Der Streik
bei der Telekom ging gestern in die zweite Woche. Der Konzern
sucht Ersatz bei Zeitarbeitsfirmen.
Nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben sich
am Freitag mehr als 7000 Beschäftigte am Telekom-Streik
beteiligt. Der Streik zeige auch schon Folgen: Mehrere
Serviceleistungen hätten in den vergangenen Tagen nicht mehr
aufgerufen werden können. Betroffen seien die Bereiche
Technikservice, Call Center, Entstörung, Auftragsannahme sowie
mehrere Hotlines gewesen. Notfallrufnummern bleiben aber
weiter vom Streik ausgenommen, betonten die Gewerkschaften.
Mit scharfer
Kritik reagiert der DGB-Bezirk Berlin auf den Einsatz von
Leiharbeitern in bestreikten Betriebsteilen durch das
Management der Telekom AG. Und nicht nur das: Nach
Gewerkschaftsangaben sei auch offen mit Meldungen beim
Jobcenter gedroht worden, sollten die Betroffenen sich weigern
zu arbeiten.
»Das ist
nicht nur unmoralisch, sondern auch illegal. Beschäftigte von
Zeitarbeitsfirmen dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt
werden«, meint die stellvertretende Berliner
DGB-Bezirksvorsitzende Doro Zinke und verweist auf § 11, Abs.
5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Sie appelliert daher
an die betroffenen Beschäftigen, sich nicht einschüchtern und
als Streikbrecher missbrauchen zu lassen. Eine Sperrung des
Arbeitslosengeldes sei gesetzlich nicht möglich. Das wurde
mittlerweile auch von der Bundesagentur für Arbeit bestätigt.
Sie bekräftigte ihre Neutralität in dem Arbeitskampf. Sollte
einem Beschäftigten gekündigt werden, weil er sich geweigert
hat, Streikbrecherarbeiten auszuführen, werde ihm das
Arbeitslosengeld nicht gesperrt.
Kai Lindemann vom DGB-Berlin-Brandenburg bestätigt gegenüber
ND, dass schon seit Beginn des Streiks Leiharbeiter eingesetzt
würden. Das ganze Ausmaß sei allerdings noch nicht bekannt.
Der DGB prüfe, ob mit dem Einsatz von Leiharbeitern als
Streikbrecher von Seiten der Zeitarbeitsfirmen Tarifbruch
begangen werde. Schließlich hätten die Gewerkschaften in
Tarifverträgen mit einigen Zeitarbeitsfirmen vereinbart, dass
ein Einsatz der Beschäftigten als Streikbrecher ausgeschlossen
sei. Beamte der Telekom, die bekanntlich nicht streiken
dürfen, seien bisher in den bestreikten Betrieben nicht
eingesetzt worden, so Lindemann. In der Vergangenheit gehörte
es bei Arbeitskämpfen häufiger zur Taktik der Arbeitgeber, die
Lücken durch den Ausstand mit verbeamteten Arbeitnehmern
aufzufüllen.
In Hessen gab
es derweil erste gewerkschaftliche Demonstrationen vor
Zeitarbeitsfirmen. In der Kritik stehen insbesondere die
Firmen Manpower und Persona. Dort seien nach
Gewerkschaftsangaben Arbeitnehmer gekündigt worden, weil sie
keine Streikbrecher sein wollten. »Diese Kündigungen sind
illegal und unwirksam«, sagt ver.di-Sprecher Hermann Schaus.
Die betroffenen Firmen sprechen von Verleumdung, wollten sich
aber nicht weiter zu den Vorwürfen äußern.
Editorische Anmerkungen
Der Artikel wurde uns
am 18.5. vom Autor zur Veröffentlichung gestellt..
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