Neuwahlen im Herbst
Was und was nicht zur Wahl steht

GegenStandpunkt-Verlag in Radio Lora München vom 13. Juni 2005
06/05

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Seit Kanzler Schröder nach der für die SPD vergeigten Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen angekündigt hat, dass er im Herbst Neuwahlen veranstalten lassen will, beschäftigt sich die gesamte Republik mit der für sie einzig spannenden Frage, wer denn wohl die neue Regierung stellen darf. Was aber die Wahlbürger weggeben, wenn sie ihre Stimme abgeben, das steht schon vor der ersten Hochrechnung fest.

Die Freiheit des Bürgers in der Demokratie verwirklicht sich in der freien, gleichen und geheimen Wahl, das lernt man schon in der Schule, und so agitieren Politik, Presse, Funk und Fernsehen die Bürger stets aufs Neue. An diesem Merkmal vor allem soll sich eine rechtsstaatlich demokratische Regierung von einer Gewaltherrschaft unterscheiden. Keinem Volk dürfe daher das Privileg der freien Wahl vorenthalten werden; keine Gesellschaft oder Kultur sei dafür zu rückständig, als dass sie damit nichts anfangen könnte, und kein Volk darf für zu unreif gehalten werden, sein Wahlrecht auszuüben. Geradezu westlicher Rassismus wäre es zu glauben, nur 'wir', die wir die Freiheit der Wahl genießen, seien dieser universellen Errungenschaft der Menschheit würdig und zu ihrem Genuss fähig.

Das ist wirklich nicht zu bestreiten: Es ist tatsächlich nichts leichter, als ein Kreuzchen zu malen und damit aus mehreren Alternativen die herauszusuchen, die dem Wählenden am liebsten ist. Auch in Gegenden, in denen es weder eine funktionierende Staatsgewalt noch eine politisierte Öffentlichkeit und auch sonst nichts als Hunger und Elend gibt, kann man Wahlurnen aufstellen und wählen lassen. Sogar Analphabeten, die kein einziges Parteiprogramm studiert haben und die Namen der Parteien und Kandidaten nicht lesen können, kann man Piktogramme und Tiersymbole, die für Parteien oder Personen stehen, zum Ankreuzen anbieten - wie erst neulich in Afghanistan. Auch Leute also, die von Nation, Staatsräson und Politik überhaupt keine Ahnung haben, kann man vor Wahlalternativen stellen. Diesen Akt der Freiheit vermögen Menschen aller Rassen und Kulturen zu vollziehen - und sie tun das offenbar nicht ungern. Das Angebot, die eigene Stimme abgeben und die bevorzugte Alternative bevorzugen zu dürfen, schlägt jedenfalls so leicht keiner aus, wenn es ihm gemacht wird. Dass es auf seine Stimme ankommt, lässt sich der regierte Mensch aller Herren Länder nur allzu gerne sagen.

Dazu gehört allerdings auch jemand, der das sagt. Irgendjemand muss schließlich dem freien Menschen das großartige Angebot der Wahl unterbreiten - und die Alternativen vorgeben, innerhalb derer er seine Freiheit zu verwirklichen hat. Die in einer Wahl von den Bürgern gelebte Freiheit setzt also eine grundlegende Sortierung der Menschheit voraus. Ein sehr kleiner Teil der Menschen - die zum Führen berufenen Leute - ruft den anderen Teil, der bezeichnenderweise Volk genannt wird, an die Urnen. Aber nicht nur das: Diese Führung legt mit den Programmen und Personen, die überhaupt zur Wahl stehen, alles Entscheidende vorweg fest. Mehr als die Parteien bzw. Personen, die zur Wahl stehen, kann nicht gewählt werden. Deswegen steht ein Ergebnis jeder Wahl auch schon von vornherein fest, egal wie die Wahl selber ausfällt: Sie bestätigt die Instanz, die die Wahl angesetzt hat. Sie billigt, dass es außer den Fragen, die zur Abstimmung gestellt werden, und außer den Alternativen, die zur Abstimmung stehen, für den Wähler nichts in Frage zu stellen und nichts zu entscheiden gibt. Die Wahl ist also ein Bekenntnis der Wähler zu den Ämtern, um die sich eine Elite bewirbt. Damit bekennt sich jeder Wähler auch zu der gesamten öffentlichen Ordnung, die von diesen Ämtern aus gemanagt wird. Das alles findet statt, ohne dass irgendetwas davon irgendwie zur Debatte gestellt, geschweige denn von den Wahlberechtigten ausdiskutiert und begründet für gut befunden werden müsste. Der Wähler braucht diese Leistung seines Wahlakts noch nicht einmal zur Kenntnis zu nehmen; dass er die Qual der Auswahl serviert bekommt, er also innerhalb der gebotenen Alternativen gefragt ist, verbürgt für ihn die Güte der Sache. Mit der Überlegung, warum und wozu es eine solide durchorganisierte Herrschaft mit machtvollen Posten und elitären Amtsträgern eigentlich braucht, braucht er sich nicht zu belasten. Solche Überlegungen wären im Gegenteil nur hinderlich: Am Ende käme er gar nicht mehr dazu, sich für das eine Angebot zu erwärmen, um es dem anderen vorzuziehen.

Wichtig an einer Wahl ist also zuerst und vor allem das, was nicht zur Wahl steht, mit der Wahl aber stillschweigend abgehakt wird. Das ist nämlich nichts Geringeres als die gesamte politische Herrschaft: der Apparat; die Aufgaben, denen der sich widmet; die Leistungen, die er erbringt; die "Sache" der Nation; und dass es Führer braucht, die sich darum kümmern. Also schlichtweg alles, was die Masse des Bürgervolks als Beschränkung jeder materiellen Freiheit, als Härte ihres Erwerbslebens, als Inanspruchnahme durch private und öffentlich-rechtliche Machthaber, überhaupt als gesellschaftlich organisierte Last zu spüren bekommt. Das alles ist wie selbstverständlich gebilligt, wenn es ans Wählen geht - und nicht nur das: Die Wahl stellt den Wähler vor die Entscheidung, bei wem er die Macht, der er nachher wie vorher gehorchen muss und die selber gar nicht zur Debatte steht, am besten aufgehoben sieht. Diese Veranstaltung macht ihn zum ideellen Sachwalter, insofern zum bedingungslosen Parteigänger der Herrschaft, die über ihn ausgeübt wird: In ihrem Namen - im Namen also der Herrschaft über sich - darf und soll er die Kandidaten für die zu vergebenden Posten kritisch prüfen. Der Maßstab, an dem die Bewerber um die politischen Ämter sich vor ihren Wahlbürgern bewähren und sich messen lassen müssen, ist ganz folgerichtig ein Idealbild der Herrschaft. Die Herstellung, Aufrechterhaltung und Ausübung von Herrschaftsverhältnissen erscheint aus dem Blickwinkel, der dem Wahlbürger angetragen wird, als eine einzige Hilfestellung für ein bürgerliches Leben unter "den gegebenen Verhältnissen". Und die Staatsgewalt erscheint als Schutzmacht für eine "gewachsene" Volksgemeinschaft im Innern und nach außen. Als Wähler legt sich der Bürger die Frage vor, inwieweit die zur Wahl stehenden Mannschaften als Parteien bzw. Personen zu diesem fiktiven Herrschaftsauftrag am besten passen.

Damit steht das Verhältnis, in dem sich der Mensch zu seiner nationalen Herrschaft befindet, völlig auf dem Kopf. Die Instanzen im Lande, die gerade für die totale Indienstnahme der Bürger sorgen, stehen da als Dienstleister am mit Beschlag belegten Volk. Ein derart verkehrtes Spiegelbild der politischen Macht ist die Grundvoraussetzung aller Urteile über den Gebrauch, den die Wahlbewerber von ihren Ämtern machen bzw. zu machen versprechen. Alle kritische Aufmerksamkeit gilt dem vorzeigbaren und in Aussicht gestellten Erfolg der Kandidaten bei ihrer entsprechend schönfärberisch dargestellten Tätigkeit - deswegen auch nicht zuletzt ihrem Erfolg bei der schönfärberischen Darstellung ihrer Tätigkeit in der Öffentlichkeit. Dieser Kritik fallen die nicht gewählten Kandidaten zum Opfer. Für die politische Elite insgesamt, die auf die Art in die höchsten Ämter drängt, ist eine solche Überprüfung jedoch leicht auszuhalten: Sie ist eine Steilvorlage für ihre Konkurrenz untereinander. Denn die Kriterien, die da an sie angelegt werden, sind gar keine anderen als die, an denen die Herrschaftsaspiranten sich selber unbedingt bewähren wollen: die Macht, die mit ihrem Amt verbunden ist, fest in Händen halten; sie so gebrauchen, dass sie keinen Schaden nimmt, sondern wächst - und ihr Inhaber mit ihr; sich als Herrschaftsfigur am Ende unanfechtbar etablieren und vor den Regierten eine gute Figur machen; mit der anvertrauten Macht möglichst derart verwachsen, dass Amt und Eigenname austauschbar werden. Die Herrschaftskritik, zu der eine freie Wahl die der Herrschaft unterworfenen Wähler herausfordert, ist die entschiedenste Antikritik, sowohl was die Herrschaft selbst, als auch was die Machtgier der zu wählenden Herrschaften betrifft.

So hat jede Seite das Ihre vom heiligen Menschenrecht der freien Wahl, in der sich das Kollektiv der Beherrschten mit seiner Herrschaft zusammenschließt. In der freien Wahl wird über die Besetzung der Posten entschieden, die zur Machtausübung über die Untertanen berechtigen, und eben dadurch wird der Gehorchende von der Schmach befreit, ein Sklave zu sein. Wer wählen darf, ist frei in dem Sinn, dass er keiner Obrigkeit gehorchen muss, die nicht die Zustimmung der Mehrheit der Bürger erhalten hat. Die gewählte Obrigkeit ist ihrerseits frei in dem Sinn, dass sie ihre Macht über die Bürger nicht nur auf Gewalt, sondern obendrein auf deren Zustimmung gründet. Darum kann sie sich auch Einmischung in die Staatsgeschäfte vonseiten der Bürger mit dem Verweis verbitten, sie sei schließlich gewählt. Eine demokratisch korrekt gewählte Regierung ist im Besitz einer totalen Ermächtigung: Wenn sie herrscht, geht sie nicht nur berechtigterweise über die Interessen jener Minderheit hinweg, die nicht gewählt oder für die unterlegene Alternative gestimmt hat, sondern ebenso über die Interessen ihrer "siegreichen" Wählermehrheit. Sie waltet ihres Amtes, wenn sie die Interessen des großen Ganzen exekutiert und die "bloß partikularen" Interessen ihrer Untertanen beschneidet. Staatsmänner wissen deshalb die Leistung der freien Wahl zu schätzen und pflegen sich beim Wähler zu bedanken; nicht nur für die Wahlstimmen, die ihnen zugefallen sind, sondern überhaupt dafür, dass er seine Stimme abgibt und damit seine Zustimmung zu einer weiteren Legislaturperiode des Schnauzehaltens erteilt. Das Votum des Volkes ist das Mittel des Staates - seiner Legitimität, Stabilität und Handlungsfreiheit. Was die Herrschenden vom Wählen haben, ist also eindeutig. Aber warum die Gedeckelten ihre Herrschaft auch noch aus-wählen sollen, das sollten sie sich einmal ernsthaft überlegen, ehe sie das Kreuzzeichen für den Staat machen.

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