Betrieb & Gewerkschaft
Die Bagatelle Maredo
„Zwei zu eins für die Maredo-Bosse – der Kampf geht weiter!“

von Volkard Mosler

08-2012

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Der 31.Juli war der dritte Verhandlungstag der ersten Instanz  in der Prozesssache Maredo gegen den Betriebsrat der Filiale in der Frankfurter Freßgass. Bereits in Mai und Juni gab es vielstündige Verhandlungen. Diesmal sah es von Beginn an so aus, als würde der zuständige Richter, Prof. Becker, unbedingt zu einem Urteil kommen wollten. Jeder der Prozesse gegen die drei BR-Mitglieder hat einen eigenständigen Charakter.

Wieder beginnt der Verhandlungstag mit der Kollegin V. M. . Auch die letzten Male lag die Hauptlast auf ihr. Diesmal wird es sich weit über zwei Stunden um sie drehen. Ohne dass sie ein einziges mal selbst zu Wort kommt. Die Kollegin ist 60 Jahre alt, seit 28 Jahren bei Maredo, und schwerbehindert. Ihr wird vom Arbeitgeber vorgeworfen, Brotkanten gegessen zu haben und aufbereitetes Wasser aus der Postmixanlage getrunken zu haben. Den Vorwurf, Speisen ohne Bonierung gegessen zu haben, konnte sie bereits bei der letzten Sitzung widerlegen.

Der Fall des Kollegen M.W. stellt sich anders da: Er ist Betriebsleitungsassistent, seit zehn Jahren ist er bei Maredo, seit sechs Jahren gehört er dem Betriebsrat an. Der Umstand, dass er sowohl der Betriebsleitung als auch dem Betriebsrat angehört, lässt die Vertreter der Arbeitgeberseite besonders zornig agieren: sie sprechen von "besonderer Verantwortung" und "doppelter Vorbildfunktion". Der Richter Professor Becker fasst die Vorwürfe Maredos zusammen: "mangelnde Aufsichtspflicht" und das Ausgeben von Getränken an Mitarbeiter. Die Sache mit der Aufsichtspflicht will Maredo mit Aussagen von ihren "verdeckten Ermittlern" und der eigenen Auswertung aus illegal erhobener mehrwöchiger Videoüberwachung mit drei geheimen Kameras belegen. Der Richter allerdings hört keine Zeugen an, sieht sich keine Videos an. Wie in allen anderen Prozessen von Kollegen gegen Maredo agiert er auch diesmal: Keiner dieser umstrittenen "Beweise" wurde herangezogen. Der Richter zeigt sich mit den Ausführungen der Arbeitgeberseite nicht zufrieden: Er will wissen, was M.W. jetzt eigentlich vorgeworfen wird: War es eine Handlung? Oder eine Unterlassung? Wo lag die Schuld? Maredo argumentiert, M.W. sei ein "Teil des Systems" gewesen.

Die Maredo-Anwälte wollen unbedingt noch ein Thema ansprechen, bevor es zu einem Urteil kommt: Sowohl der Betriebsratsvorsitzende M.B. als auch sein Stellvertreter M.W. hatten Anfang des Jahres Interviews gegeben, die die Maredo-Anwälte zum Anlass für nachgeschobene Kündigungsgründe nahmen: "kündigungsrechtlich relevantes Verhalten". Der Richter argumentiert hier souverän: Dies sei außerhalb der Arbeitszeit gewesen und mit der Meinungsfreiheit abgedeckt. Es seien "berechtigte Interessen wahrgenommen" worden; Grenzen finde die Meinungsfreiheit erst in der "Schmähkritik".

Der Fall des BR-Vorsitzenden M.B. wird als letzter verhandelt.. M.B. ist 44 Jahre alt, seit 27 Jahren arbeitet er bei Maredo, sein ganzes Arbeitsleben. Er ist Familienvater mit vier Kindern. Bereits im letzten Termin wurden die Vorwürfe gegen ihn verhandelt: Die zu kleinen Kartoffeln, die er auf Betreiben eines Betriebsleiters mitgenommen hatte, und die Suppe und das Fleisch, das er gegessen hat. Die Überwachungsaktion der Geschäftsleitung mit verdeckten Ermittlern und wochenlanger Videoüberwachung fand zum Großteil während des muslimischen Fastenmonats Ramadan statt. Maredo konnte während diese Zeit nicht auf die Arbeitskraft ihrer muslimischen Mitarbeiter verzichten. Muslime dürfen während des Ramadan erst spät abends wieder Essen und Trinken. So brachten die Maredo-Kollegen traditionell ihre Fastensuppe und weitere Speisen von zu Hause mit zur Arbeit. Sie konnten nicht im Kreise ihrer Familien "Fastenbrechen". Die mitgebrachten Speisen haben sie auch ihren Kollegen angeboten.

Maredo behauptet nun, der BR-Vorsitzende hätte dazu Fleisch aus dem Bestand der Firma gestohlen.

Dies ist gleich eine mehrfache Beleidigung der Kollegen: als gläubiger Muslim stiehlt er nicht, isst kein Fleisch, das „haram“ ist, und ganz besonders tut er dies nicht in den nach islamischer Religion heiligsten Wochen des Jahres.

Maredo erfand die Schutzbehauptung, seine Schlachthöfe seien halal-zertifiziert, und den Kollegen sei dies bekannt. Tatsache ist, dass Maredo-Fleisch nicht „halal“ ist. Und auf dem Grill wird es zusammen mit Schweinefleisch (z. B. Spare-Ribs) verarbeitet/gegrillt.

Das Urteil gegen den Betriebsratsvorsitzenden und seine Stellvertreterin ist um so erstaunlicher. Das Muster ist immer das Gleiche. Jahrzehnte hat die Geschäftsleitung es nicht nur geduldet, sondern im mehreren Fällen aktiv unterstützt, dass Mitarbeiter nicht verwertbare Reste zu sich nahmen. Den Begriff der betrieblichen Gepflogenheit ließ das Gericht jedoch nicht gelten. Die Urteilsbegründung wird es später (vermutlich in einigen Monaten) geben.

Bei M.W. wurde der Zustimmungsantrag zurückgewiesen, bei M.B. und V.M. wurde die Zustimmung zur Kündigung erteilt.

Die Anwälte beider Parteien haben angekündigt, in Revision zu gehen.

Das Solidaritätskomitee Maredo hat am Tag darauf beschlossen, für den kommenden Samstag, den 4. August, zu einer weiteren Kundgebung vor Maredo in der Frankfurter Fressgass aufzurufen.

Volkhard Mosler (Solidaritätskomitee Maredo)

Editorische Hinweise

Wir erhielten den Artikel vom Autor. Weitere Infos unter: http://maredosolidaritaet.blogsport.de/