Vor Tische las man's anders, wie oft ist das
wahr. Als sich die bürgerliche Klasse noch
nicht zur Macht gesetzt hatte, war oder
schien sie menschlich wie keine zuvor.
Vertrat den freien Mann, die Kinder des
Vaterlands, das allgemein Menschliche
zugleich. An dem freien Mann war ein Haken,
der nationale Sinn konnte nationalistisch
werden, das Menschliche immer allgemeiner.
Was aber so rein zu beginnen schien und erst
nachher, in der Ausführung, nachläßt, gar
sich verkehrt, das pflegt besonders
nachzuleuchten, öfter wird in anderen Fällen
versucht, genau dort, am Anfang, neu zu
beginnen, gleich als wäre alles dort noch
recht gewesen. Und als läge insgesamt nur
Abfall vom alten Kurs vor. Wird alles nur
dem später gekommenen zur Last gelegt, so
wird auch nur dieses geprüft.
Aber man las ja vor Tische gar nicht alles
anders, auch nicht vorliegenden Falls. Das
muß genau um des angestrebten Erbes willen
immer wieder festgehalten werden, auch am
Bild des Citoyen. Was sich seines
illusionshaften und doch noch mehr
antizipierenden Bilds bediente, war die
gleiche ökonomischsoziale Tendenz, die
nachher den befreiten Bourgeois
hervorbrachte. Dessen ebenfalls, doch
unvergleichbar anders und düster
progressives Wesen, diese bloße Freiheit des
Erwerbs bildete notwendig auch am
Citoyenbild mit, mindestens an seinem
wichtigen Rahmen. Ja bereits 1791, als die
Menschenrechte noch gläubig deklariert
wurden, war in den Maienträumen, die nicht
reiften, bereits ein Stück jenes Bourgeois,
das dann so gewaltig gereift ist. Das
klarerweise, weil damals der Bourgeois, als
egoistische Triebkraft der industriellen
Produktion, und noch nicht der Citoyen, mit
wirklicher Freiheit, Gleichheit,
Brüderlichkeit, auf der ökonomischen
Tagesordnung stand. Privateigentum ist
daher einer der wesentlichen
Inhalte der vier bürgerlichen Menschenrechte
von 1791 gewesen: »propriete« regiert die
»sürete«, die »resistance«. Das
Privateigentum bestimmte vor allem den
Inhalt der Freiheit, gemäß der Verfassung
von 1793, Art. 16: »Das Eigentumsrecht ist
dasjenige jedes Bürgers, willkürlich (a son
gre) sein Vermögen, sein Einkommen, die
Früchte seiner Arbeit und seines Fleißes zu
genießen und über sie zu verfügen.« All
dieser Untergang am Citoyen entsprach
bereits vor dem Thermidor dem
kapitalistischen Interesse, sofern das Volk
noch nicht den Boden abgab, worin die Blumen
der wirklichen Freiheit wurzelten, sofern
das Volk also, wie Marx sagt, in der Idee
des Interesses der Französischen Revolution
nicht die Idee seines wirklichen Interesses
besaß. Marx trennt derart den egoistischen
Inhalt der damaligen droits de Phomme scharf
von dem damaligen politischen, noch
abstrakt-idealistischen Idealbild des
Citoyen. Der besondere Anlaß zur besonderen
Schärfe dieser Trennung war durch den
hochmütigen Unsinn Bruno und Edgar Bauers
geliefert worden, die erklärt hatten, daß
die »reine Idee« der Französischen
Revolution durch die »unkritische Masse«
verdorben worden sei. Marx und Engels wiesen
statt dessen auf den vollen Erfolg dieser
Revolution hin, als der Emanzipation des
Bourgeois und der damals ökonomisch
notwendigen Profitwirtschaft - ein Hinweis,
der eben nicht ohne scharfe Kritik an der
Ideologie der Menschenrechte selber möglich
war. Und in der Tat muß, über den so
gegebenen besonderen Anlaß hinaus, jedes
sozialistisch anzutretende Erbe ein
kritisches sein, keines mit belorbeerter
Gipsfigur. Indem die bürgerlichen Freiheiten
zunächst immer noch mehr bürgerliche als
Freiheiten sind, ist die Prüfung der
Menschenrechte auf ihren ideologischen
Inhalt ganz selbstverständlich; und
zunächst ergaben sich daraus sogar Vorsicht,
partiale Negation, Einschränkung. Derart
erklärt Marx in der Schrift
Zur Judenfrage,
1844, »daß die sogenannten Menschenrechte,
die droits de Phomme im Unterschied von den
droits du citoyen, nichts anderes sind als
die Rechte des Mitglieds der bürgerlichen
Gesellschaft, d. h. des egoistischen
Menschen, des vom Menschen und vom
Gemeinwesen getrennten Menschen... Der
Mensch wurde daher nicht von der Religion
befreit, er erhielt Religionsfreiheit. Er
wurde nicht vom Eigentum befreit, er erhielt
die Freiheit des Eigentums. Er wurde nicht
von dem Egoismus des Gewerbes befreit, er
erhielt die Gewerbefreiheit.«(1)
Und weiter, in der
Heiligen Familie,
1845: »Eben das Sklaventum der bürgerlichen
Gesellschaft ist dem Schein nach die größte
Freiheit, weil die scheinbar vollendete
Unabhängigkeit des Individuums, welches die
zügellose, nicht mehr von allgemeinen Banden
und nicht mehr vom Menschen gebundene
Bewegung seiner entfremdeten Lebenselemente,
wie z. B. des Eigentums, der Industrie, der
Religion etc. für seine eigne Freiheit
nimmt, während sie vielmehr seine
vollendete Knechtschaft und Unmenschlichkeit
ist.. . Welche kolossale Täuschung, die
moderne bürgerliche Gesellschaft, die
Gesellschaft der Industrie, der allgemeinen
Konkurrenz, der frei ihre Zwecke
verfolgenden Privatinteressen, der
Anarchie, der sich selbst entfremdeten
natürlichen und geistigen Individualität -
in den Menschenrechten anerkennen und
sanktionieren zu müssen und zugleich die
Lebensäußerungen dieser Gesellschaft
hinterher an einzelnen Individuen
annullieren und zugleich den politischen
Kopf dieser Gesellschaft in antiker Weise
bilden zu wollen.«(2)
Es sind das die gleichen Selbsttäuschungen,
welche Marx später, sogleich zu Beginn des
Achtzehnten Brumaire,
1852, »weltgeschichtliche
Totenbeschwörungen« nannte. Allerdings - und
nun kommt aus der Prüfung das bedeutende
Positivum, nicht die Menschenrechte
schlechthin, wohl aber die »Rechte des
Citoyen« betreffend -, allerdings nannte
Marx im Beginn der gleichen Schrift die
Selbsttäuschungen der Robespierres und
vorher auch der Cromwells solche, »deren sie
bedurften, um den bürgerlich beschränkten
Inhalt ihrer Kämpfe sich selbst
zu verbergen und ihre Leidenschaft auf der
Höhe der großen geschichtlichen Tragödie zu
halten«. Es galt also, »die neuen Kämpfe zu
verherrlichen,
...
die gegebene Aufgabe in der Phantasie zu
übertreiben, . . . den Geist der Revolution
wiederzufinden«. Den Geist der Revolution
also: diesen hielten die »Rechte des
Citoyen« fest, und er wird, wie Marx nun
gerade nach aller Kritik in der Schrift
Zur
Judenfrage
abschließend sagt, er wird verwirklicht,
»erst wenn der wirkliche individuelle
Mensch den abstrakten Staatsbürger in sich
zurücknimmt. . ., erst wenn der Mensch seine
>forces propres< als gesellschaftliche
Kräfte erkannt und organisiert hat und daher
die gesellschaftliche Kraft nicht mehr in
der Gestalt der politischen Kraft von sich
trennt.
«(3)
Der abstrakte Staatsbürger, der vom
»profanen Menschen« losgerissene, obwohl in
ihm enthaltene, der abgehobene »wahre
Mensch«, das ist der Citoyen, doch eben: er
ist es auch als die »politische Kraft«, als
der Träger der vergesellschafteten Freiheit.
Wonach der Nebenmensch nicht mehr, wie im
Egoismus der droits de Phomme, als Schranke
der Freiheit, sondern als deren
Verwirklichung lebt. Trotzdem hat das
Citoyenbild, bereits im bürgerlichen
Mutterleib sozusagen, einen Schaden
empfangen, der in der Folge nachwirkte,
indem man ihn nicht original erkannte. Aber
trotzdem wiederum wirkte sich das heile
Citoyenbild, ungeachtet andersartiger
Quellen, gar verderblicher Verwalter,
selbst noch als Phrase kritisch gegen sein
gekommenes Gegenteil aus, ja hatte, wie
Hölderlin zeigt, stets wieder
Selbstreinigung in sich.
Von hier ab läßt Marx auch auf die
Menschenrechte viel wärmeres Licht fallen.
Er hat den bürgerlichen Klasseninhalt in
ihnen aufgezeigt, mit unübertrefflicher
Schärfe, doch ebenso einen künftigen, der
damals noch keinen Boden hatte. Er entdeckte
das Privateigentum als regierend unter den
anderen Menschenrechten, doch diese anderen
treten dadurch desto abgebrochener hervor.
Lehnt Marx, wenn er das Privateigentum als
bürgerliche Schranke in den Menschenrechten
anzeigt, Freiheit, Widerstand des Volkes
gegen Unterdrückung, Sicherheit als die
anderen Anmeldungen des Rechten ab? Durchaus
nicht, wie sich von selbst versteht, er
trieb vielmehr auf ihre weiterlaufende,
durch kein Privateigentum verhinderte und
wachsend vernichtete Konsequenz. Die
Freiheit ist bei ihm so wenig kritisiert,
daß so umgekehrt dasjenige Menschenrecht
ist, durch dessen Glanz und Menschlichkeit
Marx das Privateigentum selbst kritisiert.
Von daher gerade die Marxschen
Konsequenzsätze: nicht Freiheit des
Eigentums, sondern vom Eigentum, nicht
Freiheit des Gewerbes, sondern vom Egoismus
des Gewerbes; nicht Emanzipation des
egoistischen Individuums von der bloßen
Feudalgesellschaft, sondern Emanzipation
aller von jeder Klassengesellschaft. Mit
solcher Gründlichkeit wird also liberte
statt propriete unter den Menschenrechten
endlich regierend, macht sich gegen
Faschismus, auch gegen Diktatur als
Selbstzweck aktuell und wirklich. Folglich
gelten mehr denn je die Kampfrechte auf
Versammlungsfreiheit, Koalitionsfreiheit,
Pressefreiheit, Sicherheit, gelten die
Widerstandsrechte der Werktätigen gegen
Ausbeutung und Unterdrückung. Im
Programm
des Sozialismus aber, wo Ausbeutung und
Unterdrückung der Werktätigen verschwunden
sind, erfließen die Kampfrechte nicht
weniger rezent, doch positiv: als Rechte
rücksichtslos sachlicher, praktisch
eingreifender Kritik zum Zweck des
sozialistischen Aufbaus, im Zielrahmen der
Solidarität. Wonach Solidarität des
Sozialismus bedeutet, daß der Mensch in den
Menschenrechten nun nicht mehr das
egoistische Individuum darstelle, sondern
das sozialistische, welches nach der
Marxschen Prophezeiung seine »forces
propres« in gesellschaftlich-politische
verwandelt habe. Dergestalt, daß der Citoyen
aus dem abstrakt-moralischen Jenseits,
welches er in der Ideologie der
Französischen Revolution bewohnte, ins
Diesseits der vergesellschafteten Menschheit
zurückgeholt ist. Überall aber soll es das
gleiche Banner der Menschenrechte
sein, welches die Werktätigen als
Widerstandsrecht in kapitalistischen
Ländern erheben, welches sie in
sozialistischen durch Aufbau des
Sozialismus, Kritikrecht, ja Kritikpflicht
in diesem Aufbau vorantragen. Sonst würde ja
- contradictio in adjecto - autoritärer
Sozialismus gelten, indes doch die
Internationale das Menschenrecht erkämpft:
organisierte Mündigkeit.
Noch ein anderes leuchtet damit an der alten
Fahne, bürgerlich eher verspottet. Ist
nichts Geringeres als die Leidenschaft,
fortzuschreiten, und der kluge Glaube, dem
zu dienen.
Die Freiheit führt das Volk
- dieser Titel des Bildes von Delacroix
bezeichnet schlechthin einen Weg nach
vorwärts. Es bezeichnet die Freiheit, welche
im gleichen progressiven Akt vom
Uberalterten losreißt, zu neuen Ufern
hinreißt, vor sich den Tag, hinter sich die
Nacht. Das Überalterte sind primär die zu
Fesseln gewordenen Produktionsverhältnisse,
also lagen die neuen Ufer 1791 zunächst im
Gebiet des emanzipierten egoistischen
Individuums, der freien Konkurrenz, des
offenen Markts, kurz der kapitalistisch
aufsteigenden Produktionsund
Austauschweise. Die Bourgeoisie, eine an
sich so wenig heroische Klasse, bedurfte
dazu in verstärkter Weise der heroischen
Illusionen in antikischer Manier. Aber was
die Illusionen im Glauben der Jakobiner
angeht, alle Unterdrückten befreien zu
können, so wirkte darin durchaus anderes als
antikisierende Anleihe. Es wirkte die
Vorwegnahme, als Progreß-Aura um eine
ungemein bessere Art von »Polis«, und das
gab der Sache erst den moralischen Glanz,
den die Emanzipation des dritten Stands
(und sonst nichts) nirgends gehabt hätte.
Dies Menscherirecht ist es, was Beethoven
eine Brutusbüste in sein Zimmer stellen
ließ, was die Musik des
Fidelio,
die neunte Symphonie dermaßen zur Rettung,
zur Ankunft der Freude macht; - im Novum des
damaligen Freiheitskampfes lebte das
Ultimatum der totalen Befreiung. All das ist
bei Marx bedeutet, wenn er vom »Geist der
Revolution« sprach, den es gegen »den
bürgerlich beschränkten Inhalt« durch
Übertreibung und Phantasie wiederzufinden
galt. Und so verschieden die bisherigen
Revolutionen an sozialem Auftrag waren, so
sehr gerade die proletarisch-sozialistische,
als Aufhebung der Klassengesellschaft
überhaupt, von jeder früheren sich abhebt,
so geht doch durch alle Revolutionen jene
einheitliche, typische, zusammenhaltende
Tendenz, welche selbst noch ihre
Rückerinnerungen auf die Tendenz des Sprungs
zum Reich der Freiheit bezieht. Genau das
Jako-binertum war mindestens mit
Antizipationen dieses Sprungs so verbunden,
daß die Französische Revolution an Ort und
Stelle schon, weit über die fällige
Unternehmerbefreiung hinaus,
sozialistisch-humanistischen
Fortschrittsinhalt mit Konsequenzzwang nahe
brachte. Der gleiche Marx, der den
kapitalistischen Auftrag in den
Menschenrechten so durchschauend geprüft
hat, bekundet in der
Heiligen Familie,
was sonst noch bei Jakobinern und ihren
Folgen impliziert war: »Von dieser Prüfung
unangefochten, hat die Französische
Revolution Ideen hervorgetrieben, welche
über die Ideen des ganzen alten
Weltzustandes hinausführen. Die
revolutionäre Bewegung, welche 1789 im
Cercle social begann, in der Mitte ihrer
Bahn Leclerc und Roux zu ihren
Hauptrepräsentanten hatte und endlich mit
Babeufs Verschwörung für einen Augenblick
unterlag, hatte die kommunistische Idee
hervorgetrie-ben, welche Babeufs Freund
Buonarotti nach der Revolution von
1830
wieder in Frankreich einführte. Diese Idee,
konsequent ausgearbeitet, ist die Idee des
neuen Weltzustandes . . .
Wie der cartesische Materialismus in die
eigentliche Naturwissenschaft verläuft, so
mündet die andere Richtung des französischen
Materialismus direkt in den Sozialismus und
Kommunismus.«(4)
In der alten Trikolore leuchtete also
bereits ein erhebliches Stück Rot, vom
vierten Stand angemeldet, das Rot eines
nicht reduzierbaren Fortschritts. Gegen die
Entmannung der Zeit gerichtet, gegen das
Bündnis mit den »uralten Mächten des
Lebens«, gesehen durch Adel und Kirche,
gegen einen Ziel-Nihilismus, worin das (Ja
ira der Französischen Revolution gänzlich
verhallt. Dagegen Marx hat noch am (Ja ira
der damaligen naturrechtlichen Parolen ihren
teils stationären, teils abstrakt-unbewegten
Grundzug nur kritisiert, um ihn gerade
durch weiteren Prozeß, als sozialistischen,
aufzuheben. Stationär war Phomme als
»egoistischer Mensch, als der vom Menschen
und Gemeinwesen getrennte«; abstrakt
unbewegt war le citoyen als bloßes
abgehobenes Idealgebilde in neuantiker
Polis, als »allegorische, moralische Person«
statt als Träger der gesellschaftlichen
Freiheit. Und der weiterlebende Fortschritt
ist, daß genau das politisch-Citoyenhafte:
Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit in die
»forces propres« der lebenden Menschen
eintrete; dann erst, sagt Marx, »ist die
menschliche Emanzipation vollbracht«. Wonach
eben der Nebenmensch nicht mehr, wie im
Egoismus der droits de Phomme, als Schranke
der Freiheit, sondern als deren Kom-munität
lebt.
Fußnoten
1) MEGA I, I,
S. 593.
2) MEGA I, 3, S. 291 ff.
3)
A. a. O., S. 599.
4) A. a. O., S. 294
ff.
Editorische Hinweise
Der Leseauszug wurde
entnommen aus: Ernst Bloch, Naturrecht
und menschliche Würde, Frankfurt/M,
1961, S. 200-206 / ocr-scan red. trend /
2020
Inhaltsverzeichnis
[Cover]
[Informationen zum Buch und Autor]
[Titel]
[Impressum]
Inhalt
Vorwort
1. Viel gebraucht
2. Ein Dritter entscheidet
3. Das sogenannte Rechtsgefühl
4. Die ersten Kämpfer gegen Satzung
5. Über das Naturrecht Epikurs und
der Stoa
6. Stoische Schulideen und römisches
Recht
7. Das relative Naturrecht Thomae
von Aquin und das der Reformation
8. Das dem relativen Naturrecht
gemäße Ideal: Gerechtigkeit von oben
9. Althus, Hobbes, Grotius,
rationalistisches Naturrecht und
Neubau der Gesetze
10. Nochmals rationalistisches
Naturrecht, sein Bezug zur
mathematischen Konstruktion und zur
Naturreligion
11. Rousseaus Contrat social,
amerikanische
Unabhängigkeitserklärung,
Menschenrechte
12. Kants und Fichtes Naturrecht
ohne Natur: als Vernunftrecht a
priori
13. Über Rechtsleidenschaft
innerhalb des positiven Gesetzes
(Kohlhaas und der Ernst des Minos)
14. Anselm Feuerbach, Savigny;
Schicksal des Vemunftrechts in
Schellings dunklerer Natur
15. Bachofen, Gaia-Themis und
Naturrecht
16. Konfrontation: Gaia-Themis und
ihr Fortleben in den
Naturrechtsschulen insgesamt
17. Der Schwur auf den Styx, der
zweideutige Kosmos in Hegels
Rechtsphilosophie
18. Tod und Scheinleben eines
spätbürgerlichen Naturrechts
Freirechtliche Bewegung
lherings "Zweck im Recht"
Formaler Rechtsstaat und Stammlers
"richtiges Recht"; nochmals
Rechtsstaat
Reinach und phänomenologische
Rechtsschau; Auswahl unter
Leerformen
Kelsens Rechtsnorm mit bloßem
Zurechnungspunkt
Carl Schmitts "Dezisionismus" oder
das faschistische Anti-Naturrecht
schlechthin
19. Aporien und Erbe an der
Trikolore: Freiheit, Gleichheit,
Brüderlichkeit
Der ungefundene Fund
Vom Kern der Freiheit
Von der Vielfalt der Gleichheit
Vom Frieden der Brüderlichkeit
L'homme und Citoyen bei Marx
20. Marxistische Distanz zum Recht
und auch zum Naturrecht; Problem
einer klassenlosen Quintessenz des
"Aufrechten" im Naturrecht
Gesundes Mißtrauen
Museum der Rechtsaltertümer
Ganz anderes Museum der
Rechtspostulate
Illusionen im bürgerlichen
Naturrecht
Angemeldete Volksrechte, Original
eines so lange zweideutigen Ideals:
Gerechtigkeit, aber von unten
Sozialutopie und Naturrecht
21. Subjektives, objektives Recht
(facultas agendi, norma agendi) in
ihrem bürgerlichen Gegensatz, ihrer
klassenlosen Lösung
22. Recht und Moral in ihrer
Trennung, Verbindung (Moral statt –
Naturrecht), werthaften Proportion
23. Strafrecht, Tragödie und die
wirkliche Negation des Verbrechens
Der väterliche Richter
Arbeitsmarkt und Strafvollzug
Urschuld und die Geschichte als Buße
Brechung der Urschuld, tragisches
Licht
Diebstahl, Raubmord,
Urkundenfälschung; relative und
absolute Straftheorie
Unschädlichmachung der Gesellschaft,
als wirklich radikale Straftheorie
24. Staatsursprung, Staatsrecht,
Arcana dominationis und ihr
Gegenteil
Ehe unter Aufsicht
Ursprung des Staats, Arcana
dominationis
25. Der verstaatlichte Gott und das
Recht auf Gemeinde
26. Anhang / Christian Thomasius,
ein deutscher Gelehrter ohne Misere
(1953)
Der Vortrag
Die Zeitschrift
Halle, Pietisten, merkwürdige
Hintergründe
Eierschalen in der Naturphilosophie
Die Regeln von Glück und Frieden
Naturrecht und Glücksmoral
Der Königsthron, Kampf gegen Folter
und Hexenprozeß
Nochmals der deutsche Vortrag
Wahrhaftiges Gemeinwesen
Beilage
Namen- und Titelregister
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