Die Frage, welche Stellung die Eigenbetriebe in der
gewerkschaftlichen Theorie einnahmen, kann nicht
einheitlich für den gesamten ADGB beantwortet
werden. Unter denen, die die Wirtschaftsbetätigung
der Gewerkschaften befürworteten, nahmen die
Vertreter der Bauhüttenbewegung eine Sonderstellung
ein. Sie sahen die Möglichkeit, durch Ausdehnung
der gemeinwirtschaftlichen Produktion das
kapitalistische System zu beseitigen, anders als
die Führung des ADGB.
Die Unternehmen des Verbandes sozialer Baubetriebe
(VsB) hatten zwei Arten von Vorläufern: die
unmittelbar nach dem Kriege meistens ohne Zutun
einer Organisation spontan entstandenen
Bauproduktivgenossenschaften und die nach den
Vorstellungen des Berliner Stadtbaurats Dr. Martin
Wagner errichteten „Bauhütten". Wenn auch im Grunde
beide Arten von Baubetrieben ihre Existenz
vorwiegend der mißlichen Lage im Baugewerbe -
Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit - zu verdanken
hatten, so spielten doch bei der Konstruktion der
Bauhütten theoretische Überlegungen eine
maßgebliche Rolle. Zwar wurden auch die
Genossenschaften von Bauarbeitern gegründet, die
den Wunsch hatten, „hinfort in
nichtkapitalistischen Unternehmens- und
Betriebsformen zu arbeiten",(2) genauere
Vorstellungen bestanden jedoch nicht. Die Ideologie
der Bauhüttenbewegung, ihr Aufbau und ihre Politik
wurden weitgehend von den Vorstellungen Wagners und
seiner Anhänger geprägt.
Am 26. April 1919 hielt Martin Wagner seinen
Vortrag über „Die Sozialisierung der Baubetriebe"
vor der Sozialisierungskommission. Am 6. Mai 1919
beriet der erste Verbandstag des Deutschen
Bauarbeiterverbandes in Weimar einen Antrag auf
Sozialisierung des Bau- und Wohnungswesens, den
August Ellinger, Vorstandsmitglied des Verbandes,
eingebracht hatte. Am 18. Oktober 1919 wurde die
erste „Bauhütte -soziale Baugesellschaft m.b.H.
Berlin" gegründet. Am 5. und 6. Februar 1920
veranstaltete der Deutsche Bauarbeiterverband eine
Konferenz der Leiter sozialer Baubetriebe, am 12.
Mai 1920 beschloß der zweite Verbandstag des
Deutschen Bauarbeiterverbandes in Hamburg die
finanzielle und organisatorische Unterstützung
„sozialisierter Baubetriebe", und am 16. September
1920 wurde in Hamburg der „Verband sozialer
Baubetriebe", (VsB) gegründet, unter dem
„Bauhütten" und Produktivgenossenschaften
zusammengeschlossen und weitere Bauhütten gegründet
werden sollten. Am 15. und 16. März 1925 faßte der
Bauhüttentag, die Konferenz der Leiter der
„sozialen Baubetriebe", Beschlüsse zur
Reorganisation der Betriebe im VsB, die auf die
Bildung eines nationalen Baukonzerns gerichtet
waren.
Die Protagonisten betrachteten die Gründung dieser
„sozialen" später „gemeinwirtschaftlichen"
Betriebe ursprünglich als die zu ihrer Zeit
wirksamsten Schritte zur Überwindung des
Kapitalismus und nur vermittels dessen als
Organisationen der Produktion und Verteilung zur
Deckung elementarer sozialer Lebensbedürfnisse. Sie
stützten sich bei diesen Lösungen auf verschiedene
sozialistische Strategien, die nach der Revolution
von 1918 diskutiert wurden und in politischen
Strömungen der Gewerkschaften und der
Sozialdemokratie seit dem ausgehenden 19.
Jahrhundert wurzeln.
Dieses Konzept wurde vom Bauarbeiterverband
übernommen, der sich finanziell und organisatorisch
stark engagierte. Der Leipziger Verbandstag
beschloß 1922:
1. „Von den der Bundeskasse zufließenden
ordentlichen Beträgen werden 5 v.H. für die
Sozialisierung des Baugewerbes verwendet (...)
2. Den Mitgliedern des Verbandes wird empfohlen,
die Sozialisierung nach besten Kräften auch durch
die Erwerbung von Schuldscheinen des ,Verbandes
sozialer Baubetriebe' zu unterstützen.
3. Wo von Vereinen oder Bezirkstagen zur Förderung
der Sozialisierung bereits örtliche oder
bezirkliche Beiträge beschlossen werden, hat diese
jedes Mitglied zu zahlen."
Damit waren alle Mitglieder und die gesamte
Organisation unmittelbar in die Finanzierung der
„sozialen Baubetriebe" einbezogen. Die Verwandlung
des Arbeiterverbandes in einen Gewerksbund „in der
Richtung zum Industrieverband" war dadurch zwar
nicht zwingend aber doch folgerichtig. Als sozialer
Unternehmer „anerkennt der Bund die (...)
Herstellung aller Bauwerke nach bedarfs- und
gemeinwirtschaftlichen Grundsätzen", das heißt
durch ihn selber, als einen seiner Zwecke.(3)
Soweit die „Grundsätze und Richtlinien" vom 20.
Januar 1922, die galoppierende Inflation 1923 und
die selektiven Kapitalspritzen durch den VsB und
seine regionalen Bauhüttenbetriebsverbände dies
nicht schon automatisch bewirkt hatten, fielen
zahlreiche weitere Betriebe dem „Beschluß
betreffend Reinigung der Bauhüttenbewegung" zum
Opfer, den Beirat und Aufsichtsrat des VsB am 20.
und 21. November 1924 auf Antrag Ellingers gefaßt
hatten, der seit April 1922 hauptamtlicher
Geschäftsführer war. Fast alle Genossenschaften
schieden aus oder wurden ausgeschlossen; Betriebe,
die sich regelmäßiger Kontrolle nicht unterwerfen,
ihre Beiträge an den Verband nicht pünktlich und
vollständig abführen wollten oder konnten, deren
„kauf-mänische Leitung (...) mit den Grundsätzen
einer wirtschaftlichen Betriebsführung nicht in
Einklang stand, (...) oder die der
Bauhüttenbewegung in anderer Weise Unehre machen,
sind aus unserer Bewegung zu entfernen", hieß es.
Von 1922 bis 1927 fiel die Zahl der Betriebe von
207 auf 146, die der Genossenschaften von 107 auf
10, während die Zahl der im Jahresdurchschnitt
Beschäftigten zwischen 1923 und 1927 von 12.500 auf
16.800 stieg (4).
Mit anderen Worten,
die Betriebe des VsB folgten der allgemeinen
Konzentrationsbewegung in der Bauwirtschaft, die
mit der zunehmenden Kapitalisierung der Produktion
notwendig verbunden ist. Der Verband fühlte sich
sogar verpflichtet, hierbei als leuchtendes
Beispiel zu erscheinen, da in Wagners Vorstellung
„die Ablösung der privatkapitalistischen
Wirtschaft (...) nur dadurch möglich ist, daß ein
ethisch und wirtschaftlich rückständiger
Gewerbezweig in absolut freier Konkurrenz
niedergerungen wird durch den ethischen,
technischen und wirtschaftlichen Fortschritt.(5)."
Der springende Punkt
dieses korporatistischen eher als sozialistischen
Konzepts: „Der Produktionszweig soll in der
Gewerkschaft geführt und verwaltet werden, aber
diese Gewerkschaft muß sich umstellen. Sie muß
erstens in sich aufnehmen und vereinigen neben den
Handarbeitern die geistigen Arbeiter, und sie muß
aus einem Berufsverband zur Industrieorganisation
werden.(6)" Mit anderen
Worten, sie wird politisch neutralisierte
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisation zugleich.
Der Arbeitskampf wird abgesagt. Für die Bauhütten
galt seit 1922: „Die sozialen Baubetriebe dürfen
nicht ohne Zustimmung der zuständigen Zentral-,
Arbeiter- und Angestelltenverbände bestreikt
werden. Diese sind gehalten, vor der Erteilung der
Zustimmung die Bauhüttenbetriebsverbände bzw. den
Verband sozialer Baubetriebe zu hören."(7)
Angesichts der
geringen Bedeutung der sozialen Baubetriebe in
quantitativer Hinsicht - nur etwa zwei Prozent der
Mitglieder des Bauarbeiterverbandes arbeiteten in
den Bauhütten - mußte eine solche Umfunktionierung
der Gewerkschaft zur Schwächung der
gewerkschaftlichen Kampfkraft führen. Selbst im
Bereich der sozialen Baubetriebe fielen die
Interessengegensätze damit nicht fort - schließlich
sollten diese sich in ihren Arbeits- und
Geschäftsbedingungen im großen und ganzen den
kapitalistischen Marktgesetzen anpassen. Dies gilt
auch dann, wenn einzuräumen ist, daß die Bauhütten
verschiedentlich durchaus in der Lage waren,
privatwirtschaftliche Praktiken wie die der
Preisringe zu durchbrechen. Die Hoffnung Wagners
aber: „Die Steigerung des Arbeitsertrages und die
mögliche Senkung der Produktionskosten verschaffen
dem sozialisierten Betrieb eine festungsartige
Machtstellung, die einen Sieg sicherstellt", hat
sich nie erfüllt.(8) Dies
belegt die quantitative Entwicklung der Bauhütten
- die Vorstellung, mit „sozialisierten" Betrieben
eine Sozialisierung „von unten", durch
Niederkonkurrieren der kapitalistischen Betriebe zu
erreichen blieb immer völlig abstrakt.
Sowohl nach
Kapitalausstattung als auch nach Belegschaftszahlen
(so hatte im Durchschnitt in den zwanziger Jahren
jeder Baubetrieb 19 Beschäftigte, bei den Bauhütten
waren es 124) gehörten die Bauhütten zu den großen
Betrieben, obwohl die Kapitalausstattung im
Vergleich zur Größe immer unterdurchschnittlich
war. Ihre gesamtwirtschaftliche Bedeutung blieb
trotzdem gering.
Der Anteil der von
den Bauhütten bis 1931 erstellten Wohnungen am
Wohnungsbau des Deutschen Reiches betrug etwa 4,4
%, wobei in den letzten beiden Jahren der Krise der
Anteil etwas zurückging. Vergleicht man den Wert
der gesamten baugewerblichen Bruttoproduktion für
1930 von 7.100 Millionen Mark mit dem Umsatz der
sozialen Baubetriebe, was allerdings nur mit
gewissen Einschränkungen möglich ist, so belief
sich ihr Anteil auf 1,7 %.(9)
Die Position Wagners
und Ellingers konnte sich nur gegen heftigen
innergewerkschaftlichen Widerstand durchsetzen -
der dann allerdings bis hin zum Ausschluß von
ganzen Ortsverbänden niedergehalten wurde.(10)
Kritisiert wurde vor allem daß Wagner
-
eine Kommunalisierung
oder Verstaatlichung von Baubetrieben in jeder
Form auch für die fernere
Zukunft ablehnte.
-
ein
rigoroseres Akkordsystem zur Maximierung der
Arbeitsleistung für
unabdingbar hielt,
-
für die Betriebe
einen ungewöhnlich zahlreichen Stab von
Aufsichtspersonal und
-
Gelegenheitsarbeit
als besondere Kategorie in der
Betriebsorganisation vorsah.
Daß Wagner außerdem,
„im Gegensatz zu manchen Kollegen in unseren
Reihen", die Gewerkschaft durch eine gemeinsame
Kammer von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ersetzen
wollte, um den Sozialismus in die Tat umzusetzen,
wurde als „Zukunftsmusik" vorläufig nicht weiter
ernst genommen.(11)
Eine differenzierte
Position entwickelte Fritz Heckert 1920, ein
Vertreter der revolutionären Strömung innerhalb
der Gewerkschaften, Vorstandsmitglied im
Bauarbeiterverband: „Ellinger und Wagner hoffen,
daß der Deutsche Bauarbeiterverband so viel Elan
aufbringen wird, um die Sozialisierung aus eigener
Kraft auszuführen. Ich bin überzeugt, daß das nicht
ein Weg zur Sozialisierung ist (...). Was Ellinger
uns vorträgt, ist nicht das Bekenntnis zum
Sozialismus, sondern zu einem verwaschenen
Syndikalismus. Es ist eine Rückkehr zu den Ideen,
die schon Proudhon vertreten hat. (...) Aber ich
will nicht gegen die Gründung eines Verbandes
sozialer Baubetriebe und seine
Unterstützung reden. (...) Ich habe
gesprochen, um die Kollegen vor Illusionen zu
warnen.(12)
Die Gründung der
„Deutschen Wohnungsfürsorge AG für Beamte,
Angestellte und Arbeiter" (DEWOG) durch den in den
„Baugewerksbund" verwandelten Bauarbeiterverband
und den ADGB als gemeinwirtschaftliche
Bauherrenorganisation sollte der letzte Schritt zu
einem „gemeinwirtschaftlichen Wohnungsbautrust"
werden. Die DEWOG, von ihrer Funktion her der
eigentliche Vorläufer der Neuen Heimat, hat die
hochgespannten Erwartungen der Gründer aber noch
weniger erfüllt als der VsB: Bis Ende 1933 hatte
die DEWOG mit ihren Tochtergesellschaften rund
30.000 Wohnungen gebaut, ausgeführt größtenteils
durch die Bauhütten. Dies waren gut zwei Prozent
der Wohnungsproduktion zwischen 1925 und 1930.(13)
Haben sich die
Zielsetzungen der VsB und der DEWOG auch zu keinem
Zeitpunkt erfüllt, so sind ihnen keineswegs alle
Verdienste abzusprechen.
Streichen wir den
ganzen Propagandarummel ab, der den Bauarbeitern
für Fleiß und finanzielle Unterstützung der
gewerkschaftlichen Eigenbetriebe ein Himmelreich
versprach, dann bleibt eine respektable Leistung
für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die
Entwicklung der Arbeit und die Verbesserung der
Lebensbedingungen der arbeitenden Menschen, die
durch keine Kritik am Wirtschafts- und
Gesellschaftssystem gemindert werden kann. Soziale
Fortschritte im Kapitalismus sind auch kein Schaden
für die Sache des Sozialismus, sondern sie
verbessern die Bedingungen für den politischen
Kampf um den Sozialismus.
Ohne diese Funktion
geringzuschätzen, war damit aber keineswegs eine
„Vergesellschaftung" der Produktion verbunden. Daß
Gewinne der Bauhütten dem Kapital des
Baugewerksbundes zuwuchsen, hieß nur, daß sie in
der Verfügung einer Arbeiterorganisation blieben,
nicht aber schon, daß gesellschaftlich erarbeiteter
Mehrwert der planmäßigen Erfüllung
gesellschaftlicher und individueller Bedürfnisse
zur Verfügung stand. Der anarchische
Verteilungsmechanismus des Marktes blieb nicht nur
als äußeres Verhältnis der Gemein Wirtschaft
erhalten, sondern prägte ihre innere Struktur, die
Arbeitsbedingungen in den Betrieben ebenso wie das
Verhältnis der Betriebe zueinander.
Bei der positiven
Bewertung der praktischen Leistungen der
Baubetriebe auf sozialem Gebiet darf gleichzeitig
nicht übersehen werden, daß die gewerkschaftliche
Kampfkraft und der politische Durchsetzungswillen
bei gesellschaftlichen Veränderungen dabei Schaden
genommen hat.
Der
Bauarbeiterverband schwächte seine Kampffähigkeit
für die Lohnarbeiter sowohl durch die riskante
Festlegung von Geld in kapitalistischen
Unternehmungen als auch durch die politische
Verwandlung in einen Gewerksbund, der sich der
Verantwortung für das Gedeihen der Bauindustrie
unter kapitalistischen Bedingungen unterzog.
Für zahlreiche Lohnarbeiter war die Gewerkschaft
ihr Arbeitgeber. Dies mußte den inneren
Zusammenhalt in der Organisation schwächen. Das
kommt in den komplizierten Regelungen für die
Beilegung von Betriebskonflikten zum Ausdruck, die
trotzdem nicht ausgeblieben sind. In der
Lohnpolitik orientierten sich die Bauhütten an den
Ergebnissen der Tarifverhandlungen in der
Privatwirtschaft.(14)
Dies alles war aber
keineswegs die notwendige Folge derTätigkeit von
gewerkschaftlichen oder gewerkschaftsnahen
Baubetrieben. Ursache war eine Konzeption und eine
daraus resultierende Praxis, die gesellschaftliche
Veränderungen durch wirtschaftliche und nicht durch
primär politische Tätigkeit erreichen wollte: In
der Folge wurde die Gewerkschaft zu einer
Unterstützungsorganisation für die Baubetriebe, das
Verhältnis zwischen politisch-gewerkschaftlicher
Organisation und gemeinwirtschaftlicher Einrichtung
wurde umgekehrt. Der VsB und die DEWOG hat damit -
unter dem Einfluß der Sozialisierungskonzeption von
Wagner und Ellinger - die auch in den anderen
gewerkschaftlichen oder gewerkschaftsnahen
Unternehmen sichtbare Tendenz zur
Verselbständigung. zur Loslösung der
Wirtschaftstätigkeit von der Kontrolle der sie
tragenden Massenorganisationen im extrem
vorexerziert.
1933 wurden die
Bauhütten und die DEWOG in die DAF eingegliedert,
die Bauhüttenleiter abgesetzt und verhaftet. Der
VsB wurde 1936 zur Deutschen-Bau-AG umgewandelt.
Die DEWOG und die örtlichen
gewerkschaftlich-genossenschaftlichen
Bauträgergesellschaften wurden 1939 neu gegliedert
und in regionale Gesellschaften mit dem Namen „Neue
Heimat im Gau ..." umgewandelt. Die 1926 gegründete
Hamburger Gemeinnützige Kleinwohnungsbau GmbH,
eine gewerkschaftlich-kommunale
Gemeinschaftsgründung, wurde als Neue Heimat
Hamburg 1954 zur Dachgesellschaft der
gewerkschaftlichen Neuen Heimat. Die ehemals recht
differenzierten örtlichen Gesellschaften wurden
unter der Regie der DAF zu einem zentral geleiteten
einheitlichen Konzern. Ökonomisch geschwächt worden
waren die Bauhütten schon vorher durch die
Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise, denen
gegenüber sie sich wegen ihrer Größe und ihrer -
relativ dazu - Kapitalschwäche besonders anfällig
erwiesen. Im Januar 1933 war die Beschäftigtenzahl
unter 3.000 gesunken.
Anmerkungen
1) Der folgende Abschnitt stützt sich in wichtigen
Teilen auf einen Beitrag von Jörn Jansen,
Produktion und Konsum von Wohnungen sozialisieren?
in: Martin Wagner 1885-1957, Ausstellungskatalog,
Akademie der Künste, Berlin 1985
2) Walter Hesselbach, a.a.O., S. 57; Vgl. auch Jörg
Goldberg, Die Gewerkschaftlichen Eigenbetriebe der
Weimarer Zeit und das Konzept der
Wirtschaftsdemokratie, Diplomarbeit, Köln 1968, S.
63 ff.
3) August Ellinger, Zehn Jahre Bauhüttenbewegung,
Verlagsgesellschaft des ADGB, Berlin 1930, S. 61
ff.
4) Ebd., S. 96; Vgl. auch Tabellenanhang zu Jörg
Goldberg, a.a.O.
5) Martin Wagner, Die Deutschen Bauhütten als
Förderer des Wiederaufbaus und der Reorganisation
der Bauwirtschaft, in: Parvus (Hrsg.) Der
Wiederaufbau, 1922/23, S. 698
6) Rudolf Hilferding, Die politischen und
ökonomischen Machtverhältnisse und die
Sozialisierung, Rede vor Betriebsräten am 5.
Oktober 1920, S. 1111, in: Cora Stephan (Hrsg.),
Zwischen den Stühlen oder über die Unvereinbarkeit
von Theorie und Praxis, Schriften Rudolf
Hilferdings 1904 bis 1940, Berlin/Bonn 1982, S. 126
7) August Ellinger, a.a.O., S. 142
8) Martin Wagner, Die Sozialisierung der
Baubetriebe, Berlin 1919, S. 34
9) August Enderle, Die Gewerkschaftsbewegung, in:
Jahrbuch für Wirtschaft, Politik und
Arbeiterbewegung, a.a.O., S. 749/50
10) Vgl. Jörg Goldberg, a.a.O., S. 108
11) Vgl. Die Berichte und Diskussionen in
Grundstein, Jhg. 32, 1919, Nr. 37
12) Ebd., Jhg. 33, 1920, Nr. 24
13) Gerhard Werbik, Bauhütten - Gemeinwirtschaft
auf eigenen Wegen, Frankfurt/M. 1960, S. 30;
Wilhelm Kaltenborn, Entstehung und Entwicklung
gewerkschaftlicher Wohnungswirtschaft, in:
Zeitschrift für öffentliche u.
gemeinwirtschaftliche Unternehmen, 1/1986
14) Das Arbeitsverhältnis in den sozialen
Betrieben, in: Gewerkschaftsarchiv. 4/1926, S.
175
Quelle
Institut für marxistische Studien und Forschungen
e.V. (ISMF): Informationsbericht Nr. 45,
Frankfurt/M 1987, S.21-26 |