Betrieb & Gewerkschaft
Von Kolleg_innen für Kolleg_innen
RSO-Betriebsflugblatt

"Vitamin C" (Charité) vom
15. März 2018

03/2018

trend
onlinezeitung

Von Kolleg_innen für Kolleg_innen...

Zeit wird es!
Die CFM hebt den Stundenlohn nun auf 11€ an. Damit bleiben die Löhne weit unter TVöD-Niveau und Charitè/CFM schicken weiter willentlich die Kolleg_innen in die Altersarmut. Im Gegenzug verzichtet ver.di bis Mitte 2019 auf Streikmaßnahmen, um Lohnerhöhungen
durchzusetzen. Na gut, nun muss es in den kommenden Monaten um unsere Arbeitsbedingungen gehen. Wir beginnen hier mal mit der Sammlung von Forderungen für einen nun zu erkämpfenden Manteltarifvertrag: Mindestens 30 Tage Urlaub für alle von uns, Ausschluss befristeter Einstellungen, Beschränkung der Reinigungsflächen, Zahlung vermögenswirksamer Leistungen in Höhe der Differenz von 11€ zum TVöD… Bitte vervollständigen, Tarifkommission bilden, als Gewerkschafter und Nichtgewerkschafter den Streik vorbereiten. Giebe, Müller und dem Einhäupl keine Ruhe lassen.

Lohnende Investition
Seit Februar versuchen wir zu verstehen, was uns das Arbeitszeitmanagement (AZM) in seinen News 02 mitteilen will. Es gibt keine „Mehrarbeit“. Denn jede Stunde die eine Teilzeitkraft länger bleibt, ist eine Überstunde. Diese muss mit einem Zuschlag vergütet
werden. Doch gleichzeitig teilt uns das AZM mit, dass „ungeplante“ Überstunden nun nicht mehr in Freizeit ausgeglichen, sondern ausgezahlt werden müssen. Richtig verstanden? Da Heepe und Co ja immer behaupten, es würde nicht genug Personal zu bekommen sein, hier unser Vorschlag, um das Arbeiten an der Charité etwas attraktiver zu machen. Dem Richterspruch wird entsprochen, jede Überstunde wird mit Zuschlag bezahlt. Und gleichzeitig mit Freizeit ausgeglichen. Zu teuer? Doch nur am Anfang. Je mehr Personal, desto weniger teure Überstunden. Sozusagen eine lohnende Investition.

Pause, keine Pause, Lagetsi
In den gleichen News zitiert das AMZ das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und erklärt Pausenregelungen. Da wurden wir gleich neugierig und wollten wissen, was eine Pause ist: „Im arbeitsrechtlichen Sinne liegt (eine Pause) vor, wenn der Arbeitnehmer vollständig von allen Arbeitspflichten freigestellt ist, nicht gearbeitet wird und auch keine Arbeitsbereitschaft vorliegt. Wo der Arbeitnehmer die Pause verbringt, ist ihm freizustellen. (www.arbeitsrecht.de) Keine Klingel, kein Telefon, kein PC. Nicht mal auf Station müssen wir sein. Das Pausen genommen werden können, liegt in der Verantwortung der Leitung. Da die Stationsleitungen über keine Personalhoheit verfügen liegt es in der Verantwortung der
Centrumsleitung und der PD. Wer also den Nachtdienst allein besetzt ohne klare Ablösungsregel, verstößt gegen das ArbZG. Wer den Spätdienst zu zweit besetzt und in
Kauf nimmt, dass in den Pausenzeiten eine Pflegekraft für 20 und mehr Patient_innen zuständig ist, gefährdet das Patientenwohl. Lagetsi? Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit
.
 

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Editorische Hinweise

Wir erhielten das Betriebsflugblatt von den AutorInnen. Wir veröffentlichen es zu dokumentarischen Zwecken. Für die Richtigkeit des Inhalts übernehmen wir keine Gewähr.

 "Revolutionär Sozialistische Organisation"