Ein Bericht zum Thema Psychiatriebetroffene
Datenskandal in Schleswig-Holstein und Neues vom Fall Andrea H. Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein.

von Anne Seeck

11/11

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Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, medizinische Befunde, Klinikbriefe, Krankengeschichte und persönlicher Hilfeplan, psychologische Dokumentationen - tausende hoch sensible Daten psychisch erkrankter Menschen sind monatelang frei im Internet zugänglich gewesen.

Über die Webseite des Internetdienstleisters Rebus konnten allein 3600 brisante Kranken-Infos des Therapiezentrums „Die Brücke“ in Rendsburg abgerufen und sogar heruntergeladen werden. Betroffen war auch ein Hilfsverein für "psychisch Kranke" in Winnenden (Baden-Württemberg). Am Donnerstag machte jemand die Lübecker Nachrichten auf das Sicherheitsleck aufmerksam.

Die Firma Rebus GmbH in Rendsburg ist ein Tochterunternehmen des Brücke-Vereins, einer der ganz großen Anbieter sozialer Dienstleistungen in Schleswig-Holstein mit mehr als 800 Mitarbeitern. Rebus stellt momentan fünf sozialen Einrichtungen Datenbanken für die Betreuungsarbeit zur Verfügung. Rebus versuchte, die Sache herunterzuspielen, es könnten Hacker sein. Die Geschäftsführerin von Rebus behauptete, bei den Daten habe es sich nicht um besonders sensible Patienten-Informationen gehandelt. „Intimere Daten als ärztliche Diagnosen und psychologische Verhaltens-Dokumentationen gibt es nicht“, so Drechsler vom Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD).

Der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, kommentierte die Panne: "Schlimmer geht"s nimmer". Dr. Volkmar Sippel, Chefarzt des Psychiatrischen Krankenhauses sagte:„Sowas darf einfach nicht passieren“.

Am Montag wollen Computerexperten des ULD den Vorfall vor Ort bei der Firma überprüfen. Dabei geht es um Ermittlungs- und Sicherungsmaßnahmen sowie die Klärung, ob rechtswidriges Verhalten vorliege.

Die Kieler Staatsanwaltschaft hat sich jetzt in die Ermittlungen des ULD in Kiel eingeschaltet. Betroffene Patienten und Therapie-Einrichtungen drohen mit rechtlichen Schritten. Andere Patienten sind noch nicht informiert. „Eigentlich müssten sie informiert werden, allerdings könnte dies angesichts der seelischen Erkrankungen schwerwiegende Konsequenzen haben“, so Drechsler vom ULD.  

Neues vom Fall Andrea H.  

Die psychisch kranke Andrea H. wurde von einem Polizisten erschossen. In Trend wurde darüber berichtet:

Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein. Es hätte eine Nothilfesituation vorgelegen. Der tödliche Schuss wird damit für den Beamten keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Die Polizei prüft noch. Die Berliner Morgenpost vom 4.11. schreibt: “Der Vorgang wird derzeit intern aufgearbeitet, um Erkenntnisse zu erlangen und Einsatzabläufe zu optimieren”, sagt Polizeisprecher Volker-Alexander Tönnies. “Wir wollen aus dem Vorgang lehren ziehen, damit solche Ereignisse in Zukunft möglichst vermieden werden können”, so der Polizeirat. Der Untersuchungsprozess sei noch nicht abgeschlossen. Denkbar sei, dass die dabei gewonnenen Ergebnisse in Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen einfließen werden. Die dapd-Nachforschungen hatten ergeben, dass bei näherem Hinsehen der Verdacht aufkommen müsste, dass es keine Strategie im Umgang mit psychisch verwirrten Personen gebe. " 

Auf der Website No Justice No Peace finden sich weitere Informationen. 

"Hintergrund: Chronik eines vermeidbaren Todes 

19. August gegen elf Uhr

Im Bezirksamt Reinickendorf ergeht der Beschluss, Andrea H. zwangsweise beim Amtsgericht Wedding vorzuführen. Die 53 Jahre alte Frau ist psychisch krank und wohnt in einem Projekt des Betreuten Wohnens am Senftenberger Ring 66 in Reinickendorf. Nachbarn schätzen sie als eine intelligente Frau ein. „Die war nicht gefährlich, aber nervig. Ständig hat sie Müll aus den Containern geholt und vor die Türen der Wohnungen hier gelegt“, heißt es. Offenbar soll Andrea H. im Zusammenhang mit einer möglichen Einweisung in eine Klinik angehört werden. Mehreren Aufforderungen, deshalb im Amtsgericht zu erscheinen, ist sie nicht gefolgt. Jetzt soll Zwang ausgeübt werden. 

19. August gegen 13 Uhr

Ein Fax mit der Bitte um Unterstützung geht beim Polizeiabschnitt 12 in Reinickendorf ein. Es gibt telefonischen Kontakt zwischen Sozialarbeitern und Polizei. Über eine intensive Erkundigung nach dem Krankheitsbild der Frau ist nichts bekannt. Andrea H. hatte offenbar Wahnvorstellungen und große Angst vor Einbrechern. „Immer wieder sagte sie, dass bei ihr heimlich jemand eingebrochen oder mit einem Schlüssel eingedrungen sei“, berichten Nachbarn. 

24. August, etwa 13.30 Uhr 

Fünf Tage nach dem Beschluss und der Information der Polizei machen sich zwei Beamte auf den Weg. Wann diese beiden Polizisten über den Fall informiert worden sind, ist nicht bekannt. Die Polizei beantwortet Fragen dazu nicht. Am Senftenberger Ring ist ein Vertreter der Amtsbetreuung im Bezirksamt anwesend. Ein Krankenwagen (KTW) eines privaten Anbieters steht bereit. Mit ihm soll die Frau zum Amtsgericht und dann wohl in die psychiatrische Abteilung des Humboldt-Krankenhauses gebracht werden. 

ca. 13.40 Uhr

Polizisten und Amtsbetreuer fahren in die achte Etage des Wohnblocks. Dort öffnet ihnen ein Mitarbeiter des Betreuten Wohnens die Wohnungstür und zeigt ihnen das Zimmer, in dem Andrea H. lebt. 

Der Amtsbetreuer spricht sie durch die verschlossene Tür an: Sie solle aufmachen. Die nach Angaben von Nachbarn etwa 1,60 große und nur gut 40 Kilogramm schwere Frau reagiert nicht. Auch nicht, als ein Beamter sie dazu auffordert. Die Polizisten rufen einen Schlüsseldienst dessen Mitarbeiter sich daran macht, das Schloss zu öffnen. Eine erfahrene Psychotherapeutin sieht darin einen eindeutigen Fehler: „In diesem Moment kam für die kranke Frau vermutlich der von ihr gefürchtete Einbrecher. Ihre großen Ängste nahmen plötzlich Gestalt an.“ 

In solchen Situationen müsse ein Psychologe oder Therapeut hinzugezogen werden, sagt die Expertin. Denn: „Man kann natürlich auch mit paranoiden Menschen verhandeln. Das kostet aber Zeit. Und der Gesprächspartner muss in der Lage sein, den verängstigten Menschen eine Brücke zu bauen und im Zweifelsfall zu sagen: Gut, wir kommen morgen wieder. Denken Sie noch einmal darüber nach. Der Arzt könnte auch zu Ihnen kommen, wenn Ihnen das lieber ist“, erklärt die Psychotherapeutin. 

Doch am Senftenberger Ring öffnet der Mann vom Schlüsseldienst die Tür. Die Beamten drücken sie einen Spalt weit auf. Einer von ihnen setzt einen Fuß in die Tür. Andrea H., vermutlich sehr verängstigt, fuchtelt mit einem Messer in der Türöffnung herum. Sie verletzt einen der Polizisten leicht am Unterarm. Sein Kollege sprüht in dieser Situation Pfefferspray in ihre Richtung, bevor Andrea H. die Tür wieder schließt. 

In der Hektik erscheint der Pfefferspray-Einsatz nachvollziehbar. Doch im internen Leitfaden 371, einer Richtlinie für polizeiliches Handeln, gibt es einen warnenden Hinweis darauf, dass psychisch Kranke möglicherweise untypisch auf den Einsatz von Reizstoffen reagieren. In dem Leitfaden heißt es auch, schon die Information über das Vorliegen einer psychischen Erkrankung signalisiere für einen Einsatz „Gefahr“, beziehungsweise erfordere „hohe Sensibilität“. Von psychisch Kranken könnten „besondere Gefahren“ ausgehen. Und: „Nehmen Sie sich Zeit zur Kommunikation. Ein Gespräch, das zum Ziel führt, ist besser als eine körperliche Auseinandersetzung.“ 

Am Senftenberger Ring entwickelt sich die Lage verhängnisvoll. 

ca. 13.50 Uhr

Die beiden Beamten brechen den Einsatz nicht ab, um ihn später möglicherweise mit psychologischer Hilfe fortzusetzen. Sie fordern beim Polizeiabschnitt 12 Unterstützung durch das Sondereinsatzkommando (SEK) an. Zu dieser Zeit halten sich im Gebiet des Abschnitts 12 Polizisten der 23. Einsatzhundertschaft auf. Sie sind dort wegen eines gefährlichen Hundes im Einsatz. 

Mit ihrem Führungsbeamten, einem 46 Jahre alten, erfahrenen Polizisten, nimmt – nach Aussage eines Insiders – ein Verantwortlicher des Abschnitts Kontakt auf. Dann fällt die Entscheidung: Nicht ein SEK-Team fährt zum Senftenberger Ring. Das machen die Leute von der Hundertschaft. Polizeiexperten bezeichnen den so geschilderten Ablauf als Fehler. Solche Entscheidungen, so zwei Beamte, „gehören zwingend in das zuständige Führungs- und Lagezentrum“. Die Polizei beantwortet Fragen dazu nicht. 

In Reinickendorf jedenfalls machen sich die Beamten der Einsatzhundertschaft auf den Weg. Die Fahrt zum Einsatzort dauert kaum fünf Minuten. 

14.13 Uhr

Etwa zum gleichen Zeitpunkt geht bei der Feuerwehr ein Anruf ein. Die Polizei fordert Unterstützung an. Bei der Feuerwehr wird notiert: „Vorsorgliche Bereitstellung“. Genaueres über die Situation ist nicht bekannt. Zum Anlass der Bereitstellung heißt es: „Unklare Notfallsituation“. Einen Hinweis auf den Messerstich gibt es laut Aktenlage nicht. 

Warum nach dem Messerstich der Frau und der Verletzung eines Beamten nicht explizit ein Notarztwagen angefordert wird, ist bisher nicht bekannt. Auf jeden Fall rückt ein Rettungswagen (RTW) aus, der mit Sanitätern besetzt ist. Bei der Feuerwehr heißt es: Bei einem SEK-Einsatz wird normalerweise ein Notarztwagen angefordert. 

Doch in diesem Fall hatte die Polizei entschieden: SEK nicht nötig. 

14.24 Uhr

Der Wagen von der Rettungswache in Hermsdorf erreicht den Senftenberger Ring. Bis zu diesem Zeitpunkt sind dort etwa ein Dutzend Männer und Frauen der Einsatzhundertschaft eingetroffen. Nach Angaben von Augenzeugen sind sie zivil gekleidet, wirken aber mit Schutzwesten und Springerstiefeln martialisch. 

Einige der angerückten Polizisten fahren in den 8. Stock. Dort stehen sie vor der verschlossenen Tür. Sie versuchen, die Frau zum Öffnen zu überreden. Als das nicht gelingt entschließen sie sich, eine Ramme einzusetzen. 

Die Polizisten halten an dem einmal ausgegebenen Einsatzbefehl der zwangsweisen Vorführung fest und lassen nicht von dem Vorhaben ab. Sie ziehen keinen Psychologen, Arzt oder Familienangehörigen hinzu. Dabei bestand offensichtlich kein Zeitdruck. Nach Angaben aus Polizeikreisen gab es keinen Hinweis auf ein Selbstmordabsichten der Frau. „Sie war in ihrem Zimmer quasi in Gewahrsam und stellte keine unmittelbare Gefahr dar“, urteilt ein Beamter. 

14.36 Uhr

Die Männer zertrümmern die Tür mit der Ramme. Beteiligt sind in dem engen Flur nach Insiderangaben: Zwei Beamte, die je einen Schild tragen, die beiden Männer an der Ramme sowie der mit gezogener Waffe absichernde Gruppenführer. Alle tragen Schutzwesten, aber offenbar trägt niemand ein spezielles, gegen Messerstiche schützendes Kettenhemd, wie es Spezialkräfte oft haben. 

Während die Beamten aus ihrem Blickwinkel eine verschlossene Tür und dahinter eine Widerstand leistende, zwangsweise vorzuführende Frau sehen, gibt es auch eine andere Perspektive: In dem Zimmer kauert eine verängstigte Frau in einer Ecke und fürchtet (als Folge ihrer psychischen Krankheit), dass gefährliche Einbrecher in ihr Zimmer stürmen. „Sie muss große Angst gehabt haben, sonst hätte sie kein Messer in der Hand gehabt. Und das Auframmen der Tür dürfte sie in Todesangst versetzt haben“, sagt die Psychotherapeutin. 

Als die Tür auffliegt, entwickelt sich die Lage schnell. Die kleine Frau stürzt mit dem Messer in der Hand auf einen der einen Schild tragenden Polizisten zu. Die Beamten hätten nach dem Vorlauf in diesem Fall mit einer aggressiven Reaktion rechnen müssen. Der Leitfaden 371 weist sogar extra darauf hin, dass solche Personen „unerwartete Kräfte entwickeln können“. 

Dennoch sind die Polizisten von der Heftigkeit der Frau offenbar überrascht. Der bedrängte Beamte strauchelt. Andrea H., so die Angaben der anderen Polizisten, versucht mit dem Messer über den Schild hinweg auf den Beamten einzustechen. Der absichernde Kollege schießt aus etwa 1,50 Meter Entfernung – und trifft den Oberkörper der Frau. Die Kugel tritt knapp neben dem Brustbein ein und neben einer Niere wieder aus. 

14.38 Uhr

In der Feuerwehrzentrale geht ein Notruf ein. Die Rettungssanitäter alarmieren „nach Schussverletzung“ einen Notarzt nach. 

14.41 Uhr

Knapp drei Minuten nach diesem Anruf meldet sich der Notarzt vom Humboldt-Krankenhaus ab und rast zum Einsatzort.

Dort ist die Frau am Verbluten. Der Polizist hatte nach Aussagen von Insidern mit einer sogenannten Polizeieinsatzpatrone (PEP) geschossen. Diese Munition ist so konstruiert, dass sie nicht durch den Körper eines Menschen hindurchgeht – oder zumindest nur mit extrem geringer Geschwindigkeit wieder aus dem Körper austritt. Deshalb können durch einen Schuss nicht weitere, beispielsweise hinter dem Angeschossenen stehende, Personen getötet werden. Das bedeutet aber auch, dass die PEP fast ihre gesamte Energie an den Körper abgibt und entsprechend große Verletzungen hervorruft. „Sie stanzt sektkorkengroße Löcher aus dem Gewebe“, erklärt ein erfahrener Polizist. 

Eine solche Kugel hat bei Andrea H. die stark durchblutete Leber durchschlagen. Die Rettungssanitäter versuchen, die sich trotz der Verletzung noch minutenlang sträubende Frau, zu retten. 

Etwas mehr als zehn Minuten nach dem Schuss trifft der Notarzt ein. Auch er kämpft um das Leben der Frau, fast 30 Minuten. Im Einsatzprotokoll heißt es später: Reanimation durch RTW und Notarzt. 

15.28 Uhr

Der Notarzt meldet „Status 6“: Einsatz abgebrochen. Andrea H. ist verblutet. 

Sie hätte nach dem Leberschuss mit dem PEP-Geschoss, wenn überhaupt, nur mit sehr viel Glück überleben können. Der Blutungsquerschnitt, die Zahl der verletzten Blutgefäße, ist relativ groß. Zudem, so erklären Mediziner, ist die Leber chirurgisch nur schwer zugänglich. „Wenn jemand nach einem Leberschuss eine Überlebenschance hat“, erklärt ein in solchen Fragen sehr erfahrener Arzt, „dann nur, wenn der Notarzt direkt danebensteht“. Bei Andrea H. war das nicht der Fall. 

Den tödlichen Schuss in den letzten Minuten dieses Einsatzes ordnet die Staatsanwaltschaft als Nothilfe ein. Daran haben Fachleute Zweifel. Der Bochumer Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes ordnet das Geschehen als eine im Grunde eine von den Beamten selbst provozierte Notwehrsituation ein. Feltes: „In solchen Fällen ist die Schwelle dessen, was im Rahmen der Notwehr rechtlich zulässig ist, extrem höher.“ 

Nach seiner Einschätzung habe bei den Beamten offenbar ein „Jagdinstinkt“ eingesetzt, „den wir in einer empirischen Studie nachgewiesen haben“. Polizisten wollen dann unter allen Umständen zum Erfolg kommen. Risiken und Nebenwirkungen für sich und andere würden dafür in Kauf genommen. 

Wann die polizeiinternen Ermittlungen zu dem Vorgang in Reinickendorf abgeschlossen sein werden, ist offen. Die Verantwortlichen dürften zumindest zu den letzten Minuten vor dem Schuss wichtiges Anschauungsmaterial haben. Nach dapd-Informationen hat eine Beamtin den Einsatz per Kamera aufgezeichnet

Die attackierten Polizisten hingegen forderten lediglich polizeiliche Unterstützung an. Beamte einer eingetroffenen Hundertschaft rammten schließlich die Tür zu dem Zimmer ein, in dem sich Andrea H. verschanzt hatte. Daraufhin ging die psychisch kranke Frau mit einem Messer auf die Beamten los – und wurde erschossen. 

Feltes: „Als die Situation eskalierte, wurden die Polizisten offenbar vom Jagdtrieb erfasst. Das ist ein polizeitypisches Phänomen, dass von einem einmal gefassten Entschluss auch dann nicht abgelassen wird, wenn die Situation grundlos eskaliert. Die Beamten wollen dann Stärke zeigen, sich keine Blöße geben!“ 

Statt gewaltsam zu versuchen, die Frau zu überwältigen, hätte man sich Zeit lassen müssen, so Feltes weiter. „Es bestand doch offensichtlich kein Handlungsdruck. Die Frau hätte auch einen oder mehrere Tage später untersucht werden können. Aber dem stand hier augenscheinlich der Jagdtrieb entgegen.“ 

Auch die Entscheidung der Berliner Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen einzustellen, kritisiert der Polizeiwissenschaftler scharf: „Die Frage, ob hier tatsächlich Notwehr vorlag, hätte von einem Gericht geprüft werden müssen. Ich bezweifle, dass hier eine rechtlich erlaubte Nothilfesituation vorlag.“ 

Entscheidend für das tödliche Drama in Reinickendorf ist nach Feltens Ansicht die mangelnde Ausbildung der betroffenen Polizisten: „Die Beamten haben sich offenbar vor dem Einsatz nicht ausreichend informiert und die Situation unterschätzt.“ 

Die Ausbildung müsse dringend verbessert werden, auch mit Hilfe von Psychologen und Medizinern, denn: „Wir sprechen über einen Fall, der so oder so ähnlich fast überall in Deutschland passieren kann!“ (aus dem Berliner Kurier vom 3.11.2011)  

Es liegt also erwiesenermaßen keine Notwehrsituation vor. Was ist das für ein "Rechtsstaat", in dem Polizisten Menschen erschiessen und das keine strafrechtlichen Konsequenzen hat. Sowas muß vor Gericht geprüft werden. Was nützt es z.B. den Angehörigen von Andrea H., wenn die Polizeiausbildung "optimiert" wird. Andrea H. ist tot. Und viele andere auch. Und wo war der Aufschrei von Experten, von Psychiatern, Psychologen, Sozialarbeitern usw. Sie sind es, die in solchen Situationen eingreifen und die Lage de-eskalieren müssen.  

Es war der Menschenrechtsanwalt H. Eberhard Schultz, der sich engagiert hat und vor dem Haus von Andrea H. auf der Kundgebung im Märkischen Viertel gesprochen hat. 

Und es war die Irrenoffensive, die vor dem Sozialpsychiatrischen Dienst in Berlin-Reinickendorf protestiert hat. 

Ihnen gilt der Dank. Ansonsten: Psychiatriebetroffene haben keine Lobby!!!

Editorische Hinweise
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erhielten den Text von der Autorin.