Frankreich: Gesetz zur Festschreibung der „positiven Rolle“ des Kolonialismus:
Das Ende vom Lied....

von Bernhard Schmid (Paris)
03/06

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Das Problem, das der französischen politischen Klasse aus der Polemik um das umstrittene „Gesetz vom 23. Februar 2005“ zu erwachsen begann, ist gelöst. Aubenpolitische Verwicklungen hatten gedroht: Das o.g. Gesetz wollte Forscher und Lehrer/innen in Frankreich darauf verpflichten, in ihren Forschungs- oder Unterrichtsprogrammen die angebliche (so die wörtliche Formulierung in Artikel 4) „positive Rolle der Kolonisierung in Übersee und vor allem in Nordafrika“ hervorzuheben. Dies empfand man in den ehemals kolonisierten Ländern nicht unbedingt als eine Idee der Spitzenklasse. Unter anderem hatte Algeriens Staatspräsident Abdelaziz Boutefliqa (Bouteflika, laut der französierten Schreibweise) am 8. Mai 2005 das französische Gesetz mit scharfen Worten kritisiert. Es handelte sich um den 60. Jahrestag der Massaker von Sétif, Guelma und an der Küste unweit von Bougie, bei denen am 8. Mai 1945 rund 45.000 algerische Zivilisten durch die Soldateska der Kolonialmacht sowie durch Siedlermilizen getötet worden waren. An der Staatsspitze in Paris fing man allmählich an, kalte Fübe zu bekommen.  

Gut, dass es da ein einwandfreies juristisches Argument für Präsident Jacques Chirac gab, um darum umhinzukommen, Kritik an dem bizarren bzw. ideologisch aufgeladenen Inhalt des umstrittenen Gesetzestextes zu üben. Da hätte er es sich doch mit einigen seiner Parteifreunde verderben müssen! Doch das juristische Instrumentarium erwies sich als geeignet, um das politische Anliegen (den Klotz am Bein, den dieses Gesetz darstellte, los zu bekommen) in unauffälliger Form zu verfolgen. Gemäb der Aufteilung der Kompetenzen zwischen Gesetzgeber und Verwaltung, die durch Artikel 34 und 37 der französischen Verfassung vorgenommen wird, obliegt es der Verwaltung, die Schulprogramme zu entwerfen, auf dem Verordnungswege zu verabschieden und anzupassen. Also hat sich das Parlament nicht darin einzumischen, und überschritt folglich die ihm zustehenden Kompetenzen, als es den im Nachhinein so heftig umstrittenen Artikel 4 in das Gesetz vom 23. Februar 2005 aufnahm. 

Damit konnte die Angelegenheit vom linken auf das rechte Seineufer übergeben werden. Im Klartext: Statt der Abgeordneten der französischen Nationalversammlung, die im Palais Bourbon auf dem „linken“ (südlichen) Ufer der Seine residiert, sollten nunmehr die Verfassungsrichter auf der anderen Flussseite mit der heiklen Angelegenheit befasst werden. Diesen Ausweg hatte sich Präsident Jacques Chirac zusammen mit dem amtierenden Parlamentspräsidenten Jean-Louis Debré (der frühere Innenminister zählt zu den letzten Getreuen Chiracs, dessen Stern im Sinken begriffen ist, im konservativen Lager) ausgedacht. Und so sah es auch der Bericht einer Kommission unter Vorsitz von Debré vor, deren - ziemlich allgemein formulierter - Auftrag lautete, die „Tätigkeit des Parlaments auf dem Gebiet der Erinnerung und der Geschichte“ zu untersuchen und zu bewerten. Die Kommission war am 9. Dezember 2005 eingesetzt worden, um die immer wieder aufflammende Polemik um das Gesetz vom Februar desselben Jahres zu beruhigen. Ihr Abschlussbericht wurde am 25. Januar 06 veröffentlicht.

Kaum ausgesprochen, wurde die rettende Idee auch schon in die Tat umgesetzt: Am 31. Januar 2005 verkündete der Verfassungsgerichtshof auf Antrag der Regierung von Dominique de Villepin hin, den berüchtigten Artikel 4 des strittigen Gesetzes zu „deklassifizieren“, wie die Verfassung der (1958 begründeten) Fünften Republik es ihm erlaubt. Das heibt, dass dem nämlichen Artikel ab diesem Zeitpunkt keine Gesetzes-, sondern nurmehr Verordnungskraft zukam. Damit aber war auch der Weg dafür frei geschaufelt worden, dass das Staatsoberhaupt seinerseits den solcherart herabgestuften, früheren Gesetzesartikel durch eine einfache Präsidialverordnung außer Kraft setzen konnte. Dies tat Präsident Chirac denn auch, beinahe in aller Stille; sein Präsidialdekret wurde am 16. Februar dieses Jahres im Journal Officiel (dem Gesetzesblatt) publiziert. Die französische bürgerliche Presse berichtete zu jenem Zeitpunkt kaum noch über die Polemik. 

            Rückblick auf ein umstrittenes Gesetz – das noch weiter wirkt! 

Das fragliche Gesetz hatte ursprünglich die materielle und ideelle Entschädigung von Franzosen, die während der Entkolonialisierung in Afrika oder Asien Schaden erlitten haben wollen, zum Gegenstand. Es entstand infolge eines Kommissionsberichts, der im September 2003 dem damaligen Premierminister Jean-Pierre Raffarin vorgelegt worden war, und auf einem Vorentwurf des südfranzösischen Abgeordneten Michel Diefenbacher aufbauend. Seine Ausarbeitung erfolgte im Laufe des Jahres 2004. 

Im Laufe der parlamentarischen Lesung zu Anfang vorigen Jahres wurde es jedoch durch konservative Abgeordnete, unter ihnen übereifrige Hinterbänkler, immer mehr ideologisch aufgeladen. Auf diesem Wege geriet der berüchtigte Artikel 4, der in der Folgezeit zu heftigen Auseinandersetzungen nicht nur auf innenpolitischer, sondern auch auf zwischenstaatlicher Ebene Anlass geben würde, in den Gesetzestext. Haupttriebkraft bei der ideologischen Verschärfung war der nordfranzösische konservative Abgeordnete Christian Vanneste (UMP). Vanneste ist, was man einen rechten Überzeugungstäter nennen darf, denn er machte auch bei anderen Gelegenheiten lautstark auf sich aufmerksam. So etwa, als er bei der Debatte um das (durch die Raffarin-Regierung vorgelegte) Gesetz gegen Homphobie, das neue Straftatbestände bei Hassverbrechen einführt und im Dezember 2004 durch die Nationalversammlung angenommen wurde, lauthals hinaus trompetete: „Die homosexuelle Lebensform ist gegenüber der heterosexuellen inférieure (unterlegen/minderwertig). Denn würden alle homosexuell, so würde die Menschheit aussterben.“ Für diese diskriminatorische Äuberung ist Christian Vanneste nun am 24. Januar dieses Jahres zu 3.000 Euro Geldstrafe, zuzüglich  zur Zahlung von je 3.000 Euro an drei Nebenklägerorganisation, verurteilt worden. 

Nun sollte man aber nicht glauben, dass dadurch alle brisanten Punkte des Gesetzes vom Februar vorigen Jahres „entschärft“ worden seien. Dies ist in Wirklichkeit nicht der Fall. Die französische Wochenzeitung Le Canard enchaîné weist in ihrer Ausgabe vom 1. März 2006 darauf hin, dass der Artikel 13 desselben Gesetzes nach wie vor in Kraft ist, der eine Entschädigungszahlung für „politische Exilierte“ im Rahmen der Entkolonialisierung vorsieht. Dabei handelt es sich nur um eine höfliche Umschreibung für ehemalige Angehörige der ultrarechten Terrororganisation OAS (Organisation armée secrète, dies bedeutet „Organisation geheime Armee“ oder auch „Bewaffnete Geheimorganisation“), die ab 1961 gegen den Rückzug der französischen Armee aus dem kolonisierten Algerien bombte und mordete. 2.200 Personen wurden durch die OAS gezielt ermordet, von algerischen ZivilistInnen bis hin zu liberalen oder „loyalistischen“ französischen Staatsbeamten, die die sich anbahnende Unabhängigkeit Algeriens als unausweichlich akzeptiert hatten.  

Viele ihrer früheren Mitglieder hatten ab 1962 (dem Jahr der staatlichen Unabhängigkeit Algeriens) zunächst  in Franco-Spanien oder in Argentinien Zuflucht gesucht, da einige der Topterroristen der OAS im gaullistischen Frankreich zu Tode verurteilt waren. Spätestens die unter François Mitterrand 1982 beschlossene Generalamnestie für die ehemaligen Putschgeneräle von Algier, die mit Teilen der Armee ab 1961 gegen den französischen Rückzug meuterten und den Startschuss zur Gründung der OAS gaben, signalisierte den ehemaligen OAS-Mitgliedern, dass sie künftig in Frankreich in Ruhe gelassen würden.

Doch nunmehr sollen sie, gemäb Artikel 13 des „Gesetzes vom 23. Februar 2005“, sogar Anspruch auf eine materielle Entschädigung haben, in Höhe von 5.036 Euro jährlich (steuerfrei). Dem damalige Premierminister Jean-Pierre Raffarin war die Umsetzung dieser Bestimmung anscheinend ein Herzensanliegen, denn er lieb die dafür erforderliche Ausführungsverordnung noch am 26. Mai 2005 verabschieden – drei Tage vor dem heiklen französischen Referendum über den EU-Verfassungsvertrag, und vier Tage vor seiner in diesem Kontext bereits absehbaren Entlassung als Premierminister. 

Über die Erteilung der „Schadensersatz“leistungen wird, nach weitgehend freiem Ermessen, eine siebenköpfige Kommission entscheiden. In dieser Kommission sitzt beispielsweise der ehemalige Barbesitzer in Oran, Athanase Georgopoulos, der im Jahre 1961 die „Zone 3“ der Terrororganisation OAS in Oran gegründet hatte und später den Putschgeneral Edmond Jouhaud versteckte. Nach der neuen Regelung könnte er als Kandidat auf seine eigene „Entschädigung“ auftreten, wie die Zeitung ironisch bemerkt... 

Die Kampagne der Kritiker 

Zunächst blieb der nachträglich in die ursprüngliche Gesetzesvorlage aufgenommene Artikel durch die breite Öffentlichkeit unbemerkt. Auch die parlamentarische Linksopposition hatte die Einfügung dieser brisanten Passage völlig verschlafen, und die sozialdemokratischen Abgeordneten hatten für den brisanten Artikel die Hand gehoben – wie sie heute sagen, in Unkenntnis seines wirklichen Inhalts. Im Frühjahr schlug erstmals ein Kollektiv von Geschichtslehrern Alarm und sammelte Unterschriften für die Abschaffung des Gesetzes und vor allem seines Artikels 4. Die Kampagne wuchs, unterstützt etwa durch die traditionsreiche „Liga für Menschenrechte“ (LDH), die dereinst während der Dreyfus-Affäre gegründet worden war, schnell an. Unterstützung erhielt sie etwa auch etwa durch die linksliberale Tageszeitung Libération, in der Historiker verkündeten, die Geschichtsforschung lasse sich auf keinen Fall an die staatliche Kandare nehmen. 

Gleichzeitig entstand eine vor allem von Einwandererkindern getragene Bewegung, die sich ironisch „Die Eingeborenen der Republik“ (Les Indigènes de la République) taufte. Zu ihren ersten öffentlichen Handlungen gehörte die Veröffentlichung eines Aufrufs gegen das neue Gesetz schon im Februar. Am 8. Mai 2005 führte sie eine größere Demonstration mit rund 3.000 Personen in Paris durch, die durch die InitiatorInnen der „Indigènes“ freilich seit längerem – und bereits vor Publikwerden des neuen Gesetzes – geplant worden war. Durch sie sollte auf den geschichtlichen Doppelcharakter des 8. Mai 1945, dessen an diesem Tag gedacht wurde, aufmerksam gemacht werden: Das Datum, das in Frankreich noch immer alljährlich ein gesetzlicher Feiertag ist, steht einerseits für das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa und die Befreiung des Kontinents vom Faschismus. Andererseits aber hatte die französische Kolonialmacht an demselben 8. Mai 1945 tausende Algerier massakriert, die auf die Straße geströmt waren, um ihrerseits das Kriegsende zu feiern und „Freiheit auch für die Völker Nordafrikas“ zu feiern.  

Insbesondere im Hinblick auf Algerien, auf das die letztere Formulierung unverkennbar anspielt, ist der Hinweis auf die angebliche „positive Rolle“ des Kolonialismus tatsächlich ausgesprochen absurd. Denn 132 Jahre Kolonisierung bedeuteten in diesem Land vor allem die Errichtung eines auf konfessionellen Kategorien aufbauenden Apartheidsystems, in dem „Christen“, „Juden“ und „Moslems“ unterschiedlichen Rechts- bzw. Rechtlosigkeits-Status hatten, und die drastische Absenkung der Alphabetisierungsrate der moslemischen Mehrheitsbevölkerung gegenüber der vorkolonialen Ära. 

Der selbstironisch gewählte Name der „Eingeborenen der Republik“ soll daran erinnern, wie die moslemische Mehrheitsbevölkerung in der französischen Kolonie Algerien behandelt wurde: Sie unterstand Jahrzehnte lang dem Code de l’indigénat (Eingeborenengesetzbuch), das herzlich wenig mit bürgerlich-rechtsstaatlichen Prinzipien zu tun hat und etwa das Prinzip der „kollektiven Verantwortung“ festschrieb. Ihm zufolge konnte jeder beliebige „Eingeborene“ für das so genannte Verbrechen eines Angehörigen seiner Bevölkerungsgruppe gegen Europäer oder gegen die Staatsmacht bestraft werden. Die Hauptthese der neuen Bewegung - deren Initiatoren sich durch die Annahme des Gesetzes vom 23. Februar bestätigt fühlten, weshalb sie es auch zum Sprungbrett ihrer Öffentlichkeitswerbung machten - lautete, es herrsche eine direkte Kontinuitätslinie zwischen den kolonialen Herrschaftsformen von gestern und dem heutigen Umgang mit Einwanderern durch den französischen Staat vor. Aber auch in der Linken ist die neue Bewegung bis heute heftig umstritten, etwa weil sie nahezu alle aktuellen Diskriminierungen auf den einheitlichen Nenner „Kontinuität des Kolonialismus“ zu bringen versucht, während in Wirklichkeit nicht alle Benachteiligten auch ehemalige Kolonialsubjekte sind. Neben diesem analytischen Reduktionismus wird den „Indigènes“ auch vorgeworfen, dass sie mitunter zu pauschal manche republikanischen französischen Werte – wie den Laizismus, der von Staats wegen heute gegen die moslemische Minderheit gekehrt wird, etwa in Gestalt des Kopftuchverbots für moslemische Schülerinnen  – auf einen „kolonialen Konsens“ reduziert, und damit die Errungenschaften vergangener Konflikte in der französischen Gesellschaft zu negieren droht. 

Nach den Herbstunruhen in den französischen Banlieues stellten die sozialdemokratischen Abgeordneten am 29. November 2005 einen Antrag auf Abschaffung des umstrittenen Artikels 4. Dabei verspürten die Sozialisten wohl auch das dringende Bedürfnis, sich zur Abwechslung wieder oppositionell zu gebärden, nachdem sie das Notstandsregime der Regierung während der Riots de facto unterstützt hatten. Aber die Konservativen haben, dem Mehrheitswahlrecht sei Dank (denn bei den letzten Parlamentswahlen votierten nur 29,5 Prozent der wahlberechtigten erwachsenen Bevölkerung für ihre Kandidaten), eine weit über 60prozentige Mehrheit an Sitzen im Parlament. Und so konnten sie das Begehren der Parlamentsopposition leicht abschmettern. Zur Begründung ihres Antrags auf Neubefassung mit dem Gesetzesartikel zum Zwecke seiner Streichung erklärten die sozialdemokratischen Parlamentarier, es handelte sich dabei um ein Zeichen des Respekts für die Kinder von Einwanderern und ehemals Kolonisierten, das nach den Herbstunruhen die Gemüter beruhigen könnte. Konservative Parlamentarier drehten das Argument ihrerseits um: Auch sie führten die voran gegangenen Riots an - aber um zu erklären, ein solches „Signal des Nachgebens“ würde in dieser Situation nur als Schwäche ausgelegt. Käme die Opposition mit ihrem Abschaffungsantrag durch, so etwa der rechtskonservative Abgeordnete Lionnel Luca aus einem Wahlkreis in Nizza, wo viele ehemalige französische Siedler aus Algerien wohnhaft sind, dann würden die Unruhen alsbald wieder aufflackern.  

Den tatsächlichen Ausschlag für die Entscheidung Jacques Chiracs gegeben haben aber wohl außenpolitische Rücksichtnahmen. Seit den beiden Staatsbesuchen Chiracs in Algerien im März 2003 und im April 2004 hatten Pläne für einen umfassenden „Freundschaftsvertrag“ zwischen Frankreich und seiner ehemaligen nordafrikanischen „Schlüsselkolonie“ – dabei war Algerien juristisch von 1848 bis 1962 sogar ein „integraler Bestandteil des französischen Mutterlands“, in drei Départements aufgeteilt – bestanden. Der künftige Staatsvertrag, der nach ursprünglichen Plänen bis zum Ende des Jahres 2005 hätte unterzeichnet sein sollen, sollte neben Freundschafts- und Aussöhnungsbekundungen eine „exemplarische wirtschaftliche Zusammenarbeit“, ferner aber auch eine enge militärische Kooperation beinhalten. Es gilt, der wirtschaftlichen wie auch militärischen Expansion der US-Amerikaner – die ihren „Antiterrorkrieg“ derzeit auch auf Nordafrika und die Sahelzone ausweiten, und in diesem Rahmen etwa „Spezialkommandos“ in Südalgerien unterhalten – in der Region zuvorzukommen und bisherige Einflusszonen nicht zu verlieren. Durch die zwischenstaatliche Polemik aufgrund des „Gesetzes vom 23. Februar“, wohl aber auch durch die längere Krankheit Bouteflikas (der im November und Dezember 2005 mehrere Wochen lang in einer Pariser Klinik behandelt wurde) bedingt, waren die Pläne für das Vertragswerk aber erst einmal auf Eis gelegt. Jetzt sollen sie wieder aufgetaut werden. Gleichzeitig mit der Verkündung der von ihm gemeinsam mit Chirac ausgetüftelten „Deklassifizierungs“pläne verkündete Parlamentspräsident Jean-Louis Debré gegenüber algerischen Presseagentur den dringenden Wunsch nach einem Ausbau der französisch-algerischen Beziehungen.

Post scriptum :

 Der sozialdemokratische Regionalpräsident von Montpellier, Georges Frêche, der Anfang Februar in «seiner» Region lebende Harkis (auf französischer Seite im Kolonialkrieg kämpfende Algerier, die sich nach Kriegsende über das Mittelmeer flüchteten) wörtlich als «Untermenschen» bezeichnet hatte, ist nunmehr nach längerem Zögern endlich durch seine Partei sanktioniert worden.  Am 28. Februar wurde er, bis zu weiteren Entscheidungen über seinen Fall, vorläufig aus dem Parteivorstand der französischen «Sozialistischen Partei» ausgeschlossen. Frêche hatte seit langem durch rassistische Bemerkungen und Ausfälle besonders gegen Nordafrikaner oder Moslems auf sich aufmerksam gemacht. Schon 1962 hatte er sein damaliges «Verständnis» für die Mitglieder der O.A.S. bekundet.

Nun: «ein bisschen» anti-arabischer Rassismus ist ja O.K. – aber doch bitte nicht gegen Harkis, die im Algerienkrieg loyal auf «unserer» Seite gekämpft haben...

Editorische Anmerkungen

Der Artikel wurde uns in der vorliegenden Fassung vom Autor am 3.3.2006 zur Verfügung gestellt.