Stadtumbau & Stadtteilkämpfe
Zur Geschichte reformistischer Wohnungspolitik
Die gewerkschaftlichen Bauhütten

aus IMSF-Informationsbericht 45 (1)

7/2017

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Die Frage, welche Stellung die Eigenbetriebe in der gewerkschaftlichen Theorie ein­nahmen, kann nicht einheitlich für den gesamten ADGB beantwortet werden. Unter denen, die die Wirtschaftsbetätigung der Gewerkschaften befürworteten, nahmen die Vertreter der Bauhüttenbewegung eine Sonderstellung ein. Sie sahen die Möglichkeit, durch Ausdehnung der gemeinwirtschaftlichen Produktion das kapitalistische System zu beseitigen, anders als die Führung des ADGB.

Die Unternehmen des Verbandes sozialer Baubetriebe (VsB) hatten zwei Arten von Vorläufern: die unmittelbar nach dem Kriege meistens ohne Zutun einer Organisation spontan entstandenen Bauproduktivgenossenschaften und die nach den Vorstellungen des Berliner Stadtbaurats Dr. Martin Wagner errichteten „Bauhütten". Wenn auch im Grunde beide Arten von Baubetrieben ihre Existenz vorwiegend der mißlichen Lage im Baugewerbe - Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit - zu verdanken hatten, so spielten doch bei der Konstruktion der Bauhütten theoretische Überlegungen eine maßgebli­che Rolle. Zwar wurden auch die Genossenschaften von Bauarbeitern gegründet, die den Wunsch hatten, „hinfort in nichtkapitalistischen Unternehmens- und Betriebsfor­men zu arbeiten",(2) genauere Vorstellungen bestanden jedoch nicht. Die Ideologie der Bauhüttenbewegung, ihr Aufbau und ihre Politik wurden weitgehend von den Vorstellungen Wagners und seiner Anhänger geprägt.

Am 26. April 1919 hielt Martin Wagner seinen Vortrag über „Die Sozialisierung der Baubetriebe" vor der Sozialisierungskommission. Am 6. Mai 1919 beriet der erste Verbandstag des Deutschen Bauarbeiterverbandes in Weimar einen Antrag auf Sozia­lisierung des Bau- und Wohnungswesens, den August Ellinger, Vorstandsmitglied des Verbandes, eingebracht hatte. Am 18. Oktober 1919 wurde die erste „Bauhütte -soziale Baugesellschaft m.b.H. Berlin" gegründet. Am 5. und 6. Februar 1920 veran­staltete der Deutsche Bauarbeiterverband eine Konferenz der Leiter sozialer Baube­triebe, am 12. Mai 1920 beschloß der zweite Verbandstag des Deutschen Bauarbeiter­verbandes in Hamburg die finanzielle und organisatorische Unterstützung „sozialisier­ter Baubetriebe", und am 16. September 1920 wurde in Hamburg der „Verband sozia­ler Baubetriebe", (VsB) gegründet, unter dem „Bauhütten" und Produktivgenossen­schaften zusammengeschlossen und weitere Bauhütten gegründet werden sollten. Am 15. und 16. März 1925 faßte der Bauhüttentag, die Konferenz der Leiter der „sozialen Baubetriebe", Beschlüsse zur Reorganisation der Betriebe im VsB, die auf die Bil­dung eines nationalen Baukonzerns gerichtet waren.

Die Protagonisten betrachteten die Gründung dieser „sozialen" später „gemeinwirt­schaftlichen" Betriebe ursprünglich als die zu ihrer Zeit wirksamsten Schritte zur Überwindung des Kapitalismus und nur vermittels dessen als Organisationen der Pro­duktion und Verteilung zur Deckung elementarer sozialer Lebensbedürfnisse. Sie stützten sich bei diesen Lösungen auf verschiedene sozialistische Strategien, die nach der Revolution von 1918 diskutiert wurden und in politischen Strömungen der Ge­werkschaften und der Sozialdemokratie seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert wur­zeln.

Dieses Konzept wurde vom Bauarbeiterverband übernommen, der sich finanziell und organisatorisch stark engagierte. Der Leipziger Verbandstag beschloß 1922:

1. „Von den der Bundeskasse zufließenden ordentlichen Beträgen werden 5 v.H. für die Sozialisierung des Baugewerbes verwendet (...)
2. Den Mitgliedern des Verbandes wird empfohlen, die Sozialisierung nach besten Kräften auch durch die Erwerbung von Schuldscheinen des ,Verbandes sozialer Bau­betriebe' zu unterstützen.
3. Wo von Vereinen oder Bezirkstagen zur Förderung der Sozialisierung bereits örtli­che oder bezirkliche Beiträge beschlossen werden, hat diese jedes Mitglied zu zah­len."

Damit waren alle Mitglieder und die gesamte Organisation unmittelbar in die Finan­zierung der „sozialen Baubetriebe" einbezogen. Die Verwandlung des Arbeiterver­bandes in einen Gewerksbund „in der Richtung zum Industrieverband" war dadurch zwar nicht zwingend aber doch folgerichtig. Als sozialer Unternehmer „anerkennt der Bund die (...) Herstellung aller Bauwerke nach bedarfs- und gemeinwirtschaftli­chen Grundsätzen", das heißt durch ihn selber, als einen seiner Zwecke.(3)

Soweit die „Grundsätze und Richtlinien" vom 20. Januar 1922, die galoppierende Inflation 1923 und die selektiven Kapitalspritzen durch den VsB und seine regionalen Bauhüttenbetriebsverbände dies nicht schon automatisch bewirkt hatten, fielen zahl­reiche weitere Betriebe dem „Beschluß betreffend Reinigung der Bauhüttenbewe­gung" zum Opfer, den Beirat und Aufsichtsrat des VsB am 20. und 21. November 1924 auf Antrag Ellingers gefaßt hatten, der seit April 1922 hauptamtlicher Geschäfts­führer war. Fast alle Genossenschaften schieden aus oder wurden ausgeschlossen; Betriebe, die sich regelmäßiger Kontrolle nicht unterwerfen, ihre Beiträge an den Verband nicht pünktlich und vollständig abführen wollten oder konnten, deren „kauf-mänische Leitung (...) mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Betriebsführung nicht in Einklang stand, (...) oder die der Bauhüttenbewegung in anderer Weise Unehre machen, sind aus unserer Bewegung zu entfernen", hieß es. Von 1922 bis 1927 fiel die Zahl der Betriebe von 207 auf 146, die der Genossenschaften von 107 auf 10, während die Zahl der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten zwischen 1923 und 1927 von 12.500 auf 16.800 stieg (4).

Mit anderen Worten, die Betriebe des VsB folgten der allgemeinen Konzentrationsbe­wegung in der Bauwirtschaft, die mit der zunehmenden Kapitalisierung der Produk­tion notwendig verbunden ist. Der Verband fühlte sich sogar verpflichtet, hierbei als leuchtendes Beispiel zu erscheinen, da in Wagners Vorstellung „die Ablösung der pri­vatkapitalistischen Wirtschaft (...) nur dadurch möglich ist, daß ein ethisch und wirt­schaftlich rückständiger Gewerbezweig in absolut freier Konkurrenz niedergerungen wird durch den ethischen, technischen und wirtschaftlichen Fortschritt.(5)."

Der springende Punkt dieses korporatistischen eher als sozialistischen Konzepts: „Der Produktionszweig soll in der Gewerkschaft geführt und verwaltet werden, aber diese Gewerkschaft muß sich umstellen. Sie muß erstens in sich aufnehmen und ver­einigen neben den Handarbeitern die geistigen Arbeiter, und sie muß aus einem Be­rufsverband zur Industrieorganisation werden.(6)" Mit anderen Worten, sie wird poli­tisch neutralisierte Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisation zugleich. Der Arbeits­kampf wird abgesagt. Für die Bauhütten galt seit 1922: „Die sozialen Baubetriebe dürfen nicht ohne Zustimmung der zuständigen Zentral-, Arbeiter- und Angestellten­verbände bestreikt werden. Diese sind gehalten, vor der Erteilung der Zustimmung die Bauhüttenbetriebsverbände bzw. den Verband sozialer Baubetriebe zu hören."(7)

Angesichts der geringen Bedeutung der sozialen Baubetriebe in quantitativer Hin­sicht - nur etwa zwei Prozent der Mitglieder des Bauarbeiterverbandes arbeiteten in den Bauhütten - mußte eine solche Umfunktionierung der Gewerkschaft zur Schwä­chung der gewerkschaftlichen Kampfkraft führen. Selbst im Bereich der sozialen Bau­betriebe fielen die Interessengegensätze damit nicht fort - schließlich sollten diese sich in ihren Arbeits- und Geschäftsbedingungen im großen und ganzen den kapitali­stischen Marktgesetzen anpassen. Dies gilt auch dann, wenn einzuräumen ist, daß die Bauhütten verschiedentlich durchaus in der Lage waren, privatwirtschaftliche Praktiken wie die der Preisringe zu durchbrechen. Die Hoffnung Wagners aber: „Die Steigerung des Arbeitsertrages und die mögliche Senkung der Produktionskosten ver­schaffen dem sozialisierten Betrieb eine festungsartige Machtstellung, die einen Sieg sicherstellt", hat sich nie erfüllt.(8) Dies belegt die quantitative Entwicklung der Bau­hütten - die Vorstellung, mit „sozialisierten" Betrieben eine Sozialisierung „von unten", durch Niederkonkurrieren der kapitalistischen Betriebe zu erreichen blieb im­mer völlig abstrakt.

Sowohl nach Kapitalausstattung als auch nach Belegschaftszahlen (so hatte im Durch­schnitt in den zwanziger Jahren jeder Baubetrieb 19 Beschäftigte, bei den Bauhütten waren es 124) gehörten die Bauhütten zu den großen Betrieben, obwohl die Kapital­ausstattung im Vergleich zur Größe immer unterdurchschnittlich war. Ihre gesamtwirt­schaftliche Bedeutung blieb trotzdem gering.

Der Anteil der von den Bauhütten bis 1931 erstellten Wohnungen am Wohnungsbau des Deutschen Reiches betrug etwa 4,4 %, wobei in den letzten beiden Jahren der Krise der Anteil etwas zurückging. Vergleicht man den Wert der gesamten baugewerb­lichen Bruttoproduktion für 1930 von 7.100 Millionen Mark mit dem Umsatz der sozialen Baubetriebe, was allerdings nur mit gewissen Einschränkungen möglich ist, so belief sich ihr Anteil auf 1,7 %.(9)

Die Position Wagners und Ellingers konnte sich nur gegen heftigen innergewerk­schaftlichen Widerstand durchsetzen - der dann allerdings bis hin zum Ausschluß von ganzen Ortsverbänden niedergehalten wurde.(10) Kritisiert wurde vor allem daß Wagner

  • eine Kommunalisierung oder Verstaatlichung von Baubetrieben in jeder Form auch für die fernere Zukunft ablehnte.
  • ein rigoroseres Akkordsystem zur Maximierung der Arbeitsleistung für unabding­bar hielt,
  • für die Betriebe einen ungewöhnlich zahlreichen Stab von Aufsichtspersonal und
  • Gelegenheitsarbeit als besondere Kategorie in der Betriebsorganisation vorsah.

Daß Wagner außerdem, „im Gegensatz zu manchen Kollegen in unseren Reihen", die Gewerkschaft durch eine gemeinsame Kammer von Arbeitgebern und Arbeitneh­mern ersetzen wollte, um den Sozialismus in die Tat umzusetzen, wurde als „Zu­kunftsmusik" vorläufig nicht weiter ernst genommen.(11)

Eine differenzierte Position entwickelte Fritz Heckert 1920, ein Vertreter der revolu­tionären Strömung innerhalb der Gewerkschaften, Vorstandsmitglied im Bauarbeiter­verband: „Ellinger und Wagner hoffen, daß der Deutsche Bauarbeiterverband so viel Elan aufbringen wird, um die Sozialisierung aus eigener Kraft auszuführen. Ich bin überzeugt, daß das nicht ein Weg zur Sozialisierung ist (...). Was Ellinger uns vorträgt, ist nicht das Bekenntnis zum Sozialismus, sondern zu einem verwaschenen Syndikalis­mus. Es ist eine Rückkehr zu den Ideen, die schon Proudhon vertreten hat. (...) Aber ich will nicht gegen die Gründung eines Verbandes sozialer Baubetriebe und seine Unterstützung reden. (...) Ich habe gesprochen, um die Kollegen vor Illusionen zu warnen.(12)

Die Gründung der „Deutschen Wohnungsfürsorge AG für Beamte, Angestellte und Arbeiter" (DEWOG) durch den in den „Baugewerksbund" verwandelten Bauarbei­terverband und den ADGB als gemeinwirtschaftliche Bauherrenorganisation sollte der letzte Schritt zu einem „gemeinwirtschaftlichen Wohnungsbautrust" werden. Die DEWOG, von ihrer Funktion her der eigentliche Vorläufer der Neuen Heimat, hat die hochgespannten Erwartungen der Gründer aber noch weniger erfüllt als der VsB: Bis Ende 1933 hatte die DEWOG mit ihren Tochtergesellschaften rund 30.000 Woh­nungen gebaut, ausgeführt größtenteils durch die Bauhütten. Dies waren gut zwei Prozent der Wohnungsproduktion zwischen 1925 und 1930.(13)

Haben sich die Zielsetzungen der VsB und der DEWOG auch zu keinem Zeitpunkt erfüllt, so sind ihnen keineswegs alle Verdienste abzusprechen.

Streichen wir den ganzen Propagandarummel ab, der den Bauarbeitern für Fleiß und finanzielle Unterstützung der gewerkschaftlichen Eigenbetriebe ein Himmelreich ver­sprach, dann bleibt eine respektable Leistung für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Entwicklung der Arbeit und die Verbesserung der Lebensbedingungen der arbei­tenden Menschen, die durch keine Kritik am Wirtschafts- und Gesellschaftssystem gemindert werden kann. Soziale Fortschritte im Kapitalismus sind auch kein Schaden für die Sache des Sozialismus, sondern sie verbessern die Bedingungen für den politi­schen Kampf um den Sozialismus.

Ohne diese Funktion geringzuschätzen, war damit aber keineswegs eine „Vergesell­schaftung" der Produktion verbunden. Daß Gewinne der Bauhütten dem Kapital des Baugewerksbundes zuwuchsen, hieß nur, daß sie in der Verfügung einer Arbeiterorga­nisation blieben, nicht aber schon, daß gesellschaftlich erarbeiteter Mehrwert der planmäßigen Erfüllung gesellschaftlicher und individueller Bedürfnisse zur Verfügung stand. Der anarchische Verteilungsmechanismus des Marktes blieb nicht nur als äuße­res Verhältnis der Gemein Wirtschaft erhalten, sondern prägte ihre innere Struktur, die Arbeitsbedingungen in den Betrieben ebenso wie das Verhältnis der Betriebe zueinander.

Bei der positiven Bewertung der praktischen Leistungen der Baubetriebe auf sozia­lem Gebiet darf gleichzeitig nicht übersehen werden, daß die gewerkschaftliche Kampfkraft und der politische Durchsetzungswillen bei gesellschaftlichen Verände­rungen dabei Schaden genommen hat.

Der Bauarbeiterverband schwächte seine Kampffähigkeit für die Lohnarbeiter so­wohl durch die riskante Festlegung von Geld in kapitalistischen Unternehmungen als auch durch die politische Verwandlung in einen Gewerksbund, der sich der Verantwor­tung für das Gedeihen der Bauindustrie unter kapitalistischen Bedingungen unterzog.
Für zahlreiche Lohnarbeiter war die Gewerkschaft ihr Arbeitgeber. Dies mußte den inneren Zusammenhalt in der Organisation schwächen. Das kommt in den kompli­zierten Regelungen für die Beilegung von Betriebskonflikten zum Ausdruck, die trotzdem nicht ausgeblieben sind. In der Lohnpolitik orientierten sich die Bauhütten an den Ergebnissen der Tarifverhandlungen in der Privatwirtschaft.(14)

Dies alles war aber keineswegs die notwendige Folge derTätigkeit von gewerkschaftli­chen oder gewerkschaftsnahen Baubetrieben. Ursache war eine Konzeption und eine daraus resultierende Praxis, die gesellschaftliche Veränderungen durch wirtschaftliche und nicht durch primär politische Tätigkeit erreichen wollte: In der Folge wurde die Gewerkschaft zu einer Unterstützungsorganisation für die Baubetriebe, das Verhält­nis zwischen politisch-gewerkschaftlicher Organisation und gemeinwirtschaftlicher Einrichtung wurde umgekehrt. Der VsB und die DEWOG hat damit - unter dem Einfluß der Sozialisierungskonzeption von Wagner und Ellinger - die auch in den anderen gewerkschaftlichen oder gewerkschaftsnahen Unternehmen sichtbare Ten­denz zur Verselbständigung. zur Loslösung der Wirtschaftstätigkeit von der Kontrolle der sie tragenden Massenorganisationen im extrem vorexerziert.

1933 wurden die Bauhütten und die DEWOG in die DAF eingegliedert, die Bauhüt­tenleiter abgesetzt und verhaftet. Der VsB wurde 1936 zur Deutschen-Bau-AG umge­wandelt. Die DEWOG und die örtlichen gewerkschaftlich-genossenschaftlichen Bau­trägergesellschaften wurden 1939 neu gegliedert und in regionale Gesellschaften mit dem Namen „Neue Heimat im Gau ..." umgewandelt. Die 1926 gegründete Hambur­ger Gemeinnützige Kleinwohnungsbau GmbH, eine gewerkschaftlich-kommunale Gemeinschaftsgründung, wurde als Neue Heimat Hamburg 1954 zur Dachgesell­schaft der gewerkschaftlichen Neuen Heimat. Die ehemals recht differenzierten örtli­chen Gesellschaften wurden unter der Regie der DAF zu einem zentral geleiteten einheitlichen Konzern. Ökonomisch geschwächt worden waren die Bauhütten schon vorher durch die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise, denen gegenüber sie sich wegen ihrer Größe und ihrer - relativ dazu - Kapitalschwäche besonders anfällig erwiesen. Im Januar 1933 war die Beschäftigtenzahl unter 3.000 gesunken.

Anmerkungen

1) Der folgende Abschnitt stützt sich in wichtigen Teilen auf einen Beitrag von Jörn Jansen, Produktion und Konsum von Wohnungen sozialisieren? in: Martin Wagner 1885-1957, Aus­stellungskatalog, Akademie der Künste, Berlin 1985
2) Walter Hesselbach, a.a.O., S. 57; Vgl. auch Jörg Goldberg, Die Gewerkschaftlichen Eigen­betriebe der Weimarer Zeit und das Konzept der Wirtschaftsdemokratie, Diplomarbeit, Köln 1968, S. 63 ff.
3) August Ellinger, Zehn Jahre Bauhüttenbewegung, Verlagsgesellschaft des ADGB, Berlin 1930, S. 61 ff.
4) Ebd., S. 96; Vgl. auch Tabellenanhang zu Jörg Goldberg, a.a.O.
5) Martin Wagner, Die Deutschen Bauhütten als Förderer des Wiederaufbaus und der Reorgani­sation der Bauwirtschaft, in: Parvus (Hrsg.) Der Wiederaufbau, 1922/23, S. 698
6) Rudolf Hilferding, Die politischen und ökonomischen Machtverhältnisse und die Sozialisie­rung, Rede vor Betriebsräten am 5. Oktober 1920, S. 1111, in: Cora Stephan (Hrsg.), Zwi­schen den Stühlen oder über die Unvereinbarkeit von Theorie und Praxis, Schriften Rudolf Hilferdings 1904 bis 1940, Berlin/Bonn 1982, S. 126
7) August Ellinger, a.a.O., S. 142
8) Martin Wagner, Die Sozialisierung der Baubetriebe, Berlin 1919, S. 34
9) August Enderle, Die Gewerkschaftsbewegung, in: Jahrbuch für Wirtschaft, Politik und Ar­beiterbewegung, a.a.O., S. 749/50
10) Vgl. Jörg Goldberg, a.a.O., S. 108
11) Vgl. Die Berichte und Diskussionen in Grundstein, Jhg. 32, 1919, Nr. 37
12) Ebd., Jhg. 33, 1920, Nr. 24
13) Gerhard Werbik, Bauhütten - Gemeinwirtschaft auf eigenen Wegen, Frankfurt/M. 1960, S. 30; Wilhelm Kaltenborn, Entstehung und Entwicklung gewerkschaftlicher Wohnungswirt­schaft, in: Zeitschrift für öffentliche u. gemeinwirtschaftliche Unternehmen, 1/1986
14) Das Arbeitsverhältnis in den sozialen Betrieben, in: Gewerkschaftsarchiv. 4/1926, S. 175

Quelle

Institut für marxistische Studien und Forschungen e.V. (ISMF): Informationsbericht Nr. 45, Frankfurt/M 1987, S.21-26