Bernard Schmid  berichtet aus Frankreich

Die Flammen lodern wieder: Unruhen in den Pariser banlieues

02/2017

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Vorbemerkung und LETZTE MINUTE: Ausführliche und überarbeitete Langfassung eines Artikels, dessen Kurzfassung in der Berliner Wochenzeitung Jungle World vom 16. Februar 17 erschienen ist. In den Tagen nach Erscheinen des Artikels schienen die Riots in den Pariser Trabantenstädten mittlerweile eher am Abflauen. Unterdessen fand am Samstag, den 18. Februar 17 eine Kundgebung in Paris auf der relativ zentral gelegenen place de la République statt, an der circa 3.000 Menschen teilnahmen. Im Anschluss kam es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei, die eher von jüngeren Autonomen und Umfeld ausgingen. Im Vorfeld hatte die Polizei ein provokatives Verhalten an den Tag gelegt, den Kundgebungsort weiträumig abgesperrt und alle Métrostationen verriegelt. Ähnliches hatte sich, allerdings mit nur rund 200 bis 300 Teilnehmer/inne/n, am Donnerstag zuvor (16. Februar) auch im migrantisch geprägten Pariser Barbès-Viertel abgespielt. Ende d. Vorbemerk.

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Der Präsident als Feuerlöscher: Um den sich ausweitenden Flächenbrand in einer Reihe von banlieues rund um Paris zu beruhigen, begab der sich noch knappe drei Monate amtierende Staatschef François Hollande am Dienstag dieser Woche (14. Februar 17) in einen nördlichen Pariser Vorort. In Aubervilliers traf er mit jugendlichen Jobsuchern zusammen. Aber auch ein Termin mit Polizeibeamten wurde programmiert, er soll an diesem Freitag (17. Februar) in den Städten Chartres und Dreux stattfinden.

Dass dies die Spannungen beruhigen wird, die seit Anfang Februar 2017 vor allem in den Pariser Trabantenstädten um sich greifen, ist unterdessen kaum zu erwarten. Schließlich ist Aubervilliers nicht der Ort, wo es infolge des als „Fall Theo“ bekannt gewordenen Vergewaltigungsskandals zu Zusammenstößen zwischen Jugendlichen und Polizeikräften kam. Geschweige denn die Provinzstädte Chartres und Dreux, die zwischen Paris und der Normandie liegen. Anderswo häufen sich dagegen seit Tagen die Konfrontationen. Dabei kam es allein in der vergangenen Woche zu insgesamt rund 200 Festnahmen. Weitere fünfundzwanzig Festnahmen erfolgten in der Nacht zum Dienstag, den 14. Februar in den Pariser Vorstädten Bondy, Epinay-sur-Seine, Deuil-la-Barre und Elancourt.

Am Wochenende (11./12. Februar) lieferten sich Jugendliche u.a. in Drancy nordöstlich von Paris, in der nahe gelegenen Bezirkshauptstadt Bobigny, in Torcy im Osten sowie in Argenteuil und Nanterre im Nordwesten der Hauptstadt Scharmützel mit der Polizei. Teilweise handelte es sich um Handgemenge, die aus Protestversammlungen heraus entstanden, teils um Kleingruppenaktionen. In Les Ulis, südlich von Paris im Département Essonne, wurde am selben Wochenende eine Polizeiwache attackiert.

Kundgebung Bobigny-Demo; Reste von ,Nuit debout’ in Paris

In Bobigny mischten eher militante Aktionen sich mit einer friedlichen Kundgebung von rund 3.000 Menschen vor dem Bezirksgericht der nördlichen Pariser Banlieue-Zone, an deren Rande es am Spätnachmittag des Samstag, den 11. Februar zu ersten heftigen Auseinandersetzungen kam. Neben wütenden, wohl prekär lebenden Jugendlichen und (im weiteren Sinne) dem autonomen Umfeld zuzuordnenden Demonstrationen trug auch eine martialisch auftretende Polizei zur schnellen Eskalation bei. Diese hatte die Kundgebung auf mehreren Seiten eingeschlossen, stand oberhalb der Menge auf der Brücke, die über einen kleinen Kanal vor dem Gerichtsgebäude führt, und schoss mehrfach mit als Flashball bezeichneten Gummigeschossgewehren in die Menschenmenge.

Die Organisator/inn/en, die Jugendorganisation der Französischen kommunistischen Partei (JC), war schnell überfordert und brach ihre Kundgebung offiziell ab, während viele der Anwesenden nicht von dannen ziehen mochten. Im Laufe der frühen Abendstunden brannten ein Übertragungswagen des TV-Senders RTL sowie mindestens drei weitere Fahrzeuge aus. Aus einem eingekeilten Fahrzeug wurde ein Kleinkind gerettet. Die Polizei tat in ihren Presseerklärungen zunächst so, als sei ihr die Rettung zuzuschreiben und als habe das Auto gebrannt. Doch dann stellte sich im Laufe des Sonntags (12. Februar) heraus, dass ein 16jähriger Demonstrationsteilnehmer die Rettung vorgenommen und die Einsatzkräfte nichts mit ihr zu tun hatten. Das Auto stand auch nicht in Flammen.

Zwischen unterschiedlichen Teilen der Demo, die verschiedene Vorstellungen von Aktionsformen hatten, kam es allerdings im Nachhinein zu Streit und Konflikten. Diese widerspiegelten sich auf auch der Platzversammlung zum Thema „(rassistische) Polizeigewalt“ am frühen Sonntag Abend – 12. Februar – auf der Pariser place de la République, zu der Reste der Platzbesetzerbewegung Nuit debout aufgerufen hatten. Daran nahmen, trotz Tieftemperaturen knapp über null Grad, rund 100 bis 200 Menschen unter freiem Himmel teil. Unterschiedliche Sichtweisen zur Bobigny-Demonstration vom Vortrag trafen dort aufeinander.

Im etablierten politischen Raum reagierte der, aufgrund seiner Staatsgeld-Selbstbedienungs-Affären angeschlagene, konservative Kandidat auf die Vorfälle in Bobigny. Er versuchte, die sozialdemokratische Regierung dafür verantwortlich zu machen, und warf die rhetorische Frage auf: „Warum hat (Innenminister) Le Roux diese Kundgebung trotz der Risiken genehmigt?“ Eine Reaktion, die freilich tief blicken lässt. Denn Demonstrationen und Kundgebungen sind in Frankreich grundsätzlich anmeldungs-, jedoch nicht genehmigungspflichtig. Dies gilt auch im Notstand, wie er in Frankreich seit dem 14. November 2015 verhängt ist, obwohl dadurch der Anmeldungszeitraum – drei Tage vor Veranstaltungsbeginn, statt gewöhnlich 24 Stunden zuvor – verlängert wird. Es liegt ggf. an der Regierung bzw. Verwaltung, eine angemeldete Veranstaltung aufgrund einer „Risikoeinschätzung“ zu verbieten, dafür sollte sie jedoch besser gerichtsfeste Elemente in der Hand haben.

Parallel zu diesen Vorgängen mobilisierte in den letzten acht bis zehn Tagen auch die – eher innerstädtisch angesiedelte - linksradikale Szene zu Demonstrationen, die sich in ihrer sozialen Zusammensetzung von den Protestmärschen und Riots in den Banlieues unterscheiden. Dazu kam es etwa in Paris, Rennes, Nantes, Rouen oder Besançon. Auch in eher beschaulichen Städten wie Chambéry und Rodez wurde demonstriert.

Der gemeinsame Nenner dabei ist die Ablehnung von Polizeigewalt und Misshandlungen, aber auch der alltäglichen Verachtung, mit der zumindest ein Teil der Polizeikräfte in Frankreich vor allem jüngeren Menschen mit Migrationshintergrund täglich begegnet.

< Bimbo > ist eine halbwegs anständige Anrede“

Sinnfälligen Ausdruck fand dies am vergangenen Donnerstag (09. Februar), als der Polizeigewerkschafter Luc Poignant – Mitglied der Gewerkschaft Unité SGP-FO, die dem Dachverband Force Ouvrière angegliedert ist – im Fernsehsender France 5 auf Vorhaltungen eines Mädchens reagierte: „,Bimbo’ als Anrede, das ist doch noch halbwegs anständig.“ (Anmerkung: Der entsprechende französische Ausdruck lautet ,bamboula’; hingegen bedeutet ,une bimbo’ im Französischen so viel wie „aufgetakelte Tussi“.) Als die an der Debatte teilnehmende TV-Journalistin daraufhin deutlich ablehnend reagierte, fügt er schnell hinzu: „Aber der Ausdruck ,Bullenarschloch’ auch nicht.“

Man wundert sich nicht mehr unbedingt, wenn man bei mehreren Umfrageinstituten lesen konnte, 51 Prozent der Polizeibeamten in Frankreich hätten – sofern sie zur Wahl gingen und sich nicht der Stimme enthielten – bei den Regionalparlamentswahlen im Dezember 2015 für den Front National (FN) gestimmt. Just diese Partei startete am Montag eine Petition unter dem ziemlich eindeutigen Titel: #Ich unterstütze die Polizei! Poignants Aussprüche gingen dem amtierenden rechtssozialdemokratischen Innenminister Bruno Le Roux unterdessen gar zu weit. Er distanzierte sich am Freitag von dem Polizeigewerkschafter – was man von der Regierung, welcher er angehört, nicht mehr gewohnt ist, nachdem sie etwa auch den tödlichen Granatenschuss auf den jungen Pro-Umwelt-Demonstranten Rémi Fraisse im Oktober 2014 faktisch deckte. In einem Kommuniqué stellte Le Roux dieses Mal klar: „Unter allen Umständen müssen der Vorbildcharakter, die Berufsethik, der Respekt vor Personen und vor den Werten der Republik das Verhalten der Ordnungskräfte leiten.“

Dass dies schon zuvor nicht immer der Fall war, belegen nicht nur die rund 2.000 Verletzten der Protestbewegung gegen das „Arbeitsgesetz“ vom Frühjahr und Sommer 2016. Doch an diesem Donnerstag, den 02. Februar 17 schlugen mehrere Beamte einer als Brigade spécialisée de terrain bezeichneten Sondereinheiten in einer Weise über die Stränge, die auch vom politischen Spitzenpersonal nicht länger toleriert werden konnte.

Vergewaltiger in Uniform

Eine Kontrolle am jenem Donnerstag Vormittag (02. Februar) in einer, nach der Zahl der Wohnungen als Cité des 3.000 bezeichneten Hochhaussiedlung in Aulnay-sous-Bois – rund zehn Kilometer nördlich von Paris – „artete aus“, wie die bürgerliche Presse dies gewöhnlich ausdrückt. Der Tonfall wurde rauer, Jugendliche verweigerten sich dem Ansinnen, sich einer besonders aggressiv vorgetragenen Personalienkontrolle zu unterziehen. Der 22jährige schwarze Franzose Théo Luhaka stellte sich den Polizisten entgegen, als sie einen Teenager ohrfeigen wollten. Dies wurde ihm heimgezahlt: Auf dem Weg zur Wache wurde er im Polizeiwagen misshandelt, Tränengas wurde ihm schon auf dem Weg dorthin direkt ins Gesicht gesprüht. Beamte bezeichneten ihn als bamboula, also „Bimbo“. Schließlich wurde ihm ein Polizeiknüppel in den After geschoben. Dies verursachte eine fünf bis sechs Zentimeter lange Platzwunde, die genäht werden musste. Sein Schwager, der Handballfunktionär Yohann Louvel berichtete im französische Fernsehen von der Blutlache, die daraufhin im Polizeiauto zu sehen war. Das Opfer erhielt eine ärztliche Krankschreibung für die Dauer von sechzig Tagen.

Die Festnahme war jedoch von Umstehenden gefilmt worden. Mehrere Nächte lang kam es zuerst in der Hochhaussiedlung und deren Nachbarschaft zu nächtlichen Konfrontationen mit den Einsatzkräften, bevor die Unruhen sich geographisch ausweiteten. Einzelne Autos brannten. Auch die Staatsanwaltschaft sah sich in Anbetracht der Bilder sowie des ärztlichen Attests dazu gezwungen, Ermittlungen aufzunehmen. Aber auch ein Trauermarsch, der am Montag, den 06. Februar ttagsüber stattfand, wurde organisiert.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in der Bezirkshauptstadt Bobigny ließ jedoch am vorletzten Sonntag (05. Februar) den Tatvorwurf der Vergewaltigung zunächst fallen: Es habe, den Erklärungen der vier beteiligten Polizisten zufolge, die vernommen worden waren, bei den Urhebern der Gewalttaten keine sexuelle Absicht vorgelegen. Festgehalten wurde nur der, erheblich weniger schwere, Vorwurf der Körperverletzung. Die Dienstinspektion IGPN, ein dem Innenministerium unterstehendes Organ, das bei polizeilichen Verfehlungen im Amt ermittelt, sprach ihrerseits kurz darauf zunächst von einem „Unfall“. Sechs Teilnehmer an ersten Riots vor Ort in Aulnay-sous-Bois waren unterdessen schon am vorletzten Mittwoch (08. Februar d.J.) in Schnellverfahren abgeurteilt worden, zwei von ihnen zu je sechs Monaten Haft o h n e Bewährung.

Dieses Verhalten der Justiz empörte sogar den amtierenden Bürgermeister von Aulnay, Bruno Beschizza, einen früheren Polizeifunktionär und Parteigänger des repressiven Innenministers und Präsidenten Nicolas Sarkozy. Auch aus Regierungskreisen kam erste Kritik, am vorletzten Dienstag (07. Februar) besuchte dann sogar Staatspräsident François Hollande das Opfer am Krankenbett. Hollande lobte dessen besonnene Haltung, da der 22jährige die Jugend seiner Stadt dazu aufrief, „keinen Krieg“ mit der Polizei anzuzetteln.

Unter erheblichem öffentlichem Druck stehend, leitete die Staatsanwaltschaft nun doch ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung gegen einen der vier Polizisten wegen Vergewaltigung ein, bei den übrigen dreien bleibt es allein beim Verletzungsvorwurf. Unterdessen kamen Vergewaltigungen in der fraglichen Einheit nicht zum ersten Mal vor. Ein 27jähriger, der unter seinem Vornamen Alexandre bekannt wurde, war am 29. Oktober 2015 durch dieselbe Einheit ebenfalls mit einem Teleskopschlagstock im Anus vergewaltigt worden. Dieselbe Staatsanwaltschaft forderte Freispruch für zwei der drei Beteiligten und eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für den dritten.

Das Urteil fällt nun am 20. Februar 17 und dürfte mit hoher Anspannung erwartet werden. Alle drei Polizeibeamte versehen jedoch unbehelligt ihren Dienst weiter. (ANMERKUNG NACHTRÄGLICH: Das eingeschaltete Gericht wertete die Vorwürfe an diesem Montag, den 20. Februar als Verbrechenstat, für welche es aufgrund ihrer Schwere nicht zuständig sei – auf der Grundlage des Vergewaltigungsvorwufs – und verwies die Strafsache an ein Geschworenengericht. D.h. der Vorwurf wurde in diesem Falle durch die Justiz tatsächlich als gravierend eingestuft.)

Die „Theo-Affäre“ war jedoch auch in den Augen bürgerlicher Politiker vielleicht der Tropfen zu viel, der das Fass zum Überlaufen brachte. Trotz eines innenpolitischen Klimas, in dem der Polizei auch von Regierungsseite gar Vieles verziehen wird. Einerseits, weil die Beamten aufgrund des seit vierzehn Monaten ohne Unterbrechung in Kraft gesetzten Notstandsgesetzes mehr Aufgaben übernehmen müssen und dadurch tatsächlich stärker unter Stress stehen – was allerdings den grassierenden Rassismus in manchen Polizeikräften auf keinen Fall erklärt.

Vorgelagerte „Notwehr“

Auf der anderen Seite aber auch, weil ihnen von Seiten großer Teile der politischen Klasse gewissermaßen Carte blanche erteilt wurde. Zum Ausdruck kam dies am Dienstag voriger Woche (07. Februar), als der Senat - das parlamentarische Oberhaus - einem Gesetzentwurf zur Einführung einer erweiterten „Notwehrvermutung“ zugunsten der Polizei zustimmte. Es handelt sich um eine Passage im neuen, abermals verschärften Innere-Sicherheits-Gesetz unter dem Namen Loi pour la sécurité publique.

Ein Schusswaffeneinsatz von deren Seiten gilt künftig in mehreren Situationen im juristischen Sinne als automatisch gerechtfertigt. Dazu gehört die Abwehr dringlicher Gefahrensituationen etwa gegenüber einem beweglichen Attentäter, die auch bislang nicht zu einer Verurteilung geführt hätten. Dazu zählt aber auch etwa eine Lage, in der Polizisten nur durch Schusswaffengebrauch auf einem „von ihnen besetzten Terrain“ verbleiben können, von dem sie sonst weichen müssten. Etwa unter dem Ansturm von zahlenmäßig überlegenen Besetzern.

Amal Bentounsi vom Kollektiv Urgence, notre police assassine übergab an ebendiesem Dienstag dem Senat rund 40.000 Unterschriften unter eine Petition gegen diese „Lizenz zum Töten“. Die junge Frau aus einer französisch-marokkanischen Familie verlor im April 2012 ihren Bruder Amin. Er war ein Kleinkrimineller und Gefängnisausbrecher, wurde jedoch durch mehrere Kugeln in den Rücken erschossen, konnte also zu seinem Todeszeitpunkt keine Gefahr für den Schützen darstellen. Das Gegenteil behauptende Aussagen mehrerer Polizisten wurden im Prozess widerlegt. Sogar die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre Haft, das Gericht verhängte jedoch Anfang 2016 einen Freispruch: „Notwehr“.

Das ging damals noch nicht durch: Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung, dieses Jahr wird es zu einem neuen Verfahren kommen. In Zukunft könnte die eventuelle neue Gesetzeslage dies verhindern.

Editorischer Hinweis

Den Artikel erhielten wir in der vorliegenden Fassung vom Autor für diese Ausgabe.

Siehe dazu auch in dieser Ausgabe:

Unruhen in den Pariser banlieues
Ein Bericht
zum Ausbruch der „Theo-Affäre“