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Zur Lage in den türkischen Knästen

DIE IN DEN GEFÄNGNISSEN ANDAUERNDE AKTION ENDET MIT EINER ÜBEREINKUNFT
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Datum: 01.10.1999

DIE IN DEN GEFÄNGNISSEN ANDAUERNDE AKTION ENDET MIT EINER ÜBEREINKUNFT

Die Aktionen, wie Geiselnahme, Besetzung des Korridors, Verweigerung der Zählappelle, die nach dem Massaker von 10 politischen Gefangenen und Verurteilten bei einem am 26. September im Geschlossenen Zentralgefängnis von Ankara durchgeführten geplanten Angriff, gestartet wurden, endeten, nachdem es bei den gestern Abend durchgeführten Gesprächen zwischen der Gefängniszentralkoordination und Vertretern des Justizministeriums zu einer Verständigung kam.

Dem zur Folge;

1- wird die Behandlung der verletzten Gefangenen unter Präsenz ihrer Rechtsanwälte durchgeführt, ein Gespräch der verletzten Gefangenen mit ihren Familienangehörigen und Anwälten gewährleistet werden.

 2- werden im Ankara Gefängnis, in dem das Massaker stattgefunden hat, Untersuchungen von seiten der Anwältekammer Istanbul und demokratischen Massenorganisationen, eingeleitet werden. Diese Untersuchung ist in Hinsicht auf die Überprüfung der Behauptungen, in den Zellen seien ein Tunnel und Waffen gefunden worden, von Bedeutung. Denn zuerst stellte sich heraus, daß es keinen Tunnel gibt.

3- Die Verlegungen der Gefangenen und Verurteilten, die nach dem Massaker in diverse Gefängnisse verlegt worden sind, und deren Verlegung aber zu einem früheren Zeitpunkt, da ein Beschluß dafür vorlag, nicht durchgeführt wurde, werden nach folgendem Schema vollzogen;

a- Jene Verurteilten, die sich in den Gefängnissen von Zile und Nigde befinden und vom geschlossenen Zentralgefängnis von Ankara dorthin verlegt wurden, werden in einiger Zeit in Gefängnisse ihrer Wahl verlegt werden.

b- Die in andere Gerfängnisse zwangsverlegten Verurteilten werden auf der Stelle in 8 von CMK (Gefängniszentralkoordination) und dem Justizministerium gemeinsam bestimmte Gefängnisse gebracht werden.

c- Die Frauengefangenen und verletzten Gefangenen werden im Ankara Gefängnis bleiben und die männlichen Gefangenen ins Bartin Gefängnis geschickt. Nachdem die Reparatur im Ankara Gefängnis abgeschlossen ist, werden alle Gerfangenen wieder dorthin gebracht werden. Das geschlossene Zentralgefängnis von Ankara wird zu seiner alten Ordnung (vor dem Angriff) zurückkehren.

d- Die männlichen Gefangenen und Verurteilten, die sich im Buca Gefängnis befinden, werden ins Bergama Gefängnis, die weiblichen Gefangenen und Verurteilten ins Usak Gefängnis geschickt werden.

4- Es werden legale Wege eingeleitet, um die Autopsie erneut und unter Beisein der Anwälte durchzuführen. Diesbezüglich wird auf ein Ergebnis der Anträge seitens der Rechtsanwälte der Istanbuler Anwaltskammer und des Justizministeriums auf ministerielle Anweisung gewartet.

 5- Zur Verurteillung der Verantwortlichen für das Massaker im geschlossenen Zentralgefängnis von Ankara werden für die strafrechtliche Verfolgung relevante Gegenstände, wie Fotos, Videoaufzeichnungen und Autopsieberichte, den Anwälten übergeben.

Da diese Übereinkunft im Beisein der Anwaltskammer von Istanbul getroffen wurde, wird auch von seiten des Vorsitzenden der Istanbuler Anwaltskammer überprüft werden, ob sich an die Abmachungen gehalten wird.

RECHTSBÜRO DES VOLKES
(übersetzt aus dem türkischen Original)

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