Bernard Schmid berichtet aus Frankreich

Trotz Gegenmobilisierungen unterschiedlicher Natur: Neues französisches Einwanderungsgesetz verabschiedet

11/07

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Der neueste Gesetzentwurf zur Verschärfung des Ausländerrechts, immerhin schon der vierte innerhalb der letzten vier Jahre (nach dem Ausländergesetz „Sarkozy I“ vom November 2003, den neuen Regelungen zum Asylrecht vom Dezember 2003, und dem Ausländergesetz „Sarkozy II“ vom Juli 2006), wurde am vorletzten Dienstag durch die beiden Kammern des französischen Parlaments definitiv verabschiedet. Da für manche der vorangegangenen gesetzlichen Regelwerke noch nicht einmal alle erforderlichen Ausführungsbestimmungen für die Details erlassen worden sind (Gesetz „Sarkozy II“), lässt sich erkennen, in welch hohem Mabe bei diesem Thema politische Gestikulation vorgenommen wird.

An jenem 23. Oktober wurde er in der Nationalversammlung mit 282 gegen 235 Stimmen angenommen. Im Senat („Oberhaus“ des französischen Parlaments) waren es 185 gegen 136 Voten.  

Die Parlamentarier der konservativen Regierungspartei UMP stimmten überwiegend für den Gesetzentwurf, auch wenn in der Nationalversammlung vier UMP-Abgeordnete mit Nein stimmten und 21 von ihnen sich der Stimmen enthielten. Die parlamentarische Opposition (KP und Grüne, die in der Nationalversammlung zusammen eine Fraktion bilden, um an die nötige Abgeordnetenzahl zum Erhalt des Fraktionsstatus heranzukommen; die französische Sozialdemokratie; die liberal-christdemokratische frühere UDF, die nun in MoDem umbenannt worden ist) votierte geschlossen dagegen. Das rechtsliberale ‚Nouveau Centre’ (Neue Zentrum) wiederum war zutiefst gespalten. Bestehend aus jenen früheren Abgeordneten der liberal-christdemokratischen UDF, die deren Chef François Bayrou mit seinem Oppositionskurs (infolge von dessen strategischer Annäherung an die Sozialdemokratie) die Gefolgschaft verweigerten, um sich dem Regierungslager anschlieben zu können, hat das ‚Neue Zentrum’ sich bei der Abstimmung nun aufgeteilt. Zuvor hatten die Parteivorderen des Nouveau Centre zu dieser Frage die Fraktionsdisziplin aufgehoben. 10 seiner Abgeordneten in der Nationalversammlung enthielten sich zum neuen Einwanderungsgesetz der Stimme. Vier von ihnen votierten dafür, vier andere stimmten dagegen.  

Besonders die geplanten DNA-Untersuchungen für Visumsbewerber, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Frankreich einreisen möchten (wir berichteten ausführlich), stoben auch einen Teil der bürgerlichen Rechten ab. Deshalb auch sah die konservative Regierungspartei UMP mehrere ihrer eigenen Abgeordneten gegen die Vorlage stimmen, oder sich in die Enthaltung flüchten. Dabei bündeln sich die Opposition christlich motivierter Politiker (wie des „aufrichtig katholischen“ Versailler Abgeordneten Etienne Pinte, der zumindest in Fragen der Einwanderung humanistische Positionen verteidigt), vor dem Hintergrund der scharfen Ablehnung durch die christlichen Kirchen, sowie einiger Liberaler und die Widerstände von Politikern mit Migrationshintergrund.  

Der Senat – das Oberhaus des französischen Parlaments – hat das geplante neue Einwanderungsgesetz bei der dortigen Lesung vom 2. bis 5. Oktober in gewissen Grenzen entschärft. Die umstrittenen Gentests etwa sollen nicht mehr sämtlichen Visumsbewerbern im Rahmen der Familienzusammenführung „angeboten“ werden können, wie es bisher vorgesehen war. Vielmehr sollen sie nur auf richterliche Anordnung hin vorgenommen werden können. (Vgl. ausführlich: http://www.trend.infopartisan.net/trd1007/t441007.html. Die dort genannten Vorschläge des Senats sind, so wie sie dort vorgestellt wurden, inzwischen in die Bestimmungen des neuen Gesetzes übernommen worden.)

STEIN DES ANSTOSSES IN FRANKREICH, SCHWEIGEN IN DEUTSCHLAND

Die umstrittenen DNA-Untersuchungen
Nicht genügend unterstrichen wurde in der DEUTSCHEN Berichterstattung über die diesbezügliche Auseinandersetzung, dass in der BRD solche Gentests längst (ohne eigene gesetzliche Grundlage!) durchgeführt werden. Und zwar insbesondere, um das Recht auf den Nachzug der Familienmitglieder von Asylbewerber/inne/n zu klären. Auch hier handelt es sich um einen echten Skandal – nur, dass er im Gegensatz zu Frankreich kaum in der Öffentlichkeit debattiert und nicht durch Intellektuelle oder politische Oppositionelle angegriffen wird. Vgl. dazu ausführlich:
http://www.fr-online.de/ und http://www.fr-online.de/in_und_ausland/



 

Und die französische Öffentlichkeit?
Diese ist gespalten. Während die öffentliche Meinung sich zum überwiegenden Rest des neuen Einwanderungsgesetzes (das freilich nicht als rassistische Ausschlussregelung, sondern als „der Förderung einer besseren Integration dienlich“ präsentiert wird) eher zustimmend verhält, steht ihre Haltung zu den Gentests auf der Kippe. Zunächst fielen, im September, die befürwortenden (47 %) und die ablehnenden Stimmen ungefähr gleich stark aus. Aber, wie so oft, kommt es stark darauf an, wie die Frage formuliert wird. Anfang Oktober ergab eine Umfrage des Instituts IFOP, das die konservative Tageszeitung ‚Le Figaro’ in Auftrag gegeben hatte, unterdessen 56 % Zustimmung auch zu den DNA-Proben – wie es der ‚Figaro’ sofort triumphierend von der Titelseite herab verkündete. Zu Anfang der (vor)letzten Oktoberwoche ergab eine erneute Umfrage des Instituts jedoch, dass inzwischen (nach der Polemik) die Zustimmung wieder auf 49 Prozent – in der Gruppe der rund 1.000 Befragten – gesunken ist. Sicherlich dürfte es zutreffen, dass die öffentliche Meinung in dieser Frage hin- und hergerissen ist, und von der an diesem Punkt zeitweise heftigen Debatte auch beeinflusst wurde.

Sonstige Bestimmungen

Ansonsten errichtet das neue Gesetz „zur Beherrschung/Zügelung der Einwanderung“ (Loi relatif à la maîtrise de l’immigration) vor allem neue, zusätzliche Hürden bei der Familienzusammenführung. Nunmehr werden schärfere Anforderungen an die Einkommens- sowie Wohnverhältnisse von AntragstellerInnen auf den Nachzug von Familienmitgliedern gestellt. So können Familien, die mehr als 3 Kinder aufweisen, erst ab einem Einkommen des bereits „legal“ in Frankreich lebenden Familienmitglieds in Höhe von mindestens 120 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns SMIC nachziehen. (Die Nationalversammlung hatte zunächst 133 Prozent des Mindestlohns SMIC gefordert, wobei der ursprüngliche Gesetzentwurf noch auf 100 Prozent des SMIC basierte.) So löblich es ist, dass man Personen nicht im Elend leben lassen möchte (so die theoretische, doch vorgeschobene Begründung), so sehr wird diese Absicht pervertiert, wenn man sie egen das Recht auf familiäres Zusammenleben wendet und dadurch instrumentalisiert –- statt bessere Lebensbedingungen für Alle in Frankreich einzufordern. Zumal bei der Berechnung des erforderlichen Einkommensniveaus alle Sozialleistungen, Kindergeldansprüche usw., auch wenn die Familie in Frankreich ein volles Anrecht darauf hat, nicht mit angerechnet werden dürfen.  

Ähnliches gilt für die Wohnverhältnisse des „legal“ in Frankreich lebenden Familienmitglieds, die genau überprüft werden.  

Diese beiden Anforderungen für den Nachzug von Familienmitgliedern sind nicht prinzipiell neu, obwohl sie nunmehr neu beziffert worden sind. Hingegen sind zwei neue Ansprüche nunmehr erstmals in der Gesetzgebung aufgeraucht: Die im Ausland lebenden Familienmitglieder müssen sich einem französischen Sprachtest unterziehen, bei denen ihre Französischkenntnisse überprüft werden. Sollten diese sich als (aus Sicht der Tester) unzureichend erweisen, so muss die betreffende Personen einen zweimonatigen Kurs durchlaufen. Nur mit dem Teilnahmeschein, der die Absolvierung dieses Unterrichts attestiert, kann ein Visumsantrag gestellt werden. Nun wird innerhalb von zwei Monaten (in einer nicht französischsprachigen Umgebung) sicherlich niemand Französisch lernen, eine weitaus bessere Voraussetzung dafür wäre die Einreise nach Frankreich. Doch geht es auch nur darum, eine bestimmte Anzahl von Antragstellern von vornherein fernzuhalten – nämlich all jene, die etwa in ländlichen Zonen oder Provinzen ihres Herkunftsland leben und keinen Zugang zu entsprechenden Sprachzentren haben, die i.d.R. in den Hauptstädten oder urbanen Zentren angesiedelt sind. Auch soll die „Kenntnis und Verinnerlichung der Werte der Republik“ bei den Antragstellern überprüft werden. Ein Konzept, das schwammig genug ist, um bürokratischer Willkür neue Spielräume zu öffnen. 

Und die bereits vorher in Frankreich lebenden Familienmitglieder müssen für die Neuankömmlinge einen ‚Contrat d’accueil et d’intégration’ (Aufnahme- und Integrations-Vertrag) bei den Behörden unterschreiben. Im Falle von dessen Nichteinhaltung können zukünftig die jährlich erneuerbaren Aufenthaltstitel, sowie (damit einhergehend) die familienbezogenen Sozialleistungen gesperrt werden. Einmal mehr geht es dabei um eines der beliebtesten ideologischen Steckenpferde der französischen Rechten aller Couleur: Die Familien von Zuwanderern sollen in Kollektivhaftung für ihren Nachwuchs bzw. ihre Geschwister genommen werden. Denn, so lautet der dahinter erklingende Tenor, an den Problemen in den Sozialghettos ist „die mangelnde Integration aufgrund des Versagens der Eltern und Familien“ schuld... 

Ein weiterer Passus, der (ähnlich wie die umstrittenen Gen-Untersuchungen) durch einen Zusatzantrag des berüchtigten Abgeordneten Thierry Mariani zunächst noch in das Gesetz aufgenommen worden war, konnte unterdessen verhindert werden. Gegenstand des Antrags war, den Ausschluss von Zuwanderern ohne legalen Aufenthaltsstatus vom Recht auf Obdachlosen-Beherbergung (das sie bislang in Anspruch nehmen können) zu organisieren. Theoretisch sollte diese Ausschlussregelung nur für „mittel- und längerfristige Beherbung“, also ab ein paar Wochen aufwärts in Obdachlosenheimen, gelten – nicht aber für die nur für eine Nacht geltende „Notfallunterbringung“. Praktisch aber hätte diese dennoch den Ausschluss der Sans papiers von jeglichem Obdachlosenasyl bedeutet. Denn seit der Annahme (im Eilverfahren) des Gesetzes zum „einklagbaren Recht auf Wohnraum“ im Februar 2007 -- mitten in der unmittelbaren Vorwahlperiode und unter dem Eindruck der spektakulären Zeltaktionen von Obdachlosen im Herzen von Paris rund um Neujahr 2007 – müssen alle Obdachlosenheime im Prinzip mehrere aufeinanderfolgende Übernachtungsmöglichkeiten hintereinander anbieten. Dies war bislang nicht für alle Obdachlosenzentren der Fall (insbesondere nicht für jene, schwer heruntergekommenen, des Notfallsrufs „115“). Doch zwecks Umsetzung des anvisierten „Rechts auf Wohnraums“ gilt nun das so genannte ‚Principe de stabilisation’ für die Beherbung. Die Regierung erklärte, solche Notfallbeherbergung könnten den „illegalen“ Zuwanderern nicht versperrt bleiben. Hngegen seien die Illegalisierten bereits durch das Gesetz vom Februar ausdrücklich von jeder stärkeren „Stabilisierungs“mabnahme, insbesondere aber (im Prinzip ab 2012) „einklagbaren Recht auf Wohnraum“ ausgeschlossen. Thierry Mariani hatte es nur anscheinend zuvor nicht kapiert, denn er erklärte, da ihl dies nun gewahr werde, sei er zufrieden. Neben der realen Unmöglichkeit der Abweisung von Bewerbern um Aufnahme in eine Notfallherberge (etwa bei bitteren Minustemperaturen)spielte freilich wohl auch eine Rolle, dass sich das gesamte christlich-humanistische Lager, die christlichen Kirchen etc. strikt gegen diesen „Antrag Mariani“ eingesetzt hatten. Auch ein Regierungsmitglied, Martin Hirsch, früher Führungsmitglied bei der karitativ tätigen Gemeinde Emmaüs (einstmals vom Armenpriester Abbé Pierre gegründet, der Anfang dieses Jahres völlig verkalkt verstarb) und jetzt Staatssekretär für Armutsbekämpfung, protestierte heftig. Diese Interventionen dürften nicht ohne Wirkung geblieben sein. Man kann eben auch nicht, auf die Dauer, beides haben: Das Prestige einer „Öffnung“ der Regierung (hin zu ehemaligen Oppositionspolitikern und zu „Repräsentanten der Zivilgesellschaft“), und eine lupenrein rechte Realpolitik. Zumal das Verfassungsgericht diese Passage mutmablich kassiert hätte, ebenso wie demnächst möglicherweise jene über die Gentests – beim Rest des Gesetzespakets dürfte dabei jedoch ein höheres Mab an Skepsis angebracht sein. 

Der Kern des Pudels: 

Die Grundphilosophie des Gesetzentwurfs besteht letztendlich einfach darin, dass aus Sicht der Regierung „zu viele Einwanderer“ aufgrund von Familienbeziehungen (und unter Geltendmachung eines durch nationale Gesetze und internationale Abkommen garantierten Rechts) nach Frankreich kommen – und „zu wenige“, weil sie berufliche Qualifikationen mitbringen, die Frankreich speziell interessieren. Erklärte Absicht der Regierung ist es, die Proportionen zwischen beiden umzukehren.   

Neu ist, dass auch aus wirtschaftlichen Gründen, konkret zum Zweck einer Arbeitsaufnahme ODER (de facto) zum Weiterbesetzen eines bereits in Frankreich eingenommenen Arbeitsplatzes, künftig „Legalisierungen“ von illegalisierten Einwanderer vorgenommen werden können. So sieht es ein in letzter Minute in das Gesetz aufgenommener Zusatzantrag aus dem Parlament vor. Bislang wurde eine solche Möglichkeit durch die herrschende Logik strikt ausgeschlossen: „Legalisierungs“chancen gab es nur aus humanitären Motiven (selten), bei schwerer Krankheit, und insbesondere aus familiären Gründen. (Was daraus resultierte, dass von 1974 bis 2006 in Frankreich das politische Dogma galt, dass es keinerlei Neuimmigration zu Arbeitszwecken geben dürfte, dass man andererseits humanitäre Belange berücksichtigen möge. Dieses Paradigma ist just dabei, umgedreht zu werden.) So sehr man nun einerseits bei der Zuwanderung von Familienmitgliedern die Schraube fest anzieht, so relativ pragramatisch möchte man sich doch auf der anderen Seite geben.  

Hatte bisher im Prinzip (faktisch: auber bei Mangelberufen, wie bei InformatikerInnen kurz vor dem Jahr 2000 und während des Booms der New Economy-Blase) gegolten, dass keinerlei Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, falls der Bewerber sich bereits „illegal“ in Frankreich aufhält, so gilt dieser Ausschlussgrund nun nicht länger. Gerechtfertigt wird dies damit, dass, „wenn man schon neue Arbeitskräfte im Ausland sucht“ – was in bestimmten, v.a. hochqualifizierten Bereichen, jedoch keinesfalls bei der „fordistischen Massenarbeitskraft“ wie früher, seit 2006 offizielle Politik in Frankreich ist – „dann kann man sich auch unter den umgucken, die man schon auf seinem Boden hat.“ Die Crux: Die Ausländerbehörde (Präfektur) behält die volle Hoheit über die Entscheidung, es gibt also keinerlei garantiertes Recht für einen in Frankreich lebenden und arbeitenden, bislang „illegalen“ Zuwanderer. Und selbstverständlich wird in naher Zukunft eine Feinabstimmung der Ventile in Abhängigkeit von den Bedürfnissen, die die französische Wirtschaft anmelden wird, stattfinden. Und ferner dürfte es auch hauptsächlich darum gehen, das Damaklosschwert – in Form des strafrechtlichen Risikos der Beschäftigung „illegaler“ Einwanderer – vom Haupt so mancher Arbeitgeber fortzunehmen. Denn bisher war „aubergesetzliche Beschäftigung“ ein Delikt, das der Arbeitgeber - und ausschlieblich der Arbeitgeber – beging; die betroffene zugewanderte Person hatte zwar ihrerseits ebenfalls eine Straftat („illegaler Aufenthalt“) begangen, konnte aber keines auf Arbeitsverhältnisse bezogenes Delikts schuldig gesprochen werden. Dies führte bei manchen Arbeitgebern zu Missstimmungen, da sie einerseits (zumindest in manchen Fällen bewusst) gern von den Ergebnissen der durch die Politik beschlossen „Illegalisierung“ bestimmter Zuwanderergruppen – und den dadurch geschaffenen Abhängigkeitsverhältnissen – profitierten, aber andererseits doch nicht gerne Geld- oder gar Haftstrafen riskieren. (Gesetzliche Höchststrafe sind in diesem Falle 45.000 Euro und/oder drei Jahre Haft, wenngleich Letztere weitgehend theoretisch bleibt.) Ein klassischer Fall von Widersprüchen zwischen Einzelkapitalisten, und dem Staat als ideellem Gesamtkapitalisten-und-Gendarmen-des-Kapitalismus... 

Nunmehr kann also der Arbeitgeber, denn auf seine Unterstützung für das Dossier des Zuwanderers wird es ankommen, die „Legalisierung“ mancher seiner Arbeitskräfte fordern. Beispielsweise dann, wenn der Boden brenzlig unter den Füben für ihn werden sollte... 

Sofern jedoch eine bestimmte (gröbere?) Anzahl von bisherigen ‚Sans papiers’ oder illegalisierten Zuwanderern gleichzeitig von der Neuregelung profitieren können, um aus der „Illegalität“ und damit auch manifesten Prekarität ihrer Lebensverhâltnisse heraus zu kommen – UMSO BESSER! Nur sollte man die Gesamtphilosophie des neuen Gesetzeswerks darüber mal nicht aus den Augen verlieren...

AUSBLICK 

Die Parlamentsopposition (Linke, Sozialdemokratie, christdemokratisch-liberale UDF) haben das Verfassungsgericht gegen das neue Gesetz zur Verschärfung der Einwanderungsregeln angerufen. Ihre Verfassungsklage richtet sich nicht ausschlieblich gegen die besonders umstrittenen DNA-Tests, sondern soll das gesamte Gesetzeswerk zu Fall bringen. Allein darauf zu vertrauen wäre sicherlich falsch. Aber falls es denn gelingt...

Editorische Anmerkungen

Diesen Artikel erhielten wir am 1.11.2007 vom Autor.