Stadtumbau & Stadtteilkämpfe
Chronologie eines Konflikts

Hausbewohner*innen wehren sich gegen die Stiftung Edith Maryon

Eine Dokumentation aus Berlin-Wedding

04-2015

trend
onlinezeitung

Vorbemerkung: Bei der Untersuchung der ökonomischen Struktur des Mietshäuser Syndikat stieß der Autor auf eine Kooperation des MhS mit der Edith Maryon Stiftung, die hier nicht unerwähnt bleiben soll. Auch halten wir den Hinweis für zielführend, das Edith Mayrion zum engsten Führungskreis des Begründers der Anthroposophie, Rudolf Steiner, gehörte, was wiederum prägnante Rückschlüsse auf das Menschen- und Gesellschaftsbild nach der ihr benannten Schweizer Stiftung zulässt.

Wir übernahmen die Chronologie von der Website der Hausbewohner*innen. / red. trend


10.11.1917 - 06.03.2012
Frau Ilse Haagen
1993
Hausverwaltung Allmendia GmbH gegründet
1996
Hausverwaltung Allmendia GmbH übernimmt Hausverwaltung Bornholmer 50, Jülicher 30, Berlin Wedding
Hausverwaltung durch Herrn Filz. Er verwaltet das Haus bis zum Tod von Frau Haagen.
2010
Hausverwaltung Allmendia GmbH wird 100 prozentige Tochter der Stiftung Edith Maryon.
2012
Geschäftsführer Ulrike Fecke, Christoph Langscheid  Hausverwaltung Allmendia GmbH übernimmt Hausverwaltung Bornholmer 50, Jülicher 30, Berlin Wedding
2014
Christoph Langscheid nicht mehr Geschäftsführer der Allmendia GmbH
05.06.2014
Modernisierungsankündigungen. Zu unterscheiden sind Wohnungen mit Kachelöfen und Wohnungen mit Gasetagenheizung
27.07.2014
Hausbewohner richten dringenden Appell an die Stiftung Edith Maryon zum Gespräch siehe unter dokumente
26.08.2014
Klageandrohung wenn die Sanierungsvereinbarung nicht unterschrieben wird
28.08.2014
Die Stiftung Edith Maryon / Schweiz lädt zum Gespräch ein
07.09.2014
Gespräch mit Herrn Christoph Langscheid (Stiftung), Frau Fecke + Herr Fecke (Allmendia Hausverwaltung)

13.09.2014
Gedanken zum Treffen mit Herrn Langscheid am 7.9.2014 gesendet vom Hausverein BoJü

Sehr geehrte Herren Langscheid und Fecke,
sehr geehrter Frau Fecke,


wir haben ihre Anregung zur Gründung eines „Hausvereins” aufgegriffen und freuen uns ihnen den BoJü vorzustellen. 13 BewohnerInnen der Häuser Bornholmer / Jülicher Straße sind bislang dabei. Die eine oder der andere werden sicherlich hinzukommen.

Die Vertretung von BoJü soll rotierend stattfinden. Zurzeit vertreten uns Herr Ebentreich und Frau Behr. Unsere eMail-Adresse ist: hausverein-bojue@web.de.

Nochmals herzlichen Dank Herr Langscheid für ihr Kommen und die Vorstellung der Stiftung. Es hat uns gefreut zu hören, dass die Stiftung sozial verträglich handelt, jedoch darauf achtet, dass sich die „Projekte” selbst tragen / refinanzieren und die Mieten langfristig zur Zahlung der Sanierungskosten und dem Unterhalt der Häuser dienen, es jedoch keine Absicht gibt darüber hinaus eine bestimmte Rendite aus den Häusern zu erzielen. Uns war nicht bekannt, dass von Seiten der Stiftung nach der Sanierung eine sozial verträgliche Miete in Höhe des Mietspiegels beabsichtigt war. Offensichtlich nur ein Missverständnis zwischen der Stiftung und der Hausverwaltung. Nach Beratung des BoJü kam dieser zum Schluss, dass dies eine Grundlage für eine Sanierungsvereinbarung sein kann und in absehbarer Zeit Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen könnte. Hinzu kommen werden sicherlich Vorschläge, die ggf. die Ausgaben für die Sanierung verringern könnten.

Als zweiten dringlichen Punkt sieht der BoJü die Regelung zur Minderung der Mieten aufgrund der bereits sehr lang dauernden Sanierungsarbeiten. Wir möchten hier auf unseren Vorschlag vom Sonntag zurückkommen, der eine Minderung um mind. 35% ab 1.10.2014 bis Abschluss der Sanierungsarbeiten vorsieht. Dies würde auch die Entschädigung für die Vergangenheit beinhalten.

Alle Vorschläge und Ergebnisse sollten auch für die Bewohner optierbar sein, die bereits eine Sanierungsvereinbarung unterschrieben haben. Nur eine Gleichbehandlung trägt auch zu einem guten Miteinander bei. Hierzu zählen wir auch:

- Schutz bestehender Gewerbemietverträge
- ggf. Mitsprache / Vorschlagsrecht bei Neuvermietung
- Neuvermietung zu vergleichbaren Konditionen
- Aufnahme / Vermietung an z.B. Kriegsflüchtlinge
- besondere Härtefälle sollten einvernehmlich und mit Entgegenkommen behandelt werden

Und natürlich sind die Mitglieder von BoJü bereit, sich auch persönlich einzubringen um Leistungen, wie z.B. Fahrradraum und Begrünung durch gemeinsame „Subbotniks” zu ermöglichen bzw. fertig zu stellen.

Das als Anhang mitgeschickte Schreiben ist den Hausbewohnern soeben zugegangen. (Hier beispielhaft dasjenige an Frau Behr.) Das Anschreiben und die beinhaltete Androhung irritieren uns. Vor allen Dingen deshalb, da gerade durch unser Gespräch am Sonntag deutlich wurde, dass es in den Punkten siehe oben für uns noch Klärungsbedarf gibt.

Informieren möchten wir sie darüber, dass

Herr Missin sich zurzeit im Ausland befindet und es momentan noch nicht klar ist, wann er zurück kommen wird;
Herr Ebentreich zwischen 13.09.14 und 01.10.14 im Urlaub weilt und
Frau Behr aus dem Urlaub wieder zurück in Berlin ist.

Wir freuen uns, ein „Teil” der Stiftung Edith Maryon zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

16.09.2014
Daraufhin Antwortschreiben der Stiftung Edith Maryon Schweiz


Wir danken Ihnen für Ihre E-Mailnachricht vom 13. September.

An dem Treffen am Sonntag, den 7. September informierten wir (Ulrike Fecke und Andreas Fecke als Vertreter der Allmendia GmbH und Christoph Langscheid als Vertreter der Stiftung Edith Maryon) die anwesenden Mieter über unsere Stiftung, ihre Zielsetzungen und ihre bis heute realisierten Projekte.

Weiter informierten wir über die von uns geplanten Sanierungs- und Modernisierungsmassnahmen in der von Ihnen bewohnten Liegenschaft Jülicherstrasse / Bornholmestrasse. Ähnliche Informationsveranstaltungen für alle Mieter wurden von der Allmendia GmbH bereits am 15.10.2013, am 10.12.2013 und am 17.12.2013 durchgeführt.

Wir versuchten nochmals zu erläutern, warum alle diese von uns bereits rechtsverbindlich angekündigten Massnahmen notwendig und angemessen sind. Auch legten wir dar, dass wir bewusst auf nicht notwendige mieterhöhende Massnahmen (Lifteinbau, Ausbau Dachgeschoss, Wärmedämmung, zusätzliche Balkone etc.) verzichten werden. Weiter versuchten wir Ihnen zu erläutern, dass die Stiftung die Liegenschaft Jülicherstrasse / Bornholmestrasse langfristig halten und weder weiter veräussern noch in Eigentumswohnungen aufteilen wird. Dies mit der Absicht Ihnen eine langfristige und sichere Mietperspektive eröffnen zu können.

Darauf aufbauend baten wir Sie um fristgerechte Rücksendung Ihrer gegengezeichneten Duldungserklärungen für die angekündigten Modernisierungen. Wir stellten auch klar, dass wir, sollten Sie diese Zustimmung verweigern, dazu gezwungen wären, auf Duldung dieser Arbeiten zu klagen, damit die Arbeiten fortgesetzt werden können. Somit entspricht das Schreiben der Allmendia GmbH vom 9. September 2014 mit nochmaliger weiterer Fristansetzung bis Montag, den 15. September 2014 dem von uns angekündigten Vorgehen. Wir sind nicht bereit, auf diese Modernisierungsankündigungen zurück zu kommen und diese neu zu verhandeln.

Die Mieterhöhung aufgrund der Modernisierungsmassnahmen erfolgt nach Abschluss der Arbeiten in einem zweiten Schritt. Dabei beabsichtigen wir, dass die Mieterhöhungen einen Endmietzins in Höhe des aktuellen Mietspiegels ergeben. Wie Sie richtigerweise schreiben, können wir dieses Ziel nur als generelle Absicht formulieren und nicht garantieren, da sich im Einzelfall durchaus Mieten über dem Mietspiegel ergeben können.

Betreffend Mietminderung können wir Ihnen nur im einzelnen, aber nicht generell und in dieser Höhe entgegenkommen. Lärm und Schmutz beeinträchtigen bisher nicht direkt Ihre Wohnung und betreffen ausschließlich die Allgemeinflächen. Dort ist es sicher eine Belästigung, allerdings in begrenztem Rahmen und für die beiden Aufgänge auch für unterschiedliche Zeiträume. Eine pauschale Mietminderung in der vorgeschlagenen Höhe halten wir auch angesichts der einschlägigen Tabellen bei den gegenwärtigen Baumaßnahmen für überhöht. Wie allgemein üblich wird eine Mietminderung immer im Nachhinein gewährt und nicht "vorsorglich" - ausgenommen natürlich für die Arbeiten und den Zeitraum der Modernisierung, wie in der Ankündigung angeboten.

Grundsätzlich freuen wir uns, dass Sie sich als Mieterverein organisieren wollen und so mehr Verantwortung für das von Ihnen bewohnte Haus und das Wohnumfeld zu übernehmen.

Gerne sind wir bereit, mit Ihnen Ihre diesbezüglichen Rechte und Pflichten zu erarbeiten und in einer entsprechenden Vereinbarung festzuhalten. Diese zu vereinbarenden Rechte und Pflichten können sich auf folgende Punkte beziehen:

- Vorschlagsrecht bei Neuvermietung der Wohnungen
- Übernahme von Hausmeisterarbeiten
- Pflege und Unterhalt der Grünflächen und der allgemeinen Flächen
- Durchführung von regelmässigen Hausversammlungen

Hingegen sind wir nicht bereit, mit Ihnen uns über finanzielle Aspekte der Liegenschaft auszutauschen. Dies ist und bleibt Sache der Stiftung.

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme.

Weiter bitten wir Sie, sich in sämtlichen Angelegenheiten an unsere Hausverwaltung, die Allmendia GmbH, zu wenden.

Freundliche Grüsse

Stiftung Edith Maryon
Christoph Lanscheid

20.11.2014
Einladung der Stiftung Edith Maryon Schweiz zu einem „Arbeitstreffen” mit Herrn Andrej Schindler von der Stiftung trias. Bei diesen Treffen wollte die Stiftung Edith Maryon „Gerne . . . mit Ihnen im Dialog unsere Partnerschaft besprechen und konstruktiv gestalten” Zu diesem Zeitpunkt waren die Klagen jedoch schon bei Gericht eingereicht.

24.11.2014
Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen. siehe unter dokumente

04.12.2014
Gedanken zum Schreiben der Stiftung Edith Maryon vom 16.09.2014 gesendet vom Hausverein BoJü
Fragen zu den Arbeitsbedingungen auf der Baustelle Bornholmer / Jülicher Straße


sehr geehrter herr langscheid,
sehr geehrte frau waldispühl,
sehr geehrter herr schindler,

es hat uns nicht überrascht, daß sie die einladung zum arbeitsgespräch mit der zustellung von klagen vor dem amtsgericht verbunden haben. handelt es sich doch dabei u.a. um eine klage für eine wohnung, die ihnen bzw. der stiftung edith maryon, nach unserer ersten berechnung, eine rendite von 25,9% bringen soll. wir bitten daher um verständnis, daß wir ihr vorgehen als einen unfreundlichen akt verstehen,

trotzdem nehmen wir an dem arbeitstreffen vom 12.12.2014 teil. um diese treffen möglichst konstruktiv zu gestalten benötigen wir jedoch angaben zu den punkten die an diesem termin behandelt werden sollen. es wäre auch hilfreich, wenn wir wüßten, ob auch entscheidungsträger der stiftung edith maryon anwesend sind. je nach inhalten und notwendigkeit würden wir uns natürlich auch über ein kommen der geschäftsführerin der allmendia gmbh, frau ulrike fecke, freuen.

mit interesse sehen die moderation von herrn andrej schindler, haben in diesem zusammenhang jedoch die frage, ob in absehbarer zeit ein „übergang” zur stiftung trias zu erwarten ist.

zu ihrem letzten schreiben möchten wir ergänzen, daß sich die renditeberechnungen auf der grundlage der sanierungsankündigungen beziehen.

wenn z.b. die „gesamtkosten für ihre wohnung . . .” 30.000,00 euro betragen und die jährliche kaltmiete z.b. 7.500,00 euro beträgt, ergibt sich daraus eine jährliche rendite von 25%

da in berlin aktuell mehrere fälle von krasser ausbeutung von arbeitnehmerInnen bekanntgeworden sind (z.b. neues einkaufszentrum leipziger platz) müssen wir unsere fragen bezüglich der arbeiter in der bornholmer- jülicher straße wiederholen.

sind die arbeiter bzw. ein teil der arbeiter noch im erdgeschoß (bornholmer straße) untergebracht ?
gibt es dort entsprechende sanitäre einrichtungen ?
kann dort geheizt werden ?
haben die menschen inzwischen betten oder schlafen sie noch auf der erde ?
wurde ihnen eine alternative im haus angeboten ?
wie / wo sind die arbeiter sonst untergebracht ?
was wurde unternommen um sicherzustellen, daß die arbeiter ihr geld bekommen?
haben sie sich arbeitsverträge vorlegen lasssen ?
gibt es eine ordentliche bezahlung für die geleistete zeit und arbeit ?
gibt es eine kontrolle, daß diese zahlungen auch erfolgt sind ?
sind die arbeiter krankenversichert ?
was passiert bei einem unklücksfall ?
gab es zum zeitpunkt des bekanntwerdens der nichtzahlung an die arbeiter noch offene rechnungen von der „problem firma” ?
wieviel bauarbeiter wurden nicht bezahlt ?
wird ggf. über eine teilentschädigung nachgedacht ?
was wußte der bauleiter ?
was wußte der architekt ?

zu ihrer frage: „möchten sie für den schaden aufkommen, den ein anderer verursacht hat ?”
wenn es denn in unserer verantwortung läge, ja als bewohner der häuser können wir sie an dieser stelle jedoch nicht aus der mitverantwortung entlassen. die struktur und arbeitsweise ist seit einem jahr offensichtlich. jetzt wurden die nicht bezahlten polnischen u.a. durch neue polnische / rumänische etc. arbeiter ersetzt und offensichtlich sind noch keine maßnahmen ergriffen worden, die ein menschenwürdiges arbeiten für die stiftung edith maryon sicherstellen.

wir wollen keine instandsetzung die sich auf ausbeutung und im notfall auf blut und tränen gründet. daher möchten sie nochmals dringend bitten den oben aufgeführten fragen nachzugehen und uns zeitnah antworten zukommen zu lassen.

sollten sie dabei unsere hilfe benötigen so lassen sie es uns wissen.

mit freundlichen grüßen

für bojue
christiane behr / wilhelm ebentreich


12.12.2014
Erstes „Arbeitsgespräch” um sich gegenseitig vorzustellen und Inhalte für das 2. Treffen abzusprechen. Ein gegenseitiger Austausch von „Wunschlisten” wird vereinbart.

17.01.2015
Zweites Arbeitsgespräch mit Bewohnern der Häuser und Herrn Schindler Vorschlagsliste des Hausvereins

 

sehr geehrter herr schindler,

an dieser stelle nochmals herzlichen dank für ihr kommen. sie konnten sicherlich feststellen, daß die sanierung der häuser die bewohner nicht nur existenziell sondern auch emotional sehr stark betroffen macht.

die folgenden punkte sind in der mehrzahl bereits in gesprächen und schriftlicher korrespondenz aufgeführt.

hier unsere kurze zusammenfassung:


27.07.2014 hausbewohner richten dringenden apell an die stiftung zum gespräch
26.08.2014 klageandrohung wenn die sanierungsvereinbarung nicht unterschrieben wird
28.08.2014 die stiftung edith maryon / basel lädt zum gespräch ein
07.09.2014 gespräch mit herrn langscheid, frau fecke, herr fecke

wir haben verschieden für uns kritische punkte zur sprache gebracht. nach aussage von herrn langscheid sollen sich die projekte der stiftung edith mary / basel selber tragen darüber hinaus bestehe jedoch keine absicht eine zusätzlich rendite oder weitere gewinne aus den häusern zu erzielen. herr langscheid war der annahme, daß sich die mieten nach der sanierung nach dem mietspiegel richten.

unsere hauptpunkte daraus sind u.a. in unterschiedlichen briefen dargelegt:


01. orientierung des mietpreises am mietspiegel und folgeregelungen

02. unterbreitung und diskussion von vorschlägen wie die instandsetzungskosten ggf. zu senken sind und wie unnötige modernisierungsausgaben vermieden werden können.

03. alle ergebnisse sollen auch für bewohner optierbar sein die bereits eine andere vereinbarung unterzeichnet haben

04. mietminderung von 17,5% über die gesamte bauzeit der sanierung

05. schutz bestehender gewerbemietverträge

06. mitsprache / vorschlagsrecht bei neuvermietung

07. neuvermietung zu vergleichbaren konditionen

08. aufnahme / vermietung z.b. an kriegsflüchtlinge

09. einvernehmliche und entgegenkommende behandlung von besonderen härtefällen

10. möglichkeit zur erbringung von eigenleistungen. z.b. fahrradraum hofgestaltung- begrünung

11. keine drohungen und schikanen bei der aufnahme / übergahme von personen in bestehende mietverträge und bei untervermietung

12. umfassende antworten zu unseren fragen der arbeits- und lebensbedingungen der auf der baustelle tätigen menschen

hier aus unserem schreiben:

da in berlin aktuell mehrere fälle von krasser ausbeutung von arbeitnehmerInnen bekanntgeworden sind (z.b. neues einkaufszentrum leipziger platz) müssen wir unsere fragen bezüglich der arbeiter in der bornholmer- jülicher straße wiederholen.

sind die arbeiter bzw. ein teil der arbeiter noch im erdgeschoß (bornholmer straßer) untergebracht ?
gibt es dort entsprechende sanitäre einrichtungen ?
kann dort geheizt werden ?
haben die menschen inzwischen betten oder schlafen sie noch auf der erde ?
wurde ihnen eine alternative im haus angeboten ?
wie sind die arbeiter sonst untergebracht ?
was wurde unternommen um sicherzustellen, daß die arbeiter ihr geld bekommen?
haben sie sich arbeitsverträge vorlegen lasssen ?
gibt es eine ordentliche bezahlung für die geleistete zeit und arbeit ?
gibt es eine kontrolle, daß diese zahlungen auch erfolgt sind ?
sind die arbeiter krankenversichert ?
was passiert bei einem unklücksfall ?
gab es zum zeitpunkt des bekanntwerdens der nichtzahlung an die arbeiter noch offene rechnungen von der „problem firma” ?
wieviel bauarbeiter wurden nicht bezahlt ?
wird ggf. über eine teilentschädigung nachgedacht ?
was wußte der bauleiter / die bauleitung ?
was wußte der architekt ?

13. moratorium für die bislang eingegangenen klagen sowie für die noch folgenden für den zeitraum von mindestens 3 (drei) gesprächsrunden.

14. antgebot der stiftung edith maryon, basel für die übernahme der häuser durch die bewohner

wie in unserem gespräch mit ihnen möchten wir auch hier unsere gespächsbereitschaft bekunden.

konkrete vorschläge wo ggf. ausgaben vermieden werden können werden wir, sofern uns möglich, bis zum kommenden termin erarbeiten. wie in unserem ersten schreiben angesprochen wäre hierzu ein gespräch mit dem architekten notwendig.

als termin können wir uns auf den 17.01.2015 einigen. bitte teilen sie uns mit, ob es eine uhrzeit gibt die ggf. mit ihrer anreise harmoniert. ansonsten gerne um 11 uhr vormittags.

da wir nicht sicher sind, ob sie unsere (auch erste) mail erhalten bitten wir sie, nach eingang, um eine kurze bestätigung.

mit freundlichen grüßen

für bojue
christiane behr / wilhelm ebentreich


17.01.2015
Zweites Arbeitsgespräch Wunschsliste der Stiftung Edith Maryon

Wunschliste an den Hausverein.

1. Für die angekündigten Modernisierungs-Maßnahmen sind die Duldungserklärungen aller Mieter Voraussetzung. Ist es vorstellbar, dass die noch fehlenden Zustimmungen einzelner Mieter nach dem Gespräch
am 17. Januar erfolgen?

2. Wir würden die Bildung eines Hausvereins, der alle Mieter des Hauses einschließt, begrüßen. Unsere bisherigen Erfahrungen mit anderen Hausvereinen sind positiv, so dass wir gern diese Erfahrungen auch für die Mietergemeinschaft in der Jülicher Straße 30 und Bornholmer Straße 50 ermöglichen wollen. Unser Wunsch ist allerdings, dass dieser Hausverein für alle Mieter des Hauses offen ist und sich jeder dort einbringen kann.

3. Wir wären bereit bei der Ausarbeitung von Regeln, die Rechte und Pflichten der beiden Parteien (Hausverein und Eigentümer) berücksichtigen, mitzuhelfen.

4. Aus heutiger Sicht würden wir gerne folgende Hausbereiche in die Verantwortung des Hausvereins übergeben: Pflege der Gemeinschaftsanlagen wie Hof-Sitzbereich, Vorgarten, Fahrrad-Reparaturkeller und Fahrradraum, Wegräumen von Gerätschaften im Herbst/Winter, Verwaltung des Fahrradraumes sowie Entfernen nicht mehr genutzter Räder, Verwaltung der Kellergänge sowie Aufräumen (unzulässig) abgestellter Dinge, Pflege des Müllraumes und der Mülltrennung, Anschaffung von Gemeinschaftsanlagen und deren Verwaltung.

5. Gern nehmen wir Vorschläge für neue Mieter entgegen.



19.02.2015
Gerichtstermin

Es waren ca. 20 Zuschauer zum Termin gekommen. Bürger und Bürgerinnen von der Berliner Polizei zeigten sich solidarisch mit uns, denn so wie es aussah waren sie zu unserem Schutz gekommen. Da die Zeit ein wenig knapp war, konnten wir uns leider nicht über ihre Wohnsituation erkundigen. Die Einlasskontrollen waren zügig. Einladungskarten zur Verhandlung, Mandarinen, Rucksäcke und sonstiges Kleinod und die dazugehörigen Ausweise wurden, im Rahmen des Serviceangebotes, bis nach der Verhandlung aufbewahrt.

Es stellte sich schnell heraus, dass es außer der Güteverhandlung zu keinen weiteren Prozessschritten kommen wird. Der Vorsitzende wies gleich zu Anfang darauf hin, dass er doch schon vor langer Zeit schriftlich mitgeteilt hätte, dass die Stiftung ihre Position bezüglich der Mieterhöhung überdenken möge. Festgestellt wurde, dass sich der geplante Fahrradraum und Müllraum in einer Wohnung befindet und somit durch das Bezirksamt zu prüfen sei, ob eine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt. Der Vorsitzende schlug mehrfach eine gerichtliche Mediation vor. Die Beklagte und ihr Rechtsanwalt willigten ein und handelten so auch im Sinne der anderen Mieter. Weiterhin trugen sie vor, dass es bereits diverse Einigungsvorschläge von Seiten der Mieter gegeben habe die jedoch von der Stiftung nicht aufgegriffen wurden. Die anwesend der Kägerseite war anscheinend nicht befugt oder willens sich auf diesen Vorschlag einzulassen. So gab es von dem Richter eine Erklärungsfrist von 10 Tagen. In dieser Zeit kann sich die Stiftung Edith Maryon, vertreten durch ihren Geschäftsführer Christoph Langscheid, entscheiden ob sie an den Verhandlungstisch zurückkehrt.

26.02.2015
Gerichtstermin

Der Vorsitzende erwähnte zu Beginn, dass es sich im Gericht herumgesprochen hat, dass eine Reihe von Klagen bei verschiedenen Richtern und mit verschiedenen Rechtsanwälten anhängig sein und auch das öffentliche Interesse bei der ersten Verhandlung durch die Menge an Zuschauern eher ungewöhnlich gewesen sei. Der Richter bezog sich dann explizit auf die Verhandlung vom 19.02.2015 und den, vom vorsitzenden Richter mehrfach eingebrachten, Vorschlag einer gerichtlichen Mediation. (siehe Protokoll vom 19.02.2015) und fragte die Rechtsanwältn der Stifung Edith Maryon ob sie (die Stiftung) denn schon eine Entscheidung in Bezug auf eine gerichtliche Mediation getroffen hätte. Die Antwort war, dass es noch keine Entscheidung gäbe, es wäre ja auch noch Zeit bis zum Ablauf der Frist.

Die Beklagten stimmten der gerichtlichen Mediation zu und wiesen darauf hin, dass die Klägerin angefragt wurde ob ein Auszug aus der Wohnung gegen Geldzahlung für sie in Frage käme. Auch hierauf hatte die Klägerin noch keine Antwort.

Dies bedeutet warten auf die Stiftung Edith Maryon und den nächsten Termin.


09.03.2015
warten auf Antwort

Bis heute ist noch keine Erklärung der Stiftung Edith Maryon zur Teilnahme an einer gerichtlichen Mediation eingegangen. Der Vorsitzende hatte am 19.02.2015 eine Erklärungsfrist von 10 Tagen angekündigt. Vielleicht haben wir uns geirrt und es sind doch 14 Tage oder . . .? Aber will Mensch überhaupt verhandeln wenn die Entscheidung dazu schon so lange braucht ?.

Wer sich über den Fortgang des Konflikts informieren will, der sollte unbedingt auf deren Website vorbeischauen.

https://stiftungedithmaryonklagt.de

Unterstützung, Hilfe und Solidarität können die Leute aus der Bornholmer/Jülicher auch gut gebrauchen!