Sonderschwerpunkt: 50 Jahre DKP

Zur Vorgeschichte der Gründung

09/2018

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Leseauszug aus Siegfried Heimann: Die Deutsche Kommunistische Partei

.... Die Vorgeschichte der DKP beginnt im Jahre 1956. Der 20. Parteitag der KPdSU, der im Februar 1956 in Moskau stattfand, hatte für alle westeuropäischen kommu­nistischen Parteien und damit auch für die vom Verbot bedrohte KPD theoretische und praktische Konsequenzen(1). Auf dem Moskauer Parteitag hatte Chruschtschow ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die kommunistischen Parteien in Westeuropa auch auf dem parlamentarischen Weg politische Macht erreichen könnten. Bereits am 18. März 1956 erörterte der Parteivorstand der KPD die daraus zu ziehenden Schlußfolgerungen und erklärte: „Es muß und kann anders werden!" In dieser Erklärung widerrief die KPD aus dem „Programm der nationalen Wiedervereini­gung Deutschlands" von 1952 „Losungen, wie revolutionärer Sturz des Adenauer-Regimes, weil sie der Lage und den Bedingungen in Westdeutschland nicht ent­sprechen und die Herstellung der Einheitsfront der Arbeiterklasse sowie die Samm­lung der fortschrittlichen und nationalgesinnten Kräfte behindern"(2).

Als bloße Schutzbehauptung aber wurde angesichts der bevorstehenden Urteils­verkündung die Versicherung des Parteivorstandes interpretiert: „Die KPD kämpft vom Boden der Demokratie aus. Sie steht von Anfang an auf dem Boden der verfassungsmäßigen Grundrechte und Freiheiten, die sie entschlossen gegen Verfassungsbruch und autoritäre Willkür verteidigt"(3). Am 17. August 1956 sprach das Bundesverfassungsgericht nach fünfjährigem Verfahren das Urteil(4) und verbot da­mit eine Partei, die es im Sinne der Anklage gar nicht mehr gab(5). Gerade weil der KPD zu Recht eine enge Anlehnung ihrer Strategie und Taktik an die Politik der KPdSU und der SED unterstellt werden durfte, waren ihre letzten legalen program­matischen Verlautbarungen nicht prozeßtaktisch motiviert, sondern entsprachen dem bereitwilligen Nachvollzug einer strategischen Neuorientierung in der kommu­nistischen Weltbewegung, die auch für die Politik der 1968 konstituierten DKP Richtschnur blieb.

Obwohl die Partei sich seit längerem auf die Illegalität vorbereitet hatte, die füh­renden und am meisten gefährdeten KPD-Mitglieder in die DDR gingen und die Organisationsstruktur den Bedingungen der Illegalität angepaßt wurde, konnten Justiz und Polizei den organisatorischen Zusammenhalt der Partei zerschlagen(6). Nur mühsam gelang es der in der DDR residierenden Parteiführung, die anfängliche Desorientierung und die daraus resultierende Resignation vieler Mitglieder rückgän­gig zu machen(7). Dennoch war allein der Mitgliederschwund so groß, daß zumindest in den ersten Jahren nach dem Verbot die politische Arbeit fast völlig zum Erliegen kam(8). Sie erschöpfte sich meist in der Publizierung und Verbreitung von Stellung­nahmen der Parteiführung zu politischen Ereignissen in der Bundesrepublik. Im Mit­telpunkt dieser Erklärungen standen Aufrufe gegen die Wiederbewaffnung, beson­ders gegen die drohende Atombewaffnung und Appelle zur Unterstützung gewerk­schaftspolitischer Forderungen und gewerkschaftlicher Kämpfe. Ein weiterer Schwerpunkt der KPD-Agitation war die Forderung nach Anerkennung der DDR und nach einer Politik der Verständigung zwischen der Bundesrepublik und der DDR. Von Anfang an aber forderte sie immer wieder, das KPD-Verbot aufzuheben(9).

In der Programmatischen Erklärung: „Der Weg zur Rettung des Friedens, zum Schutz der demokratischen Rechte, zu sozialer Sicherheit", beschlossen auf dem KPD-Parteitag 1963, faßte die Partei ihre bisherigen politischen Stellungnahmen seit 1956 zusammen. Die Erklärung sollte den seit 1961 verstärkten Bemühungen, in der Öffentlichkeit für die Wiederzulassung der KPD zu werben, zusätzlichen Nachdruck verleihen. Die KPD trat darin „für eine Politik der friedlichen Koexi­stenz" ein und rief „zum Schutz der Grundgesetze" auf. Gleichzeitig erschwerte sie ihre eigene Argumentation, indem sie mit dem Hinweis: „Die DDR verkörpert Deutschlands Zukunft", erneut den Vorbildcharakter der DDR für die Bundesre­publik hervorhob(10). Die Politische Justiz nahm dieses Bekenntnis zum willkomme­nen Anlaß, um die ihrer Meinung nach unveränderte verfassungswidrige Zielsetzung der illegalen KPD zu behaupten(11). Die Verfolgungen von KPD-Mitgliedern, die Ver­haftungen und — in geringerer Anzahl — die Verurteilungen hielten unvermindert an. Jedes eröffnete Verfahren gegen ein ehemaliges Mitglied der KPD war, selbst wenn oft aus Beweisnot keine Verurteilung erfolgte, meist mit Entlassung und längerer Arbeitslosigkeit verbunden. Bei vielen Mitgliedern entstand aus der Not des Über-winterns in der Illegalität ein „Diaspora-Denken", aus dem heraus die DDR als „Heimat" angesehen wurde und das nicht selten blind machte für die reale gesell­schaftliche Entwicklung in Ost und West(12). Die politische Arbeit der illegal arbei­tenden Kommunisten blieb daher, obwohl sie unter großem persönlichen Einsatz erfolgte, auch aus diesem Grunde erfolglos.

Nur bei der seit 1961 im Mittelpunkt der Aktivitäten stehenden Kampagne um die Wiederzulassung der Partei gelang es der Partei, die Öffentlichkeit in größerem Maße auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen. Während zunächst vor allem Rechtsanwälte und Verfassungsrechtler, Publizisten und einige Politiker die dem Verbot folgende „politische Justiz" gegen Kommunisten zum Anlaß nahmen, um vor der damit verbundenen Einschränkung der demokratischen Rechte in der Bun­desrepublik zu warnen und besonders während und nach Prozessen gegen einzelne Kommunisten die Praxis der Rechtsprechung kritisierten(13), erhielt die Kampagne gegen das Verbot Mitte der sechziger Jahre einen neuen Akzent, und die politischen politischen Instanzen der Bundesrepublik mußten darauf reagieren.

Die beginnende weltpolitische Entspannung in der „Kennedy-Ära" hatte auch für die westdeutsche Außenpolitik Folgen, spätestens aber seit der Großen Koalition mit Willy Brandt als Außenminister stand eine neue Ostpolitik auf der Tages­ordnung. Die illegale KPD nutzte die veränderte politische Großwetterlage, um darauf aufmerksam zu machen, daß das Verbot der KPD einer Verständigung mit der Sowjetunion und der DDR hinderlich sei(14).

Die Reaktion der Bundesregierung auf diese verstärkten und mit neuen Akzenten versehenen Bemühungen der KPD um Wiederzulassung war zunächst nicht einheit­lich. Während die CDU betonte, daß sich die Ziele der KPD nicht geändert hätten, die „Gründe für das Verbot" daher weiterhin gelten würden, nahm die SPD die möglichen Auswirkungen des weiterbestehenden Verbots der KPD auf eine neue Ostpolitik ernst. Um aus dem Dilemma herauszukommen, machte sie die Kommuni­sten in der Bundesrepublik darauf aufmerksam, daß sie doch jederzeit eine neue Partei gründen könnten(15).

Für die illegale KPD war dieser Wink mit dem Zaunpfahl zunächst nichts weiter als ein „fauler Trick". Um in der Öffentlichkeit besser für die nicht aufgegebene Forderung nach Wiederzulassung werben zu können, gründeten fünf ehemalige Mit­glieder der KPD als Unabhängige am 13. März 1967 einen „Initiativausschuß für die Wiederzulassung der KPD", der sofort eine rege Aktivität entwickelte. In einem am selben Tag veröffentlichten Brief an die Bundesregierung zählten sie die Gründe auf, die für eine Wiederzulassung und gegen eine Neugründung sprachen. Vor allem be­stünde aufgrund der Praxis der Politischen Justiz die Gefahr eines erneuten Verbots als Ersatzorganisation. Darüber hinaus gebe es ohne Amnestie für die zur Neugrün­dung aufgeforderten Kommunisten keine Sicherheit, unbehelligt politisch zu arbei­ten, da viele von ihnen auf Fahndungslisten stünden. Vor allem aber verstoße der Versuch, einer neuzugründenden Partei Auflagen zu erteilen, gegen den Artikel 21 des Grundgesetzes. Da es also offenbar nicht gehe, wie die Bundesregierung es pla­ne, erklärte sich der „Initiativausschuß" bereit, mit Vertretern der Bundesregierung und mit den Fraktionen des Bundestages „konsultative Gespräche" zu führen(16).

Angesichts der regen Aktivitäten des „Initiativausschusses" — bis Ende 1967 führte er 96 öffentliche Veranstaltungen und 17 Foren an Universitäten durch — sahen sich die Bundesregierung und die Länderregierungen gezwungen, ihre Haltung gegenüber der Forderung nach Wiederzulassung zu vereinheitlichen. Auf einer Kon­ferenz der Innenminister der Länder unter Vorsitz von Bundesinnenminister Lücke am 12. Oktober 1967 wurde die folgende Sprachregelung beschlossen: „Die Grün­dung einer neuen KPD in der Bundesrepublik, die sich in ihrer Zielsetzung und in ihrer Tätigkeit deutlich von den verfassungswidrigen Umtrieben der alten KPD unterscheidet, ist . . . nach Art. 21 Abs. 1 GG ohne Zulassung möglich. Auf den Namen einer solchen Partei kommt es nicht an . . . Eine Wiederzulassung der frühe­ren KPD mit ihrem alten Programm ist ohne Verfassungsänderung nicht mög­lich".(17)

Die KPD wies zwar die Erklärung der Innenminister sofort zurück, da eine solche an Auflagen gebundene Partei keine Kommunistische Partei mehr sei, sie kündigte aber zugleich den Entwurf eines neuen Programms an, der den politischen Verände­rungen in den sechziger Jahren Rechnung tragen sollte(18). Am 8. Februar 1968 machte sie schließlich mit der Veröffentlichung des Programmentwurfs einen direk­ten Versuch, die Wiederzulassung zu erzwingen. Drei ZK-Mitglieder waren aus Ost-Berlin angereist, um den Entwurf der Presse vorzustellen. Der Versuch schlug fehl, obwohl das Programm in der Tat Formulierungen, die im Verbotsurteil beanstandet worden waren, nicht mehr enthielt, dafür aber ein weiteres Mal das Bekenntnis zum Grundgesetz. Die Veranstaltung wurde wegen „Fortführung einer verbotenen Partei" untersagt; ein Gericht in Neumünster ordnete die Beschlagnahme der dort ge­druckten Programmentwürfe und der Druckplatten an(19).

Die lautstarke Kritik an dieser Entscheidung in fast allen Medien ließ die KPD-Führung noch einmal Mut schöpfen(20). Sie verstärkte erneut ihre Versuche, durch Veranstaltungen, Pressekonferenzen und Demonstrationen die öffentliche Meinung zu beeinflussen und mit ihrer Hilfe Druck auf die Bundesregierung auszuüben. Ein Gespräch von zwei KPD-Funktionären mit Justizminister Heinemann im Juli 1968, in dem dieser die Gründung einer neuen Partei als den einzigen Weg für die legale politische Arbeit von Kommunisten bezeichnete, machte aber der Parteiführung klar, daß alle Mühe vergeblich gewesen war. Sie entschloß sich zur Neugründung(21).

Der Entschluß kam für viele, auch für viele Parteimitglieder, überraschend. Einer der Gründe für den plötzlichen Sinneswandel — noch Anfang 1968 war die Neu­gründung als „unzumutbar und irreal" abgelehnt worden(22) - war sicherlich der, daß die KPD-Führung angesichts der politischen Situation 1967/68 offenbar glaub­te, nicht mehr auf die durch legale Arbeit besseren politischen Einflußmöglichkei­ten verzichten zu können. Während der Studentenrevolte und bei den Bemühungen um eine Sammlung der Linken im „Sozialistischen Zentrum" hatte sich der Zwang zur illegalen Arbeit für die KPD als Fessel erwiesen. Als nach dem 21. August 1968 die Sammlungsbemühungen scheiterten, fürchtete die KPD-Führung auch um das geplante Wahlbündnis zur Bundestagswahl 1969(23). Darüber hinaus waren aber mit der Veränderung des politischen Strafrechts und mit dem Erlaß einer Amnestie auch große Hindernisse, die noch 1966 als entscheidend für die Ablehnung einer Neugründung von der KPD-Führung genannt worden waren, weggefallen. Dies er­leichterte der KPD-Führung sicherlich die Entscheidung über eine „Neukonstituie­rung", sah sie doch darin einen Erfolg ihrer Bemühungen um eine Wiederzulas­sung(24). Den Erfolg hatte die KPD allerdings nicht dem Einfluß ihrer politischen Ar­beit als Partei zu verdanken. Sie war während der ganzen Zeit der Illegalität eine kleine politisch einflußlose und isolierte Partei, die erst seit 1967/68 wieder mehr in der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde(25).

Die Verfolgung der Kommunisten durch Polizei und Justiz hatte der illegalen KPD sicherlich wenig Spielraum für politische Einflußnahme gelassen. In den Jah­ren seit dem Verbot hatte die Parteiführung aber auch alle Versuche in der Partei, die selbstverschuldeten Ursachen für die bereits vor 1956 erkennbaren Isolation zu diskutieren, im Keim erstickt. Sie ließ nie — und konnte es wohl auch nicht — einen Zweifel darüber zu, daß für eine erwünschte gesellschaftliche Veränderung in der Bundesrepublik die DDR Vorbild sein sollte. Gerade dadurch aber konnte sie in der Öffentlichkeit, besonders auch bei Arbeitern und Angestellten niemals das Bild einer abhängigen und nicht selbständig handelnden Partei verwischen. Die deutsch-land- und außenpolitische Konstellation der sechziger Jahre war somit für die Rele-galisierung der Kommunistischen Partei entscheidender als der letztlich erfolglose illegale Kampf der KPD von 1956 bis 1968(26).

Anmerkungen

1) Zur Reaktion der KPD auf den 20. Parteitag vgl. die Stellungnahme des KPD-Parteivorstan­des an das ZK der KPdSU, in: Die KPD lebt und kämpft. Dokumente der Kommunisti­schen Partei Deutschlands 1956-1962, Berlin (DDR) 1963, S. 551 ff.; Bericht Max Rei­manns über den Parteitag, in: Freies Volk v. 16.3.1956.
2) Der Text des „Programms der nationalen Wiedervereinigung Deutschlands" ist mit den in der Erklärung des Parteivorstands zitierten Passagen abgedruckt bei: Hermann Weber (Hrsg.), Der deutsche Kommunismus. Dokumente, Köln und Berlin 1963, S. 527ff.. In der Dokumentensammlung: Die KPD lebt und kämpft (Anm. 1), sind nur Auszüge des Pro­gramms abgedruckt, in denen diese Passagen fehlen. Auf dieses Programm berief sich auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Verbotsurteil. Vgl. dazu Alexander v. Brünneck, Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1949-1968, Frankfurt a.Main 1978, S.124f
3)
Der Parteivorstand bekräftigte auf seiner 25. Tagung am 4 /5.8.1956, kurz vor dem Verbot, diese Erklärung noch einmal. Vgl.: Die KPD lebt und kämpft (Anm. 1), S. 362f. Die Ver­teidigung im Verbotsprozeß gegen die KPD versuchte die Erklärung der KPD vom März 1956 noch in den Prozeß einzuführen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Anträge zu­rück. Vgl. „Schriftsatz der KPD vom 14.3.1956 und vom 5.4.1956", in: Der KPD-Prozeß, hrsg. von Gerd Pfeiffer und Hans-Georg Stricken, Karlsruhe 1956, Bd. 3, S. 562ff., 568.
4) Zum Wortlaut des Urteils: Der KPD-Prozeß (Anm. 3), Bd. 3, S. 581-746.
5)  Vgl. die Einschätzung v. Brünnecks (Anm. 2), S. 125: „So wurde die KPD . . . auch wegen einer Politik verboten, die sie zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr vertrat."
6)  Vgl. Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, hrsg. v. IML beim ZK der SED, Berlin (DDR) 1966, Bd. 8, S. 119, 445, vgl. auch unten, Abschnitt F.
7) Vgl. dazu den Bericht des ZK der KPD an den Parteitag der KPD, in dem festgestellt wird, daß „nach wie vor ... ein erheblicher Teil der Mitglieder nicht in Grundorganisationen er­faßt (ist) ... es entsteht die Gefahr, daß Genossen mit ihrer einseitigen persönlichen Auf­fassung in Widerspruch zur Linie der Partei . . . geraten". In; Parteitag 1963 der KPD. Pfo tokoll, Berlin (DDR) 1963. S. 93.
8)  Zur Mitgliederentwicklung vgl. Ossip K. Flechtheim, Die KPD nach 1945, in: Der Politolo­ge 21, 1966, S. 6;S. auch unten, Abschnitt G.
9) Zur Praxis der KPD-Politik: Die KPD lebt und kämpft (Anm. 1) und v. Brunneck (Anm. 2), S. 43f. *
10) Protokoll Parteitag 1963 (Anm. 7), S. 419ff.
11) Vgl. z.B. „Zehn Jahre KPD-Verbot" in: Innere Sicherheit, 8/1966, S. 8; dort heißt es: „Ein Wandel in der Zielsetzung der KPD ist seit dem Verbot nicht eingetreten."
12) Zu der Vielfalt der Verfolgungsmaßnahmen von der „Kriminalisierung der kommunisti­schen Organisationsarbeit" über die „Verfolgung der kommunistischen Meinungsäußerung" bis hin zur „Kriminalisierung politischer Kontakte mit der DDR" vgl. v. Brünneck (Anm. 2), S. 141-213. Zu den Auswirkungen vgl. Dietrich Staritz (in Zusammenarbeit mit Sieg­fried Heimann), Der „Eurokommunismus" und die DKP, in: Die Linke im Rechtsstaat, Bd. 2, Berlin 1979, S. 146.
13) Im Juni 1961 forderten fünf Rechtsanwälte in einem Brief an die Bundesregierung, die KPD wieder zuzulassen, da es „nicht möglich sei, die geheime Tätigkeit der KPD zu unter­binden oder auch nur einzuschränken". Vgl. Frankfurter Rundschau v. 2.6.1961. Seit 1955 existierte bereits ein „Initiativausschuß für die Amnestie und der Verteidiger in poli­tischen Strafsachen", der in den Jahren von 1957 bis 1968 auf insgesamt 15 Tagungen die Realität der Rechtsprechung und möglichen Widerstand gegen eine Einschränkung der demokratischen Rechte diskutierte und in der Presse publik machte. Vgl. v. Brünneck (Anm. 2), S. 314f.
14) Schon 1964 forderte Hermann Gautier in einem „Offenen Brief" an den damaligen Bremer SPD-Innensenator Koschnick, daß die Legalität der KPD wieder hergestellt werden müsse, weil ohne sie eine weitere politische Entspannung, wie sie mit dem Moskauer Teststoppab­kommen und mit dem Berliner Passierscheinabkommen begonnen habe, schwer vorstellbar sei. Im Mai des Jahres erläuterte Max Reimann seinen Brief, den er an Bundeskanzler Erhard in dieser Frage geschrieben hatte. Auch Reimann betonte den Zusammenhang von Relega-lisierung der KPD und Wiedervereinigungspolitik. Vgl. den Wortlaut des Briefes und der Pressekonferenz in: Ossip K. Flechtheim (Hrsg.) Dokumente zur parteipolitischen Ent­wicklung in Deutschland seit 1945, Berlin 1966, Bd. 5 2. Teil, S. 342ff.
15) Vgl. zur Haltung der CDU das dpa-Interview mit Innenminister Lücke am 17.8.1966, dem 16. Jahrestag des KPD-Verbots, zit. nach: Bulletin der Bundesregierung Nr. 109. 19.8. 1966, S. 863. Das Interview hatte den Titel: „Verbot der KPD bleibt erhalten. Ziel der Kommunisten ist weiterhin die .Diktatur des Proletariats'". Zur Haltung der SPD vgl. das ZDF-Interview mit Herbert Wehner am 26.12.1966. Wehnersah zwei Möglichkeiten: „die eine nämlich, daß im Zuge eines erkennbaren Prozesses zur Wiedervereinigung die Kommu­nistische Partei ebenso wie andere Parteien in allen Teilen Deutschlands die Möglichkeit des politischen Wirkens bekommen muß und bekommen kann, und die andere ist die . . . daß Leute, die eine Partei — kommunistische oder entsprechende Partei — bilden wollen, weil sie es für nötig halten, dies tun können, wenn sie es im Rahmen unseres Grundgesetzes tun." Wehner wies darauf hin, daß das Verbotsurteil von 1956 beide Möglichkeiten offen lasse. Zit. nach: Studien von Zeitfragen - links (künftig zit.: SvZ), 1/1967, S. 12.
16) Dem Initiativausschuß gehörten die bekannten ehemaligen Funktionäre der KPD Karl Schabrod, Franz Ahrens, Manfred Kapluck, Kurt Erlebach und Richard Scheringer an. Vgl. die Einladung zur Pressekonferenz des „Initiativausschusses" am 14.3.1967 und den Wortlaut des Briefes, in: PAZI 6, Akte DKP. Vgl. auch den Wortlaut des Referats von Franz Ahrens auf der „Konferenz über die Problematik des KPD-Verbots" im Mai 1967 in Düsseldorf, in: KPD-Verbot oder Mit Kommunisten leben, hrsg. v. Wolfgang Abendroth u.a. Reinbek b. Hamburg 1968, S. 72-76.
17) Vgl. die Erläuterungen zur Erklärung der Innenminister in: Innere Sicherheit, 9/1967, S. 5 f.
18) Vgl. das Interview Max Reimanns in der katholischen Wochenzeitung „Echo der Zeit" v. 29.10.1967.
19) Vgl. den Bericht über den Verlauf der Pressekonferenz in der kurzen Beschreibung „Zwi­schenbilanz" von Otto Schönfeldt, in: KPD-Verbot (Anm 15), S. 19ff. Der Programment­wurf ist abgedruckt in: Ossip K. Flechtheim, Dokumente (Anm. 13), Bd. 7, Berlin 1966, S. 523 ff. Das zuständige Gericht in Flensburg bescheinigte in seinem Urteil vom 24.6.1971 der formal noch weiterbestehenden und beim Prozeß durch seinen 1. Vorsitzenden Max Reimann vertretenen KPD, daß das Programm keine verfassungsfeindlichen Inhalte habe. Die Aufhebung des Urteils durch den BGH erfolgte aus anderen Gründen, so daß der ver­botenen KPD weiterhin seit 1971 bescheinigt bleibt, daß sie auf dem Boden des Grundge­setzes stehe, was die KPD bereits seit Frühjahr 1956 immer wieder beteuert hatte. Vgl. zur Würdigung des Urteils sowie seinen Wortlaut in: Alexander v. Brünneck, Anmerkungen zum Urteil des LG Flensburg vom 24.6.1971, in: Kritische Justiz, 4/1971, S. 431-441.
20)  Zum Presseecho vgl. „Eine Welle der Schande für die Bundesrepublik", in: Frankfurter Rundschau v. 4.4.1968.
21) Vgl. Helmut Bilstein u.a., Organisierter Kommunismus in der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 1977, S. 16.
22) So Manfred Kapluck in: Sozialistische Hefte, 2/1968.
23) Vgl. die Darstellung über das Zustandekommen der ADF unten, Abschnitt C.
24) Zur Einschätzung der Strafrechtsreform und der darauffolgenden Amnestie vgl. v. Brünn­eck (Anm. 2), S. 324ff.
25) An der Richtigkeit der Feststellung Wolfgang Abendroths aus dem Jahre 1957, daß die KPD „zu den Arbeitermassen keinerlei Verbindung mehr hatte und im großen und ganzen nur noch fiktiv bestand", hatte sich in der Zeit der Illegalität wenig geändert. Vgl. Wolf­gang Abendrotb, Antagonistische Gesellschaft und politische Demokratie, Neuwied/Berlin 1968, S. 385.
26) Vgl. v. Brünneck (Anm. 2), S. 45.

Quelle: Siegfried Heimann: Die Deutsche Kommunistische Partei, in: Richard Stöss (Hrsg), Parteienhandbuch, Die Parteien der Bundessrepublik Deutschland 1945-1980, Band 2, Opladen 1983, S.901-907