Definitionsrecht
Notwendige Antwort auf sexuelle Gewalt gegen Frauen oder Teil eines das Geschlechterverhältnis konservierenden Diskurses?

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Im folgenden soll die derzeitige Tendenz innerhalb der Szene bzgl. des Umgangs mit Veröffentlichung von sexueller Gewalt gegen Frauen Thema sein. Daß die Szene alles andere als homogen ist, soll damit nicht geleugnet werden, dennoch wird versucht, die darunterliegenden Gemeinsamkeiten deutlich zu machen und einer Kritik zu unterziehen. Daß es immer wieder auch an einzelnen Punkten oder am gesamten Verfahren Kritik gibt, sei hiermit explizit gesagt, daß diese sich aber bisher nicht durchsetzen konnte ebenso. Insofern stellt die Bezeichnung 'die Linke' das dar, was als Endergebnis als Szene herauskommt und wie genau 'diese Linke' sich diesem Thema widmet. Genau deshalb, weil diese Linke zu Unrecht hege-monial ist, sei sie hier auch besonders kritisiert, nicht, um besonnenere Stimmen als nicht-existent darzustellen. Zwar haben wir versucht, unsere Thesen über die Linke auch mit Verweisen zu belegen, dennoch ist dies nicht immer möglich, gerade da, wo wir eine Tendenz festmachen, die nicht offen ausgesprochen wird, die sich nur aus dem Gesamttenor herauslesen läßt; dazu kommt, daß hier auch auf Aussagen verwiesen wird, die wir aus Diskussionen kennen. Wer das Folgende für eine völlige Fehleinschätzung hält oder sich einfach darüber, ob es die Realität wiederzugeben vermag unklar ist, der oder die sei aufgefordert, die Originale selbst zu lesen: Die von uns genutzten Texte sind überwiegend unter www.trend.partisan.net (diese Texte befinden sich jetzt im Archiv des Partisan.net - red. trend) nachzulesen. Ausnahme sind vor allem die Texte aus Bremen.

Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Mit der Einführung des Definitionsrechts reagierte die Linke auf sexistische Strukturen im Alltag und Gerichtssaal. Zum einen war festzustellen, daß sich Gewalt, eben auch in sexueller Form, mehrheitlich von Männern gegen Frauen richtete. Im Falle der Öffentlichmachung jedoch, gerade in Form einer Anzeige, blieb die erhoffte Reaktion, die moralische und juristische Verurteilung des Täters, meist aus oder wurde auf ein Minimum reduziert. Letztendlich hatte die Frau (Zeuginnen, d.h. Dritte, gibt es eh nur in Ausnahmefällen) nicht nur zu beweisen, daß der Täter schuldig war, sondern ebenso ihre eigene Unschuld. Das Opfer wurde so zum Täter, und auch wenn das Verfahren mit einer Verurteilung des Angeklagten endete, blieb der Zweifel einer Mitschuld im Raum. Vor allem war die Frau nach einem solchen Verfahrensablauf psychisch erst recht am Ende: Ob zu kurze Röcke, Umgang mit dem Täter vor der Tat oder masochistische Ambitionen, nichts war dem Gericht oder der Presse fern gegen sie aufzuwarten. Kontakt zum und Umgang mit dem Täter in den Fällen, wo er ein Bekannter war, wurde nicht wie sonst üblich als Vertrauensbruch taterschwerend für den Täter gewertet sondern als Mitschuld der Frau. 

Trotz zunehmender Sensibilisierung der Linken vollzogen sich hier jedoch ähnliche Strukturen: Zwar setzte sich immer mehr durch, welche Dinge als sexistisch zu bezeichnen und damit verpönt waren, so daß Sexismen und frauenfeindliche Bilder weniger offen geäußert oder tatsächlich reduziert wurden, dennoch war Sexismus auch in der Linken noch nicht verschwunden. Oft schien in den Debatten durch, daß die Frau sexuell zu aktiv oder aber zu prüde sei, vor allem aber blieb die Situation durch starkes Desinteresse geprägt. So setzte sich denn in der Frauenbewegung die Idee des Definitionsrechts durch:
Nicht ein Gericht oder eine politische Gruppe hätten zu bestimmen was vorgefallen sei, denn nur die Frau könne beurteilen, ob sie vergewaltigt worden sei oder nicht. Um ihr die erneuten psychischen Qualen bei Veröffentlichung zu ersparen, brauchte sie auch weiterhin gar nicht den Vorfall detaillierter schildern, sondern nur das Endergebnis - Vergewaltigung, Übergriff, Grabschen... - bekanntgeben, und natürlich den Namen. Auch auf die Aussage des Mannes könne verzichtet werden, ihm sei nicht zu trauen, er würde selbstverständlich alles abstreiten. Und um das Opfer vor seiner Anwesenheit zu schützen, sollte eben nicht die Frau sich aus Orten zurückziehen, in denen er sich aufhalte, sondern der Typ prinzipiell davon ausgeschlossen werden, damit die Frau sich entgegen der bisherigen Praxis endlich wieder frei bewegen könne.(1) Schließlich und endlich wurde der Frau -explizit oder implizit - auch noch ein Sanktionsrecht zugesprochen: Sie entscheide über die weitere Behandlung des Täters.(2)

So weit wir auch mit der Problemschilderung noch übereinstimmen, so sehr halten wir die Konsequenz für fatal. Nicht nur, daß das Definitionsrecht insbesondere in Kombination mit dem Sanktionsrecht geradezu zu Mißbrauch einlädt, wobei selbst Verteidigerinnen des Definitionsrechts nicht leugnen, daß es das auch schon gegeben hat (3), sondern auch weil diese gesamte Debatte um seinen Kern herum ein sexistisches Bild und eine Repression hervorbringt, die alles andere als dem Ziel gerecht wird, daß Frauen und Männer irgendwann mal menschlich miteinander umgehen können, der Begriff Sexismus irgendwann mal auf dem Müllhaufen der Geschichte landen kann.

"Wenn wir die BeHERRschung verlieren, haben wir schon fast gewonnen"(4)

Die einzelnen empirischen Probleme werden in der Linken als Folge des Patriarchats ausgemacht, der Unterdrückung der Frauen durch die Männer als durchgesetzte gesellschaftliche Struktur, aus der sich auch das Definitionsrecht ableitet und legitimiert.(5) Die Äußerung der "Schlagt-die-Sexisten-wo-ihr-sie-trefft-GmbH", nämlich "im Kampf gegen das Patriarchat stehen Männer auf der Seite der HERR-schenden, und es wäre naiv, auf sie bauen zu wollen"(6) stieß zwar auch auf Kritik, daß sie aber nur deutlicher auf den Punkt bringt, was unter Patriarchat meist noch implizit verstanden wird und sich auch am Definitionsrecht deutlich macht, war nicht Gegenstand der Kritik.7 Oft wird sogar noch der Wille der Männer zu unterwerfen vorausgesetzt.

Dieser personalisierte Patriarchatsbegriff ermöglichte auch, daß das Definitionsrecht zum Teil noch ausgeweitet wurde, was sich tendenziell im Begriff Definitionsmacht (8) niederschlägt. "Wir wissen, daß in dieser patriarchalen Szene Frauen die Unterdrückten sind und wir somit die Definitionsmacht haben" erklären die Feministischen Frauen, die "Definitionsmacht liegt bei den Unterdrückten!" die FrauenLesben im Infoladen. Was das heißt, hat niemand so deutlich gemacht wie die genannte GmbH mit ihrer Aktion gegen die Berliner Kneipe Schnarup-Thumby im Szene-Viertel Friedrichshain. Nachdem ein Mann aus der AAB, der vorab als Vergewaltiger benannt wurde, in dieser "Vergewaltiger- und Täterschützer-Kneipe"(9) gesehen wurde, wie er in behauptet "gemütlicher Runde"(10) sein Bier trank, versuchte die GmbH zuerst Recht zu setzen, in dem sie in Flugblättern erklärte: "Unter Eurer Kundschaft befindet sich mindestens ein Vergewaltiger. [XY - im Original mit vollem Namen genannt] ist nicht nur wieder in Berlin, sondern auch in eurer Kneipe gewesen. Daß er nicht rausfliegt, sondern sich in Eurer Mitte plaziert, zeigt, daß ihr Täterschützerinnen seid. Wenn ihr das nicht ändert kommen wir öfter vorbei. Täterschützer und Vergewaltiger wir kriegen Euch! Wir kastrieren auch ohne Chipkarte!"(11). Da Recht nur dann Sinn macht, wenn es auch durchgesetzt wird, spielte die GmbH dann auch noch gleich die Exekutive, stürmte die Kneipe und sprühten mit CS- und Pfeffergas. Und da sie ja der Überzeugung ist, Männer stünden im Patriarchat auf der Seite der HERRschenden, lehnte sie auch jegliche Diskussion mit gemischten Zusammenhängen als unnötige Rechtfertigung ab.(12) Nun haben erfreulicherweise auch einige linke Gruppen und Personen vehement gegen diese Aktion gesprochen - erschreckend viele haben sie aber auch begrüßt - dennoch ist dies nur eine konsequente Fortführung aus dem Definitionsrecht und dem Patriarchatsbegriff. Nur etwas gewalttätiger vorgebracht.


"Durchgeknallter Einzeltäter" (13) oder Handlanger des Patriarchats?

Die Patriarchatsvorstellung stößt aber schnell an ihre Grenzen. Sind eh alle Männer Schweine, potentielle Vergewaltiger oder stehen grundsätzlich weil Mann auf der Seite der Herrschaft, so ist fraglich, inwieweit der Einzelne für sein tun überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden kann. Da aber offensichtlich nicht alle Männer vergewaltigen, müssen diejenigen, die das tun, schon irgendwie schuld sein. Wird ein Fall (14) öffentlich, verkehrt sich die Patriarchatstheorie in die Theorie des Einzeltäters: Die Zuhörerinnen, allesamt erfahren im Erleben alltäglicher sexistischer Gewalt, verfügen endlich über einen Namen. Einer, der als Stellvertreter für all die anonymen täglichen Anmachen, die Angst in Bahn und Straße und die ständig geschluckte Erniedrigung herhalten kann. Diese Entwicklung zeigt sich an der Hektik und Aufregung, dem körperlichen Beben der versammelten Frauschaft bis hin zu blindem Aktionismus der Frauen-VV. Dies ist zwar eine durchaus verständliche Reaktion, gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die frau so tagtäglich macht, dennoch aber zu kritisieren, gerade wenn man bedenkt, daß daraus oft genug Entscheidungen resultieren, die die Betroffene bereuen läßt, jemals etwas gesagt zu haben und der Geoutete unreflektiert zum Musterexemplar aller Sexisten wird, an dem sich die Wut entlädt. So greifen denn nun die Mechanismen, die vorab politisch begründet waren - keine Konkretisierung, Definitions- und Sanktionsrecht, Ausschluß des Täters - im folgenden mehr zugunsten des Erhalts der Projektionsfläche. Der Mann nämlich hat gar keine Möglichkeit, aus dem Vorwurf herauszukommen: Anklage ist Verurteilung; das Nicht-Mittragen aller Dogmen Täterschutz;
eine Stellungnahme seinerseits Zweifel an der Frau und Leugnung des Definitionsrechts, darin bekundete Reue oder Einsicht bloß ein Lippenbekenntnis; keine Stellungnahme Aussitzen. Diese Projektionsfläche ist auch wunderbar geeignet für Männergruppenmänner, die ihr schlechtes Gewissen abstoßen können, den Beschuldigten besonders hassen zugunsten des narzißtischen Gewinns, besser zu sein als er, ihn stellvertretend bestrafen zu können für die Verhaltensweisen, die sie an sich selbst zu überwinden, leugnen oder verdrängen suchen.

So mischt sich denn in der Linken die Vorstellung von Handlangern des Patriarchats als Mann allgemein und des durchgeknallten Einzeltäters im konkreten Fall auf wundersame Weise. Bevor es zu Mißverständnissen kommt: Wir finden es nicht falsch, Menschen für ihr Tun als verantwortlich zu begreifen - ganz im Gegenteil. Wir halten es auch für durchaus realistisch und für alle Beteiligten für besser, daß Männer durch Reflexion ihr Gewaltpotential reduzieren und ihre männliche Verfaßtheit so verändern, daß sie als Mensch daraus gewinnen. Widersprüchlich aber ist, daß das Musterexemplar neben der individuellen Schuld gleichzeitig auch noch faktisch die Verantwortung für das Patriarchat als gesellschaftliches Verhältnis aufgebürdet bekommt. Wer das für ein reines Phantasieprodukt unsererseits hält, möge uns erklären, warum ein Großteil der Linken einerseits so fixiert auf einen absoluten Schuldspruch gegen den Mann ist, andererseits genau derselbe Teil eine Integration, eine Resozialisation, ein Einreden auf ihn, d.h. eine Änderung seinerseits für unmöglich hält, daher nach sofortigem Rausschmiß aus allen linken Zusammenhängen ruft. Kein Mensch kann gleichzeitig für sein Tun verantwortlich sein und unfähig, sich zu ändern. Gerade wenn doch das Patriarchat ein gesellschaftliches Verhältnis ist, welches das Denken aller Menschen mit strukturiert, wie kann dann jemand nicht patriarchal sein? Dieses Dilemma aber ist kein Gegenstand der Debatte.

"Die Schändung des Tempels"(15)

Eine Vergewaltigung ist keine Gefühlsbeschreibung sondern ein konkreter Akt. Dies ahnen wohl die meisten, weshalb es sich dann schon mal in freudschen Verschreibern auch der Definitionsrechtsbe-fürworterinnen deutlich macht. So schreibt 'Eine FrauenLesben-Gruppe':
"Unabhängig davon, wie die sexuelle Gewalt bzw. der körperliche Übergriff aussah, die der betroffenen  Frau/Lesbe angetan wurde - wenn sie es als Vergewaltigung bezeichnet, entspricht dies genau ihren Gefühlen und ihrer Wahrnehmung". Dem entspricht auch die übliche Bezeichnung 'Zweite Vergewaltigung', die ja auch nicht meint, daß die Frau vom Richter oder Staatsanwalt erneut vergewaltigt wird, sondern soll bezeichnen, wie die psychischen Widerlichkeiten des Verfahrens empfunden werden.

Das hat aber zur Konsequenz, daß der sogenannte Täter für ein Gefühl der Frau bestraft wird, unabhängig davon, ob es den Tatsachen entspricht oder nicht. Ein Aufschrei wird nun zu hören sein, uns alles mögliche an Boshaftigkeiten unterstellt werden. Aber ist denjenigen, die uns für diese Differenzierung angreifen, eigentlich die Konsequenz ihrer Annahme klar? Wie viele Vergewaltigungen, gerade in der Ehe, mögen wohl stattfinden, ohne daß die Frauen es als solche empfinden? Schön für den Mann: Er muß also nicht das Vergewaltigen lassen, sondern nur aufpassen, wen er sich dafür sucht. Die subtileren Formen des Geschlechterverhältnisses, z.B. das oft auf Seiten der Frauen vorhandene Einverständnis in die Vorrechte des Mannes, ist für diese Linke offenbar nicht begreifbar. Seinen von ihr unbemerkten Schatten wirft dies da, wo FrauenLesben (z.B. die AAB-"MitgliederInnen" 16 ) aufgefordert werden, sich doch endlich auch zu wehren, sprich, zu ihren ureigensten Auffassungen zurückzukehren, die verschüttet, weil vermutlich in der AAB domestiziert, sind. Wenn denn doch der Sexismus nur darin besteht, daß Frauen es als solchen wahrnehmen, wo bleibt denn dann das Patriarchat als objektives Verhältnis? Boshaft müßte mensch sogar einwenden, dann laßt es uns doch einfach nicht so wahrnehmen, dann sind wir das Problem los...

Daß das gesammelte Maßnahmenpaket zum Schutz der Betroffenen und womöglich ein Beitrag dazu sein soll, daß sie das Leid schneller oder überhaupt verarbeiten kann, ist schwer anzuzweifeln. Mit dem Dogma, man werde jede Forderung der Frau erfüllen, ist es nicht weit her. Die Autonome Antifa Gruppe Bremen schmeißt einen Geouteten raus, obwohl die Frau explizit keine Forderungen an die Gruppe gegeben hat, und das Berliner FrauenLesbenbündnis widerspricht sich sogar explizit: "Die Frau hat die Definitionsmacht!!! Sie entscheidet, was mit dem Vergewaltiger passiert!!!! Vergewaltiger lebenslänglich raus aus linken Zusammenhängen!!!!". Da mag doch unsere These, daß mehr die psychologischen Momente der Frauen-VVen sich den Weg bahnen, wohl nicht so absurd erscheinen.
Die von 'Einigen FrauenLesben' angekreidete geschlechtsneutrale Verwendung des Begriffs 'Person' statt Frau/Mann durch die AAB zeigt ebenso, wie wenig es um das individuelle Leid geht. Hat die AAB noch ein neutrales Verfahren anzureißen versucht, wie man mit Fällen von Gewalt in den eigenen Reihen umgehen kann und damit auch die Möglichkeit erfaßt, daß tatsächlich auch Männer Opfer sein können, geben diese Autorinnen zwar zu, daß es auch Männer treffen kann, das soll aber offensichtlich keine Berücksichtigung finden. Einzelfälle gelten offenbar nur dann, wenn sie in die Schubladen des Patriarchatsbegriffs passen. Dummerweise leiden aber auch männliche Opfer meistens. Shit happens!

Und es ist zwar nachvollziehbar, darauf zu achten, inwieweit der Täter dem Wirkungskreis des Opfers fernbleiben sollte, aber darauf scheint sich die Hilfe für die Betroffene auch zu beschränken. D.D. sagt es explizit: "Das Definitions- und .Sanktionsrecht' [...] sagt nichts weiteres, als daß das Opfer die Möglichkeit erhält sich weiter in den betreffenden Zusammenhängen zu bewegen". Eine psychische Verarbeitung, die so erfolgreich ist, daß die betroffene Person später dem Täter sogar gegenüberstehen kann und dies nicht mehr Schmerz auslöst, ist absolut nicht in der Debatte. Eine solche Verarbeitung ist zwar unter gegebenen gesellschaftlichen Verhältnissen tatsächlich schwierig zu erreichen, aber daß die Linke keine Therapie und auch nicht die Erfahrung der Notrufe ersetzen kann, ist dabei nur die eine, nachvollziehbare Seite; daß aber letztendlich die Betroffene auch als Kanonenfutter für eine Eskalation in der Linken dient, die andere. Eine offene ruhige Gesprächsatmosphäre, eine, die eine solche psychische Verarbeitung zumindest in denkbare Nähe rücken würde, wird im Keim erstickt.

Auch dies hat Gründe, die sich wohl nicht mehr nur in der politischen Begründung des Definitionsrechts finden lassen. Das Pochen auf Einverständnis in jeder Situation kann bzgl. Sexualität nur in dem Kantischen Diktum der wechselseitigen Nutzung der Geschlechtseigenschaften enden. Dies äußert sich dann auch in dem Dogma Nein heiße Nein. Dabei wird weder gefragt, ob es über diesen Satz hin-aus_auch Graustufen gibt und worin diese bestehen, noch wie Lust und Erotik entsteht und welche Beziehung dies zu Gewalt hat, und natürlich schon gar nicht über den schwierigen Zusammenhang beider Fragenkomplexe zueinander.

Vergewaltigung, so sehen es immer noch einige Linke, habe nichts mit Sexualität zu tun, sei nur Macht und Unterwerfung (17). Als wäre die sexuelle Komponente nur ein neutrales Mittel, gleichzusetzen etwa der Entscheidung, der Ehefrau lieber eine Tasse oder aber einen Teller an den Kopf zu schmeißen. Allein die Frage, ob Macht und Unterwerfung Elemente von Sexualität sein könnten, die Übergänge vielleicht fließend, will in dieses Gut-Böse Schema nicht hineinpassen und wird daher erst gar nicht gestellt. Dabei geht es nicht darum, daß manche Leute vielleicht eine Vorliebe dafür hätten, das könne man dann, solange sie unter sich bleiben, als das Andere zur Normalität Blümchensex tolerieren. Von einer Beziehung zwischen Erotik / Sexualität und Dominanz / Unterwerfung will diese Linke nichts wissen. Für diesen Fall wäre nämlich die Frage nach dem Beitrag der Frau gar nicht mehr so absurd, wie es hingestellt wird. Und all diese Fragen gehören auch nicht gestellt, macht die Linke deutlich, denn Erklärungen dienen der Rechtfertigung(18). Marx würde sich berechtigterweise bitter empören. Vielleicht wäre die Aussage, nur wer das Kapital abschaffen möchte kann es auch richtig erklären, auch auf das Thema Gewalt bezogen deutlich passender.

Natürlich hat die Linke eine Erklärung parat für die tagtäglichen erotischen kleinen Filmszenen im Fernsehen, wie z.B. die, in der sie von ihm mit sanftem Druck an die Wand gedrückt wird und sich beide nach schmachtendem Blick dann doch endlich küssen. Solche Szenen seien das Phantasieprodukt des Mannes, vielleicht noch für ihn lusterregend, nicht aber für sie. Nun ist das nicht zu leugnen, daß dies wohl der Phantasie der meisten Männer entspricht, ob es aber daraus entspringt oder darin aufgeht, wohl zweifelhaft. Denn merkwürdigerweise spricht es ja auch Frauen an. Die Antwort, die würden das inzwischen selber glauben, wirkt dann auch langsam etwas absurd, als wäre Lust steuerbar, trete nur bei denjenigen auf, die solche Szenen auch vom Kopf her begrüßen oder tolerieren, als stimme Lustempfinden mit der politischen Positionen überein. Daß dem nicht so ist, hätte die Linke auch in ihren Kampagnen gegen Pornographie erfahren können, daß sich nämlich trotz der überwiegend ästhetisch schlecht gemachten Pornos die Lustempfindung dennoch oft rührt. Es sei denn, man will es nicht wahrhaben, und diese Regung im Versuch, desto heftiger gegen Pornos und vor allem ihrer Zuschauerinnen vorzugehen, leugnen, anstatt sich zu fragen, was dieses Dilemma nun bedeute. Wer das für eine völlig unverschämte und unmögliche These hält, möge uns erklären, warum gerade unter Feministinnen so viele sich rundweg weigern, sich den Gegenstand ihrer PorNo-Kampagne auch mal anzusehen, obwohl sich daraus, das Frauen es sehen, ja nun keine Vergewaltigung ergeben dürfte.(19) Über solche inneren Konflikte von Subjekten könnte man auch viel bei Freud lernen, aber dies will die Linke ja nicht. Die Behauptungen, seine Theorie sei frauenfeindlich und deterministisch sind durch keinerlei Kenntnis getrübt und werden auch durch stetes Wiederholen nicht richtiger; die Behauptungen, er sei sexistisch oder schlicht bürgerlich befreien ebensowenig von der Pflicht, seine Inhalte zu prüfen, denn auch Bürgerliche und Sexisten sagen sehr wohl manchmal richtige Dinge - eine womöglich falsche Motivation zieht nicht notwendig die Falschheit einer Aussage oder Theorie nach sich. (20)

Zu erwähnen ist aber noch die zweite Richtung in der Linken, diejenige, welche erklärt, heterosexueller Sex in patriarchaler Gesellschaft sei prinzipiell falsch. Besonders konsequent waren diejenigen, die daraufhin zu politischen Lesben wurden. Welches Verhältnis der Personen zu sich selbst und zueinander das aber implizieren kann, zeigte sich dann in den Debatten um Fälle, wo sich eine politische Lesbe mal mit einem männlichen Wesen eingelassen hatte. Nicht selten wurde sie zumindest zeitweilig geschnitten, anstatt einfach gefragt zu werden: Hast du es genossen? Dann ist doch alles ok?

Eines aber haben beide Strömungen gemeinsam: Frauen sind fein raus und stehen immer auf der Seite des Guten. "Nein heißt Nein' reduziert sich auf ein Dogma, welches nicht mehr zuläßt, daß es fernab von klaren Jas und Neins noch anderes gibt. Jeden und jede, die dies andeuten, die erklären, es gäbe Fälle, in denen Kopf und Lust sich widersprächen, oder gar sich ein Nein zu einem Ja wandle - was umgekehrt natürlich unbezweifelt ist -werden zu Täterschützerinnen gestempelt. "Verführung gibt es de facto nicht, entweder beide wollen oder eine Person nicht" schreibt Anna Conda. Dabei geben es manchmal sogar Verteidigerinnen des Definitionsrechts zu: "kein Mensch kann immer und in jeder Situation seine/ihre Grenzen genau bestimmen. Gerade in Situationen, die unklar erscheinen, ist es noch schwieriger die Grenzen zu setzen" schreibt pastah; diese Erkenntnis bleibt jedoch im weiteren folgenlos. Auch läßt das simplifizierende Dogma Nein heiße Nein nicht die Erkenntnis zu, daß Frauen oft genug ihrem Nein nicht schaffen Ausdruck zu verleihen. Richtigerweise wird von Männern gefordert, daß sie ein Gespür auch für die non-verbale Abwehr entwickeln. Dies aber ist nur die eine Seite des Problems, denn Frauen, die sich wie gelähmt fühlen, wenn es darum geht, ihre Abweisung auszusprechen, tun dies ja nun nicht aus pädagogischen Gründen. Ob der Mann sich in der Situation adäquat verhält oder nicht, ist unabhängig davon, daß auch die quälend empfundene Lähmung der Frau ein Zustand ist, der änderungsbedürftig ist. Aber solche Zweifel der Frauen am eigenen Verhalten werden in falsche Eindeutigkeit aufgelöst. Das Definitionsrecht unterstellt einfach, für die Betroffene sei immer alles sonnenklar. So ist z.B. das doch nie wirklich verdrängbare Wissen um die Erotik von Unterwerfung und Dominanz (21) ein Punkt, der zu innerer Quälerei führen kann, die sicherlich durch das nicht drüber reden dürfen nicht gebessert wird. Und das muß mit Mitschuld überhaupt nichts zu tun haben, denn dort wo das Spiel zu Ernst wird, verliert es auch den erotischen Charakter und wird zu Gewalt. Die Erkenntnis, daß Unterwerfung und Dominanz nicht nur erotische Phantasien von Männern, sondern oft genug auch von Frauen sind, legitimiert weder Gewalt noch gibt es einen Freibrief für Vergewaltigung. Phantasie und Realität sind zwei verschiedene, denn in der Phantasie bleibt jede Frau die absolut herrschende der Situation, kann sie jederzeit abbrechen - bei Vergewaltigungen ist das nicht der Fall.(22) Aber diese Erkenntnis mag erklären, was das eigentlich schlimme an Vergewaltigung sein könnte: die gewalttätige Offenbarung des strengsten Geheimnisses, die Qual der Frage, ob es das sei, was sie schon immer gewollt habe?

Ähnlich kurz greift auch die Kritik daran, daß Frauen als Sexualobjekte angesehen werden. Darauf reduziert zu sein, nur subjektloses Mittel für etwas oder jemanden zu sein, ist tatsächlich unerträglich; die Kritik, gemeint in diesem Sinne, ist daher zutreffend. Daß Sexualobjekt zu sein aber in Maßen auch seine angenehmen Seiten hat, daß Frauen vielleicht auch a/s Frauen und eben nicht nur als Menschen geliebt werden wollen, wird nicht einmal in Betracht gezogen. Dann möge uns aber jemand schlüssig erläutern, wieso Fernsehsendungen, die Mädchen nackt fotografieren, ihnen damit einen, nach eigenen Aussagen der Mädchen, Herzenswunsch erfüllen? Wieso Model ein Traumjob vieler Mädchen und Frauen ist? Oder worin der Sinn des Spiels der kalten Schulter besteht? Ist es nicht vielleicht die Freude daran, mit dem eigenen - weiblichen - Körper im Anderen Begehren zu erzeugen?

Daß das Geschlechterverhältnis gelinde gesagt zu Ungunsten von Frauen verläuft und Gewalt die extremste und grausamste Ausprägung dessen ist, ist unbestritten. Dennoch aber halten wir weder die Aufteilung zwischen weiblich Gutem und männlich Bösem für hilfreich, noch den Rückzug aus dem Sexualleben, auch wenn es reale Gefahren enthält, vor denen trau berechtigterweise Angst hat. Die Alternative wäre der Versuch, durch Reflektieren und Einfühlen, Einforderung von Besinnung und Verhaltensänderung, aber auch Tolerieren und Verzeihen mit und zwischen beiden Geschlechtern eine bessere Praxis mit auf den Weg zu bringen. Das mag unbefriedigend sein, und eines ist es auch sicherlich nicht: Die Schaffung eines Raumes, in dem Gewalt oder auch nur Mißverständnisse - wenn man dies denn als Terminus zuläßt - ausgeschlossen sind. Dies hehre Ziel steckt nämlich hinter der immer weiter eskalierenden Stimmung. Das aber ist, auch jenseits unserer Alternative, unter den derzeitigen gesellschaftlichen Bedingungen unerreichbar, analog der fixen Idee von einem terroristenfreien Raum. Und auch die Verhaltensweisen sind erstaunlich übereinstimmend: Kontrolle und Gewalt wird durch mehr Kontrolle und Gewalt abgelöst, ein Prozeß, der mangels Erreichens eines gewaltfreien Raums und mangels Besinnung auf dessen Unmöglichkeit unendlich fortschreitet. Und wie sich die Staatsbürgerinnen ihren narzißtischen Gewinn dadurch verschaffen, daß sie ihre Ohnmacht über die Identifizierung mit
dem mächtigen Anti-Terror-Kollektiv beinahe vergessen können, haben nun auch endlich Linke die Möglichkeit, über die Definitionsmacht sich aus der Ohnmacht zu begeben, und auf der Seite des Guten Täterschützerinnen und Vergewaltiger abzustrafen.

"Dead men can't rape"(23)

Gegen diejenigen, die sich den Dogmen nicht beugen wollen, wird u.a. auch eingewandt, sie würden sich verhalten wie das bürgerliche Gericht.(24) Gefragt wird aber nicht, welche Unterschiede zwischen der Linken als Szene und dem Gerichtssaal bestehen, oder vielleicht bestehen sollten, und das ist nicht unerheblich. Als analog wird z.B. der Täterschutz gesehen, die mangelnde Hilfe bzw. Parteinahme für das Opfer, die letztendlich zur Opfer-Täter-Verkehrung werde. Sicherlich liegt dies auch an dem Sexismus der im Verfahren involvierten Personen, die keine Ausnahme zu aktuellen Denkstrukturen darstellen. Es liegt aber auch daran, daß ein Gerichtsverfahren schlicht einen anderen Zweck verfolgt: Es ist nicht Teil einer sich als revolutionär wähnenden Bewegung, die die Möglichkeit von friedlichem Miteinander im Jetzt noch gar nicht für möglich hält, es ist Teil einer Gesellschaft, die die FDGO bereits für die Verwirklichung eines Menschheitstraums ansieht. Daher reicht dem Gericht nicht, ein Patriarchat festzustellen, sondern es prüft Schuld oder Unschuld einer angeklagten Person im konkreten Fall. Und da mit einer Verurteilung auch ein Strafmaß festgelegt wird, gibt es Sicherheitsmaßnahmen, die möglichst ausschließen sollen, daß jemand zu Unrecht verurteilt und damit bestraft wird: Das Recht auf einen Anwalt, auf Stellungnahme, auf Revision und der Grundsatz in dubio pro reo. Prinzipien übrigens, welche die Linke, wenn es schon Gerichte und Bestrafung gibt, die die Leute wieder zu ordentlichen angepaßten Staatsbürgerinnen machen wollen, auch nicht zu Unrecht gegen Willkür verteidigt. In Genua wären so einige froh, wenn 'in dubio pro reo' und das Recht, einen Anwalt einzuschalten, gegolten hätte. Die Probleme sind also nicht nur an den agierenden Personen festzumachen, aber auch nicht einfach an den einzelnen Elementen des Verfahrens, sondern am gesamten Kontext.

Besteht also das Ziel, ein besseres Leben erst noch zu schaffen, dann ist die Vorgehensweise dieser Linken sicherlich kein guter Schritt dahin: die willkürliche Rechtsetzung und Vollstreckung gegen jeden und jede, die sich dem widersetzt, erinnert eher an ein schlechtes Abbild eines Polizeistaats - "Hier patroulliert die Frauen-Lesben-Miliz" schreibt die GmbH - als an einen gelungenen revolutionären Weg, der das Ziel andeuten soll. Mehr hätten wohl alle davon, wenn vor allem der Mann dazulernen und das Leid der Frau tatsächlich gemindert werden würde. In solch repressiver Stimmung jedoch ist es weder der Betroffenen möglich, das Geschehene verbalisiert zu verarbeiten -denn für diese Linke ist ein Gespräch mit der Frau über das Geschehene offenbar nur als Anklage vorstellbar - noch kann der Geoutete anderes tun als Leugnen, damit aber sich mehr verhärten als in sich gehen. Und solange Strafe garantiert ist, wird sich das auch nicht ändern. Bzgl. der festen Verknüpfung von Schuld und Strafe distanziert sich die Linke, die ansonsten dem bürgerlichen Gerichtsverfahren so ablehnend gegenübersteht, nicht davon. Das Konzept der Strafe wird übernommen, diejenigen Elemente des bürgerlichen Gerichts aber, die darin Willkür vermeiden sollen, werden ausgeschaltet.

Die Linke sollte nicht das Strafbedürfnis zum Ziel machen, sondern Schutz und Prüfung: Schutz der Betroffenen und Prüfung, ob eine Auseinandersetzung möglich ist, ein gemeinsames Lernen auch aus Fehlern, die nie auszuschließen sind. Auch wenn beide Ziele nicht deckungsgleich sein müssen, ist das Aushalten dieses Dilemmas, der Versuch seiner individuellen Lösung je spezifischer Umstände im kleineren Kreis, wohl fruchtbarer als der bisher beschrittene Weg, nämlich Höchststrafe weil Exemplar der herrschenden Seite des Patriarchats. Denn beide Ziele sind auch nicht wie bisher als in der Praxis grundsätzlich widersprüchliche anzusehen: Gerade diejenigen Männer, die durch Einsicht in ihr Fehlverhalten zu solch einem Prozeß bereit sind, sind tendenziell auch diejenigen, die freiwillig das Feld räumen, wenn der Betroffenen deren Anwesenheit unerträglich oder unangenehm ist.

Versperrt sich der Linken die Erreichung des einen Ziels, weil der Beschuldigte unwillig zu diesem Prozeß ist, sind entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Dann ist es aber immer noch besser, diese Hilflosigkeit zuzugeben, anstatt den Rausschmiß zugunsten der Betroffenen -oder zukünftiger - als Triumph zu feiern. Auch Strafe als Ausgleich des Leidens und Erreichung von Gerechtigkeit zu betrachten ist absurd: Geschehenes kann nicht rückgängig gemacht werden und die Höhe der Strafe steht nicht in irgendeinem Verhältnis zu Linderung des Leids. Statt dessen aber wird der Geoutete zum reinen Täter. Auf die Idee, daß sich einige Menschen seines Umfelds nicht mit dem Täter, sondern mit dem Menschen, der etwas getan hat, solidarisieren, daß dieser Mensch in der Klassifizierung Täter nicht aufgeht, kommt scheinbar niemand, denn sonst würde er sich als Projektionsfläche auch nur noch halb so gut eignen. Die Behandlung des Angeklagten spitzt sich dann auch immer mehr zu. "Wenn es schon ums Beweisen geht, sollte nicht das Opfer gezwungen werden zu beweisen; vielmehr sollte der "Täter" beweisen, dass er es nicht war" erklärt Anna Conda frei raus. Aber selbst vor dem letzten menschlichen Respekt, der jedem noch zu zollen gebührt, schrecken viele nicht mehr zurück: "Laßt uns ihm den Boden unter den Füßen wegziehen!!!!!!"(25), heißt es da oder "Es darf keine Rückzugsräume für Sexisten geben!"(26) Und das ist bitter ernst gemeint: In einer Dresdner Aktion gegen Typen, die ausfällig geworden waren und besonders einen, der eine Frau geschlagen hatte, "wurde auch das Treppenhaus des Typen verschönert und sein Bad. uns ist bewußt, daß wir damit in die ganz persönlichen Rückzugsräume dieses Typen eingegriffen haben. Aber wir halten diesen Eingriff für gerechtfertigt, da wir der Meinung sind, daß Sexisten [! also nichtmal nur Vergewaltiger!] einfach keine Rückzugsräume haben sollten und dazu gehört nun einmal ihr persönlicher Wohnbereich."(27) Diese Behandlung belegt, daß es nur noch um ein uneingestandenes Rachebedürfnis geht, um eine inadäquate Gerechtigkeitsvorstellung, die sich von jedem vernünftigen Ziel längst abgekoppelt hat.

Zur Änderung des Kontextes, in dessen Rahmen die Linke das Problem interpretiert, gehört auch die Erkenntnis, daß Frauen genauso Menschen mit Fehlern sind wie Männer und daß sie gute Gründe haben können, das Definitions- und Sanktionsrecht auch gegen den Sinn der Erfinderinnen zu nutzen. Und nun werden wieder Stimmen laut werden, die behaupten, wir wollten Frauen als die Schuldigen darstellen und die Männer entlasten. Aber die Unfähigkeit der Linken, von der ansonsten kritisierten Dichotomie, die Frau sei Heilige oder Hure, Abstand zu nehmen, ist nicht unsere sondern die derjenigen, die sie sogar noch auf die Heilige reduzieren und uns unterstellen, wir würden sie zur Hure machen.

In einem solchen Kontext macht es dann sowohl für den Umgang mit ihm als auch mit ihr Sinn, Fragen zu stellen, wie: War es Absicht? Hat er das Nein gemerkt? Und wenn nicht, dann weil er unsensibel ist oder weil dies auch gar nicht deutlich wurde? War es für sie etwa nicht einmal selber deutlich? Und wie ist die Ehrlichkeit der Reue festzustellen? Die Schwierigkeit aufgrund solcher Betrachtung des Problems ein adäquates Umgehen zu finden, sind jedenfalls allemal besser, als sie mit Gewalt einseitig aufzulösen und bekundete Reue prinzipiell als Lippenbekenntnis zu werten.(28)

Und um das noch mal klar zu sagen: Einem Vergewaltiger noch einen letzten Rest an Menschlichkeit zu gewähren, heißt nicht, seine Gewalt zu legitimieren oder Täterschutz zu betreiben. Aber auch bzgl. des Vorwurfs Täterschutz hat der Wahn einiger Linken ja bisher keinen Halt gefunden. So wird die AA/BO gar als "Täterschutzorganisation"(29) bezeichnet, was sich wohl nur so interpretieren läßt, daß der AA/BO unterstellt wird, Täterschutz zu ihrem obersten Ziel erkoren zu haben. Vielleicht sollten wir dem Weißen Ring mal einen Tip geben?

Implizit geht es spätestens bei der Definitionsmacht um die Vorherrschaft des Partikularen, nicht um das friedliche Miteinander beider Geschlechter sondern das .Recht der Frau'. Dies aber ist keine revolutionäre Zielsetzung sondern nur die Ersetzung einer Gewalt durch eine andere. Zumal das Bild dieser Frau auch noch dem Jetzt entnommen wird. Vehement wenden sich FrauenLesben gegen irgendeine Anforderung an Frauen, obwohl doch gerade die genannten Probleme beim Nein sagen offensichtlich Bedarf auch nach einer Änderung des Verhaltens von Frauen anmelden - zu ihren eigenen Gunsten wohlgemerkt. Hier bestätigt sich, was auch schon mit dem Patriarchatsbegriff und dem Definitionsrecht klar war:
Die Frau ist gut und unschuldig, der Mann das Gegenteil. Der Unterschied zu vorher soll zukünftig nur sein, daß nicht mehr der Mann das Maß aller Dinge ist, sondern die Frau, die immer ehrliche und moralisch integre. "Was ist, wenn die auch vom .Beschuldigten' geforderte .Stellungnahme' abweicht von den Schilderungen der Frau" polemisiert das Antifaschistische Plenum gegen die AAB. Ja was dann? Anstatt den Gedanken fortzuführen und festzustellen, daß die Welt wohl doch rund sein könnte, schlägt sich das Plenum zugegebenermaßen der Praktikabilität wegen auf die Seite des Definitionsrechts der Frau, da man nämlich mit allgemeingültigen Definitionen spätestens in der Praxis ins Straucheln gerate.(30) Wer Uneindeutigkeiten nicht aushalten kann, macht sie eindeutig - zur Not mit Gewalt: "BIG SISTERS ARE WATCHING YOU"(31). Gerade die Aktion der GmbH macht die versuchte Vorherrschaft des Partikularen so deutlich, die gewaltsame Durchsetzung ihrer Interessen, den allen Frauen unterstellten Interessen, ohne daß vorab wenigstens noch der Versuch unternommen würde, dies als allgemein vernünftig innerhalb der Linken zu erkennen oder als Unvernünftig abzulehnen: Wer der Ankündigung - in dieser Kneipe trinken Vergewaltiger - nicht nachkommt, indem er oder sie sich von dieser Kneipe fernhält, wird mit Gas besprüht. Keine Diskussion.

Eine gewaltfreie Welt wird es mindestens vor der Revolution nicht geben. Die Linke aber will nicht einsehen, daß es keine simple Lösung gibt. Sie kann Dilemmata nicht ertragen und in dem Versuch, sie einseitig in Eindeutigkeit aufzulösen macht sie alles noch schlimmer. Das verfestigte Bild von Frauen und Männern, zwischen denen nur Herr gegen Knecht ausgetauscht werden soll, würde sich noch deutlicher Lügen strafen an dem Tag, wo plötzlich ein Linker zur Tür reinkommt und sagt, er sei von einer Frau... Was auch immer. Ob die Definition dann in seiner Hand liegt? Oder ob nicht doch eher unterstellt wird, er habe die ganze Geschichte erstunken und erlogen, um das Definitionsrecht zu torpedieren?

Und um ein letztes noch einmal zu sagen:

Ein Geschehnis nicht als Vergewaltigung zu bezeichnen heißt nicht, daß alles in Ordnung ist. Die Tendenz der Linken, jeden Blick auf den Hintern als Übergriff und jedes Busengrabschen als Vergewaltigung zu bezeichnen, erinnert doch sehr an die Selbstkritik Pohrts: "Wir sprachen [...] von der Isolationsfolter, als ob nicht die Isolation eine und die Folter eine ganz andere Sache wäre, und als ob erst der Superlativ, nämlich die Folter, nicht aber Haft und Isolation allein schon einen hinreichenden Grund böten, sich zu empören".(32)

Les Madeleines
im Oktober 2001

Quellen und Literatur
  • AAB: Antifaschistische Aktion Berlin, "Neue Sachlichkeit - Beitrag zur Diskussion um Sexismus", Janua 2000, Interim 493
  • AGiP, Antifaschistische Gruppe im Prenzlauer Berg, "Vom Selbstschutz zum Täterschutz", Interim 497
  • Antifaschistisches Plenum Braunschweig, "Auch im falschen Leben gibt es richtige Schweine", Interim 495
  • Autonome Antifa Gruppe Bremen, "Klartext zu unserem Umgang"
  • Berliner FrauenLesbenbündnis, "Erklärung zur Kontinuität von Täterschutz in der AABO", Interim 472
  • BAT: Bundesweites Antifatreffen April 2000, "Stellungnahme des Bundesweiten Antifa Treffen zum Umgang mit sexistischen Übergriffen", Interim 500
  • BgR: Bündnis gegen Rechts Leipzig, "Stellungnahme des BgR zum Definitionsrecht der betroffenen Frau im Vgl. Antifaschistisches Plenum. "Vergewaltiger raus".
  • Bozic, Ivo, "Streit im Szene-Gericht", Jungle Worid vom 26.04.00 Carter, Angela, "Sexualität ist Macht -Die Frau bei de Sade", Hamburg 1981 Conda, Anna, "ein nein ist ein nein ist ein nein oder which part of no is it you don't understand?", SOS, Jan/Feb. 2001
  • D.D., "Gezielte Unsachlichkeit", Interim 494
  • Eine FrauenLesben-Gruppe aus Berlin, "Zur Umgehensweise mit Vergewaltigung in gemischtgeschlechtlichen politischen Zusammenhängen", April 2000, Interim 500
    Einige FrauenLesben aus Berlin, "Zur Sache! Als die Sachlichkeit auf der Strecke blieb", Interim 494 Feministische Frauen aus antifaschistischen Zusammenhängen Dresdens und Hamburgs, "Distanzierung einiger Frauen zum Text .Trefft die Sexisten, wenn ihr sie schlagt!'", Dresden 28.01.00, Interim 493 FrauenLesben im Infoladen Dresden, "Trefft die Sexisten, wenn ihr sie schlagt!", 23.01.00, Interim 493 Freud, Sigmund, "Vorlesungen zur Einführung in die Psychoanalyse" und "Die Traumdeutung", Frankfurt am Main 1991
  • GmbH: Schlagt-die-Sexisten-wo-ihr-sie-trefft-GmbH, "Antifa heißt mit Vergewaltigern saufen?!" sowie "Heißt antipatriarchaler Kampf Rumholzen?";
    letzterer aus Interim 484 Klauda, Georg, "Genösse Vergewaltiger - Feministinnen im Visier der Linken", Gigi Nr.9
  • Ladenkollektiv Politik und Rausch, "Dickicht ringsrum. Zum Umgang der Szene mit Vergewaltigungen am Beispiel des Angriffs auf die Scharnwe-berstr.38 (Schnarup-Thumby)", September 1999
  • Meiser, Franz und Mandy, "Let's take a walk on the Wild Side", Interim 509 Mitchell,
  • Juliett, "Psychoanalyse und Feminismus", Frankfurt am Main 1976.
  • Mueller, Karl, "Freudsche Fehlleistung", Editorial der Interim 513 vom 02.11.2000
  • o. (von sur l'eau), "Plädoyer für Subjektivität - ein offener Brief an Les Madeleines"
  • pastah - linksradikale Männergruppe, "Gibt's was Neues?? Eine pragmatische Betrachtung zur Diskussion über Definitionsrechte", bambule, Januar 2001
  • Pohrt, Wolfgang, "Endstation", Berlin 1982
  • Revolutionäre Feministinnen aus Berlin, "Zur Erklärung des ,Berliner
  • FrauenLesbenbündnis' - Ratschlag an die AAB", Interim 471
  • Sichtermann, Barbara, "Vergewaltigung und Sexualität - Versuch über eine Grenzlinie", S.35-43 in dies., "Weiblichkeit - Zur Politik des Privaten", Berlin 1993
  • Venceremos (Männergruppe), "Zum Umgang der AAB mit der Vergewaltigung", Interim 471
  • "Vergewaltiger raus aus linken Zusammenhängen, Strukturen und Räumen", Interim 482, ob Big Sisters auch die HerausgeberInnenschaft bezeichnen soll blieb mir unklar, ansonsten als anonym zu betrachten
  • Walli, "An welchem Strang ziehen?", Phantom 9
  • "Zur Interim 485", Anonym, Interim 488

Anmerkungen

1) "FrauenLesben sollen Gewalt so benennen können, wie sie sie empfunden haben" (pastah); "Sie entscheidet, was ein sexistischer Übergriff ist, was eine Vergewaltigung, etc.", Objektivität in diesem Zusammenhang gebe es nicht (Autonome Antifa Gruppe Bremen); "Die Entscheidung, ob eine Grenzüberschreitung stattgefunden hat, liegt allein im subjektiven Ermessen der betroffenen Frau" (Venceremos); "Das BAT erkennt das alleinige Definitionsrecht der betroffenen Frauen an. Das heißt, daß bei Übergriffen nur die Seite der betroffenen Frauen gehört wird, wenn und in welcher Form die Betroffene es wünscht. Sämtliche Forderungen der Frau werden vom BAT getragen und in der Struktur umgesetzt" (BAT).
2) Explizit bei AGiP, GmbH, D.D.
3) BgR (Meisers). Einwände dagegen sind uns aus Papieren nicht bekannt, Einfluß auf die Debatte hatte es aber nicht.
4) GmbH.
5) Natürlich gibt es keine Äußerungen die da lauten Definitionsrecht weil Patriarchat. Es ist aber als Gegenmaßnahme gegen ein strukturelles Problem gedacht. Vgl. z.B. Autonome Antifa Gruppe Bremen, Revolutionäre Feministinnen, pastah.
6) GmbH.
7) Übrigens wird Sexismus oft gleichbedeutend verwandt, ist aber noch unschärfer im Gebrauch, als der Patriarchatsbegriff.
8) Eindeutig ist der Gebrauch nicht, aber mehrheitlich bezieht sich die Bezeichnung Definitionsmacht nicht nur auf das Recht einer Betroffenen, ihr Geschehenes zu bezeichnen, sondern auf das Recht von Frauen als Kollektiv, zu bestimmen, was unter Sexismus fällt und was nicht.
9) GmbH.
10) GmbH.
11) GmbH. 
12) Vgl.GmbH.
13) Nach Ladenkollektiv Politik und Rausch.
14) Wir schreiben hier von ,Fall', weil wir nicht nur Veröffentlichungen von Vergewaltigungen meinen, sondern auch von anderen gewalttätigen sexistischen Vorfällen.
15) Angela Carter, Kapitelüberschrift.
16) AGIP
17) U.a. Meisers, Klauda.
18 Vgl. Karl Mueller.
19 Die mangelnde Bereitschaft, sich Pornos und der eigenen Reaktion darauf zu stellen, verdeutlicht sich auch am von Bozic berichteten "Fall eines Berliner Autonomen, der zugegeben hatte, sich gelegentlich beim Betrachten von sogenannten Herren-Magazinen selbst zu befriedigen und dafür gewaltsam aus einer Szene-Kneipe geschmissen wurde". Wie viele mögen dazu geschwiegen haben, um ähnlicher Behandlung zu entgehen, und wie viele davon mögen weiblichen Geschlechts gewesen sein?
20) Zur Einführung in Freud seien seine "Vorlesungen zur Einführung in die Psychoanalyse" und seine "Traumdeutung" empfohlen; ebenso Juliett Mitehells Buch "Psychoanalyse und Feminismus".
21) An o.: Deine These, "Lust entwickelt sich gerade mit der Freude darüber, das jeder Moment für beide
das richtige ist", man könne zwar auch einmal etwas unerwartetes tun, "es heißt aber schon, daß beide sich soweit vertrauen, daß sie wissen, daß der jeweils andere auf sie achtet" teilen wir nicht. Erkläre uns mit dieser Theorie folgendes: Warum ist die Lust bei One-Night-Stands (die oft mit Fremden passieren) oft größer als bei Partnerinnen, die bereits lange zusammen sind und eine vertrauensvolle Beziehung führen? Was heißt denn überhaupt Vertrauen? Ist das nicht eine Erfahrungskategorie, die eben bei Fremden definitiv nicht so vorhanden sein kann wie bei Partnerinnen? Und warum ist dennoch eines der Grundprobleme -auch in funktionierenden Partnerschaften - daß die Lust abnimmt? Wo bleibt das Vertrauen beim Ansehen von Filmen? Und gibst du nicht im nächsten Satz, "es kann passieren, daß beide erst nachher bemerken, daß das jetzt wohl doch nicht so gut war" zu, daß die Frage, ob es 'das richtige' war, immer eine ist, die sich wahrlich erst im Nachhinein beantworten läßt, die Lust aber aktuell entsteht? So ließen sich noch viele Beispiele finden, zu denen wir gerne wüßten, wie deine Theorie sie erklären mag.
22) Auch Barbara Sichtermann hat zu dieser Differenz und dem Thema interessantes geschrieben.
und der Grundsatz 'in dubio pro reo'. Prin-
23) Aufschrift einer Plakatserie, von diversen Texten (meist ablehnend) zitiert. Dafür gilt aber dasselbe, wie für die Aussage der GmbH über Männer auf der herrschenden Seite des Patriarchats, s.o.
24) Vgl. insbes. Antifaschistisches Plenum, Einige FrauenLesben und Georg Klauda.
25) "Vergewaltiger raus"
26) Feministische Frauen. 
27) Feministische Frauen.
28) Dieser Tenor, jeglicher Andeutung auf Einsicht gleich Taktik zu unterstellen, ist nicht nur bei den Feministischen Frauen zu finden, sondern auch bei Walli und AGiP, sofern sich Gruppen überhaupt auf solche Debatten einlassen. Aber auch andere, ähnliche Tendenzen der Texte sind erwähnenswert:
'Sich verhalten' oder 'Konsequenzen ziehen' ist nämlich synonym dazu, die Dogmen umzusetzen (vgl. Walli, "Zur Interim 485"; FrauenLesben Im Infoladen, Feministische Frauen, BAT); 'nicht diskutiert' analog: kommt nicht die Anerkennung des Dogmenpakets heraus, wurde nicht diskutiert (vgl. "Zur Interim 485"). Dies zeigte sich besonders bzgl. der erwarteten Stellungnahme der AAB (wobei übrigens jedes Papier sie zu einem anderen Thema erwartete), denn diese haben zweifellos deutlich Stellung bezogen, aber eben nicht in dem verlangten Sinne (vgl. Antifaschistisches Plenum und Einige FrauenLesben. Letztere bezeichnen sogar implizit nur die Anlehnung an diese Dogmen als sachlich.). Das ist das Geheimnis des Nicht-Verhaltens derAAB!
29) FrauenLesben im Infoladen
30) Vgl. Antifaschistisches Plenum
31) "Vergewaltiger raus"
32) Pohrt, S. 20

Editoriale Anmerkungen:

Der Text ist Grundlage einer Veranstaltung vom AStA der Uni Hannover und dem Hochschulinformationsbüro: Montag, den 03.12.2001, 19h im Conti-Gebäude 1501, Foyer Niedersachsen-Saal.

Weitere Exemplare sind beim AStA erhältlich (762-5061), Informationen zu weiteren geplanten Veranstaltungen von AStA und HIB unter www.brainbug.info , Les Madeleines über lesmadelnes@mail.nadir.org  und www.nadir.org/nadir/initiativ/les_madeleines/ .