, „uns alle“ vor Risiken und Gefährdungen zu bewahren und das Allgemeinwohl über das der wirtschaftlich Mächtigen zu stellen.

Im Folgenden geht es darum, warum diese Vorstellung daneben liegt: Ohne den angeblich über den Tisch gezogenen Staat, ohne seine Gesetze zur Energiesicherheit bis hin zur Regelung der Strompreise, ohne seinen Haushalt und die daraus fließenden Mittel gäbe es nämlich die heute so „mächtigen“ deutschen Energiekonzerne und ihre Machenschaften gar nicht. Es lohnt ein kurzer Überblick über die deutsche Energiepolitik und ihre Einstiegs-, Ausstiegs- und Ausstiegsvertagungsbeschlüsse in Sachen Atomstrom. Die Kontinuität in all diesen Übergängen der Energiepolitik, auch unabhängig vom Wechsel der die Regierung stellenden Parteien, wird dann schon deutlich werden. 

Was ist Energiepolitik?

Kapitalistische Staaten betreiben eine Energiepolitik. Das heißt: Alles, was mit Energiequellen fürs Wirtschaftswachstum zusammenhängt, wird von vornherein nicht einfach Geschäftsleuten und deren Erwerbssinn überlassen, sondern ist politische Chefsache. Das gilt auch für den Teilbereich Stromversorgung, den wir hier behandeln. Elektrischer Strom ist ein Gut, von dem branchenübergreifend jede wirtschaftliche Aktivität der Unternehmen, aber auch das Dasein aller öffentlichen wie privaten Haushalte abhängig ist. Dass die eigene Nation über eine sichere und möglichst billige Versorgung mit Strom im jeweils benötigten Umfang verfügt – das ist dem staatlichen Standortverwalter so wichtig, dass er diese Grundsicherung keinesfalls dem freien Schalten und Walten des Marktes überlässt und zuschaut, was die Gewinnkalkulation einzelner Kapitale in dieser Frage zustande bringt. Gleichzeitig wollen kapitalistische Staaten möglichst wenig vom Ausland abhängen: Eventuell steigende Preise, die der heimischen Gewinnproduktion zu schaffen machen, oder politische Erpressungsmöglichkeiten sollen nicht sein. Einheimische Kapitale sollen deshalb möglichst auf allen Stufen der Herstellung und des Vertriebs von Strom und der entsprechenden Technologie mitmischen und sich dabei auch entsprechend bereichern können, so dass die Energieerzeugung selbst ein relevanter Bestandteil der nationalen Akkumulation wird.

Staaten treten für diese Grundversorgung ihrer marktwirtschaftlichen Ökonomie also in Vorleistung und begleiten, befördern und kontrollieren das Geschäft mit Strom, an dem Kapitale aus allen möglichen Branchen dann ihren Anteil haben. Was die besondere Art der Stromerzeugung angeht, sind sie (wie ihre Unternehmen) durchaus vorurteilslos: Jeder Energieträger ist recht – Kohle, Öl, Gas, Kernenergie ebenso wie Wind- oder Solarkraft –, wenn nur die Balance von Vor- und Nachteilen einigermaßen stimmt bzw. durch entsprechende Vorkehrungen stimmig zu machen geht. Auch hier gilt: Strom ist, was aus der Steckdose kommt – egal, auf welchen Wegen es da hineingelangt!

 

Die besondere Rolle der Atomkraft

Für den Strommix in der aufstrebenden Bundesrepublik, also die kombinierte Nutzung verschiedener Energieträger für die Stromgewinnung, hatte der Aufbau einer Atomwirtschaft einen besonderen Stellenwert. Erstens sollten die AKWs die deutsche Abhängigkeit von bestimmten Lieferländern („Ölpreisschock“ 1972) durch Diversifikation verringern (andere „Partner“ beim Uranimport). Zweitens sollten sie die sichere Belieferung der Nation mit billigem Strom auch dadurch befördern, dass man mit ihnen eine ganze neue Sparte der Energieproduktion auf deutschem Boden, also unter eigener Kontrolle und als Teil des nationalen Geschäftslebens etabliert hat. Drittens sollten so neue Exportmöglichkeiten in strategisch wichtigen Feldern eröffnet  werden (Siemens rüstet bis heute, soweit dies politisch genehmigt wird, alle Welt mit atomtechnologischem Know-How aus). Und viertens sicherte sich Deutschland so lange Zeit auch die Option einer militärischen Nutzung der Atomenergie.

 

Alles in allem waren das vom Standpunkt des deutschen Staates und seiner ökonomischen und außerökonomischen Ambitionen unschlagbare Vorteile. Sämtliche Einwände wegen der prinzipiellen Unsicherheit dieser besonderen Technologie inkl. einer völlig ungeklärten Endlagerung, die ja bekannt waren, wurden demgegenüber hintangestellt; man verfügte die Sicherungsmaßnahmen, die technisch möglich bzw. finanzierbar erschienen, und definierte den verbleibenden Rest an Gefährlichkeit zum sog. „Restrisiko“ herunter, mit dem man leben müsse und könne (einen GAU, der erhebliche Bestandteile von Land und Volk verwüsten würde, hielt man schlicht und einfach für „unwahrscheinlich“). Mit knapp 50 Milliarden Euro Anschubfinanzierung (plus ein paar kostenlosen Atomkraftwerken), einer ideologischen Daueroffensive und einem – passend zur Bedeutung des staatlichen Anliegens – knallharten Gewalteinsatz gegen Proteste wurden die 25 westdeutschen AKWs gebaut, von Biblis bis Würgassen.

 

Der rot-grüne Ausstiegsbeschluss

Dreißig Jahre nach dem Einstieg, um die Jahrtausendwende, sahen die Kalkulationen der deutschen Energiepolitik etwas anders aus. Angesichts einer neuen Bedarfslage in Sachen Strommix hängte die neue Regierung aus SPD und Grünen den staatlichen Gesichtspunkt eines Schutzes von Land und Leuten gegen zu große Risiken (Verstrahlung ganzer Landstriche) ein Stück höher als ihre Vorgänger und verkündete den „Einstieg in den Ausstieg aus der Atomtechnologie“. Dieser Beschluss hatte und hat durchaus seine Tragweite. Aber er bedeutete niemals, wie es heute von interessierter Seite kolportiert wird, dass Rot-Grün den „Schutz der Bevölkerung“ vor andere staatliche Gesichtspunkte der Energiepolitik gestellt hätte. Dass eine solche staatliche Abwägung über die wichtigsten politisch-ökonomischen Ressourcen der Bundesrepublik etwas anderes ist, als das schlichte individuelle Anliegen, keinen Schaden zu erleiden, liegt auf der Hand. Schließlich haben sie 2002 kein „Aus“ für die Atomkraftwerke verkündet. Sofortige Stilllegung – das wäre ja wohl die logische Schlussfolgerung gewesen, wenn es darum gegangen wäre (entsprechend hat die grüne Partei einigen Widerstand in ihren Reihen niederkämpfen müssen, um ihre Sorte Ausstieg als tolle Perspektive verkaufen zu können).

Was sich geändert hatte, so dass Rot-Grün den langfristigen Ausstieg aus nationaler Perspektive für vertretbar befinden konnte, war eine Reihe wichtiger Eckdaten der energiepolitischen Entscheidungssituation: Der Zerfall des Ostblocks bescherte Deutschland neue Zugriffsmöglichkeiten auf Energieressourcen (polnische Kohle, russisches Gas und Öl). Die Macht der OPEC war nicht zuletzt durch die weltweit gebauten AKWs gebrochen. Das insgesamt deutlich geschrumpfte Reaktorgeschäft sollte in europäischer Zusammenarbeit effizienter gestaltet werden. Mit den regenerativen Energien (Vorteil: nachhaltige Energieerzeugung im eigenen Land ohne die Risiken von Atomkraft und ohne die C02-Emissionen der fossilen Energieträger) schien in einem absehbaren Zeitrahmen die Einführung einer neuen Weltmarkttechnologie möglich, bei der Deutschland unbedingt an erster Stelle dabei sein wollte. Warum sollte die deutsche Regierung angesichts dieser Lage weiter auf eine Technik setzen, die nach wie vor ein hohes Risikopotenzial besitzt und außerdem im eigenen Land nur gegen anhaltenden Widerstand durchzusetzen ist, wodurch ständig steigende Kosten für Planung (Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang) und Durchführung (Polizeieinsätze) entstehen?

Dieser Ausstiegsbeschluss, der zugleich ein Beschluss zum jahrzehntelangen Weiterbetrieb der Atommeiler war und jede Menge interessanter (auch neuer) Freiheiten für die Atomkonzerne und deren Profitkalkulation mit sich brachte (vgl. den Artikel zum Ausstieg in Gegenstandpunkt 3/2000), wurde nicht zufällig im „Konsens“ mit diesen gefällt – RWE und Konsorten erhielten eine schöne Entschädigung für den Verzicht auf Neubauten, die sie zu diesem Zeitpunkt eh nicht in der Pipeline hatten. Die energiepolitischen Ziele von Politik und Wirtschaft waren also mit dem „Ausstieg“ gesichert. Und zugleich war innenpolitisch mit dem Anti-AKW-Protest weitgehend aufgeräumt worden, womit Trittin und Gabriel heute noch als ihrem wichtigem Beitrag zum inneren Frieden in Deutschland angeben. 

Die schwarz-gelbe Laufzeitverlängerung

Die neue Regierung unter Schwarz-Gelb hat diesen Beschluss von 2002 jetzt in dem einen wichtigen Punkt revidiert: sie gesteht den Energiekonzernen längere Laufzeiten zu. Dass die Meiler inzwischen erhebliche Jahre auf dem Buckel haben und die von ihnen ausgehenden Risiken damit nicht gerade geringer geworden sind – egal! Dass die völlig ungeklärte Frage des Atommülls damit weiter vergrößert wird – egal! Für die Koalition in Berlin zählen andere Überlegungen. Denn seit 2002 haben sich die Entscheidungsgrundlagen der deutschen Energiepolitik erneut verändert und zwar so, dass eine Verlängerung der von Rot-Grün vorgesehenen AKW-Laufzeiten mehr Nutzen verspricht als die Einhaltung der alten Fristen: 

• Andere Staaten haben die deutsche Relativierung der Atomkraft so nicht mitgemacht, damit die deutsche Konkurrenzposition geschwächt: Zwar haben in dieser Zeit durchaus einige wichtige Regierungen auch ohne ausdrücklichen Ausstiegsbeschluss zunächst auf einen Ausbau ihrer AKWs verzichtet. Aber inzwischen setzen weltweit die meisten wichtigen Staaten wieder auf die Vorteile der atomaren Meiler, fassen z. T. auch Neubauten ins Auge. 

• Es gibt bei den führenden Nationen, unabhängig von der Frage der Atomkraftnutzung, eine – sich gegenüber dem Jahr 2000 deutlich beschleunigende – Abkehr von traditionell wichtigen fossilen Energieträgern, weil diese ihren bisherigen Nutzen verlieren. Für diesen Trend gibt es sich überlagernde Gründe: Erstens steigende Schwierigkeiten, die Lieferantenländer politisch und ökonomisch sicher unter Kontrolle zu haben (dazu tragen die USA mit ihren Kriegen nicht wenig bei; Deutschland hat zudem in Sachen Freundschaft mit Putin einige ernüchternde Erfahrungen gemacht). Zweitens die weltweit steigende Nachfrage nach Energie (China, Indien u. a.), die die Nutzung fossiler Energieträger (Erdöl, Erdgas, Braun-/Steinkohle) gegenüber 2002 signifikant verteuert hat, absehbar weiter verteuern wird und die tendenzielle Erschöpfung der Vorkommen schneller näher rücken lässt. Die aus all dem resultierende Verteuerung des mittels herkömmlicher Kraftwerke produzierten Stroms führt – kombiniert mit der Tatsache, dass die Entwicklung alternativer Möglichkeiten für eine vergleichsweise billige Grundversorgung des nationalen Strombedarfs noch nicht weit genug gediehen ist –, zu einer Neuentdeckung der Nützlichkeit von Atomstrom.

• Ergänzt wird der letzte Punkt dadurch, dass die deutsche Spekulation auf schnelle Konkurrenzerfolge bei der Einführung regenerativer Energien zuletzt einen empfindlichen Rückschlag erlitten hat. Erstens ist die in der Aufbauphase einsetzende Verteuerung von Strom durch die Umstellung auf neue Gewinnungstechniken nur dann kein Schaden für eine hier vorangehende Nation, wenn andere Nationen in ähnlichem Tempo nachziehen; der Versuch Deutschlands (und Resteuropas), hier anderen im Namen des Klimas feste Vereinbarungen zu oktroyieren (CO2-Reduktion) ist beim Klimagipfel in Kopenhagen Anfang dieses Jahres erstmal gescheitert. Stattdessen haben die meisten Staaten inzwischen wieder die Atomkraft ins Spiel gebracht und berufen sich dabei wie zum Hohn auf deren umweltfreundliche Wirkung (keine CO2-Emission). Und zweitens bedeutet die verlangsamte Einführung von Technologien (Solartechnik, Windräder etc.), in denen Deutschland einen Vorsprung hat, dass Deutschlands Exportmöglichkeiten und damit das gesamte deutsche Geschäft mit Energietechnologie nicht so wachsen wie vorgestellt. Andere Nationen (China) haben zudem längst angefangen, den deutschen Technologievorsprung in diesem Bereich durch eigene Anstrengungen wettzumachen.

• Unter den gegebenen Weltmarktbedingungen (relativ zu anderswo) günstige Energiepreise für die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industrie (nicht unbedingt der Haushalte) sicherzustellen, ist also ein Hauptzweck der Energienovelle. Gleichzeitig aber, dies das zweite Anliegen, soll die Herstellung dieser „Versorgungssicherheit“ Mittel für Geschäft und Wachstum der etablierten großen deutschen Energiekonzerne sein – drunter geht es einfach nicht vom Standpunkt einer verantwortungsbewußten deutschen Regierung. Die deutschen Energieriesen sind eben nicht nur für den wichtigsten „Rohstoff“ der gesamten nationalen Produktion zuständig, sondern machen selbst einen erheblichen Batzen deutschen Geschäfts aus, sind insofern ein Wachstumsmotor der deutschen Ökonomie und tragen auch mit ihren Exporten und der dadurch mit beförderten politischen Abhängigkeit anderer Standorte von deutschen Entscheidungen zur imperialistischen Position Deutschlands bei.   

• Ein Kollateralnutzen des Beschlusses für die in Zeiten der Finanzkrise strapazierten Staatskassen ist natürlich auch nicht gerade unwillkommen. Von den per Staatsbeschluss zur Laufzeitverlängerung wie auf Knopfdruck wundersam herbei regierten Extra-Gewinnen der Stromindustrie kann sich der Staat ein paar Milliarden abzwacken, so dass ein Verzicht darauf wie eine unerträgliche Eselei erscheint.

Wie weiter?

Die den Beschluss begleitende Begründung „Atomkraft als Brückentechnologie“ ist eine wohlfeile Lüge der Merkelregierung. Die Laufzeitverlängerung findet natürlich nicht statt, um die Finanzierung von Windrädern u. a. zu ermöglichen. Im Gegenteil wird mit der Streckung der Atomkraftnutzung auch der Umbau in Richtung alternativer Techniken mit gebremst, auch wenn prinzipiell an ihm festgehalten wird. Zu entnehmen ist der Ideologie aber immerhin: Noch ist die Ausstiegsoption, für die sich Deutschland vorpreschend entschieden hat, auch von Schwarz-Gelb nicht aus dem Verkehr gezogen. Ob bzw. wie lange das allerdings bedeutet, dass dieses Land noch an der Idee festhält, atomare Stromgewinnung endgültig durch Alternativen zu ersetzen, oder ob das nur der nötige Zwischenschritt dazu ist, in ein paar Jahren dann den Neubau von modernen Atommeilern zu verkünden, wird die Berliner Regierung ihren Bürgern schon rechtzeitig in gesetzten Worten mitteilen.

Und auch, dass es dabei wie immer nur darum geht, dass bei uns „die Lichter nicht ausgehen“ und welche enorme Rolle der Schutz der Leute vor Risiken dabei spielt. Wie wir den Laden so kennen, könnte es auch und gerade ein grüner Politiker sein, der diesen Übergang dem Publikum besonders glaubwürdig verdolmetscht (vielleicht sogar einer, der mit dem Protest gegen den „Ausstieg aus dem Ausstieg“ ans Ruder gekommen ist).

 

P.S: Dass die politisch windelweiche Ausstiegsregelung von damals kein Stopp für Atomkraft in Deutschland war; dass „der Einstieg in den Ausstieg“ vielmehr die verlogene Art und Weise war, wie ein Weiterbetrieb der AKWs sichergestellt und die Proteste der Anti-AKW-Bewegung ausgerechnet von der aus ihr hervorgegangenen grünen Partei befriedet wurden – das haben seinerzeit durchaus viele Gegner bemerkt. Heute protestieren Unzufriedene mehrheitlich für die Weiterexistenz dieses Beschlusses – und machen damit an einer weiteren Front deutlich, dass der Glaube an die „eigentlich“ guten Absichten der Politik vor allem dazu führt, dass die Kritiker ewig den Fortschritten ihrer Politiker hinterherlaufen.

 

Editorische Anmerkungen

Wir erhielten den Artikel von den AutorInnen mit der Bitte um Zweitveröffentlichung.