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Doppeltes Spiel

von Christiane Schulzki-Haddouti   
04/01
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In der Öffentlichkeit kritisieren ISPs die Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung massiv, doch einige kooperieren längst mit Strafverfolgern

Verbände und Unternehmen fuhren auf der Anhörung zum Entwurf der Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung am Dienstag, den 3.4.2001 in Bonn schweres Geschütz auf: "Überregulierung" war noch der harmloseste Vorwurf, "verfassungswidrig" und "schlampig abgefasst", diese Vorwürfe kratzten schon eher am Selbstverständnis der Beamten. "Enorme Kostensteigerungen", vor diesem Vorwurf fürchteten sie sich allerdings am meisten (  Anhörung: Harsche Kritik an Abhörplänen der Bundesregierung [0]).

Die Deutsche Telekom brachte dies am deutlichsten zum Ausdruck:

"Der Entwurf konterkariert das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Informationsgesellschaft in Deutschland entscheidend voranzubringen und 'Internet für alle' wirklich werden zu lassen. Seine Umsetzung würde die Unternehmen zwingen, Milliarden in eine neue Überwachungstechnik zu investieren. Den Unternehmen würden hierdurch finanzielle Mittel entzogen, die an anderer Stelle - zum Beispiel im Bereich technische Innovationen - fehlen."

Und mit dem Blick aufs Ausland meint die Telekom, "da in anderen Ländern die Regelungen zur Überwachung meist weniger restriktiv sind, droht die Verlagerung von Arbeitsplätzen in das Ausland."

Nach Auffassung der Telekom bringt die Bereitstellung neuer technischer Systeme und die Planung und Durchführung neuer betrieblicher Prozesse "erhebliche finanzielle Belastungen" mit sich: Allein für die nachträgliche Übermittlung der überwachten Telekommunikation rechnet die Telekom mit Investitionskosten in "Milliardenhöhe" für Netzumrüstungen.

Bei der Überwachungstechnik für Internetplattformen kalkuliert sie mit "mehreren zehn Millionen Mark". Weitere Kosten fallen für die technische Nachrüstung an, die für die Trennung von Kennung und Nachrichteninhalt notwendig ist. Ebenso muss die vorhandene Technik um hardwaremäßige Verschlüsselungsmodule ergänzt werden, um die unbefugte Kenntnisnahme durch Dritte zu verhindern. Hinzu kommt der "vermehrte Personalaufwand" durch Bereitschaftsdienste, Prüfpflichten und Log-Administration.

Hausnummern

Der Lobby-Verband der Internet-Service-Provider eco rechnet mit Investitionskosten von bis zu zwei Millionen Mark für einen Internet-Service-Provider mit Backbone-Infrastruktur. Bei dieser Berechnung geht eco von 10 POPs und 10 Rootern pro Standort sowie einem Rechner aus, der die Interfaces steuert. Hinzu kommen laufende Betriebs- und Personalkosten.

Eine detaillierte Beispielkalkulation legen jedoch weder eco noch die Deutsche Telekom vor. "Eine Differenzierung hinsichtlich der Kundenzahl ist nicht sinnvoll, entweder werden alle ISP an der Überwachung beteiligt oder keiner," meint Harald Summa von eco.

Summa geht davon aus, dass für die Überwachung des Email-Verkehrs oder privater Chats Investitionen von circa 15-20.000 Mark an Hardware pro Interface veranschlagt werden müssen. Bei kleineren Internet-Service-Providern schätzt er, dass mindestens 5-10 Interfaces hardwaremäßig erfasst werden müssen. Backbone-Provider bieten ein flächendeckendes Netz mit mehreren Einstiegspunkten (POP). Große Provider betreiben zwischen 10-20 POP. In jedem POP befinden sich circa 10-20 Rooter ( Big Brother ist den Providern zu teuer [1]).

Wirkungsgrad ungeklärt

Völlig ungeklärt, ist es bis heute, ob die durchgeführten Überwachungsmaßnahmen effizient sind. Doch nur "unter der Voraussetzung, dass sich tatsächlich eine signifikante Verbesserung der Strafverfolgung durch die Durchführung entsprechender Überwachungsmaßnahmen herleiten lässt, sind entsprechende Überwachungsverpflichtungen nach der TKÜV überhaupt verhältnismäßig", schreibt Summa in seiner Stellungnahme.

Provider kooperieren

Dass die Provider schon längst die Strafverfolger bei Überwachungsmaßnahmen unterstützen, ist Telepolis aus drei verlässlichen Quellen bekannt. Dabei handelt es sich um Deutschlands größte Provider T-Online und AOL, aber auch um einige kleinere Provider. Ihnen ist deshalb intern längst bekannt, in welchem Umfang die Kooperation in der Vergangenheit nötig war. Sie wären deshalb in der Lage, detaillierte Zahlen vorzulegen.

Ein hochrangiger Mitarbeiter von AOL sagte Telepolis, dass es sich hierbei pro Jahr nur um eine Handvoll von Fällen handeln würde. Im Vergleich zu den Überwachungsmaßnahmen in der Sprachtelefonie handele es sich um eine Größenordnung von 0,5 bis 1 Prozent. Diese geringe Anzahl stellt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Warum aber gehen die Provider damit nicht an die Öffentlichkeit? Warum legen sie keine konkreten Zahlen vor? Warum verzichten sie freiwillig auf ihr bestes Argument?

Nach Ansicht eines Insiders werden die Provider nie konkrete Zahlen vorlegen: Würden die Firmen dies tun, ließe sich auch ihr Geschäftsmodell überprüfen. Da in der Branche aber jeder mit geschönten Nutzerzahlen arbeite, wäre dies nur kontraproduktiv.

Doppeltes Spiel

Ein weiteres, gewichtiges Argument spricht gegen die Transparenz: Auch gegenüber den Steuerbehörden geben offenbar die wenigsten Anbieter den vollen Umfang ihres Geschäfts zu. "Wie kann ein Finanzbeamter in einem Raum voller Rechner überprüfen, welche geschäftskritischen Anwendungen auf diesen laufen?", so der Insider. Es sei nicht ungewöhnlich damit zu argumentieren, dass einige der geschäftskritischen Anwendungen zum Beispiel auf Rechnern in Luxemburg abgewickelt werden. Geht also nur eine einzige Firma mit Abhörzahlen an die Öffentlichkeit, würde sie automatisch zum Buhmann in der ganzen Branche werden.

Diese Verschleierungstaktik ist wohl auch im Bundeswirtschaftsministerium bekannt. Dort weiß man, dass die Anbieter ein doppeltes Spiel spielen: Einerseits wird schon längst mit den Strafverfolgern kooperiert, andererseits hält man dies in der öffentlichen Anhörung für unzumutbar. Dabei sollen sogar schon der Regulierungsbehörde einige Überwachungskonzepte der Anbieter zur Abnahme vorliegen. Doch auch davon darf die Öffentlichkeit nichts wissen.

Falsche Taktik?

Johannes Kollbeck, Mitarbeiter des SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, hält diese Taktik der Internetprovider für falsch:

"Sie haben bis jetzt keine großen Schwierigkeiten mit den Strafverfolgern wegen illegalen Inhalten, da sie schon mit ihnen kooperieren. Würden sie dies offen zugeben, wäre auch schnell die unsägliche Filter-Debatte beendet."

Das Argument macht Sinn: Niemand muss sich mit Filterprogrammen zum Hilfspolizisten machen, wenn dies die Strafverfolger bereits selbst an Ort und Stelle regeln können. Offensichtlich gibt es nur die Wahl zwischen zwei Übeln: Die legale Überwachung des Internetverkehrs durch die Strafverfolger akzeptieren oder selbst mit fragwürdigen Filtermethoden den Netzverkehr scannen (siehe auch Keine Angst vor der Telekommunikations-Überwachungsverordnung [2]).

Es scheint, dass sich die Provider schon längst für eine Option entschieden haben: Die Überwachung durch die Strafverfolger zu akzeptieren. Ob dies nun allerdings auf der Grundlage einer grundrechtlich, wie auch methodisch umstrittenen Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung geschehen muss, ist noch längst nicht entschieden.

Immerhin würde die Überwachungsverordnung der derzeitigen Wildwest-Praxis ein Ende machen: Die nordrhein-westfälische Landesdatenschützerin Bettina Sokol weiß: "Es gibt Provider, die geben Kundendaten nach telefonischer Bitte von Ermittlern raus, einfach so." Rechtlich wie faktisch müsse dazu aber ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegen.

Links

[0] http://www.heise.de/newsticker/data/klp-03.04.01-002/
[1] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7241/1.html
[2] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4976/1.html