Betrieb & Gewerkschaft
Über einige wichtige gegenwärtige Fragen und Positionen in der Betriebs- und Gewerkschaftspolitik
Referat auf der Gewerkschaftspolitischen Konferenz der DKP, 19.10.2013, Hannover

von
Olaf Harms, Sekretär für Betriebs- und Gewerkschaftspolitik des PV

11-2013

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Fehlende alternative Vorstellungen zum Kapitalismus

Aus meiner Sicht besteht das Hauptmanko der Gewerkschaften darin, dass sie nicht mehr alternative Vorstellungen zum Kapitalismus entwickeln und dadurch gezwungen sind, am Krankenbett des Kapitalismus diesem die Spritze zum Weiterleben zu reichen. Dieses hat mehrere Gründe und führt letztlich zur eigenen Schwäche.

In den letzten Jahrzehnten haben sich gewaltige Veränderungen im Kräfteverhältnis zu Ungunsten der Arbeiterklasse ergeben. Um unser Agieren als Kommunistinnen und Kommunisten in den Gewerkschaften bestimmen zu können, brauchen wir zuerst eine Analyse der Politik und Verfasstheit der Gewerkschaften. Eine Möglichkeit der Annäherung ist die Untersuchung der programmatischen Aussagen. Die Entwicklung der DGB-Grundsatzprogramme kann als Anhaltspunkt zur Einschätzung der ideologischen Verfasstheit der Gewerkschaften in Deutschland herangezogen werden.

DGB-Programmatik

Das auf dem Münchener Gründungskongress beschlossene Programm von 1949 war – vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der faschistischen Diktatur – klar antikapitalistisch aufgestellt und strebte die Neuordnung von Wirtschaft und Gesellschaft auf der Grundlage von Vergesellschaftung der Grund- und Schlüsselindustrien, wirtschaftlicher Gesamtplanung und paritätischer Mitbestimmung an. Hier findet sich noch eine Art Gegenentwurf zum Kapitalismus wieder. In den Wirtschaftspolitischen Grundsätzen forderte der DGB:

I. Eine Wirtschaftspolitik, die unter der Wahrung der Würde freier Menschen die volle
Beschäftigung aller Arbeitswilligen, den zweckmäßigen Einsatz aller volkswirtschaftlichen
Produktivkräfte und die Deckung des volkswirtschaftlich wichtigen Bedarfs sichert.

II. Mitbestimmung der organisierten Arbeitnehmer in allen personellen, wirtschaftlichen und
sozialen Fragen der Wirtschaftsführung und Wirtschaftsgestaltung.

III. Überführung der Schlüsselindustrien in Gemeineigentum, insbesondere des Bergbaus,
der Eisen- und Stahlindustrie, der Großchemie, der Energiewirtschaft, der wichtigsten
Verkehrseinrichtungen und der Kreditinstitute.

IV. Soziale Gerechtigkeit durch angemessene Beteiligung aller Werktätigen am
volkswirtschaftlichen Gesamtertrag und Gewährung eines ausreichenden Lebensunterhalts
für die infolge Alter, Invalidität oder Krankheit nicht Arbeitsfähigen.

Eine solche wirtschaftliche Willensbildung und Wirtschaftsführung verlangt eine zentrale volkswirtschaftliche Planung, damit nicht private Selbstsucht über die Notwendigkeiten der Gesamtwirtschaft triumphiert.

Hierauf folgen detaillierte Forderungen, die die grundsätzlichen Aussagen unterstreichen. Kritisch muss angemerkt werden, dass die Gewerkschaften damit im Wesentlichen an den wirtschaftsdemokratischen Vorstellungen der Weimarer Zeit anknüpften und nicht von einer grundlegenden Veränderung der wirtschaftlichen Machtverhältnisse ausgingen. Dies lag auch am zunehmenden Kalten Krieg und der schon vollzogenen Spaltung Deutschlands und auch der Gewerkschaften. Dass dennoch an einem Gegenentwurf festgehalten wurde, ist vor allem der kritischen Haltung zum Kapitalismus nach dem Sieg über den Faschismus und dem Selbstbewusstsein in der Klasse zu verdanken, das in der Aufbauleistung nach dem 2. Weltkrieg wurzelte.

Die beiden Düsseldorfer Programme von 1963 und 1981 sind in ihrer Grundtendenz deutlich reformistischer und zielen auf eine Modernisierung der Wirtschaftspolitik im Sinne keynesianischer Vorstellungen. Mit dem Programm von 1963 passten sich die Gewerkschaften den programmatischen Veränderungen der SPD von 1959 mit ihrem Godesberger Programm an und traten damit deutlicher als bisher systemkonform auf.

Die Wandlung des Programms spiegelt den erweiterten Einfluss des rechten Flügels der Gewerkschaften um den damaligen IG Bau-Steine-Erden-Vorsitzenden Georg Leber wider. Am deutlichsten wird der Wandel im Selbstverständnis in der Formulierung der Präambel. Während im Münchener Programm von 1949 noch die „freie Marktwirtschaft” kritisch als „fehlerhafte Wirtschaftsordnung” und als Ursache für soziale Probleme gesehen wird, heißt es im Düsseldorfer Programm von 1963, dass es die Aufgabe der Gewerkschaften sei, „am Ausbau des sozialen Rechtsstaates und an der demokratischen Gestaltung der Gesellschaft mitzuwirken” und als „Integrationsfaktor der Demokratie” zu wirken. Diese Linie wird im Wesentlichen 1981 beibehalten, wobei in der Präambel noch kapitalismuskritische Töne anklingen, während sich in den wirtschaftspolitischen Forderungen deutlich sozialpartnerschaftliche Elemente und die Tendenz eines kooperativen Verständnisses von Gewerkschaftspolitik durchsetzten. Dennoch sind auch positive Entwicklungen gegenüber dem Programm von 1963 festzustellen. So sind friedenspolitische Aussagen hinsichtlich der Rüstungsfrage präzisiert worden oder nebulöse Bindungen der Gewerkschaften an ein „Gemeinwohl” durch kritischere Formulierungen ersetzt worden.

Der Zusammenbruch und die Zerschlagung des Sozialismus und damit die Niederlage der Arbeiterbewegung 1990 hatte nicht nur desaströse Auswirkungen auf die revolutionäre Linke hinsichtlich ihrer Stärke und ideologischen Verfasstheit. Auch der Einfluss antikapitalistischer Positionen in der Gewerkschaftsbewegung ging spürbar zurück. Die Bourgeoisie konnte ihre Position dagegen ausbauen, die kapitalistische Wirtschaftsordnung als alternativlos darstellen und in den Köpfen als herrschende Meinung verankern. Das blieb nicht ohne Auswirkungen auf die Gewerkschaften. Das Dresdner Programm von 1996 verzichtet komplett auf Vorstellungen für eine Wirtschaftsordnung jenseits des Kapitalismus. Mit der Formulierung von der „sozial regulierten Marktwirtschaft” passt sich die Grundsatzprogrammatik des DGB der Ideologie der „sozialen Marktwirtschaft” an. Ebenso neu ist auch die Anerkennung der Europäischen Union. Besonders negativ ist das im Grundsatzprogramm bekundete Interesse an „funktionsfähigen und mitgliederstarken Arbeitgeberverbänden”, mit denen zusammen die Gewerkschaften meinen, das System der Flächentarifverträge erhalten zu können und mit denen sie es auch noch flexibel ausgestalten wollen.

Der Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit findet zwar noch Erwähnung, ist aber nur noch ein Problem unter anderen, die alle im Zuge von Dialog und Konsensfähigkeit zu lösen seien, wie auch die vergangenen Erfolge durch die „Kooperation mit den “Arbeitgeberverbänden” durchgesetzt worden seien. Zwar ergebe sich soziale Gerechtigkeit „nicht aus dem Selbstlauf des Marktes”, aber „gegen die Verengung auf betriebswirtschaftliche Rationalität setzen die Gewerkschaften auf den Vorrang von gesellschaftlicher Vernunft”. Das kooperative Verständnis von Gewerkschaften im Verhältnis zu Staat und Unternehmen ist Programm geworden und prägt die Gewerkschaftspolitik auf allen Ebenen.

Gesetzliche Regelung der Tarifeinheit

Ein konkretes Beispiel für diese Entwicklung war und ist der Vorschlag einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit.

Am 04.06.2010 haben der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt; und der Vorsitzende des DGB, Michael Sommer auf einer Pressekonferenz eine gemeinsame Initiative vorgestellt, die so genannte Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Sie fordern, durch eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes künftig gesetzlich vorzuschreiben, dass für gleichartige Arbeitsverhältnisse in einem Unternehmen nur ein einziger Tarifvertrag zur Anwendung kommen darf. Im Falle von mehreren Tarifverträgen soll dann derjenige Tarifvertrag, den die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Unternehmen abgeschlossen hat, alle anderen verdrängen. Darüber hinaus soll die sich aus dem vorrangigen Tarifvertrag ergebende Friedenspflicht, während der nicht gestreikt werden darf, für alle Arbeitnehmer auch dann gelten, wenn sie der Gewerkschaft, die den Vertrag abgeschlossen hat, gar nicht angehören. Soweit der Vorschlag dieser Initiative.

Diese Initiative läuft nicht nur auf eine erhebliche Einschränkung des Streikrechts hinaus, sondern auf ein gesetzliches Streikverbot für die Arbeitnehmerinnen, die nicht unter den vorrangigen Tarifvertrag fallen. Damit wird das in Art. 9 des Grundgesetzes verbriefte Grundrecht der Gewerkschaften auf Koalitionsfreiheit eingeschränkt, es ist verfassungswidrig. Wenn eine Konkurrenzorganisation einen Tarifvertrag mit den Arbeitgebern abschließt, dann dürfen Gewerkschaftsmitglieder nicht zwangsweise durch Gesetz an diesen Tarifvertrag und dessen Friedenspflichten gebunden werden. Tarifautonomie bedeutet, dass Gewerkschaftsmitglieder nur an Tarifverträge gebunden sind, die ihre Gewerkschaft abschließt. Selbst wenn eine Konkurrenzorganisation die Mehrheit der Mitglieder in einem Betriebs hat, muss es den Gewerkschaftsmitgliedern möglich bleiben, bessere Tarifverträge mit Kampfmaßnahmen und Streik durchzusetzen – und so die Mitglieder der Konkurrenzorganisation davon zu überzeugen, dass ihre Interessen mit der Gewerkschaft besser durchgesetzt werden können.

Wer in Zeiten der kapitalistischen Krise eine Regierung auffordert, das in über 60 Jahres seines unveränderten Bestehens bewährte Tarifvertragsgesetz zu ändern – womöglich noch verbunden mit einer Grundgesetzänderung zur Einschränkung des Grundrechts auf Streiks – liefert die Tarifautonomie auch künftig allen politischen Begehrlichkeiten der Arbeitgeber und ihrer politischen Parteien aus. Es ist, bei aller praktizierten Tarifpartnerschaft, ein elementarer Verstoß gegen die gesamte Geschichte, Politik und Kultur der Gewerkschaftsbewegung, sich mit Arbeitgeberorganisationen über die Ausgestaltung des Streikrechts zu verständigen und hierzu gemeinsam Gesetzesinitiativen von der Politik zu fordern.

Das Streikrecht ist das wichtigste Grundrecht von Beschäftigten. Ohne das Recht auf Streik
können Gewerkschaftsmitglieder ihre Interessen nicht durchsetzen. Ohne Streikrecht gibt es
keine Tarifautonomie. Tarifverhandlungen würden verkommen zu kollektivem Betteln.
Wer meint, dass es sich hier um Schnee der Vergangenheit handelt, täuscht sich. Noch am
13.09.2013, wenige Tage vor der Bundestagswahl, wurde das Thema in der FAZ aufgegriffen. Mit einem Tarifeinheitsgesetz wollen die Arbeitgeber vor allem die Friedenspflicht während der Laufzeit von Tarifverträgen sichern. Derzeit sind Betriebe auch nach Tarifabschlüssen für die ganze Belegschaft nicht vor Streiks durch Spartengewerkschaften geschützt.

BDA-Präsident Hundt zeigte sich zuversichtlich: „Unabhängig davon, wie die Bundestagswahl ausgeht, setze ich auf eine zügige gesetzliche Regelung zu Beginn der kommenden Legislaturperiode“. Und: „Ähnlich äußerte sich auf Anfrage der Vorsitzende der Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Michael Vassiliadis.“ Und sie haben dabei die CDU und SPD auf ihrer Seite.

Die CDU hat sich in ihrem Wahlprogramm deutlich für eine Regelung ausgesprochen. „Die … notwendig gewordene Anpassung wollen wir mit einem Gesetz über die Tarifeinheit umsetzen…“, heißt es dort. Und auch die SPD spricht sich in ihrem Programm für die Tarifeinheit aus. Sie hatte der Regierung bereits 2010 Unterstützung dafür zugesagt. Aber Konkurrenzorganisationen zu den Gewerkschaften, um nichts anderes handelt es sich doch bei den Spartengewerkschaften, gibt es doch nur deshalb, weil es die gleichen Arbeitgeber sind, die einerseits jetzt gesetzliche Regelungen fordern, andererseits mit ihnen verhandeln und Tarifverträge abschließen. In der Branche, in der ich arbeite, in der Finanzdienstleistung deutlich immer unterhalb dessen, was Verdi verhandelt. Diese Konkurrenzorganisationen sollen doch aus Sicht der Arbeitgeber die Stärke und Gestaltungsmacht der Gewerkschaften brechen. Seitens der Arbeitgeber handelt es sich um einen Angriff auf das Streikrecht und die Tarifautonomie, letztlich auf die Einheitsgewerkschaft. Diese müssen wir gegen alle Angriffe von Arbeitgebern und Politik unbedingt und mit allen Mitteln verteidigen. Und dazu gehört der Kampf gegen eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit.

Konkurrenzorganisationen

Wir müssen konstatieren, dass es in den letzten Jahren vermehrt zur Bildung von sogenannten Spartengewerkschaften gekommen ist. Ob es nun die Gewerkschaft der Lokführer (GDL), die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG), der Marburger Bund (MB) oder die Vereinigung der Piloten Cockpit (VC) ist, fast allen ist gemeinsam, dass ihre Mitglieder ihre Interessen nicht mehr durch die Gewerkschaften vertreten sahen und in Zeiten härterer Verteilungskämpfe ihre Konflikt- und Streikfähigkeit auch einsetzen, und zwar unabhängig von den Interessen der übrigen Beschäftigten, um für sich exklusiv bessere Ergebnisse zu erreichen. Diese exklusive Solidarität ist es, die das Grundprinzip der Solidarität, die Unterstützung der Schwachen durch Starke verletzt, die Einheitsgewerkschaft bedroht und die Spaltung der Arbeiterklasse vertieft. Genau deshalb lehnen wir sie ab, sagen ihnen, dass es der falsche Weg ist, den sie beschreiten. Eine Änderung ihres Verhaltens können wir nur über eine scharfe inhaltliche aber solidarische Auseinandersetzung mit ihnen, über ihr Bewusstsein, über eine gemeinsame Praxis in den betrieblichen und tariflichen Kämpfen und eine Stärkung ihrer berufsspezifischen Interessen in den Gewerkschaften erreichen.

Stamm- und Randbelegschaften

Aber die eben dargestellte Exklusivität gilt doch nicht nur für diese Konkurrenzorganisationen. Sie ist doch auch in Stammbelegschaften zu finden. So hat Klaus Dörre, Professor an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena, festgestellt:

„Festangestellte, die sich in innerbetrieblichen Konkurrenzen beständig auf die Probe gestellt sehen, werden unduldsam gegenüber jenen, die vermeintlich nicht bereit sind, sich  permanenter Bewährungsproben zu unterziehen. Dementsprechend ambivalent ist die Haltung von Stammbelegschaften gegenüber prekär Beschäftigten und Arbeitslosen. Zwar ist eine Mehrheit der von uns befragten Festangestellten aus der Automobilindustrie (gewerkschaftlicher Organisationsgrad über 90%) davon überzeugt, dass der Leiharbeitseinsatz dem Unternehmen ermöglicht, «flexibel auf Anforderungen des Marktes zu reagieren» (61,6% Zustimmung), doch bei 41,8% stößt die Aussage «Leiharbeit wird auch genutzt, um Konkurrenz in die Betriebe zu bringen» auf Zustimmung (31% Ablehnung) und ein noch größerer Anteil (42,9%) lehnt die Feststellung ab, dass Leiharbeiterinnen «genauso zur Betriebsfamilie» gehören wie Stammkräfte. Die ausgrenzende Dimension exklusiver Solidarität tritt noch schärfer zutage, wenn Festangestellte nach ihrem Verhältnis zu Gruppen befragt werden, die Bewährungsproben an der Schnittstelle von Erwerbsarbeit und Erwerbslosigkeit absolvieren müssen. Zwar beurteilt eine Mehrheit «Hartz IV» kritisch, doch über die Hälfte der Befragten ist der Meinung, auf Arbeitslose solle größerer Druck ausgeübt werden (54%). Und nahezu 50% halten die Aussage «Eine Gesellschaft, in der jedermann aufgefangen wird, ist nicht überlebensfähig» für zutreffend, nur eine kleine Minderheit von 15% lehnt das explizit ab.“

Daraus folgt doch, dass wir bei der Überwindung der ausgrenzenden exklusiven Solidarität nicht erst bei den sogenannten Spartengewerkschaften anfangen müssen, sondern schon viel früher in den Betrieben die Solidarität der lohnabhängig Beschäftigten, und zwar unabhängig von der Art ihres Arbeitsvertrages, wieder verstärkt zum Leben erwecken müssen.

Opportunismus

Aber nicht nur diese Spaltung schwächt die Kampfbereitschaft der Arbeiterklasse. Immer wieder wird in unserer innerparteilichen Diskussion der Begriff des Opportunismus verwendet. Und nicht selten reagieren dann Genossinnen und Genossen darauf sehr verletzt, so als wollte man ihnen unterstellen, die Interessen der Arbeiterklasse bewusst und entgegen eigenen Wissens zu verraten. Doch worum handelt es sich eigentlich? Lenin beschreibt es so:

„Opportunismus bedeutet, dass die grundlegenden Interessen der Massen den vorübergehenden Interessen einer verschwindenden Minderheit von Arbeitern zum Opfer gebracht werden oder, anders ausgedrückt, dass ein Teil der Arbeiter mit der Bourgeoisie ein Bündnis gegen die Massen des Proletariats eingeht (…) Der Opportunismus wurde im Lauf von Jahrzehnten durch die Besonderheiten jener Entwicklungsepoche des Kapitalismus hervorgebracht, in der die verhältnismäßig friedliche und zivilisierte Existenz einer Schicht privilegierter Arbeiter diese ,verbürgerte’, ihnen Brocken von den Profiten des eigenen nationalen Kapitals zukommen ließ und sie von dem Elend, den Leiden und den revolutionären Stimmungen der verelendeten und bettelarmen Masse losriss“. „Diese Schicht der verbürgerten Arbeiter oder der ,Arbeiteraristokratie‘…ist … die Hauptstütze der Bourgeoisie. Denn sie sind … wirkliche Schrittmacher des Reformismus…“.

Lenin betont aber auch, dass diese Entwicklung nicht das Ergebnis mangelnder Moral einzelner Arbeiterfunktionäre ist:

„Alle stimmen darin überein, dass der Opportunismus kein Zufall, keine Sünde, kein Fehltritt, kein Verrat einzelner Personen, sondern das soziale Produkt einer ganzen historischen Epoche“ ist.

Damit haben wir zumindest ein Erklärungsmuster, weshalb die Gewerkschaften kaum nennenswerten Widerstand gegen die Agenda-Politik von Rot-Grün, gegen die Hartz IVGesetze entwickelt haben. Wenn der Opportunismus das soziale Produkt einer Epoche ist, dann folgt daraus doch nicht, einzelnen Kolleginnen oder Kollegen in der Führung der Gewerkschaften persönlich die Schuld zu geben. Die Frage ist doch aufzuwerfen, warum die Mehrheit der Mitglieder in den Gewerkschaften sie nicht an ihren falschen Entscheidungen gehindert hat, sondern im Gegenteil in manchen Fällen sogar unterstützt haben. Wie kommt es, dass die Politik unserer Gewerkschaften sich in der Regel an sozialdemokratische Inhalte ausrichtet? Doch nicht deshalb, weil es zu viele Sozialdemokraten in den Gewerkschaften gibt, sondern weil es zu wenig Kommunistinnen und Kommunisten, zu wenig Kolleginnen und Kollegen, die ihre Arbeit in den Gewerkschaften als Klassenkampf verstehen, gibt. Und um dieses zu ändern bedarf es einer noch engeren Zusammenarbeit mit unseren Kolleginnen und Kollegen. Und auch das sei klargestellt, weil es auch hier immer wieder
unsinnige Diskussionen gibt. Der Hauptfeind sind nicht unsere gewerkschaftlichen oder betrieblichen Kolleginnen und Kollegen, der Hauptfeind ist und bleibt das Monopolkapital, den wir nur überwinden können, wenn wir in unserer Aktionseinheitspolitik mit unseren Kolleginnen und Kollegen, insbesondere den sozialdemokratischen, zusammenarbeiten. Und in diesem Zusammenhang ist es doch selbstverständlich, dass wir, auch bei Wahlen, auf die
klassenbewussten Kräfte orientieren. Auch und gerade, wenn wir dem Hartz-IV-Regime und dem daraus folgenden etwas entgegensetzen wollen.

Normalarbeitsverhältnis rückläufig

Einleitend zunächst ein paar Zahlen aus den Jahren 2011/2012.

Der Anteil der Erwerbstätigen (39.868.000) an der Bevölkerung (81.843.743) liegt bei 48,71%. Der weitaus größte Teil mit 70,1% (27.977.000) ist im Dienstleistungsbereich, gefolgt von 28,2% (11.243.000) im produzierenden Gewerbe, tätig.

Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt 71,2% (28.381.343), der Frauenanteil liegt bei 45,9% (13.025.699). Als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gilt, wenn Sozialabgaben, also Beiträge zur staatlichen Renten- und Sozialversicherung sowie zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet werden.

Daneben existiert auch ein immer größer werdender Bereich der sog. atypischen Beschäftigungsverhältnisse. Gemessen an der Zahl der Erwerbstätigen beträgt er 34,8% (13.877.293), davon entfallen auf Frauen 68,9% (9.560.141).

Der vorgenannte Bereich der atypischen Beschäftigungsverhältnisse untergliedert sich in drei Teilbereiche:

Teilzeit: 40,9% (5.669.748), davon Frauen mit 82,5% (4.679.247).

Leiharbeit: 5,9% (820.664). davon Frauen mit 28,4% (232.745).

Geringfügig beschäftigt: 53,2% (7.386.881), davon Frauen mit 62,9% (4.648.149). Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen werden im Wesentlichen keine Sozialabgaben geleistet.

Untersuchungen (Prof. Klaus Dörre, FSU Jena) zeigen, dass nach den Krisenjahren 2009/2010 sich der Trend zur Expansion unsicherer Beschäftigung verstärkt hat. Das gilt vor allem für die exportorientierte Industrie. Nach einer Umfrage der IG Metall bei mehr als 5000 Betriebsräten waren von den Neueinstellungen nach der Krise 45% befristet, 40% in der Leiharbeit und nur 5% unbefristet. Die Leiharbeit erlebt einen neuen Boom: Gab es vor der Krise zu Spitzenzeiten 870.000 Leiharbeiter, gingen während der Krise in kürzester Zeit ca. 300.000 Beschäftigungsverhältnisse verloren. Berücksichtigt man die Fluktuation, dürfte die Zahl der Leiharbeiterinnen inzwischen die Millionengrenze erreicht haben.

Nicht minder gravierend sind qualitative Veränderungen wie der Funktionswandel von Leiharbeit. Leiharbeit wird von Unternehmen nicht mehr nur ad hoc oder zur Abfederung von Auftragsspitzen genutzt, sondern zunehmend strategisch eingesetzt. Strategische Nutzung bedeutet, dass die Leiharbeiter bei laufender Konjunktur dauerhaft im Betrieb sind. Sie machen die gleichen Arbeiten wie die Stammbeschäftigten, das jedoch im Durchschnitt für 30–50% weniger Lohn. Leiharbeiter gibt es in allen Beschäftigungssegmenten, vom Ingenieurbüro, über das Sekretariat bis zur Produktion. Zum Teil stellen sie – wie im BMW-Werk Leipzig – mehr als 30% der Belegschaft, in manchen Betrieben bis zu 60%. Es gibt keine Differenzierung nach Tätigkeiten sondern nur eine Statusdifferenzierung. Wie die Krise gezeigt hat, ist der Kündigungsschutz für die Leiharbeit de facto nicht mehr existent. Die entleihenden Unternehmen sparen Entlassungskosten und die großen Zeitarbeitsfirmen verzeichnen z.T. exorbitante Gewinne auf Kosten prekär beschäftigter «Arbeitnehmer zweiter Klasse».

Das haben auch die Gewerkschaften, allen voran die IGM erkannt. In Tarifverträgen haben sie entlang der Beschäftigungsdauer schrittweise eine Angleichung der Leih-Arbeit an den Tarifvertrag vereinbart, mit dem Ziel der gleichen Bezahlung von gleicher Arbeit. Besser wäre es aber, wenn sich der Gedanke durchsetzen würde, dass dem Missbrauch von Leih-Arbeit dadurch zu begegnen ist, indem mindestens dem Funktionswandel von Leih-  Arbeit eine klare Absage erteilt werden würde. Leih-Arbeit darf Normalbeschäftigung nicht ersetzen, die Belegschaften dürfen nicht gespalten werden entlang der Art ihres Arbeitsverhältnisses. Denn andererseits wäre die Folge eine Reduzierung der Stammbelegschaften und damit auch eine Schwächung der Gewerkschaften. Hier haben es die Betriebsräte in der Hand, ob sie Leih-Arbeit im Betrieb zulassen oder nicht. Ganz anders sieht es jedoch bei den Werkverträgen aus, da hier die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte nicht greifen. Bisher wurde die Form der Werkverträge für Aufgaben genutzt, bei dem es keinen Sinn macht, dauerhaft Arbeitnehmer zu beschäftigen. Wenn ein Fenster zu Bruch geht, dann wird der Glaser beauftragt. Nach der Reparatur des Fensters war der Werkvertrag erfüllt. Inzwischen beginnt jedoch das Werkvertragsverhältnis anstatt eines Arbeitsvertrages in die Betriebe Einzug zu halten und, analog zur Leih-Arbeit, Normalarbeitsverhältnisse zu ersetzen. So liegt der Anteil der Beschäftigten mit einem Werkvertrag in der Stahlindustrie bei 8%, bei den Werften bei 20%, in der Fleischindustrie bei 35%. Der Spitzenreiter sind jedoch die Schlachthöfe. Dort beträgt der Anteil von Beschäftigten mit Werkvertrag schon heute 75%, 20% sind Stammarbeiter und 5% sind Leih-Arbeiter. Damit wird der Konkurrenz unter den Lohnabhängigen Tür und Tor geöffnet, Tarifverträge, gleich ob Flächentarifvertrag oder Haustarifvertrag, greifen nicht.

Die Angst der Stammbelegschaften, in der Krise das Angebot vom Arbeitgeber zu erhalten, entweder in eine Personalservicegesellschaft ausgegliedert und am gleichen Arbeitsplatz mit weniger Lohn weiterbeschäftigt zu werden oder zukünftig in Form von Werkverträgen weiterbeschäftigt zu werden, nimmt zu. Und damit nimmt auch die Bereitschaft, sich in kommenden Tarifauseinandersetzungen zu engagieren, ab. „Unsichere und schlecht bezahlte Arbeitsverhältnisse rauben die Menschen die Zukunftsperspektive. Die Ausgliederung von Arbeit durch Werkverträge und Leiharbeit bedroht die Flächentarifverträge.“ Diesen Aussagen der IG Metall aus ihrer Vorstandsklausur vom 07./08.10.2013 können wir nur zustimmen. Daher ist es hohe Aufgabe, jetzt in und mit den Gewerkschaften gemeinsam gegen den Missbrauch von Leih-Arbeit und Werkverträgen zu kämpfen. Nicht zuletzt, um den Flächentarifvertrag zu verteidigen.

Tarifpolitik

Insgesamt existieren 67.885 gültige Tarifverträge. Davon gelten 43,63% als Flächentarifverträge, 56,37% sind Firmentarifverträge. Flächentarifverträge gelten für alle Beschäftigten einer Branche, Firmentarifverträge gelten nur für die Beschäftigten der jeweiligen Firma.

Der Anteil der Beschäftigten, die unter einen Tarifvertrag fallen und für die demnach eine Tarifbindung besteht, ist seit Jahren rückläufig. 1998 fielen in Westdeutschland noch 76% (in Ostdeutschland 63%) der Beschäftigten unter eine Tarifbindung. Im Jahr 2011 waren es nur noch 61% (in Ostdeutschland 49%). Insgesamt fällt nur noch ein Anteil von 51% gemessen an der Gesamtzahl aller Beschäftigten unter einen Tarifvertrag. Und die Flächentarifverträge stehen, wie schon dargestellt, weiter unter Druck.

Kennzeichnend ist, dass die einzelnen Tarifkämpfe in der jeweiligen Branche isoliert und ohne Abstimmung mit anderen Branchen geführt werden, dass unterschiedliche lange Laufzeiten der Tarifverträge vereinbart werden. Es gilt zu diskutieren, wie dieses innerhalb der Gewerkschaften aufgebrochen werden kann. Es ist doch nicht begrüßenswert, wenn die IG Metall erfolgreich ihre Tarifrunde abschließt, während gleichzeitig der in verdi organisierte Einzelhandel um den Bestand seines Manteltarifvertrages kämpfen muss. Wie können wir zu gewerkschaftlichen Tarifgrundsätzen kommen, die mindestens über die eigene Branche in der Gewerkschaft oder über den eigenen Bereich der Gewerkschaft hinausgehen? Ein erster Ansatz wäre doch, als Grundsatz die Laufzeit von Tarifverträgen auf ein Jahr zu begrenzen.

Aber auch die Planung und Umsetzung von gegenseitiger Unterstützung bei Arbeitskämpfen ist anzugehen. Wie viel Druck auf den Arbeitgeberverband des Einzelhandels könnte ausgeübt werden, wenn die Belegschaft eines mittleren Industriebetriebes nur für einen Tag Streikposten vor den Einzelhandelsgeschäften beziehen würde? Das gleiche gilt dann auch für zentrale Forderungen in den Tarifauseinandersetzungen. Ein Verbot der Leih-Arbeit als Ersatz für Normalarbeitsverhältnisse branchenübergreifend in jeder Tarifauseinandersetzung würde die Bedingungen der betrieblichen Abwehr entscheidend erhöhen und die Gestaltungsmacht der Gewerkschaften als einheitlich Handelnde im Interesse der Arbeiterklasse befördern. Wie bei anderen Themen, z.B. der Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich, ist die Durchsetzung solcher tarifpolitischen Grundsätze nur in einem langen Atem zu erzielen, aber auch sie fängt mit einem ersten Schritt an.

Zwei Standbeine im Betrieb

Unter dem Motto „Deine Wahl – Deine Stimme – Betriebsratswahlen“ finden in der Zeit vom 1.März bis 31.Mai nächsten Jahres wieder die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. In der UZ hatte ich dazu einen kurzen Aufruf geschrieben, den ich an dieser Stelle aus Zeitgründen nicht wiederholen will. Statt dessen will ich auf einige Probleme aufmerksam machen. Die Betriebsräte werden von ihren (Stamm-) Belegschaften gewählt und haben daher auch deren Interessen umzusetzen. Ihnen stehen dafür nur begrenzt Mittel zur Verfügung. Kampfmittel, wie den Streik, dürfen sie nicht anwenden. Im Gegenteil, gesetzlich sind sie zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs verpflichtet. Damit wird der Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit verschleiert. Eine fehlende wirtschaftliche Mitbestimmung führt zur Erpressbarkeit durch den Unternehmer. Um Arbeitsplätze zu sichern oder Verschlechterung der Arbeitsbedingungen abzuwehren werden Zugeständnisse gemacht, wenn auch zähneknirschend. Dazugehört auch, dass z.B. Umstrukturierungsprozesse mit eigenen Ideen begleitet werden, um Nachteile für die Belegschaft zu vermeiden. In Unternehmen mit mehreren Betrieben wird es dann problematisch, wenn die Kapitalseite versucht, sie gegenseitig auszuspielen. Denn dann gilt, dass die eigene Belegschaft zu schützen ist, auch wenn es dafür den Belegschaften anderer Betriebe an den Kragen geht. Denn den Auftrag haben sie ja direkt durch ihre Wahl von ihrer Belegschaft erhalten. Und wenn es über die Unternehmensgrenzen hinausgeht, also die Belegschaften anderer Unternehmen betroffen sind, dann sind ihre Mittel zur Unterstützung sehr eingeschränkt. Über eine symbolische Einladung zur Betriebsversammlung, über eine Solidaritätserklärung hinaus reicht es in den meisten Fällen nicht mehr. Diese letztlich durch das Gesetz begründete Standortpolitik wird in die Gewerkschaften verlagert. Die Gewerkschaften konzentrieren sich auf die Betriebsräte, da diese es sind, die die Umsetzung und Einhaltung von Tarifverträgen unmittelbar zu überwachen haben. Daraus folgt dann  häufig der Umstand, dass es Betriebsräte sind, die ehrenamtlich in den Funktionen der Gewerkschaften tätig sind, und dort die Politik mitentscheiden und entwickeln. Und im schlechtesten Falle handeln sie dann, wie sie als Betriebsräte handeln würden. Das mag auch der Grund sein, weshalb es kaum gelingt, die Standortpolitik der Gewerkschaften, vermittelt durch die Betriebsräte der großen Konzerne, zu verändern. Diese wäre aber vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung der Krise notwendig. „Die IG Metall erwartet, dass sich die Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie im Jahr 2014 differenziert entwickeln. In einigen Branchen wird der Druck auf die Arbeitsbedingungen erheblich steigen. Ausgelöst durch Wettbewerbsdruck aus dem Ausland, Überkapazitäten in Europa und industriellem Strukturwandel besteht die Gefahr von Kapazitätsanpassungen an deutschen Standorten. Im Worst Case droht die Schließung ganzer Werke. Die IG Metall wird für den Einzelfall passgenaue Lösungen suchen und entsprechende Initiativen starten. Sind ganze Branchen oder Konzerne betroffen, wird sie die Unterstützung der Bundesregierung und der europäischen Entscheidungsebenen einfordern.“ Soweit der IG Metall-Vorstand von seiner Klausur. Was genau „passgenaue Lösungen“ und „entsprechende Initiativen sind“, ist mir nicht klar. Klar ist aber, dass die Lösungen des Kapitals für die Überkapazitäten der Abbau von Arbeitsplätzen ist. Schon jetzt muss es durch die IG Metall eine Planung von Konzernübergreifender Solidarität geben, damit um jeden Arbeitsplatz gekämpft werden kann. Bis dahin, dass in der Branche eine Arbeitszeitverkürzung durchgesetzt wird, um die Kolleginnen und Kollegen, die durch Werkschließung eines Konzerns ihren Arbeitsplatz verlieren, in einem anderen Werk eines anderen Konzerns weiterbeschäftigt werden können. Das zweite Standbein sind die Vertrauensleute bzw. Betriebsgruppen in den Unternehmen. Sie sind der organisierte Ausdruck der gewerkschaftlichen Interessen im Betrieb. Ihre Anzahl ist insgesamt rückläufig, auch das ist eine Folge der Betriebsratskonzentration der Gewerkschaften. Dadurch fehlt es in den Betrieben an gewerkschaftlicher Gestaltungskraft, die über den im Betriebsverfassungsgesetz geregelten Rahmen hinaus die Interessenvertretungen unterstützen können. Unsere Aufgabe muss es sein, dieses
Standbein wieder zu entwickeln, in den Gewerkschaften darüber zu diskutieren, wie es gelingen kann, dass die Arbeit der Vertrauensleute und Betriebsgruppen im gleichen Maße unterstützt werden kann wie die Arbeit der Betriebsräte.

Arbeitszeitverkürzung

In Umsetzung des Beschlusses des 20.Parteitags liegt euch heute ein erstes Ergebnis zum Thema Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich vor. Eine kleine Broschüre mit einer Sammlung von Argumenten.

An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal die grundsätzliche Bedeutung unserer Forderung betonen:

Beim Projekt einer weitreichenden Verkürzung der Arbeitszeit und ihrer Umverteilung auf alle Arbeitssuchenden handelt es sich um den Einstieg in eine Umorganisation der gesellschaftlichen Arbeit – mit weitreichenden Folgen für die Organisation der sozialen und stofflichen Reproduktion der Gesellschaften. Ein solches Projekt zielt auf die Aneignung der Ergebnisse der Produktivitätssteigerung der kapitalistisch organisierten Arbeit – nicht durch zusätzlichen Konsum, sondern in Form von mehr frei verfügbarer Zeit. Außerdem verbindet es damit die Beseitigung von Arbeitslosigkeit und der begleitenden Armut, sowie der aus beidem folgenden Desorientierung und Ohnmacht der arbeitenden Klassen.

Auf diese Weise sollen die wichtigsten Hebelwirkungen der ökonomischen Herrschaft des Kapitals über die Arbeitenden vermittels des Eigentumsmonopols, die Konkurrenz der Lohnarbeiter und daraus folgend die unbegrenzte Verfügung über deren Arbeitszeit und Mehrarbeit, drastisch begrenzt werden. Eine solche politische Veränderung der Organisation der gesellschaftlichen Arbeit soll dazu führen, den Auflagepunkt des Hebels selber – das Monopol des Eigentums – in Frage zu stellen. Zu Ende geführt, würde dies der blinden, von der Verwertung der Einzelkapitale abhängigen privaten Organisierung der gesellschaftlichen Arbeit und der sozialen Reproduktion ein Ende setzen.

Ein neuer Standard eines Normalarbeitsverhältnisses mit 6-Stundentag und 30-Stunden- Woche, auf Basis eines neuen gesicherten Normalarbeitsvertrages – Kurze Vollzeit für alle - wäre ein neuer „Sieg der politischen Ökonomie der arbeitenden Klassen“ und der Beginn des Überwiegens der gesellschaftliche Vernunft.

Mindestlohn

Die Bedingung von Arbeitszeitverkürzung ist eng verbinden mit der Forderung nach einem Mindestlohn in einer Höhe, mit der die Menschen in diesem Land auch tatsächlich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Ohne einen Mindestlohn würde eine Arbeitszeitverkürzung bei einem Drittel der Menschen in diesem Land bedeuten, dass sie kein Auskommen mit dem Einkommen haben und dass sie verarmen. Wenn wir heute für den Mindestlohn sind, dann wissen wir auch, dass er deshalb notwendig ist, weil das Kapital permanent die Flächentarifverträge unterlaufen und die Gewerkschaften noch in einem Zustand sind, in dem es nicht gelingt, für die gesamte Klasse entsprechende Löhne zu erstreiten.

Herausforderung für die Partei

Wir wissen, dass der organisatorische Zustand der Partei verbessert werden muss. Insbesondere als Partei der Arbeiterklasse müssen wir diskutieren, wie wir unsere Genossinnen und Genossen auf die Arbeit in den Betrieben und Verwaltungen orientieren können, wie wir als Partei innerhalb der Gewerkschaften entscheidende Diskussionsprozesse anschieben können, wie wir die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung bei gleichzeitigen Lohn- und Personalausgleich, wie auf dem ersten Teil des Parteitags beschlossen, als strategische Orientierung in den Gewerkschaften setzen können. Kommunistinnen und Kommunisten müssen die Fähigkeit wieder gewinnen, betriebliche Kämpfe voranzutreiben und in sie einzugreifen. Dann wird sich die DKP in Zukunft wieder bei der Arbeiterklasse profilieren, verankern und damit auch wieder mehr Mitglieder gewinnen können. Die Zahl der Betriebsgruppen, Betriebsaktive, Betriebssammelgruppen, Betriebszeitungen und der Genossinnen und Genossen mit betrieblichen und gewerkschaftlichen Funktionen hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Genossinnen und Genossen, die Funktionen in Betrieben und Gewerkschaften haben, sind meist Einzelkämpfer und allein gelassen. Den Parteigliederungen gelingt es nur selten, ihre Erfahrungen und Auseinandersetzung in die Gruppenarbeit einzubeziehen und deren Arbeit zu unterstützen. Ein neuer Anlauf in der Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit ist nötig.

Dazu bedarf es im Konkreten manchmal nur kleiner Schritte in unserer Arbeit. Im Bezirk Hamburg haben wir dazu ein Projekt gestartet. Das war zunächst mit der Sichtung der Mitgliederkartei und Gesprächen mit den Gruppenverantwortlichen beschäftigt. Festgestellt haben wir, dass es Genossinnen und Genossen gibt, die in einer Branche tätig sind, aber auf unterschiedliche Wohngebietsgruppen verteilt sind. Sofern die Kaderfrage geklärt wäre und die Genossinnen und Genossen mitmachen würden, könnten wir theoretisch aus dem Stand heraus rd. 4-5 neue Sammel-Betriebsgruppen bilden. Wie gesagt, theoretisch. Nach der Mitgliedsbuchneuausgabe wollen wir Gespräche mit den Genossinnen und Genossen führen und die Frage ernsthaft prüfen, ob nicht tatsächlich die Bildung von Sammelbetriebsgruppen sinnvoll wäre. Damit einhergehend müssten wir natürlich auch überlegen, was mit den Wohngebietsgruppen passiert, in denen die Genossinnen und Genossen bisher tätig waren. Wichtig erscheint mit an dieser Stelle eines. Nämlich den Gedanken an Betriebsgruppen ernsthaft dadurch anzugehen, dass wir uns Übersichten über den Status der Genossinnen und Genossen verschaffen und auch in Frage stellen, ob alle Genossinnen und Genossen in ihren Wohngebietsgruppen richtig aufgehoben sind.

Ein anderer Weg ist, mit den Genossinnen und Genossen über ihre Arbeit im Betrieb ins Gespräch zu kommen und hier die Anregung und Unterstützung zu geben, sich zunächst einmal mit den Gewerkschaftsmitgliedern des Betriebs zu treffen und Möglichkeiten von gemeinsamen Aktivitäten zu diskutieren. Auch hier kommt es natürlich auf die Bereitschaft des Einzelnen an. Aber diese Frage einmal grundsätzlich aufzuwerfen kann auch zu Erfolgen führen. In Hamburg ist es in einem Fall dazu gekommen, dass sich die Gewerkschaftsmitglieder überhaupt einmal getroffen haben. In der Folge hat der Genosse eine führende Rolle bei der Bildung einer Betriebsgruppe übernommen, bis dahin, dass die Tarifverhandlungen aktiv mit begleitet worden sind.

Auch die noch in Arbeit stehenden Genossinnen und Genossen regelmäßig zu Treffen außerhalb der Wohngebietsgruppen einzuladen, ist ein kleiner Schritt, der aber für den Austausch der eigenen betrieblichen und gewerkschaftlichen Erfahrungen notwendig ist, weil die Wohngebietsgruppen dafür meist überfordert sind. Dafür bedarf es aber einer festen Verantwortlichkeit in den Bezirken, die auch bereit ist, sich an der zentralen Erarbeitung unserer Politik auf der Ebene des Parteivorstand zu beteiligen.

Die SDAJ hat auf ihrem Bundeskongress vergangenes Wochenende eine Kampagne „Unsere Zukunft statt eure Profite! Ausbeuter outen – Ausbildung erkämpfen“ beschlossen. Kern der Kampagne bildet die Agitation und Aktion für ein Ausbildungsgesetz. Damit setzt sie die Tätigkeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten unter Veränderung ihres bisherigen Schwerpunktes fort. Wer ihre Zeitung, die „Position“ abonniert hat, konnte in den letzten Monaten gut verfolgen, wie sie erfolgreich in Tarifauseinandersetzungen, wie z.B. im Einzelhandel, eingegriffen hat. Die SAJ ist (noch) nicht überall vertreten. Aber da, wo sie vorhanden ist, sollten wir mit ihr in das Gespräch kommen und nach Möglichkeit einer gemeinsamen Zusammenarbeit suchen. Gibt es junge Genossinnen und Genossen in einem Betrieb, vor dem bereits die Wohngebietsgruppe regelmäßig Flugblätter verteilt? Können wir bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz in einem Großbetrieb helfen? Früher gab es, um am letzten Punkt anzusetzen, einmal etwas wie eine politische Berufsberatung. Greifen wir doch diesen Faden im Rahmen unserer begrenzten Möglichkeiten auf. Lasst uns doch gemeinsame Aktionen mit unserem Jugendverband durchführen und uns gegenseitig Hilfestellung leisten. Lasst uns auch mit den jungen Genossinnen und Genossen über eine Mitgliedschaft in der DKP diskutieren.

Viel zu wenig beachten wir die Arbeit unserer Genossinnen und Genossen im Betrieb und Gewerkschaft. Nur selten erfahren wir von ihren betrieblichen Kämpfen und ihren Erfolgen oder Misserfolgen. Lasst uns die Genossinnen auffordern, regelmäßiger für die UZ ihre Erfahrungen aufzuschreiben und mitzuteilen. Vielleicht bekommen wir eine kleine regelmäßige Spalte hin, in dem wir den Betrieb als Tatort darstellen.

Bundesweit werden wir auch zukünftig gewerkschaftspolitische Beratungen durchführen und uns gegenseitig über den Stand der Arbeit in Betrieb und Gewerkschaft austauschen. Daneben ist aber auch die Entwicklung von Betriebs- und Gewerkschaftspolitik auf der Ebene der Bezirke notwendig. Auch um uns über eigene Erfahrungen über den Aufbau und die Arbeit auseinanderzusetzen. Dazu bedarf es der Bereitschaft aller Bezirke, Genossinnen und Genossen zur zentralen Kommission des Parteivorstands zu delegieren. Wenn wir auf Parteitagen nicht nur Beschlüsse fassen, sondern sie auch umsetzen wollen, wie den Beschluss zur Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich, dann sit die Erfahrung der gesamten Partei gefordert. Denkbar ist, zu diesem Thema im nächsten Jahr eine eigene Konferenz durchzuführen, mit der wir auch über die Partei hinaus an Ausstrahlung gewinnen wollen.

Profil schärfen, Ausstrahlung gewinnen

Eingangs hatte ich gesagt, dass aus meiner Sicht das Hauptmanko der Gewerkschaften darin besteht, dass sie nicht mehr alternative Vorstellungen zum Kapitalismus entwickeln. Wer sich aber nicht mehr kritisch und über den Kapitalismus hinaus mit eigenen Vorstellungen beschäftigt, wer die gegebenen Verhältnisse in ihren Grundlagen als unverändert ansieht, der wird eine zwingend Politik betreiben, die darauf aus ist, immer wieder Abstriche zu Lasten der Arbeiterklasse zuzulassen. Wir wagen uns viel zu wenig, darauf hinzuweisen, dass die Krisen und deren Folgen zum Kapitalismus gehören wir der Donner zum Regen und das grundsätzliche Veränderungen im Interesse der Menschen dieses Landes nur gelingen, wenn der Kapitalismus überwunden wird. Dazu gehört die Abschaffung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Dazu gehört die gesellschaftliche Aneignung des Mehrwerts. Dazu gehört eine gesamtgesellschaftliche Planung. Dazu gehört, dass die Menschen, die den Reichtum erwirtschaften, auch entscheiden, was mit ihm passiert. Meine Erfahrungen in der Gewerkschaft sind, dass solche Argumente immer wieder mit dem Hinweis des Zusammenbruchs und der Zerschlagung des Sozialismus, also mit einem Scheitern, beantwortet werden. Aber mit dem Hinweis, dass es so wie es ist, nicht weitergehen kann, und das ein neuer Anlauf hin zum Sozialismus auch Möglichkeiten der Gestaltung bietet, erst Recht, wenn Fehler aufgearbeitet werden, erzeuge ich Nachdenken. Und dieses Nachdenken ist aus meiner Sicht der erste Ansatz, um Klassenbewusstsein zu bilden. Damit aus der Klasse an sich eine Klasse für sich wird.

Unsere Maxime hat schon Marx formuliert: „Gewerkschaften tun gute Dienste als Sammelpunkte des Widerstands gegen die Gewalttaten des Kapitals. Sie verfehlen ihren Zweck zum Teil, sobald sie von ihrer Macht einen unsachgemäßen Gebrauch machen. Sie verfehlen ihren Zweck gänzlich, sobald sie sich darauf beschränken, einen Kleinkrieg gegen die Wirkungen des bestehenden Systems zu führen, statt gleichzeitig zu versuchen, es zu ändern, statt ihre organisierten Kräfte zu gebrauchen als einen Hebel zur schließlichen Befreiung der Arbeiterklasse, das heißt zu endgültigen Abschaffung des Lohnsystems”.

Unsere Aufgabe, die der DKP ist es, die Gewerkschaften dabei tatkräftig zu unterstützen, den Hebel umzulegen.

Editorische Hinweise

Wir spiegelten den Artikel von DKP-News, wo er am 21.10.2013 erschien.