Bernard Schmid berichtet aus Frankreich

Der Front National berät über seine Strategie

02/2016

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Der zeitgenössische antifaschistische Schutzwall, die Maginot-Linie unserer Tage - dieses Mal schienen sie zu halten. Ein Aufatmen der Erleichterung ging durch viele Leitartikel und Kommentare, als der Front National (FN) bei den französischen Regionalparlamentswahlen im Dezember keine Exekutivämter übernehmen konnte. Die entscheidende Hürde bildete dabei das französische Mehrheitswahlsystem in zwei Durchgängen: In Kombination mit der Abwesenheit von Verbündeten, die dem FN in der Stichwahl zusätzliche Wählerstimmen zutreiben könnten, verhindert es den Zugang der rechtsextremen Parteien zu institutionellen Machtpositionen.

Um seine künftige Optik im Umgang mit diesem realen strategischen Problem zu schärfen, wird der FN nun vom 05. bis zum 07. Februar 16 ein Strategieseminar abhalten. Daran werden die führenden Parteifunktionäre und -funktionärinnen teilnehmen. Ebenfalls sein Kommen angekündigt hat ein Nichtmitglieder des Front National, das jedoch mit Unterstützung der Partei im März 2014 zum Bürgermeister der südfranzösischen Stadt Béziers gewählt wurde, Robert Ménard. (Derselbe möchte seinerseits vom 25. bis zum 27. Mai 16 in „seiner“ Stadt ein „Forum der Rechten“ abhalten, zu dem Vertreter/innen des FN erscheinen sollen, aber auch Leute wie der Rechtskatholik und frühere konservativ-reaktionäre Präsidentschaftskandidat Philippe de Villiers oder die konservative Unternehmergestalt Charles Beigbeder, „um sie mit Marine Le Pen zusammenzuführen“.)

Bürgerwehr in Béziers

Ménard macht unterdessen auch noch aus anderen Gründen von sich reden: Am Mittwoch, den 13. Januar 16 fand der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Montpellier über die von ihm eingerichtete ,Garde biterroise' (ungefähr: Bürgerwehr von Béziers) statt. Anfang Dezember 15 hatte Ménard unter Berufung auf den frankreichweit ausgerufenen Ausnahmezustand angekündigt, eine solche Parallelpolizei – man könnte quasi von der Keimzelle einer Miliz – einzurichten, für die Dauer der Geltung des Notstands. Ihr beizutreten, rief er vor allem pensionierte Polizisten, ehemalige Militärs und frühere Feuerwehrleute auf. Die Zentralregierung, vertreten durch den Präfekten in Montpellier, rief dagegen jedoch die Gerichte an. Am Dienstag, den 19. Januar 16 fiel nun das Urteil bezüglich dieses Vorhabens. Es erklärt dieses für illegal und verbietet einstweilig der „Garde“ von Béziers, ihre Aktivitäten fortzusetzen.

Infragestellung des Sozialdiskurses

Bei dem Seminar soll es aber in erster Linie auch um die Gewinnung zusätzlicher, bislang aus Sicht der Parteiführung des FN noch ungenügend erschlossener Wählerschichten gehen. Genannt werden im Vorfeld ausdrücklich höhere/leitende Angestellte und Rentner/innen. Beide letztgenannte Gruppen wählen bislang zwar rechts, doch weitaus eher bürgerlich-konservativ statt neofaschistisch. Dies möchte die rechtsextreme Partei nun ändern. Aufgeworfen wird dadurch, direkt oder indirekt, aber auch die Frage seiner Positionierung in Sachen Sozial- und Wirtschaftspolitik, also auch die Hinterfragung seines bislang stark auf Sozialdemagogie mit Blickrichtung auf die sozialen Unterklassen ausgerichteten Diskurses zu diesen Themen. Man wird gespannt sein dürfen, wie die FN-Leitung diesbezüglich ihrer jüngeren Ergebnisse auswertet.

Zusammensetzung der Wähler/innen/schaft im Dezember 2015

Wie schon bei anderen Wahlen in den letzten 25 Jahren weist der Front National auch bei denen im Dezember 2015 (den jüngst stattgefundenen französischen Regionalparlamentswahlen in allen 13 Großregionen) einen „Unterklassenbauch“ auf. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person für den FN stimmt, wächst umgekehrt proportional zum Einkommen sowie – stärker noch - zum Bildungsgrad.

Treffen die Zahlen des Instituts OpinionWay // vgl. http://www.opinion-way.com  // zu, dann stimmten 14 Prozent der höheren Angestellten sowie Angehörigen intellektueller Berufe für den FN, doch 55 Prozent der Arbeiterschaft - sofern sie wählen ging, denn überdurchschnittlich viele Angehörige dieser sozialen Gruppe gingen überhaupt nicht zur Wahl. Beim Institut Ipsos wiederum beträgt der Anteil der FN-Stimmen in der Arbeiterschaft hingegen 43 Prozent // vgl. http://www.publicsenat.fr //. Bei OpinionWay enthielten sich in dieser Gruppe demnach 51 Prozent der Stimme, laut Ipsos hingegen 61 Prozent; die Zahlenbasis ist also nicht vollständig gesichert, zeichnet jedoch eine Tendenz.

Aber auch 29 Prozent der Unternehmer und Selbständigen votierten demnach für den FN. Von den Befragten mit Hochschulabschluss stimmten derselben Befragung zufolge 14 Prozent für den FN, bei denen mit Abitur 33 Prozent, unter denjenigen ohne Abitur hingegen 45 Prozent.

Allerdings gibt es auch in anderen sozialen Spektren Neuerungen. Denn die Stimmabgabe für den FN nimmt zugleich auch in manchen traditionellen Wohnvierteln der Bourgeoisie wieder zu, wie erstmals bei den Regionalparlamentswahlen 2010 zu beobachten war und sich bei denen von 2015 bestätigte.

Der Pariser Raum ist zwar ein schwieriges Pflaster für den FN, da die ethnisch sehr gemischte Zusammensetzung der Bevölkerung – in Kombination mit hohen Mieten und Wohnungspreisen in der Nähe zum Ballungszentrum – hier zu einer regelrechten Stadtflucht gerade der rechtsorientierten Wähler/innen geführt hat. Letztere siedeln sich bevorzugt in Reihenhaussiedlungen möglichst weit außerhalb sowohl des überteuerten Kernstadtraums, als auch der proletarisierten und stark von Migration geprägten Trabantenstadtzonen an. Im Großraum Paris erhielt der FN deswegen im Dezember 2015 mit 18,4 Prozent ein (an nationalen Verhältnissen gemessen) unterdurchschnittliches Resultat, in der Hauptstadt selbst lag es mit 9,7 % noch erheblich darunter.

Dennoch fällt auf, dass etwa in der von Schwerreichen geschätzten Vorstadt Fontainebleau die FN-Liste mit 18,3 Prozent überraschend ihren regionalen Durchschnitt erreichte, wobei an diesem Ort noch 9,0 Prozent für den nationalkonservativen EU-Gegner Nicolas Dupont-Aignan (im frankreichweiten Schnitt: 3,7 %) auf der Rechten hinzukommen. Und auf Pariser Stadtebene lagen die Ergebnisse der Partei in extrem großbürgerlichen Vierteln, wie dem 8. und dem 16. Bezirk (mit 10,5 % respektive 10,6 %), dieses Mal über ihrem Stadtergebnis. Ein im Vergleich zu früheren Jahren eher ungewohntes Phänomen. Offensichtlich bildet sich also an den konservativen Rändern auch eine Strömung der Sympathie für den Front National auf einem bestimmten Flügel des Bürgertums heraus.

Auf die Dauer wird die extreme Rechte ihr strategisches Problem, das in ihrem Mangel an Verbündeten steht – aus genau diesem Grund konnte sie auch dieses Mal letztendlich im zweiten Wahlgang nicht die Hürde einer erforderlichen absoluten Mehrheit nehmen, an der sie bereits mehrfach scheiterte (wie bei den Kreistagswahlen im März 2015) -, nur durch Bündnisse mit einem Teil der konservativ-wirtschaftsliberalen Rechten lösen können. Dies würde sie aber in Widerspruch zu ihrem Diskurs gegenüber den sozialen Unterklassen und ihrer derzeit ausgeprägten sozialdemagogischen Programmatik bringen. In dieser Hinsicht hat der Front National die notwendige Quadratur des Kreises bislang nicht geschafft. Und dies bleibt im Augenblick noch das beruhigendste Element.

Haltung zu Regierungsplänen bei Notstand & Ausbürgerung

Strategische Positionierungsprobleme wies der FN in jüngerer Zeit aber auch infolge der mörderischen Attentate in Paris und Saint-Denis auf, die am 13. November 15 stattfanden und daraufhin mehrere Wochen lang die innenpolitische Debatte vollständig beherrschten.

In dieser Situation, und im Grunde bis heute, schwankte der FN die ganze Zeit über zwischen zwei Linien. Zwischen einer Strategie des Angriffs auf die Regierenden, die angeblich an den Anschlägen mitschuldig seien – unter anderem weil man zu viele Migranten ins Land gelassen habe – und deren „Rücktritt“ der FN in den allerersten Tagen nach dem 13. November 15 lautstark forderte, und einem Kurs der „konstruktiven Opposition“. Nachdem Staatspräsident François Hollande und Premierminister Manuel Valls zwischen dem 16. und dem 20. November 15 neue juristischen Grundlagen für den Ausnahmezustand ankündigten, glitt der Front National zunächst zu einer eher unterstützenden Position hinüber. Am 25. November desselben Jahres trompetete Marine Le Pen dann jedoch in Hayange (einer FN-regierten Kommune in Lothringen/Ostfrankreich) hinaus, die Regierung sei so konzeptlos gewesen, „dass sie sich im Programm des Front National bedient hat, weil sie nur dort fündig geworden ist“; dies komme jedoch zu spät, zu langsam, und die Maßnahmen seien zu unvollständig.

Besonders erpicht ist der FN dabei auf die nun auch durch die Regierung ins Auge gefasste Möglichkeit, Doppelstaatsangehörigkeiten ihre französische Staatsbürgerschaft nachträglich entziehen zu können. Die Regierung plant dies für Franzosen mit doppelter Staatsbürgerschaft und im Falle eines „Verstoßes gegen fundamentale Interessen der Nation“, als Anwendungsfall konkret genannt wird eine vorausgehende Verurteilung aufgrund von terroristischer Betätigung oder Beihilfe zu solchen Aktivitäten. (Vorsicht, dazu zählt nach geltendem Recht unter anderem auch eine Betätigung für die PKK!) Die Parlamentsdebatte über den geplanten Text dazu sowie zum künftigen erweiterten Ausnahmezustand beginnt am 03./04. Februar 16.

Ende Dezember 15 kündigte Florian Philippot als Vizepräsident des FN an, seine Partei könnte für die Vorlage zur Verfassungsänderung stimmen, falls die derzeit heiß Ausbürgerungsregelung (die déchéance de nationalité, wörtlich ungefàhr: „Verfall der Staatsbürgerschaft“) tatsächlich darin enthalten sei. Darin liegt aus Sicht der rechtsextremen Partei geradezu Herzblut. Denn schon lange ist sie von einer Vision besessen, derzufolge es juristisch möglich sein muss, Menschen aus der französischen Staatsbürgerschaft auszuschließen – und dies keineswegs nur bei verurteilten Terroristen. Im Jahr 1991 hatten der damalige FN-Ideologe Bruno Mégret „fünfzig Eckpunkte zur Einwanderung“ vor, in denen die nachträgliche Überprüfung und mögliche Annullierung aller Einbürgerungen seit 1974 – dem Jahr des offiziellen Endes der Einwanderung in Form des „Anwerbestopps“ für die Arbeitsimmigration - gefordert wurde. Dies war ziemlich direkt an einen Entschluss des Vichy-Regimes aus 1940 angelehnt – dieser elaubte die Überprüfung aller Einbürgerungen zurück bis in das Jahr 1927 (dem Jahr des Inkrafttreten eines neuen Staatsbürgerschafts-Gesetzes). In seiner Folge wurden insgesamt zwischen 14.000 und 15.000 Personen, unter ihnen 8.000 jüdischen, die französische Staatsangehörigkeit entzogen. In der Regel handelte es sich dabei um Eingebürgerte, in einer Handvoll von Fällen (betreffend etwa den damals in London sitzenden Gegner der Achsenmächte, Charles de Gaulle und andere politische Köpfe der Résistance) jedoch auch um gebürtige Franzosen ohne doppelte Staatsangehörigkeit.

Der FN musste wegen seiner Vorschläge von 1991 heftige Kritik einstecken, blieb jedoch seiner ideologischen Obsession verhaftet. In späteren Wahlprogrammen forderte er immer wieder die Möglichkeit, eine einmal erworbene französische Staatsangehörigkeit wieder entziehen zu können, meist mit vage formulierten Kriterien, die mit Straftaten in Zusammenhang standen – 2002 forderte Präsidentschaftskandidat Jean-Marie Le Pen etwa die Ausbürgerung von Doppelstaatsbürgern durch Frankreich im Falle einer Verurteilung wegen „schwerwiegender Delikte“. Im Juli 2010 übernahm erstmals der damalige konservative Präsident Nicolas Sarkozy in seiner berüchtigten Brandrede von Grenoble zum Thema Ausländerkriminalität eine solche Forderung, die allerdings auf einige wenige Straftätergruppen eingeschränkt blieb und durch seine damalige Parlamentsmehrheit aufgrund von Divergenzen und juristischen Komplikationen nie umgesetzt wurde.

Auch zum heutigen Zeitpunkt erlaubt das geltende französische Recht den Entzug einer zuvor erworbenen Staatsbürgerschaft, unter relativ engen Voraussetzungen, die nun heute juristisch und konzeptuell beträchtlich erweitert werden sollen. Es handelt sich – auf Grundlage der geltenden Regelungen aus den Jahren 1996 und 1998, denen vorherige Gesetze aus den Jahren 1915 (gegen in den deutschen Streitkräften dienende Elsässer und Lothringer) sowie 1973 (dem Jahr des Inkrafttreten eines neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes, des Code la nationalité) vorausgingen - faktisch ausschließlich um im Zusammenhang mit Terrorismus verurteilte Personen. Und der Vorgang ist nur dann möglich, wenn der oder die Betreffenden die französische als zweite Staatsangehörigkeit in einem Zeitraum von höchstens zehn Jahren zuvor erworben hat. Dahinter steht die Vorstellung, dass der geäußerte Wunsch einer Zugehörigkeit zu einer „politischen Gemeinschaft der französischen Republik“ schon zum Zeitpunkt des Erwerbs der Staatsangehörigkeit, qua terroristischer Gesinnung oder bereits gehegter verbrecherischer Absichten, unecht oder verfälscht gewesen sei. Das Ganze ist unter Anlehnung an vergangene Konzepte vom „Hochverrat“ zu verstehen.

Was die Regierung nun plant, geht jedoch erheblich darüber hinaus, da die neue Maßnahme künftig auch alle in Frankreich geborenen und aufgewachsenen Personen betreffen kann, die aufgrund des Geburtsortsprinzips oder ius soli Französinnen oder Franzosen wurden. Zöge man ihnen die französischen Passe ein, beträfe dies Personen, die man rundherum als Produkte der französischen Gesellschaft betrachten muss, die aber dadurch gewissermaßen aus der Nation herausgetrennt und sodann – symbolisch oder auch unmittelbar physisch – in ihnen möglicherweise fremde Länder abgeschoben werden sollen. Hier würde sich das herrschende Recht erheblich an eine Konzeption wie der des FN annähern, die darauf hinausläuft, dass durch das „Bodenrecht“ oder ius soli e viel zu viele Menschen in die französische Staatsbürgerschaft aufgenommen würden, die gefälligst nicht zur Nation dazu zu zählen hätten.

Gegen „einfache“ französische Staatsangehörige richtet sich die Drohung mit der Ausbürgerung nicht. Dies wäre im Übrigen auch ein eklatanter Verstoß gegen Regeln des internationalen Rechts, die darauf hinauslaufen, so wenig Staatenlose wie möglich zu „produzieren“. Staatenlose, die sich von den Behörden irgendeines Landes nur relativ schwer ausweisen oder gegen ihren Willen „zurückschicken“ lassen können, werden vom internationalen Recht als tunlichst in Grenzen zu haltender Ausnahmefall behandelt. Allerdings diskutierte das Regierungslager in der ersten Januarwoche 2016 vorübergehend den Vorschlag einiger Protagonisten vom „linken“ Parteiflügel der Sozialdemokratie an, dennoch die Ausbürgerungsmöglichkeit auch auf Franzosen mit einfacher Staatsbürgerschaft auszudehnen, da dies weniger diskriminierend gegenüber Doppelstaatsangehörigen sei. Nach dem ,mariage pour tous' von 2013 – der „Ehe für Alle“, also seitdem auch für homosexuelle Paare – also sozusagen die ,déchéance pour tous' oder Ausbürgerungsmöglichkeit für Alle. Nach einigem Hin & Her, das für zusätzliche Verwirrung in der Öffentlichkeit sorgte (welche angeblich, je nach Umfrage, zu zwischen 75 % und 85 % die Ausbürgerungsdrohung befürwortet), sprach Premierminister Manuel Valls jedoch ein Machtwort und fegte diese Option vom Tisch; die Ausbürgerungsregelung wird also nunmehr erneut nur für Doppelstaatsbürger/innen diskutiert. Umgekehrt forderte übrigens FN-Vizechef Florian Philippot einerseits, die Ausbürgerungsdrohung dürfe nur für Doppel- und niemals für „einfache“ Staatsangehörige gelten, und auf der anderer Seite, sie müsse (neben Terrorismus) auch auf eine Reihe anderer Straftaten ausgeweitet werden. Man sieht also sehr gut: In den Augen des FN ist weit weniger der „Terrorismus“ das Hauptproblem, als vielmehr die doppelte Staatsangehörigkeit an & für sich, in welcher in seinen Augen bereits ein Beginn des „Verrats“ liegt.

Ein vorläufiges Fazit dazu: Nicht nur der FN verteidigt die Maßnahme, die in den Reihen der regierenden Sozialdemokratie - bis hin zu Hollandes Ex-Premierminister Jean-Marc Ayrault und Ex-Parteichefin Martine Aubry –, aber auch unter Verwaltungsrichtern bereits heftige Kritik hervorrief und das Regierungslager zu spalten droht. Während auch die Konservativen gespalten sind, zwischen Zustimmung in der Sache, opportunistischer Gegnerschaft gegen die Regierung aufgrund ihrer politischen Couleur und auch grundsätzlichen Bedenken bei manchen ihrer Protagonisten aus Republiktreue, freut man sich auf der extreme Rechten sicht- und hörbar.

Auch Stiefelfaschisten bejubeln Regierungspläne zur Ausbürgerung

Die gewaltaffine und offen faschistische Strömung um Yvan Benedetti und Alexandre Gabriac, deren Organisationen L'Oeuvre française und Jeunesses nationalistes im Sommer 2013 verboten wurden, jedoch unter der aus den 1950er Jahren übernommenen Organisationsbezeichnung Jeune Nation weitermachen, verteidigen die Maßnahme etwa gegen Kritik. In einer Newsletter vom 27. Dezember 2015 attackieren die ungeschminkt auftretenden Jungfaschisten gezielt Opponenten gegen den Gesetzentwurf, indem mal deren jüdische Herkunft, mal – wie im Falle Daniel Cohn-Bendits – ihre angebliche pädophile Vergangenheit hervorgekehrt und unterstrichen wird.

Am 30. Dezember 15 applaudierte auch der Bloc identitaire, eine andere außerparlamentarische neofaschistische Organisation – das Herzstück der inzwischen auch in Deutschland und insbesondere Österreich anzutreffenden „identitären Bewegung“ -, den staatsoffiziellen Ausbürgerungsplänen. In seiner Aussendung sprach er von einem „fundamentalen ideologischen und politischen Sieg“ seines politischen Lagers.

Insofern muss der FN wohl auch nicht damit rechnen, von seinen Konkurrenten von rechts aus dem stiefelfaschistischen Spektrum unter Druck gesetzt und des Verrats geziehen zu werden, falls er an diesem Punkt der Regierungsvorlage zustimmt.

Editorischer Hinweis

Den Artikel erhielten wir vom Autor für diese Ausgabe.