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Das Wertgesetz 
und die Vergesellschaftung der Arbeit

von Helmut Brentel
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Marx macht einen doppelten Gebrauch vom Terminus »Wertgesetz«: eine über-greifendere, allgemeinere Bedeutung läßt sich von einer spezifischen, historischen Ausprägung unterscheiden, wobei allerdings jene als Sonderfall unter die generelle Bedeutung von »Wertgesetz« subsumierte Variante diejenige ist, die im engeren Sinne als »Wert«-Gesetz aufgefaßt wird.

In ihrer umfassenden Bedeutung stellt die Rede vom »Wertgesetz« zunächst auf den Vergesellschaftungscharakter der Arbeit überhaupt ab: da unter höher arbeitsteiligen Produktionen — wobei eine Arbeitsteilung über das Ganze der Gesellschaft wiederum nur in der bürgerlichen Gesellschaft gegeben sein kann — die einzelnen Arbeiten in irgendeiner Form stets auf die Arbeiten anderer bezogen sein müssen, ist die Arbeit so zum einen prinzipiell gesellschaftliche bzw. vergesellschaftete Arbeit. Die einzelnen Arbeiten stellen Anteile einer Gesamtarbeit dar. Zum anderen wird damit die Notwendigkeit der proportionalen Verteilung der ge­sellschaftlichen Gesamtarbeit auf die einzelnen Produktionssphären nach Maß­gabe der jeweiligen Produktions- und Distributionsverhältnisse behauptet. Gesellschaften müssen — in welcher Weise sich das auch immer durchsetzen mag — danach trachten, ihre Gesamtarbeitskraft so auf die verschiedenen arbeitsteiligen Tätigkeitsbereiche zu verteilen, daß der Gesamtbestand der für die jeweilige Gesellschaft und ihren Arbeitsteilungsstand notwendigen Produkte reproduziert wird, Verschwendung oder mangelnder Einsatz gesellschaftlicher Arbeitskraft durch disproportionalen Umfang einzelner Arbeitssphären also vermieden wird. Darin lassen sich jene Annahmen schließlich auch als eine ideale Gleichgewichtsaussage in bezug auf die Gesamtreproduktion gesellschaftlicher Einheiten auffassen. Marx apostrophiert diese für Arbeitsteilungsprozesse charakteristische Weise eines durch die Gesamtarbeit vermittelten Stoffwechsels mit der Natur als »Naturgesetz« gesellschaftlicher Reproduktion.

Nun hat Marx im ersten Band des »Kapital« diese generelle Bedeutung des Wertgesetzes als These über die prinzipielle Gesellschaftlichkeit und die gesamt­gesellschaftliche Proportionalität der Arbeiten gegenüber dem Kern seiner Dar­stellungsabsicht, der Herausarbeitung der Wirkungsweise dieses Wertgesetzes unter kapitalistischen Produktionsbedingungen eher indirekt, anhand einiger Bei­spiele über nichtkapitalistische Produktionsweisen behandelt, (vgl. K I, S. 90 ff.)

Darauf ist zurückzukommen. Freilich nimmt er auch dort, eingangs jenes Abschnit­tes, sogleich auf den »Inhalt der Wertbestimmung«, nämlich »gesellschaftliche Ge­samtarbeit« bezug und betont: »In allen Zuständen mußte die Arbeitszeit, welche die Produktion der Lebensmittel kostet, den Menschen interessieren, obgleich nicht gleichmäßig auf verschiedenen Entwicklungsstufen. Endlich, sobald die Menschen in irgendeiner Weise füreinander arbeiten, erhält ihre Arbeit auch eine gesellschaftliche Form.« (K I, S. 85 f.)

Entschiedenere Klarstellungen gerade des Doppelsinnes der Rede vom »Wert­gesetz« finden sich später, in Reaktion auf Mißverständnisse, die der Text des »Kapital« in der Rezeption hervorrief. So schreibt Marx am 11. Juli 1868 in bezug auf eine Rezension über das »Kapital« m der Leipziger Zeitschrift »Literarisches Centralblatt« an Ludwig Kugelmann: »Das Geschwätz über die Notwendigkeit, den Wertbegriff zu beweisen, beruht nur auf vollständiger Unwissenheit, sowohl über die Sache, um die es sich handelt, als die Methode der Wissenschaft. Daß jede Nation verrecken würde, die, ich will nicht sagen für ein Jahr, sondern für ein paar Wochen die Arbeit einstellte, weiß jedes Kind. Ebenso weiß es, daß die den ver-schiednen Bedürfnismassen entsprechenden Massen von Produkten verschiedne und quantitativ bestimmte Massen der gesellschaftlichen Gesamtarbeit erhei­schen. Daß diese Notwendigkeit der Verteilung der gesellschaftlichen Arbeit in be­stimmten Proportionen durchaus nicht durch bestimmte Form der gesellschaftli­chen Produktion aufgehoben, sondern nur ihre Erscheinungsweise ändern kann, ist self-evident. Naturgesetze können überhaupt nicht aufgehoben werden. Was sich in historisch verschiednen Zuständen ändern kann, ist nur die Form, worin jene Gesetze sich durchsetzen.« (B 184 f.)

Noch in seiner letzten Arbeit, den Randglossen zu Adolph Wagners »Lehrbuch der politischen Ökonomie« von 1880 versucht er Wagners Entstellungen der im »Kapital« entwickelten Werttheorie grundsätzlich zu begegnen und argumentiert gegen Rodbertus gerichtet (auf den sich Wagners Darstellung beruft):

»Die ganze Flachheit des Rodbertus 'tritt aber in seinem Gegensatz von 'logischem' und 'histori­schem' Begriff hervor! Er faßt den 'Wert' (den ökonomischen, im Gegensatz zum Gebrauchswert der Ware) nur in der Erscheinungsform, dem Tauschwert, und da dieser nur auftritt, wo wenigstens irgend ein Teil der Arbeitsprodukte, die Gebrauchsgegenstände, als 'Waren' funktionieren, dies aber nicht von Anfang an, sondern erst in einer gewissen gesellschaftlichen Entwicklungsperiode, also auf einer bestimmten Stufe historischer Entwicklung geschieht, so ist der Tauschwert ein 'histori­scher' Begriff. Hätte Rodbertus nun... weiter den Täuschwert der Waren analysiert — denn dieser existiert bloß, wo Ware im Plural vorkommt, verschiedne Warensorten —, so fand er den 'Wert' hinter dieser Erscheinungsform. Hätte er weiter den 'Wert' untersucht, so hätte er weiter gefun­den, daß hierin das Ding, der 'Gebrauchswert', als bloße Vergegenständlichung menschlicher Arbeit, als Verausgabung gleicher menschlicher Arbeitskraft, gilt und daher dieser Inhalt als gegenständlicher Charakter der Sache dargestellt ist, als Charakter, der ihr selbst sachlich zukommt, obgleich diese Gegenständlichkeit in ihrer Naturalfonn nicht erscheint (was aber eine besondre Wertform nötig macht). Er würde also gefunden haben, daß der 'Wert' der Ware nur in einer historisch entwickel­ten Form ausdrückt, was in allen ändern historischen Gesellschaftsformen ebenfalls existiert, wenn auch in andrer Form, nämlich gesellschaftlicher Charakter der Arbeit, sofern sie als Verausgabung 'ge­sellschaftlicher'Arbeitskraft existiert. Ist 'der Wert' der Ware so nur eine bestimmte historische Form von etwas, was in allen Gesellschaftsformen existiert, so aber auch der 'gesellschaftliche Gebrauchs­wert', wie er den 'Gebrauchswert' der Ware charakterisiert.« (MEW 19, S. 375)

»Wert« im engeren, präzisen Sinne, als jene spezifische soziale Form, die die Ge­sellschaftlichkeit der Arbeit unter kapitalistischer Produktionsweise annimmt, ist hier deutlich unterschieden von dem übergeordneten Status des »gesellschaftli­chen Charakters der Arbeit« überhaupt, unabhängig von ihrer spezifischen histori­schen Form. Wovon der »Wert«-Zusammenhang dann als historisch-gesellschaftli­che Spezifikation gilt. Beide Bestimmungen sind aber in der allgemeinen Rede vom »Wertgesetz« zunächst noch zusammengeschlossen. Eine entsprechende Differen­zierung resümiert Marx noch einmal zum Ende des dritten Bandes des »Kapital« im Kapitel »Distributionsverhältnisse und Produktionsverhältnisse«, wo er zwi­schen »inneres Gesetz« als kapitalistische Spezifikation und »Gesetz des Werts« als allgemeine Bestimmung trennt. In der kapitalistischen Konkurrenz würde »nur als inneres Gesetz, den einzelnen Agenten gegenüber als blindes Naturgesetz... hier das Gesetz des Werts (wirken) und... das gesellschaftliche Gleichgewicht der Produktion inmitten ihrer zufälligen Fluktuationen durch(setzen)«. (K III, S. 887) Nochmals: »Wertgesetz« im allgemeinen Sinne meint also hier dieses gesellschaft­liche Gleichgewicht der Produktion, die Notwendigkeit der proportionellen Vertei­lung der gesellschaftlichen Gesamtarbeit als der organisierende Modus des wech­selseitigen Zusammenhanges der Menschen in ihren Arbeiten, der als grundle­gendstes Gesetz aller Vergesellschaftung durch Arbeit anzusehen sei.

Nun hat Marx aber meistens die nachgeordnete, doch viel spezifischere und ausdifferenziertere Bedeutung von »Wertgesetz« im Auge. Die Rede vom »Wert­gesetz« nimmt dann auf die Bedeutung von »Wert« im strikten arfcert^werttheore-tischen Sinne einer Analyse kapitalistischer Produktionsweise bezug und bezeich­net jetzt die Vergesellschaftung und proportionelle Verteilung der Arbeit unter den spezifischen Bedingungen einer kapitalistischen Konkurrenzwirtschaft, so daß »Wertgesetz« jetzt ein Synonym für die spezifische Weise der Verteilung der ge­samtgesellschaftlichen Arbeiten auf die verschiedenen Produktionssphären unter der bürgerlichen Produktionsweise, allgemeiner Warenproduktion, wird.

»Es bedarf vollständig entwickelter Warenproduktion, bevor aus der Erfahrung selbst die wissen­schaftliche Einsicht herauswächst, daß die unabhängig voneinander betriebenen, aber als natur­wüchsige Glieder der gesellschaftlichen Teilung der Arbeit allseitig voneinander abhängigen Privat­arbeiten fortwährend auf ihr gesellschaftlich proportionelles Maß reduziert werden, weil sich in den zufälligen und stets schwankenden Austauschverhältnissen ihrer Produkte die zu deren Produktion gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit als regelndes Naturgesetz gewaltsam durchsetzt, wie etwa das Gesetz der Schwere, wenn einem das Haus über dem Kopf zusammenpurzelt.« (K I, S. 89) »Der Witz der bürgerlichen Gesellschaft besteht ja eben darin, daß a priori keine bewußte gesell­schaftliche Regelung der Produktion stattfindet. Das Vernüftige und Naturnotwendige setzt sich nur als blindwirkender Durchschnitt durch.« (B 185)

Diese Ausgleichung, die qualitativ über die Gleichheit der Produkte als Werte und quantitativ über eine an der gesellschaftlich notwendigen Arbeitszeit orientierte Wertgröße vermittelt ist, setzt eine spezifische Form und setzt sich nur in einer spe-

zifischen Form durch, die gesellschaftliche Arbeit hier annehmen muß: die Form des Wertcharakters der Produkte. Denn »nur für diese besondre Produktionsform, die Warenproduktion, (ist) gültig, daß nämlich der spezifisch gesellschaftliche Cha­rakter der voneinander unabhängigen Privatarbeiten in ihrer Gleichheit als menschliche Arbeit besteht und die Form des Wertcharakters der Arbeitsproduk­te annimmt...« (K I, S. 88) »Was sich in historisch verschiednen Zuständen ändern kann, ist nur die Form, worin jene Gesetze (Naturgesetze, wie das der Gesellschaft­lichkeit der Arbeit; d.V.) sich durchsetzen. Und die Form, worin sich diese propor­tionelle Verteilung der Arbeit durchsetzt in einem Gesellschaftszustand, worin der Zusammenhang der gesellschaftlichen Arbeit sich als Privataustausch der individu­ellen Arbeitsprodukte geltend macht, ist eben der Tauschwert dieser Produkte. Die Wissenschaft besteht eben darin, zu entwickeln, wie das Wertgesetz sich durch­setzt.« (B 185)

Indem diese Formen als spezifische Ausformung des generellen Wertgesetzes wie als kritischer Gehalt einer Kritik der politischen Ökonomie zu entwickeln sind, wird das suprahistorische »Wert«-Gesetz darin zu Aussagen über die Gesetze der ka­pitalistischen Produktionsweise und d.h. letztendlich zu den Gesetzen der Geld- und Kapitaltheorie. Das Gesamtreproduktionsgesetz der Arbeit ist so nur die generelle Aussage, auf deren Hintergrund die inneren Gesetzlichkeiten und Formen der bür­gerlichen Ökonomie erst noch zu explizieren sind —wie von hier aus die Idee und der praktische Zwang zur Gesamtreproduktion erst schlagend ins theoretische Bewußtsein tritt. »Wertgesetz« heißt hier die Begründung der Kategorien der bürger­lichen Ökonomie aus dem alleinigen Wertgrund der Wert-»Substanz« abstrakt-allgemeiner Arbeit. »Wertgesetz« meint, daß in der bürgerlichen Gesellschaft im Prinzip, im großen Durchschnitt, ein »Äquivalententausch« nach Arbeitswerten herrsche, daß gesamtgesellschaftlich betrachtet, die Summe aller Werte gleich der Summe aller Preise, die Mehrwertsumme gleich der Profitsumme sei. Das »Wertgesetz« als sachlicher Operator der Darstellung hat insofern denn auch die syste­matische Abweichung der Produktionspreise von der Arbeitswertbestimmung über Marxens grundlegende Differenzierung in konstantes und variables Kapital zu ent­wickeln.

Marx differenziert also zwischen einem überhistorischen »Wert«-Gesetz über den prinzipiell gesellschaftlichen Charakter der Arbeit und einem historisch spe­zifizierten kapitalistischen Wertgesetz im eigentlichen, engeren Sinne — wobei sich die generelle These von der Gesellschaftlichkeit der Arbeit in zwei unter­schiedliche Gegenstandsbereiche spaltet, deren logischer •wie, historischer Status im Rahmen der marxistischen Diskussion bislang stets höchst kontrovers eingeschätzt wurde: Den Bereich einer unmittelbar vergesellschafteten Arbeit (der alle nicht­kapitalistischen bzw. alle nicht-warenproduzierenden Produktionsweisen umfaßt) und den Bereich einer mittelbar vergesellschafteten Arbeit (vermittelt nämlich über jene ganz spezifischen Formen gesellschaftlicher Arbeit, die als ökonomische Formen, als Wert- und Geld-»Gegenständlichkeit« zur Diskussion stehen).

Siglenverzeichnis

AT PJ. Proudhon: Was ist das Eigentum? sowie: Revolutionäres Programm. An die Wähler des Seine-Bezirks, in: Ausgewählte Texte, hg. v. Tilo Ramm, Stuttgart 1963

B Karl Marx, Friedrich Engels: Briefe über das »Kapital«, Berlin (DDR) 1954

BY Samuel Bailey: Observations on Certain Verbal Disputes in Political Economy Particu-larly Relating to Value and to Demand and Supply, sowie: A Critical Dissertation on the Nature, Measure and Causes of Value, chiefly in Reference to the Writings of Mr. Ricardo and his Föllowers, zit. nach Marx' Übersetzung in den »Theorien über den Mehrwert«, MEW 26.3

E Karl Marx: Das Kapital, Erster Band, Neudruck der Erstausgabe, Hamburg 1867, hg. v. Fred E. Schrader, Hildesheim 1980

EB I Karl Marx, Friedrich Engels: Werke, Ergänzungsband, Erster Teil, Berlin (DDR) 1973

EZ G. W.F. Hegel: Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), Hamburg 1969

GR Karl Marx: Grundrisse der Kritik der politische Ökonomie, Berlin (DDR) 1974

K I,U,II Karl Marx: Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie, Erster Band: Der Produktionsprozeß des Kapitals, Zweiter Band: Der Zirkulationsprozeß des Kapitals, Dritter Band: Der Gesamtprozeß der kapitalistischen Produktion, MEW 23/24/25, Berlin (DDR) 1970

L G. W.F. Hegel: Wissenschaft der Logik, Zweiter Teil, Hamburt 1975

MEW Karl Marx: Friedrich Engels, Werke, Berlin (DDR)

P David Ricardo: The Principles of Political Economy and Taxation, London 1984

PhE PJ. Proudhon: Philosophie der Staatsökonomie oder Notwendigkeit des Elends, Darm­stadt 1847

PhG G. W.F. Hegel: Phänomenologie des Geistes, Werke in zwanzig Bänden, Theorie Werk­ausgabe, Band 3, Frankfurt 1972

RD Gerhard Göhler: Die Reduktion der Dialektik durch Marx. Strukturveränderungen der dialektischen Entwicklung in der Kritik der politische Ökonomie, Stuttgart 1980

T 1,2,3 Karl Marx: Theorien über den Mehrwert, Erster bis dritter Teil, MEW 26. l, MEW 26.2, MEW 26.3, Berlin (DDR) 1972

TB PJ. Proudhon: Die Tauschbank, Gründungsstatus, in: Der Sozialist, Berlin-Bern 1913-1915, 6. Jg., Nr. 11, Reprint Vaduz 1980

TMS Adam Smith: Theorie der Ethischen Gefühle, Frankfurt 1949

WN Adam Smith: An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, London 1899

ZK Karl Marx: Zur Kritik der politischen Ökonomie, Erstes Heft, Berlin (DDR) 1971

Auf die besondere Kennzeichnung eigener Hervorhebungen innerhalb von Zitaten wurde in der Absicht einer klaren Satzgestaltung verzichtet.

Bibliograf. Notiz.:
Brentel, Helmut:
Soziale Form und ökonomisches Objekt: Studien zum Gegenstands- u. Methodenverständnis d. Kritik d. polit. Ökonomie / Helmut Brentel. — Opiaden: Westdeutscher Verlag, 1989 ISBN 3-531-12062-X / Seite 134ff

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