Schweiz/BRD
Übergriffe durch private Sicherheitsdienste (PSD) nehmen zu

von Thomas Brunst, SAFERCITY.DE (Juni 2005)

06/05
 

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„Mitte Dezember des letzten Jahres starb ein Asylsuchender aus Guinea an den Folgen einer Kopfverletzung, die er sich drei Tage zuvor bei einem Sturz aus dem Fenster der Zuger Asylunterkunft zugezogen hatte: Unbeteiligte Zeugen sagen, er sei von einem Securitas-Angestellten gestossen worden; die Securitas-Angestellten sagen, er sei gesprungen (siehe WOZ Nr. 51/04).

Am 11. Februar dieses Jahres wurde ein Asylsuchender aus Somalia von der Empfangsstelle Kreuzlingen mit einem mehrfachen Oberarmbruch ins Spital eingeliefert: Unbeteiligte ZeugInnen sagen, der Arm sei dem Asylsuchenden ohne ersichtlichen Grund brutal auf den Rücken gedreht und dabei gebrochen worden; die Securitas-Angestellten sagen, der Asylsuchende habe einem von ihnen den Ellbogen ins Gesicht geschlagen, daraufhin hätten sie ihm ordnungsgemäß den Arm auf den Rücken gedreht, der dabei anscheinend gebrochen wurde.

Am 23. März dieses Jahres knieten im Bahnhof Zürich zwei Angestellte der Securitrans - die Bahnpolizei der SBB, an der die Securitas mit 49 Prozent beteiligt ist - auf der Brust eines Schwarzen, und sprayten ihm aus weniger als zehn Zentimeter Entfernung Pfefferspray in die Augen, zwei andere versuchten die rund fünfzig PassantInnen wegzuschicken, welche die Szene beobachteten: Unbeteiligte ZeugInnen sagen, der Betroffene hätte sich am Boden kaum mehr gewehrt, der Einsatz von Pfefferspray sei ungerechtfertigt brutal gewesen; die Securitas-Angestellten sagen, sie hätten den Betroffenen - zu fünft - nicht «fixieren» können und deshalb den Pfefferspray eingesetzt.“ (Schweizer Wochenzeitung, WOZ, Nr. 14/05)

„Wer sich von Angehörigen eines privaten Sicherheitsdienstes falsch behandelt fühlt, sollte im Zweifel immer die Polizei rufen, empfiehlt ein Sprecher der Berliner Polizei. Die hat allerdings zu den privaten Sicherheitsdiensten kein neutrales Verhältnis mehr, denn im März 2002 ist die Berliner Polizei eine so genannte Sicherheitspartnerschaft mit dem privaten Arbeitskreis für Unternehmenssicherheit Berlin-Brandenburg (Akus) eingegangen.“ (Berliner Zeitung, Lokales, 10.09.03)

„Die halbprivaten Objektschützer der Securitrans haben nicht die gleiche Ausbildung und die gleichen Rechte wie Polizeibeamte. Vielleicht gerade deshalb fassen sie die Leute teils härter an, als sie dürften...“, vermutet der Schweizer Journalist Christian von Burg. Von Burg berichtete am 02.04.05 in der Tageszeitung “Der Bund“ über Misshandlungen von „Gassenleuten“ (Obdachlose und Drogenabhängige) durch Angestellte der Securitrans ( http://www.securitrans.ch  ). Securitrans ist ein Tochterunternehmen der Schweizer Bahn SBB, an dem die Schweizer Sicherheitsfirma Securitas AG, Schweizerische Bewachungsgesellschaft ( http://www.securitas.ch/main_d.asp  ), zu 49% beteiligt ist. Neben den lediglich mit Hausrechtsfunktion ausgestatteten Objektschützern beschäftigt das Unternehmen auch Bahnpolizisten.

Das bundesdeutsche Pendant zu den Objektschützern der SBB ist die Bahn, Schutz & Service GmbH (BSG), ein Tochterunternehmen der Deutschen Bahn (DB) AG. Zwar verfügt die BSG nicht über eigenes – mit hoheitlichen Befugnissen – ausgestatteten Personal; dennoch ist das Unternehmen seit November 2000 in ein Kooperationsabkommen (sog. Sicherheitspartnerschaft) mit dem Bundesgrenzschutz (BGS), der Bahnpolizei, eingebunden.

Intensiver Informationsaustausch zwischen BGS und BSG, gemeinsame Streifengänge sowie gemeinsame Unterrichts- und Ausbildungseinheiten sieht der Dachvertrag zwischen dem Bundesinnenministerium und der DB AG vor.

Regionale Unterverträge, wie die im Mai 2001 geschlossene Hamburger Bahnhofskooperation, erlauben nunmehr auch z.B. die Hamburger Landespolizei und die Sicherheitsunternehmen der Hamburger S-Bahn bzw. Hochbahn in den DB-Sicherheitsverbund zu integrieren.

Kurz nach Inkrafttreten der Hamburger Bahnhofskooperation wurden erste Datenschutzverletzungen i.V.m. Personalienüberprüfungen bekannt. Nach einem Bericht der taz Hamburg vom 23.07.01 notierten die BSG-Angestellten fleißig mit, wenn die Bahnpolizei Personen überprüfte: “‘Ist das auch die Adresse wo sie gemeldet sind‘, fragt der Bahnpolizist und der BSG-Angestellte hakt notierend nach: ‘Dort wohnen sie wirklich?‘”, war in diesem taz-Artikel zu lesen. Zudem sorgt Branchenprimus Securitas Deutschland Holding & Co KG ( http://www.securitas.de ) im Bereich der Hamburger S-Bahnwache regelmäßig für Negativschlagzeilen. Mehrere Übergriffe sind in diesem Zusammenhang dokumentiert (siehe unten).

Das ARD-Magazin REPORT (München) meldete am 12.01.04: „Die Sicherheit bei der Bahn wird immer mehr zum Problem. Bahn-Chef Mehdorn will nun mehr eigene Sicherheitskräfte ausbilden und einstellen und deshalb weniger Geld an den Bundesgrenzschutz zahlen, der bisher für die Bewachung der Bahnanlagen eingesetzt wird. Diese Maßnahmen rufen Bundesinnenminister Schily auf den Plan: Er will keine finanziellen Zugeständnisse machen und keine Hilfspolizisten der privaten Sicherheitswacht der Bahn als Ersatz für den BGS.“

Ein Kritiker meinte im Sendebeitrag hierzu, es sei gefährlich privatwirtschaftliche Interessen mit staatlichen (Macht)Befugnissen durchzusetzen. Und der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, dazu wörtlich: „Das ist ein verheerender Weg, der da vorgeschlagen wird. Wir würden private Polizeien in der Bundesrepublik kriegen.“
(http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2004/00102/

Securitrans entlässt Angestellten

Ein Übergriff (Bahnhof Bern) von zwei Securitrans-Angestellten hat nun Konsequenzen. Wegen der Misshandlung eines Randständigen wurde einer der Objektschützer entlassen. Der andere war schon früher ausgeschieden.

Leider habe sich der Vorfall bestätigt, sagte Urs Balzli von der Geschäftsleitung der Securitrans auf Anfrage zu einem Bericht in der Zeitung "Der Bund". Tatsächlich hätten zwei Angestellte den Randständigen in ein Untergeschoss geführt. Dort sei er zu Kniebeugen gezwungen und dabei von hinten getreten worden. Das Ganze wurde laut der Zeitung auch noch gefilmt – Abu Ghraib lässt grüßen.

Damit ist die Sache für die Kirchliche Gassenarbeit (Sozialarbeit) aber nicht erledigt: Zu solchen Scheußlichkeiten käme es immer wieder. Sie verlangt eine Untersuchung, berichtete die Schweizer Depeschenagentur (sda) am 09.04.05 auf bluewin.ch.

Die Kriminologin Eva Wyss aus Bern zeigt sich „schockiert“ über den Vorfall. Sie hat die Tätigkeit privater Sicherheitsdienste unter die Lupe genommen und ist eine Kritikerin der Privatisierung der öffentlichen Sicherheit: „Diese Leute sind völlig ungenügend ausgebildet“, sagt Wyss, „die Sicherheitsdienste probieren da zu sparen.“ Im Unterschied zur Polizei stünden die Sicherheitsdienste wie die Securitrans auch „nicht unter demokratischer Kontrolle“. (Der Bund, 09.04.05)

Gerne betont die Geschäftsleitung von Securitrans, dass es seit der Unternehmensgründung vor vier Jahren niemals zu Verurteilungen von Securitrans-Angestellten gekommen sei. Alle bisherigen Strafverfahren gegen Securitrans’ler haben mit Freispruch geendet bzw. seien bereits im Vorfeld eingestellt worden.

Dass dem so ist, kann sich auch Rechtsanwalt Marcel Bosonnet gut vorstellen. Er vertritt in zwei Fällen die Kläger - für den Todesfall in Zug sind es die Verwandten des Verstorbenen - und ist zunehmend frustriert: „Die Misshandelten haben kaum Chancen, zu ihrem Recht zu kommen, weil auch von Seiten der Polizei oder der Untersuchungsrichter immer wieder versucht wird, die Sache zu verschleppen oder zu vertuschen.“ Nach dem Fenstersturz in Zug beispielsweise nahm die Polizei bei ihrem Eintreffen die Zeugen fest - auch sie Asylsuchende - statt die dringend tatverdächtigen Securitas-Angestellten. Mittlerweile ist mindestens einer dieser Zeugen abgeschoben worden und kann bei der Verhandlung keine Aussage machen.

Auch im Fall Kreuzlingen agiert die Polizei mehr im Sinne der angeklagten Securitas-Angestellten denn im Sinne des Klägers. So verwies ein Polizeibeamter einen Asylsuchenden, der eine Zeugenaussage machen wollte, kurzerhand aus der Dienststelle - der Zeuge hatte einen Nichteintretensentscheid und ist unterdessen verschwunden. Bei einem zweiten Zeugen hat es die Kantonspolizei Thurgau ebenfalls verpasst, die Aussage aufzunehmen, bevor er abgeschoben wurde. Anwalt Bosonnet reichte inzwischen auch eine Strafanzeige gegen die Polizei Kreuzlingen ein. Es bestehe ein „dringender Tatverdacht der Begünstigung“ im Bezug auf die Securitas. Bosonnet verlangt, dass die Kreuzlinger Polizei „nicht mehr in diese Strafuntersuchung einzusetzen“ sei.

Die Schlussfolgerung im Zeitungsartikel ist einleuchtend: „Und solange keines dieser Delikte verurteilt wird, hat es sie für die Öffentlichkeit nicht gegeben. Und so lange wiederum wird Securitas an ihrem Image der korrekten Lichtgestalten festhalten.“ (WOZ, Nr. 14/05, http://www.woz.ch/artikel/2005/nr14/schweiz/11664.html  )

Schweizer Verhältnisse in Deutschland unmöglich?    

Einem Bericht des Onlinemagazins “Terz“ zufolge beobachtete am 29.03.02 gegen 05.30 Uhr auf dem Düsseldorfer Hauptbahnhof (Hbf) ein wartender Bahnkunde wie vier BSG‘ler einen Mann aus der S1 (aus Richtung Dortmund kommend) schleiften und auf dem Bahnsteig auf ihn einschlugen und -traten.

Laut Text hatte der Zeuge gegenüber den prügelnden BSG-Angestellten angekündigt, sie bei der Bahnpolizei anzuzeigen. Darauf hin sollen die BSG’ler den Zeugen zur Wache der Bahnpolizei begleitet haben. Nach einer sehr kollegialen Begrüßung zwischen Bahnpolizisten und BSG-Angestellten soll einer der BSG’ler gesagt haben: „Hier, der Kollege will Anzeige erstatten!“, woraufhin die Beamten den Raum verlassen hätten. Anschließend sei der Mann von den BSG’lern verprügelt worden. Die Strafanzeige sei von der Bahnpolizei nicht aufgenommen worden, so der Terz-Bericht (http://www.terz.org/texte/texte_05_02/security.htm  ).

Während der Einsatz privater Sicherheitsdienste im öffentlichen Bereich mehr und mehr ausgeweitet wird, steigt auch die Anzahl der Beschwerden. So sorgte 2003 das mit dem “QUIP-Award“ ( http://www.gse-sicherheit.de ) prämierte Gütesiegelunternehmen GSE (Gesellschaft für Sicherheit und Eigentumsschutz), das im Auftrag der Berliner Verkehrbetriebe (BVG) Fahrgastkontrollen in U- und S-Bahnen durchführt, für einen handfesten Skandal: Fahrgäste beklagten sich über rüde Fahrscheinkontrollen und Übergriffe von GSE-Kontrolleuren. Touristen berichteten davon, vor Betreten des Verkehrsmittels Kontrolleuren die Fahrscheine vorgezeigt zu haben (wegen Auskunftsersuchen). Unmittelbar danach seien sie dann in Bahnen als Schwarzfahrer notiert worden, weil die Fahrscheine nicht gestempelt waren (Neues Deutschland, Berlinteil, 20.08.03).

Das Fass zum überlaufen brachte die Statistik der Berlin Tourismus Marketing Gesellschaft (BTM), die angab das sich die Anzahl der Beschwerden über BVG-Kontrolleure in einem kurzen Zeitraum verzehnfacht hätten. Offensichtlich ließen mache Kontrolleure - wegen lockender Kopfprämien - vorwiegend ausländische Fahrgäste „gezielt ins offene Messer laufen“, schrieb die taz Berlin auf ihrer Sonderseite vom 21.08.03 hierzu.

Wie die taz Berlin vom 02.06.04 berichtet waren bis in den Sommer 2004 weitere Verfehlungen der “Privaten”-BVG-Kontrolleure zu beklagen. Darauf hin habe die BVG der Arbeitsgemeinschaft (Arge, ein Zusammenschluß privater Sicherheitsdienste) BVG eine schriftliche Abmahnung geschickt: “‘Wir verstehen dieses Schreiben als eine erste Warnung‘, hieß es bei der BVG. Ändere sich der Negativtrend in absehbarer Zeit nicht, könnte das ‘böse Konsequenzen‘ für die Arbeitgeber der Kontrolleure haben.”, so taz Berlin.

Übergriffe von Angestellten privaten Sicherheitsdiensten, beispielsweise im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), sind an der Tagesordnung. Gemessen an der Anzahl der Beschwerden und Strafanzeigen von Betroffenen und Zeugen finden aber nur wenige spektakuläre Sachverhalte den Weg in die Tageszeitungen. Sind die schwarzen Sheriffs der Münchner U-Bahn fast schon in Vergessenheit geraten, gingen in den letzten Jahren ähnliche Meldungen aus Großstädten wie Frankfurt a.M., Düsseldorf und Hamburg durch die Medien.

Oft ist es der Fall eines Übergriffes, der publik wird, die Medien sensibilisiert und eine Welle von Beschwerden auslöst. Im Herbst 1999 wurde bekannt, dass in Hamburg Angestellte der Sicherheitsfirma Securitas Deutschland einen ertappten Graffitisprüher „krankenhausreif“ geschlagen hatten. Durch Leserzuschriften an die regionalen Tageszeitungen wurden weitere schwerwiegende Missstände bekannt . Von „schwarzen Akten über Kunden“ und rechtsradikalen Umgangsformen („Hitlergruß“ in Uniform) unter den Angestellten war die Rede - Branchenprimus Securitas kam in Erklärungsnöte. Die Angelegenheit beschäftigte auch die Hamburger Bürgerschaft (taz Hamburg u. Hamburger Morgenpost, Lokalteile, 14.10.99), da die Grüne Alternative Liste (GAL) eine Anfrage zum Securitas-Übergriff an den Senat des Stadtstaats richtete.

Die Frage nach dem Rechtsstatus der Securitas-Angestellten förderte hierbei Interessantes zu Tage: Ein Sprecher der Innenbehörde wurde in der taz Hamburg vom 06.10.99 mit den Worten zitiert, dass Securitas „für die Deutsche Bahn arbeitet, (und deshalb) nimmt es hoheitliche Aufgaben wahr.“ Der Leiter der Dienststelle Interne Ermittlungen (DIE) sprach in diesem Zusammenhang gar von „Amtsträgern“ auf staatlichem Gelände. „Diese Bewertung gründet sich auf einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 02.11.83 (veröffentlich in NJW 1984, Seite 624 f.). In dieser Entscheidung hatte das Gericht die Rechtsauffassung vertreten, Mitglieder einer Ordnungsgruppe eines unter staatlichem Einfluss stehenden Verkehrsbetriebes könnten im strafrechtlichen Sinne ’Amtsträger’ sein, wenn sie den Fahrgast in Erfüllung einer Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge in einem Über- und Unterverhältnis gegenüber treten. Dabei komme es grundsätzlich nicht auf den Arbeitsvertrag, die Stellenausschreibung oder den gewöhnlichen Tätigkeitsbereich an, sondern entscheidend auf das Auftreten des Beschuldigten gegenüber dem Fahrgast im Einzelfall.“, so der Urteilsspruch.

Brisant an dieser Gerichtsentscheidung ist, dass privates Sicherheitspersonal, „eines unter staatlichem Einfluss stehenden Verkehrsbetriebes“ demnach versuchen könnte sich bei körperlichen Auseinandersetzungen auf den § 113 Strafgesetzbuch (StGB), „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, zu berufen. Nach der Kommentierung zum § 113 StGB sind Notwehrhandlungen gegenüber den Amtsträgern unzulässig, solange „die Diensthandlung den wesentlichen Förmlichkeiten entspricht und nach pflichtgemäßem Ermessen vorgenommen wird.“ (Große Anfrage der Abgeordneten Manfred Mahr, Bettina Kähler, Mahmut Erdem, Dr Martin Schmidt, Peter Zamory (GAL) und Fraktion vom 11.10.1999 und Antwort des Hamburger Senats, http://www.safercity.de/1999/s_bahn.html ).

Im Falle des misshandelten Graffitisprühers gelobte das Securitas-Management gegenüber der Hamburger Bürgerschaft Besserung und richtete ein Beschwerdentelefon ein; ein öffentlicher Erfahrungsbericht zum Beschwerdentelefon existiert indes nicht.

Einige Monate später geriet Securitas in Hamburg erneut in die Kritik, als bekannt wurde, dass Angestellte der Firma einen jungen Ausländer bei einer Fahrscheinkontrolle „auf Verdacht“ nach Drogen durchsucht und misshandelt hatten. Trotz gültigen Fahrscheins wollten die Securitas-Angestellten den Personalausweis sehen, was der junge Afrikaner ablehnte (taz Hamburg, Lokalteil, 20.03.00).

Anfang Februar 2005 wird auf der Internetseite de.Indymedia.org von einem erneutem Übergriff durch Securitas-Angestellte bzw. der Hamburger S-Bahnwache berichtet. Demnach sollen zwei Mitarbeiter im S-Bahnhof Sternschanze einen ca. 45-jährigen Mann provoziert und geschlagen haben. Laut Bericht musste der Geschädigte ärztlich behandelt werden. Mehrere Zeugen dieses Vorfalls sollen sich bei der Bahnpolizei gemeldet haben ( http://de.indymedia.org//2005/02/106145.shtml  ).

1998 sorgte in Frankfurt a.M. die Industrie- und Handelsschutz (IHS) GmbH für Aufsehen. Über den Sicherheitsdienst der im Auftrag der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) arbeitet wurden Beschwerden wegen „Brutalität“ und „Ausländerfeindlichkeit“ laut. Bedienstete der IHS sollen nationalsozialistische Umgangstöne („Heil Hitler“, „Herr Obersturmbannführer“) gepflegt haben (Frankfurter Rundschau, Lokalteil, 12.09.98).

Auch die “Rheinbahn-Sheriffs“ der Sicherheitsfirma I.S.O. machten in Düsseldorf wegen ihres Vorgehens gegen Obdachlose und Fahrgäste der Rheinbahn mehrfach von sich reden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelte in mehreren Fällen.

Polizeilich dokumentiert ist in diesem Zusammenhang auch ein Angriff auf einen Verkäufer der Straßenzeitung “fifty-fifty“. Ein Polizeisprecher wurde in der Presse mit den Worten zitiert: „Nach den uns vorliegenden Zeugenaussagen ist es von Seiten der I.S.O.-Leute ohne wahrzunehmenden Grund zum tätlichen Angriff gekommen.“ Drei I.S.O.-Leute sollen nach einer Kneipentour - welche sich dem Dienst anschloss - gegen den Zeitungsverkäufer vorgegangen sein, einer sogar mit vorgehaltenem Messer. Ein “EXPRESS“-Bericht vom 19.10.00 (Lokalteil Düsseldorf) nahm den Fall zum Anlass und stellte die Frage: „Geht das denn schon wieder los?“

Düsseldorf scheint in diesem Punkt ein heißes Pflaster zu sein. Denn: Auch vom DB-Sicherheitsdienst BSG sind Übergriffe auf Bahnkunden im Düsseldorfer Hbf dokumentiert.

Weil ein Student im Hbf zu seiner letzten Bahn eilte, wurde er von einem BSG-Angestellten unsanft gestoppt. Nach Ansicht des BSG’lers stellte das Rennen auf dem Bahnsteig eine Ordnungswidrigkeit dar, welche eine Personalienfeststellung erforderte. Ein Faustschlag, der das Nasenbein des Studenten zertrümmerte, schien dem Sicherheitsangestellten hierfür das geeignetste Mittel zu sein (Westdeutsche Zeitung, Lokalteil Düsseldorf, 11.12.00).

Im nordrhein-westfählischen Euskirchen ermittelte die Bahnpolizei im April 2004 gegen einen BSG-Angestellten. Dem beschuldigten BSG’ler werden Körperverletzung und Nötigung eines bahnfahrenden Schülers vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren aufgrund der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit in die Hände der Bahnpolizeidienststelle des Euskirchener Bahnhofs gegeben. Die Bahnpolizei musste nun von Amtswegen gegen den privaten “Kollegen“ ermitteln. Die Strafanzeige wurde vom Vater des Geschädigten vorausgehend bei der nordrhein-westfählischen Landespolizei erstattet (Kölnische Rundschau, Euskirchen, 23.04.04).

Das Bremer Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass zwei 27-jährige Kontrolleure des Bremer Service Teams (BST) im April 2002 einen Fahrgast brutal getreten, gefesselt und mit einem Schlagstock traktiert haben. Eine ehemalige Praktikantin des BST hatte ausgesagt, einer der Angeklagten habe seinen „verbeulten Schlagstock“ im Kollegenkreis „stolz herumgezeigt“. Die beiden Angeklagten waren Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens, das im Auftrag des BST Fahrgastkontrollen im ÖPNV durchführt (taz Bremen, Lokalteil, 14.01.05).

Auch, wenn diese Fälle unterschiedliche Firmen betreffen und sich in verschiedenen Städten zugetragen haben, lassen sich Parallelen ableiten, die wiederum Tendenzen und Zustände die gesamte Branche betreffend, wiederspiegeln.

Waren es früher fast ausnahmslos Randgruppen, die die “harte Hand“ des Sicherheitspersonals zu spüren bekamen, sind es heutzutage Menschen aller Schichten, die mit Beschwerden auf unkorrektes Verhalten der Angestellten privater Sicherheitsdienste aufmerksam machen. Personalienfeststellungen und Durchsuchungen von Personen durch privates Sicherheitspersonal sind - unzulässigerweise - häufig zu beobachten.

Interessant dabei ist, wie mit Vorwürfen und Kritik im Management der Sicherheitsfirmen umgegangen wird. Die Unternehmensführungen streiten generell erst einmal alles Unangenehme ab und opfern - je nach Vorwurfs- und Beweislage - gegebenenfalls Basispersonal. Selbst durch Medien veröffentlichte Übergriffsfälle führen in der Regel nicht dazu, dass eine Firma den Gesamtauftrag verliert.

Weil sich auch nach massiver Kritik, z.B. durch bekannt gewordene Übergriffserien, am Gesamtkonzept der Sicherheitsfirmen nichts ändert, wundert es kaum, wenn sich die Vorfälle nach einiger Zeit wiederholen.

Obwohl die Auswertungen der Medienberichte ein anderes Bild ergeben, spricht die Branche von “Einzelfällen“ und “schwarzen Schafen“, die durch die Medien aufgebauscht würden. Der Wunschgedanke, der hier zum Tragen kommt: Die Öffentlichkeit soll sich an diese Missstände gewöhnen, sie im Rahmen der Einsatzaufträge als unausweichlich und “normal“ akzeptieren.  

Misshandlungen von Obdachlosen durch privates Sicherheitspersonal – Der ZSD: Münchens “Schwarze Sheriffs“ 

Auch der “Zivile Sicherheitsdienst“ (ZSD; http://www.ziviler-sicherheitsdienst.de ) aus München geriet im August 2004 erneut in die Schlagzeilen. Vier Mitarbeiter des ZSD, dem auch die berüchtigten “Schwarzen Sheriffs“ angehören sollen in Ausübung eines öffentlichen, städtischen Objektschutzauftrages am “Stachus“ zwei ältere Männer und eine 41-jährige Frau „massiv gequält“ haben berichtete die Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 06.08.04 unter der Überschrift „Aus Langeweile Obdachlose brutal gequält“; „Vermutlich ‘aus Frust, weil nichts los war‘, so Kriminaloberrat Peter Breitner, traktierten die Beschuldigten ihre Opfer mit Stiefeltritten Schlagstöcken und einem Messer. Vor allem der in Untersuchungshaft einsitzende Andre P., 27 Jahre alt, soll dabei mitgewirkt haben, als der 41-jährigen eine zehn Zentimeter lange und zwei Zentimeter tiefe Schnittwunde am Kopf zugefügt wurde. Der Schnitt reichte bis zur Schädeldecke. Alle Opfer – die Übergriffe ereigneten sich stets in den Toiletten des Stachus-Untergeschosses, die der ZSD für die Stadt kontrollieren soll – mussten in Krankenhäusern stationär behandelt werden. Die Frau war die einzige die sich traute, selbst bei der Polizei Anzeige gegen die Wachmänner zu erstatten. In den beiden anderen Fällen informierten die Krankenhäuser die Polizei.“ (...) „Nach Aussage des Hauptbeschuldigten Andre P. gibt es möglicher Weise noch mehr Opfer des privaten Sicherheitsdienst. In seinem Teilgeständnis sagte er, er wisse zwar nichts von weitere Körperverletzungen, generell seien Obdachlose aber ’hart angefasst’ worden.“ (...)

Laut Kriminaloberrat Breitner gestalten sich die Ermittlungen sehr schwierig, weil im Obdachlosenmilieu große Angst herrsche und die Aussagebereitschaft dementsprechend gering sei. „Dann krieg ich’s erst recht, die halten doch alle zusammen“, soll ein Befragter zu Protokoll gegeben haben.

Der ZSD will mit den Übergriffen nichts zu tun haben. Chef und Gründer, Carl Wiedmeier, sagte zur SZ, die Ermittlungen richteten sich gegen einzelne Personen und nicht gegen die Firma. Er sehe sich deshalb nur als „zweiter Ansprechpartner“. (...) Ob die beiden anderen Beschuldigten weiter im Wachdienst tätig sind, wollte Wiedmeier, gegen den die Staatsanwaltschaft sehr wohl ermittelt, nicht kommentieren. Er sagte nur: „Über Interna gebe ich keine Auskunft, ich habe mich schon genug geärgert.“

Am 7./8.08.04 berichtete die Süddeutsche Zeitung: „Nach Geständnissen: Stadt will Schwarzen Sheriffs kündigen“; „Schwarze Sheriffs werden am Stachus bald nicht mehr zu sehen sein. Die Stadt will den Vertrag mit dem Sicherheitsdienst ZSD ‘zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen‘. Wachleute hatten gestanden mehrere Obdachlose misshandelt zu haben.“ (...) „Die nach den jüngsten Misshandlungsvorfällen an Obdachlosen erneut in Verruf geratenen Schwarzen Sheriffs sollen künftig weitgehend aus dem Stadtbild verschwinden. Die Stadt werde den Vertrag zur Bewachung des Stachus mit dem Sicherheitsdienst ZSD ‘zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen‘, sagte Christoph Gernhäuser vom Kommunalreferat. Damit ziehe die Stadt die Konsequenzen aus den Ermittlungen gegen vier ZSD-Mitarbeiter die seit Donnerstag in Verdacht stehen, im Februar und Mai bei nächtlichen Einsätzen am Stachus drei Wohnungslose misshandelt zu haben. Oberstaatsanwalt Anton Winkler geht nach dem Teilgeständnis eines inhaftierten Verdächtigen davon aus, dass sich in den nächsten Tagen zusätzliche Opfer bei der Polizei melden werden.

Die weiteren Verträge zur Bewachung ‘städtischer Objekte, in denen die ZSD-Wachleute allerdings kaum in Kontakt mit der Öffentlichkeit kommen‘ will die Stadt...vorerst aufrecht erhalten. Die Rathaus-SPD forderte...auch diese Verträge schnellstmöglich zu kündigen. Um wie viele und um welche städtischen Gebäude es sich dabei handelt, teilte aus ‘vertraglichen Gründen‘ weder die Stadt noch die Firma ZSD mit.

Die kommunalpolitische Sprecherin der Rathaus-SPD, Christl Purucker-Seunig, verlangt darüber jedoch – angesichts einer ‘langen Liste massiver Gewaltübergriffe‘ von ZSD-Mitarbeitern – jetzt öffentlich Auskunft. Es sind nur ein paar Objekte, sagt Gernhäuser zur SZ. Voraussetzung dafür, dass dort weiterhin ZSD-Wachleute eingesetzt werden, sei eine umfassende Erklärung des Unternehmens: ‘Wir haben die Firma aufgefordert, darzulegen, wie es zu solchen Vorfällen kommen konnte‘, sagte Gernhäuser. Zudem müsse das Unternehmen ‘darlegen, was es zu tun gedenkt, damit solche Dinge nicht mehr passieren‘. Entsprächen die Ergebnisse nicht den Vorstellungen der Stadt, werde man ‘in letzter Konsequenz alle Verträge mit ZSD kündigen‘.“ (...) „‘Wir brauchen solche Sicherheitsunternehmen auch weiterhin‘, betont Gernhäuser“ (...) „Wildmeier, der sich über sein betriebsinternes Vorgehen nicht äußern will, spricht von ‘hohen Anforderungen an Ausbildung und Auswahl der Mitarbeiter‘ – sowie von einem ‘erbitterten Wettbewerb der Firmen‘. Die Vertragsvoraussetzungen zu verschärfen, plant die Stadt indessen nicht. ‘Man kann im Vorhinein sowieso nicht sicherstellen, dass nicht mal jemand ausrastet‘, sagt Gernhäuser. ‘Jede Firma hat ihr schwarzes Schaf‘.“

ZSD-Chef Carl Wiedmeier meint, er bzw. sein Sicherheitsunternehmen, hätten mit dieser Sache nichts zu tun, weil es nur wenige Mitarbeiter sind, gegen die ermittelt werde. Er vergisst dabei, dass seine „Schwarzen Sheriffs“ seit Ende der 70er Jahre häufiger wegen Misshandlungen und Übergriffen in den Schlagzeilen waren und dem Unternehmen bereits 1989 der Auftrag für die Bewachung der Münchner U-Bahn von der Stadt entzogen wurde. Wenn sich die Übergriffe bis in die heutige Zeit fortsetzen und sich die Geschichte zu wiederholen scheint, lässt dies nur eine Schlussfolgerung zu: Carl Wiedmeier hat sein Unternehmen nicht im Griff!  

Auch in Stuttgart sorgten im Jahr 2000 Misshandlungsvorwürfe gegen private Sicherheitskräfte für Aufsehen. Zwei ehemalige Angestellte eines Sicherheitsdienstes mussten sich wegen dem Vorwurf der Körperverletzung vor dem Amtsgericht Stuttgart verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, in der Passage im Schwabenzentrum zwei wohnungslose Männer zusammengeschlagen zu haben, weil diese ein Hausverbot in einem Lebensmittelgeschäft ignoriert haben sollen. Die Sicherheitskräfte sollen einen obdachlosen Mann in die Tiefgarage geführt und ihn dort verprügelt haben. Während der jüngere Kollege den Geschädigten gegen die Wand drückte, habe der ältere Sicherheitsangestellte mit Fäusten auf den Mann eingeschlagen. Laut Anklage hat sich der später eines natürlichen Todes verstorbene Obdachlose dabei mehrere Rippen und das Brustbein gebrochen.

Auch im anderen Fall haben sich die beiden Angeklagten laut Staatsanwaltschaft an einem 58-jährigen wohnungslosen Dauergast vergriffen, weil dieser auch mit einem Hausverbot belegt war und den Lebensmittelmarkt betrat. Im Büro des Sicherheitsdienstes ist der Mann ebenfalls schwer misshandelt worden. Ein Jahr und neun Monate Haft sowie 5000 Mark Geldbuße lautet das Strafmaß für den federführenden 32-jährigen Ex-Wachmann. Sein ehemaliger Kollege (23) bekam ein Jahr auf Bewährung und 2000 Mark Geldbuße, so das Urteil. (Stuttgarter Nachrichten, 14.02.00 und 16.02.00)  

Der Stuttgarter Caritasverband beschäftigte bis ins Jahr 2000 einen Sicherheitsdienst, von dem bekannt war, dass dessen Chef vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Er soll mehrere Obdachlose - darunter auch Klienten der Caritas - verprügelt haben.

Edgar Heimerdinger, Leiter des Fachbereichs Suchthilfe wollte in diesem Zusammenhang nichts beschönigen: „Wir wissen seit März von dem Fall“, sagt er hierzu. Der Sicherheitsmann bestritt jedoch die Vorwürfe - und das Urteil gegen ihn war zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtkräftig, weil noch ein Berufungsverfahren ausstand. „Das werden wir abwarten.“, sagt Heimerdinger im Juli 2000. Als im Februar 2000 beim Amtsgericht das Urteil gesprochen wurde, hatte sich der 32-jährige längst selbstständig gemacht und eine eigene Wachfirma gegründet. Und die war pikanterweise auch im Auftrag der Caritas aktiv - als nächtlicher Sicherheitsdienst in der Notübernachtungseinrichtung “Sleep Inn“. Beim Ordnungsamt als Aufsichtsbehörde lief dagegen bereits ein Gewerbeuntersagungsverfahren gegen die Firma.

Gerhard Goller von der Gewerbeaufsicht sah sich dabei von einem gerichtlichen Abschluss nicht abhängig: „Wir können das selbst prüfen, lebensnah und konkret“, sagte er. Das behördliche Verfahren war im Juli 2000 noch nicht abgeschlossen, weil eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer fehlte. Innerhalb der Caritas war die abwartende Haltung umstritten, auch wegen der Signalwirkung auf die Klienten. (Stuttgarter Nachrichten, 22.07.00) 

Kontrolle? 

Private Sicherheitsdienste nehmen – nicht nur im ÖPNV - als offizielle Polizeipartner öffentliche Aufträge wahr. Sie sind vielerorts in die “Schutzgemeinschaft“ der Sicherheitsbehörden aufgenommen worden und inzwischen fester Bestandteil des staatlichen Sicherheitskonzepts und des öffentlichen Sicherheitsverbundes. Leider entsteht dadurch bei den Privaten ein überzogenes und schädliches Selbstbewusstsein.   

Ist es nun die schlechte Ausbildung des privaten Sicherheitspersonals, der Arbeitsstress (z.B. Quotenvorgaben bei Fahrscheinkontrollen) oder die schlechtere Bezahlung gegenüber den beamteten Kollegen? Fest steht: Je geringer die Beschwerdemacht des Einzelnen ist, desto schneller überschreiten Angestellte privater Sicherheitsdienste ihre enggesteckten Rechte. Obdachlose und Drogenabhängige - aber auch Migranten - bekommen das häufig zu spüren.

Eine demokratische Kontrolle privater Sicherheitsdienste, welche von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten ausgeübt werden soll scheint häufig nicht zu funktionieren wie vor allem die Berichte aus der Schweiz zeigen.

Und so wird in Bezug auf dieses Thema die Rolle der Medien – und der als Opfer und Zeugen informierenden Bürgerinnen und Bürger – in Zukunft sehr wichtig sein. Denn nur durch dokumentierte Übergriffe und Verfehlungen der Angestellten privater Sicherheitsdienste kann der Mär der “bedauerlichen Einzelfälle“ erfolgreich widersprochen werden.

Der ehemalige Vizepräsident von Securitas AB in Stockholm, Hans Wermdalen, hat sich vor einigen Jahren abfällig darüber geäußert, dass besonders in Deutschland die Presse an dem schlechten Image der Sicherheitswirtschaft schuld sei, weil seiner Meinung nach „die Klatschpresse unermüdlich nach ‚schwarzen Schafen‘ sucht”. Aus meiner Sicht kann diese Meinung durchaus als Lob an eine unabhängige und funktionierende Kontrollinstanz verstanden werden.

In der Schweiz indes hat amnesty international (ai) reagiert und auf weitere Securitas-Übergriffe aufmerksam gemacht: Seit Anfang dieses Jahres habe es in der Empfangsstelle Kreuzlingen „fünf gewalttätige Übergriffe von Securitas-Leuten gegen Asylbewerber gegeben“ – „ai hat nach Aussagen ihrer Flüchtlingskoordinatorin Denise Graf 2005 jeden Monat eine Meldung von übermäßiger Gewalt gegen Asylsuchende in der Empfangsstelle erhalten“, berichtet news.ch vom 26.05.05. ( http://www.news.ch/Fuenf+Securitas+Uebergriffe+in+Kreuzlingen/212474/detail.htm  )  

*Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung aus dem Text "Die private Stadtsicherheit - Wie in Deutschland eine milliardenschwere Sicherheitsindustrie an Einfluß gewinnt und ihre Macht die Grundrechte gefährdet" und aktuellen Recherchen.

Mehr Informationen im Internet unter:
http://www.workfare.ipn.de/buch/index.php?option=content&task=view&id=24&Itemid=2

Editorische Anmerkungen

Die SAFERCITY-Nachrichten werden Thomas Brunst regelmäßig herausgegeben. Sie wurden uns zur weiteren Verbreitung überlassen.