Teure Justizkritik

von Peter Nowak

12/09

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Einen Strafbefehl von 12000 Euro hat Edith Bartelmus-Scholich bekommen. Der Betreiberin der Onlinezeitung Scharf-Links wird vorgeworfen, einen Artikel veröffentlicht zu haben, der einen Richter des Oberlandesgerichtes Düsseldorf verleumdet. Bei dem inkriminierten Text handelt es sich um einen Prozessbericht der Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach der Roten Hilfe zum Verfahren gegen Faruk Ereren.

Ihm werden Aktivitäten in der in der Türkei und Deutschland verbotenen Volksbefreiungsfront (DHKPC) vorgeworfen. Ein Teil der Anklageschrift stützt sich aus Ermittlungen der türkischen Justiz, der Menschenrechtler vorwerfen, auch vor Folter nicht zurückzuschrecken.

Aber bei Verfahren gegen Linke ist man nicht so zimperlich. Diese Erfahrung mussten auch Prozeßbeoachter in Düsseldorf in den letzten Monaten öfter machen. Ende Mai wurden 10 Personen mehr als 1 Stunde im Gerichtsgebäude festgesetzt, weil sie sich durch Parolen mit den Angeklagten solidarisierten. Danach besuchten auch 2 Abgeordnete der Linkspartei das Verfahren.

Mit regelmäßigen Prozessberichten soll zumindest etwas Öffentlichkeit hergestellt werden. Denn die Pressebank blieb bisher in dem Düsseldorfer Verfahren meistens leer. Scheinbar war selbst die kleine linke Öffentlichkeit, die durch die Prozessberichte erreicht wurde, für die die Düsseldorfer Justiz zu viel. Anders ist nicht zu erklären, warum mit horrenden Geldstrafen gegen Scharf-Links und auch durch Ermittlungen gegen den presserechtlich Verantwortlichen des Gefangeneninfos vorgegangen wird. Die Publikation hat den Prozessbericht ebenfalls dokumentiert, in dem geschildert wird, wie gegen Nuri Eryüksel Beugehaft verhängt wird. Er saß jahrelang in der Türkei in Haft, verlor durch die Folter sein Augenlicht und lernte auch in der Schweiz und Deutschland Gefängnisse von innen kennen. Nach einem von der Bundesanwaltschaft bei Interpol erwirktem internationalen Haftbefehl war Nuri Eryüksel im Herbst 1999 in der Schweiz festgenommen und kurze Zeit später an Deutschland ausgeliefert worden. Dort saß er mehrere Jahre in Einzelhaft, bis er wegen seiner schlechten gesundheitlichen Situation Haftverschonung bekam. Doch trotzdem ist er ständig mit der deutschen Justiz konfrontiert. Weil er in dem Düsseldorfer Verfahren die Aussage verweigerte, wurde gegen ihn Beugehaft verhängt. Die Autoren des Prozessberichts kommentieren das Geschehen aus ihrer subjektiven Sicht und sahen in der Maßnahme eine Willkür des Gerichts.

Nun müsste man denken, dass auch die Justiz nicht außerhalb der Kritik steht. Sie muss ihr nicht gefallen und die Betroffenen Justizpersonen haben natürlich auch die Möglichkeit, mittels Leserbriefen ihre Sicht der Dinge darzustellen. Außerdem gibt es das Instrument der Gegendarstellung, mit dem sich Personen, die sich verleumdet fühlen, wehren können. Doch die Düsseldorfer Justiz verzichtete darauf. Stattdessen fuhr sie gleich das schwere Geschütz einer horrenden Geldstrafe auf. Damit können kleine linke Internetzeitungen und Publikationen in die Knie gezwungen werden.

Eine Solidarisierung der liberalen Öffentlichkeit könnte das verhindern. Denn das Verfahren hat über den konkreten Fall hinaus Bedeutung. Wer wird noch Öffentlichkeit in solchen Verfahren herstellen, wenn sie so teuer sind? Mittlerweile hat die Düsseldorfer Justiz Katrin W. verboten, Faruk Ereren im Gefängnis zu besuchen. Die Menschenrechtlerin gehörte zu den wenigen regelmäßigen Besucherinnen des Angeklagten. Für diese Justiz gilt, was schon Redakteure der radikaldemokratischen Weltbühne über die damalige Gerichtsbarkeit geschrieben haben. Man kann sie gar nicht beleidigen, man muss nur ihre Aktivitäten genau aufschreiben.
 

Editorische Anmerkungen

Wir erhielten den Artikel vom Autor.