Nach monatelanger
Arbeit und wiederholten Konflikten mit dem
Arbeitgeber kündigte ein Mitarbeiter seinen
Arbeitsvertrag im Gastronomiebetrieb. Der fehlende
Lohn und die ausstehenden Urlaubstage werden
gewöhnlich nach einer Einigung ausbezahlt oder
verrechnet. Als dies nach mehrfacher, auch
schriftlicher Nachfrage nicht zustande kam,
entschloss sich der aus Italien stammende Kollege,
seinen Fall gemeinsam mit seiner Gewerkschaft
öffentlich zu machen.
„Besonders Menschen,
die nicht oder wenig deutsch sprechen, passiert so
etwas leider sehr oft. Arbeitgeber gehen davon aus,
dass der Mitarbeiter sich aufgrund mangelnder
Sprachkenntnisse nicht wehren kann oder es bei
kleineren Summen einfach gut sein lässt“, berichtet
der Gewerkschaftssekretär Markus Weise.
In der Basisgewerkschaft FAU Berlin organisieren sich
seit einigen Jahren verstärkt auch Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer ohne deutschen Pass. Ihre Situation
ist häufig besonders prekär, da sie nur über
rechtswidrige oder gar keine Verträge verfügen, als
Freelancer arbeiten oder mit dem Status eines
Praktikanten. Gerade wenn es dann um den Verlust
geringer Beträge geht, wird es für sie mühsam, diese
einzuklagen.
Mit der Urteilsbegründung des Berliner Gerichtes wird
gerade das Recht des Einzelnen auf arbeitsrechtliche
Unterstützung drastisch eingeschränkt. „Auch die
individuellen Rechte unserer Mitglieder wollen wir
natürlich durchsetzen. Unsere Wahl der
Arbeitskampfmittel ist dabei vielleicht manchmal
unkonventionell, aber wirksam. Rechtlich ist das
gedeckt durch beispielsweise die
Versammlungsfreiheit“, erklärt Weise.
Es ist nicht das erste
Mal, dass die Basisgewerkschaft per einstweiliger
Verfügung angegriffen wird. Wegen der sehr niedrigen
Hürde zur Erlangung einer einstweiligen Verfügung
sind sie ein beliebtes Mittel geworden, um
Gewerkschafts- und Meinungsfreiheit einzuschränken.
Die FAU Berlin wird weiter gegen die Verfügung
vorgehen.
Pressesekretariat der FAU
Berlin
faub-presse@fau.org
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