Solidarität ist gefragt.
Kosova- Aktuell durch Klage bedroht

Eine Mitteilung von Max Brym

10-2012

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onlinezeitung

Die Rechtsanwaltskanzlei „KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim“, aus Berlin hat Kosova- Aktuell, im Auftrag der Presseagentur AFP, wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung verklagt. Die Forderungen in der Klage gegen Max Brym, als Herausgeber von Kosova- Aktuell belaufen sich auf mehrere tausend  Euro. Offensichtlich will die Agentur AFP besonders linke und progressive Organe im Internet in ihrer Berichterstattung behindern oder ausschalten. Vor einiger Zeit klagte die gleiche Kanzlei für die gleiche Agentur gegen das Internetmagazin „ Scharf Links“. Solidarität ist deshalb gefragt.

Das Magazin Kosova- Aktuell benötigt Hilfe. Speziell Max Brym wird in seiner Existenz bedroht. Spendet daher auf folgendes Konto

  • Rainer Sanders Postbank München BLZ 70110088 KTN 3064382158 Stichwort Kosova

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Zum besseren Verständnis
Auszüge aus der
Klageerwiderung von Max Brym an das Amtsgericht Hamburg

Klageerwiderung


Als Herausgeber von Kosova-Aktuell widerspreche ich der Klage der Kanzlei „KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim im Auftrag der Presseagentur AFP wegen Urheberrechtsverletzung.


Begründung

1. Im umfangreichen Schriftsatz des Klägers werden Artikel von Kosova Aktuell gespiegelt aus denen angeblich eine Urheberrechtsverletzung hervorgehen soll. Dies ist aber nicht der Fall. In den umstrittenen Artikeln werden zum Teil Textpassagen mokiert in denen über Fakten und Ereignisse in Kosovo berichtet wird. Der Kläger beklagt sich über fast
gleichlautende Formulierungen in den Texten. Letzteres lässt sich wenn tagesaktuell über Ereignisse berichtet wird kaum vermeiden.

2. Die „KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbh" macht für die Presseagentur AFP Schadensersatzforderungen aus Lizenzanalogie wegen (angeblich) unberechtigter Nutzung von „URL-Texten" gegen Internetseitenbetreiber geltend und droht zudem mit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch Abmahnung. Zudem sind Texte, die sich im Wesentlichen auf die Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse beschränken und in ihrer ganzen Darstellung durch Üblichkeit und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte vorgegeben sind, urheberrechtlich etwa nach einem Urteil des LG Düsseldorf schon nicht geschützt.

3 . Artikel der Presseagentur AFP zu Ereignissen in Kosovo werden beinahe täglich auf *http://www.google.de/alerts* gespiegelt. Google - Alert verbietet keinem Betreiber, die Artikel der AFP zu spiegeln. Nach meinen Erkenntnissen hat die Agentur AFP keinen rechtsverbindlichen Vertrag mit Google, welcher die Verbreitung von Pressemeldungen der AFP in irgendeiner Form regelt.

4. Kosova- Aktuell hat die Rubriken Presseschau und Dokumentation. In einigen Fällen wurden kurze Artikel der Agentur AFP unter Angabe des Verfassers AFP auf den Seiten von Kosova-Aktuell dokumentiert. Die Dokumentationen stützten sich immer auf den Dienst der Firma Google.

5. Einen Hinweis aus der Rechtsprechung gibt das Landgericht Hamburg mit seinem *Urteil vom 31.01.2007 - Az. 308 O 793/06*. Leitsatz: Die nahezu unveränderte Übernahme von Pressemeldungen ohne Quellenangabe und ohne
Genehmigung des Rechte-Inhabers ist urheberrechtswidrig. Die Agentur AFP wurde aber durch Kosova-Aktuell stets benannt. Daher gibt es keinerlei Urheberrechtsverletzung. Ein Werk ist generell nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn es ein gewisses Maß an Schöpfungshöhe aufweist - es darf sich also nicht um etwas Alltägliches handeln - und eine persönlich geistige Leistung beinhaltet. Pressemitteilungen gelten diesbezüglich als so genannte "kleine Münze", d. h. als weniger anspruchsvoller Text, der aber gerade noch die unterste Grenze des Urheberrechtsschutzes erreicht
(vgl. auch LG Hamburg, Urteil v. 31.01.2007, Az.: 308 O 793/06. Übrigens: Amtliche Werke - also z. B. Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse oder auch Gerichtsurteile - unterliegen nicht dem Urheberschutz. Werden sie allerdings in eigenen Worten zusammengefasst, gelten sie wieder als geschütztes Sprachwerk.

6. Die Redakteure und der Herausgeber von Kosova- Aktuell arbeiten nicht auf gewerblicher Grundlage, wie aus dem Impressum eindeutig hervorgeht. Es werden nur gelegentliche Kostenerstattungen für Reisen, Recherchen und Vorträge erstattet. Dadurch entsteht keinerlei gewerblicher Gewinn. Der Kläger versucht in seinem Schriftsatz das Gegenteil völlig gegenstandslos zu unterstellen. Kosova-Aktuell geht es darum an der Meinungsbildung über die Region, von einer linkspolitisch geprägten Sicht her teilzunehmen. Die Klage stellt einen Angriff auf die Pressefreiheit und der Nutzung von Informationen dar und ist daher abzuweisen.

Editorische Hinweise

Wir erhielten das Material zu Dokumentationszwecken. Für die Richtigkeit liegt die Verantwortung beim Autor. Weiteres siehe http://kosova-aktuell.de/