Branchenzuschläge
in der Leiharbeit – eine Nachlese

von Don Quijote

02/2016

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Der Niedriglohnsektor boomt. Bis vor wenigen Jahren war sein Schrittmacher vor allem die Leiharbeit. Diese Rolle haben inzwischen die Werkverträge übernommen, die einen weiteren Bereich unterbezahlter und entrechteter Lohnarbeit bilden. Die DGB-Gewerkschaften nehmen für sich in Anspruch, in den letzten Jahren eine Regulierung der Leiharbeit auf den Weg gebracht zu haben, durch Tarifverträge und nicht zuletzt durch die Einführung von Branchenzuschlägen. Die Branchenzuschläge wurden und werden von Politik, Unternehmerlager und Gewerkschaftsführungen als Mittel angepriesen, zu einer fairen Bezahlung der Leiharbeit, ja zu einer Entlohnung nach dem „Equal Pay“-Grundsatz zu kommen.

Diese Nachlese soll zeigen, dass es sich dabei um eine Mogelpackung handelt. Der Weg einer schrittweisen Reform der Leiharbeit hat sich als Irrweg erwiesen. Heute blasen Gewerkschafts-führungen bei Werkverträgen ins gleiche Horn, prangern allein deren „Missbrauch“ an. Damit werden bestenfalls Auswüchse dieser besonders ausbeuterischen Beschäftigungsform kritisiert, aber ihre Existenz im Grundsatz nicht angegriffen.

Die Geschichte der Branchenzuschläge nachzuzeichnen soll helfen, gegen einen erneuten Betrug im Bereich der Werkverträge Widerstand zu leisten.

A) Leiharbeit - die wichtigsten Fakten

Zur Entwicklung der Leiharbeit

Die Zahl der Leiharbeiter ist in den letzten 20 Jahren auf das Siebenfache gestiegen (14). Im Juni 2014 gab es laut Bundesanstalt für Arbeit 882.000 Leiharbeiter (15). Nur ca. 2,5 % aller (SV-pflichtig) Beschäftigten sind Leasing-Kräfte. Offene Stellen sind aber vielfach nur Leiharbeitsplätze – im Juni 2014 zum Beispiel machen sie fast ein Drittel aller offenen Stellen aus (10). Wer arbeitslos ist, findet oft nur Leiharbeit.

Leiharbeit hat über Jahrzehnte in der Bundesrepublik nur eine Nebenrolle gespielt. Ihre jetzige Blüte ist erst durch verschiedene Verschlechterungen des Arbeitsrechts ermöglicht worden. Am wichtigsten: Veränderungen im „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“ (AÜG), die SPD und Grüne unter Schröder 2003 durchsetzten. Ein Bonbon der „Agenda 2010“ für die Unternehmer. Verleihfirmen dürfen Leiharbeiter nun beliebig lange, aber auch beliebig kurz vermieten. Und entlassen, wenn der Entleihbetrieb keine Verwendung mehr hat. Hire and fire.

Die Agenda 2010 versprach gleiche Bezahlung von Leiharbeit und regulärer Beschäftigung. „Equal Pay“ entsprechend europäischer Leiharbeitsrichtlinie von 2008 (2). Und hebelte sie sofort wieder aus, indem sie ein Scheunentor für Unterbezahlung öffnete: Kein Equal Pay, wenn es eigene Tarifverträge für die Leiharbeit gibt. So die Neufassung des AÜG vom Januar 2003. Keine 2 Monate später gab es die ersten derartigen Tarifverträge, mit Dumpinglöhnen für Leiharbeiter, zuerst von den „Christlichen Gewerkschaften Zeitarbeit“ abgeschlossen. Wenig später folgten die DGB-Gewerkschaften. Die Folge: von 2003 bis 2011 verdreifachte sich die Zahl der Leiharbeiter auf 900.000 (2). Und: Regulär Beschäftigte wurden durch schlechter gestellte Leasing-Kräfte direkt verdrängt.

Leiharbeiter – abhängig Beschäftigte zweiter Klasse

Das mittlere Bruttoeinkommen von Leiharbeitern liegt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bei 57 % des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts (2013: 1700,- Euro gegenüber 2960,- Euro (15)). Und zwar egal, ob sie als Helfer, Fachkraft oder Spezialist arbeiten (15). 65 % der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche arbeiten im Niedriglohnbereich (10). In Leiharbeit stehen, heißt arm sein trotz Arbeit.

Leiharbeiter haben nur selten längere Arbeitsverträge mit einem Verleiher. Nur rund ein Viertel der Leiharbeitsverhältnisse dauern länger als neun Monate (10). Die Einsatzdauer bei den entleihenden Firmen liegt noch unter der Beschäftigungsdauer bei den Verleihern. Leiharbeiter sind moderne Tagelöhner, die heute hier, morgen da arbeiten. Sie können weniger als andere abhängig Beschäftigte Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen nehmen; der Verleiher bestimmt Arbeitsort und Dauer des sogenannten Einsatzes allein.

Die tariflich festgelegten Kündigungsfristen sind in der Leiharbeit kürzer als bei regulärer Beschäftigung, liegen zum Teil sogar deutlich unter den gesetzlichen Vorgaben und betragen beispielsweise in den ersten drei Monaten häufig nur ein oder zwei Wochen (2). So kommt es, dass Leiharbeiter beim Arbeitsplatzabbau als erste gehen dürfen.

Das Risiko, arbeitslos zu werden, war bei Leiharbeitern 2014 fast fünfmal so hoch wie bei der Gesamtheit der Beschäftigten (15).

Leiharbeit ist keine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt. Nur wenige finden über Leiharbeit in ein reguläres Arbeitsverhältnis. Wesentlich mehr Personen bleiben in der Leiharbeit hängen oder fallen in die Arbeitslosigkeit zurück (17, S. 66).

B) Zur Vorgeschichte der Branchenzuschläge

Je mehr die Leiharbeit nach 2000 um sich griff, desto stärker stand sie in der Kritik (9, 24, 25). ei den Leiharbeitern selbst sorgten die vielen kleinen und großen Ungerechtigkeiten im Alltag für Empörung. Unter den Stammbeschäftigten in der Industrie wuchsen Sorge und Verärgerung, als sie erleben mussten, wie reguläre Arbeitsplätze durch Leiharbeit ersetzt wurden.

In der Öffentlichkeit wurde die krasse Schlechterstellung der Leiharbeiter als sozialer Skandal wahrgenommen. Drastische Bezeichnungen wie „moderne Sklaverei“ (22) und „Zwangsarbeit“ machten die Runde. Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung lehnte Leiharbeit als „moderne Form der Ausbeutung“ (23) ab.

In den Gewerkschaften rumorte es. Zunehmend wurden Stimmen laut, die für ein aktiveres Vorgehen gegen skandalöse Praktiken in der Leiharbeit plädierten und eine Abschaffung von Unterbezahlung und Diskriminierung der Leiharbeiter wünschten.

Die Gewerkschaftsspitzen sprachen sich gegen den „Missbrauch der Leiharbeit“ aus und forderten eine Begrenzung und Regulierung dieser Beschäftigungsform, die sie jedoch grundsätzlich nicht in Frage stellten. So der ehemalige IG-Metall-Chef Berthold Huber: „Ich habe immer für die Legalisierung der Leiharbeit als Flexibilisierungsinstrument gestritten. Ich bin der Meinung, dass wir das brauchen“ („Die Welt“, 25.11.2012, zitiert nach (1)).

Mittlerweile rückte eine wichtige Entscheidung näher. 2011 wurde den Christlichen Gewerkschaften die Tariffähigkeit gerichtlich aberkannt. Ihre Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche wurden damit sofort ungültig. Grundlage der Dumpinglöhne in der Leiharbeit waren jetzt allein die Leiharbeits-Tarifverträge des DGB, gültig bis Ende 2013. Die DGB-Gewerkschaften konnten sie neu verhandeln – oder sie bis zum Oktober 2013 ersatzlos kündigen. Dutzende Gewerkschaftsgremien forderte in Resolutionen genau das: die ersatzlose Kündigung (21). Kein Tarifvertrag hieß ja: Das AÜG und sein Grundsatz des Equal Pay würden direkt gelten. Eine große Chance für gleichen Lohn von Leiharbeitern und Stammarbeitern nebenan.

Weil die DGB-Tarifverträge nun eine entscheidende Stütze der ganzen unseligen Leiharbeit waren, hätte ihre Kündigung der Stimmung und Bewegung gegen die Leiharbeit Schwung gegeben und deren Abschaffung befördert. Fortsetzung oder Kündigung der Tarifverträge bedeutete also auch eine Richtungsentscheidung pro oder kontra Leiharbeit überhaupt.

Im Vorfeld dieser Entscheidung gab es viel Bewegung. Kapitalseite und Politik waren zu Zugeständnissen geneigt, die die Gewerkschaftsführungen gerne annahmen. Alle wollten offenbar gut Wetter machen. Einige besonders krasse Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen wurden ab etwa 2010 entschärft und bestimmte Gruppen von Leiharbeitern ein bisschen besser gestellt.

Bereits in der Tarifrunde 2010 konnte die IG Metall für die begrenzte Zahl der Leiharbeiter in der Stahlindustrie das Prinzip Equal Pay durchsetzen (6). Schon Jahre vorher hatte sie begonnen, für Leiharbeiter in der Metall- und Elektroindustrie betriebsweise deutliche Lohnverbesserungen auszuhandeln. 2012 gab es 1200 derartiger „Besservereinbarungen“ (17).

Zum April 2011 wurde das AÜG geändert. Die Möglichkeit, Festangestellte zu entlassen und umgehend als Leiharbeiter in Zeitarbeitstöchtern desselben Unternehmens wieder einzustellen, wurde beschnitten (Drehtürklausel). Leiharbeiter durften fortan nur eingestellt werden, wenn sie im letzten Halbjahr nicht im Unternehmen gearbeitet hatten. Hintergrund war der Skandal um den Schleckerkonzern 2010 (29), der diese Methode des Lohnraubs ausgiebig genutzt hatte.

Die bisher empörende Praxis, die Leiharbeitern als „Betriebsfremden“ subventioniertes Kantinenessen im Entleihunternehmen verwehrte, wurde verboten. Leihbeschäftigte erhielten das Recht, alle Gemeinschaftseinrichtungen des Entleihers zu nutzen. Außerdem wurde die gesetzliche Grundlage für einen Mindestlohn in der Leiharbeit geschaffen. Dieser Branchenmindestlohn wurde denn auch im Januar 2012 eingeführt. Er gilt für Verleiher aller Art (auch für solche ohne Tarifvertag oder mit Sitz im Ausland) und bessert die schlimmsten Niedriglöhne etwas auf – bei Einführung auf schmale 7,01 Euro im Osten und 7,89 im Westen.

Im Frühjahr 2012 erwog die Bundesregierung ein Gleichstellungsgesetz (27), das Gleichbezahlung und Gleichbehandlung von Leiharbeitern vorschreiben sollte (26). Parallel dazu vereinbarten die Unternehmerverbände der Leiharbeit und verschiedene DGB-Gewerkschaften neuartige Lohnzuschläge für Leiharbeiter, die in bestimmten Branchen arbeiten und die deshalb Branchenzuschläge (nachfolgend kurz BZ) genannt wurden. Wir werden uns mit ihnen im Weiteren ausgiebig befassen. Die Einführung dieser Zuschläge ab Mai 2012 ordnet sich in den Rahmen der oben beschriebenen Zugeständnisse ein. Nachdem die ersten Tarifverträge über BZ abgeschlossen waren, verkündete Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, die geplante gesetzliche Regelung sei nicht mehr nötig (26, 28). „Begründung: IG Metall, Gesamtmetall und Leiharbeitsunternehmen haben sich auf Branchenzuschläge geeinigt“ (28).

BZ sind Zuschläge auf ein tarifliches Stundenentgelt und setzen daher einen Tarifvertrag für die Leiharbeit voraus. Die Branchenzuschläge wurden ab Mai 2012 mit sehr langer Laufzeit, bis 2017, vereinbart, als die Entscheidung der Gewerkschaften über die Weiterführung der bestehenden Tarifverträge noch gar nicht gefällt war – offiziell jedenfalls nicht (16).

Die BZ wurden von DGB-Gewerkschaften, Politik und Verleihunternehmen von Anfang an als wichtige Errungenschaft gefeiert und unisono mit Lob überschüttet.

Leiharbeiter bekämen nun wesentlich mehr Geld, die Zeit der Dumpinglöhne sei vorbei. „Ein großer Schritt in Richtung ‘Gleiche Arbeit – gleiches Geld‘ ist damit endlich gemacht“ – eine Einschätzung der IG Metall, die stellvertretend für viele ähnliche Äußerungen steht (8, 30). Speziell bei den Leiharbeitern wurden große Hoffnungen geweckt: Mit den BZ sei der Durchbruch zur Gleichbezahlung gelungen. Ihre Ausdehnung auf alle Branchen, ergänzt durch andere tarifliche Zuschläge (9), wäre der Weg auf dem Lohngerechtigkeit erreicht werden könne. Zwar nicht sofort, aber doch sicher und absehbar. Und: Ohne Kündigung der Leiharbeits-Tarifverträge des DGB, bei Erhaltung der positiven Seiten der Leiharbeit für alle.

Branchenzuschläge galten als Beweis, dass Leiharbeit durch Regulierung ihre diskriminierenden Seiten verlieren und sich zu einer modernen Form der Beschäftigung entwickeln kann. Sie zeichne sich durch höhere Flexibilität aus, sei aber im Übrigen eine gleichwertige und gesellschaftlich akzeptable Beschäftigungsform.

Mit den erreichten Verbesserungen für Leiharbeiter im Rücken, konnten die Gewerkschaftsspitzen die Verlängerung der Leiharbeits-Tarifverträge gegen alle innergewerkschaft-lichen Argumente und Proteste durchsetzen und ihre Neufassung im September 2013 unterzeichnen. Die Leiharbeit war gerettet.

C) Konstruktion der Branchenzuschläge

Branchenzuschläge sind individuelle Lohnzuschläge für Leiharbeiter, die an Entleihbetriebe bestimmter Branchen verliehen werden. Es sind prozentuale Zuschläge „auf das tarifliche Stundenentgelt“. Ihre Höhe hängt also ab vom Tariflohn, den der einzelne Leiharbeiter bekommt – entsprechend seiner Einstufung in neun Entgeltgruppen nach den Tarifverträgen (kurz: TV) Zeitarbeit (2,4).

Branchenzuschläge wurden von 2012 bis 2014 in separaten Tarifverträgen („TV BZ“) zwischen 4 der 8 DGB-Einzelgewerkschaften (nämlich IG Metall, IG BCE, EVG, und Ver.di) und den beiden Unternehmerverbänden Zeitarbeit vereinbart. Dabei handelt es sich um den Bundesarbeit-geberverband der Personaldienstleister (BAP) und den Interessenverband Deutscher Zeitarbeits-unternehmen (iGZ). Die Gewerkschaften IG BAU, NGG, GEW und GdP haben bislang keine TV BZ abgeschlossen (2, 4 ,7).

Es gibt bis heute (Oktober 2015) 11 derartige TV BZ: 3 im Organisationsbereich der IGM, 5 bei der IG BCE, einer bei EVG und 2 in kleinen Branchen von Ver.di. Damit gibt es, vereinfacht gesagt, 11 Branchen, in denen BZ gezahlt werden. Sie werden nachfolgend „Zuschlagsbranchen“ genannt. Zuschlagsbranchen sind überwiegend im produzierenden Gewerbe angesiedelt. Darunter sind wichtige Schlüsselbranchen wie die Metall- und Elektroindustrie und Teile der chemischen Industrie. Arbeitet ein Leiharbeiter in einem Unternehmen einer Zuschlagsbranche, so muss ihm der Verleiher den BZ zahlen, auch wenn der Entleiher nicht tarifgebunden ist (7).

Die TV BZ folgen einer einheitlichen Systematik (12). Sie alle enthalten eine „Zeitstaffelung“, nach der die BZ von der „Einsatzzeit“ abhängen: Leiharbeiter erhalten BZ, wenn sie eine bestimmte Zeit ununterbrochen in ein und demselben Entleihunternehmen gearbeitet haben (ununterbrochene Arbeit in einer Zuschlagsbranche genügt nicht!). In aller Regel sind das 6 Wochen. Von da ab bis zum Ende des dritten Einsatzmonats werden BZ in der ersten (niedrigsten) Stufe gezahlt. Werden Leiharbeiter ohne Unterbrechung weiter an dasselbe Unternehmen verliehen, steigen ihre BZ nach dem dritten Monat an. Insgesamt gibt es fünf Stufen, wobei die höchste Stufe nach 9 Monaten erreicht wird.

BZ sind gedeckelt. Die TV BZ ermöglichen es den Entleihern, eine Obergrenze einzuziehen, so dass Leiharbeiter nicht mehr erhalten als 90 % des regelmäßig gezahlten Stundenentgelts eines vergleichbaren Stammbeschäftigten (12). Im Weiteren beschäftigen wir uns mit der Frage, welche Gruppen von Leiharbeitern in welchem Ausmaß von den Branchenzuschlägen profitieren. Wir beginnen mit der Frage, welche und wie viele Kollegen gar keine BZ erhalten.

D) Wer erhält gar keine Branchenzuschläge und warum?

1) „Falsche Branche“

Branchenzuschläge gibt es nur für Leiharbeiter, die in den oben aufgeführten 11 Zuschlagsbranchen tätig sind. Leiharbeiter, die in den Dutzenden anderer Branchen der deutschen Wirtschaft arbeiten, bekommen von vornherein keine BZ. Wie viele Leihbeschäftigte betrifft das? Eine Klärung dieser Frage erweist sich als erstaunlich schwierig.

Gewerkschaften und Kapitalseite machen keine Angaben, wie viele Leiharbeiter in den Zuschlagsbranchen arbeiten und wie viele nicht. Welche Branchen welcher Größe gar nicht unter die BZ fallen, wird nirgendwo bündig zusammengefasst und transparent gemacht. Zusätzlich gibt es innerhalb von Zuschlagsbranchen Branchenzweige, für die keine BZ vereinbart wurden (13). Eine lückenlose Aufstellung dieser Ausnahmezweige ist durch Recherche nicht zu ermitteln.

Die amtliche Statistik definiert die Wirtschaftsbranchen der BRD ganz anders als die Gewerkschaften, für die Branchen gewerkschaftliche Organisationsbereiche mit einheitlichem Tarifvertrag sind. Sie bietet daher grundsätzlich keine sicheren Aussagen zur Beschäftigtenverteilung auf gewerkschaftliche Tarifbereiche, auf die es aber hier ankommt.

Auch zur Verteilung aller Beschäftigten auf die Branchen gibt es nur ganz grobe Aussagen, zur Aufteilung der Leiharbeiter auf Wirtschaftsbranchen gar keine (5). Wo arbeiten die Leiharbeiter? Auch die Behörden liefern keine brauchbaren Zahlen zu dieser Fragestellung.

Wir können daher nur versuchen, selbst eine (sehr) grobe Schätzung zu erarbeiten. Die Grundlage bilden Daten aus der „Arbeitnehmerüberlassungsstatistik“ der Bundesanstalt für Arbeit (BA). Hier werden die Leiharbeiter wenigstens entsprechend der beim Entleiher ausgeübten Berufstätigkeit aufgeschlüsselt. Von hier aus kann auf die Branche des Entleihbetriebes geschlossen werden, von dieser auf den Tarifbereich und die zuständige Gewerkschaft. Damit kann eine Schätzung vorgenommen werden, wie viele Leiharbeiter in Tarifbereichen ohne BZ arbeiten.

Dieser Rückschluss ist allerdings ziemlich unsicher. Hauptgrund: Neben branchenspezifischen Berufstätigkeiten gibt es viele Berufe, die in mehreren Wirtschaftsbranchen und damit Tarifbereichen ausgeübt werden. Für einen Elektriker etwa, der bei einem Automobilproduzenten arbeitet, gelten die Tarifverträge der Metallindustrie; arbeitet er bei einer Gemeinde oder dem Land Nordrhein-Westfalen, sind die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes für sein Arbeitsverhältnis maßgebend.

Die aktuellsten Angaben der BA betreffen das zweite Halbjahr 2014 und weisen bundesweit 814.000 Leiharbeiter aus. In der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik lassen sich folgende drei Gruppen von Leihbeschäftigten ausmachen, je nachdem, wie sicher der oben geschilderte Rückschluss vom Beruf auf die Branche und die zuständige Gewerkschaft erscheint:

I. Leiharbeiter in Berufsgruppen vermutlich ohne BZ-Anspruch
diese sind sicherlich nicht in Branchen tätig, für welche die IGM, IGBCE, EVG zuständig sind und auch nicht in den zwei kleinen Ver.di-Branchen mit TV BZ

II. Leiharbeiter in Berufsgruppen vermutlich mit BZ-Anspruch
diese sind vermutlich in Branchen tätig, für welche die IGM, IGBCE, EVG zuständig sind oder in den zwei kleinen Ver.di-Branchen mit TV BZ

III. Leiharbeiter in Berufsgruppen mit gemischtem BZ-Anspruch
für diese nehmen wir vereinfacht an, dass 50 % BZ erhalten und 50 % nicht; für diese Leihbeschäftigten gilt, dass sie in Querschnittsberufen arbeiten, die in unterschiedlichen Tarifbereichen angesiedelt sind oder nur in einer Berufsobergruppe mit gemischter Branchenzugehörigkeit ausgewiesen werden.

Folgende Tabelle gliedert die Leiharbeiter nach BZ-Anspruch, wobei Gruppenanzahlen auf volle Tausender gerundet wurden.

Tabelle 1: Leiharbeiter gegliedert nach BZ-Anspruch

  1. Leiharbeiter in Berufsgruppen vermutlich ohne BZ-Anspruch

 
Land-, Forst- , Tierwirtschaft, Gartenbau

4.000

Lebensmittelherstellung und -verarbeitung

29.000

Bau, Architektur, Vermessung, Gebäudetechnik

37.000

Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung

50.000

Geisteswissenschaften, Kultur, Gestaltung

11.000

Teil-Summe I.

131.000

  1. Leiharbeiter in Berufsgruppen vermutlich mit BZ-Anspruch


 

Metallerzeugung, -bearbeitung, Metallbau

130.000

Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe

70.000

Mechatronik, Energie und Elektroberufe

49.000

Übrige Berufe (Rohstoffgewinnung, -produktion, -fertigung)

80.000

Teil-Summe II.

330.000

  1. Leiharbeiter in Berufsgruppen mit gemischtem BZ-Anspruch


 

Naturwissenschaft, Geografie, Informatik

17.000

Verkehr, Logistik, inkl. Führer von Fahrzeugen und Transportgeräten

200.000

Schutz, Sicherheit, Überwachungsberufe

4.000

Reinigungsberufe

17.000

Kaufm. Dienstleistungen, Handel, Vertrieb, Tourismus

45.000

Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht, Verwaltung

70.000

Teil-Summe III.

353.000

Summe

814.000

Auf der Basis dieser groben, aber vorsichtigen Schätzung ergibt sich: im 2. Halbjahr 2014 waren ca. 38 % der Leiharbeiter allein wegen „falscher Einsatzbranche“ von vornherein von Branchen-zuschlägen ausgeschlossen (nämlich 131.000 aus Gruppe I zuzüglich 176.000 aus Gruppe III, also 307.000 von 814.000, d.h. 37,7 %).

2) Zu kurze Einsatzzeit

Leiharbeiter erhalten nur dann BZ, wenn sie eine bestimmte Zeit ununterbrochen in ein und demselben Entleihunternehmen gearbeitet haben. Voraussetzung ist in aller Regel eine sog. Einsatzzeit von über 6 Wochen.

Statistische Daten gibt es aber nur für die Dauer der Arbeitsverträge mit den Verleihern, nicht für die Dauer der Einsätze mit den Entleihern. Auch über den für die BZ entscheidenden Zeitraum von 6 Wochen macht die offizielle Arbeitsstatistik leider keine Angaben. Ausgewiesen werden nur Vertragsdauern von unter einer Woche und über drei Monaten.

Spätestens bei Beendigung des Arbeitsvertrages mit dem Verleiher wird der Einsatz beim jeweiligen Entleiher abgebrochen. Die Einsatzdauer beim Entleiher, die den BZ bestimmt, ist daher kürzer oder höchstens so lang wie die Vertragsdauer beim Verleiher. Leiharbeiter haben selten längere Arbeitsverträge mit einem Verleiher. Nach Angaben der Bundesregierung liefen 2013 56 % der Verträge mit Verleihern unter 3 Monaten, 12,3 % unter einer Woche. 2010 beispielsweise liefen nur 27,6 % länger als 9 Monate (10).

Auf dieser Basis können wir die Einsatzzeiten einigermaßen abschätzen: Gut und gerne 30 % der Leiharbeitseinsätze liegen unter 6 Wochen und berechtigen nicht zu BZ, wenn eine gleichmäßige Verteilung der Einsatzzeiten zwischen einer Woche und 3 Monaten angenommen wird.

Die realen Einsatzzeiten liegen noch unter den Vertragszeiten mit den Verleihern. Denn nicht selten werden Leiharbeiter während des Vertrages vom Verleiher in einen anderen „Kundenbetrieb“ geschickt. Leiharbeiter haben durchschnittlich drei bis vier „Einsätze“ pro Jahr (9). Real erhalten also noch weniger Leiharbeiter BZ als oben geschätzt.

3) Betrügerische Praktiken der Verleiher und Entleiher

Seit Einführung der BZ sind verschiedene Manipulationen öffentlich geworden, mit denen Verleiher und Entleiher die für sie geltenden TV BZ aushebeln und Branchenzuschläge klein rechnen oder ganz umgehen. Viele Leiharbeiter erhalten deshalb auch dann keine BZ, wenn sie ihnen zustehen. Der 1. Bevollmächtigte der IG-Metall-Verwaltungsstelle Heidenheim beklagt „die Kaltblütigkeit, mit der Verleihfirmen vorgehen … Eine solche Kreativität bei der Umgehung der Zuschläge hätte ich nicht erwartet“ (32).

Kapitalistische Unternehmen wollen geringe Lohnkosten. Lohnsenkung ist ein entscheidendes Motiv, Leiharbeit einzuführen. Wie massiv die wirtschaftlichen Interessen von Verleih- und Entleihunternehmen sind, die hinter den verschiedensten Manipulationen bei den BZ stehen, macht folgende Rechnung deutlich:

  • Leiharbeiter kamen 2013 auf ein durchschnittliches Monatseinkommen von 1700 Euro brutto. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen aller Beschäftigten aller Branchen lag dagegen bei 2960 Euro (10). Folglich machen Verleiher und Entleiher zusammen durch „Anstellung“ eines einzigen Leiharbeiters anstelle eines regulär Beschäftigten ein Plus von fast 1300 Euro pro Monat, 15000 Euro pro Jahr (im Durchschnitt aller Branchen).

  • Setzen wir einen mittleren BZ von 3,24 Euro pro Stunde voraus, müssen Verleiher und Entleiher von diesen 1300 Euro etwa 500 Euro im Monat an den Leiharbeiter zurückgeben. 6000 Euro im Jahr. Darum geht die Auseinandersetzung. Kein Wunder, dass Leasing-unternehmen und Entleiher so „erfinderisch“ sind.

Andererseits werden Branchenzuschläge wie die gesamte Leiharbeitsbranche viel zu wenig kontrolliert.

Es gibt in Deutschland 18000 Leasingfirmen. Die meisten haben weniger als 20 Beschäftigte. Mit der Leiharbeitsbranche hat sich die Kapitalseite einen undurchsichtigen und von außen schwer kontrollierbaren Lieferanten billiger Arbeitskraft geschaffen. Eine Struktur, die Tarif- und Rechtsbrüche begünstigt.

  • Der Staat hat seine Einflussnahme im Zuge der Deregulierung zugunsten der Unternehmen gezielt zurück gefahren. Gesetze, die der Ausbeutung von Leiharbeit Grenzen setzen, sind vor allem mit der Agenda 2010 abgeschafft worden. Die Grünen kritisieren zudem behördliche Kontrollen als „nicht effektiv“, da sie nur selten und nicht unangekündigt erfolgen. Verstöße gegen tarifliche Regelungen werden durch die Arbeitsmarktstatistik nicht einmal registriert (34).

  • Nach offizieller Lesart sind die beiden Unternehmensverbände der Zeitarbeit für eine Selbstkontrolle der Branche zuständig. Nur etwa ein Viertel der Leasingfirmen sind direkte Mitglieder von BAP oder iGZ. Gewerkschaftsfunktionäre bemängeln, dass BAP und iGZ noch nicht einmal mit genügend Rechten ausgestattet sind, ihre Mitglieder zur Einhaltung von TV zu zwingen. Ein IGM- Experte: „Ich wünsche mir, dass … [die Arbeitsministerin] unsere TV besser gesetzlich flankiert … sie muss … dafür sorgen, dass … die Verbände ihre Mitglieder wirksam zwingen können, diese auch anzuwenden.“ (9). Gegenüber der Dreiviertel-Mehrheit der Nichtmitglieder haben BAP und iGZ noch weniger Handhabe.

  • Gewerkschaften sind in der Leiharbeitsbranche besonders schwach vertreten. Relativ wenige Leiharbeiter sind gewerkschaftlich organisiert. Bei Entleihern sind die DGB-Gewerkschaften mehr an einer gewissen Interessenvertretung der Stammbeschäftigten als der von Leiharbeitern interessiert (19). Betriebsräte sollen die Umsetzung von TV für die Beschäftigten „vor Ort“ überwachen. Bei den meisten Verleihern aber gibt es gar keinen Betriebsrat. Betriebsräte bei den Entleihern haben wenig Rechte, für die „betriebsfremden“ Leiharbeiter aktiv zu werden. Wollen sie deren Bezahlung prüfen, müssen sie zudem spezielle Kenntnisse über ihnen bislang fremde Tarifsysteme erwerben (7, 16).

  • Leiharbeiter selbst sind aus diversen Gründen kaum in der Lage, die korrekte Auszahlung von BZ zu kontrollieren und durchzusetzen. Ihre Lohnabrechnungen sind oft unübersichtlich (35). Leiharbeiter sind zu wenig organisiert, kennen ihre Rechte unzureichend und werden mit ihrer Angst vor Kündigung häufig rücksichtslos erpresst. In den Stuttgarter Nachrichten vom 11.3.2013 kommt ein IG-Metall-Bevollmächtigter aus Süddeutschland zu Wort: „Besonders ärgert sich W. über die Kaltblütigkeit, mit der Verleihfirmen vorgehen: Weil nur wenige Leiharbeiter rechtsschutzversichert, dafür aber auf ihre Arbeit angewiesen sind, werde darauf spekuliert, dass die Betroffenen sich nicht wehren.“ „Mit der Unwissenheit und mit der Angst der Mitarbeiter wird Schindluder getrieben“ (32). Eine andere Quelle: „Die Verleihfirmen ließen es häufig auch auf Klagen der betroffenen Arbeitnehmer ankommen, die zudem mit Kündigung bedroht würden, sobald sie sich wehrten“ (36).

Fazit eines IG-Metallfunktionärs zur Kontrolle der Leiharbeit: “Es gibt zwar Regeln, aber die kontrolliert keiner“ (32).

Zusammengefasst haben Unternehmen starkes Interesse an Manipulationen bei BZ und finden hierfür außerordentlich günstige Bedingungen.

  • Die TV BZ bieten eine Reihe von legalen Möglichkeiten für Manipulationen bei den Branchenzuschlägen. Hierzu im Weiteren einige Varianten:

  • Die größte Gefahr für die BZ besteht nach gewerkschaftlicher Auffassung darin, dass Leiharbeit durch Werkverträge ersetzt wird. Das passiert immer öfter. Schätzungen zufolge arbeiten mittlerweile 2,2 Millionen Menschen als Werkvertragsbeschäftigte (31). Sie bekommen keine BZ, sind noch schlechter gestellt und rechtloser als Leiharbeiter.

  • TV BZ erlauben es, die BZ mit einigen anderen Zuschlägen zu „verrechnen“, d.h. im Gegenzug zur Einführung von BZ bestimmte zuvor gezahlte Lohnbestandteile zu kürzen. In der Folge haben die Beschäftigten geringeres oder gar kein Lohnplus mehr. Übertarifliche Zulagen (betriebliche Leistungen, individuell höherer Stundenlohn) können z.B. zurückgenommen werden, andere Lohnbestandteile dagegen nicht (z.B. Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).

  • Die Höhe der BZ steigt mit der Einsatzdauer erheblich. Entleihunternehmen können deshalb bei den BZ sparen oder diese ganz vermeiden, wenn sie die Einsätze von Leiharbeitern willkürlich kurz halten. Insbesondere bei den höheren Zuschlagsstufen ist dies betriebs-wirtschaftlich interessant. Der 1. Bevollmächtigte der IG-Metall-Verwaltungsstelle Heidenheim, Willeck, wird in den Stuttgarter Nachrichten vom 11.3.2013 so wiedergegeben: „Bis zur Zuschlagsstufe 20% lasse sich mit Verrechnungen tricksen. Spätestens bei sieben Monaten Einsatzzeit und 45 Prozent Zuschlag erwartet er [Willeck], das Leiharbeitgeber ihre Beschäftigten kurzfristig in andere Firmen versetzen, so dass die nötige Einsatzzeit für höhere Zuschläge erst gar nicht erreicht wird. Erste Anzeichen für plötzliche Mitarbeiterwechsel beobachtet er schon heute.“ (32)

  • Als Gegenstrategie zu den BZ empfehlen Unternehmensberater die systematische Rotation von Leiharbeitern zwischen verschiedenen Entleihern (33).

Doch es gibt auch genügend illegale und halblegale Praktiken, um BZ zu vermeiden oder zu senken:

  • Die Rechtslage ist in punkto BZ an sich klar: Alle Verleiher müssen sich an die TV der Zeitarbeit halten, sonst sind sie per Gesetz zu Equal Pay verpflichtet. Das schließt die TV BZ ein. Ob Entleihfirmen tarifgebunden sind oder nicht, spielt keine Rolle. Gehören sie einer Zuschlagsbranche an, sind BZ fällig. Das Argument von Verleihern, sie könnten keine BZ zahlen, weil diese nicht vom Entleiher finanziert werden, ist gegenstandslos. Unternehmer-seite und Politik beteuern, dass in Sachen BZ alles nach Tarif laufe. „Eine solch hohe Tarifbindung wie in der Zeitarbeit gibt es in keine anderen Branche in Deutschland“ behauptet der Unternehmerverband der Leiharbeitsbranche iGZ auf seine Homepage.

  • Presse und Gewerkschaftsmedien berichten dennoch von verschiedensten illegalen Machenschaften, mit denen Leiharbeiter um BZ betrogen werden. Drei Beispiele:

  • Leiharbeiter werden mit Lügen und Drohungen zu Veränderungen ihrer Arbeitsverträge erpresst, wodurch die oben beschriebene legale Verrechnung der BZ mit anderen Lohnzuschlägen noch ausgedehnt werden kann – und haben das zum Zeitpunkt der Einführung von BZ auch in offenbar erheblichem Ausmaß getan.

  • Herabstufungen der Lohngruppe bei einzelnen Leihbeschäftigten, damit die BZ niedriger ausfallen.

  • Entleiher verweigern rechtswidrig die Zahlung der BZ oder leugnen einfach ihre Zugehörigkeit zu einer Zuschlagsbranche.

Offizielle Angaben zum Ausmaß von Schummelei und Tarifbruch der Unternehmen gibt es naturgemäß nicht. Verrechnung von Zuschlägen, Übergang zu kürzeren Einsatzzeiten oder Ersetzung von Leiharbeit durch Werkverträge – all das interessiert die amtliche Statistik nicht. Auch von gewerkschaftlicher Seite gibt es keine Versuche, Licht ins Dickicht der Tarifbetrügereien zu bringen. Als sich bei Einführung der BZ Ende 2012/Anfang 2013 herausstellte, dass viele Leiharbeiter ausgetrickst werden, hatte speziell die IG Metall Untersuchungen in der Leasingbranche angekündigt und Widerstand, falls sie den Anfangsverdacht massenhafter Tarifbetrügereien bestätigen sollten. Inzwischen herrscht hier Schweigen im Walde.

Es gibt nur vereinzelte Stimmen, die das Ausmaß der Betrügereien abschätzen. „Ein ‘signifikant großer Teil‘ der Leiharbeitnehmer, 10, 20 oder 30 Prozent würden um ihre Zuschläge gebracht und hätten kein Plus, so verschiedene Einschätzungen.“ (32). 2012 schätzte die IG Metall ein, dass es mit der Tariftreue in der Zeitabreitbranche generell nicht weit her ist: „… mindestens die Hälfte der … Verleihunternehmen [sei] bereit …, die bestehenden Tarifnormen zu unterlaufen.“ Und: „Die schwarzen Schafe machen in dieser Branche die Hälfte der Herde aus.“ (36). Wir wollen vorsichtig annehmen, dass 15% der Leiharbeiter um die Zahlung von BZ betrogen werden.

E) Wie hoch sind die Branchenzuschläge?

Bekommt ein Leiharbeiter den Branchenzuschlag ausgezahlt, hängt dessen Höhe ab erstens von seiner Eingruppierung (die sich laut TV Zeitarbeit nach seiner Qualifikation richten soll), zweitens von seiner sog. Einsatzzeit beim Entleiher und drittens von der Einsatzbranche.

Der höchste BZ dürfte etwa 40mal höher sein als der niedrigste. Wir können die BZ daher nur beurteilen, wenn wir ihre Höhe mit berücksichtigen. Wie viele Leiharbeiter bekommen nur ein Taschengeld, wie viele erhalten ordentliche Beträge? Leider müssen wir erneut feststellen, dass keiner der Akteure entsprechende Daten öffentlich macht – weder die BA, noch die Gewerkschaften, noch die Unternehmerverbände. Wiederum sind wir auf eigene Schätzungen angewiesen.

Weil sie von den genannten drei Faktoren abhängen, gibt es ca. 1000 in der Höhe verschiedene BZ. Um eine allgemeine Aussage zu treffen, gehen wir vom durchschnittlichen Brutto-Monatseinkommen der Leiharbeiter aus. Es lag 2013 bei 1700 Euro. Das mittlere Brutto-Monatseinkommen aller Beschäftigten lag 2013 dagegen bei 2960 Euro (Angaben der Bundesregierung nach (10)). Außerdem machen wir Abschätzungen, die auf den BZ-Sätzen beruhen, wie sie in den TV BZ für die verschiedenen Branchen und gestaffelt nach Einsatzzeit vereinbart wurden. Man kann diese BZ- Sätze in eine schöne, herrlich langweilige Tabelle bringen, was wir LeserInnen ersparen (siehe aber (12)). Abzüge für direkte Steuer und Sozialversicherung setzen wir vereinfacht auf 30% fest.

Zur Bewertung der BZ bilden wir die folgenden 3 Gruppen:

I. BZ die ein monatliches Lohnplus von 50 Euro netto bedeuten

  • Leiharbeiter erhalten bereits bei niedrigster Stufe 1 und in der geizigsten Branche einen BZ, der mindestens 50 Euro netto ausmacht.

  • BZ bringen also allen Leiharbeitern (wenn sie denn BZ erhalten) immerhin einen Kinobesuch plus McDonalds mit den Kindern.

II. BZ von monatlich mindestens etwa 300 Euro brutto

  • Die durchschnittliche Lohndifferenz zwischen Leiharbeitern und Festbeschäftigten lag 2013 bei 1300 Euro brutto (siehe oben).

  • Wenn BZ, wie angepriesen, ein deutlicher Schritt zu Equal Pay sein sollen, müssten sie doch wohl wenigstens, sagen wir mal, ein Viertel dieser Unterbezahlung ausgleichen. D.h. mindestens 300 Euro brutto betragen.

  • Diese 300 Euro entsprechen 17,6 % des Durchschnitts-Bruttoverdienstes aller Leiharbeiter von 1700 Euro monatlich.

  • Der also notwendige BZ- Satz von 18% wird in den Zuschlagsbranchen günstigstenfalls nach einer Verleihzeit von 3 Monaten erreicht

  • Eine Verleihzeit von 3 Monaten hatten 2013 aber höchstens 44% der Leiharbeiter (nach (10)). Wir können annehmen, dass diese allgemeine Angabe für alle Leihbeschäftigten auch für die zutrifft, die BZ erhalten.

  • Fazit: Bestenfalls 16% aller Leiharbeiter erhalten BZ von über 300 Euro brutto.

III. BZ die zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit führen

  • Erst einmal: Von Equal Pay zu reden, verbietet die Konstruktion der Zuschläge selbst: Die TV BZ ermöglichen eine Obergrenze, nach der BZ maximal zu einem Lohn von 90% des Verdienstes der Festangestellten führen dürfen.

  • Weiter: Eine Angleichung der Stundenlöhne würde BZ von durchschnittlich 1300 Euro brutto erfordern. Es gibt keine nennenswerte Zahl von Leiharbeitern, für die BZ in dieser Höhe gezahlt werden.

  • Das gilt erst recht, wenn weitere Entgeltbestandteile berücksichtigt werden: „… die Schlechterstellung bei … 13. Monatsgehalt, Schichtzuschlägen u. ä. müsste auch noch berücksichtigt werden, [um] eine Annäherung an die Stammbelegschaft … zu erreichen“, schreibt das Netzwerk-Info Gewerkschaftslinke (16).

F) Zusammenfassung: Wer erhält wie viel?

Summa summarum: Ca. 62% der Leiharbeiter arbeiten schätzungsweise in Zuschlagsbranchen, für die BZ vereinbart wurden. Von ihnen fallen aber noch einmal ca. 30% wegen zu kurzer Einsatzzeiten aus dem Zuschlag heraus. Damit haben wegen der Konstruktion der BZ nur ca. 44% der Leiharbeiter einen Anspruch auf BZ. Weitere 15% dieser 44% „Berechtigten“ werden im Alltag, wie oben gesehen, mit allerlei Tricks um ihnen zustehende BZ gebracht.

In der Praxis verbleiben etwa 38% aller Leiharbeiter, die tatsächlich BZ erhalten. Nahezu zwei Drittel gehen also völlig leer aus.

Dies schätzen auch Insider ähnlich ein. Im Internetauftritt der IG BCE findet sich folgende Meinungsäußerung eines Betriebsrates beim Branchenriesen Randstad: „‘Rund 35% unserer Beschäftigten profitieren inzwischen von solchen Zuschlägen‘, erklärt Frank B., freigestellter Betriebsrat beim Verleihunternehmen randstad in Berlin (Region Ost) und IG BCE-Mitglied. … Ein erheblicher Teil der Leihbeschäftigten gehe allerdings leer aus, weil für ihre Branchen gar keine Zuschläge vorgesehen seine. Dazu kommt: ‚Viele kommen erst gar nicht auf eine sechswöchige Beschäftigungszeit beim Entleihbetrieb – und Zulagen gibt es ja erst ab der siebten Woche‘“ (37).

Schauen wir genauer hin, können sich nur ca. 44% derjenigen, die BZ erhalten, über ein Lohnplus von mehr als 300 Euro brutto monatlich freuen. Das heißt: BZ sind für bestenfalls 16 % aller Leiharbeiter ein deutlicher Schritt zu Equal Pay. Erfolg, Erfolg.

Das folgende Diagramm fasst die Gliederung der Leiharbeiter nach Höhe der BZ und bei Nichtzahlung von BZ auch die Gliederung nach den Ursachen gemäß obigen Schätzungen zusammen.

G) Was bedeuten die Branchenzuschläge?

BZ sind als bedeutender Schritt zu gleichem Lohn in der Leiharbeit gefeiert worden. Gemessen an diesem Anspruch müssen sie als Fehlschlag und als Betrug an Leiharbeitern und Öffentlichkeit gewertet werden. Sie haben bestenfalls für eine kleine Minderheit der Leihbeschäftigten einen deutlichen Lohnzuwachs gebracht, der jedoch nichts an der krassen Unterbezahlung der Leiharbeit insgesamt ändert.

Auch perspektivisch sind BZ kein Weg zu Equal Pay. Allein die Entwicklung seit 2013 macht dies ganz offenkundig: die von den DGB-Gewerkschaften angekündigte Ausweitung der BZ auf immer mehr Branchen ist eingeschlafen. Die Strategie, Equal Pay über Ausdehnung tariflicher Zuschläge zu erreichen, hat nicht funktioniert.

Auch politisch hat die Sache der Leiharbeiter einen Misserfolg erlitten. Das Thema Leiharbeit ist aus der Öffentlichkeit nahezu verschwunden. Bei den Leiharbeitern selbst muss das Missverhältnis zwischen geweckten Erwartungen und mageren Resultaten eher Resignation und Demobilisierung erzeugen als Aufbruchsstimmung. Die Einführung der BZ hat die verbreitete Kritik an der Leiharbeit beerdigt, hat verhindert, dass aus ihr eine wirkliche Bewegung gegen ihre Unterbezahlung wird.

Wie die Vorgeschichte der BZ zeigt, sind sie gerade deshalb eingeführt worden, um Equal Pay zu verhindern. Ihre Einführung hat es den Gewerkschaftsführungen erlaubt, die vielfach geforderte Kündigung ihrer schlechten Tarifverträge zu vermeiden und die Taktik einer angeblichen Reformierung der Leiharbeit in kleinen Schritten fortzusetzen. Die Branchenzuschläge haben so eine wesentliche Rolle bei der Rettung der Leiharbeit gespielt. Und zwar in einer Situation, wo sie einigermaßen angeschlagen war. Wir behaupten: die Leiharbeit hätte zurückgedrängt werden können. So bleibt Leiharbeit trotz Einführung der BZ, was sie vorher war: eine unterbezahlte und diskriminierte Beschäftigungsform, eine Branche verschärfter Ausbeutung.

Der Erhalt der Leiharbeit bedeutet Zementierung des Niedriglohnsektors überhaupt. Bereiche der Beschäftigung unterhalb des Normalarbeitsverhältnisses verfestigen sich. Ein schleichender Prozess der Gewöhnung an einen entrechteten Niedriglohnsektor ist im Gange. Was gestern noch Empörung auslöste, ist heute nicht mehr der Rede wert.

H) „Alles wird besser – aber nichts wird gut“

Die Einführung der BZ ist ein Musterbeispiel, wie die bürgerliche Politik derzeit funktioniert – man vergleiche die Einführung von Mindestlöhnen und Mietpreisbremse.

Führen soziale Missstände in breiteren Kreisen zu Unmut, wird „auf das Problem reagiert“ – mit minimalen Zugeständnissen an wenige direkt Betroffene.

Zugleich setzt ein großer Medienzauber ein: jede Menge detaillierter „Pseudoinformationen“, viel Verständnis, gerunzelte Stirnen, wohlklingende Sprüche – „Alles wird besser“. Wo es kaum wirkliche soziale Verbesserungen gibt, muss umso mehr getäuscht werden. Intransparenz und Manipulation sind notwendig, um mit wenigen Brosamen ein Maximum an Befriedung zu erreichen.

Eine unabhängige Beurteilung gesellschaftlicher Probleme, eine demokratische Diskussion unter Betroffenen und informierten Bürgern wird so von vornherein erschwert.

Für Politik, Medien und Kapitalseite ist aktuell ein hohes Maß an Heuchelei, Desinformation und Verschleierung der Gesamtentwicklung charakteristisch. Nur Einzelprobleme kleiner Gruppen kommen vor. Die gesamte soziale Abwärtsentwicklung, die die Bevölkerungsmehrheit seit langem erleidet, wird so verdeckt.

Die Leiharbeit ist Teil dieser Entwicklung. Seit Schröders Agenda 2010 ist die Spaltung in arm und reich stark vorangeschritten. Vor unseren Augen entwickelt sich eine Gesellschaft, in der es für viele immer ungemütlicher, unsicherer und ruppiger zugeht. Darüber wird von Politik und Medien nur hinweggeredet. Nach dem Motto: „Alles wird besser“ – aber nichts wird gut!

I) Wie haben sich die Gewerkschaften verhalten?

Auch den Gewerkschaften muss man Intransparenz, Verbreitung von Illusionen und Vertuschung der Wahrheit zum Vorwurf machen. Bei Einführung der BZ gab es große Vorschusslorbeeren - eine Bilanz wurde nie gezogen. Ein Beispiel: Ende 2012/Anfang 2013 entstand in der Öffentlichkeit der Anfangsverdacht massiver Betrügereien bei der Auszahlung der BZ (12, 17, 18). Wortreich kündigte die IG Metall Nachforschungen und Initiativen im Bestätigungsfall an – geschehen ist nichts. Kein Einzelfall. Eine kritische Bestandsaufnahme wird hintertrieben. Leiharbeiter, Gewerkschafter und Öffentlichkeit werden im Unklaren gelassen.

Die BZ sollten nach und nach auf andere Branchen übertragen und ggf. um andere Zuschläge ergänzt werden. Massiv wurden Hoffnungen geweckt, auf diesem Weg könne die Leiharbeit aus dem Niedriglohnsektor heraus kommen, gerecht bezahlte und gleich behandelte Zeitarbeit werden. Niemand redet mehr davon. Die Gewerkschaftsführungen haben das Thema BZ und ihre Ausweitung, Equal Pay und Leiharbeit insgesamt stillschweigend beerdigt.

Kritische Gewerkschafter haben vielfach beanstandet, dass eine offene innergewerkschaftliche Diskussion über die Strategie in Sachen Leiharbeit nicht stattfindet (16, 19, 20). Die Gewerkschaftsspitzen haben zu keinem Zeitpunkt eine überzeugende Begründung ihres Vorgehens gegeben und vor den Leiharbeitern und der Öffentlichkeit Rechenschaft abgelegt.

Die DGB-Gewerkschaften haben ihren Anspruch, Organisation für alle Lohnabhängigen zu sein, nicht eingelöst. Sie haben die Leiharbeiter insgesamt im Regen stehen gelassen. Die heimliche Logik dahinter: Leiharbeiter machen die Arbeitsplätze der Stammbelegschaften sicherer. Sie können in Krisen rasch gefeuert werden und stärken durch ihre Mini-Löhne die Konkurrenzfähigkeit der
Unternehmen. Eine gleichermaßen fragwürdige und zynische Kalkulation. Leiharbeit und der sich ausdehnende Niedriglohnsektor setzen letztlich Löhne und Arbeitsbedingungen auch der regulär Beschäftigten unter Druck. Der Verzicht auf wirkliche Gegenwehr gegen die Leiharbeit hat den längerfristigen Interessen aller Beschäftigten einen Bärendienst erwiesen.

J) Ausblick

„Werkverträge sind die neue Leiharbeit“ (31). Über 2 Millionen Werkverträge gibt es bereits, Tendenz steigend. Der nächste Schritt zur Spaltung und Entrechtung der Arbeiter läuft schon. Die DGB-Gewerkschaften haben mit ihrem Vorgehen in der Leiharbeit kein Vorbild an Gegenwehr geschaffen, keinen Wall gegen eine weitere Abwärtsentwicklung errichtet. Aus der Episode Branchenzuschläge kann aber gelernt werden.

Die wenn auch geringen Zugeständnisse in der Leiharbeit bedeuten wohl: die Gegenseite ist klüger als wir. Anders als die herrschende Resignation versteht sie die Gefährlichkeit des sozialen Abwärts und ist umsichtig bemüht, alle Brandherde zu löschen, allen Ansätze sozialer Gegenwehr, von Klassenkampf, den Boden zu entziehen.

Das zeigt die Chancen. Lohnabhängige, die sich nicht gegeneinander ausspielen lassen und sich organisieren, um ihre Interessen selbstständig und kämpferisch zu vertreten, könnten Erfolge erzielen.

Verbot der Leiharbeit – Abschaffung der Werkverträge!

Don Quijote
 

Quellen

1) Thomsen, H.: Tarifabschluss Leiharbeit, iww.bremen.blogsport.de/2013/09/17/tarifabschlussleiharbeit
2)
Wikipedia: Arbeitnehmerüberlassung,
de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerüberlassung
3)
Schlecht, M.: Stopp dem Lohndumping durch Leiharbeit.
www.die-linke.de/ne/dielinke/nachrichten/detail/archiv/2011 .
4)
Schumann, D.: Tarifverträge über Branchenzuschläge – eine erste Bilanz,
www.boeckler.de/pdf/v_2013_09_24_schumann.pdf .
5)
IGM-Netzwerk zoom: Die Bundesregierung zum Stand der Dinge bei der Zeitarbeit nach AÜG. Leiharbeit in einzelnen Branchen, www.igmetall-igmetall-zoom.de .
6)
Münder, R.: Institutionalisierte Spaltung, in: Junge Welt , 02.06.2014.
7)
Schwitzer, H., Schumann, D.: Tarifverträge über Branchenzuschläge – eine erste Zwischenbilanz, in: WSI-Mitteilungen, 66, 2013.
8) Franken, H.: Editorial, in: Randstad Politikbrief, Ausgabe 31. Mai 2013
9)
Astheimer, S.: Streitgespräch zu den Branchenzuschlägen ab 1. November 2012 in der Metall- und Elektroindustrie zwischen IG-Metall Bezirksleiter Armin Schild und iGZ-Hauptgeschäfts-führer Werner Stolz, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.10.2012.
10)
Ernst, K.: Geplante Änderungen in der Leiharbeit sind Augenwischerei, Auswertung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Klaus Ernst und der Fraktion DIE LINKE „Entwicklungen in der Leiharbeit“ (BT-Drs. 18/2251), www.linksfraktion.de/nachrichten/geplante-aenderungen-leiharbeit-sind-augenwischerei/ .
11)
Saeed, S.: Branchenanalyse Leiharbeit im Organisationsbereich von ver.di, September 2009.
12) Hadwiger, F.: Tarifverträge Branchenzuschläge – Praxishilfe, Arbeitspapier für Betriebs- und Personalräte zum Umgang mit der Leiharbeit, Webseite „Hundertprozentich“ der ver.di Bundesverwaltung, Ausgabe 10-2013,
13)
Lietz, K.: Tabellen der Branchenzuschläge mit Übersicht der betroffenen Branchenzweige, Blog.arbeit-und-mehr der Arbeit und mehr Karin Pitschel und Marlis Krause Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung GmbH, http://blog.arbeit-und-mehr.de
14)
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktberichterstattung: Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Zeitarbeit – Aktuelle Entwicklungen, Februar 2014.
15)
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktberichterstattung: Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Zeitarbeit – Aktuelle Entwicklungen, April 2015.
16)
Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken: Netzwerk-Info Gewerkschaftslinke. Extra Leiharbeitsverträge, Januar 2013.
17) IG Metall Vorstand (Hrsg.): Schwarzbuch Leiharbeit, März 2012.
18)
Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): Leiharbeitnehmer und Verleihbetriebe 2. Halbjahr 2014,
Reihe Arbeitsmarkt in Zahlen – Arbeitnehmerüberlassung, März 2015.
19)
Bachmann, A.: No way to equal pay – nach dem DGB-Tarifabschluss zur Leiharbeit, in: Express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, Oktober 2013.
20)
Industrial Workers oft e World (IWW) Bremen: Leiharbeit/Zeitarbeit Kurzinformationen, 2012.
21) Behruzi, D.: Ver.di-Bundesvorstand rechtfertigt Neuauflage des DGB-Leiharbeitstarifs, in: Junge Welt, 03.06.2013.
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IG Metall Vorstand (Hrsg.): Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen berichten! Auszüge aus der Befragung der IG Metall, November 2011.
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Öchsner, T.: Leiharbeiter – Sklaven des Aufschwungs, in: Süddeutsche Zeitung, 01.10.2010.
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Die Wahrheit über Zeitarbeit, in: FOCUS-online
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Kleinmann, C.: Rechte für Zeitarbeiter - das System Leiharbeit, in: SPIEGEL online, 03.06.2013
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Völpel, E.: Leiharbeiter in der Industrie – ein bisschen Zuschlag, in: taz-online, 20.08.2012,
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Thomas, H.: DGB Branchenzuschlag vs. Equal Pay? Angekommen: DGB Branchenzuschläge machen Leiharbeit salonfähig, in : Bremen macht Feierabend, 09.02.2013, www.labournet.de/.
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Ver.di Bundesvorstand, Bereich Wirtschaftspolitik: Leiharbeit bleibt abgehängt, in: Wirtschaftspolitik aktuell, 12/2012, www.wipo.verdi/publikationen .
29)
Schlecker-Skandal: DGB rügt deutschlandweites Lohn-Dumping, in: SPIEGEL online, 12.01.2010
30)
IG Metall: Branchenzuschläge für metall- und Elektroindustrie bringen für 200.000 Leiharbeitsbeschäftigte mehr Geld, Pressemitteilung Nr. 63/2012,24.10.2012
31)
Behruzi, D.: Nur im Konflikt: IG Metall will Werkverträge regulieren, in: Junge Welt, 02.09.2015.
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Otte, P.: Leiharbeiter in Metallfirmen – Trotz Zuschlags nicht mehr im Geldbeutel, in: Stuttgarter Nachrichten, 11.03.2013.
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Zeitarbeit aktuell: Balanceakt in der Zeitarbeit, 05.07.2013, www.za-aktuell.de.
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Webseite der IG Metall Kampagne „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“: Zwölfter Bericht zur Arbeitnehmerüberlassung. Anzahl der Leiharbeitnehmer steigt, 07.03.2014,
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Webseite der IG Metall: Leiharbeit: Umfrage zu den Branchenzuschlägen. Branchenzuschläge – ein Erfolg mit Schattenseiten, 24.05.2013, www.igmetall.de/leiharbeit-umfrage.
36)
IG Metall: Leiharbeiter werden um Zuschläge betrogen, in: Kieler Nachrichten – online, 18.12.2012, www.kn-online.de/ .
37)
Webseite der IG BCE: Branchenzuschläge für Leiharbeiter - auf dem Weg zu gleicher Bezahlung, 09.07.2013, www.igbce.de/branchenzuschlaege-leiharbeit-ratgeber/45592?highlight .

Editorischer Hinweis

Wir erhielten den Artikel vom Autor für diese Ausgabe.