Betrieb & Gewerkschaft
Gewerkschaftlicher Protest gegen hallesches Bowlingcenter


Bericht der  FAU Halle

07/2015

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Am Mittwochabend, den 1.7.2015 demonstrierten Gewerkschaftler und Sympathisanten vor dem „Bowling Star“ in Halle-Ost. Sie forderten die Begleichung offener Ansprüche einer ehemaligen Aushilfskraft und wiesen auf generelle Missstände im Bereich der Minijobs hin. Aufgerufen zur Kundgebung hatte die Freie Arbeiter und Arbeiterinnen Union (FAU) Halle.

Ein ehemaliger Aushilfskellner hatte mit seiner Kündigung bei dem Bowlingcenter Urlaubsentgelt und die Vergütung unbezahlter Arbeitsstunden eingefordert. Als die Geschäftsführung des „Bowling Stars“ darauf zunächst gar nicht reagierte, schaltete der ehemalige Kellner die FAU als Gewerkschaft ein. Diese wiederholte die Ansprüche, welche nun offiziell zurückgewiesen wurden. Die FAU Halle wird diese plumpe Verweigerungshaltung nicht akzeptieren und hat daher juristische Schritte eingeleitet und wendet sich nun an die Öffentlichkeit.

Unter dem Motto „Bezahlt eure Aushilfen anständig! Arbeitsrechte auch im Minijob! Auch im ‚Bowling Star Halle‘!“ fanden sich so am Mittwochabend 40 Menschen aus Halle, Leipzig und Dresden vor dem Bowlingcenter ein. Sie solidarisierten sich lautstark mit der ehemaligen Aushilfskraft und informierten mit Flyern die Gäste des „Bowling Star“ und umliegender Geschäfte über die Missstände. In diversen Redebeiträgen wurde auf generelle Probleme im Bereich der geringfügigen Beschäftigung hingewiesen. Auch für Minijobber gelten grundlegende Arbeitnehmerrechte, wie das Recht auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese werden den Aushilfen jedoch häufig verwehrt. Anwesende Demonstrierende zeigten sich begeistert von der großen Bereitschaft zu Solidarität trotz kurzfristiger Mobilisierung.

Bereits zu Beginn der Kundgebung kam es zu einer kurzen Unterhaltung mit dem Geschäftsführer. Dabei wies er erneut einen Teil der Forderungen zurück und verweigerte weiterhin jegliche außergerichtliche Verhandlung mit der Gewerkschaft. Dies konnte auch der ehemalige Kellner bestätigen: „Wäre hier eine Lösung im Dialog mit dem Arbeitgeber möglich gewesen? Leider nein. Auch hier stieß ich zunächst auf freundliche Ignoranz“.

Die FAU Halle ist der Meinung, dass die Geschäftsführung des „Bowling Star“ in ihrer Haltung gegen geltendes Recht verstößt und fordert diese dazu auf, mit der Gewerkschaft in Verhandlung zu treten, sowie die Ansprüche umgehend zu begleichen. Die FAU Halle ist weiterhin an einer außergerichtlichen Einigung interessiert. Sollte der „Bowling Star“ den Forderungen weiterhin nicht nachkommen, so sind weitere Protestaktionen geplant.

Editorische Hinweise

Wir übernahmen Text und Bild von http://fauhalle.blogsport.de