Betrieb & Gewerkschaft

Erfolg für Heinz Vöhringer beim Bundesarbeitsgericht

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23.09.11 - Der Solikreis gegen Maßregelungen bei Bucyrus/DBT teilt dazu in einer Presseerklärung mit:

Gestern wurde in Erfurt bestätigt: Kollegen mit befristeten Arbeitsverträgen sind nicht einfach der Unternehmerwillkür ausgeliefert. Auch wenn sie dafür bis vor das Bundesarbeitsgericht ziehen müssen. Heinz Vöhringer klagte auf Festeinstellung bei Bucyrus/DBT in Lünen. Er war dort befristet beschäftigt und wurde nach einem kritischen Redebeitrag auf der Betriebsversammlung (welcher der Geschäftsführung so gar nicht gefiel) als einziger, trotz vorheriger (mündlicher) Zusage, nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

Das Bundesarbeitsgericht betrachtete einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB ("Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer ... nicht benachteiligen, weil er in zulässiger Weise seine Rechte ausübt") als schlüssig dargelegt. Es folgte damit der Argumentation Heinz Vöhringers und seines Rechtsanwalts Stierlin: "Eine Nichtübernahme kommt rechtlich einer Kündigung wesentlich näher als eine Neueinstellung - hier ist das Maßregelungsverbot anzuwenden." Deswegen hob es das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm auf, das den formalen Standpunkt "befristet ist befristet" vertreten hatte, und verwies den Prozess zur erneuten Verhandlung zurück (Az.: 7 AZR 150/10).

Bucyrus/DBT (jetzt Caterpillar) hatte sich ausschließlich darauf zurückgezogen, dass das Unternehmen bei der Entscheidung über die Verlängerung eines Zeitvertrages uneingeschränkte Vertragsfreiheit hätte. Sinngemäß: "Heuern und Feuern ist unser gutes Recht!" Mit der damaligen Betriebsversammlung ist anscheinend auch bei der Geschäftsführung die Tatsache, dass Heinz Vöhringer Marxist-Leninist ist und er 2005 für die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) zur Bundestagswahl kandidiert hatte, bekannter geworden. Dies weist auch auf die politische Motivation hin, warum sie ihn trotz seiner hervorragenden fachlichen Qualifikation lieber feuerten.

Vor den Türen des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hatte der Solikreis eine kleine Versammlung organisiert, bei der Freunde und Kollegen aus Erfurt und dem Ruhrgebiet Heinz Vöhringer ihre solidarischen Grüße überbrachten. So gab es unter anderem Grüße der Dortmunder Montagsdemo: "Wir mussten uns auch schon mehrfach gerichtlich gegen Maßregelungen wehren und hatten bisher immer Erfolg, das wünschen wir dir auch!" und der MLPD: "Als Arbeiter müssen wir um unsere Rechte kämpfen – das man damit Erfolg haben kann, zeigt auch die Rücknahme der Kündigungen bei Opel in Bochum. Dafür ist die Solidarität untereinander besonders wichtig, was für uns eine Selbstverständlichkeit ist!"

Heinz Vöhringer und seine Frau betonten, dass es für eine Familie mit zwei Kindern heute notwendig ist, dass beide arbeiten. Aber als Gewerkschafter im Betrieb den Mund halten, würde die Situation insgesamt ja für alle noch schlimmer machen! Da das Urteil erst gegen späten Abend bekannt gegeben wurde, konnten wir dort noch nicht direkt unseren Erfolg feiern. Das wollen wir am 22. Oktober mit einem Fest machen.

Wenn das schriftliche Urteil des Bundesarbeitsgerichtes mit Begründung vorliegt, werden sich auch die nächsten rechtlichen Schritte ergeben. Klar ist, es wird vor dem Landesarbeitsgericht erneut verhandelt werden müssen. Dort muss dann zum einen die Maßregelung gerichtlich festgestellt werden (per Beweisaufnahme). Weiter muss geklärt werden, ob sich hieraus dann ein rechtlicher Anspruch auf Festeinstellung ergibt, oder ob lediglich ein Schadensersatzanspruch besteht.

Editorische Hinweise

Den Artikel spiegelten wir bei RF-News.