Betrieb & Gewerkschaft
Leiharbeiter als Streikbrecher
Gewerkschaften werfen der Telekom illegale Praktiken vor
Von Peter Nowak

05/07

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Der Streik bei der Telekom ging gestern in die zweite Woche. Der Konzern sucht Ersatz bei Zeitarbeitsfirmen.

Nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben sich am Freitag mehr als 7000 Beschäftigte am Telekom-Streik beteiligt. Der Streik zeige auch schon Folgen: Mehrere Serviceleistungen hätten in den vergangenen Tagen nicht mehr aufgerufen werden können. Betroffen seien die Bereiche Technikservice, Call Center, Entstörung, Auftragsannahme sowie mehrere Hotlines gewesen. Notfallrufnummern bleiben aber weiter vom Streik ausgenommen, betonten die Gewerkschaften.

Mit scharfer Kritik reagiert der DGB-Bezirk Berlin auf den Einsatz von Leiharbeitern in bestreikten Betriebsteilen durch das Management der Telekom AG. Und nicht nur das: Nach Gewerkschaftsangaben sei auch offen mit Meldungen beim Jobcenter gedroht worden, sollten die Betroffenen sich weigern zu arbeiten.

»Das ist nicht nur unmoralisch, sondern auch illegal. Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden«, meint die stellvertretende Berliner DGB-Bezirksvorsitzende Doro Zinke und verweist auf § 11, Abs. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Sie appelliert daher an die betroffenen Beschäftigen, sich nicht einschüchtern und als Streikbrecher missbrauchen zu lassen. Eine Sperrung des Arbeitslosengeldes sei gesetzlich nicht möglich. Das wurde mittlerweile auch von der Bundesagentur für Arbeit bestätigt. Sie bekräftigte ihre Neutralität in dem Arbeitskampf. Sollte einem Beschäftigten gekündigt werden, weil er sich geweigert hat, Streikbrecherarbeiten auszuführen, werde ihm das Arbeitslosengeld nicht gesperrt.
Kai Lindemann vom DGB-Berlin-Brandenburg bestätigt gegenüber ND, dass schon seit Beginn des Streiks Leiharbeiter eingesetzt würden. Das ganze Ausmaß sei allerdings noch nicht bekannt. Der DGB prüfe, ob mit dem Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher von Seiten der Zeitarbeitsfirmen Tarifbruch begangen werde. Schließlich hätten die Gewerkschaften in Tarifverträgen mit einigen Zeitarbeitsfirmen vereinbart, dass ein Einsatz der Beschäftigten als Streikbrecher ausgeschlossen sei. Beamte der Telekom, die bekanntlich nicht streiken dürfen, seien bisher in den bestreikten Betrieben nicht eingesetzt worden, so Lindemann. In der Vergangenheit gehörte es bei Arbeitskämpfen häufiger zur Taktik der Arbeitgeber, die Lücken durch den Ausstand mit verbeamteten Arbeitnehmern aufzufüllen.

In Hessen gab es derweil erste gewerkschaftliche Demonstrationen vor Zeitarbeitsfirmen. In der Kritik stehen insbesondere die Firmen Manpower und Persona. Dort seien nach Gewerkschaftsangaben Arbeitnehmer gekündigt worden, weil sie keine Streikbrecher sein wollten. »Diese Kündigungen sind illegal und unwirksam«, sagt ver.di-Sprecher Hermann Schaus. Die betroffenen Firmen sprechen von Verleumdung, wollten sich aber nicht weiter zu den Vorwürfen äußern.
 

Editorische Anmerkungen

Der Artikel wurde uns am 18.5. vom Autor zur Veröffentlichung gestellt..