Betrieb & Gewerkschaft
Der Fall Schlecker

von
Martin Günther

03/2017

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Am 30. Januar 2012 verkündete die Tochter des Firmenpatriarchen Anton Schlecker die Insolvenz des selbigen. Fünf Jahre später hat die bis dato größte Insolvenz im Einzelhandel einen Fernseh-Zweiteiler inspiriert. Gleichzeitig muss sich Anton Schlecker noch einmal vor Gericht verantworten. Er hat wohl Geld für sich und seine Familie in Millionenhöhe beiseitegeschafft, als die Insolvenz klar war bzw. schon lief, das ist selbst nach deutschen Gesetzen nicht statthaft. Die Geschichte von Schlecker und seiner Insolvenz kann als Geschichte eines umtriebigen Geschäftsmannes erzählt werden, der es für geboten hielt, in den Pausenräumen für die Beschäftigten jeder seiner Filialen Portraits von sich hängen zu haben und der es mit Recht und Gesetz nicht so genau nahm. Das ist sicherlich nicht falsch. Doch Schlecker zeigt auch die Veränderung des bundesdeutschen Wirtschaftssystems in den letzten 40 Jahren, in denen auch noch der letzte Funke eines vormals sozialen Anspruches an die Wirtschaft sukzessive zurückgebaut wurde.

Preisbindung aufgegeben

Die Firmenlegende von Schlecker besagt, dass die Stunde des umtriebigen Kaufmannes Schlecker mit der Aufhebung der Preisbindung 1974 begann – also  seit Großhändler dem Einzelhandel Preisvorgaben machen durften. Er habe die Potenziale dieser Deregulierung erkannt und diese für sich genutzt. 1975 eröffnete Schlecker sein erstes Drogerie-Geschäft. Die ganze Bandbreite der Marketingtricks stand plötzlich zur Verfügung. Vor allem mit Lockpreisen auch mal unter Einkaufspreis, um die Kunden erstmal ins Geschäft zu locken, wurde das Schlecker-Imperium groß. Mit Preisbindung war das Kaufmannsdasein sicherlich nicht halb so spannend wie ohne Preisbindung. Geschäftsmodelle wie Schlecker wären wahrscheinlich gar nicht zustande gekommen und eine krachende Insolvenz à la Schlecker nie passiert. In der aktuellen 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen versucht die Bundesregierung übrigens in der Frage Verkauf unter Einkaufspreis wieder schärfer regulierend wirksam zu werden.

Keine Kontrolle von Marktmacht

Schlecker legte seit 1975 eine erstaunliche Expansion hin. In manchen Jahren eröffnete er täglich ein neues Geschäft irgendwo in Deutschland. 1999 erzielte Schlecker einen Rekordgewinn von 300 Millionen Euro und war bereits größer als alle Konkurrenten im Drogeriemarkt zusammen. 2006 erreichte das Firmenimperium mit 11.000 Geschäften seine größte Ausweitung. Schlecker stellte zeitweise 76 Prozent aller Drogeriegeschäfte in Deutschland. Mit seiner Marktmacht machte er Zulieferern Druck. Nicht bei Schlecker im Regal zu stehen, bedeutete für Produzenten bestimmter Waren die Gefahr des Niederganges. An Schlecker verkaufen zu »dürfen«, bedeutete allerdings auch ruinöse Verkaufspreise. Die deutschen Behörden und die Politik wurden nicht aktiv. Das gesamte deutsche Kartellrecht ist nicht auf die Verhinderung von Marktmacht ausgelegt, vielmehr auf die Verhinderung des so genannten Missbrauchs von Marktmacht. Letzteres ist bei Weitem schwerer nachzuweisen. Eine Zerschlagung von Unternehmen bei zu großer Marktmacht, wie es beispielsweise das Kartellrecht der USA kennt, ist nicht vorgesehen. So konnte sich Schlecker zu einem marktbeherrschenden Giganten entwickeln, dessen Filialen in manchen ländlichen Räumen die einzige Quelle für den Einkauf vor Ort waren. Diese Nahversorgungsfunktion fiel mit der Insolvenz meistens ersatzlos weg. Nur am Rande sei bemerkt, dass seit 2006 die Monopolkommission faktisch die systematische Berichterstattung über die Marktkonzentration in den einzelnen Branchen in Deutschland aufgegeben hat. Das Entstehen einer Marktmacht wie bei Schlecker wenigstens zu registrieren, wird damit faktisch aufgegeben.

Keine Mitbestimmung und zweifelhaftes Firmenkonstrukt

Bis zuletzt firmierte Schlecker als eingetragener Einzelkaufmann und entzog sich so einer Reihe von Pflichten zur Offenlegung von Finanzströmen und Ähnlichem. Das deutsche Recht kennt keine Einschränkungen für die Größe von bestimmten rechtlichen Firmenkonstrukten. So berichteten Betriebsräte, dass ihnen das gesamte Ausmaß des wirtschaftlichen Niederganges erst durch den Insolvenzverwalter offengelegt wurde. Freilich merkten die Beschäftigten und ihre Betriebsräte schon vorher, dass es nicht rund lief. Doch diese Erkenntnis hat ihnen wenig geholfen. Eine Mitbestimmungskultur, die bestimmte Fehlentwicklungen offenlegen und ggf. sogar hätte korrigieren können, wurde in Ansätzen erst in den letzten Jahren des Unternehmens eingeführt. Lange Zeit war Schlecker ein Musterbeispiel für Gewerkschafts- und Mitbestimmungsfeindlichkeit. Durch die spezifische Firmenstruktur waren Betriebsratsgründungen schwierig. Ein Betriebsrat musste faktisch in jeder Filiale einzeln gegründet werden, wenn dies überhaupt aufgrund der personellen Mindestanforderungen für Betriebsratsgründungen möglich war. Versuche zur Gründung von Betriebsräten wurden aktiv bekämpft und endeten nicht selten mit der Kündigung der Initiatoren. Erst nach massivem öffentlichem Druck wurde teilweise eingelenkt. Schlecker ist zwar ein besonders krasses Beispiel, wie über bestimmte Firmenkonstrukte die Mitbestimmung von Beschäftigten und andere Rechte und Vorschriften behindert bzw. unterlaufen werden können. Doch leider ist das bei weiten nicht der einzige Fall. Aktuell zeichnet sich ab, dass auch solche rechtlichen Firmenkonstrukte, die im Rahmen der Europäischen Union geschaffen wurden (Societas Europaea), genutzt werden, um eine nationale Kontrolle und insbesondere Mitbestimmungsrechte in einzelnen Staaten zu unterlaufen.

Lohndumping erlaubt

Die Mitbestimmungs- und Gewerkschaftsfeindlichkeit Schleckers hatte natürlich seinen materiellen Grund: maximale Ausbeutung der Beschäftigten. In vielen Filialen gab es gerade einmal einen Vollzeitbeschäftigten, ansonsten wurde mit Teilzeitkräften gearbeitet, nicht selten sogar mit nur befristet beschäftigten Aushilfen. Unbezahlte Mehrarbeit vor Öffnung des Geschäfts bzw. nach Schließung des Geschäftes war fest eingeplante Praxis. Schleckers wurden gar verurteilt, Beschäftigten vorgegaukelt zu haben, dass sie nach Tarifvertrag bezahlt würden, obwohl sie niedriger entlohnt wurden. Der Erfolg Schleckers wäre ohne diese systematische Ausbeutung, die lange Zeit begleitet wurde durch ein systematisches Ausspähen der Beschäftigten, nicht möglich. Besonders gravierend trat dies nach 2000 in Erscheinung, als die Allgemeinverbindlichkeit der entsprechenden Tarifverträge wegfiel. Schlecker reizte die mit der Agenda 2010 geschaffenen Möglichkeiten beispielsweise der Leiharbeit voll aus. Selbst der Branchenverband HDE distanzierte sich von den Geschäftspraktiken von Schlecker gegenüber »seinen« Beschäftigten. Natürlich zeigte Schlecker, dass er auch bereit war, über den legalen Rahmen hinaus Lohndumping zu betreiben. Doch es war vor allem auch die Erweiterung des legalen Rahmens für Lohndumping à la Leiharbeit, Wegfall der Allgemeinverbindlichkeit, die konsequent ausgenutzt wurde.

Beschäftigte sich selbst überlassen

Die Insolvenz von Schlecker schickte 27.000 Beschäftigte in die Arbeitslosigkeit, die überwiegende Mehrheit von ihnen Frauen. Im März 2013 hörte die Bundesagentur für Arbeit auf zu verfolgen, wie sich das Schicksal der ehemaligen Beschäftigten gestaltet. Bis dahin waren gerade einmal 11.198 Frauen und Männer in Jobs vermittelt worden, 154 hatten sich selbständig gemacht. Was aus den Beschäftigten geworden ist, die bereits vor der Insolvenz von Schlecker durch Schrumpfung des ehemaligen Drogerie-Giganten ihren Job verloren haben, ist noch nicht einmal erfasst.

Nur in ganz vereinzelten Fällen wurden ehemalige »Schlecker-Frauen« zu Erzieherinnen ausgebildet, wie es Arbeitsministerin Ursula von der Leyen vollmundig als Perspektive für die Entlassenen propagiert hatte. Die »Anschlussverwendung«, die sich die Schlecker-Frauen suchen sollten, wurde ihnen nicht selten von der Bundesagentur für Arbeit verbaut. Die Umschulung zur Erzieherin, die faktisch eine dreijährige Ausbildung bedeutete, scheiterte oftmals allein schon daran, dass im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gar keine Weiterbildung für einen solchen Zeitraum nach den Regeln der Bundesagentur gewährt werden darf. In einigen Fällen sprangen dann Bundesländer mit Sonderprogrammen ein, um die Umschulung bis zum Ende zu finanzieren. Viele Betroffene haben erlebt, dass sie von Staat und herrschender Politik nicht viel zu erwarten haben – trotz vollmundiger Versprechen. Die aktive Arbeitsmarktpolitik wurde systematisch, insbesondere mit der Agenda 2010, geschrumpft. Vom »Fördern und Fordern« bleibt oft nur das Fordern übrig. Die aktive Arbeitsmarktpolitik wurde in eine Verfassung der strukturellen Unfähigkeit überführt, die den Betroffenen größerer Insolvenzen nicht mehr zu helfen vermag. Den anstehenden Strukturwandel in ganzen Regionen, wie beispielsweise in den Braunkohleregionen, aktiv zu begleiten – dazu ist dieses System erst recht nicht in der Lage.

Quelle: Erstveröffentlicht bei der "Kommunistischen Plattform" in der Linkspartei.

Die Liste der geplanten Schließungen der Schlecker-Filialen aus dem Jahre 2015