SAFERCITY-Nachrichten vom 18. Oktober 2004
Private gefährden Gewaltmonopol

zusammengestellt von Thomas Brunst
10/04
 

trend
onlinezeitung
1.) Videoüberwachung
a.) Videobeobachtung im öffentlichen Raum durch Private - Wer kann sie
kontrollieren?

Die "kleinen Brüder" schauen nie weg: Kamera-Überwachung in Cuxhaven Videobeobachtung im öffentlichen Raum durch Private sg. - "Big Brother is watching you" - das Schlagwort von der totalen Überwachung aus Orwells "1984" passt nicht auf Cuxhaven. Statt des einen großen Bruders sind es eher viele "kleine Brüder", deren Kameras auf den  öffentlichen Raum im Stadtgebiet blicken.

Schilder mit der Aufschrift "Dieser Bereich wird videoüberwacht" hängen zum  Beispiel an vielen Containersammelplätzen des Abfallverwertungszentrums (AVZ), um Müllsünder abschrecken. Mit dem Hinweis auf Kameraüberwachung will auch der Verkehrsverein Duhnen das Figurenensemble auf dem Duhner Kreisverkehr vor Vandalen schützen. Im "Stadion am Meer" hatten jüngst mehrere Kameras die feiernden Sportler und weitere Gäste im Auge - im Auftrag der Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH.

Die Brisanz dieser Kameras im Vergleich zu den zahlreichen  Überwachungsanlagen in Geschäften oder Tankstellen liegt darin, dass sie in Bereiche blicken, die im Prinzip allen gehören. Und da anstelle der Polizei Private den öffentlichen Raum überwachen, stellt sich die Frage nach dem Datenschutz. Was mit den Aufnahmen der Kamera passiert, treibt auch  Befürwortern der Kamera-Überwachung zur Verbrechensabwehr die Sorgenfalten  ins Gesicht: "Wer kontrolliert die Überwacher?", fragt Bernd Michaels vom kommunalen Präventionsrat und weiter: "Man weiß nicht, wo die Daten landen  und wie sie benutzt werden." Für ihn ist die Kameraüberwachung im öffentlichen Raum ein "zweischneidiges Schwert": Einerseits könnten Kameras beim Bürger ein subjektives  Sicherheitsgefühl schaffen und Brennpunkte unter Kontrolle halten, andererseits wolle man nicht "an allen Ecken und Enden überwacht werden", so Michaels.

Auch ein professioneller Überwacher wie Claus Nöckel von der Detektei Nöckel  beobachtet den Umgang mit Bildern von privaten Überwachungskameras im öffentlichen Raum mit Skepsis. "Es ist haarsträubend, wie leichtfertig mit Daten umgegangen wird", sagt der Detektiv, der im Auftrag seiner Kunden beispielsweise die Kameras beim Stadion am Meer aufgestellt hat. So würden mancherorts Videokopien von den Bildern der Überwachungskameras gezogen und  mit nach Hause genommen oder es gebe Voyeurismus. Zu häufig fehlten beispielsweise die Schilder, die nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf eine Videoüberwachung hinweisen müssen und wer diese durchführt, so Nöckel.

(Cuxhavener Nachrichten, 27.09.04,
http://www.cn-online.de/archiv_artikel.cfm?Artikel=7112) (Den vollständigen Text mit allen Hintergrundinformationen lesen Sie in der aktuellen Print-Ausgabe der Cuxhavener Nachrichten vom 27.09.04.)

b) Kameraüberwachung ist in Köln längst Alltag - Überwachung muss angezeigt werden

Die Videoüberwachung des Außengeländes vor dem Viva-Gelände in Mülheim hat  möglicherweise Bilder des Bombenlegers von der Keupstraße geliefert. Der  Fernsehsender ist mit dieser Schutzvorrichtung alles andere als ein  Einzelfall.

Von STEFAN VOLBERG

Beim Hearing zur Einrichtung einer Videoüberwachung zentraler Orte in der  Kölner Innenstadt hatte Rainer Wendt, Landesvorsitzender NRW der Deutschen Polizeigewerkschaft, bereits darauf hingewiesen, dass die Videotechnik längst an zahlreichen Stellen in der Stadt eingesetzt wird: in Kaufhäusern, an Tankstellen, in Parkhäusern, bei den KVB und der Bahn, bei Versicherungen, vor Sicherheitsbehörden, im Gericht, an jüdischen Einrichtungen und am Flughafen, bei Staatsanwaltschaften, Banken,  Fernsehsendern, auf privatem Gelände - die Liste ist noch viel länger. Keiner weiß, wie viele Kameras in Köln installiert sind. Die Tatsache, dass so viele Einrichtungen Videokameras benutzten, zeige,  dass sie einen wirksamen Effekt hätten: „Die Leute sind doch nicht alle blöd.“ Wendt betont zudem eine durch Umfragen belegte „große Akzeptanz in der Bevölkerung“; er spricht denn auch lieber von „Videoschutz“: „Überwachung ist weder Aufgabe noch Wille der Polizei.“

Überwachung muss angezeigt werden

Bei dem Hearing hatte ein Mitglied der Seniorenvertretung bekräftigt: „Wir  wollen die Videoüberwachung und fühlen uns in unseren Persönlichkeitsrechten überhaupt nicht beeinträchtigt.“ „Rechtsgrundlage ist der Paragraph 6 des Bundesdatenschutzgesetzes“, erläutert Wendt. Vorgeschrieben sei ein Schild auf allen Zugangswegen „Dieser Bereich wird videoüberwacht“. Strittig ist, welchen Schwenkungsbereich die Kameras haben dürfen. Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Sokol sieht das sehr eng und hat unter anderem einen großen Versicherungskonzern zurückgepfiffen, der auch den ganzen Straßenzug vor seinen Gebäuden aufgenommen hatte. Die Überwachung von Gehweg und  Straßenrand wie jetzt vor dem Viva-Gebäude ist nach Wendts Überzeugung vom Gesetz und den Verwaltungsvorschriften jedoch gedeckt. Im englischen und im amerikanischen Fernsehen werden auch private Videobilder gezeigt. „Die einzige Einrichtung in Deutschland, bei der man sicher sein kann, dass solche Bilder nicht an private Sender abgegeben werden, ist die Polizei“, glaubt Rainer Wendt.
(Kölnische Rundschau, 17.06.04)

c) In Zürich soll Videoüberwachung eingeschränkt werden

Videoüberwachung soll eingeschränkt werden
Ein Vorschlag des städtischen Datenschutzbeauftragten ekk. Bei der Videoüberwachung in der Stadt Zürich herrscht Wildwuchs.

Niemand hat mehr den Überblick, wo welche Kameras auf wen gerichtet sind. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des städtischen Datenschutzbeauftragten Thomas Bärlocher hat sich deshalb damit beschäftigt, wie die Videoüberwachung eingeschränkt werden kann. Ein Vorschlag des  Datenschutzbeauftragten wurde dem städtischen Polizeidepartement im Rahmen der Vernehmlassung zur neuen allgemeinen Polizeiverordnung eingereicht.

Besonders stossend ist für Bärlocher die zunehmende Zahl an Videokameras, die von Privaten installiert werden und mit denen der öffentliche Raum überwacht wird. So sind zum Beispiel Kameras, die von oben auf den Eingang eines Lokals gerichtet sind, deren Objektiv aber auch das Trottoir davor überwacht, «im Prinzip nicht erlaubt», wie ein Sprecher des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten bestätigte. Das Problem sei aber die Durchsetzbarkeit (NZZ 22. 5. 04). Der Vorstoss des städtischen Datenschutzbeauftragten verlangt nun, dass die Beobachtung und die Aufzeichnung des Geschehens auf öffentlichem Grund durch Private grundsätzlich verboten wird. Das Verbot soll in der allgemeinen Polizeiverordnung verankert werden. Zudem soll festgehalten werden, dass Kameras von Privaten, die auch öffentlichen Grund erfassen, zu entfernen sind. Mit Kamera-Attrappen soll gleich verfahren werden. Der Datenschutzbeauftragte schlägt weiter vor, dass der Stadtrat Ausnahmebewilligungen erteilen kann, etwa bei Bancomaten, wo der Einsatz von Überwachungskameras aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt sei. Ein Sprecher des Polizeidepartementes bestätigte den Eingang des Vorstosses und erklärte, im momentan laufenden Vernehmlassungsverfahren werde zum Beispiel geprüft, ob die Polizeiverordnung der richtige Ort für eine solche Bestimmung sei. Der Stadtrat werde den Entwurf für eine revidierte Polizeiverordnung voraussichtlich noch vor Ende Jahr verabschieden, sagte er. Das letzte Wort werde der Gemeinderat haben.
(Neue Zürcher Zeitung,
06.10.04)

d) Urteil: Keine Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Das wachende Auge: Videoüberwachung ohne konkreten Verdacht sind auf dem  Arbeitsplatz verboten
"Big Brother" ist out: Laut Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist eine
 permamente Überwachung am Arbeitsplatz per Video ohne konkreten Verdacht unzulässig.

Erfurt (AP) Eine dauerhafte Videoüberwachung von Arbeitnehmern ohne  konkreten Verdacht ist unverhältnismäßig. Dies geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (AZ 1 ABR 21/03) in Erfurt hervor. In dem Fall ging es um die Videoüberwachung in einem Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG, gegen die sich der Betriebsrat zu Wehr gesetzt hatte.

Verlust von Briefsendung kein Grund

Da es in dem Briefzentrum immer wieder zum Verlust von Briefsendungen  gekommen war, wollte die Post eine Videoüberwachung einführen, die ohne konkreten Verdacht wöchentlich bis zu 50 Stunden eingesetzt werden sollte.

Ob die Anlage in Betrieb ist, hätten die Arbeitnehmer nicht erkennen können. Zwar habe die Post die Pflicht, für die Sicherheit des Briefverkehrs und des grundrechtlich geschützten Postgeheimnisses zu sorgen, urteilten die Richter des Ersten Senats. Die geplante Videoüberwachung greife jedoch in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer ein. Da keine der beiden Rechtspositionen absoluter Vorrang gebühre, müsse im Einzelfall abgewogen werden, hieß es. Die dauerhafte, verdachtsunabhängige Videoüberwachung sei unter den gegebenen Umständen jedoch unverhältnismäßig. Der Stern,  30.07.04,
http://www.stern.de/campus-karriere/arbeit/index.html?id=526154&nv=hp_rt

2) Knastprivatisierungen:

a) "Privatknast" gefährdet Sicherheit

Nach Informationen der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plant  Justizminister Wagner (CDU) eine weit stärkere Privatisierung der neuen  Justizvollzugsanstalt Hünfeld, als bisher bekannt ist. "Nach unseren Informationen sollen in der Anstalt, die Ende 2005 in Betrieb gehen soll, private Vollzugshelfer auch bei Sicherheitskontrollen und Vorführungen eingesetzt werden und sogar für einen Umschluss der Gefangenen z.B. während der Mittagspause zuständig sein", erklärt der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens.

"Damit sollen Privatpersonen erstmals in einem Bereich eingesetzt werden,  der zum Kernbereich hoheitlichen Handelns gehört", kritisiert Jürgens. Er befürchtet erhebliche Sicherheitsrisiken durch die Öffnung der Anstalten für private Dienste. "Nur die Beamten dürfen in einer Krisensituation notfalls auch einfache körperliche Gewalt anwenden. Wenn der Vollzugsdienst zugunsten privater Helfer ausgedünnt wird, geht das zu Lasten der Sicherheit." Außerdem seien schlecht bezahlte und jederzeit kündbare Privatkräfte auch  anfälliger für Korruption als die gut ausgebildeten Vollzugsbeamten. Ein  Gutachten einer Arbeitsgruppe des Justizministeriums hatte festgestellt, dass nur etwa 40 Prozent des Personals Privatkräfte sein dürfen. Dazu gehöre etwa die Wäscherei, aber keinesfalls Tätigkeiten, die den Kernbereich hoheitlichen Handelns betreffen.

"Der Justizminister musste in der letzten Wahlperiode erst mühsam davon  überzeugt werden, dass der Strafvollzug zum Kernbereich hoheitlichen Handelns gehört. Jetzt will er sein Steckenpferd 'Privatknast' weiter reiten und gefährdet dadurch die Sicherheit in den Anstalten." Andreas Jürgens will durch eine Kleine Anfrage im Landtag Aufklärung über die Pläne des Justizministeriums erhalten. (Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, 20.09.04)

b) Vier Häftlingen gelingt Flucht

Strafgefangene überwältigen zwei Wärter im Hechinger Gefängnis - SPD  kritisiert Justizminister Goll

HECHINGEN. In Baden-Württemberg häufen sich die Gefängnisausbrüche: Nach  Pannen in Mannheim sind am Sonntag aus der kleineren Justizvollzugsanstalt in Hechingen vier Insassen entkommen. Die Polizei hatte bis gestern Abend keine Spur von den Geflüchteten. Das Quartett hatte am Sonntagnachmittag einen Wärter mit einer Schere bedroht und in eine Zelle gesperrt und einen zweiten Bediensteten überwältigt. Die Aufseher wurden nach Angaben des Justizministeriums auch mit Fußtritten traktiert. Anschließend flüchteten  die Gefangenen im Auto eines Beamten. Entdeckt worden war ihre Flucht gegen 18.30 Uhr von der Nachtschicht.

Justizminister Ulrich Goll (FDP) kündigte zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an. "Wir werden die kleinen Anstalten personell und technisch aufrüsten", sagte er bei einer Veranstaltung in Karlsruhe. Dazu werde man sich privater Sicherheitsdienste bedienen. Hechingen hat 30 Plätze, ist aber derzeit mit 43 Häftlingen belegt. Die oppositionelle SPD hatte dem Minister vorgeworfen, die Sicherheit in den Gefängnissen zu vernachlässigen. Den vier Männern aus dem Raum Reutlingen/Stuttgart war die Flucht nach Ministeriumsangaben durch einen Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften ermöglicht worden. Der Nachtverschluss, der ein Öffnen der Tore von innen verhindert, sei nicht eingeschaltet gewesen, hatte das Ministerium mitgeteilt. Das Quartett waren am Sonntagnachmittag ausgebrochen. Zwei der Flüchtigen waren in der Anstalt als Reinigungskräfte beschäftigt. Drei der vier Männer saßen wegen Drogendelikten ein, der vierte nach drei Banküberfällen wegen schweren Raubes.

Erfolglos war bisher auch die Suche nach dem Serienausbrecher, der am 21.  August zum dritten Mal aus der Mannheimer Justizvollzugsanstalt mit 800 Insassen entkommen war. Mit Hilfe seines Essbestecks hatte der 32-Jährige den Mörtel aus der Mauer seiner Einzelzelle kratzen und dann einen Steinquader herausstemmen können. Die Mauer überwand er mit einer Leiter,  die er sich unter Verwendung einer Metallsäge aus seinem Bettgestell gebastelt hatte. Spurlos verschwunden ist auch ein anderer Mannheimer Gefangener. Er hatte Anfang Oktober bei einem begleiteten Ausgang seine zwei  Bewacher abgeschüttelt und sich davongemacht. lsw (Pforzheimer Zeitung 12.10.04)

Weitere aktuelle Informationen zum Thema Gefängnisprivatisierungen im Internet unter:

Knast-Kommerz (Artikel)
http://www.jungewelt.de/beilage/art/611
http://www.jungewelt.de/beilage/art/611&print=1

Büren-Gruppe Paderborn
http://www.aha-bueren.de/aktuell.htm


Privatisierung im Vollzug

http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x005ec714

Amerikanische Verhältnisse: Der US-Bundesstaat Kalifornien gibt für die – privaten – Gefängnisse mehr Geld aus als für die – öffentliche – Bildung.

3) Sicherheitsunternehmen: Gute Geschäfte dank "Dumpinglöhnen"

a.)
Gute Geschäfte für Security-Branche

Auf der Internationalen Fachmesse "Security" (5. bis 8.10) in Essen treffen  sich Sicherheits-Experten aus mehr als 50 Nationen. Die Branche boomt dank unsicherer Zeiten. Besonders gefragt sind biometrische Prüfverfahren. as Geschäft mit dem Schutz des Eigentums kennt in Deutschland keine Konjunkturdelle. So legte die Sicherheitsbranche im vergangenen Jahr mit einem Gesamtumsatz von 9,5 Milliarden Euro um über drei Prozent zu. Das  größte Stück dieses Kuchens entfiel dabei mit rund vier Milliarden Euro auf die Sparte "Bewachung und Dienstleistung", die damit sogar eine reale Zuwachsrate beim Umsatz von satten acht Prozent erzielte. Mit rund 3.000 Unternehmen in diesem Bereich gilt der Markt jedoch mittlerweile als gesättigt.

Und da Sondereffekte wie sie die privaten Sicherheitsdienstler etwa mit der  Einführung des Euro verbuchen konnten, nicht mehr anstehen, gehen Branchenkenner mittelfristig von einem Abbau der derzeit 170.000 Beschäftigten im Bewachungsgewerbe aus. Einen weiterhin ungebremsten Aufschwung verzeichnet dagegen der Bereich "Elektronische Sicherheitstechnik". Hersteller von Brandmeldern beispielsweise brachten es  auf eine Wachstumssteigerung von respektablen 15 Prozent vor allem Dank der Nachfrage von privaten Hausbesitzern, auf deren Konto mindestens die Hälfte des Umsatzes von 850 Millionen Euro geht.

Biometrie ist angesagt

Unter dem Bilanzstrich schlagen bei den Produzenten der diversen  Gefahrenmeldeanlagen über 2,1 Milliarden Euro zu Buch, wobei insbesondere die Nachfrage nach biometrischen Kontrollanlagen ständig wächst. Überall dort nämlich, wo nachgewiesen werden soll, ob eine Person tatsächlich diejenige ist, die sie vorgibt zu sein, werden biometrische Prüfmethoden eingesetzt. Von Flughäfen über Unternehmen bis hin zu Türschlossanlagen bei  Behörden oder Privathaushalten. In manchen deutschen Betrieben genügt es inzwischen, dem elektronischen Pförtner die Faust zu zeigen, um sich als Mitarbeiter auszuweisen.

Schließlich steht fest, dass kein Gefäßmuster der Venen auf dem Handrücken eines Menschen einem anderen gleicht und darum ebenso wie ein Fingerabdruck, die Iris im Auge oder ein Gesicht als biometrisches Merkmal für Zutrittskontrollen oder Zeiterfassungen genutzt werden kann. Die Hersteller solcher Kontrollgeräte reiben sich schon heute erwartungsfroh die Hände, rechnen sie doch mit einträglichen Geschäften.

"Augenabdruck" im Modellversuch

Am Frankfurter Flughafen läuft bereits ein freiwilliger Modellversuch per  Augen-Iris-Abgleich ausgesprochen erfolgreich, von dessen Ausgang sich Bundesinnenminister Schily eine Akzeptanz zur Einführung des "Augenabdrucks" als persönliches Erkennungsmerkmal bei den Bundesbürgern erhofft. Setzt die Europäische Kommission ihre Ankündigung um, EU-weit ab 2005 neue Pässe mit der Wiedergabe biometrischer Daten einzuführen, dann steht die Branche vor Abschlüssen in mindestens zweistelliger Millionen-Größenordnung. In der Substanz profitiert die Sicherheitsbranche aber nach wie vor von der Erkenntnis: Das Böse ist immer und überall. Schließlich stieg die Zahl der von der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Daten vom Pkw-Diebstahl bis zum Einbruch in der Bundesrepublik auf über 6,5 Millionen Straftaten.

Und darum rüsten gerade Privathaushalte ihr Eigentum auf konventionelle Weise, also mit Sicherheitsschlössern und Fensterverriegelungen, nach. Immerhin weist die Polizeistatistik für das vergangene Jahr über 123.000 Wohnungseinbrüche mit einem Gesamtschaden von 622 Millionen Euro aus. Am sichersten lebt es sich übrigens - jedenfalls laut Statistik - in Baden-Württemberg. Dort kommen auf 100.000 Einwohner aus dem Spektrum der Gesamtkriminalität "nur" 5.456 Fälle. In Berlin und Hamburg dagegen muss die  Kripo pro Jahr rund 16.000 Fälle bearbeiten. (dw-world, 08.10.04)

b.) Geschäft mit der Sicherheit boomt

Wachschützer in Supermärkten, Wohnvierteln, Diskotheken und S-Bahn - Zahl  der Security-Firmen hat sich verdoppelt

Von Sarah Bäumchen und Nicole Dolif

Breitschultrig, gestählter Körper - an Franco M. kommt so leicht niemand  vorbei. Der 41jährige arbeitet als Sicherheitsmann für die Supermarktkette Kaiser's. "Vor allem in sozialen Brennpunkt-Regionen setzen wir verstärkt auf Manpower vor Ort", erklärt Tobias Tuchlenski, Regionalmanager bei Kaiser's. Ein Konzept, das nicht nur Kaiser's verfolgt. Immer mehr Unternehmen und Privatleute setzen auf Sicherheit. Die Branche boomt.

Mittlerweile gibt es mehr als 3000 private Sicherheitsdienste in Deutschland  - doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Allein in Berlin bieten rund 250 Sicherheitsfirmen ihre Dienste an. "Viel mehr als noch vor einigen Jahren", sagt Christina Müller-York von der Industrie- und Handelskammer. Kaum ein Unternehmen, das noch ohne Wachschutz  auskommt. In der Diskothek Kontrast in Dahlwitz-Hoppegarten sind Sonnabend nacht immer vier Security-Männer im Einsatz. Sie gehen dazwischen, wenn es  Streit gibt. "Allein die Anwesenheit der Jungs bringt etwas", sagt Disco-Mitarbeiter Lars Fibranz. "Bei uns ist noch nie etwas Schlimmes passiert." Abschrecken statt eingreifen heißt das Motto. "Seit ein privater Sicherheitsdienst in unserer Wohnanlage im Märkischen Viertel vor Ort ist, hat sich das Sicherheitsgefühl der Mieter sehr verbessert", sagt Gesobau-Sprecherin Beatrice Kindler. Ähnliche Erfahrungen schildert auch Ingo Priegnitz von der S-Bahn. "Wir beschäftigen zwei Sicherheitsdienste. Die Mitarbeiter vermitteln Sicherheit in den Zügen, auf den Bahnhöfen und  Gleisanlagen", sagt er. Der Erfolg ist groß. In der jüngsten Umfrage der S-Bahn gaben 99 Prozent der Fahrgäste an, sich tagsüber sicher zu fühlen, nachts waren es immerhin auch 72 Prozent. Auch bei Kaiser's kann man mit den Security-Männern zufrieden sein. Denn seit vor der Filiale am Kottbusser Tor ein Wachmann steht, "ist die Zahl der Feststellungen monatlich von rund 300 auf 30 gesunken", so der Geschäftsführer von Security Service Berlin. Auch Volker Meißner, Manager des Einkaufszentrums "Der Clou" am Kurt-Schumacher-Damm, hat einen Sicherheitsdienst damit beauftragt, die Hausordnung durchzusetzen.

Einer der Security-Männer heißt Michael Gilardoni. Der 43jährige sieht aus,  als könne er im Notfall auch mal zuschlagen. "Das ist aber noch nie passiert", sagt er. "Ich vertraue auf mein verbales Geschick, damit komme ich weiter." (Berliner Morgenpost, 14.10.04)

  • Anmerkung von SAFERCITY.DE: Der Umsatz für Wach- und  Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik wird voraussichtlich dieses Jahr erstmals 4 Mrd. Euro übersteigen. Der niedrigste dokumentierte Stundenlohn beträgt derzeit 3,58 Euro brutto!

4)  Verlust des Gewaltmonopols - Das Milliarden-Geschäft der privaten Krieger

Das Milliarden-Geschäft der privaten Krieger

Moderne Söldner: Von der Logistik bis zum Kampfeinsatz: Immer mehr  Zivilisten machen den Job von Soldaten. Das Problem: Die Staaten als Auftraggeber gefährden damit ihr Gewaltmonopol.

Von Frank Ilse

Im Spiegel der typischen Sonnenbrille, wie sie die modernen Söldner tragen:  ein Privatsoldat der einen US-Botschafter bewacht, und der Hubschrauber einer Privatarmee bei der Sicherung eines Jets.

Hamburg - Sie sehen aus wie Studenten im Trekking-Urlaub. Derbe Stiefel,  Khaki-Westen und Jeans. Durchtrainiert sind sie, und ein Markenzeichen  kennzeichnet ihren Auftritt: die enganliegende, dunkle Sonnenbrille. Und: Diese Frauen und Männer sind schwer bewaffnet mit Sturmgewehren und Pistolen. Sie leisten Wachdienst in Bagdad und Kabul, versorgen die Armeen mit Sprit und Verpflegung und erledigen heikle Spezialaufträge. Sie sind die Söldner der Moderne. Ihre Bosse leiten sogenannte "Private Military  Companies" (PMC). Die "Hunde des Krieges" tragen heute auch Nadelstreifen. Sie gehören einem geheimnisvollen Gewerbe an. Fragt man die Wachleute im Irak oder Afghanistan, für wen sie arbeiten, ist die übliche Antwort: "Das kann ich nicht sagen," oder "Kein Kommentar". Sie arbeiten in einer echten Boombranche.

Nach Schätzungen von Fachleuten wie dem amerikanischen Militärexperten Peter  W. Singer verdienen private Militärunternehmen weltweit mittlerweile rund 100 Milliarden US-Dollar im Jahr. Tendenz steigend. Im Irak stellen die PMC inzwischen nach den Amerikanern das zweitgrößte Kontingent in der "Koalition der Willigen". Etwa 20 000 zivile Mitarbeiter von rund 90 Firmen tun das, was früher Soldaten gemacht haben. Sie warten die Fuhrparks, bewachen Gebäude - auch aus der Luft -, sichern Konvoys. Von jedem Dollar, den das US-Verteidigungsministerium für den Irak-Krieg ausgibt, wandern bereits 30 Cent in die Taschen dieser Firmen. Sie tragen Namen wie "ArmorGroup", "Combat Support Associates", "Blackwater Security Consulting" oder "Custer Battles". Sie sind vor allem in den USA  und Großbritannien zu Hause und auf alle nur denkbaren militärischen Dienstleistungen spezialisiert. Von der elektronischen Aufklärung bis hin zum Kampfeinsatz.

In einem Aufsatz für die Zeitschrift "Humanitarian Affairs Review" hat Peter  Singer kürzlich die Dimension umrissen: "Diese Firmen operieren in mehr als 50 Ländern der Welt. Sie haben geholfen, die Konflikte in Angola, Kroatien oder Sierra Leone zu gewinnen. Allein von 1994 bis 2000 hat das US-Verteidigungsministerium mehr als 3000 Verträge mit Unternehmen geschlossen, die Versorgung und Dienstleistungen im Gesamtumfang von mehr als 300 Milliarden Dollar bereitstellten." Das kanadische Militär, so Singer, habe kürzlich sein gesamtes Nachschubsystem der britischen Firma  "Tibbett and Britten" übergeben. "Combat Support Associates" wartet in Kuwait den gesamten Fuhrpark der  US-Armee im Irak. Der Vertrag läuft bis September 2009.

Unter den Firmen sind durchaus Konzerne vertreten, die zu den Top 500 der  Welt gehören. Zum Beispiel Halliburton, das nach Singers Informationen logistische Aufgaben für die US-Armee in 24 Ländern erledigt. Im Falle Irak ist der Konzern, dem lange Jahre der derzeitige US-Vizepräsident Richard Cheney vorstand, übel in die Schlagzeilen geraten. Halliburton wurde vom Pentagon für die Spritversorgung der Truppe engagiert, ohne Gegenangebote  einzuholen. Die Firmenbilanz weist aus, daß der Regierungsauftrag im dritten  Quartal 2003 für eine Gewinnsteigerung von 39 Prozent auf 4,14 Milliarden Dollar gesorgt hat.

Die Aufträge beschränken sich allerdings keinesfalls auf Versorgung und  Instandsetzung. So ist der Personenschutz ein Geschäftszweig, der richtig brummt. "Blackwater" heißt der Branchenführer im Irak. Wann immer ein Zivilist in Bagdad die Straße betritt - ganz gleich, ob Journalist, Aufbauhelfer, Zivilverwalter oder Mitarbeiter eines Unternehmens -, wird er  von einem sogenannten "Shooter" begleitet. Schwer bewaffnet mit Sturmgewehr oder Maschinenpistole sorgen diese Männer und Frauen für Abschreckung. Die Sonnenbrille darf nicht fehlen. Wenn gewünscht, wird per Hubschrauber aus  der Luft gesichert. "Triple Canopy" hat sich auf die Sicherung von Fahrzeugkolonnen spezialisiert: "Vom diskreten Reisebegleiter bis zur schwerbewaffneten Konvoy-Eskorte."

Auch den klassischen Desperado kann man anheuern. Männer wie Jonathan Idema,  jenen "Tora-Bora-Jack" und seine Spießgesellen, die als Kopfgeldjäger Jagd auf Taliban-Führer und Osama bin Laden machten. Bis sie vor einigen Wochen in Kabul zu langen Haftstrafen verurteilt wurden, weil sie in ihrem  Privatknast in der afghanischen Hauptstadt gefoltert hatten.

In so manchem geheimen Krieg sind die Privaten längst die Kämpfer. So fliegen sie in Kolumbien im Auftrag der US-Regierung die Flugzeuge, aus denen im Kampf gegen die Kokain-Mafia Koka-Plantagen mit Pestiziden besprüht werden. Und sie stellen die Besatzungen der begleitenden Kampfhubschrauber.

Im September 2003 wurde solch ein Flugzeug abgeschossen, der Pilot getötet. Wie viele andere, über die kaum jemand spricht. Nach Peter Singers Informationen müßte die Liste der gefallenen Soldaten im Irak eigentlich um 120 Personen ergänzt werden: die toten Söldner.

Was sind das für Menschen, die solch einen Job machen? In der überwiegenden  Mehrheit ehemalige Soldaten, vor allem aus den USA und Großbritannien, aber auch aus Rußland oder Deutschland. Das Ende des Kalten Krieges hat die Private Military Companies hervorgebracht. Allein die USA haben ihre Streitkräfte in den vegangenen 15 Jahren von 2,2 Millionen Soldaten auf 1,4 Millionen abgebaut. Ganz zu schweigen von der Roten Armee oder der Nationalen Volksarmee der DDR. Vom Kampfschwimmer und Fallschirmjäger über  Piloten und Matrosen bis zum Kfz-Mechaniker ist alles dabei. Ein  unerschöpfliches Reservoir für die privaten Militärunternehmen. Als weitere Folge der Streitkräftereduzierung brauchen vor allem die USA zunehmend die Dienste dieser Firmen, weil sie mit ihren eigenen Streitkräften an die Grenzen der Kapazität stoßen. Also werden Private  angeheuert und gut bezahlt. Doch sind für den einzelnen privaten Kämpfer dabei keine Reichtümer zu holen. Da ist von Tagespauschalen bis zu 1600  Dollar die Rede. Realistisch dürfte wohl eher die Hälfte sein. Und die gibt es nur für tatsächliche Einsatztage. Aufs Jahr gerechnet dürfte ein moderner Söldner auf etwa 70 000 US-Dollar kommen.

Peter Singer sieht die weitere Entwicklung dieser Branche mit Sorge. Der  "Welt" sagte er, niemand könne glücklich sein, wenn Söldner für Verhöre in  Militärgefängnissen angeheuert würden. "Max Weber wäre schockiert über die Zustände. Er schrieb, die wichtigste Funktion des Staates sei es, das  Monopol über alle Formen der Gewalt zu haben. Der moderne Staat hat alles mögliche delegiert: Müllabfuhr, Ausbildung und Erziehung, lokale Sicherheit,  Gefängnisaufsicht. Jetzt haben wir die Kernkompetenz aus der Hand gegeben: das Militär." (Hamburger Abendblatt, 06.10.04)

5.) Detektive sind neidisch auf Wach- und Sicherheitsgewerbe – Gute Branchenkontakte zu Zollbehörden

46. Fortbildungslehrgang 2003 des Bundesverband Deutscher Detektive (BDD)  e.V.: Detektive im Spannungsfeld der Diskrepanz zwischen Qualität der Arbeit in der Praxis und den fachlichen Anforderungen durch den Staat

Von Eveline Wippermann

Wie allgemein bekannt ist, hat der Gesetzgeber auch mit Blick auf die  Übernahme immer neuer Aufgabenfelder durch das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe eine Menge getan, um die Qualifikationen des dort eingesetzten Personals den gewachsenen Anforderungen der Praxis in weitgehender Übereinstimmung mit dem Gewerbe anzupassen. (...)

Zur Verdeutlichung möchte ich an dieser Stelle lediglich noch anmerken, dass  jahrelang über neue Aufgabenfelder für das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe unter anderem in Form eines Aufgaben- und Befugnisgesetzes sowie über die damit verbundenen höheren Qualifikations-Merkmale für das Personal diskutiert worden ist. (...)

Für das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe insoweit befriedigend, als mit  der Aufgabenvermehrung die Bedeutung der Branche als ein beachtenswerter Wirtschaftsfaktor nicht nur gefestigt, sondern weiter ausgebaut werden konnte. Aus dem Grund ist folgerichtig, dass der BDWS sich in die Gemeinschaft der übrigen bedeutenden und anerkannten Wirtschaftsverbände als gleichrangiger Partner einreihen kann und er bei den relevanten staatlichen  Instituonen als geschätzter Gesprächspartner gehör findet. Auffallend, ja für mich geradezu verwunderlich in diesem Zusammenhang ist, dass bei allen staatlichen Fördermaßnahmen für das Sicherheitsgewerbe das Detektivgewerbe überhaupt keine Rolle gespielt zu haben scheint. (...)

Dabei ist das Wirken der Detektive nicht als Konkurrenz zum Sicherheitsgewerbe, sondern als zwingend notwendige Ergänzung und Abrundung zur Befriedigung der Sicherheitsbedürfnisse in unserem Lande anzusehen. (...)

Es gibt somit nachgewiesener Maßen so gut wie keinen Bereich der Wirtschaft  bzw. keinen Lebensbereich des Bürgers mehr, in denen Detektive nicht tätig sind. (...)

Vor diesem Hintergrund erscheint die Frage schon berechtigt, warum es von  staatlichen und sonstigen öffentlichen Stellen immer noch keine Anzeichen  dafür gibt, den Zugang zur Detektivtätigkeit an irgendwelche gesetzlich vorgegebene Qualifikationsmerkmale zu knüpfen. Dies, obwohl die Qualität und die Schwierigkeitsgrade der Arbeit von Detektiven zumindest gleich, wenn nicht sogar wesentlich höher anzusetzen sind, als die Arbeit des Sicherheitsgewerbes. (...)

Es gibt, wie sicher bereits deutlich geworden ist, im Unterschied zur recht stiefmütterlichen Behandlung des Detektivgewerbes, einen beachtlichen Gleichklang zwischen Staat und Sicherheits- und Bewachungsgewerbe hinsichtlich der Qualifizierung des dortigen Personals. (...)

Ein weiteres Phänomen, auf das ich als nächstes eingehen muss, ist das der  Zusammenarbeit zwischen Sicherheits- und Bewachungsgewerbe und der Polizei  im Vergleich zu der mit dem Detektivgewerbe. Während die Zusammenarbeit zwischen dem Sicherheitsgewerbe und der Polizei in der jüngsten Vergangenheit stets enger und vielfältiger geworden ist und sogar entsprechende Kooperationsverträge zwischen polizeilichen Dienststellen in den verschiedensten regionalen Bereichen mit Landesgruppen des BDWS abgeschlossen worden sind, hat sich in der Zusammenarbeit zwischen  Detektiven und der Polizei im gleichen Zeitraum wenig, um nicht zu sagen, so gut wie nichts bewegt.

Zu berücksichtigen ist allerdings die Tatsache, dass die Tätigkeiten des  Sicherheitsgewerbes und die der Detekteien recht unterschiedlich sind. Das  Sicherheitsgewerbe führt Bewachungen durch und die Detektive ermitteln  Sachverhalte. Das heißt, um es unmissverständlich auszudrücken: Es gibt im Gegensatz zum Sicherheits- und Bewachungsgewerbe keine offizielle Zusammenarbeit zwischen Polizei oder anderen behördlichen Institutionen und Detektiven, obwohl diese in manchen Fällen sehr wünschenswert und fruchtbar sein könnte.

Die derzeitige Zusammenarbeit zwischen Detektiven und Polizei vollzieht sich  in der Regel in Form einer „Einbahnstrasse“, wobei die Informationen von den Detektiven zur Polizei laufen. Der umgekehrte Weg ist die Ausnahme. Dies liegt in den meisten Fällen nicht an den einzelnen Polizeibeamten vor Ort, sondern ist mehr im System selbst begründet. Die Polizei stützt sich bei ihrer Zurückhaltung in erster Linie auf datenschutzrechtliche sowie auf  ermittlungs- bzw. polizeitaktische Gründe.

Ein Grund für den „Einbahnverkehr“ mag aber auch sein, dass Detektive in vielen Fällen aufgrund ihrer Arbeits- bzw. Vorgehensweise sowie ihrer zum Teil besseren technischen. Ausstattung schneller über Ermittlungsergebnisse als die Polizeiverfügen. (...)

Die Detektive betreiben in der Regel Sachaufklärung in Fällen, in denen die Polizei nicht oder noch nicht tätig ist. Es kommt aber durchaus auch vor, dass parallel gearbeitet wird und man sich dann im Interesse des gemeinsamen Zieles zusammenfindet.

Ein wesentliches Merkmal der Unterschiedlichkeit von Polizei und Detektiv  ist das, dass die Polizei alles darf, das vom Gesetz und der Dienstvorschrift her erlaubt ist, während Detektive alles dürfen, das vom Gesetz her nicht verboten ist. (...)

Wesentlich unkomplizierter gestaltet sich dagegen aus meiner Sicht die  Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, offensichtlich weil hier in aller Regel von vornherein Interessenidentität besteht.

Dies trifft insbesondere für die Erarbeitung und spätere gemeinsame  Bearbeitung von Grenzbeschlagnahmeanträgen im Hinblick auf die Erkennung von Fälschungen und Verfälschungen im Zusammenhang mit Produkt- und Markenpiraterie, einem Hauptbetätigungsfeld meiner Detektei, zu. Außerdem werden die Zollbeamten von mir regelmäßig im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes geschult, um diese in die Lage zu versetzen, Fälschungen bzw. Verfälschungen der Produkte des Markeninhabers der durch uns vertreten wird, erkennen zu können.

So hat sich im Laufe der Jahre zwischen meiner Wirtschaftsdetektei und den  Behörden eine sehr gute und fruchtbare Zusammenarbeit entwickelt, die sich sicher nicht nur mit meiner Detektei, sondern auch mit anderen entsprechend tätigen Detektivunternehmen positiv fortsetzen und weiter ausbauen ließe. Im Kontext des Problems der Zusammenarbeit mit bzw. der Unterstützung von staatlichen Stellen für das Detektivgewerbe, komme ich nicht umhin festzustellen, dass wir uns als Detektivverband zuweilen mit aller Kraft dem  Versuch erwehren müssen, damit der Staat nicht Verordnungen erlässt, die an die Substanz, ja sogar an die Existenz des Detektivgewerbes gehen.

Als ein ganz aktuelles Beispiel der letzten Zeit möchte ich die Novelle zum  Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nennen, die am 23. Mai 2001 in Kraft getreten  ist. Im Vorfeld der Gesetzeserarbeitung war zunächst geplant, das Detektivgewerbe per Gesetz zu verpflichten, nicht nur die Zielperson, sondern auch alle sonstigen Personen im Umfeld der Zielperson darüber zu informieren, dass eine Detektei und zu welchem Zwecke Recherchen anstellt.

Es kann doch nicht im Interesse eines Rechtsstaates liegen, dass durch die  Novellierung des BDSG Täter in Zukunft besser gestellt werden, als der Bürger oder auch die Wirtschaft; d.h. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.

Dank der tatkräftigen Unterstützung, insbesondere durch Herrn Professor  Andreas Peilert, ist es dem BDD gelungen, den Unterrichtungszwang im Umfeld der Zielperson aus dem Gesetz zu eliminieren. Geblieben ist noch in § 4 Abs. 3 BDSG die Verpflichtung, die Zielperson darüber zu unterrichten, dass über sie recherchiert wird, bzw. recherchiert  werden soll. (...)

Dass wir Detektive dennoch effektiv unsere Arbeit weiterhin verrichten können, wird uns durch die speziellen Vorschriften über die Benachrichtigungspflicht beispielsweise des § 33 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 und 7  b BDSG ermöglicht. Dieser geht dem § 4 Abs. 3 BDGS bei entsprechender rechtlicher Güterabwägung vor.

Sie können sich vorstellen, dass wir bei dieser Sachlage nicht nur als  Verband, sondern auch als Detektivgewerbe insgesamt, alles daransetzen werden, damit diese Regelung in der zum Ende dieses/Anfang nächsten Jahres geplanten 2. Stufe der Novellierung des BDSG den Notwendigkeiten einer effektiven Detektivtätigkeit angepasst wird und wir bei unserer Arbeit nicht den Umweg über den § 33 BDSG nutzen müssen. (...)

Zusammenfassend und abschließend möchte ich feststellen, dass ich in komprimierter Form versucht habe, Ihnen das Spektrum detektivischer Tätigkeit für das Gemeinwohl und als Beitrag für die Sicherheit in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft darzulegen. Ich hoffe sehr, dass mir dies hinreichend gelungen ist.

Dabei konnte ich verständlicher Weise nicht umhin, auch Probleme und  Sachverhalte anzusprechen, die der optimalen Entfaltung der Leistungsfähigkeit des Detektivgewerbes für die Sicherheit unseres Staates noch entgegenstehen. Ich bin mir aber sicher, dass dieser Zustand in relativ kurzer Zeit geändert werden könnte, wenn, um es etwas leger zu sagen, in der Sache aber sehr ernst gemeint ist, der bisherige „Liebesentzug“ der staatlichen Stellen für das Detektivgewerbe durch eine angemessene „Zuneigung“ ersetzt und die  Leistungen des Detektivgewerbes für Staat und Gesellschaft die ihr gebührende Anerkennung finden würden. (...)

Vollständiger Artikel im Internet unter: http://www.bdd.de/Download/L23Wippermann.pdf

6.) GATS & öffentliche Sicherheit und Ordnung (Hintergrundinformationen)
 

(...) Unklare Abgrenzung zu öffentlichen Diensten:

Dienstleistungen, die "in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht" werden sind  laut GATS, Art.1, Abs. 3 (b) von der Liberalisierung ausgenommen. Da nicht  näher spezifiziert wird, welche Dienstleistungen unter "hoheitlich" fallen, bleibt unklar, ob öffentliche Dienste, die der Befriedigung grundlegender  gesellschaftlicher Bedürfnisse dienen, durch handelsbezogene Maßnahmen geschützt werden dürfen. Dies wäre nur erlaubt (GATS Art. 1, Abs. 3 (c)), wenn solche Dienste "weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht werden". Alle Bereiche, die teilprivatisiert sind, in denen Privatisierung angestrebt wird oder in denen quasistaatliche oder private Anbieter öffentliche Aufgaben (z.B. im Wege bestimmter Gemeinwohlverpflichtungen ) wahrnehmen, könnten außerhalb der Hoheitsklausel fallen. Es wird von der zukünftigen Interpretation abhängen, was als hoheitliche Aufgabe unter dem GATS gelten soll.

A. Die allgemeinen Verpflichtungen

Das GATS unterscheidet zwischen allgemeinen Verpflichtungen, die für alle Dienstleistungssektoren gelten sollen und den spezifischen Verpflichtungen, die nur insoweit gelten, wie die Mitglieder konkrete Verpflichtungen eingegangen sind.

Die spezifischen Verpflichtungen sind als eigene Länderlisten Teil des GATS.  Das Liberalisierungskonzept des GATS erlaubt es den Mitgliedern im Prinzip, nur in den Sektoren ihren Markt zu öffnen, in denen sie es für opportun halten.

Meistbegünstigung (Art. II)

Das Meistbegünstigungsprinzip verlangt, dass Handelsvergünstigungen, die  einem Land gewährt werden, automatisch auch allen anderen WTO-Mitgliedern zugestanden werden müssen. Allerdings gibt es im GATS einige allgemeine Meistbegünstigungsausnahmen, so für regionale Integrationsabkommen. Diese Ausnahme ist z.B. für die EU von Bedeutung, da sie verhindert, dass Handelsvorteile des Binnenmarkts umstandslos auch Drittstaaten gewährt werden müssen. Weitere allgemeine Meistbegünstigungsausnahmen gibt es bei der gegenseitigen Anerkennung z.B. von Qualifikationen, bei der öffentlichen Auftragsvergabe sowie bei weiteren generellen Ausnahmen, z.B. beim Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Alle Ausnahmen werden allerdings spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten des  GATS auf ihre Notwendigkeit überprüft, da solche Ausnahmen einen Zeitraum von 10 Jahren nicht überschreiten sollen ("necessity tests"). Ausnahmen werden deshalb im Rahmen späterer Handelsliberalisierungsrunden wieder Gegenstand von Verhandlungen. In der aktuellen Handeslrunde wird daher auch über die Fortführung der Meistbegünstigungsausnahmen verhandelt. (...)

Vollständiger Artikel im Internet unter: http://www.univie.ac.at/iffoesyst/netzwerk/veranstaltungen/gats-hintergrund-informationen.htm

Editorische Anmerkungen

Die SAFERCITY-Nachrichten werden Thomas Brunst regelmäßig herausgegeben. Sie wurden uns zur weiteren Verbreitung überlassen.

Vorausgegangene SAFERCITY.DE-Nachrichten (2004) im Internet unter: 

http://de.indymedia.org/2004/09/94578.shtml
http://lists.indymedia.org/pipermail/imc-germany/2004-September/0914-im.html
http://www.trend.infopartisan.net/trd0904/t100904.html
http://x-berg.de/article.pl?sid=04/08/21/1438200&mode=thread