Stadtumbau & Stadtteilkämpfe

Stadtkrise und soziale Bewegungen (Leseauszug 1)
Thesen zu Grundrente, Kapital und urbaner Revolution

von David Harvey

8-2013

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In einer provozierenden Arbeit vertritt Lefebvre den Standpunkt, daß die industrielle Revolution als Vorläufer der urbanen Revolution des 20. Jahrhunderts interpretiert werden muß. Unter „urbaner Revolution" versteht er „den umfassenden Transformationsprozeß, den die heutige Gesellschaft in ihrer Gesamtheit durchläuft und der dazu beiträgt, die Periode des vorherrschenden ökonomischen Wachstums und der Industrialisierung in eine Periode vorherrschender urbaner Problematik umzuwandeln, in der die Erforschung der der urbanen Gesellschaft angepaßten Lebens- und Erscheinungsformen sich immer dringenderstellt"(1).

Lefebvre führt nicht genau aus, was er unter „umfassendem Transformationsprozeß" versteht, noch verfolgt er die inneren Bewegungsgesetze einer kapitalistischen Gesellschaft, auf Grund deren die Urbanisierung das ökonomische Wachstum und die Industrialisierung ersetzen soll. In gleichem Maße ungenau ist Lefebvre mit seiner Argumentation, „daß der Anteil des global produzierten und realisierten Mehrwertes in der industriellen Produktion abnimmt", während „der Anteil des Mehrwertes, der durch Spekulation, durch die Bauindustrie und durch den Bau- und Bodenmarkt realisiert wird, anwächst"(2). Seine These, daß der „sekundäre Kreislauf des unproduktiven Kapitals" den „primären Kreislauf des produktiven Kreislaufs" ersetzt, ist in ihrer Behauptung überraschend und erfordert vorsichtige Überprüfung, ehe sie akzeptiert oder verworfen werden kann. Daher soll hier der Versuch unternommen werden, Lefebvres Hypothese zu untersuchen, wie Grundrente — oder genauer: Klassenmonopolrente -im Zusammenhang mit der Urbanisierung entsteht.

1. Grundrente im Urbanisierungsprozeß

Es wird von mir als axiomatisch vorausgesetzt, daß „Wert" durch jene gesellschaftlichen Prozesse entsteht, die die in der Natur vorhandenen Materialien mit Hilfe von Naturkräften in nützliche Gegenstände für Individuen umsetzen. Mit anderen Worten, „Wert" entsteht durch Produktion und wird durch Konsumtion realisiert3. Jedoch können Produktion und Distribution nicht bewerkstelligt werden ohne (1) eine entwickelte gesellschaftliche Struktur (dies schließt Voraussetzungen wie Arbeitsteilung und Versorgung der Gesellschaft mit notwendigen Dienstleistungen ein); (2) eine Struktur gesellschaftlicher Institutionen, mittels derer individuelle und gemeinschaftliche Aktivitäten koordiniert werden können, und (3) ein Minimum physischer Infrastruktur (wie Kommunikationsverbindungen, Versorgungseinrichtungen und ähnliches). Jedes Produktions- und Distributionssystem setzt folglich gewisse Transferzahlungen voraus, die zur Finanzierung der gesellschaftlich notwendigen Institutionen, Dienstleistungen und der physischen Infrastruktur vom gesellschaftlich erzeugten Wert abgezogen werden müssen.

Auch die Grundrente ist eine solche Transferzahlung, und ihre Geschichte ist voll von Argumenten für und wider die Rechtmäßigkeit dieser Zahlungen(4). Allgemein ist diese Problematik in den letzten Jahren in dem Maß entschärft worden, wie sich die Überzeugung breitgemacht hat, daß die Grundrente entsprechend neo-klassischer Theorie als eine Art rationierender Einrichtung erscheint, mittels derer ein knapper „Produktionsfaktor" - nämlich Grund und Boden und die enthaltenen Bodenschätze — rational und rationell verteilt werden kann(5). Die Existenz der Grundrente kann nach dieser Theorie als notwendige Koordinationsvoraussetzung für die rationelle Produktion von Wert gerechtfertigt werden. Jedoch die Fragwürdigkeit der neo-klassichen Grundrententheorie offenbart sich, sobald man die Grundrente als eine an einen knappen Produktionsfaktor gezahlte Entschädigung (und damit als dingliches Konzept) ansieht und nicht als eine tatsächliche, an Personen gezahlte Entschädigung. Aus analytischen Gründen mag diese Verdinglichung zulässig sein; die realen Transferzahlungen jedoch werden nicht an den Boden an sich gerichtet, sondern an lebende Individuen: ein Mieter sieht im Vermieter sicherlich keinen knappen Produktionsfaktor. Die gesellschaftlichen Folgeerscheinungen der Grundrente sind wichtig und können nicht einfach deshalb vernachlässigt werden, weil die Grundrente in der neo-klassischen Doktrin einer gesellschaftlichen, durch Wettbewerb vermittelten Harmonienlehre eine so unschuldige Rolle spielt(6).

Ein weiterer Punkt ist zu betrachten. Damit Transferzahlungen erfolgen können, ist eine institutionelle Struktur notwendig. Ohne sie ließe es sich nicht feststellen, an wen Grundrente zu zahlen ist. Folglich muß jede Untersuchung zur Entstehung und Realisierung von Grundrente, die die stützenden institutionellen Strukturen ausklammert, erfolglos bleiben. Entscheidend für unsere gesellschaftliche Organisation ist die Institution des Privateigentums. Grundrente ist im wesentlichen eine Transferzahlung, die durch das Monopol an Grund und Boden sowie Bodenschätzen realisiert und durch die Institution des Privateigentums vermittelt wird.

Aber was für eine Art von Zahlung ist denn Grundrente? Die einfachste Antwort ist, daß sie eine Zahlung eines Nutznießers darstellt, der durch sie das Privileg erhält, ein knappes Produkt (hier Grund und Boden) zu nutzen, das einem anderen gehört. Wie jedoch kommt es zu Knappheit? Seitdem Produktion systematisch betrieben wird, haben menschliche Gesellschaften die Begrenztheit vieler natürlicher Ressourcen erkannt (hier verstanden als technische und kulturelle Bewertung der Natur)(7). Diese Erkenntnis verleitet dazu, Knappheit als etwas in der Natur Angelegtes zu verstehen, sozusagen eine von der Natur ausgehende Verweigerung, uns mit den notwendigen Mitteln zur Verwirklichung gesellschaftlicher und individueller Ziele zu versehen. Auf dieser Grundlage liegt der Schluß nahe, mehr zu fordern für die Nutzung von ertragreichem Ackerboden und hochproduktiven Minen als für mittelmäßigen Ackerboden oder Minen von nur durchschnittlicher Produktivität.

Dieses Konzept eines „natürlichen Reichtums" und einer „natürlichen Knappheit" ist bei näherer Betrachtung wenig zufriedenstellend. Wo gibt es schon „natürlichen Reichtum", der nicht, ehe der Produktions-prozeß beginnt, vorbereitet und organisiert wird. Wälder müssen gerodet werden, um Felder abzugeben; Gruben müssen ausgeschachtet und gesichert werden. Solche dauerhaften Vorleistungen (wie z. B. Terrassierungen von Hängen, künstliche Verbesserungen der Bodenqualität, die Entwässerung von Marschen oder Deichbauten) werden allerdings nach einiger Zeit als „natürliche" Ressourcen angesehen. Kaum irgendwo auf der Erdoberfläche kann man heute noch „natürliche Umwelt" antreffen, wenn man damit „unberührt durch menschliche Tätigkeit" versteht. In einer urbanisierten Umwelt ist dieses Problem von noch größerer Bedeutung, denn die urbanisierte Umwelt ist vom Menschen produziert und stellt ein relativ dauerhaftes, künstliches Ressourcen-System dar(8). Die menschlichen Vorleistungen gehen in den Grund und Boden als fixes und immobiles Kapital mit hoher Lebensdauer ein. Folglich mag die hohe Grundrente für ein Stück Grund und Boden im Zentrum von London aus seiner hohen Produktivität resultieren, aber diese Produktivität resultiert ihrerseits wieder aus der Herstellung des gewaltigen künstlichen Ressourcen-Systems London. Da dieses vom Menschen künstlich hergestellte Ressourcen-System lokal begrenzt ist, hat der Urbanisierungsprozeß die vorher nicht vorhandene Knappheit an Grund und Boden hervorgebracht. Wenn die Grundrente als eine Transferzahlung an einen knappen „Produktionsfaktor" angesehen wird, dann hat der Urbanisierungsprozeß die Möglichkeiten zur Realisierung der Grundrente vervielfältigt. Die verschleiernde Unterscheidung zwischen „natürlicher" und „künstlich hervorgebrachter" Knappheit macht es schwer, zwischen Grundrente und Profit zu differenzieren. Sind z. B. Gebäude als relativ dauerhafte Wertverbesserung des Bodens zu interpretieren, oder sind sie eher als Waren anzusehen, deren Profit aus einem in sie investierten Kapital hervorgeht? Die Antwort hängt von der Interpretation des Begriffes „relativ dauerhaft" ab. Zum Teil ist dies ein Zurechnungsproblem: Gebäude müssen produziert und als Ware bezahlt werden. Ist jedoch das Gebäude endlich bezahlt, muß es als relativ dauerhafter Bestandteil des Bodens angesehen werden (vorausgesetzt, daß es noch nutzbar ist). Der Buckingham Palace z. B. stellt einen dauerhaften Bestandteil des Bodens dar; wogegen ein Vorstadthaus, gerade fertiggestellt, noch nicht zu dieser glücklichen Kategorie gerechnet werden kann. In gleicher Weise kann man sämtliche Bauwerke, die eine Stadt ausmachen, betrachten - Büros, Einkaufszentren, Straßen, Kirchen, Plätze, Parkanlagen usw.

Die Unterscheidung zwischen reiner Transferzahlung - Rente - und dem Profit auf investiertes produktives Kapital bereitet einige Schwierigkeiten. Den individuellen Investor kümmert diese Unterscheidung nicht sonderlich, denn der Gesamtprofit seines vorgeschossenen Kapitals ist das Entscheidende. Aus seiner Sicht wird daher das Kapital dort investiert, wo die Profitrate am höchsten ist, unabhängig, ob es sich um eine produktive Aktivität handelt oder nicht. Es wird von den produktiven Aktivitäten — Lefebvres „primärem Kreislauf des Kapitals" — auf die unproduktive Bau- und Bodenspekulation umgelenkt, sobald die Profitrate in diesem „sekundären Kreislauf höher ist als im primären. Wenn die Unterscheidung zwischen produktiven und unproduktiven Investitionen in der individuellen Kalkulation des Investors verschwindet, so läßt dies keine Schlüsse auf die Bedeutung einer solchen Unterscheidung als gesellschaftliches Faktum zu: Jagt alles Kapital nur noch der Grundrente nach und wird nichts mehr in die Produktion investiert, dann wird folglich auch kein Wert mehr produziert, aus dem sich die Transferzahlungen - Grundrente - schöpfen lassen. Die Unfähigkeit des Investors, zwischen Rente und Profit zu unterscheiden, könnte die Stichhaltigkeit von Lefebvres Argumentation nahelegen.

2. Klassenmonopolrente, Urbanisierung und Klassenmonopol

Eine Grundrente kann aus verschiedenen Gründen gefordert werden.  Die Marxschen Kategorien einer Differentialrente, absoluten Rente und Monopolrente, zu denen Richard Walker kürzlich noch die redistributive Rente hinzugefügt hat, sind insofern nützlich, als sie uns zwingen, die verschiedenen Entstehungsformen der Grundrente zu analysieren(9). In diesem Beitrag will ich versuchen, eine Rentenform zu untersuchen, die als „Klassenmonopolrente" bezeichnet wird. Ob sie den Marxschen Kategorien der Monopolrente oder der absoluten Rente zugerechnet werden soll, ist nicht von Belang. Die Antwort auf diese Frage hängt von der Lösung des „Transformationsproblems" ab, das aus der Beziehung von Wert und Preis im Reproduktionsschema entsteht(10). Meiner Meinung nach kann Klassenmonopolrente am ehesten als eine Form der absoluten Rente betrachtet werden. Da dieser Begriff jedoch strittig ist, werde ich den Begriff „Klassenmonopolrente", der dem hier dargestellten Inhalt am nächsten kommt, verwenden. Klassenmonopolrente entsteht auf Grund der Existenz einer Klasse von Eigentümern an „parzellierten Ressourcen", d. h. Grundstücken, und dem darauf relativ dauerhaft investierten Kapital; eine Klasse, die durch jene Eigentümer gebildet wird, die die in ihrer Verfügung stehenden Grundstücke nur dann vermieten oder verpachten, wenn die Rentenrate — d. h. der Rückfiuß über dem eingesetzten Kapital - eine willkürlich gesetzte Mindesthöhe überschreitet(11). Nur als Klasse haben sie die Macht, immer ein Minimum an Profit zu erzielen; d. h. entscheidend ist hier ihre Macht als Klasse. Sofern Eigentümer an Grund und Boden nicht in Übereinstimmung mit einem solchen wohldefinierten Klasseninteresse handeln würden oder könnten, ließe sich eine Klassenmonopolrente nicht realisieren. So würden z. B. Haus- und Grundbesitzer aussterben, wenn sie die zu ihrer Verfügung stehenden Ressourcen nicht verpachten oder vermieten könnten. Eine Klassenmonopolrente könnte in diesem Fall in einer Wettbewerbswirtschaft nicht oder nur unter restriktiven Umständen existieren. Eigentümer an Grund und Boden gewinnen ihr Klassenmonopol gerade durch den Umstand, daß sie als Individuen recht gut leben können, auch wenn sie nicht sämtlichen in ihrer Verfügungsgewalt stehenden Grund und Boden vermieten oder verpachten. Im Europa des 19. Jahrhunderts war die Macht der Grundeigentümer ein Überbleibsel des Feudalismus. Als Klasse realisierten sie eine absolute Rente, da sie über Macht und Einfluß verfügten und die legale Basis der Grundrente von den industriellen Kapitalisten nicht in Frage gestellt wurde; die Voraussetzungen des privaten Eigentums, die die Realisierung einer Grundrente ermöglichten, boten gleichzeitig den notwendigen legalen Rahmen für das kapitalistische Unternehmertum. Marx jedoch erkannte, daß es durchaus im Interesse der Klasse der industriellen Kapitalisten läge, wenn Grund und Boden und andere produktive Ressourcen in Staatseigentum überführt würden; die Verpflichtung, den Grund- und Bodeneigentümern Transferzahlungen in der Form von Rente zu machen, wäre ihnen dadurch abgenommen(12). In einer urbanisierten Welt hat sich die Unterscheidung zwischen Kapitalist und Grundeigentümer zugleich mit der fließenden Unterscheidung zwischen Boden und Kapital mehr und mehr verwischt. Wir müssen daher unsere Kategorien so anpassen, daß wir die neue Komplexität der künstlich geschaffenen Ressourcen-Systeme erfassen können. Die alte Frage bleibt daher bestehen: gibt es Eigentümer von parzellierten Ressourcen (seien diese „natürlich" oder „künstlich geschaffen"), deren Verhalten auf die Realisierung einer Rente ausgerichtet ist? Falls es sie gibt, folgt die Frage, worauf sich ihre „Klassenmacht" gründet, wie sich ihr „Klasseninteresse" definieren läßt und wie wir ihre Funktion und Position in einer modernen Klassengesellschaft interpretieren. Vorab sei festgestellt, daß wir es uns nicht leisten können, Grundrente ausschließlich als Zahlungen an eine Klasse zu analysieren, die ihre Machtposition aus dem Nachlaß des Feudalismus herleitet; dazu hat Grundrente in einer urbanisierten Welt eine zu große Bedeutung.

Am besten scheint es, diesen Fragenkomplex in kleinen Schritten anzugehen. Einige Bemerkungen zum Begriff „Klasseninteresse" sind jedoch zur Vermeidung von Fehlinterpretationen vorauszuschicken. Ich verwende die Begriffe „Klasseninteresse" und „Klassenmonopol" zunächst in bezug auf jede gesellschaftliche Gruppe, die durch ein wohldefiniertes gemeinsames Interesse in einer jeweils gegebenen Situation charakterisiert ist(13). Wie diese unscharfe Definition von „Klasse" und „Klasseninteresse" auf die Gesamtstruktur einer Klassengesellschaft zu beziehen ist, sei auf später verschoben; hier wird zunächst an Hand von zwei Beispielen die Bedeutung von „Klasseninteresse" beleuchtet.

2.1 Hauseigentümer und einkommensschwache Mieter

Angenommen, es gibt eine gesellschaftliche Klasse, die auf Grund ihres Einkommens, sozialen Status, Kreditwürdigkeit und ihres Anspruchs auf „öffentliche Unterstützung" weder imstande ist, als Hausbesitzer noch aber im Sozialen Wohnungsbau(14) Unterkunft zu finden. Die Existenz einer solchen, durch die beschriebene Situation gekennzeichneten Klasse läßt sich ohne Mühe in jeder großen amerikanischen und europäischen Stadt nachweisen. Diese Klasse hat keine andere Alternative, als sich Unterkunft auf dem freien Wohnungsmarkt zu suchen, d. h. auf dem Teilmarkt für die unterste Einkommensklasse; sie ist in eine ausweglose Situation getrieben.

Die Bedürfnisse dieser Klasse werden durch die Klasse von Grundeigentümern befriedigt. Natürlich wechselt die Erscheinungsform des Grundeigentümers von der alten Dame, die ein Dachzimmer vermietet, bis zu dem in großem Maßstab operierenden Hai, der genaue Buchführung und professionelles Management einsetzt, um Profite zu realisieren. Aus Gründen der Verdeutlichung sei hier angenommen, daß die genannte Art von Unterkunft ausschließlich von der Klasse der professionellen Hauseigentümer bereitgestellt wird. Als Klasse stehen ihr verschiedene Möglichkeiten der Investition offen, jedoch ein Großteil ihres Kapitals ist im Wohnungsmarkt gebunden. Im Hinblick auf den auf dem Kapitalmarkt zu erzielenden möglichen Ertrag aus Investitionen wird hier als Beispiel angenommen, daß der professionelle Hauseigentümer die zu erwartende Profitrate auf Basis des allgemeinen Marktwertes des fixen Kapitals bei 15 % jährlich festsetzen kann. Ferner wird angenommen, daß Wohnungen für die unterste Einkommensklasse in einer Stadt zunächst im Über-fluß vorhanden sind und daß die hier bestenfalls realisierbare Profitrate nur 5 % beträgt. Eine rationale Strategie der Hauseigentümer zur Erhöhung der Profitrate besteht nun darin, die Unterhaltungskosten zu reduzieren und bewußt nicht zu investieren; das dabei freigesetzte Kapital wird auf dem Kapitalmarkt dort investiert, wo es mindestens eine Profitrate von 15 % abwirft. Durch die reduzierten Unterhaltungskosten werden die Wohnungen auf diesem Markt qualitativ entwertet, und nach und nach werden die schlechtesten Wohnungen der Nutzung z. B. durch Sanierung entzogen: es wird Knappheit erfolgreich produziert. In den verbleibenden Wohnungen werden die Mieten und Renten wegen der Verknappung steigen, bis die Profitrate des Kapitalmarktes von 15 % erreicht ist; sofern die Umstände noch höhere Mieten und Renten ermöglichen, steht dem auf der Seite der Grundeigentümer nichts im Weg. Kennzeichnend für das Klasseninteresse der professionellen Hauseigentümer ist es, entweder diese untere Profitrate von 15 % in absehbarer Zeit zu erzielen oder den Wohnungsmarkt zu verlassen.

Das Klasseninteresse der professionellen Hauseigentümer ist dem der Mieter diametral entgegengesetzt. Sobald die Wohnungsqualität sinkt und Mieten und Grundrenten relativ oder absolut steigen, werden viele Mieter sich andernorts nach Unterkunft umsehen. Da sie aber im wesentlichen an den Ort gebunden sind, bleibt ihnen kaum eine Aus-weichmöglichkeit. Wo immer sie einen politischen Faktor darstellen, können sie versuchen, das Klassenmonopol der Hauseigentümer durch Einführung von öffentlich kontrollierten, minimalen Wohnungsstandards oder Mietkontrollen zu brechen. Solche gesetzgeberischen Maßnahmen können die Profitraten der Hauseigentümer reduzieren, aber auch zur Folge haben, daß die Hauseigentümer versuchen, das in Bauten gebundene fixe Kapital zu realisieren, um es auf dem Kapitalmarkt ertragreicher zu investieren. Wohl könnten den Hauseigentümern beim Verkauf Schwierigkeiten entstehen, wenn sich in einem Markt mit unterdurchschnittlicher Profitrate keine Käufer finden oder wenn — unter sozialem, gesetzlichem und politischem Druck — der Rückzug von Investitionen mit sozialen und steuerlichen Strafen belegt wird. Erst unter solchen Bedingungen müßten die Hauseigentümer Kompromisse schließen und sich mit einer nur gering erhöhten Profitrate etwa von 8 % zufriedengeben; die Mieter hätten einen Teilsieg gegenüber dem Klassenmonopol von Hauseigentümern erzielt. Falls dagegen die Mieter politisch schwach sind, falls ferner eine Verknappung von geeigneten Wohnungen entsteht (sei es durch verstärkten Zuzug oder durch Sanierung) und falls für die Hauseigentümer die Möglichkeit besteht, ohne Schwierigkeiten zu verkaufen oder ihre Wohnungen anderweitig zu nutzen (z. B. durch Vermietung an Mieter höherer Einkommensklassen), haben die Hauseigentümer beträchtliche Macht und sind in der Lage, die Profitrate auch über die Mindest -grenze von 15 % zu steigern. Wo aber die Mieten steigen, da werden die begrenzt verfügbaren Einkommen geschmälert; die Mieter können nur durch eine stärkere Aufteilung der Wohnungen reagieren mit dem unentrinnbaren Resultat einer erhöhten Belegungsdichte und Slumbildung.

Derartige Klassenkonflikte zwischen Mietern und Hauseigentümern können für jede amerikanische und europäische Stadt belegt werden(15). Der Profit nun, der durch das Ausspielen dieses Konfliktes den Hauseigentümern zuwächst, kann am besten als Klassenmonopolrente interpretiert werden, obgleich Hauseigentümer sie im allgemeinen als Profit auf investiertes Kapital anzusehen belieben. Die Realisierung dieser Rente ist abhängig von der Möglichkeit, durch Macht das eigene Klasseninteresse gegenüber einer anderen Klasse durchzusetzen. Auf Grund dieses Klassenmonopols können die Hauseigentümer sich immer eine minimale Profitrate bei der Vermietung jener Wohnungen sichern, die in ihrer Verfügungsgewalt stehen.

2.2 Bau- und Bodenspekulanten und die höheren Einkommensklassen in den Vororten

Der Fall einkommensschwacher Mieter gegen Hauseigentümer ist vergleichsweise simpel. Wir wenden uns jetzt einem wesentlich komplexeren Fall zu, an dem gezeigt werden soll, daß eine Klassenmonopolrente tatsächlich in allen Bereichen des Wohnungsmarktes realisiert werden kann. Die höheren Einkommensklassen, die meistens die Vororte und Randgemeinden (Suburbia) bewohnen (dies bezieht sich vorzugsweise auf die Verhältnisse in den USA), erschließen sich kraft ihres Einkommens mannigfaltige Möglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt.

Wo gesellschaftliche Prestigesucht und Statusdenken ausgeprägt in Erscheinung treten, dort können Wohnungsproduzenten eine Klassenmonopolrente in dem Maße realisieren, wie die höheren Einkommensklassen durch Prestigewohnungen in der „richtigen Gegend" sich gegenseitig auszustechen versuchen. Dies gilt sicher nicht für den Großteil der mittleren Einkommensklassen, die weniger aus freier Wahl als eher durch äußere Umstände und ihr selbstgeschaffenes Weltbild zum Auszug aus der Stadt gezwungen werden; sie fühlten sich durch Veränderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse in den Innenstädten in ihrem Lebensstil und ihren kleinbürgerlichen Ansprüchen bedroht: die ständige Zuwanderung ländlichen „Lumpenproletariats", der Zusammenbruch städtischer Dienstleistungen, die Entwertung der Grundstücke, der Entzug staatlicher finanzieller Unterstützung für ganze Nachbarschaften, die Abwanderung der Arbeitsplätze usw. haben entscheidend zum Exodus der Mittelklassen beigetragen(16). Zum Teil wurde ihnen von den Wohnungsproduzenten eine neue heile Welt in den Vororten vorgegaukelt; zum Teil wurde ihnen einfach ein heftiger Tritt versetzt(17).

Die Realisation einer Klassenmonopolrente ist hier von der Existenz einer Klasse von Bau- und Bodenspekulanten abhängig, die die Macht haben, diese Rente zu realisieren(18). In einer „freien" Wettbewerbswirtschaft haben die Spekulanten eine „positive" Funktion: sie bestimmen den richtigen Zeitpunkt für Nutzungsänderungen; sie garantieren, daß der augenblickliche Boden- und Gebäudewert die in der Zukunft zu erwartende Veränderung der Profitrate berücksichtigt; sie versuchen diejenigen externen Effekte zu nutzen, die den Wert ihrer vorhandenen Bauvorhaben erhöhen; sie wirken im allgemeinen koordinierend und stabilisierend(19). Ihre Funktion ist integraler Bestandteil einer kapitalistischen Marktwirtschaft; die kapitalistische Stadt ist Produkt ihrer Aktivitäten. Damit Individuen und Organisationen diese „positive" Funktion erfüllen können, ist ihre institutionelle Absicherung in zweierlei Hinsicht erforderlich: 1.) die Unsicherheit wettbewerbswirtschaftlicher Flächennutzung muß durch staatliche Verordnungen reduziert werden, wie z. B. durch die Planungsgesetzgebung in Großbritannien und die Flächennutzungsverordnungen in den Vereinigten Staaten, und 2.) den Vermögenden einer Gesellschaft - die es sich leisten können, Grund und Boden bis zur Baureife zurückzuhalten — muß ein Anreiz geboten werden, als Spekulanten auf der Grundlage vorteilhafter Abschreibungsmöglichkeiten zu fungieren. Die erste Absicherung gewährleistet den Bau- und Bodenspekulanten berechtigte Profiterwartungen in der Zukunft, während die zweite sichert, daß nur Personen mit hinreichendem Finanzkapital die Aufgabe der Koordination und Stabilisation von Nutzungsveränderungen des Bodens übernehmen.

Klassenmonopolrente kann durch Bau- und Bodenspekulanten nur realisiert werden, wenn ihrem kollektiven Klasseninteresse durch geeignete Mechanismen Nachdruck verliehen wird. Diese Mechanismen liegen gerade in der notwendigen institutionellen Absicherung ihrer Aktionen. Zum Beispiel realisieren in den Vereinigten Staaten Bau-und Bodenspekulanten eine Klassenmonopolrente gewöhnlich durch Beeinflussung von Flächennutzungsentscheidungen (Zoning). Politische Kontrolle der kommunalen Gremien durch Bau- und Bodenspekulanten ist in den Randgemeinden amerikanischer Großstädte gang und gäbe; da, wie Gaffney feststellt, die kommunalen Gremien der Randgemeinden das wirksamste und sicherste Kartell für Flächennutzungsentscheidungen darstellen, bieten sich nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, eine Klassenmonopolrente auf diesem Weg zu realisieren(20). Auch politische Korruption trägt ihren Teil bei. In einer Wettbewerbswirtschaft wird diese Korruption zuweilen sogar „positiv" bewertet, da sie die Starrheit bürokratischer Flächennutzungs-ausweisungen marktgerecht zu umgehen gestattet.

Der Bau- und Bodenspekulant kann seine Funktion als Förderer, Koordinator und Stabilisator von Flächennutzungsveränderungen ohne minimale staatliche Regelungen und Absicherungen nicht erfüllen. Ohne staatliche Rückendeckung könnte er diese Funktion nicht übernehmen, und Bauprojekte in den Randgemeinden der Städte würden sich in Chaos auflösen; das Finanzkapital wäre gezwungen, sich von der Finanzierung der Urbanisierung zurückzuziehen. Die Auswirkungen eines solchen Rückzuges auf das wirtschaftliche Wachstum, „effektive" Nachfrage im allgemeinen und auf das kapitalistische Wirtschaftssystem als Ganzes wären folglich katastrophal.

Die Höhe der Klassenmonopolrente hängt davon ab, wer im Konflikt zwischen Bau- und Bodenspekulanten und den mittleren und oberen Einkommensklassen die Oberhand behält. Kann der Bau- und Bodenspekulant die oberen Einkommensklassen von den Vorzügen eines besonderen Wohnstiles — etwa „kolonial", „spanisch-marokkanisch" -in einer besonderen Nachbarschaft - etwa an einem See - überzeugen, ist dies zu seinem Vorteil. Lassen sich die Verbraucher dagegen durch die Werbung der Bau- und Bodenspekulanten nicht beeindrucken und haben zudem Kontrolle über den politischen Mechanismus der kommunalen Flächennutzungsentscheidungen und der Besteuerung von ungerechtfertigten Spekulationsgewinnen („windfall profits"), dann wird die Klassenmonopolrente, die die Bau- und Bodenspekulanten realisieren können, nur minimal ausfallen. Die politische Auseinandersetzung in vielen amerikanischen Randgemeinden dreht sich letztlich allein um diese Rentenform. Läßt sich eine minimale Profitrate in einer Landgemeinde nicht realisieren, dann zieht sich der Bau- und Bodenspekulant dort aus dem Geschäft so lange zurück, bis die zu erwartende Profitrate wieder ansteigt. Diese Rente sinkt daher kaum lange unter ein gewisses Minimum ab, nur um meist unvermittelt wieder auf enorme Höhen emporzuklettern.

Mit diesen Beispielen sollte ein operationales Verständnis der „Klassenmonopolrente" und des „Klassenmonopols" im Zusammenhang des Urbanisierungsprozesses hergestellt werden; Klassenmonopolrente sollte verstanden werden als notwendige Begleiterscheinung des kapitalistisch organisierten Haus- und Bodenmarktes. Sie existiert unter der Voraussetzung, daß der professionelle Eigentümer von Wohnungen für einkommensschwache Mieter selbst in der Randgemeinde wohnt und dort seinerseits Rente an Bau- und Bodenspekulanten zahlen muß. Wichtig hieran ist, daß offensichtlich die bei einkommensschwachen Mietern eingezogene Monopolrente durch den Hauseigentümer an den Bau- und Bodenspekulanten weitergegeben wird. Nahezu unwahrscheinlich wäre der Fall, daß Klassenmonopolrente, die durch Bau- und Bodenspekulanten realisiert worden ist, kreisschlüssig irgendwie wieder in die Hände der einkommensschwachen Mieter gelangt. Eine hierarchische Struktur kann vorausgesetzt werden, durch die diese Rente aufwärts und nicht mehr abwärts zirkuliert. An der Spitze dieser Hierarchie stehen die Finanzinstitute. Wie nun entsteht eine solche Hierarchie, und was ist ihre gesellschaftliche Funktion?

3. Der institutionelle hierarchische Rahmen für die Koordination des Wohnungsmarktes

Zuerst eine Prämisse: die institutionelle hierarchische Struktur, in der Klassenmonopolrente realisiert wird, ist unabdingbar notwendig, wenn der Wohnungsmarkt dazu beitragen soll, die kapitalistische Krisenhaftigkeit auszusteuern. Da jedes Land seine eigenen institutionellen Bedingungen geschaffen hat, die sich keineswegs alle gleichen, ist es nicht einfach, diese These zu verifizieren. Jedoch verfügen alle kapitalistischen Wirtschaftssysteme notwendigerweise über wirksame Steuerungsinstrumente zur Integration von nationalen und lokalen ökonomischen Aspekten und zur Integration individueller Entscheidungen in einem Gesamt/usammenhang, der für die Gesellschaft als Ganzes sinnvoll ist.

Kurz: jede Gesellschaft verfügt über formalisierte Mechanismen, Institutionen, mittels derer das Problem der Aggregation gesellschaftlicher Interessen gelöst wird(21). Um die Verbindung zwischen Staat und Gemeinde, zwischen der Gesamtgesellschaft und den Individuen zu verstehen, muß man die Struktur dieser gesellschaftlichen Institutionen, die die Grundlage für das Klassenmonopol im Wohnungsmarkt ausmachen, untersuchen. Diese These werde ich an Hand der institutionellen Struktur in den Vereinigten Staaten belegen, wobei ich mich auf die Bedingungen der letzten zwei Jahrzehnte in Baltimore beschränke.

Die staatliche Bürokratie und die Finanzinstitute (Banken, Sparkassen, Hypothekenanstalten u. a.) fungieren mit dem Zweck, die gesellschaftlichen Reproduktionsbedingungen sicherzustellen und mit auftretenden Schwierigkeiten auf möglichst unauffällige und ordnungsgemäße Art und Weise fertigzuwerden. Das heißt, staatliche Politik muß ausgerichtet sein an der Sicherung der ungestörten Akkumulation von Kapital, des ökonomischen Wachstums und der Reproduktion der sozialen und politischen Verhältnisse, soweit sie für die Existenz des kapitalistischen Wirtschaftssystems notwendig sind. Auf dem Wohnungsmarkt werden diese allgemeinen Bedingungen staatlicher Politik in drei spezifische Bedingungen einer staatlichen Wohnungspolitik umgeformt:

1. Sie muß ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bauwirtschaft, wirtschaftlichem Wachstum und Gründung neuer Haushalte sichern.

2. Sie muß kurzfristig Stabilität sicherstellen und langfristige Zyklen der Volkswirtschaft austarieren, wobei die Bauwirtschaft und der Wohnungsbau weitgehend als „keynesianischer Regulator" fungiert.

3. Sie muß innere Ruhe und Ordnung durch die gesteuerte Verteilung des Sozialproduktes mittels Bereitstellung von öffentlich subventioniertem Wohnraum garantieren.

Seit den dreißiger Jahren haben diese Bedingungen in den Vereinigten Staaten zu spezifischen Zielsetzungen geführt, die im großen und ganzen erfüllt werden konnten(22). Wirtschaftliches Wachstum wurde begleitet und zum Teil bewerkstelligt durch schnelles Wachstum von „suburbia". Dieser Urbanisierungsprozeß wurde durch die staatliche Wohnungspolitik der „Federal Housing Administration" (FHA; eine Abteilung des früheren Bundeswohnungsministeriums, des heutigen „Department of Housing and Urban Development") intensiv gefördert. Ein Großteil des Wachstums des Bruttosozialproduktes seit den dreißiger Jahren ist (sowohl absolut als auch pro Kopf) im Urbanisierungsprozeß gebunden worden; dies schließt Straßenbau, öffentliche Energie- und Wasserversorgung, Wohnungsbau, aber auch die „effektive" Nachfrage, die nach Kraftfahrzeugen, Benzin usw. ausgelöst wurde, ein. Die wirtschaftlichen Zyklen seit den dreißiger Jahren sind weitgehend kontrolliert verlaufen, und die Bauwirtschaft scheint ihre Rolle als wesentliches Instrument eines antizyklischen Krisenmanagements erfüllt zu haben. Die offenkundige soziale Unzufriedenheit der dreißiger Jahre wurde weitgehend entschärft, indem die staatliche Wohnungspolitik systematisch ein dickes Polster von „Mittelklasse" aufbauen half: eine Hauseigentümerklasse, die heute unter der Last ihrer Schulden, aber zufrieden, kaum das gesellschaftliche System in Frage stellt. Die offene Unzufriedenheit des städtischen Proletariats in den sechziger Jahren führte zu einer ähnlichen wohnungspolitischen Reaktion wie in den dreißiger Jahren; allerdings wurde das beständig im Kongreß beschworene Ziel des „anständigen Hauses in einer lebenswerten Umwelt" („a decent house in a decent living environment") für das städtische Proletariat keineswegs erreicht; bestenfalls wurde die Spitze der sozialen Unruhe der ausgehenden sechziger Jahre gebrochen. Die bestehende gesellschaftliche Ordnung in ihrer wesentlichen Struktur zu erhalten und gleichzeitig wirtschaftliches Wachstum und kapitalistische Akkumulation zu fördern, zyklische Schwankungen auszureichen und drohende Unzufriedenheit zu entschärfen, das ist das erklärte Ziel auch der Bundeswohnungspolitik.

Wie wird nun die Bundeswohnungspolitik auf die Gemeindeebene umgesetzt, und wie kommt es, daß Individuen sie in ihre Entscheidungen einbeziehen? Ein komplexer Mechanismus, für den drei wesentliche Komponenten hier benannt werden sollen, von denen jede eine dreischichtige hierarchische Struktur von Bund, Bundesstaaten und Kommunen aufweist, über die die Bundespolitik nach unten gefiltert und bis auf die Gemeindeebene weitergeleitet wird. Jede politische Ebene besitzt eine weitgehend unabhängige Bürokratie. Die Bundesbürokratie ist allerdings in sich hierarchisch so organisiert, daß sie die Bundeswohnungspolitik mit dem lokalen Wohnungsmarkt verbinden kann. Die „Federal Housing Administration" verwaltet eine Unzahl von Regierungsprogrammen auf lokaler Ebene und operiert unabhängig von der Bürokratie der anderen politischen Ebenen. In den Vereinigten Staaten ist jedoch der entscheidende Mechanismus für die Koordination zwischen Bund und Gemeinden sowie zwischen individuellen und gesellschaftlichen Finanzaktivitäten in den hierarchisch gegliederten Finanzinstituten zu sehen, die im Rahmen von Vorschriften der Bundesregierung fungieren. Ihre Struktur ist äußerst kompliziert, und sie soll hier nicht näher beschrieben werden(23). Es ist lediglich von Bedeutung, daß Institutionen, wie die „State Savings and Loans" (etwa: Landes-Bausparkassen) und „Federal Savings and Loans" (etwa: Bun-des-Bausparkassen) sich ausschließlich mit der Finanzierung des Wohnungsmarktes beschäftigen; ursprünglich um „den Sparsinn der Bevölkerung lokal zu fördern"(24). Einige dieser Finanzinstitute sind gemeinnützig, lokal organisiert und werden durch die lokalen Sparer kontrolliert; sie sind von den Bedingungen des Geldmarktes im allgemeinen und von staatlichen Bestimmungen im besonderen abhängig. Im Gegensatz dazu stehen Hypothekenbanken, Sparkassen und Handelsbanken, die auf Profitbasis arbeiten. Alle diese im Verbund arbeitenden Finanzinstitute dienen dazu, die Bundeswohnungspolitik auf örtliche und individuelle Entscheidungen zu beziehen und eine lokal begrenzte Struktur herzustellen, in der Klassenmonopolrente realisiert werden kann. Dieses Phänomen soll nun im Kontext von Baltimore untersucht werden.

Das Einzugsgebiet von Baltimore hat eine Bevölkerung von schätzungsweise zwei Millionen, wovon 900 000 in der Stadt leben und 600 000 im umliegenden Baltimore County (etwa: Landkreis Baltimore). Die politische „Maschinerie" in Baltimore County steht unmittelbar unter dem Einfluß der Bau- und Bodenspekulanten, die bis vor kurzem unangefochten in der Lage waren, Flächennutzungsausweisungen so zu beeinflussen, daß sich spekulative Profite realisieren ließen. Politische Korruption ist allgemein verbreitet (Spiro Agnew war früher County Executive [etwa Landrat] von Baltimore County, und auch der gegenwärtige Inhaber dieser Position steht 1974 wegen Korruption unter Anklage). In den letzten Jahren brachen politische Konflikte in Baltimore County auf, als die mittleren und höheren Einkommensklassen Einspruch gegen den laschen Vollzug von Flächennutzungsausweisungen gegenüber den Bau- und Bodenspekulanten erhoben, denn die Bau- und Bodenspekulanten strebten eine ökonomische Änderung an in einem Landkreis, der sich heute als „sozial" konsolidiert und homogen darstellt und in dem die Einwohner vor allem die Erhaltung ihres Haus- und Grundstückswertes und ihres Lebensstiles anstreben. Die Bau- und Bodenspekulanten benutzten die Kreisverwaltung als Instrument zur Durchsetzung ihrer Klasseninteressen. Um eine Klassenmonopolrente realisieren zu können, ist lediglich eine ausreichend starke Nachfrage nach Wohnraum (z. B. durch Bevölkerungswachstum oder Gründung neuer Haushalte) erforderlich. Nun ist das „Klima" für Investitionen in Baltimore County und Baltimore City grundsätzlich verschieden; alle Finanzierungsinstitute betrachten Baltimore County als ein Wachstums- und Expansionsgebiet, während Baltimore City ihnen als eine bestenfalls stabile und schlimmstenfalls schnell herunterkommende Gegend gilt. Die Folge - im Sinne einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung — ist das Anwachsen der Investitionen im Landkreis und die allgemeine Unlust, in der Stadt zu investieren. Die mittleren Einkommensklassen reagieren darauf durch Umzug in den Landkreis, wo der Bau- und Bodenspekulant sie schon fürsorglich erwartet. Der Strukturkonflikt zwischen Stadt und Landkreis trägt so in amerikanischen Städten zur Realisierung einer Klassenmonopolrente am Stadtrand bei.

Eine sorgfältige Analyse enthüllt, daß der Wohnungsmarkt in Baltimore eine geographische Struktur aufweist, die verstärkt zur Realisierung einer Klassenmonopolrente führt.(24a)

Diese geographische Struktur der Teilmärkte in Baltimore bildet ein Entscheidungsfeld, in dem die einzelnen, durch Rasse und Einkommen bestimmten Haushalte ihre Wohnungswahl treffen müssen, wobei die „Wahl" der Haushalte mit der geographischen Struktur übereinstimmt und sie wahrscheinlich weiter verstärkt. Die geographische Stadtstruktur selbst ist das Ergebnis einer geschichtlichen Entwicklung; auf lange Sicht zwar ununterbrochen im Wandel durch Zu-und Abfluß von Kapital, durch die Aktionen von Spekulanten und Maklern, durch die Veränderung der Wohnungspolitik gegenüber dem Hauseigentum, durch die Veränderung des Lebensstiles und der sozialen Ansprüche, der Minoritätenfrage, der Bürgeraktivität in Stadtvierteln, durch die Transformation der Profitabilität des Hausbesitzes, ist die geographische Stadtstruktur jedoch kurzfristig weitgehend stabil; ein abgrenzbares Raster von geographischen Teilmärkten, innerhalb derer sich Interessengruppen als gesellschaftliche Klassen gegenüberstehen.

4. Klassenmonopolrente, absoluter Raum und Stadtstruktur

Klassenmonopolrente entsteht, weil die Eigentümer von parzellierten Ressourcen die Macht besitzen, immer einen Profit zu erzielen. Ricardo war der Meinung, daß eine absolute Rente nur auf einer Insel denkbar sei, auf der der gesamte Boden bebaut wäre und auf der absolute Knappheit herrsche. Die Analyse von Städten wie z. B. Baltimore läßt den Schluß zu, daß das durch Urbanisierung künstlich geschaffene Ressourcen-System in Wirklichkeit aus einer Vielzahl von künstlich produzierten „Inseln" besteht, auf denen die Klassenmonopole jeweils absolute Knappheit schaffen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung einer Klassenmonopolrente sind durch menschliche Praxis erzeugte „absolute Räume", die aus jener merkwürdigen Eigenschaft des geographischen Raumes herrühren, parzellierbar, in Segmente aufteilbar zu sein, von denen jedes als „Ding an sich" und unabhängig von anderen betrachtet werden kann(25). Durch das Privateigentum als wesentliche institutionelle Voraussetzung für die Klassenmonopolrente werden die individuellen Räume erst formell produziert. Die Struktur politischer Gebietskörperschaften ebenso wie bürokratische Flächennutzungsausweisungen definieren kollektive absolute Räume, d. h. Gebiete, „Inseln", die, wie wir gesehen haben, die Realisation einer Klassenmonopolrente wesentlich beeinflussen.

An erster Stelle unter den Voraussetzungen für die Realisierung der Klassenmonopolrente steht die Struktur der Teilmärkte. Die Konsequenzen daraus sind besonders für Wohnviertel von Bedeutung. Die Differenzierung von Wohnvierteln in Städten ist schon seit langem durch sozio-ökologische Prozesse, die Herrschaft des Verbrauchers, Nutzenmaximierungsverhalten von Individuen usw. erklärt worden. Gewöhnlich wurde stillschweigend vorausgesetzt, daß die Finanzinstitute eine völlig neutrale Funktion in diesem Prozeß einnehmen. Eine Untersuchung Baltimores zeigt, daß dies eindeutig nicht zutrifft. Finanzinstitute und staatliche Bürokratie übernehmen eine aktive Rolle, indem sie „Raum" strukturieren und unterschiedliche Wohnungsmärkte produzieren. Damit soll nicht gesagt sein, daß andere Faktoren, wie etwa die Berücksichtigung der ethnischen Zugehörigkeit, des sozialen Status und Prestiges, des Lebensstiles, der Stadtteil-und Nachbarschaftssolidarität, der Exzentrizität einzelner für das Verständnis der Differenzierung von Stadtvierteln irrelevant wären. Man muß sie jedoch im Rahmen jener gesamtgesellschaftlichen und lokalen Prozesse sehen, die die Finanzierung des Wohnungsmarktes strukturieren. In dem Maße, wie es dem Finanzkapital gelingt, die Differenzierung des Stadtgebietes hervorzubringen, können Hauseigentümer in allen Stadtteilen eine Klassenmonopolrente realisieren. Die genannten Faktoren tragen ihren Teil dazu bei, indem durch sie die geschaffenen „Inseln" der Teilmärkte stabilisiert werden.

Aus der Analyse Baltimores läßt sich offenbar schließen, daß die Klassenmonopolrente in einem Teilmarkt von der in einem anderen Teilmarkt erzielten nicht ganz unabhängig ist und daß Multiplikatorwirkungen festgestellt werden können. Z. B. sei angenommen, daß bei starker Innenstadtspekulation hohe Klassenmonopolrenten realisiert werden, sobald ein neuer Teilmarkt geschaffen und in der Folge erweitert wird. Dieser Prozeß wird dann die Bewohner mit mittleren Einkommen aus den innerstädtischen Nachbarschaften verdrängen und sie zwingen, am Stadtrand nach neuer Wohnung zu suchen, wo der Bau- und Bodenspekulant die ansteigende Nachfrage zu seinen Gunsten ausnutzen kann. Je höher die Rente ist, die von den Spekulanten in der Innenstadt realisiert werden kann, desto größer ist auch die Gelegenheit, diese Rente am Stadtrand zu realisieren. Multiplikatorwirkungen dieser Art lassen sich von denselben Finanzinstituten bzw. von denselben Kapitaleignern ausnutzen. Wenn die Generierung der Multiplikatorwirkung nicht auf einer bewußten Politik beruht, dann wird die individuelle Kalkulation von Profit und Verlust, von zukünftigen Profiterwartungen und Risiken insgesamt hinter dem Rücken der unmittelbaren Akteure zum gleichen Resultat führen.

Dieses Ergebnis gilt geographisch und institutionell zunächst nur für Baltimore und die Vereinigten Staaten. Jedoch läßt bereits eine oberflächliche Durchsicht der Literatur über europäische Städte den Schluß zu, daß es cum grano salis allgemeine Gültigkeit für die entwickelten kapitalistischen Gesellschaften beanspruchen kann(26). So sind ganz sicher die mit der Realisation einer Klassenmonopolrente verbundenen Prozesse, einschließlich der hier betrachteten Multiplikatorwirkung, allgemeingültig. Jedoch setzen diese Prozesse besondere institutionelle, geographische und historische Gegebenheiten voraus, so daß die Erscheinungsform dieser Prozesse von Ort zu Ort variieren wird. Mit anderen Worten, der Prozeß ist allgemein, jedoch sind die Umstände wie auch die Ergebnisse der jeweiligen Situation angepaßt.

Haben aber die Multiplikatorwirkungen generelle Gültigkeit, so haben wir auch eine teilweise Erklärung für jene Kräfte, auf die sich Lefebvres eingangs beschriebene Hypothese vom Wechsel des primären zum sekundären Kreislauf des Kapitals gründet. Finanzinstitute und staatliche Bürokratie sind gezwungen, in festgelegter Weise zu operieren, wenn die individueüen Entscheidungen koordiniert und mit den allgemeinen Bedingungen staatlicher Politik integriert werden sollen. Die Urbanisierung, selbst ein Produkt dieser Bedingungen, schafft die „Inseln", auf denen die Gelegenheit besteht, eine Klassenmonopolrente zu realisieren. Das Streben nach dieser Rente erzeugt eine Multiplikatorwirkung, die es kurzfristig noch profitabler macht, Investitionen in die unproduktive Boden-, Bau- und Wohnungsspekulation zu verlagern. Eine solche Verlagerung von Investitionen aus der Produktion von Wert in die Sphäre der Realisation von Wert kann zur Erklärung der industriellen Stagnation, die seit dem Ende der sechziger Jahre in den fortgeschrittenen kapitalistischen Ökonomien immer offenkundiger wird, beitragen. Im Extremfall muß diese Verlagerung zur Katastrophe führen; denn wenn Wert nicht mehr produziert wird, wie soll er dann realisiert werden?

5. Klassengesellschaft, Klassenstruktur und Klasseninteresse in der politischen Ökonomie der Urbanisierung

Übrig bleibt ein Themenkreis, der am Anfang dieses Beitrages undiskutiert blieb - und zwar handelt es sich dabei um den Begriff des „Klasseninteresses", wie es im Kontext der Urbanisierung entsteht, und um den allgemeineren Begriff von „Klasse" und „Klassenkonflikt". Zu Beginn mag es nützlich sein zu unterscheiden zwischen objektiver Klassenlage, die Marx in ihrer Relation zu den Produktionsverhältnissen und der Aneignung von Wert in der Gesellschaft definiert, und subjektiver Klassenlage, die bei Gruppen durch die Erkenntnis ihrer eigenen gesellschaftlichen Position bestimmt wird(27). In Marx' Schemata existieren gesellschaftliche Klassen objektiv, da die Produktion, Zirkulation und Realisation von Wert innerhalb der kapitalistischen Produktionsweise auf einer Unterscheidung zwischen einer Klasse von Produzenten des Mehrwertes (Arbeiter) und einer Klasse von Aneignern des Mehrwertes (industrielle Unternehmer) beruht. Die erstgenannte Klasse beinhaltet sowohl produktive Arbeit als auch jene Arbeit, die gesellschaftlich notwendig, jedoch unproduktiv ist (z. B. Arbeit innerhalb des Zirkulations-, Realisations- und Verwaltungsprozesses oder Arbeit, die für gesellschaftlich notwendige Dienste verausgabt wird). Die Bedeutung von „Klasseninteresse" in diesem Beitrag resultiert aus dem Faktum der Konflikte, die mit der Realisation der Klassenmonopol-rente entstehen; die begriffliche Bestimmung erfolgt daher auf der Ebene des subjektiven Klasseninteresses, und meine Aufgabe ist es hier, die Relation zum objektiven Klassenbegriff herzustellen. Da Rente eine Transferzahlung ist, müssen wir zuerst unterscheiden, wer daran beteiligt ist. Traditionell wurde Rente angesehen als ein Transfer zwischen Grundeigentümerklasse (Rentiers) und der Klasse der industriellen Unternehmer. Eine solche Konzeption mag gewöhnlich ausreichen; aber die Transferzahlung, mit der wir es hier zu tun haben, ist eine Rente, die aus Stadtvierteln, d. h. aus dem Konsum-tionsprozeß und nicht aus Produzenten extrahiert wird. Konflikte in Stadtvierteln um die Realisation einer Klassenmonopolrente stehen zumindest oberflächlich im Widerspruch zu den traditionellen arbeits-orientierten Konflikten um die unmittelbare Produktion von Wert. Dieser Kontrast spiegelt sich in einigen seltsamen, in der städtischen Gesellschaft besonders ausgeprägten Dichotomien. Bürgerinitiativen in Stadtvierteln bieten nur selten ihre Unterstützung bei Arbeitskämpfen (z. B. Streiks) an, und Arbeitsorganisationen (wie z. B. Gewerkschaften) unterstützen nur selten Bürgerinitiativen aktiv. Wohl mag ein Individuum im jeweiligen Konfliktbereich von einer politischen Einstellung in die andere überwechseln: ein Radikaler am Arbeitsplatz kann ein Konservativer in seinem Stadtviertel sein. Ferner: noch immer ist der Arbeitsplatz ein vorwiegend dem Mann vorbehaltener Bereich im Vergleich zu dem der Frau weitgehend vorbehaltenen Wohnbereich. Die Geschlechterrollen verheddern sich aber, sobald sich ein bei Arbeitskämpfen radikaler Mann gegenüber einer im Wohnbereich politisch engagierten Frau konservativ verhält. Solche Konflikte können selbst innerhalb der Familie auftreten; die räumliche Verteilung menschlicher Aktivitäten kann Verwandlungen und Umkehrungen erzeugen, die zu einer äußerst komplexen Geographie des subjektiven Klasseninteresses führen. Die Ausformung des Klasseninteresses an Konflikten im Stadtviertel kann daher nicht als eine einfache Widerspiegelung des Klasseninteresses im Produktionsprozeß interpretiert werden; die Beziehung ist sehr viel komplexer.

In der Vielfalt von Stadtviertelkonflikten erkennen wir zwei Tendenzen:

a) Die Tendenz zu kleinkariertem, wechselseitigem Gezanke, bei dem eine Gruppe gegen die andere und ein Stadtviertel gegen ein anderes auftritt; ein Nullsummenspiel, das die durchschnittlichen Existenzbedingungen von Gruppen und Stadtvierteln nicht im geringsten ändert: Was der eine gewinnt, verliert der andere. Die Aufeinanderfolge von Sieg und Niederlage dient ausschließlich zur Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft und zur Verewigung des Wettbewerbs zwischen den Stadtvierteln oder gar zu seiner Verstärkung, was dann die Realisation einer steigenden Klassenmonopolrente ermöglicht; kein Wunder, daß Spekulanten den kleinkarierten Stadtviertel- und Gruppenzank gerne anheizen.

b) Die andere Tendenz richtet sich auf Konflikte, die zur Erweiterung der Kirchturmsperspektive und schließlich zum Klassenbewußtsein führen. So waren z. B. in Baltimore Bürgerinitiativen gegen die Anwendung der „Land Installment Contracts" (Bodenabzahlungsverträge) aufgebracht; sie bemerkten allmählich, daß Finanzinstitute diese Situation durch Verweigerung von regulären Hypotheken an Bewohner und gleichzeitige Finanzierung von spekulierenden Grundbesitzern kontrollierten. Die Bürgerinitiativen konnten in einem politischen Lernprozeß den Wust von Zusammenhängen entwirren und gelangten schließlich zur unmittelbaren Konfrontation mit der letztlich entscheidenden Macht, dem Finanzkapital.

Der Konflikt am Arbeitsplatz kann zur gleichen Erkenntnis führen; der traditionelle Konflikt zwischen Arbeitern und Unternehmern wird in fortschrittlichen Betrieben durch Integration von Arbeitern in den Aufsichtsrat auf eine neue, entschärfte Ebene gehoben. Mitbestimmung konfrontiert den Arbeiter unmittelbar mit der Macht des Finanzkapitals, indem ihm beschränkte Kontrolle über den Entscheidungsprozeß industrieller Unternehmen zugestanden wird. Die Funktion des Unternehmers wird dabei unter Umständen auf die eines reinen Managers der Wertproduktion reduziert(28); denn wie alle Transmissionsagenten ist auch der Unternehmer nützlich, aber abschaffbar, falls es effizientere Wege gibt, die Produktion zu organisieren. Von hier aus erscheint es denkbar, wenn auch unwahrscheinlich, daß man die industrielle Produktion vergesellschaften und dezentralisierte Arbeiterkontrolle und Stadtviertelkontrolle einführen könnte, ohne auch nur im geringsten die Macht des Finanzkapitals zu tangieren oder zu schmälern.

In beiden Fällen ergibt sich, daß die Organisation der Produktion und der Realisation von Wert mehr in den Händen des Finanzkapitals als in den Händen der Unternehmer liegt. Eine vieldeutige Schlußfolge-rung, die man mehr als Hypothese, denn als abgesichertes Ergebnis ansehen sollte.

Die oberflächliche Dichotomie zwischen arbeitsplatzorientierten und stadtviertelorientierten Konfliktbereichen ist selbst Resultat innerer Umwandlung der kapitalistischen Gesellschaft, die sich auf einen wachsenden Führungsanspruch des Finanzkapitals über Produktion, Zirkulation und Realisation des Wertes in der Gesellschaft zurückführen läßt. Die Urbanisierung ist Ergebnis der vom Finanzkapital forcierten Erzeugung neuer Konsumtionsweisen und neuer Bedürfnisse. Die Rollen des spekulierenden Hauseigentümers und des spekulierenden Bauunternehmers sind für die Aufrechterhaltung einer wirksamen Nachfrage unentbehrlich, und eine Struktur von Teilmärkten, durch die eine Klassenmonopolrente realisiert werden kann, bietet ihnen den notwendigen Anreiz. Sie schafft gleichzeitig die Möglichkeit zu schneller Akkumulation von Kapital, das aus Stadtvierteln abgezogen wird, falls die Situation es erfordert; dies wiederum schafft unausweichlich Stadtviertelkonflikte. In diesem allgemeinen Zusammenhang können wir dann doch Einheitlichkeit zwischen dem stadtviertelorientierten und dem arbeitsplatzorientierten Konflikt konstatieren, wenn wir nämlich von einer beiden zugrunde liegenden Einheitlichkeit eines Klasseninteresses ausgehen; ein möglicher Hinweis auf die Definition eines objektiven Klasseninteresses angesichts der heutigen Urbanisierung. Objektive Klassenlage muß zwar noch immer vom Standpunkt der Produktion und Aneignung des Mehrwertes her definiert werden; aber es ist jetzt die „Produktion im Allgemeinen", die die Erzeugung der Konsumtionsweisen und Bedürfnisse einschließt und deren Auswirkungen auf Stadtviertelkonflikte hier von Bedeutung sind. Eine solche Betrachtungsweise wird unterstützt, sobald wir die Kehrseite des Akkumulationsprozesses durch das Finanzkapital untersuchen. Produktion und Reproduktion der Arbeitskraft vollzieht sich innerhalb des Stadtviertels(29). Die Reproduktion der gesellschaftlichen Verhältnisse im Kapitalismus erfordert die Produktion einer Bevölkerung, die in subjektive Klassen zersplittert ist und die bereitwillig alle jenen gesellschaftlichen Rollen übernimmt, die zum Überleben des Kapitalismus notwendig sind (sogar die einer industriellen Reservearmee). Die Teilmärkte in städtischen Gebieten haben daher eine doppelte Funktion: sie erleichtern die Akkumulation des Kapitals durch die Möglichkeit zur Extraktion einer Klassenmonopolrente, und sie schaffen gleichzeitig die spezifischen Verhältnisse, unter denen die gesellschaftlichen Arbeitsbedingungen im Kapitalismus reproduziert werden können. Stadtviertelorientierte und arbeitsplatzorientierte Konflikte können daher beide als subjektive Klassenkonflikte interpretiert werden, die nur hervorgehen können aus der Struktur einer objektiven Klassenlage, die ihrerseits definiert ist durch die Beziehungen von Individuen und gesellschaftlichen Gruppen zu sämtlichen Aspekten der Produktion und Reproduktion unter der Vorherrschaft des Finanzkapitals.

6. Finanzkapital und Urbanisierung

Zusammenfassend können wir feststellen: Klassenmonopolrente wird im Stadtviertel realisiert und führt zu Stadtviertelkonflikten, die zumindest oberflächlich im Gegensatz zu den mehr traditionellen arbeitsplatzorientierten Konflikten stehen. Vom Standpunkt einer subjektiven Klassenlage aus sind diese beiden Konflikte meist nicht aufeinander bezogen und stehen manchmal sogar antagonistisch einander gegenüber.

Betrachtet man beide Konfliktbereiche bei Berücksichtigung der Umwandlung einer kapitalistischen Gesellschaft von einer begrenzten industriellen Erscheinungsform zu einer mehr allumfassenden Form des Finanzkapitals, dann scheinen sie eine einheitliche Zielsetzung und Struktur zum Ausdruck zu bringen, die auf eine Veränderung der Kategorie einer objektiven Klassenlage in einer städtischen Gesellschaft deutet. Solche Ansicht wird unterstützt, wenn man berücksichtigt, daß die durch die Finanzinstitute und staatliche Verwaltung geschaffenen Teilmärkte ebenfalls eine Umwelt darstellen, in der die gesellschaftlichen Arbeitsbedingungen unter der Herrschaft des Kapitals reproduziert werden.

Allgemeiner ausgedrückt: wir können nun eine umfassende Argumentation für Lefebvres These vom „umfassenden Transformationsprozeß", gemäß dem die industrielle Gesellschaft graduell von einer urbanen Gesellschaft abgelöst wird, anführen. Die Frühperiode des Kapitalismus war mit der Organisation der industriellen ,.Produktion im Besonderen" beschäftigt. Mit der Weiterentwicklung des Kapitalismus hat die „Produktion im Allgemeinen", die hier die industrielle Produktion, die Erzeugung neuer Konsumtionsweisen und die Schaffung neuer gesellschaftlicher Bedürfnisse einschließt, zweifellos größere Bedeutung erlangt. Da das industrielle Kapital angepaßt ist der „Produktion im Besonderen", jedoch seine Funktion in bezug auf die „Produktion im Allgemeinen" limitiert ist, stieg daher das Finanzkapital (das mit Hilfe der Industrie, Finanzinstitute und der staatlichen Verwaltung operiert) zur Hegemonialmacht in den entwickelten Industrienationen auf. Folglich ist Urbanismus — ursprünglich Ausdruck der Anforderungen der industriellen Unternehmer — dem Machtanspruch des Finanzkapitals über die „Produktion im Allgemeinen" angepaßt worden. Hierin liegt die Bedeutung des Urbanisierungsprozesses in bezug zur Konsumtionsweise und zur Erzeugung neuer gesellschaftlicher Bedürfnisse. Gleichzeitig entsteht eine neue Definition einer objektiven Klassenlage, die sich in Stadtviertelkonflikten manifestiert. Diese Konflikte entstehen durch die Produktion neuer Konsumtionsweisen und gesellschaftlicher Bedürfnisse, und diese Konflikte sind daher von wesentlicher Bedeutung für eine Klassenanalyse in einer städtischen Gesellschaft. Jedoch ist die Transformation von einer „industriellen Form" zu einer „Finanzform" des Kapitalismus schon in sich unstabil — gründet sich letzteres doch auf der fremden, jedoch transzendentalen Macht des Geldes, welches eine Erscheinungsform und nicht Wesen des gesellschaftlichen Reichtums ist. Das Finanzkapital betrachtet Geld als ein „Ding an sich" und tendiert daher unausweichlich dahin — infolge seiner Konzentration auf die Erscheinungsform und nicht auf das Wesen von Wert —, die Produktion von Wert zu unterminieren. Die handfesten Ausformungen dieser Krise machen sich in den großstädtischen Agglomerationen der entwickelten Industrienationen deutlich bemerkbar. Die Gesamtheit der Transformationen, die Lefebvre beschreibt, sind von größerer Komplexität, als er es sich selbst vorstellt. Sie zu verdeutlichen, ist eine sich immer dringender stellende Aufgabe, zu der dieses Papier zumindest versucht, einen Anfang zu setzen.
 

Anmerkungen

1) Henri Lefebvre, La Revolution Urbaine, Paris 1970, S. 13; dt.: Die Revolution der Städte, München 1972.

2) Ebd., S. 212.

3) Karl Marx, Das Kapital, Bde. I, II, III, MEW 23, 24, 25, Berlin (DDR) 1970.

4) Vgl. J. S. Keiper, E. Kurnow, C. D. Clark, H. H. Segal, Theory and Measure-ment ofRent, Philadelphia 1961.

5) Vgl. P. H. Wicksteed, The Coordination of the Laws of Distribution, London 1894.

6) Vgl. Jörn Barnbrock, „Prologomenon to a Debate on Location Theory: the Case of v. Thünen", in: Antipode, 1974; zum Gesamtkomplex siehe ders. (Hrsg.), Materialien zur Ökonomie der Stadtplanung, Braunschweig 1975.

7) Vgl. W. Firey, Man, Mind and the Land: A Theory of Resource Use, Glen-coe, 111., 1960; und A. Spoehr, „Cultural Differences in the Interpretation of Natural Resources", in: W. Thomas (Hrsg.), Man's Role in Changing the Face of the Earth, Chicago 1960.

8) Vgl. David Harvey, Social Justice and the City, London 1973;insbes. Kap. 2.

9) Ibid, Kap. 5;vgl. R. A. Walker, „Urban Ground Rent: Building a New Con-ceptual Framework", in: Antipode, 1974.

10) Zum Transformationsproblem existiert umfangreiche Literatur, die größtenteils von D. Laibmann, „Values and Prices of Production: the Political Economy of the Transformation Problem"; in: Science and Society, 37, 1973, angesprochen wird. Die Beziehung zwischen Transformationsproblem und Rente wird von Marx, a.a.O., Bd. III, Kap. 45, angeführt. Eine kritische Bewertung findet sich bei A. Emmanuel, Unequal Exchange: A Study of the Imperialism ofTrade, New York 1972.

11) Vgl. Marx, a.a.O., Bd. III, Kap. 45.

12) Vgl. Marx, Theorien über den Mehrwert, MEW 26,2, Berlin (DDR) 1967, S. 38 f.

13) Ein solcher Begriff von „Klasseninteresse" und „Klassenmonopol" ist impliziert bei Marx, Das Kapital, Bd. III, S. 204 f.

14) Im amerikanischen sozialen Wohnungsbau gibt es Mindestanforderungen für die Zulassung; wer unter diesen Mindestanforderungen mit einem Haushaltsmindesteinkommen von jährlich 3000 Dollar bleibt, wird nicht zugelassen (d. Hrsg.).

15) Vgl. L. Chatterjee, Real Estate Investment and Deterioration of Housing in Baltimore; Diss. Department of Geography and Environmental Engineering, The John Hopkins University, Baltimore 1973; und G. Sternlieb, The Tene-ment Landlord, New Brundwick, N. J. 1966; und Milner-Holland-Report: Report of the Committee on Housing in Greater London, London, HMSO, Cmnd, 2605,1965.

16) Vgl. G. Fehl, "Garbage City: oder Planung ohne Partizipation", in: Stadtbauwelt, 27, 1970 (d. Hrsg.).

17) Vgl. Harvey, a.a.O., Kap. 5; und Folker Schreiber: „Das Ende von Sub-urbia?", in: Stadtbauwelt, 38, 1973 (d. Hrsg.).

18) Der Begriff Bau- und Bodenspekulant bezieht sich hier im allgemeinen auf alle diejenigen Individuen und Institutionen, die im Grundstücks- und Wohnungsmarkt spekulieren mit der Absicht, Profite durch Bodenwertsteigerungen zu realisieren. In Realität wird es bei diesen Unternehmen beträchtliche Arbeitsteilung geben, ebenso wie verschiedene Institutionen unter verschiedenen gesellschaftlichen Einschränkungen operieren (vgl. z. B. die Unterscheidung zwischen Bauunternehmern und den „Überbleibseln" feudaler Institutionen in London, beschrieben im: CIS Anti-Report on the Property Developers: The Recurrent Crisis of London, 1973).

19) Vgl. M. Neutze, The Suburban Apartment Boom, Baltimore 1968; und P. Hall, H. Gracey, R. Drewett, R. Thomas, The Containment of Urban England, Bd. 2, Kap. 6, London 1973.

20) Vgl. M. Gaffney, „Releasing Land to Serve Demand via Fiscal Desegrega-tion", in: M. Clawson (Hrsg.), Modernizing Urban Land Use Policy, Washington, D. C. 1973.

21) Vgl. D. Harvey, L. Chatterjee, „Absolute Rent and the Structuring of Space by Financial Institutions", in: Antipode, 1974.

22) Dieser Punkt wird im einzelnen durch den „Douglas Commission Report" dokumentiert: Building the American City, Washington, D. C. 1968.

23) Vgl. Harvey und Chatterjee, a.a.O.

24) Vgl. Chatterjee, a.a.O.

24a) In der Originalfassung dieses Aufsatzes versucht Harvey im folgenden, diese These an Hand einer detaillierten, hier aus Platzgründen nicht abgedruckten Analyse Baltimores zu belegen (Anm. d. Hrsg.).

25) Vgl. Harvey, a.a.O., Kap. 5.

26) Für Materialien über London vgl. Hall u. a., a.a.O.; The Milner-Holland-Report, a.a.O.; R. E. Pahl, Whose City, London 1970; CIS Anti-Report on the Property Developers, a.a.O.; O. Marriott, The Property Boom, London 1967. Über Toronto vgl. J. A. Lorimer, Citizen's Guide to City Politics, Toronto 1972.

27) Vgl. mit einer kürzlich geführten Diskussion zu diesem Thema: A. Giddens, The dass Structure of the Advanced Societies, London 1973.

28) Vgl. Marx, Das Kapital, Bd. III, S. 452.

29) Vgl. Giddens, a.a.O., S. 109 f.; und W. Bunge, The Point of Reproduction; nicht veröff. Manuskript, Dept.of Geography, York University, Ontario 1973.

Editorische Hinweise

Ursprünglich erschien der Aufsatz unter dem Titel ,,Class-Monopoly Rent, Finance Capital and the Urban Revolution", in: Regional Studies, 1974, S. 239-255. Wir übernahmen die gekürzte deutsche Fassung aus: Stadtkrise und soziale Bewegungen, hrg. v. Margit Mayer u.a.Köln/Ffm 1978, S, 55 - 77