Kein Vermieter
ist bekannter für Eigenbedarfskündigungen in
Berlin als der Zwangsräumungs- und
Immobilien-Clan Brenning. Allein für das
Haus in der Reichenberger Str. 73 liegen 6
schriftliche Eigenbedarfskündigungen aus den
letzten Jahren vor. Eine
Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung in
Köpenick bei zeitgleich 2 leerstehenden
Wohung im selben Haus verlor die
Multimillionärsfamilie bereits im vergangen
Jahr.
Am 24. Juni
2020 entschied nun Richterin Kunitz vom
Amtsricht Tempelhof-Kreuzberg, dass eine
2018 ausgesprochene Eigenbedarfskündigung
gegen eine seit knapp 35 Jahren in der
Reichenberger Str lebenden Mieterin u.a.
missbräuchlich sei. Aktenzeichen: 3C 176/19.
Obwohl auch
hier eine baugleiche Wohnung im selben
Gebäude frei war, bestand die Familie des
Justiziar der Berliner CDU auf einer
Kündigung und Räumung wegen Eigenbedarf für
ihre junge Nichte. Die Mieterin kämpfte um
ihre langjährige Wohnung und erhielt in der
Nachbarschaft und im Kiez große
Unterstützung, sowie von einer Vielzahl von
Mieterinnen-Initiativen in der Stadt. Bei
Demonstrationen, Festen, Kundgebungen und
Veranstaltungen wurde auf die allgemeine
Situation von steigenden
Eigenbedarfskündigungen und -prozessen, so
wie auf die spezielle Situation der
Mieter_innen in der Reichenberger Str.
hingewiesen. Die Vielzahl der Aktivitäten
und das Bekanntwerden von
Eigenbedarfskündigungen in weiteren Brenning
Häusern wurde auch von der Berliner Presse
aufgegriffen.
So viel
Öffentlichkeit behagte dem Steglitzer
CDU-Politiker nun doch nicht und der
Eigenbedarfskündigung folgten eine fristlose
und eine fristgerechte Kündigung wegen eines
angeblich zerrüttetem Vertrauensverhältnis.
Als Begründung wurde u.a. behauptet nur die
gekündigte Mieterin könnten Details wie
Prozesstermine kennen.
Alle 5
Prozesstage wurden von vielen solidarischen
Nachbar_innen und Mieter_innen teils unter
Corana-Bedingungen innerhalb und außerhalb
des Gerichtssaals begleitet. So war auch für
die Richterin klar, dass Prozessdetails für
alle Interessierten öffentlich waren und
auch diese beiden Kündigungen wurden
abgewiesen.
Ob der
Vermieterinnen-Clan gegen diese 3
Niederlagen in Berufung gehen wird, ist noch
nicht bekannt. Allerdings hatte der
Justiziar der Berliner CDU seine Niederlagen
bereits erahnt und kurzerhand im Mai 2019
erneut eine Eigenbedarfskündigung für die
gleiche Wohung und die gleiche
Familienangehörige gestellt. Im Gegensatz
zum Arbeitsrecht erlaubt das aktuelle
Mietrecht eine Wiederholungskündigung.
Auch wenn
der Kampf noch nicht vorbei ist, hat sich
für die ersten 3 Kündigungen gezeigt, dass
sich Widerstand mit vielfältigen
solidarischen Aktivitäten lohnen.
Das Bündnis
“Zwangsräumungen gemeinsam verhindern” und
die Arbeitsgruppe “Eigenbedarf kennt keine
Kündigung – E3K” werden Mieterinnen gegen
Eigenbedarfskündungen und Zwangsräumungen
weiterhin solidarisch unterstützen.
Quelle:
http://berlin.zwangsraeumungverhindern.org/2020/07/22/mieter_innen-gewinnen-brenning-clan-verliert-erneut/

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