Betrieb & Gewerkschaft 
Mall of Shame
Zwei Jahre Kampf und immer noch kein Lohn

Pressemitteilung der FAU Berlin, 8. Juni 2016

06/2016

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Die letzte Gerichtsverhandlung gegen die Subunternehmen steht an. Nach mehreren Insolvenzanmeldungen in der undurchsichtigen Verantwortungskette der sub- und sub-sub-sub-Unternehmen auf der Baustelle der Mall of Berlin, haftet für die ausstehenden Löhne der Investor, Harald Huths HGHI GmbH.

Die Basisgewerkschaft FAU Berlin befindet sich seit November 2014 in einer Auseinandersetzung mit zwei Subunternehmen um ausstehende Löhne für Bauarbeiter aus Rumänien, die im Frühjahr und Sommer 2014 auf der Baustelle der Mall of Berlin - seitdem auch als „Mall of Shame“ bekannt - gearbeitet hatten. Am kommenden Freitag, den 10. Juni, wird vor dem Arbeitsgericht die voraussichtlich letzte Verhandlung gegen die Subunternehmen stattfinden.

Es geht um eine von insgesamt zehn Klagen, von sieben ehemaligen Bauarbeitern, gegen die dubiosen Subunternehmen openmallmaster GmbH und Metatec Fundus Gmbh & Co. KG. Fast allen Klagen wurde bereits vor Gericht Recht gegeben, aber bis heute hat keiner der Arbeiter den Lohn gesehen, der ihm zusteht. Metatec hat Insolvenz angemeldet, kurz nachdem sie vor Gericht zum Zahlen verurteilt wurde. Auch openmallmaster GmbH hat sich bisher ihrer Verantwortung entzogen - vor Monaten wurde gegen den Geschäftsführer ein Haftbefehl gestellt, weil dieser die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat.

Die Arbeiter wurden ohne schriftliche Verträge zu rechtswidrigen Niedriglöhnen beim Bau der Mall of Berlin beschäftigt, welche durch die inzwischen auch insolvente Fettchenhauer Controlling & Logistic GmbH als
Generalübernehmerin unter Investor Harald Huth betreut wurde. Dabei erhielten sie nicht einmal die ihnen zustehende Summe der Niedrigstlöhne, und wurden sogar körperlich bedroht als sie ihren Lohn forderten. Sie organisierten sich im November 2014 in der FAU Berlin.

Bis heute musste der Investor Harald Huth keinerlei Konsequenzen aus den Skandalen um die „Mall of Shame“ sehen. Er ist weiterhin mit in der Öffentlichkeit teilweise umstrittenen Bauvorhaben in Berlin aktiv und
wurde auch durch den Politikbetrieb unbehelligt gelassen. Huth gab sich bis zuletzt unwissend und gleichzeitig unwillig, für die ausstehenden Löhne einzustehen. Allerdings haftet der Investor laut Gesetz für ausstehende Löhne, wenn die Subunternehmen und die Generalübernehmerin nicht zahlungsfähig sind.

Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1,
10.6.2016 ab 11 Uhr, Raum 227.

 

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