Die zweite Verfolgung
Petitionsschrift an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden der Bezirksverordnetenversammlung des Stadtbezirks Steglitz-Zehlendorf von Berlin

von Antonín Dick

09/08

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Vorbemerkung: Anlässlich der Anti-NPD-Demonstration vom 19. Juli 2008 im Stadtbezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin habe ich mich am 20. Juli 2008 mit einem Offenen Brief  an die Träger dieser Demonstration gewandt, um Unterstützung für das Überleben meiner Mutter Frau Dora Dick, einer Überlebenden des Naziterrors, die seit Jahren schweren Repressalien durch Staatsbedienstete ausgesetzt ist, zu ersuchen.


Dora Dick

Dieser Offene Brief ist allgemein auf ein sensibles Echo gestoßen. Der Bezirksbürgermeister Norbert Kopp, der auf dieser Manifestation der Demokratie eine engagierte Rede gegen den Neonazismus gehalten hatte, hat das Anliegen des Offenen Briefes sehr ernst genommen und wirkungsvoll reagiert, indem er es zum Gegenstand eines Petitionsverfahrens beim Ausschuss für Eingaben und Beschwerden der Bezirksverordnetenversammlung von Steglitz-Zehlendorf erhoben hat. Gemäß Petitionsrecht der Bundesrepublik Deutschland habe ich daraufhin eine Chronik des Verfolgungsgeschehens zwischen 2003 und 2008 samt einem dreiundsechzig Seiten umfassenden Dokumentenanhang erarbeitet und beim Eingabenausschuss fristgemäß eingereicht. Dieses Gremium, dem Vertreter aller Parteien der Bezirksverordnetenversammlung angehören, wird im September 2008 auf Grundlage von Offenem Brief und Petitionsschrift ausführlich beraten und, wie zu hoffen ist, bindende Entscheidungen hinsichtlich Schutz und Unterstützung für eine anerkannte Verfolgte des Naziregimes treffen.

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Meine Mutter Frau Dora Dick, geb. Boldes, wurde im Jahre 1911 in Berlin als viertes Kind einer strenggläubigen jüdischen Familie geboren. Meine Mutter ist von den Nazis grausam verfolgt worden. Die gesamte Familie ist verschollen, vernichtet. Aber sie stand auch im antifaschistischen Widerstand. Sie kämpfte gemeinsam mit jüdischen und nichtjüdischen Deutschen gegen die Nazis, und dies bereits vor 1933. Als politisch engagierte Jüdin emigrierte sie unter lebensgefährlichen Umständen aus Nazideutschland, floh im Jahre 1933 nach Prag, arbeitete dort politisch, tauchte nach dem Einmarsch Hitlers unter, floh abermals unter lebensgefährlichen Umständen aus der Tschechoslowakei, rettete sich über Warschau und Malmö nach England, wo sie zusammen mit Oskar Kokoschka, Stefan Zweig, Alfred Kerr, John Heartfield, Kurt Lade, Jürgen Kuczynski, Annemarie Haase, Dorothea Wüsten und vielen anderen engagierten Verfolgten des Naziregimes Mitbegründerin des Freien Deutschen Kulturbundes in Großbritannien wurde, einer antifaschistischen Vereinigung, die originäre Beiträge von unschätzbarem Wert für die politische und kulturelle Befreiung Deutschlands erarbeitete. Mich, ihren Sohn, hat sie im englischen Exil zur Welt gebracht.  

Meine Mutter ist Trägerin der „Medaille der Kämpfer gegen den Faschismus 1933-1945“. Sie hat nach 1945 in der Gewerkschaftsarbeit ihren unverwechselbaren Beitrag zur demokratischen Erneuerung der gesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland geleistet.  

Vom Jahre 2000 an, von der Schwelle vom achten zum neunten Lebensjahrzehnt, stellten sich naturgemäß erhebliche gesundheitliche Probleme bei ihr ein, zwei schwere Operationen waren notwendig, um ihre Gesundheit zu stabilisieren, und es war notwendig, über eine ambulante Pflege eine ausreichende gesundheitliche Sicherheit in ihrem angestammten Zuhause in Berlin-Zehlendorf zu gewährleisten.  

Doch nicht nur die altersbedingten Einschränkungen des Lebens setzten ein, sondern dazu auch Einschränkungen des Lebens durch massive Eingriffe  staatlicher Behörden, die eigentlich für das Gegenteil verantwortlich sein sollten, namentlich durch den Sozialpsychiatrischen Dienst des Bezirksamtes des Stadtbezirkes Steglitz-Zehlendorf von Berlin, sekundiert von der Abteilung Soziales desselben Bezirksamtes. Zwei Petitionen meinerseits an den Bezirksbürgermeister (siehe Dokumentenanhang 2 und 31) sowie vier Petitionen an den Sozialstadtrat (siehe Dokumentenanhang 13, 24, 26 und 29) waren seit 2004 notwendig, um das bloße Überleben meiner Mutter, einer Überlebenden des Holocaust, zu sichern. Hinzu  kommen noch zwei weitere Petitionen des Berliner Landesvorstandes der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (siehe Dokumentenanhang 25 und 30).   

Die Bedrängungen meiner Mutter Frau Dora Dick seitens der Administration setzten bereits im Jahre 2003 ein, als ich zwei illegale Eindringlinge vom Sozialpsychiatrischen Dienstes, Frau Häusner und ihren männlichen Begleiter, unter Androhung polizeilicher Gewalt der Wohnung meiner Mutter verweisen musste (siehe Dokumentenanhang 2). Im Jahre 2004 beteiligte sich die Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes Frau Terkowski an einer rechtswidrigen Kündigung eines Pflegevertrages (siehe Dokumentenanhang 2).  Im Jahre 2005, dem Hauptjahr der zweiten Verfolgung, steigerte der Sozialpsychiatrische Dienst das Ausmaß seines Vorgehen gegen meine Mutter mit dem erkennbaren Ziel, sie aus der angestammten Wohnung, die sie im Jahre 1946 als eine nach Deutschland zurückgekehrte jüdische Verfolgte des Naziregimes seitens der Britischen Militärregierung gemäß den Rechtsvorschriften des Potsdamer Abkommens der Alliierten der Antihitlerkoalition zugewiesen bekam, zu vertreiben.  

In drei großen Angriffswellen wurde im Jahre 2005 der Versuch unternommen, die einigermaßen stabile Lebenssituation meiner inzwischen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen als schwerstpflegebedürftig eingestuften Mutter Frau Dora Dick massiv zu destabilisieren, um eine unumschränkte Verfügbarkeit über sie als Person zu erlangen. Was das für eine über neunzig Jahre alte und kranke Frau bedeutet, war den Urhebern dieses  außerhalb aller Gesetze sich bewegenden Projektes, die allesamt Leute vom Fach sind, durchaus bekannt: die Auslöschung des Lebens meiner Mutter, einer Überlebenden.  Am Ende hätte der Sozialpsychiatrische Dienst  einen Totenschein seiner Beute in der Hand gehabt. Dass ihm dieser  mehr wert gewesen war als die lebende Beute, die, weil sie jüdisch oder antifaschistisch oder sonst wie andersartig ist, eben  nichts anderes sein durfte als Beute, spricht Bände über die Verfassungstreue dieser Einrichtung.  

Angriffswelle eins:

Unter aktiver Beteiligung des Sozialpsychiatrischen Dienstes wurde systematisch die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses vorbereitet (siehe Dokumentenanhang 1, 3 und 4) und unter Nutzung eines eigens dafür inszenierten Feuerwehreinsatzes (siehe Dokumentenanhang 5) durchgeführt (siehe Dokumentenanhang 6). Diese Kündigung war von vornherein rechtswidrig, wie ein ausführlicher Widerspruch (siehe Dokumentenanhang 7) unter Berufung auf  Anlage II  Sachgebiet B Abschnitt I Ziffer 1 des Einigungsvertrages und andere Rechtsvorschriften nachweist, was auch vom Anwalt der Berliner Mietergemeinschaft rechtserheblich festgestellt werden konnte. Die Kündigung löste bundesweit eine Welle der Solidarität mit meiner Mutter, einer Überlebenden des Holocaust, aus. Unterschriften wurden gesammelt. In vier Publikationen (siehe Dokumentenanhang 8, 9, 10 und 11) wurde diese Angriffswelle kritisch dokumentiert. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen Herr Volker Beck intervenierte, und zwar mit Erfolg. Die Botschaft des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland, Rechtsnachfolgerin des Britischen Militärregierung, die für die nach wie vor rechtskräftige Wohnungszuweisung aus dem Jahre 1946 verantwortlich zeichnet, nahm sich entsprechend Artikel 139 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland dieses Vorgangs an. Die Öffentlichkeitsabteilung der Botschaft des Staates Israel bot entsprechend dem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland ihre Unterstützung an. All dies zwang Vermieter und Sozialpsychiatrischen Dienst zum unverzüglichen Rückzug. 

Angriffswelle zwei:

Nach dem fehlgeschlagenen Angriff auf das Mietverhältnis folgte der Angriff auf die Hauspflege. Der Zehlendorfer Pflegedienst „Freund“, wie alle Pflegedienste abhängig vom allmächtigen Machtwort des Sozialpsychiatrischen Dienstes bei der Bewilligung von finanziellen Mitteln, entzog kraft Kündigung des Pflegevertrages (siehe Dokumentenanhang 14)  meiner Mutter die Hauspflege, und zwar mit der Begründung angeblicher Pflegeunfähigkeit, was rechtswidrig ist, denn das Pflege-Versicherungsgesetz sieht einen solchen Bruch mit dem Gleichstellungsgebot nicht vor (siehe Dokumentenanhang 15). Die Handschrift des außerhalb der Verfassung agierenden Sozialpsychiatrischen Dienstes im Kündigungsschreiben ist unverkennbar,  weshalb auch der von Gewissensbissen geplagte Geschäftsführer dieses Pflegedienstes die  ihm diktierte Kündigung zutreffend als „scheußliche Angelegenheit“ charakterisiert (siehe Dokumentenanhang 15).  Die Abteilung Soziales des Bezirksamtes stellte sich bezüglich dieser schwerwiegenden Verletzung des Pflege-Versicherungsgesetzes taub und verweigerte jede Hilfe zur Sicherstellung der Pflege. Erst nach engagierter und gesetzestreuer Hilfestellung der vom Senat von Berlin inhaltlich und finanziell gestützten „Koordinierungsstelle rund ums Alter“ konnte die Weiterführung der Pflege unter Obhut eines kurzfristig eingesprungenen Pflegedienstes gesichert werden. 

Angriffswelle drei:

Nach dem Scheitern von Wohnungs- und Pflegeentzug leitete der Sozialpsychiatrische Dienst die dritte und schwerste Angriffswelle ein: den Angriff auf die Rechtsfähigkeit meiner Mutter Frau Dora Dick.  Gegen ihren ausdrücklichen  Willen und trotz Vorliegens einer notariell beglaubigten Vorsorgevollmacht gemäß § 1896 BGB wurde rechtswidrigerweise ein Betreuungsverfahren auf der Grundlage einer versuchten ärztlichen Zwangsbegutachtung eingeleitet (siehe Dokumentenanhang 12, 16 und 22). Abermals drangen dazu Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes unter Verletzung von Artikel 13 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wie Gedungene in die Wohnung meiner Mutter ein (siehe Dokumentenanhang 17, 19 und 22), behandelten eine rechtswirksame Anordnung meiner Mutter, die die strikte Einhaltung von Artikel 13 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland fordert, als nicht existent (siehe Dokumentenanhang 19 und 20), trachteten danach, das Amtsgericht Schöneberg gegen meine Mutter in Stellung zu bringen (siehe Dokumentenanhang 16 und 23), trachteten danach, mich in meiner rechtlichen Stellung als notariell beglaubigter Vorsorgebevollmächtigter beim Amtsgericht Schöneberg in Misskredit zu bringen, um den gerichtlichen Entzug der Vorsorgevollmacht vorzubereiten (siehe Dokumentenanhang 23) und instrumentalisierten den Vermieter für ihr Projekt der unumschränkten Verfügungsgewalt über meine Mutter, indem sie ihn zur „Anregung“ eines Betreuungsverfahrens anstifteten (siehe Dokumentenanhang 23). Mittels zweier rechtlicher Klarstellungsschreiben an das Amtsgericht Schöneberg (siehe Dokumentenanhang 17 und 18) konnte die Wucht dieser dritten Angriffswelle zunächst neutralisiert werden, indem auf die Gültigkeit des Rechtsinstituts einer Vorsorgevollmacht gemäß § 1896 BGB sowie auf die republikweite Rechtswirksamkeit eines Oberlandesgerichtsurteils zum Verbot medizinischer Zwangsbehandlungen durch staatliche Behörden, einschließlich Zwangsbegutachtungen, insistiert wurde. Dank eines rechtskräftigen Beschlusses des Amtsgerichts Schöneberg (siehe Dokumentenanhang 23) konnte schließlich diese dritte Angriffswelle, die im Sommer des Jahres 2005 durch den Sozialpsychiatrischen Dienst planmäßig vorbereitet und im Herbst desselben Jahres eingeleitet wurde, Anfang des Jahres 2006 erfolgreich abgewehrt werden.  

Das vom Sozialpsychiatrischen Dienst des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf verfolgte strategische Ziel, die Personalität meiner  Mutter Frau Dora Dick kraft Einführung unumschränkter staatlicher Verfügungsgewalt auszulöschen, ist gescheitert. Explizit anerkennt das Amtsgericht Schöneberg in seinem unangefochtenen Beschluss den selbstbewussten und von mir unterstützten Willen meiner Mutter, „staatlichen Einfluss zu verhindern“. Und explizit fügt das Amtsgericht Schöneberg in seinem Beschluss im Sinne konsequenter Verteidigung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates noch hinzu: „Das ist an sich nicht zu missbilligen.“ 

Nach dem Zusammenbruch dieser drei vom Sozialpsychiatrischen Dienst vorgetragenen Angriffswellen gegen ein NS-Opfer gab indessen der Sozialpsychiatrische Dienst nicht auf, sondern wechselte lediglich die Art und Weise seines Vorgehens: Aus Aggression gegen meine Mutter Frau Dora Dick wurde Restriktion. Permanent, namentlich durch Frau Benedix und Frau Lange, wurden medizinisch-wissenschaftlich begründete Anträge auf Pflegeleistungen boykottiert oder deren Bearbeitung vorsätzlich verschleppt, willkürliche Kürzungen des Pflegeumfangs vorgenommen, Scheinbearbeitungen durchgeführt, um die  Antragssteller, meine Mutter  und den Pflegedienst,  zu täuschen, Misstrauen zwischen Pflegedienst und Vorsorgebevollmächtigten zu säen, und dies alles in direkter Kooperation, um nicht zu sagen Konspiration,  mit der Abteilung Soziales des Bezirksamtes, namentlich mit Frau Büttner.  Dass diese ständigen Versuche zur Ausgrenzung meiner Mutter aus dem sozialstaatlich garantierten Versorgungssystem im diametralen Gegensatz zum Grundgesetz sowie zu allen Rechtsvorschriften des Gesundheitsdienstreformgesetzes stehen, hat diese beiden Abteilungen des Bezirksamtes bisher nicht angefochten. Wie Hohn muss die in § 3 Abschnitt 6 dieses Gesetzes gestellte Rechtsnorm meiner Mutter vorkommen, dass der Sozialpsychiatrische Dienst in seinem Handeln angeblich für die „Optimierung der gesundheitlichen Versorgung … unter den Aspekten Bedarfsnotwendigkeit, Zugänglichkeit, Bürgernähe und Qualitätssicherung“ zuständig sei. Sechs Petitionen an politische Verantwortungsträger des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin waren seit Anfang 2006, seit dem Scheitern der drei Generalangriffe, notwendig, um die für die Aufrechterhaltung der Gesundheit meiner Mutter erforderlichen Pflegeleistungen durchzusetzen, d. h. im Durchschnitt alle fünf Monate eine Petition plus aufwendige Petitionsbearbeitung. 

Dass Mitarbeiter der Administration von Steglitz-Zehlendorf diesen Missbrauch von staatlicher Macht – jawohl, es ist Missbrauch, kein Gebrauch, sondern eindeutig Missbrauch staatlicher Macht durch einzelne Staatsbedienstete zugunsten außergesetzlicher Zwecke! – über einen Zeitraum von bislang einem halben Jahrzehnt ungehindert durchführen durften, befremdet. Noch mehr befremdet es, wenn jetzt einige Stimmen aus der Administration diesen vorsätzlichen Missbrauch nachträglich als eine Kette von Missverständnissen auszugeben versuchen.  

Wie durfte und konnte dieses nun nicht mehr aus der Welt wegzudiskutierende Faktum behördlicher Übergriffe auf eine jüdische Überlebende des Naziterrors überhaupt erst gedacht werden? Warum wird die ausgrenzende Restriktion  bei Anträgen auf Pflegeleistungen nach wie vor als erlaubtes staatliches Instrument  gegen meine Mutter eingesetzt? Warum hat niemand aus dem Bezirk dem Treiben der Gruppe Terkowski, Benedix, Häusner, Büttner und Lange ein Ende gesetzt? Warum leben wir, meine Mutter und ich, die einzigen Überlebenden einer Berliner jüdischen Familie, auch jetzt noch in Angst vor weiteren Repressionen und Angriffen, geboren aus dem geistigen Schoße dieser bzw. einer unwesentlich oder auch wesentlich personell modifizierten Gruppe von Staatsbediensteten?  

Was sind die Ursachen und Hintergründe für dieses nunmehr fünf Jahre dauernde und außerhalb von Grundgesetz und Gesundheitsdienstreformgesetz sich ständig neu aufladende Verfolgungstreiben einer mit staatlicher Machtvollkommenheit ausgestatteten Gruppe von Staatsbediensteten gegen eine einzelne Jüdin, die bereits in der Zeit des Nationalsozialismus schwersten Verfolgungen ausgesetzt war?  

Mögen die Schuldigen sich diese unausweichlichen Fragen selbst vorlegen – hier soll zunächst die Rede sein von den begünstigenden gesellschaftlichen Bedingungen und Verhaltensdeterminanten für dieses gesetzlose Treiben von Staatsbediensteten, zuförderst von seinem geistig-politischen Umfeld.  

Handlungsrelevant im Sinne begünstigender gesellschaftlicher Bedingungen für das geschilderte Vorgehen der Administration gegen meine Mutter Frau Dora Dick, eine anerkannte politisch und rassisch Verfolgte des Nationalsozialismus,  sind m. E. erstens  erhebliche Defizite im Bereich der Einhaltung von demokratischen Standards. Der Erosionsprozess unseres demokratisch verfassten Gemeinwesens, von dem eine im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung kürzlich durchgeführte Studie kündet, hat ganz offensichtlich auch Teile der Administration erfasst. „Immer mehr Menschen verlieren das Vertrauen in die Demokratie … Vier von zehn Deutschen zweifeln daran, dass die Demokratie überhaupt noch funktioniere“, lautet eines der Ergebnisse dieser Studie (siehe Dokumentenanhang 32). In meinem ausführlichen Schreiben vom Juni 2008 an die Mitarbeiterin der Abteilung Soziales des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin Frau Büttner (siehe Dokumentenanhang 27) weise ich empirisch an ihrem  konkreten administrativen Verhalten  nach, dass sie sich längst von der Demokratie verabschiedet und sich in ihrem Verhalten gegenüber einer Bürgerin unseres Gemeinwesens für einen autoritaristischen Arbeitsstil entschieden hat. Sich die Freiheit einer außerhalb von Recht und Gesetz des  Staates entwickelten Strategie gegenüber einer unbescholtenen Staatsbürgerin der Bundesrepublik Deutschland zu nehmen, und dies zudem noch bei völliger Intransparenz dieser Strategie, wie dies die demokratische Öffentlichkeit bei der Gruppe Terkowski, Benedix, Häusner, Büttner und Lange  zur Kenntnis nehmen musste, ist das Ende von Demokratie. Es ist geradezu ein exemplarisches Ereignis für die weitere Erosion unserer Demokratie, wie Frau Büttner auf mein Schreiben, das auch als Eröffnung eines freimütigen Dialogs über engagierte Demokratie konzipiert war, reagiert hat. Sie verweigerte jedwede Antwort. Stattdessen beauftragte sie einen mir fremden Administrator mit der Beantwortung, und ich erhielt von diesem einen aus nichtssagenden Textbausteinen zusammengeleimten Vier-Sätze-Brief  (siehe Dokumentenanhang 28). Ende des Dialogs. Ob damit auch das Ende des Vertrauens beim Bürger billigend in Kauf genommen wurde, scheint offenbar nicht mehr zu interessieren. Nach Analyse der Friedrich-Ebert-Stiftung wächst mit Hunderten und Tausenden und Abertausenden solcher Interaktionen  der Bürger mit der Administration tagtäglich die „Gefahr für die Demokratie insgesamt“. Endpunkt dieser Entwicklung in deutschen Landen nicht absehbar. Die Volksparteien leiden, so die Friedrich-Ebert-Stiftung, besonders stark unter dem Vertrauensverlust. Denn: „Die müssen Loyalität zum System organisieren und erreichen mindestens ein Drittel der Bevölkerung nicht mehr.“ (siehe Dokumentenanhang 32).  

Handlungsrelevant im Sinne begünstigender gesellschaftlicher Bedingungen für das geschilderte Vorgehen der Administration gegen meine Mutter Frau Dora Dick, eine anerkannte politisch und rassisch Verfolgte des Nationalsozialismus,  sind m. E. zweitens  erhebliche Defizite bei der Aufarbeitung des Holocaust, was nur ein anderer Ausdruck für Defizite bei der Umsetzung der Forderungen des humanistischen Menschenbildes ist.  Was sind die beiden Hauptkennzeichen im Verhalten der Gruppe Terkowski, Benedix, Häusner, Büttner und Lange  gegenüber dem Verfolgungsschicksal meiner Mutter Frau Dora Dick? Ignoranz und Gleichgültigkeit. So jedenfalls stellt sich uns, meiner Mutter und mir, die Realität nach all den bitteren Erfahrungen, die wir, meine Mutter und ich, mit den genannten Staatsbediensteten zu machen hatten, objektiv dar. Und exakt diese beiden Kriterien konstituieren eine spezifische Bewusstseinslage und Attitüde,  die in Forschung und politischer Praxis als sekundärer Antisemitismus bezeichnet wird. Den  jahrelangen, unerbittlichen und rechtswidrigen Kampf gegen eine Überlebende des Holocaust hätte diese Gruppe von Staatsbediensteten nie aufgenommen, hätte es bei ihnen auch nur die Spur eines Mitgefühls oder kreatürlichen Erbarmens mit dem Verfolgungsschicksal einer in der Nazizeit grausam verfolgten Jüdin gegeben. Und es ist bezeichnend: Nie hatte es seitens dieser Staatsbediensteten eine fachliche Frage bezüglich der Gestaltung der Pflege und Versorgung meiner Mutter unter dem Aspekt der Pflege von alternden NS-Verfolgten gegeben, obwohl sie der Gesetzgeber per Gesundheitsdienstreformgesetz und Pflege-Versicherungsgesetz dazu verpflichtet,  und die Realität beweist, dass der spezielle Pflegebereich von alternden NS-Verfolgten längst integraler Bestandteil von Pflegewissenschaft und Pflegepraxis in der Bundesrepublik Deutschland geworden ist. Dieses Versagen seitens der genannten Staatsbediensteten ist unfassbar, schon deswegen, weil sie von ihrer Aufgabenstellung her im Gesundheitsamt des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin dazu verpflichtet sind, ein Höchstmaß an Sensibilität im Umgang mit dieser Thematik, die immer einen Umgang mit konkreten Menschen impliziert, in ihrer tagtäglichen Arbeit aufzubringen. Dass sie es nicht taten, ist ein Pflichtversäumnis, aber dass sie sich in ihrem praktischen Verhalten gegenüber einer Überlebenden des Holocaust über die verbindliche Zusage der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom 25. 01. 2005 (Drucksache  45 / 05 des Bundespresseamtes), dafür zu sorgen, dass es in Deutschland nie wieder gelingen darf, „… jüdische Bürger … zu bedrängen, zu verletzen“, hinwegsetzten und sich selbst zu Akteuren dieser geächteten Bedrängung aufschwangen, ist Machtmissbrauch, aufgeladen mit einem gehörigen Schuss von sekundärem Antisemitismus. Vieles von dem, was die allgemein  anerkannte Definition des sekundären Antisemitismus, vorgelegt von der Technischen Universität Berlin, wissenschaftlich umreißt, beschreibt auch die Geisteshaltung der genannten Staatsbediensteten, wie sie sich uns, meiner Mutter und mir, sowie der demokratischen Öffentlichkeit der Bundesrepublik in praxi mitteilt: „Der sekundäre Antisemitismus lässt sich umreißen in den Versuchen, Auschwitz zu leugnen, zu relativieren, im Aufmachen von Schuldkonten, im Versuch der Schuldumkehr, in der Ignoranz und Gleichgültigkeit gegenüber dem Holocaust, im Schweigen über das Geschehen und der deutschen Beteiligung daran, sowie im Desinteresse an den Ermordeten und Überlebenden, die das Vergangene repräsentieren, will man einen Schlußstrich darunter ziehen und womöglich es selbst aus der Erinnerung wegwischen. Hieran anschließend können als Kennzeichen dieser Form des Antisemitismus wegen Auschwitz zusammenfassend folgende Punkte beschrieben werden: Wahrnehmungsabwehr, Schuldabwehr, Erkenntnisabwehr, Verantwortungsabwehr und Erinnerungsabwehr. Diese Punkte bedingen und ergänzen sich in individueller wie gesellschafltlicher Sicht, sowie in zeitlicher Hinsicht. Diese Form des Antisemitismus nach Auschwitz hat sich in Deutschland im Anschluss an den Sieg der Alliierten entwickelt. Er verfestigte sich mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, deren Fundament der große Frieden mit dem Tätern wurde.“ (siehe Dokumentenanhang 33).  

Am 28. November 2005 schrieb meine Mutter Frau Dora Dick an Frau Benedix, Mitarbeiterin des Sozialpsychologischen Dienstes des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin, einen sehr persönlich gehaltenen und fast flehentlichen Brief, in welchem sie ganz offen von ihren Ängsten als Überlebende des Holocaust berichtet, in welchem sie als über neunzigjährige und kranke Frau nach all den furchtbaren behördlichen Angriffen  im Interesse ihrer Gesundheit um Frieden und Ruhe in ihrem angestammten Zuhause bat (siehe Dokumentenanhang 21). Was tat Frau Benedix, hauptamtliche  Mitarbeiterin einer gesundheitsdienstlichen Einrichtung des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin? Sie schwieg. Sie ignorierte das Lebenszeichen einer Überlebenden. Bis zum heutigen Tag. Sie ging zur Tagesordnung über, setzte die gesundheitspolitischen Restriktionen gegenüber einer Überlebenden des Holocaust unbeeindruckt fort. Und sie wird sie auch morgen unbeeindruckt fortsetzen. Kein Schweigen eines Mitglieds der genannten Gruppe von Verantwortungsträgern aus der Administration der letzten Jahre sagt über die geistig-politischen Abgründe des nunmehr offenbar auch behördlicherseits zugelassenen sekundären Antisemitismus mehr aus als dieses eisige Schweigen.  

Berlin, Freitag, am 22. August 2008 (5768),
vor dem Kerzenanzünden zu Shabbat-Einkehr

Editorische Anmerkungen

Wir erhielten Fotos und Text vom Autor zur Veröffentlichung in der Septemberausgabe.