Betrieb & Gewerkschaft
Dankesschreiben und Spendenaufruf

von
Ex-Verbots-AG der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter Union Berlin

09/10

trend
onlinezeitung

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

viele von euch dürften es bereits wissen: ja, wir dürfen uns wieder als das bezeichnen, was wir sind: eine *Gewerkschaft*. Nicht irgendeine, sondern eine kämpferische, von unten nach oben, kurz: eine Basisgewerkschaft!

Das ist ein großartiger Erfolg, der nicht von ungefähr kommt. Und deshalb wollen wir uns für eure Unterstützung nochmals ausdrücklich danken! Ihr habt uns damit den Rücken gestärkt, das De-facto-Gewerkschaftsverbot öffentlich gemacht und damit letztendlich dazu beigetragen, dass das Verbot gekippt wurde.

Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung primär auf die Meinungsfreiheit (genaueres unter http://www.fau.org/verbot/art_100612-214722 ). In einem anderen Prozess ein paar Wochen zuvor wurde überraschend ähnlich argumentiert: Die Geschäftsführung des Babylons wollte der FAU Berlin gerichtlich die Aussage verbieten, dass Kranken- und Urlaubsgeld für einige der Beschäftigten einst Fremdwörter waren (genaueres siehe http://prekba.blogsport.de/2010/05/07/fremdwoerter/ ) - auch hier berief sich das Gericht auf die Meinungsfreiheit. Nichtsdestotrotz bleiben uns im Kino Babylon Mitte selbst – aufgrund eines anderen, dritten Urteils – klassische Arbeitskampfmaßnahmen wie Boykott, Streiks oder Besetzungen weiterhin untersagt, aufgrund des Konstruktes
der sogenannten „Tariffähigkeit“. Bevor die FAU Berlin nun als eine „tariffähige“ Gewerkschaft anerkannt wird, wird sie sich wohl noch einige Male vor Gericht wiederfinden. Genauso wie die 6 Menschen, welche letztes Jahr an einem Flashmob im Babylon teilnahmen und welche nun jeweils 30 Tage im Knast verbringen oder 900 € zahlen sollen. Die
Betroffenen haben dagegen Widerspruch eingelegt und die endgültigen Urteile stehen noch aus.

Ihr seht: All diese Prozesse sind recht komplex, für uns zeit- und arbeitsintensiv und vor allem teuer. Die Babylonbosse können sich neben den Kino-Einnahmen auf die 330.000 Euro Subventionen durch den Berliner Senat stützen. Die FAU Berlin hat nicht diese Möglichkeiten. Alles in allem belaufen sich unsere Anwalts- und Gerichtskosten auf etwa 15.000 €. Mit den Spenden, die wir bislang erhalten haben, konnten wir bereits einiges davon decken, aber bei weitem nicht alles. Wir bitten euch deshalb um Spenden, auch kleine

Beträge helfen uns:

Konto-Inh: FAU Berlin
Konto-Nr: 3703001711
BLZ: 16050000 (Mittelbr. Sparkasse)
Verwendungszweck: Spende Gewerkschaftsfreiheit

For international donations:
IBAN: DE45 1605 0000 3703 0017 11
BIC-/SWIFT-Code: WELA DE D1 PMB

Solidarität ist keine Einbahnstraße! Wir hoffen zwar nicht, dass es jemals so weit kommen wird, aber sollte euch irgendwann auch übel mitgespielt werden, hoffen wir euch ebenfalls unterstützen zu können!

Solidarische Grüße,
die Ex-Verbots-AG der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter Union Berlin


Berlin, den 21. August 2010
 

Editorische Anmerkungen

Den Brief erhielten wir direkt von der "Ex-Verbots-AG".