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schwerin: 
repression gegen antifas

ein bericht der  antifa schwerin 

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die stadt schwerin ist auf dem besten weg, eine national befreite zone zu werden. während es in den vergangenen jahren um die aktive naziszene eher ruhig war, häuften sich in der letzten zeit rechtsradikale übergriffe. dabei sind meist antifas und/oder punks ziel der angriffe. es wurden/werden
wohnungen gestürmt, konzerte überfallen, menschen angestochen und verprügelt. seinen höhepunkt fanden die faschoaktivitäten mit der errichtung eines rechten treffpunktes in der goethestrasse 23. dieser stumpfen, faschistischen gewalt versuchten und versuchen immer wieder antifaschistinnen entgegenzuwirken. dieser text will von einer dieser bemühungen berichten und gleichzeitig die reaktionen eines staates aufzeigen, der gerne sein rechtes auge zukneift, um auf dem linken besser
gucken zu können!

die vorgeschichte

am nachmittag des 2.mai 98 wurde ein mensch von einer gruppe neonazis in einem, eher von linken bewohnten stadtviertel schwerins, bedroht. als reaktion darauf, machten sich einige auf, die faschisten zu vertreiben. den faschos sollte gezeigt werden, dass sie weder erwünscht sind, noch geduldet
werden. im laufe einer auseinandersetzung, wurde ein neonazi verletzt. ein mensch wurde beim angriff erkannt und namentlich bei den bullen angezeigt. um seinen eigenen hals zu retten, hat er die anderen leute verpfiffen. das zeigt, dass mensch actions, so spontan sie auch sein mögen, nur mit
genossInnen durchziehen sollte, denen er/sie vertraut und auf die er/sie sich verlassen kann. in der folgezeit haben die bullen bei einer person die wohnung aufgebrochen und etwas "unordnung" geschaffen. das schloss wurde ausgewechselt und die tür mit der nachricht versiegelt, die betroffene
person könne sich seinen schlüssel auf dem polizeirevier in der schlossstrasse abholen. das war ganz offensichtlich eine falle- denn anstatt des schlüssels, wurde ein haftbefehl ausgehändigt. ohne vorführung vor einem haftrichter, ging unser genosse unmittelbar für drei wochen in die jva bützow, bevor ihn seine anwältin rausholte. ein weiterer beteiligter wurde unter dem vorwand einer ed- behandlung unter dem druck, sonst (gewaltsam) vorgeführt zu werden, zu den auf die wache gezerrt. auf dem revier offenbarte man ihm, dass er auf antrag der staatsanwaltschaft festgenommen sei. nach einer vorführung beim haftrichter verschleppte man auch ihn nach bützow. diese massnahmen erfolgten unter dem vorwand der fluchtgefahr (weil eine sanktonierung mit bis zu 5 jahren knast zu erwarten sei), obwohl feste soziale bindungen in beiden fällen existierten. die haftbefehle der anderen beschuldigten, setzte
das gericht unter auflagen ausser kraft.

der staat im verfolgungswahn

der staatsschutz gab sich damit aber nicht zufrieden. ihnen war alles daran gelegen, antifaschistischen widerstand zu kriminalisieren und zu zerschlagen. repressive massnahmen, wie observation, besuch bei den vorgesetzten auf der arbeit und derlei schikanen (stichwort: vernehmungsmethoden) erfolgten unter der leitung des hochmotivierten kriminalhauptkommissars karsten luschnat. zu diesem polizeilichen druck durch die staatsschutzabteilung k4, kam der juristische, der von der staatsanwaltschaft aufgebaut wurde. so ordnete das amtsgericht schwerin im märz 99 (noch vor der hauptverhandlung) ein dna- untersuchungsverfahren an! nach einer beschwerde durch die anwältInnen der betroffenen wurde dieser beschluss vor dem landgericht schwerin jedoch zunächst verworfen.  im juli 99 folgten dann die prozesse. die anklage lautete auf gemeinschaftliche körperverletzung und raub, wobei hier angemerkt sei, dass sich im laufe der verhandlungen der zweite tatbestand als nicht haltbar erwies. während die verfahren gegen geldstrafe eingestellt wurden, konzentrierte sich der verurteilungswille der staatsanwaltschaft auf zwei genossen, die schon seit längerem politisch in erscheinung getreten sind. bei der wahrheitsfindung hat sich allerdings ergeben, dass von diesen beiden, keine körperliche
gewalt ausging. daraufhin war selbst von richter brenne auf antrag der verteidigung, eine bereitschaft zur einstellung des verfahrens erkennbar gewesen. jedoch hätte das ein einverständnis der staatsanwaltschaft erfordert. der anklagevertreter redlin ging darauf, nach konspirativer
absprache mit seinem vorgesetzten kollorz, nicht ein. eine einstellung stand für ihn auf keinen fall zur debatte! unschuld hin oder her, neun monate knast auf zwei jahre zur bewährung wurden gefordert. der richter verhängte die mindeststrafe in "gemeinschaftlich begangener körperverletzung" sechs monate auf zwei jahre. darüberhinaus ordnete er die zahlung von jeweils 500 dm durch die betroffenen ans diakonische werk an.

damit noch nicht genug

nachdem juristisch alles gelaufen war, die beteiligten menschen damit rechneten, die ganze aktion nun hinter sich lassen zu können, bekamen die leuten eine erneute polizeiliche vorladung zur durchführung der dna- analyse ins haus! da für die betroffenen ja noch immer der beschluss des landgerichts seine gültigkeit fand, der eine aufgezwungene abgabe des genetischen codes untersagte, griff die polizei in die trickkiste. sie liess einfach mal so zur entnahme der erbinformationen bitten. dabei besass sie sogar die frechheit, einem menschen mit zwangsvorführung zu drohen, weil dieser der unrechtmässigen vorladung nicht gefolgt war. die beamten versuchten ihre massnahmen über den nicht mehr rechtskräftigen beschluss des amtsgerichts zu begründen (dieser wurde, wie gesagt, vom landgericht
verworfen). als die vorgeladenen personen auf diesen fakt aufmerksam machten, schwenkten die bullen um, und boten den menschen an, ihre dna doch freiwillig abzugeben! während der repressionsapparat das damit bei der mehrzahl der beteiligten personen beliess, harkte sie bei den oben bereits erwähnten genossen, mit bekannter vehemenz nach! auf drängen der staatsanwaltschaft hob das oberlandesgericht den beschluss des landgerichts auf und ordnete nach § 81 StPo eine entnahme der dna an! begründet wurde das mit der unbestimmten formel "straftat von erheblicher bedeutung", zu der das olg offensichtlich auch die "gemeinschaftlich begangene körperverletzung" zählte. die komplette argumentation der kammer zeigt, dass rein nach aktenlage und politischer vorgeschichte der antifas entschieden wurde. die zweifel des richters brenne bezüglich der verurteilung in der hauptverhandlung, spielten keine rolle.  das olg machte sich sein eigenes bild von der sachlage. so hiess es im beschluss vom 15.10.99: "[...] die gefahr neuer einschlägiger straftaten ist gegeben. diese ergibt sich hier aus den im urteil dargelegten besonderen umständen der tat und ihrer ausführung. die beteiligung an brutalen körperverletzungen aus einer gruppe heraus gegenüber einem einzelnen opfer deuten auf eine besonders niedrige hemmschwelle hin." woher nimmt das gericht dieses wissen? tatsache ist, dass die beiden genossen nicht an der zusammenlegung des faschisten aktiv beteiligt waren, sie ihn also nicht geschlagen haben! wie will das gericht sich anmassen, daran irgendeine hemmschwelle zu bewerten, zumal die zwei bis dato nicht vorbestraft waren?

ungebetener besuch

ende dezember letzten jahren klingelte es an der tür eines der beiden antifas. als herr kollmorgen stellte sich der mann vor und präsentierte dem besuchten seine polizeimarke. das auftreten des beamten, war von psychologischem kalkül durchzogen. da er mit lauter stimme im treppenhaus den grund seines kommens erörterte, rechnete er damit, einlass zu bekommen. bei den von solchen situationen betroffenen ist der wunsch gross, den unliebsamen gast ruhigzustellen. in einer kurzschlussreaktion wird er meist reingelassen. mensch will nicht, dass nachbarn voreilige schlüsse ziehen. dies liegt nahe, da dna analysen im allgemeinen denken als massnahme gegen kindesmissbrauch bzw. vergewaltigung gilt. es wird bei den "normalen" bürgerinnen kaum in betracht gezogen, dass mensch auch wegen seiner/ ihrer politischen betätigung zur abgabe seiner/ihrer erbinformationen gezwungen werden kann.  nachdem der betroffene sich wieder etwas gefangen hatte, forderte er den beamten, der sich nun in der wohnung befand, mit nachdruck auf, diese wieder zu verlassen. "sie können mich hier nicht so einfach
rausschmeissen", entgegnete der staatsschützer. der energischen weigerung des betroffenen, seinen genetischen code herzugeben, folgten drohungen mit manschaftswagen und (gewaltsamer?) zwangsvollstreckung. die oben beschriebene psychologisch, taktierende vorgehensweise, zeigte wirkung. der staatsschutz bekam, was er wollte!  bei all der selbstkritik, die der betroffene an seiner eigenen reaktion auf den "besuch" deutlich machte, finden wir sein verhalten vollkommen nachvollziehbar, da dieser zugriff des staates in allen einzelheiten auf das persönlichkeitsprofil des
kriminalisierten zugeschnitten zu sein schien. jedoch soll das nicht als rechtfertigung gelten! aber im nachhinnein fällt einem/einer immer ein, wie er/sie sich in der situation geschickter hätte verhalten sollen.

fazit
 
die repression war total. sie versuchte die betroffenen systematisch kaputt zu machen und ihnen den mut zum widerstand zu nehmen. wenn sie einen erstmal greifbar haben, ist es, als wollten sie einen nicht mehr loslassen. die verfolgungsbehörden gingen sogar soweit, beim ordnungsamt von gadebusch
(20km von schwerin entfernt) nachzufragen, ob fürs "k.u.t." (subkulturelles zentrum) ein solikonzert zu gunsten der kriminalisierten antifas angemeldet worden sei. offensichtlich wollte mensch unseren praktischen formen von solidarität steine in den weg legen. darüberhinaus scheinen die büttel sehr
am ausleuchten autonomer basiszusammenhänge interessiert zu sein (ist wohl keine allzu neue erkenntnis). dafür spricht z.b. ein ominöser anruf bei einem der verurteilten menschen. unser freund sei dem anrufer schon aufgefallen und er wolle sich mit ihm in einer kneipe (einen tag später)
treffen, um ihn näher kennenzulernen. auf die frage nach dem namen des menschen am anderen ende der leitung, lenkte dieser galant vom thema ab. dem geheimnisvollen anrufer wurde eine abfuhr erteilt und der hörer richtigerweise eingehängt. es ist zu vermuten, dass es sich bei dem kontaktsuchenden um einen mitarbeiter des verfssungsschutzes gehandelt hat. dafür spricht, dass sich das telefonat kurz vor der entnahme der dna bei der betreffenden person ereignete. eventuell wäre bei einem treffen mit einer offerte des vs in richtung "du beschaffst uns informationen, wir sorgen dafür, dass dir die abgabe der dna erspart bleibt". so sehr uns diese verfolgung auch angst macht, sie zeigt uns, dass der kampf für eine tolerante gesellschaft, ohne staatsgewalt, faschismus, patriarchat und kapital mehr als notwendig ist!

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