Betrieb & Gewerkschaft
Chefduzen schützt nicht vor Arbeitskonflikt
MitarbeiterInnen der Ambulanten-Dienste wehrten sich mit Bürobesetzung gegen Lohnkürzungen

von Peter Nowak

05/08

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Mehr als 50 Menschen drängelten sich am 29.April in der Geschäftsstelle des Pflege- und Assstanzanbieters ambulanten Dienste e.V. (AD) in der Urbanstraße. Um 10.30 Uhr war das Büro von MitarbeiterInnen besetzt worden. Auch einige der vom AD betreuten Menschen unterstützten die Aktion.

Sie wehren sich gegen Lohnsenkungen für Neubeschäftigte um ca. 20 %. Schon zuvor hätten die ca. 550 MitarbeiterInnen durch eine Stagnation bei den Einkommen einen Reallohnverlust hinnehmen müssen, meint die AD-Betriebsrätin Johanne Harbeck.
Die ambulanten Dienste e.V. waren 1980 mit dem Ziel gegründet worden, Menschen mit Behinderung durch die Organisierung persönlicher Betreuung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Diesem Grundsatz sei man bis heute verpflichtet, betont AD-Geschäftsführerin Uta Wehde.

Der Stellvertretende Betriebsrat Carsten Does beschreibt die besonderen Schwierigkeiten, einen Tarifauseinandersetzung in einem Betrieb zu führen, in der sich MitarbeiterInnen und Geschäftsführung als Teil der alternativen Szene sehen und in dem sich traditionell alle Duzen. Nachdem bisher aber alle Versuche gescheitert seien, mit der Geschäftsführung über die Rücknahme der Lohnkürzungen zu verhandeln, habe man mit der Besetzung ein Zeichen setzen müssen, betont Does. Die Aktion war nach knapp zwei Stunden beendet, nicht aber der Konflikt.

Man habe der Geschäftsführung bis Mitte Juni Zeit gegeben, über die Forderungen der MitarbeiterInnen nach Rücknahme der Lohnkürzungen in Verhandlungen zu treten. Am 18. Juni werde bei einem Treffen des Betriebsrates über die weiteren Schritte entschieden, . betont AD-Mitarbeiterin Susanne Wagenschein. Die AD- Geschäftsführung war zu keiner Stellungsnahme bereit.

Im Gespräch mit den MitarbeiterInnen hatte Uta Wehde die Lohnkürzungen mit der Notwendigkeit begründet, finanzielle Rücklagen für den Verein zu erzielen. Außerdem sinke nach der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge die Zahl der studentischen Arbeitskräfte. Deswegen müsse der Lohn für die sozialpflichtig Beschäftigten abgesenkt werden.
 

Editorische Anmerkungen

Den Text erhielten wir vom Autor.