Einen Strafbefehl von 12000
Euro hat Edith Bartelmus-Scholich bekommen. Der Betreiberin
der Onlinezeitung Scharf-Links wird vorgeworfen, einen Artikel
veröffentlicht zu haben, der einen Richter des
Oberlandesgerichtes Düsseldorf verleumdet. Bei dem
inkriminierten Text handelt es sich um einen Prozessbericht
der Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach der Roten Hilfe zum
Verfahren gegen Faruk Ereren.
Ihm werden Aktivitäten in der in
der Türkei und Deutschland verbotenen Volksbefreiungsfront
(DHKPC) vorgeworfen. Ein Teil der Anklageschrift stützt sich aus
Ermittlungen der türkischen Justiz, der Menschenrechtler
vorwerfen, auch vor Folter nicht zurückzuschrecken.
Aber bei Verfahren gegen Linke ist man nicht so zimperlich.
Diese Erfahrung mussten auch Prozeßbeoachter in Düsseldorf in
den letzten Monaten öfter machen. Ende Mai wurden 10 Personen
mehr als 1 Stunde im Gerichtsgebäude festgesetzt, weil sie sich
durch Parolen mit den Angeklagten solidarisierten. Danach
besuchten auch 2 Abgeordnete der Linkspartei das Verfahren.
Mit regelmäßigen Prozessberichten soll zumindest etwas
Öffentlichkeit hergestellt werden. Denn die Pressebank blieb
bisher in dem Düsseldorfer Verfahren meistens leer. Scheinbar
war selbst die kleine linke Öffentlichkeit, die durch die
Prozessberichte erreicht wurde, für die die Düsseldorfer Justiz
zu viel. Anders ist nicht zu erklären, warum mit horrenden
Geldstrafen gegen Scharf-Links und auch durch Ermittlungen gegen
den presserechtlich Verantwortlichen des Gefangeneninfos
vorgegangen wird. Die Publikation hat den Prozessbericht
ebenfalls dokumentiert, in dem geschildert wird, wie gegen Nuri
Eryüksel Beugehaft verhängt wird. Er saß jahrelang in der Türkei
in Haft, verlor durch die Folter sein Augenlicht und lernte auch
in der Schweiz und Deutschland Gefängnisse von innen kennen.
Nach einem von der Bundesanwaltschaft bei Interpol erwirktem
internationalen Haftbefehl war Nuri Eryüksel im Herbst 1999 in
der Schweiz festgenommen und kurze Zeit später an Deutschland
ausgeliefert worden. Dort saß er mehrere Jahre in Einzelhaft,
bis er wegen seiner schlechten gesundheitlichen Situation
Haftverschonung bekam. Doch trotzdem ist er ständig mit der
deutschen Justiz konfrontiert. Weil er in dem Düsseldorfer
Verfahren die Aussage verweigerte, wurde gegen ihn Beugehaft
verhängt. Die Autoren des Prozessberichts kommentieren das
Geschehen aus ihrer subjektiven Sicht und sahen in der Maßnahme
eine Willkür des Gerichts.
Nun müsste man denken, dass auch die Justiz nicht außerhalb der
Kritik steht. Sie muss ihr nicht gefallen und die Betroffenen
Justizpersonen haben natürlich auch die Möglichkeit, mittels
Leserbriefen ihre Sicht der Dinge darzustellen. Außerdem gibt es
das Instrument der Gegendarstellung, mit dem sich Personen, die
sich verleumdet fühlen, wehren können. Doch die Düsseldorfer
Justiz verzichtete darauf. Stattdessen fuhr sie gleich das
schwere Geschütz einer horrenden Geldstrafe auf. Damit können
kleine linke Internetzeitungen und Publikationen in die Knie
gezwungen werden.
Eine Solidarisierung der liberalen Öffentlichkeit könnte das
verhindern. Denn das Verfahren hat über den konkreten Fall
hinaus Bedeutung. Wer wird noch Öffentlichkeit in solchen
Verfahren herstellen, wenn sie so teuer sind? Mittlerweile hat
die Düsseldorfer Justiz Katrin W. verboten, Faruk Ereren im
Gefängnis zu besuchen. Die Menschenrechtlerin gehörte zu den
wenigen regelmäßigen Besucherinnen des Angeklagten. Für diese
Justiz gilt, was schon Redakteure der radikaldemokratischen
Weltbühne über die damalige Gerichtsbarkeit geschrieben haben.
Man kann sie gar nicht beleidigen, man muss nur ihre Aktivitäten
genau aufschreiben.
Editorische
Anmerkungen
Wir
erhielten den Artikel vom Autor.